Common use of Reisekosten Clause in Contracts

Reisekosten. Reisezeiten und -kosten werden, sofern mit dem Kunden keine Pauschale vereinbart wird, nach Aufwand und in Abhängigkeit der Entfernung von Karlsruhe nach folgenden Maßgaben errechnet. - 0,65 €/km bei Fahrten mit PKW - sonstige Verkehrsmittel und Hotelübernachtungskosten nach Aufwand - Gesetzliche Tagesspesen - Reisezeiten werden mit 50% des Stundensatzes zzgl. eventueller Nacht-, Feiertags- oder Wochenendzuschläge berechnet Bahnfahrten können bei einer Reisedauer ab 3 Stunden in der 1.Klasse, ansonsten in der 2.Klasse, Flüge ab 5 Stunden in der Business-Class, ansonsten in der Economy Class gebucht werden. Sämtliche Dienstreisen bedürfen der Beauftragung durch den Kunden. Erforderliche Reisen bei der Erfüllung von Gewährleistungspflichten stellt MEHRWERK dem Kunden nicht in Rechnung. Eine Kalkulation der Reisekosten in einem Projektangebot der MEHRWERK ist lediglich eine unverbindliche Schätzung, deren Grundlage dem Kunden auf dessen Anfrage offengelegt wird. Zur Reduzierung des Reiseaufwands kann der Kunde der Einrichtung eines Remote-Zugriffs auf seine IT-Infrastruktur zustimmen.

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Samples: mpmx.com, mpmx.com, mehrwerk.net