Common use of Rechtsnachfolge Clause in Contracts

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: dresden.dwsi-sicherheit.de, www.kws-kiel.de, www.wsi-sicherheit.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: safe-xpert.de, www.security.de, ciborius-gruppe.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.eventsafety.lu, www.security-service-schmitt.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens Auftragnehmers wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.wis-sicherheit.de, www.wis-sicherheit.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: oos.glasstec-online.com, www.janus-sicherheit.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand Ge- genstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person Per- son des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsverände- rung des Unternehmens Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: sida-kempten.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person die persönlichen Belange des Auftraggebers, Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird Rechtsveränderung bleibt der Vertrag nicht berührtmit Frankclean Gebäude Service unberührt.

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Samples: frankclean.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.wachundschliess.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens Rechtsveränderung von PSM wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.psm-security.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person die persönlichen Belange des Auftraggebers, Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens Rechtsveränderung im Bereich der Firma dg kirschner wird der Vertrag nicht berührt. .

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Samples: dg-kirschner.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.loewensicherheit.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens Rechtsveränderung der Fleßner Sicherheitsdienst wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: cdn.website-editor.net

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger Rechtsnach- folger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: sicherheitsdienst-schutzschild.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag Ver- trag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.eloo-sicherheit.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche per- sönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des AuftraggebersAuftragge- bers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung Rechts- veränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.wako-nord.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge Rechts- nachfolge oder Rechtsformänderung Rechtsveränderung des Unternehmens Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: osc.westfalenhallen.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages Vertra- ges hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens Rechtsformän- derung seitens HKS wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.hks-gruppe.de

Rechtsnachfolge. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person die persönlichen Belange des Auftraggebers, Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens Rechtsveränderung im Bereich der Firma B.B.S. wird der Vertrag nicht berührt.

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Samples: www.bbs-fm.de