Realisierung Musterklauseln

Realisierung. Eine Variante 1 – Zusammenschaltungsverbindung wird auf Wunsch des Zusammenschalt- ungspartners grundsätzlich durch die A1 Telekom Austria realisiert. Die A1 Telekom Austria kann auch einen Dritten mit der Errichtung der Zusammenschaltungsverbindung beauftragen. Kann der Zusammenschaltungspartner die Verbindung kostengünstiger errichten, kann er von A1 Telekom Austria verlangen, dass er die Errichtung der Zusammenschaltungsverbindung realisiert. Der Zusammenschaltungspartner gibt der A1 Telekom Austria bei Bestellung der Verbindung folgende Daten bekannt: • die Tatsache, dass eine Variante 1 Zusammenschaltungsverbindung bestellt wird; • falls zutreffend, die Tatsache, dass der Zusammenschaltungspartner die Verbindung kostengünstiger herstellen und betreiben kann und daher selbst realisieren wird; • den NÜP Standort; • die gewünschte Übergabetechnologie des Verkehrs: optisch in SDH- Technologie, optisch in PDH-Technologie, elektrisch in PDH-Technologie und elektrisch in DSL-Technologie; • die Übertragungsrate am NÜP 2 Mb/s, 34 Mb/s, 155 Mb/s oder 622 Mb/s. Bei elektrischer Übergabe am NÜP mit 2 Mb/s, ITU-T: X.000 Xxx 0 Xx/x-Xxxxxxxxx wird von der A1 Telekom Austria zur Verfügung gestellt. Die 2 Mb/s- Leitung wird an 120 Ohm symmetrisch betrieben. Die Steckerbelegung und Steckertype ist von der A1 Telekom Austria dem Zusammenschaltungspartner kurzfristig bekannt zu geben. Die A1 Telekom Austria stellt einen Verteilerkasten, in dem je ein Singlemode LWL-Kabel beider Vertragspartner jeweils in einer Endverschlussmuffe aufgeführt wird, zur Verfügung. Die Verbindung der Kabel wird über Patchkabel hergestellt. Der Verteilerkasten mit den Endverschlussmuffen stellt den NÜP dar (gegebenenfalls auch mehrere NÜPs, siehe unten). Jeder Vertragspartner ist für den Betrieb und die Wartung des Leitungsabschnittes seines Netzes bis zum NÜP zuständig. Die A1 Telekom Austria stellt den Leitungsabschnitt von ihrer Technikbis zum NÜP des Zusammenschaltungspartners gegen separates Entgelt zur Verfügung. Die zur Verrechnung kommende Leitungslänge ist auf Luftlinienbasis als "Verrechnungslänge" in Abbildung 1 eingezeichnet und später in diesem Anhang definiert. Abbildung 1 zeigt die Komponenten der physikalischen Verbindung des Netzes des Zusammenschaltungspartners mit der A1 Telekom Austria-Technik bei einem „Variante 1“ – Link. Erfolgt die Realisierung durch den Zusammenschaltungspartner, so sind in der Abbildung 1 die Bezeichnungen „ANB“ und „TA“ sinngemäß zu vertauschen. Die ...
Realisierung. Die konkrete Realisierung des Zugangs ist in Abstimmung der Vertragspartner durchzuführen. Die Vertragspartner werden sowohl die genauen technischen Parameter des Zugangs als auch den Zeitplan einvernehmlich festlegen. Auf die Regelung nach den Punkten 9 und 10 über die Bestellung von Koordinatoren wird hingewiesen. Beide Vertragspartner haben darauf hinzuwirken, dass der Zugang ohne unnötige Verzögerung realisiert werden kann. Die Übergabe wird nach Abschluss der Realisierung in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Dieses Übergabeprotokoll hat folgende Angaben zu enthalten: • Eindeutige Identifikationsnummer, mit der Fehler eingemeldet werden können; • Exakte Angaben über die örtliche Lage der Endpunkte; • Ggf. Kabeltyp; • Ggf. Messprotokolle; • Sonstige relevante Informationen.
Realisierung. Die Realisierungsphase stellt die Umsetzung aller vorherigen Phasen dar. Ab diesem Stadium wird der Einfluss für die Wiederverwendung der Materialien immer geringer. Die Aufgabe des Planers in dieser Phase ist es, dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Massnahmen in der richtigen Weise umgesetzt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die der Planer beachten sollte: ▪ Qualitätskontrolle hinsichtlich der Umsetzung der geplanten Massnahmen ▪ Konformitätsprüfung ▪ Detailausführung ▪ Schichtentrennung ▪ Separate Trennung der Gebäudetechnik ▪ Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren in der Bauindustrie
Realisierung. In der Phase Realisierung sind die konzipierten Lösungen umzusetzen. Dies umfasst sowohl das Customizing als auch die Entwicklung von Schnittstellen und die Entwicklung von spezifischen Zusatzprogrammen für die Luftwaffe.
Realisierung. Die Vertragsparteien streben an, nach Rechtskraft der Planfeststellung in 2011 die Fi- nanzierung des Vorhabens so sicherzustellen, dass mit den Baumaßnahmen möglichst zeitnah begonnen werden kann. Mit der Inbetriebnahme muss eine Betriebsvorschrift gemäß DIN 19700 vorliegen.
Realisierung. Voraussetzung für die Nutzung der Glasfaser-Produkte ist das Vorliegen eines aktiven Glasfaseranschlusses auf einer passiven Glasfaserabschlus- seinheit (FTU (Fiber Termination Unit)) von Deutsche Glasfaser und einer Netzabschlusseinheit (CPE (Customer-Premises Equipment)) von Deutsche Glasfaser. Die genannten Dienste werden über eine Anbindung von den Endeinrichtungen des Kunden über dem CPE und FTU realisiert. Deutsche Glasfaser überlässt dem Kunden einen Anschluss, der zur Anschaltung der nachstehend beschriebenen Endgeräte geeignet ist. Die dazu erforderlichen CPE, die in den Räumen des Endkunden angeschlossen werden, stellt Deut- sche Glasfaser für den Zeitraum der Dienstenutzung zur Verfügung. Zur Nutzung der Glasfaser-Produkte wird eine CPE zur Verfügung gestellt, welche den Abschluss des Glasfasernetzes darstellt. Diese Netzabschluss- einrichtung ermöglicht den Anschluss der Kunden-Endeinrichtungen (z. B. analoges Telefon) zur Übertragung von Sprache und bietet den Zugang zum jeweils genutzten Teilnehmernetz. Der Betrieb spezifischer ISDN-Dienste wie die ISDN Sprach- oder Datenübermittlung mit 64 KBit/s LLC (Low Layer Compatibility) sowie analoge Modemverbindungen an dieser CPE sind nicht möglich. Wenn Sie noch ein ISDN EC-Cash Gerät haben, wenden Sie sich bitte an Ih- ren EC-Cash Partner. Dieser tauscht das Gerät in der Regel gerne gegen ein modernes IP-fähiges Gerät um. Ein solches IP-Gerät können Sie problemlos an den Glasfaserrouter anschließen. Wenn Sie eine Wählanlage für Alarmanlagen nutzen, fragen Sie bitte Ihre Sicherheitsfirma, ob ein separater analoger Telefonanschluss verlangt wird. Wenn nicht, können Sie das Wählgerät problemlos am zur Verfügung ge- stellten Anschluss betreiben. Der Internet-Dienst wird über eine Schnittstelle 10/100 BaseT-Ethernet oder 1000 BaseT-Ethernet über RJ45 Stecker an der CPE zur Verfügung gestellt.
Realisierung. Der Dienst wird auf der Basis des in Dortmund, Duisburg und Essen eingeführten Backup‐ /Archivproduktes Tivoli‐Storage‐Manager (TSM) angeboten. Die Software wurde von den Hochschulen im Jahr 2007 im Rahmen einer Landeslizenz erworben. Mit dieser Landeslizenz stehen die von den drei Universitäten benötigten Lizenzen ohne weitere Kosten zur Verfügung. Die an der TUDO und der UDE vorhandenen Geräte werden für den zentralen Backup‐ /Archivdienst unverändert übernommen. Das in Dortmund installierte System entspricht mit einer Kapazität von 400 T‐Byte den Anforderungen der TUDO und kann bis auf weiteres unverändert für die Kunden aus dem Bereich der TUDO betrieben werden. Die Backup‐/Archivsysteme der UDE müssen dringend ausgebaut werden. Für den Ausbau wurde im Xxxxxx 2007 ein Antrag gem. Art. 143c GG gestellt. Mit der Realisierung dieses Antrags reicht die Kapazität der in Duisburg und Essen installierten Systeme grundsätzlich aus, die Anforderungen der RUB (60 T‐Byte) und der UDE (600 T‐Byte) bis einschließlich 2010 zu bedienen. Der Standort der Sicherungssysteme ist für den Betrieb und die Nutzung der Systeme grundsätzlich unerheblich. Ein zentral angebotener Backup‐/Archivdienst für dezentral gespeicherte Daten stellt allerdings erhebliche Anforderungen an die Datennetz‐ Infrastruktur. Sehr wesentlich sind dabei leistungsfähige und redundante Verbindungen der Universitäten untereinander. Die Standorte der Datensicherungssysteme sollten auf der Basis des FC‐Protokolls verbunden sein, so dass ein übergreifendes SAN aufgebaut werden kann. Mit den bereits vorhandenen und den angemieteten Leitungen lassen sich diese Voraussetzungen kostengünstig realisieren.
Realisierung. Die Leistungen werden mit Systemen der KTK und verbunde­ ner Partner erbracht. Diese Leistungsbeschreibung geht nur auf die Eigenschaften der Telefonieleistung ein.
Realisierung. Ein von der Troiline beauftragtes Unternehmen erstellt den Tiefbau und bringt die Kabel und Anschlüsse in das Gebäude ein. Die Bauarbeiten können beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Geeignete Witterungsbedingungen Freier Zugang zu dem Ort der Hauseinführung Keine Behinderung durch Gegenstände bei der Verlegung und der Hauseinführung
Realisierung. 3.1. Kundenkennwort: Der Kunde benötigt zur Nutzung bestimmter administrativer Zusatzdienste der CX LABS ein Kundenkennwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Kennwort geheim zu halten und es unverzüglich selbst zu ändern, wenn ihm bekannt wird oder er vermutet, dass unbefugte Dritte von ihm Kenntnis erlangt haben. Der Kunde hat auch die Entgelte zu bezahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der CX LABS Dienstleistungen durch Dritte entstanden sind, soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei Verwendung des persönlichen Kundenkennwortes durch unbefugte Dritte. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung des Kennworts nicht zu vertreten hat.