Common use of Rechtsnachfolge Clause in Contracts

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Stromliefervertrag durch Einzelrechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant wird eine solche Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraum.

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Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at, www.evu-schoeder.at, durchblicker.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Stromliefervertrag Stromlieferungsvertrag durch Einzelrechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant wird eine solche Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraum.

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Samples: www.evu-schoeder.at, ranklleiten.at, www.vulkanlandstrom.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten Pflich- ten des Kunden aus dem Stromliefervertrag Stromlieferungsvertrag durch Einzelrechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant wird eine solche Zustimmung Zustim- mung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem AbrechnungszeitraumAbrech- nungszeitraum.

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Samples: felixenergie.at, felixenergie.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter herbeigeführ- ter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden Kun- den aus dem Stromliefervertrag durch Einzelrechtsnachfolge Einzel- rechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant wird eine solche Zustimmung jedoch nur aus wichtigem wichti- gem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt Vertragsein- tritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem AbrechnungszeitraumAbrech- nungszeitraum.

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Samples: www.voltino-gastino.at, www.voltino-gastino.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilenmitzutei- len. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Stromliefervertrag durch Einzelrechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung Zustim- mung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant wird eine solche Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haften hahen der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem die- sem Abrechnungszeitraum.

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Samples: www.stww.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Stromliefervertrag Stromlieferungsvertrag durch Einzelrechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant wird eine solche Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraum.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Stromliefervertrag durch Einzelrechtsnachfolge Einzelrechts- nachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten möglich. Der Stromlieferant Stromliefe- rant wird eine solche Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne ZwischenabrechnungZwi- schenabrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten unge- teilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraum.

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Samples: www.stadtwerke-bruck.at

Rechtsnachfolge. Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten StromEnergielieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Stromliefervertrag StromlieferungsvertragEnergieliefervertrag durch Einzelrechtsnachfolge Einzel- rechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung des Stromlieferanten StromEnergielieferan- ten möglich. Der Stromlieferant StromEnergielieferant wird eine solche Zustimmung Zustim- mung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt Ver- tragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne ZwischenabrechnungZwischen- abrechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem AbrechnungszeitraumAbrech- nungszeitraum.

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Samples: www.stwk.at