Koordination Musterklauseln

Koordination. Der Auftragnehmer hat die fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Planungs- und Überwachungszielen eingehalten werden. § 6 Spezifische Leistungspflichten Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 6 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen:
Koordination. Die Projektkoordination übernimmt die Studienleitung. Der Projektkoordinator hat insbesondere die Aufgabe, die Arbeiten der einzelnen gleichberechtigten Partner sachlich und zeitlich zu koordinieren. Treten Abweichungen vom Gesamtarbeits- und Zeitplan auf, wird er die Partner und das Fördermittelmanagement des DZHK möglichst frühzeitig darauf aufmerksam machen und Maßnahmen zur Überwindung eingetretener Schwierigkeiten vorschlagen. Die DZHK-Geschäftsstelle vermittelt im Falle von Unstimmigkeiten. Xxxxxx sich Xxxxxxx nicht einhalten, ist dies unverzüglich der Projektkoordination mitzuteilen. Dieser informiert sodann die betroffenen Partner und das Fördermittelmanagement des DZHK. Der Projektkoordinator bereitet die zur Durchführung des Gesamtarbeits- und Zeitplans notwendigen Arbeitssitzungen (mindestens einmal jährlich) vor, lädt hierzu mit einer angemessenen Frist unter Beifügung der Tagesordnung ein, führt den Vorsitz bei den Arbeitssitzungen und ist für die Erstellung und den Versand der Sitzungsprotokolle verantwortlich. An den Sitzungen nehmen Vertreter aller Partner teil. Xxxxx Partner hat einen für seine Arbeiten zuständigen Ansprechpartner benannt (mit Adresse, Rufnummer und E-Mail). Änderungen werden der Projektkoordination selbständig mitgeteilt. Jeder Partner kommt in eigener Verantwortlichkeit seinen jeweiligen Berichtspflichten im Rahmen des DZHK nach.
Koordination a) Erstkoordinationspauschale 200,00 EUR als Eingangskoordination/Bestandsaufnahme kann nur abgerechnet werden, wenn keine Erstberatungspauschale nach Ziffer 3 a) in Ansatz gebracht wird. abrechenbar einmal pro Kalenderwoche. Neben der Folgekoordinationspauschale ist ggf. auch eine Folgeberatungspauscha- le nach Ziffer 3 b) abrechenbar.
Koordination. 191. (1) Werden in einer Arbeitsstätte oder einer auswärtigen Arbeitsstelle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beschäftigt, so haben die betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Sie haben insbesondere
Koordination. 8.1.1. Im Allgemeinen
Koordination. Sofern möglich und sinnvoll, koordiniert der Verein seine Tätigkeit mit anderen Organisationen und Volksschulen, welche Musikunterricht im weitesten Sinne anbieten oder unterstützen.
Koordination. Art. 95c
Koordination. Die Koordination und Abstimmung zwischen den Hochwasserschutzpartnern erfolgt durch den Steuerkreis, bestehend aus allen an der Mitarbeit im Steuerkreis interessierten Partnern der Hochwasserpartnerschaft und der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. im Rahmen des Projektes „Kommunale InfoBörse Hochwasservorsorge“. Die Partner der Hochwasserschutzpartnerschaft verpflichten sich, sämtliche kostenwirksamen Entscheidungen gemeinsam im Steuerkreis vorzubereiteten.
Koordination. (1) Für die Wahrnehmung der mit der Durchführung der IBW-Programme bzw. Interreg-Programme in Österreich verbundenen Koordinationsaufgaben gilt Folgendes:
Koordination. 8.1 Jedes Projekt wird im Rahmen dieses Vertrages einem besonderen Abkom- men unterstellt, das zwischen den Projektpartnern vereinbart wird und aus- führlich die Rechte und Pflichten aller Projektpartner enthält und definiert. Die Projektpartner tauschen während der Durchführung regelmässig ihre Ansichten aus über den technischen Fortschritt der Projekte, die unter die- sem Rahmenvertrag finanziert werden.