Common use of Rechtsnachfolge Clause in Contracts

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.piwetz.shop, www.stadtwerke-kitzbuehel.at, ewerkfernitz.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit so- weit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner Vertrags- partner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen an- deren Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Rechtsnachfolge. (1. ) Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit so- weit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner Vertrags- partner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen ande- ren Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich rechts­ verbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen et- waigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit so- weit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf KündigungKündi- gung, von den durch diesen Vertrag übernommenen über- nommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger Nach- folger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.ikb.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger Rechtsnach- folger zu übertragen, soweit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen über- nommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag Netz- zugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich verbind- lich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen über- nommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen Ver- pflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich rechts- verbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.ikb.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit so- weit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner Vertrags- partner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen ande- ren Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit so- weit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner Vertrags- partner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit so- weit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.kwg.at

Rechtsnachfolge. (1. ) Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen ent- standenen Rechte und Pflichten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragenüber- tragen, soweit die Voraussetzungen für den Netzzugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen die- sen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen Verpflich- tungen dem anderen Vertragspartner gegenüber ge- genüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.salzburgnetz.at

Rechtsnachfolge. 1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle aus dem Netzzugangsvertrag entstandenen Rechte und Pflichten Pflich- ten verbindlich auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen, ,soweit die Voraussetzungen für den Netzzugang Netz- zugang erfüllt sind. Der übertragende Vertragspartner wird, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, von den durch diesen Vertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der Nachfolger in die Verpflichtungen dem anderen Vertragspartner gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.

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Samples: www.stww.at