Common use of Rechtsnachfolge Clause in Contracts

Rechtsnachfolge. 20.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.

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Samples: stadtwerke-langen.de, www.ob-netz.de

Rechtsnachfolge. 20.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger Rechtsnach- folger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Strom), Netzanschlussvertrag (Strom)

Rechtsnachfolge. 20.111.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei Ver- tragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesenhinge- wiesen.

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Samples: Netznutzungsvertrag Kunde (Strom), www.stadtwerke-sigmaringen.de

Rechtsnachfolge. 20.121.1. Jede Jeder Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilter- teilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung Übertra- gung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Rechtsnachfolge. 20.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, darf mit Zustimmung der anderen die Rechte und Pflichten aus dem diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksamZustimmung muss erteilt werden, wenn der Rechtsnachfolger sichere Gewähr für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten bietet. Die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht ist innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht14 Tagen zu informieren. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn

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Samples: www.westfalenweser.com

Rechtsnachfolge. 20.1. Jede Jeder Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.

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Samples: Netzanschlussvertrag (Strom)

Rechtsnachfolge. 20.119.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag der Vereinbarung Netzan- schluss/Anschlussnutzung als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb in- nerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich schrift- lich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert geson- dert hingewiesen.

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Samples: www.gipsprojekt.de

Rechtsnachfolge. 20.1. 22.1 Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.

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Samples: www.dbenergie.de

Rechtsnachfolge. 20.113.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmtzu- stimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesenhingewie- sen.

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Samples: www.swrag.de

Rechtsnachfolge. 20.121.1. Jede Jeder Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragenüber- tragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere an- dere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten Pflich- ten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesenhin- gewiesen.

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Samples: www.bew-bocholt.de

Rechtsnachfolge. 20.117.1. Jede Jeder Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilter- teilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung Übertra- gung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hingewiesen.

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Samples: Vertrag Zum Anschluss Einer Eigenerzeugungsanlage (Strom)