Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Präambel. ProfiTickets Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (hvv)wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen eines Großkunden­ abonnements ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (GKAu. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) beziehen könnensowie soziale und ethische Aspekte. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Dies berücksichtigend wird auch die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Auftragnehmerin darauf achten, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dass sich ihr Unternehmen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine ihre Nachunternehmer für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Leistungserbringung an • die Einhaltung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMenschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die für die korrekte Umsetzung Beachtung des GKA Vertrages verantwortlich ist Verbots von Kinder- und gegenüber Zwangsarbeit nach der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Tax Compliance wahren werden.1

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die sonible GmbH („sonible“) ist ein österreichisches Unternehmen mit dem geschäftlichen Fokus auf der Generierung, Konzeption, Entwicklung, Implementierung sowie dem kommerziellen Vertrieb software- sowie hardwarebasierter Qualitätslösungen für den Audiomarkt. Das Produktportfolio von sonible umfasst neben „Plug and Play“ Hardwarelösungen für diverse Probleme der Beschallungs- und Veranstaltungstechnik vor allem innovative Softwareprodukte zur Bearbeitung von Musik und Sprachsignalen. Über die Website von sonible <xxx.xxxxxxx.xxx> können sich Kunden über das gesamte, jeweils aktualisierte Produktportfolio von sonible informieren und die Produkte zu den hier geregelten rechtlichen- und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beziehen. Softwareprodukte werden dabei per „Download“ über die Website bezogen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als rechtliche Grundlage des Hamburger Verkehrsverbundes zwischen sonible und den Kunden abzuschließenden (hvv)Nutzungs-) Vertrages. § 1 Nachstehende Begriffe/Definitionen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einheitlich verwendet und kommen diesen, vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Regelung, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenFolgenden beschriebenen Bedeutungen zu. Mit Begriffserläuterungen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen angeführten Definitionen. Festgehalten wird, dass nachstehende Begrifflichkeiten aufgrund ihrer Bedeutung und Relevanz für das rechtsgeschäftliche Verhältnis zum Kunden hervorgehoben wurden; weitere, weniger häufige Definitionen können auch im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Text dieser AGB (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtan betreffender Stelle) vorgenommen werden. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der ihrer jeweils geltenden gültigen Fassung, als ausschließliche Grundlage für den zwischen sonible und dem Nutzer zustande gekommenen Nutzungsvertrag. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsaktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter <xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxx> abrufbar. Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte einschließlich Urheberrechten, (Marken- und Kennzeichnungsrechten sowie dem darüber hinausgehenden schutzfähigen Know-how von sonible, allen voran auch geistige Eigentumsrechte (in obigem Sinne) am gesamten, jeweils aktuellen, Produktportfolio von sonible. Nutzer/Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, welche die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Webseite von sonible im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Samples: www.sonible.com, www.sonible.com

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Stomaträger (hvv)mit einer Colostomie, Ileostomie oder Urostomie) und an Darmkrebs erkrankte Men- schen ohne Stoma benötigen auch nach der Behandlung in der Akutklinik psychosoziale Unterstüt- zung in einer Rehaklinik, um die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber mit der Grundkrankheit, den Therapien und möglichen Therapie- folgen verbundenen psychischen und sozialen Belastungen verarbeiten und überwinden zu kön- nen. Diese Unterstützung umfasst sachgerechte, verständliche Informationen, Gesprächsange- bote. und ggf. psychotherapeutische Behandlung. In Ergänzung zur professionellen Hilfestellung durch Psychologen und Sozialarbeiter hat sich die Unterstützung durch erfahrene gleich betroffene Mitglieder der Selbsthilfeorganisation Deutsche ILCO e.V. bewährt. Diese können bei Gesprächen (Großkunden) im Rahmen der „ILCO-Gesprächsrunde in der Rehaklinik“) aus eigenem Erleben, insbesondere jedoch vor dem breiten Erfahrungshinter- grund der Deutschen ILCO, kompetent mündliche Auskünfte zu Fragen des Lebens mit der Krank- heit, den Therapien und möglichen Therapiefolgen geben. Sie vermitteln so Zuversicht. Sie verwei- sen weiterhin auf die Möglichkeit der Teilnahme an ILCO-Informations- und Erfahrungsaus- tauschtreffen und informieren über Broschüren der Deutschen ILCO sowie über Unterstützungsan- gebote anderer Organisationen. Die Deutschen ILCO e.V. sieht ihre Aufgabe darin, durch menschliche Nähe, durch ihr Wissen und der gesammelten Erfahrungen auf der psychosozialen Ebene unterstützend für Betroffene und de- ren Angehörige tätig zu sein. Dabei ist der Selbstauftrag der Deutschen ILCO e.V. Leitlinie des Handelns. • Das für die ILCO tätige Mitglied stellt seine Zeit, sein Wissen und die Erfahrungen unent- geltlich zur Verfügung. • Er/Sie nutzt die regelmäßigen Erfahrungsaustausche auf Landesebene und die Weiterbil- dungsmöglichkeiten auf Bundesebene für seine/ihre Qualifizierung. Stand Mai 2019 • Wir stellen Informationen in Wort und Schrift zur Verfügung. • Wir halten uns strikt an die Schweigepflicht und den Datenschutz. • Wir geben gegenüber dem besuchten Betroffenen oder Angehörigen keine Stellungnahme oder weiterführende Informationen zu medizinischen und therapeutischen Entscheidungen. • Wir setzen uns dafür ein, dass das Angebot an Informationen über das klinisch-pflegeri- sche hinaus auch das persönlich – familiäre und sozial – psychologische Angebot für den Betroffenen und dessen Angehörige überschaubar gemacht wird. • Die konkrete Aufgabenstellung bei der Durchführung eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Gruppengespräches in der Gesamtabwicklung Reha-Klinik ergibt sich aus den Bedürfnissen der Teilnehmer dieser Gesprächsrunde und den Fähigkeiten und Kenntnissen des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Besucherdienst tätigen. Die Kooperationsvereinbarung dient dazu, dieses ehrenamtliche Unterstützungsangebot der Deut- schen ILCO in die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Versorgung von Stomaträgern und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) von an Darmkrebs erkrankten Menschen ohne Stoma in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Rehaklinik zu integrieren und dabei durch klare Absprachen die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Zusammenar- beit zwischen den beiden Kooperationspartnern zum Nutzen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung erkrankten Menschen und zum gegenseitigen Vorteil der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Kooperationspartner zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einfördern.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der DFL e.V. erkennt an, dass der DFB mit seiner A−Nationalmannschaft Marketingaktivitäten zur teilweisen Refinanzierung der durch die Satzung des Hamburger Verkehrsverbundes DFB vorgegebenen Aufgaben durchführen darf. Dabei vergibt der DFB auch Nutzungsrechte an den vermögenswerten Bestandteilen der Persönlichkeitsrechte und an anderen Rechten der A−Nationalspieler an seine Partner. Der DFL e.V. stellt gem. § 5 Abs. 1 des Grundlagenvertrags sicher, dass die abzustellenden Spieler seiner Vereine und Kapitalgesellschaften (hvv)„Clubs“) die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte und anderer Rechte als Nationalspieler dem DFB übertragen. Um einen sachgerechten Schutz vor einer Verwässerung des Werbeeffekts sicherzustellen, ist es erforderlich, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Marketingaktivitäten des DFB einerseits und die Marketingaktivitäten der Clubs andererseits hinreichend voneinander abzugrenzen, so dass es zu keiner Verwechslung aus Sicht des Verkehrs kommt und sowohl die Angebote des DFL e.V. / der Clubs als auch des DFB für die Partner weiterhin attraktiv bleiben. Zu diesem Zweck stellt der DFB bei allen Marketingaktivitäten (Großkundenanalog und digital) mit seinen Partnern sicher, dass bei der Produktion und Nutzung des Marketing−Contents der Mannschaftscharakter gewahrt bleibt. Zudem ist DFL e.V. und DFB bewusst, dass es für die Clubs und den DFB Zeiträume gibt, in denen der Aktivierung der eigenen Marketing−Partner besondere Bedeutung zukommt. Um diesen Verwässerungsschutz sicherzustellen, vereinbaren die Parteien die nachfolgenden Leitlinien. • Der DFB wird das Recht zur Produktion und Nutzung von Marketing−Content mit Spielern der A−Nationalmannschaft bis zu vier DFB−Partnern gleichzeitig für sog. „partnerindividuelle Kampagnen“ einräumen. Unter partnerindividuellen Kampagnen sind Umsetzungen mit Spielern der A−Nationalmannschaft zu verstehen, die - auf externen Plattformen ausgespielt werden, - Bewegtbild mit Nationalspielern in ihrer Funktion als Nationalspieler enthalten sowie - exklusiven, partnerindividuellen Content, d.h. durch oder im Auftrag des Partners produziertes Material enthalten. Aktuelle Beispiele bilden die Kampagnen von Mercedes−Benz, adidas, Bitburger, Commerzbank. • Der DFB hat das Recht, darüber hinaus einem fünften Partner diese Rechte einzuräumen. Hinsichtlich der Einräumung von vermögenswerten Bestandteilen der Persönlichkeitsrechte und von anderen Rechten der A−Nationalspieler in diesen partnerindividuellen Kampagnen an den fünften Partner hat der DFL e.V. ein Widerspruchsrecht, sofern sachliche Gründe dieser Rechteeinräumung entgegenstehen. • Bei der Produktion und Nutzung von Marketing−Content mit den Spielern der A−National− mannschaft ist stets der mannschaftliche Charakter zu gewährleisten. Die Mannschaft (der Mannschaftscharakter) besteht in der Regel aus mind. 11 Spielern, wobei max. 3 Spieler pro Club eingebunden werden dürfen, diesbezüglich gelten folgende Ausnahmen: o Bei 3−5 Spielern: max. 1 Spieler pro Club; wenn Torwart und Spielführer aus einem Club sind, beide Spieler; jedoch kein Spieler, bei denen der Anteilseigner (mind. 5 %) und/oder der Ausrüster des Clubs des Spielers Wettbewerber des die Rechte nutzenden DFB−Partners ist, wobei dies nicht für den Torwart oder den Spielführer gilt, von denen auch in diesem Fall jeweils einer (max. 1 Spieler pro Club) eingebunden werden kann, soweit der Club dem zustimmt. o Bei 6−7 Spielern: max. 2 Spieler pro Club; jedoch max. nur 1 Spieler pro Club, bei denen der Anteilseigner (mind. 5 %) und/oder der Ausrüster des Clubs des Spielers Wettbewerber des die Rechte nutzenden DFB−Partners ist, wobei dies nicht für den Torwart und den Spielführer gilt, die auch in diesem Fall beide (max. 2 Spieler pro Club) eingebunden werden können, soweit der Club dem zustimmt. • Ausgenommen hiervon sind Spieler mit Einzelvereinbarungen mit DFB−Partnern und Spieler, die nicht in der Bundesliga spielen. • Die Mehrfachnutzung von gleichen Einzelspielern in exponierter Stellung in unterschiedlichen Key Visuals der Partner wird nicht erfolgen. Der Mannschaftscharakter wird zudem herausgestellt, indem es bei Bewegtbildcontent im Rahmen eines Großkunden­ abonnements von Kampagnen (GKAz.B. Spots) beziehen könnengrundsätzlich eine Sequenz unter Beteiligung der Mannschaft geben muss, möglichst bevor eine kleinere Gruppe von Nationalspielern gezeigt wird. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen • Zudem bleiben in Bewegtbildspots Sequenzen, in denen kurzzeitig weniger als 11 Spieler im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Bild zu sehen sind, möglich. Es ist jedoch keine exponierte Stellung von Einzelspielern gestattet. • Dem DFL e.V. steht ein Widerspruchsrecht zu, wenn dadurch berechtigte Clubinteressen verletzt werden, weil diese Leitlinien nicht beachtet werden. • Die Nutzung des offiziellen Mannschaftsfotos (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtauch als Collage möglich) steht den DFB− Partnern uneingeschränkt zur Verfügung. Das Vertragsverhältnis zwischen • Die Produktion des Marketing−Contents einschließlich der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag partnerindividuellen Kampagnen mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � A−Nationalmannschaft erfolgt ausschließlich innerhalb der FIFA/UEFA− Abstellungsperioden. • Innerhalb der FIFA/UEFA−Abstellungsperioden werden keine Marketingaktivitäten bzw. −produktionen der Clubs mit den von den Clubs abgestellten Spielern durchgeführt. • Marketing−Tage des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den DFB für die A−Nationalmannschaft außerhalb der ProfiTicket­ Vertriebspartner FIFA/UEFA− Abstellungsperioden finden nicht statt. • Der DFB berücksichtigt bei der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind Aktivierung der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen DFB−Partnerschaften die besondere Bedeutung des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Saisonabschlusses im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung Monat Mai und des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Saisonauftakts im Monat August für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Clubs zur Aktivierung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einPartnerschaften.

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Präambel. ProfiTickets Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten zur Abwick- lung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (GPKE, Az.: BK6-06-009) und einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas, Az.: BK7-06-067) hat verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber geschaffen. Danach sind Abonnementsfahrkarten im Rahmen der Zusammenarbeit des Hamburger Verkehrsverbundes Netzbetreibers mit anderen Marktpartnern, namentlich der Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas, einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate anzuwenden. Nach den Regelungen der Ziffer 5 GPKE/Ziffer 3 GeLi Gas kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLi Gas für eine mit dem Netzbetreiber assoziierte Vertriebsorga- nisation von den Ziffern 2 GPKE/GeLi Gas und 3 GPKE abweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass entsprechen- de Vereinbarungen allen Dritten zur Abwicklung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLi Gas unter Verwendung des in Ziffer 2 GPKE/GeLi Gas abweichenden Datenformates oder der in Ziffer 3 GPKE genannten Datentypen auf Anfrage ebenfalls angeboten werden. Der Dienstleister (hvvShared Service - Bereich) hat be- schlossen, auch künftig bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse mit dem mit ihm assoziierten Vertrieb an der historisch gewachsenen Anwendung zunächst festzuhalten. Aus diesem Grund bietet der Dienstleister ge- mäß Ziffer 5 GPKE/3 GeLi Gas sämtlichen Lieferanten (Vertrieben), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenin seinem Netzgebiet Kunden mit Strom und/oder Gas beliefern, aufgrund freiwilliger bilateraler Vereinbarung die vollständige Gleichbehandlung mit dem assoziierten Vertrieb an. Mit Ein entsprechender Hinweis ist auf der Gesamtabwicklung des GKA haben Internetseite der EEW veröffentlicht. Hiervon verspricht sich der Dienstleister, nicht nur den behördlichen Vorgaben vollumfänglich gerecht zu wer- den, sondern bezweckt auch eine Effizienzsteigerung in Bezug auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. gesamte leitungsgebundene Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/Allgemeinheit. Von dieser Möglichkeit möchte der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerLieferant (Vertrieb) Gebrauch machen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag deshalb wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch zwischen den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einParteien Nachfolgendes vereinbart.

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Samples: Vereinbarung Der Umsetzung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Leistungen der freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Mit Die Notwendigkeit von Art und Umfang der Gesamtabwicklung des GKA haben nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt für die Verkehrsunternehmen in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im hvv durch Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben. Sofern die Komplexität des Falles, spezielle Leistungsinhalte und/oder einzelne Maßnahmen (z.B. genetische Beratungen und Ultraschalluntersuchungen) nicht in den Kompetenzbereich der Hebammen fallen, verweist die Hebamme die Versicherte an einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH anderen Leistungserbringer (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt z.B. entsprechende Fachärzte und/oder zuständige Einrichtungen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertragklinische Versorgungslevel). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifDennoch können die nachfolgenden Leistungen durch die Hebamme im Rahmen einer Mitbetreuung auch dann erbracht werden, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) wenn sich die Versicherte aufgrund pathologischer Konstellationen auch in ärztlicher Behandlung befindet. Jede Hebammentätigkeit setzt sich in unterschiedlichen Anteilen in der jeweils geltenden FassungRegel aus bestimmten Arbeitsschritten zusammen: Bei Einzelleistungen sind dies nachfolgend: • situationsbedingte Anamnese • Befunderhebung durch Befragung/Beobachtung • ggf. Die Bestimmungen körperliche Untersuchung der Frau/des hvv GemeinschaftstarifsKindes • Diagnosestellung • Abwägung Physiologie - Pathologie • Beratung/Information (z.B. Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder Hinweis auf Familienpflege) • psychosoziales Betreuungsangebot • Therapieplanung/praktische Anleitung • ggf. Maßnahmen und Befundübermittlung • inhaltliche Dokumentation, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets leistungsbezogen einschließlich Dokumentation im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA VertragesMutterpass und Kinder-Untersuchungsheft Bei Kursleistungen sind dies nachfolgend: • Beratung/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Information • praktische Anleitung • körperliche Übungen • Förderung gruppendynamischer Prozesse

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Präambel. ProfiTickets Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt die Basis für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest. Schwerbehinderte Menschen sind Abonnementsfahrkarten Teil der Gesellschaft und damit auch des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Arbeitslebens. Inklusion in Gesellschaft und Arbeitswelt, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit ihnen, sind dem für die Rechte schwerbehinderter Menschen zuständigen Ministerium besondere Verpflichtung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der am 26. Xxxx 2009 auch in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse und der Rahmenbedingungen innerhalb des Ministeriums ist - entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen. Die Teilhabe ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) es in allen Bereichen umzusetzen gilt. Schwerbehinderte Beschäftigte leisten seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Arbeits- und Sozialpolitik des XXX. Sie verdienen vor diesem Hinter- grund besondere Wertschätzung und Unterstützung. Das XXX sieht es als seine Verpflichtung an, schwerbehinderten Menschen verbesserte Chancen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenArbeits- und Berufsleben zu bieten, ihre Ausbildung und Beschäftigung zu fördern und ihnen als vollwertigen Beschäftigten Respekt und Anerkennung entgegen zu bringen. Mit Diese Integrationsvereinbarung wurde bearbeitet und bereitgestellt durch: REHADAT – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, Institut der Gesamtabwicklung deutschen Wirtschaft Köln, xxx.xxxxxxx.xx, xxxx@xxxxxxx.xx - -2- Durch diese lnklusionsvereinbarung sollen alle Beschäftigten des GKA haben XXX, in besonderem Maße aber diejenigen, die Verkehrsunternehmen Personalverantwortung tragen, für die Belange schwerbehinderter Menschen in allen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden. Die lnklusionsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des XXX und stellt weiter gehende Regeln und Ziele für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den beteiligten Akteuren auf. Die lnklusionsvereinbarung soll dazu beitragen, die Schwerbehindertenquote zu sichern und den Anteil schwerbehinderter Frauen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtXXX zu erhöhen. Das Vertragsverhältnis zwischen XXX verpflichtet sich, unter Einbeziehung von Mehrfachanrechnungen eine Quote von mindestens 8 % der S­Bahn Stellen gern. § 73 SGB IX zu erhalten. Darüber hinaus ist sich das XXX seiner besonderen Rolle bei der Ausbildung bewusst. Es fördert daher insbesondere die Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden. Der Teilhabegedanke bezieht Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Um Teilhabe zu fördern, benötigen wir den Großkunden wird gemeinsamen Willen des Arbeitgebers und aller Beschäf- tigten. Dafür wollen wir die objektiven Voraussetzungen und das subjektive Verständnis schaffen. Wir möchten, dass schwerbehinderte Menschen das Anerkennungsverfahren und die Rechte nach dem SGB IX selbstverständlich in GKA Verträgen geregeltAnspruch nehmen. Sie sollen darauf vertrauen können, dass ihnen daraus am Arbeitsplatz keine Nachteile und zwar unter den Voraussetzungen � keine Ausgrenzung erwachsen. Verwaltung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die schwerbehinderten Beschäftigten und Führungskräfte des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit XXX sind aufgefordert, konstruktiv an der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragRealisierung gleichbe- rechtigter Teilhabe mitzuwirken. - 3 Diese Integrationsvereinbarung wurde bearbeitet und bereitgestellt durch: REHADAT – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, den Institut der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifdeutschen Wirtschaft Köln, insbesondere Abschnitt 3.5xxx.xxxxxxx.xx, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets xxxx@xxxxxxx.xx -3- Diese Vereinbarung ist im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich XXX auf die Großkunden bereitPersonen anzuwenden, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder zuständi- gen Stellen nach § 69 Abs. 1 SGB IX als schwerbehinderte Menschen anerkannt oder von seinem eigenen Geschäftsvermögen der Arbeitsverwaltung gleichgestellt (§ 68 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 2 Abs 3 SGB IX) wurden. Um ein Klima zu schaffen, das dem in geeigneter Weise getrennt der UN-Behindertenrechtskonvention festge- schriebenen Ziel der Inklusion gerecht wird, soll eine weitgehende Information und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung Kommunikation im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich XXX stattfinden. Ziel ist zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden aneinen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindMenschen mit Behinderun- gen zu motivieren, weist auf die Konsequenzen ihre Rechte wahrzunehmen, zum anderen Verständnis und Toleranz im Miteinander hinsichtlich der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse unterschiedlichen Stärken und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einSchwächen zu schaffen.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die FMS-SG möchte Elektrikerleistungen des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Auftragnehmers in Anspruch nehmen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung Instandsetzung und Instandhaltung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx Standortes Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Xxxxxxxxxxxxxxxx dienen. Dies vorausgeschickt, schließen die FMS-SG und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Auftragnehmer (im Folgenden gemeinsam: „Vertragsparteien") den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem vorliegenden Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen FMS-SG hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom xx.xx.xxxx, xxx.xxxx.xx und xxx.xxx-xx.xx) und aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen bzw. eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom xx.xx.xxxx für den Bereich Sourcing am Standort Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx an den Auftragnehmer vergeben. Gegenstand des hvv Gemeinschaftstarifsvorliegenden Vertrags sind die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien sowie die im Einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehören insbesondere • Arbeiten, die nach Art und Umfang für einen technisch und unter Arbeitsschutzgesichtspunkten sicheren, funktionstüchtigen sowie wirtschaftlichen Betrieb der elektrischen Anlagen nach Maßgabe des jeweiligen Stands der Technik in und an den Räumen des Auftraggebers erforderlich sind, z.B. dem Verlegen von Kabel und Anschlüssen, Versetzen von Bodentanks, Arbeiten an den USV-Anlagen etc. • Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen, wie das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Beseitigen von Störungen und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMängeln, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit Beschaffung aller erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Ersatzteile nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Fachabteilung sowie das Erneuern oder Ausbessern schadhafter Anlageteile. • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener sicherheitstechnischer Prüfungen (BGV Prüfung ortsbeweglicher und ortsfester Betriebsmittel und Anlagen), Unterstützung und Vorbereitung bei Bescheinigungen auf Basis öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften etc.), sowie Beratung bei der Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik (DIN, VDE, BGV etc.). Sämtliche Leistungen müssen dabei durch entsprechend sachkundiges Personal des Auftragnehmers durchgeführt werden. Versorgung • Der Auftragnehmer muss die Leistungen nach Auftragserteilung innerhalb einer angemessenen Frist, in eilbedürftigen Fällen sogar unverzüglich, erbringen. Die Geschäftszeiten der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerFMS-SG sind dabei von Montag bis Xxxxxxx, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden08:00 – 18:00 Uhr. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen • Der Auftragnehmer hat bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenAuswahl von Material die wirtschaftlich sinnvollste Alternative zu wählen und die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Für Großkunden mit Direktvertrag Der Auftraggeber behält sich vor ggf. geeignete Nachweise für die Wirtschaftlichkeit vom Auftragnehmer im Hinblick auf die Beschaffung des Materials einzufordern. Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich ferner im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom xx.xx.xxxx xxx.xxxx.xx und xxx.xxx-xx.xx). Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) ist Vertragsbestandteil und ist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt. Der Auftragnehmer wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung auf eigene Kosten und ohne gesonderte Vergütung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf FMS-SG eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung während der Gültigkeit gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Auf Verlangen der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets FMS-SG hat der Auftragnehmer der FMS-SG den nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Grundlage dieser Vereinbarung ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Die Vertragspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung und der Bestimmungen des Hamburger Verkehrsverbundes Jugendfreiwilligendienstegesetzes. Im Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Soziales Jahr (hvv)FSJ) engagieren sich gemäß § 3 JFDG junge Menschen für das Allgemeinwohl. Das FSJ wird dabei in der Regel ganztägig als eine an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die Ausgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral. Das FSJ fördert das zivilgesellschaftliche Engagement der jungen Freiwilligen. Es bietet die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben. FSJ-Xxxxxx und Einsatzstelle verfolgen mit dem Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, soziale Kompetenz, ökologisches Bewusstsein, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern. Die Einsatzstelle verfolgt dieses Ziel, indem sie die*den Freiwilligen durch eine Anleitungsperson begleitet, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber mit ihr*ihm Lernziele setzt und Lernerfolge reflektiert. Dabei berücksichtigt die Einsatzstelle die individuellen Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse der*des Freiwilligen. Der FSJ-Xxxxxx führt Bildungsseminare durch, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare ermöglichen insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und politische Bildung, berufliche Orientierung sowie das Lernen von Beteiligung und Mitbestimmung. Sie wecken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen die Erfahrung gelebten Glaubens. Bei Konflikten, die nicht zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen geklärt werden können, wird der FSJ-Xxxxxx vermittelnd eingeschaltet, welcher die Schlichtung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. Zwischen Freiwillige Soziale Dienste (GroßkundenFSD) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBistum Münster gGmbH Xxxxxxxx. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0000/00, 00000 Xxxxxxx beauftragt vertreten durch: Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Geschäftsführerin Name 1 Name 0 Xxxxxx XXX Xxx Name 1 Name 0 Xxxxxx XXX Xxx vertreten durch: Frau*Herrn (Vor- und ermächtigtZuname) Vorname Nachname, geb. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn am Geburtsdatum Straße PLZ Ort vertreten durch (bei Minderjährigen Name und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltAnschrift der*des Erziehungsberechtigten): Name, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragVorname: Straße: PLZ, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Ort:

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Hochschule Bremen über die Entwick- lungslinien der Hochschule Bremen für die Jahre 2007 bis 2009. Als Grundlage dienen die im Wissen- schaftsplan 2010 enthaltenen Schwerpunkte der Wissenschafts- und Hochschulentwicklung. Die finanzielle Situation des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Landes erschwert die Zielverfolgung, weil gegenwärtig keine gesicherten Aussagen zum Haushaltsvolumen für die kommenden Jahre vorliegen. Zudem ist die Hochschule xxx gehalten, aus den vorgesehenen Zuschüssen des Landes auch tarifrechtliche Personalkostensteige- rungen zu realisieren. Insofern steht die Umsetzung der vereinbarten Ziele unter dem Vorbehalt der finanziellen Realisierbarkeit. Die Hochschule Bremen erwartet vor diesem Hintergrund bis spätestens zum Anfang des WS 08/09 Aussagen zum Haushaltsvolumen für die Jahre 2009 bis 2011 und auf die- ser Basis eine Rahmenvereinbarung für die nächsten drei Jahre. Für den Bereich der Lehre wird das Land über diese Zielvereinbarung hinaus Sondermittel bereitstel- len, die Mitarbeitende zur langfristigen Sicherung der wissenschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule Bremen bei steigender Konkurrenz um qualifizierte Studierende und Nachwuchswissen- schaftler/-innen beitragen sollen. Unter diesen Rahmenbedingungen verfolgt die Hochschule Bremen insbesondere folgende große Entwicklungslinien: • Der weiteren Verbesserung der Lehre und des Studiums wird vorrangige Priorität eingeräumt. Dabei geht es um die Erhöhung der Anzahl der Absolventen und Absolventinnen, die Verkür- zung der Studiendauer sowie die Senkung der Studienabbrecherquoten bei Gewährleistung ei- ner hohen Ausbildungsqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen und Absolven- tinnen auf dem Arbeitsmarkt. • Wie keine andere Hochschule im Lande Bremen und nur sehr wenige in der übrigen Republik verfügt die Hochschule Bremen über ihre Arbeitgeber Erfahrungswerte, die sich durch die Umstellung auf die Bachelor-Struktur ergeben. So haben sich neue Formen des Lehrens und des Lernens ausge- bildet wie verstärktes Arbeiten im Internet, Teamarbeit, Arbeitsgruppen oder Tutorien, die ande- re räumliche Lösungen als bisher (GroßkundenStichwort: Entwicklung eines Raumprogramms) sowie zu- sätzliche personelle Kapazitäten für Betreuung im Selbst-Studium erfordern. • Die Hochschule Bremen zeichnet sich durch eine starke internationale Orientierung der Ausbil- dung aus. Dies soll weiter verfolgt werden. Darüber hinaus muss es darum gehen, das inhaltliche Profil der Hochschule konkreter zu defi- nieren und den Zusammenhang zwischen Ausbildungs- und Forschungsprofil der Hochschule herzustellen. • Die Hochschule Bremen beabsichtigt, sich im Tertiären Bildungsbereich zu einer Institution wei- terzuentwickeln, die die Menschen ihr Leben lang mit qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbil- dungsangeboten begleitet. Dabei wird auch zu klären sein, welche Leistungen im Gegensatz zur bisherigen Praxis für die Zulassung zum Erst-Studium anerkannt werden können. Das grundständige (Erst-) Studium bildet dabei die Basis für ein fortgesetztes berufsbegleitendes Angebot, das sich beständig aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen anpasst. • Zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre sowie im Dienstleistungsbereich bedarf es des Auf- und Ausbaus des Qualitätssicherungssystems und –managements. • Die Verbreiterung der wissenschaftlichen Basis erfordert den Ausbau der Kooperationen der bremischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Wissenschaftsschwer- punkte untereinander. Mit • Die Hochschule Bremen als Abbild der Gesamtabwicklung des GKA haben regionalen Wirtschaftsstruktur wird ihre Transferleistun- gen in die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Region und die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Kooperationen mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Wirtschaft weiter ausbauen und verstetigen mit dem Ziel des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragAufbaus nachhaltiger Netzwerke und Cluster. Land und Hochschule Bremen werden bestrebt sein, den gemeinsam die ehrgeizigen Zielsetzungen des Wissenschaftsplanes sowie die Erfolge der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Vorjahre zu sichern und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.partiell auszubauen

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Durch Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Stiftungsuniversität soll der Besonderheit der wissenschaftlichen Tätigkeit Rechnung getragen werden. Die Vertrauensarbeitszeit ist ein bedeutender Beitrag sowohl zur Stärkung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten, als auch zur besseren Berücksichtigung der dienstli- chen Notwendigkeiten einer modernen effektiven Universität. Diesem Zuwachs an Flexibilität steht ein Zuwachs an Verantwortung der Einzelnen, aber auch der Führungskräfte gegenüber, denn die Mitarbeitende über Möglichkeiten der selbst bestimmten Arbeitszeitgestaltung finden immer dort ihre Arbeitgeber (Großkunden) Grenzen, wo der reibungslose Dienstablauf nicht mehr gewährleistet ist. Die Kommunikation im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenerforderlichen Um- fang und eine ausreichende Anzahl von anwesenden Beschäftigten für planbar kurze Bearbei- tungszeiten gehören auch bei Vertrauensarbeitszeit zu einer hohen Leistungsqualität. Mit dieser Vereinbarung wird die Gestaltungsmöglichkeit der Gesamtabwicklung des GKA haben Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitszeit er- weitert und damit auch die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Vereinbarkeit von Familie, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Beruf und ermächtigtFreizeit verbessert. Das Vertragsverhältnis zwischen Es gilt dabei weiter der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerGrundsatz, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der Beschäftigten nur montags bis freitags tagsüber verpflichtend zur Erbringung von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Arbeitsleistungen herangezogen werden. Großkunden Hochschulleitung und Personalrat ver- trauen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Direktvertrag den Möglichkeiten dieser Vereinbarung. Die nachfolgenden Regelungen finden Anwendung für alle Beschäftigten, die überwiegend wis- senschaftlich tätig sind, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektorinnen und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 MonatenLektoren sowie wis- senschaftliche und studentische Hilfskräfte, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenFolgenden „Beschäftigte“ genannt. Die Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Be- amtinnen und Beamten [Nds.ArbZVO], � tauscht ProfiTickets bei BedarfArbeitszeitgesetz [ArbZG], z. B. NamensänderungMutterschutzgesetz [MuSchG], um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch [SGB IX]) und das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz [NGG] bleiben von dieser Dienstvereinba- rung unberührt und sind von der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle Stiftungsuniversität und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBeschäftigten zu beachten.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Der Vertragspartner ist ein Partnerhaus der GEDK (hvv)“Einkaufsgruppe”) und verkauft Küchen an Endkunden. GARANTIEMAX bietet zeitliche Verlängerungen von Herstellergarantien für elektronische Geräte und Küchen an. Die Garantieverlängerungen werden als Bestandteil von verschiedenen Paketen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)sich in ihrem jeweiligen Leistungsumfang unterscheiden, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtangeboten. Das Vertragsverhältnis zwischen Paket “XCARE+KITCHEN” besteht aus einer versicherten Garantieverlängerung für Küchen, inklusive aller bei Kauf erworbenen, verbauten, elektronischen Endgeräte (“Versicherungsprodukt”) sowie dem Recht zur Nutzung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt von GARANTIEMAX entwickelten digitalen Plattformanwendung (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag“Nutzungslizenz”). Maßgeblich Voraussetzung für diese Verträge sind den Versicherungsschutz der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen Garantieverlängerung des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde Endkunden ist unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partneranderem, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereiteterworbene Küche und die bei Kauf verbauten, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und elektronischen Endgeräte durch den Endkunden auf der digitalen Plattform von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt GARANTIEMAX durch den Versicherungsnehmer aktiviert werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei Hierzu benötigt der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt Endkunde eine Nutzungslizenz für die kassensichere Verwahrung digitale Plattform. GARANTIEMAX bietet dem Vertragspartner Nutzungslizenzen der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung digitalen Plattformanwendung an. Der Vertragspartner bietet diese Nutzungslizenzen anschließend seinen Endkunden als Zusatzleistung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung Bestandteil des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen “XCARE+KITCHEN” Pakets im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrendem Erwerb einer Küche an. Das Versicherungsprodukt und die Nutzungslizenz der Plattformanwendung werden gegenüber dem Endkunden zusammen als nicht voneinander getrennt zu erwerbende Bestandteile des XCARE+KITCHEN Pakets im Sinne von § 7a VVG angeboten. Während GARANTIEMAX das Paket “XCARE+KITCHEN” vertreibt, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt ist die Überleitung SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG der Versicherer hinter der versicherten Garantieverlängerung und der Risikoträger des versicherungstechnischen Risikos. Das Versicherungsverhältnis in Bezug auf die versicherte Garantieverlängerung als Teil des XCARE+KITCHEN Pakets kommt somit ausschließlich zwischen dem GARANTIEMAX GmbH +00 (0) 0000 0000000 Amtsgericht Bad Oeynhausen IHK Bielefeld Xxxxxxxxxxxx 0 xxxx@XXXXXXXXXXX.xx HRB 17062 Registrierungsnummer D-8V2J-FJ4H7-17 Versicherer und dem jeweiligen Endkunden als Käufer der Küche und Versicherungsnehmer zustande. Durch diesen Vertrag kommt weder ein Versicherungsvertrag mit dem Vertragspartner zustande noch treffen den Vertragspartner Pflichten aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen oben genannten Versicherungsverhältnis. Der vorliegende Vertrag kommt unter Geltung der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenRahmenvertrag vom 01.04.2021 zwischen der Einkaufsgruppe und GARANTIEMAX (“RAHMENVERTRAG”) ausgehandelten Konditionen zustande, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmendensofern nichts abweichendes vereinbart ist. Dies vorausgeschickt, � hält vereinbaren die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein SonderkontoParteien, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.was folgt:

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die FMS-WM möchte Leistungen des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Auftragnehmers auf dem Gebiet der Empfangsdienstleistungen für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx FMS-WM in dem Objekt Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt in Anspruch nehmen. Dies vorausgeschickt, schließen die FMS-WM und ermächtigtder Auftragnehmer (im Folgenden gemeinsam: Die FMS-WM hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom 15.03.2017, auf der nationalen Vergabeplattform xxxx.xx) und aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen bzw. Das Vertragsverhältnis eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom [Datum ergänzen] für den Bereich Empfangsdienstleistung für die FMS-WM am Standort Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx an den Auftragnehmer vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter Ver- tragsparteien sowie die im Einzelnen durch den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehört insbesondere die Leistungsbeschreibung (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragVergabeunterlage B). Maßgeblich Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich ferner im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom 15.03.2017, auf der nationalen Vergabeplattform xxxx.xx) Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B in den Vergabeunterlagen) ist Vertragsbestandteil und ist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt. Zusatz- und Sonderaufgaben, die gemäß dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz für diese Verträge sind Sondereinsätze abzurechnen sind, werden im Einzelfall durch den Leiter Corporate Service der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungFMS-WM gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt und vereinbart. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstParteien dokumentieren diese Vereinbarung durch einen Vertragsnachtrag. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend ohne gesonderte Vergütung durch die S­Bahn/FMS-WM eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Diese Betriebshaftpflicht muss mindestens eine Schadenshöhe von EUR 500.000,00 abdecken und mindestens eine zweifache Maximierung aufweisen. Auf Verlangen der FMS-WM hat der Auftragnehmer der FMS-WM den ProfiTicket­Vertriebspartner informiertnach diesem Vertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdeneingesetzten Mitarbeiter sämtliche Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) erfüllen. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem Der Auftraggeber legt in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im diesem Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist sehr großen Wert auf die Konsequenzen verwendete Dienstkleidung, repräsentativ für den Empfangsbereich eines international agierenden Finanzunternehmens. Im Falle einer nicht angemessenen Dienstkleidung wird der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe Auftraggeber in jedem Einzelfall den Objektleiter des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge Auftragnehmers umgehend per Email und/oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand Telefon informieren. Der Objektleiter wird hierzu unverzüglich für Abhilfe sorgen. Sollten in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats Kalendermonat aufgrund unpassender Dienstkleidung mehr wie 3 (drei) Meldungen an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht Objektleiter erfolgen, akzeptiert der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAuftragnehmer ab der vierten Meldung je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des gesamten Auftragswertes.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Leistungen der freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Mit Die Notwendigkeit von Art und Umfang der Gesamtabwicklung des GKA haben nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt, für die Verkehrsunternehmen in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im hvv durch Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben. Sofern die Komplexität des Falles, spezielle Leistungsinhalte und/oder einzelne Maßnahmen (z.B. genetische Beratungen und Ultraschalluntersuchungen) nicht in den Kompetenzbereich der Hebammen fallen, verweist die Hebamme die Versicherte an einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH anderen Leistungserbringer (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt z.B. entsprechende Fachärzte und/oder zuständige Einrichtungen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertragklinische Versorgungslevel). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifDennoch können die nachfolgenden Leistungen durch die Hebamme im Rahmen einer Mitbetreuung auch dann erbracht werden, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) wenn sich die Versicherte aufgrund pathologischer Konstellationen auch in ärztlicher Behandlung befindet. Jede Hebammentätigkeit setzt sich in unterschiedlichen Anteilen in der jeweils geltenden FassungRegel aus bestimmten Arbeitsschritten zusammen: Bei Einzelleistungen sind dies nachfolgend: • situationsbedingte Anamnese • Befunderhebung durch Befragung/Beobachtung • ggf. Die Bestimmungen körperliche Untersuchung der Frau/des hvv GemeinschaftstarifsKindes • Diagnosestellung • Abwägung Physiologie - Pathologie • Beratung/Information (z.B. Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder Hinweis auf Familienpflege) • psychosoziales Betreuungsangebot • Therapieplanung/praktische Anleitung • ggf. Maßnahmen und Befundübermittlung • inhaltliche Dokumentation, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets leistungsbezogen einschließlich Dokumentation im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA VertragesMutterpass und Kinder-Untersuchungsheft Bei Kursleistungen sind dies nachfolgend: • Beratung/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Information • praktische Anleitung • körperliche Übungen • Förderung gruppendynamischer Prozesse

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Präambel. ProfiTickets Der Evangelische Verein Schwäbisch Gmünd e.V. ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. Er ist als gemeinnützig anerkannt. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er versteht seinen satzungsgemäßen Auftrag als gelebten Glauben der christlichen Gemeinde und als Antwort auf die Verkündigung des Evangeliums. Als Besitzer der Seniorenwohnanlage Xxxx-Xxxxxxxx-Haus stellt er Senioren Mietwohnungen zur Verfügung, in denen sie selbstbestimmt leben und gleichzeitig nach ihren Wünschen und Bedürfnissen unterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Wohnanlage ist für die besonderen Bedürfnisse älterer Bewohner barierearm gebaut und ausgestattet. Alle als „Grundleistungen“ beschriebenen Angebote sind Abonnementsfahrkarten durch die Servicepauschale abge- deckt, ohne dass weitere Kosten entstehen. Sollten von einem Mieter unverhältnismäßig viele Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Vermieter im Einzelfall auch wei- tere Serviceanfragen durch diesen Mieter für einen angemessenen Zeitraum ablehnen. Die „Wahlleistungen“ werden je nach Inanspruchnahme mit dem Vermieter bzw. einem Drittanbieter abgerechnet. Sollten Leistungen von Drittanbieten vermittelt werden, ist Vermitt- lung durch den Vermieter kostenlos. Die Leistungen selbst können jedoch kostenpflichig sein. Dabei ggf. geschlossene Verträge bestehen direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Drittanbieter. Dem Mieter steht es jederzeit frei, sich für die vorgeschlagenen Kooperations- partner zu entscheiden, oder einen anderen Anbieter zu wählen. Gebäudereinigung, Wartung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen, Pflege der öffentlichen Außenanlagen, Winterdienst und Müllentsorgung werden vom Vermieter erledigt oder an Drit- te vergeben und über die Betriebskosten abgerechnet. • Ständige Erreichbarkeit des Hamburger Verkehrsverbundes Hausmeisters während der Dienstzeiten • Getränkeverkauf und Transport von Getränkekisten in die Wohnungen • Bereitstellung und Befüllung des Getränkeautomaten • Kleinstreparaturen, wie z.B. Ersetzen von Leuchtmitteln (hvvohne Materialkosten), Entlüf- ten der Heizkörper, Befestigen und Ölen von Scharnieren und Schlössern an Türen, Fenstern und Einbauküchen u.ä. • in der Regel monatlich stattfindende Kafffeenachmittagen oder Mieterfrühstücke. • Feste (x.X. Xxxxxxxx, Xxxxxx, Weihnachten) incl. Bewirtung und Programm. • Organisation von verschiedenen wöchentlich oder monatlich statt findenden Gemein- schaftsaktivitäten, aktuell o Bibelgesprächskreis o Chor o Gedächtnistraining o Halbtagesausflug o Besuche des Kindergartens o Gottesdienst (unregelmäßig) Die Nennung dieser konkreten Angebote erfolgt nur beispielhaft und nicht verpflichtend für den Vermieter. • 2 Tageszeitungen im Angebot in der Sitzecke im Foyer • Nutzung der Sitzecken im Foyer und auf den Stockwerken, sowie des Lese- und Fern- sehraumes zur Freizeitgestaltung. • Nutzung der Gemeinschaftsräume für selbst organisierte Veranstaltungen und Fami- lienfeiern. • Informationen zu Veranstaltungen im Haus und in der Umgebung sowie zu verschie- denen Serviceangeboten. • Individuelle Beratung zu alltäglichen Lebensfragen, zu Hilfsangeboten und zur Wohnsi- tuation • Beratung in Krisensituationen, Seelsorge • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen und bei Behördenkontakten (keine Rechtsberatung und umfassende Sozialberatung). • Informationen über Wohngeld, Harz IV, Pflegeversicherung u.ä. oder Vermittlung einer entsprechenden Beratung • Kopier-, Fax- und Druckservice • Transport von abgehenden Briefen und Paketen zum Postamt • Entgegennahme von ankommenden Paketen nach Absprache Bei Bedarf kommen wir zur Beratung auch zu Ihnen in die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Wohnung. • Hilfe bei kleinen Handwerksarbeiten in den Wohnungen und am Eigentum der Bewoh- ner (GroßkundenErneuern von Lampen, Umräumen von Möbeln, Aufhängen von Bildern) • Hilfe beim Umgang mit elektronischen Geräten (Telefon, Fernseher, Computer) • Hilfe beim Ein- und Auszug sowie bei sonstigen Transportarbeiten • Nutzung eines Gästezimmers zu günstigen Konditionen. • Küchennutzung und Geschirr incl. Reinigung bei der Nutzung der Gemeinschaftsräu- me für Feste. • In der Regel findet monatlich ein Halbtagsausflug statt. Die Teilnahme ist meist kosten- los. Um eine Beteiligung an den Kosten durch eine Spende wird gebeten. Vermittelt werden können z.B.: • Hausnotruf, Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, • ein Beratungsgespräch zu o.g. Pflegeleistungen durch unseren Kooperationspartner „Vinzenz ambulant, der ökumenische Pflegedienst“ oder durch den Pflegestützpunkt Schwäbisch Gmünd. • Angebote des Seniorennetzwerkes und des Weststadtbüros (z.B. Fahrdienste, Ein- kaufsservice, Mittagstisch, …) • Fach- und Sozialberatung durch die Diakonische Bezirksstelle • Fachhandwerksfirmen für Reparaturen. • Rechtsberatung • ein regelmäßiger ehrenamtlicher Besuchsdienstes durch den Ev. Verein. Der Servicevertrag beginnt am …………, er wird für die Dauer des Mietverhältnisses abgeschlossen und endet mit der Beeendigung des Mietverhältnisses. Eine Kündigung oder Teilkündigung von einzelnen Bestandteilen des Vertrags während der Dauer des Mietvertragsverhältnisses ist ausgeschlossen Die Servicepauschale beträgt monatlich pro Person € 26,00 (in Worten: sechsundzwanzig Euro). Sie wird monatlich im voraus per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mieters zusammen mit der Miete abgebucht. Der Mieter erteilt hierzu sein Einverständnis, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, die o.g. Grund- und Wahlleistungen an die aktuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse anzupassen. Sollte sich daraus eine maßgebliche Schlechterstellung der Mieter ergeben, ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt, die Höhe der Servicepauschale im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender üblichen Preissteigerung anzupassen. Mit Für eine stärkere Erhöhung der Gesamtabwicklung Servicepauschale ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Erhöhungen der Pauschale und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vermieter schriftlich abgeben. Zeigt sich nach der Erbringung einer Serviceleistung ein Mangel oder wird durch einen Mitar- beiter des GKA haben die Verkehrsunternehmen Dienstleisters ein Schaden am Eigentum des Mieters oder an der Mietsache verur- sacht, so muss dies der Mieter dem Vertragspartner unverzüglich melden. Hierzu steht der blaue Briefkasten im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Foyer zur Verfügung. Mehrere Xxxxxx haften für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuld- ner. Erhöhungen der Pauschale sowie andere Erklärungen mit dem Ziel, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00eine Vertragsän- derung herbei zu führen, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) müssen von oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet allen Mietern abgegeben werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerSollten Vereinbarungen aus diesem Vertrag nebst Anlagen ungültig sein oder werden, so gilt als vereinbart, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenübrigen in diesem Vertrag getroffenen Regelungen ihre Gültigkeit be- halten sollen. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag Die ungültige Regelung wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung sodann durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden aneine neu zutreffende Vereinbarung ersetzt, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindder ursprünglichen Absicht der Vertragspartner am Nächsten kommt. Ansonsten gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Schwäbisch Gmünd, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin.........., gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn................................................... ………………….……………, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein....................................................

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Samples: Servicevertrag

Präambel. ProfiTickets Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen ist der Dachverband der sozialen Wohnungswirtschaft in Berlin-Brandenburg. Er ist der älteste und einer der beiden größten wohnungswirtschaftlichen Regionalverbände Deutschlands. Der Verband versorgt seine Mitgliedsunternehmen zuverlässig mit Expertenwissen, bündelt ihre Interessen und vertritt sie konsequent gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist er genossenschaftlicher Prüfverband. Die 350 öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen unter seinem Dach stehen für gutes und bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, gelebte soziale, kulturelle und demografische Integration, stabile Quartiere, lebendige Nachbarschaften, nachhaltige Bestandsbewirtschaftung, umfangreiches soziales Engagement und große stadtentwicklungspolitische Leistungskraft. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften zusammen rund 1,1 Millionen Wohnungen: Rund 700.000 Wohnungen in Berlin (= 40 % des Mietwohnungsbestandes) und 400.000 Wohnungen im Land Brandenburg (= 50 % des Mietwohnungsbestandes). Als größte Vermieter der Region sind Abonnementsfahrkarten die BBU- Mitgliedsunternehmen wichtige Arbeit- und Auftraggeber sowie Ausbildungsbetriebe. Auf der Grundlage der Verfassung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Landes Brandenburg, tritt die Mitarbeitende Landesregierung dafür ein, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickelt. Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt der BBU das Handlungskonzept der Landesregierung und schließt mit ihr, vertreten durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, folgende Kooperationsvereinbarung: Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit des BBU mit der Landesregierung und insbesondere mit der von ihr zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“ eingerichteten Koordinierungs- stelle. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist der gegenseitige Informationsaustausch eine wesentliche Grundlage, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung wirksam eindämmen zu können. BBU und die Koordinierungsstelle vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über ihre Arbeitgeber (Großkunden) die in Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung entstandenen Aktivitäten. Das betrifft insbesondere eine enge Zusammenarbeit im Fall von akuten Vorfällen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Natur. Der BBU wird die Inhalte und Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen, Wirtschaftspartnern sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in geeigneten Formen und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenseiner Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren. Mit Insbesondere für Maßnahmen der Gesamtabwicklung Öffentlichkeitsarbeit stellt die Koordinierungsstelle das Logo des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, Handlungskonzeptes sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsandere Materialien zur Verfügung, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt vom BBU eingesetzt werden. Einzelne Veranstaltungen, Informationsformate und führt dazu ein SonderkontoProjekte des BBU sind in besonderer Weise geeignet, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung zivilgesellschaftliches Engagement und Toleranz zu befördern und damit unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen: • BBU-Eigenmedien (Verbandszeitschrift „BBU-Nachrichten“ sowie unter xxx.xxx.xx) • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Messen und Ausstellungen • Unterstützung von ausgewählten Aktionen für die Stärkung von Demokratie und friedlichem Zusammenleben, die durch die Koordinierungsstelle gefördert werden • Maßnahmen zur Unterstützung der Integration Geflüchteter Besonders wichtig ist es, die Inhalte und Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene Aus- und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenWeiterbildungsbereich zu vermitteln. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach BBU wird sich deshalb bei seinen MöglichkeitenMitgliedsunternehmen dafür einsetzen, dass sie die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden in geeigneter Weise auf das Bündnis aufmerksam machen und seine Angebote nutzen. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel BBU kann im Rahmen der Kooperation bei der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ Fördermittel beantragen, wobei die Überweisung der Gewährung nur möglich ist, soweit dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in jeder Vertragspartei mit einer SummeFrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsPotsdam, . Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Januar 2017 Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxx

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Die Qualität im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Holzbau beginnt bei der Qualität des Vollholzes. Vor diesem Hintergrund haben 1995 der Verband der Deutschen Sägeindustrie (GKAVDS) beziehen könnenund der Bund Deutscher Zimmermeister Konstruktionsvollholz entwickelt und hieraus eine Verbändevereinbarung erstellt. Mit Seit 2003 wird diese Vereinbarung Konstruktionsvollholz KVH® mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Überwachungsgemeinschaft KVH fortgeführt. Die Eigenschaften von Konstruktionsvollholz sind im hvv durch Jahre 2000 in die ATV DIN 18334, Abschnitt 3.3 Holzhausbau eingegangen. Konstruktionsvollholz muss danach mindestens die Anforderungen nach ATV DIN 18334, Ab- schnitt 3.3.1 erfüllen. Dies ist auch bei Konstruktionsvollholz MH® gegeben. Darüber hinausgehende Anforderungen sind in Herstellervereinbarungen mit Holzbau Deutsch- land - Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB festgelegt. Sie dienen der Qualitätsverbesse- rung, der Markttransparenz und der Klarheit zwischen Besteller und Lieferant. Massivholz MH® zeichnet sich dadurch aus, dass es als Naturprodukt keine Längsverkle- bung (Keilzinkenverbindung) aufweist. Dies wird von Bauherren häufig gewünscht. Konstruktionsvollholz MH® wird für die Anwen- dung im sichtbaren Bereich (Si) und im nicht sichtbaren Bereich (NSi) hergestellt. Es werden die folgenden Produkte unterschieden: • MH-Plus-Si • MH-Fix-NSi An das Holz werden die folgenden Anforderun- gen gestellt: • Technische Trocknung auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag Feuchte- gehalt unter 18%, • Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität, • Anforderungen an das optische Erschei- nungsbild und die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Oberflächenbeschaffen- heit, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt • Berücksichtigung von Vorzugsquerschnitten und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungVorzugslängen. Die Bestimmungen vorliegende Vereinbarung berücksichtigt die Entwicklung der DIN 4074-1 und DIN EN 14081-1. .............................................................. ................................................................... Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Obmann des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Überwachungsausschusses und Vorsitzender Vorstand der HG MH Herstellergemeinschaft MH® Massivholz e.V. Smaragdweg 6 • 00000 Xxxxxxxxx Geschäftsstelle: Xxxxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00 • 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: 09602 / 61 62 00 Telefax: 09602 / 51 39 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xx-xxxxxxxxxx.xx Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im hvv Großkundenabonnement“ Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. Kronenstraße 55-58 • X-00000 Xxxxxx Telefon: (Benutzungs­ bedingungen030) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern 203 14-0 Telefax: (Firmenstammdaten000) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll000 00 000 /561 E-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Mail: info@ xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx

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Präambel. ProfiTickets Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die temporäre Telearbeit in der Polizei Hamburg, bei der die Arbeitsleistung für einen vereinbarten Zeitraum unter einem Jahr entweder gänzlich von zu Hause aus, oder aber individuell vereinbart von zu Hause und an der Dienststelle erledigt werden kann. Die dauerhafte Einführung der temporären Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben dar, um kurzfristig auftretenden Veränderungen der Lebensumstände Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt um die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der Hamburger Polizei. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einführung der temporären Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für die zeitweilige mobile Arbeit, wie beispielsweise auf Dienstreisen, in Bereitschaftszeiten oder bei Terminen außerhalb der Dienststelle, die in der Regel aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Behörde für Inneres und Sport -Polizei- kann unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten temporäre Telearbeitsplätze einrichten. Die für die Einführung von temporärer Telearbeit geltenden Rahmenbedingungen, sowie der Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung, welche Art der Aufgabenerledigung und welche Beschäftigten für Telearbeit geeignet sind, ergeben sich im Einzelnen aus den Anlagen 1 und 2, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Dabei sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes zusätzlich zu den in der Anlage 3 genannten Regelungen zum Datenschutz und Datensicherheit, die dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (hvvHH) der Polizei Hamburg, insbesondere die Sicherheitsrichtlinie temporäre Telearbeit (Anlage 6), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) zu beachten. Die temporäre Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei- wird so gestaltet, dass sie sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den Interessen der Polizei Hamburg dient. Die temporäre Telearbeit wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Entgeltgruppen in der jeweils geltenden FassungPolizei Hamburg angeboten. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSie ist insbesondere ein wichtiger Beitrag für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und soll den Beschäftigten die das ProfiTicket betreffenMöglichkeit geben, sind in auf freiwilliger Basis unterjährig und kurzfristig auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf temporäre Telearbeit. Durch die mit temporärer Telearbeit verbundene örtliche und zeitliche Flexibilität der Arbeitsorganisation soll der temporären Telearbeitskraft die Möglichkeit eingeräumt werden, entweder einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen einzuteilen, oder aber auch ganz vom häuslichen Arbeitsplatz aus den Dienst zu verrichten. Dies ist individuell mit dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Vorgesetzen und der OE-Leitung abzustimmen. Die Erledigung der dienstlichen Aufgaben außerhalb des Büroarbeitsplatzes bzw. des häuslichen Arbeitsplatzes ist nicht gestattet. Gleichzeitig erhöhen sich damit die Chancen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung angestrebte flexiblere Organisation der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Fahrtzeiten und -kosten eingespart werden. Voraussetzung für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Durchführung von temporärer Telearbeit ist eine ziel- und gegenüber der S­Bahn verbindlich ergebnisorientierte Führung durch die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, Vorgesetzte bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenden Vorgesetzten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang dadurch entstehende höhere Eigenverantwortlichkeit sowie das ungestörtere Arbeiten am häuslichen Arbeitsplatz und die bessere Anpassung der Arbeitszeit an zeitlich eingrenzbare individuelle Bedürfnisse sollen zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ einer größeren Produktivität, Flexibilität und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Kreativität der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdentemporären Telearbeitskraft führen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Behörde für Inneres und Sport -Polizei- soll die S­Bahn veranlasst; temporäre Telearbeit die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern und familienbedingte Unterbrechungen der Gültigkeit Berufstätigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBeschäftigten reduzieren.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Erarbeitung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Die Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Pädagogische Hochschule Heidelberg, das Studentenwerk Hei- delberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar, der Allge- meine Deutsche Hochschulsportverband und die beitretenden Sportverbände sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen im öffentlichen Interesse unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkei- ten so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit einer akademischen Ausbil- dung zu vereinbaren ist. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Möglichkeiten zur Realisierung der Unterstützung von spitzensporttreibenden Athletinnen und Athleten im Rahmen ihres Studiums zu entwi- ckeln sowie Maßnahmen einzuleiten, die die spezifischen Lebensbedingungen der Kader- athletinnen und Kaderathleten des Olympiastützpunktes Rhein-Neckar sowie der beitreten- den Sportverbände berücksichtigen. Besondere Beachtung soll hierbei die Vernetzung der Rahmenbedingungen der Universität und der Pädagogischen Hochschule mit der sportlichen und sozialen Umwelt der aktiven Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfahren, so- dass diese in die Lage versetzt werden, sportliche Höchstleistungen und ein geregeltes Stu- dium in Einklang zu bringen. Die individuelle Förderung können A-, B- oder C-Kaderathletinnen und -athleten des Olym- piastützpunktes Rhein-Neckar sowie von jenen nationalen Sportverbänden in Anspruch nehmen, die dieser Vereinbarung beitreten. Die Benennung erfolgt durch den Olympiastützpunkt Rhein-Neckar oder durch die einzelnen Sportverbände. Das Förderprogramm beginnt mit der Benennung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere. Beim Ausscheiden aus einem Kader bedarf es eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenschriftlichen Gutachtens von Seiten des Olympiastützpunktes Rhein-Neckar oder des jeweiligen Sportverbandes zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistungen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Die Universität und die Verkehrsunternehmen Pädagogische Hochschule bemühen sich im hvv Rahmen ihrer rechtli- chen und tatsächlichen Möglichkeiten, z.B. bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei der Ermessensausübung: • um die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen/Mentoren, die die Athletin/den Athleten durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt individuelle Studienberatung und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird auch in GKA Verträgen geregeltKonfliktfällen unterstüt- zen, und zwar unter • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hin- weg. Im Einzelnen betrifft dies insbesondere: • flexible Anwesenheitszeiten und die Möglichkeiten, Fehlzeiten nachzuarbeiten, • flexible Prüfungstermine, • die Gewährung von Urlaubssemestern, • die entgeltfreie Benutzung der Sportanlagen der Universität und der Pädagogischen Hochschule und der freie Zutritt zu diesen sowie • die sportwissenschaftliche Beratung. Darüber hinaus werden in Fächern mit örtlichem Numerus Clausus – analog zu den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Grundsätzen der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den Studienplatzvergabe bei der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungZVS – Schulgutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich anerkannt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsentsprechenden Fächer werden auch gebeten, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets leistungs- sportliche Aktivitäten im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Rahmen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Selbstauswahl bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Eignungsfeststellungsverfah- ren zu berücksichtigen. Das Studentenwerk Heidelberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, unterstützt im Rahmen sei- ner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten das Anliegen dieser Kooperationsvereinba- rung und erklärt sich insbesondere zur Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung und zum Ange- bot einer bedarfsgerechten Verpflegung bereit. Der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar verpflichtet sich: • die Bundeskaderathletinnen/-athleten der olympischen Sportarten im Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen, • den Laufbahnberater als zentralen Ansprechpartner vor Ort sowohl für die Kundenbe­ treuung zuständige Athletin- nen/Athleten und deren Verbände als auch für die Mentorinnen/Mentoren der Univer- sität/Pädagogischen Hochschule sowie für das Studentenwerk einzusetzen, • die individuellen Studien- bzw. Sportplanungen der Athletinnen/Athleten regelmäßig über die Laufbahnberatung im Zusammenwirken mit den Athleten/Verbänden bei den Verantwortlichen der Universität/Pädagogischen Hochschule abzustimmen, • die Kooperationsvereinbarung den Bundeskaderathletinnen/-athleten bekannt zu xx- xxxx und zu empfehlen. Die beitretenden Sportverbände verpflichten sich: • Athletinnen und Athleten bei der Studienortwahl zu beraten und die Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg sowie die Pädagogische Hochschule Heidelberg als Partner- hochschulen des jeweiligen Sportverbandes zu empfehlen, • zur Benennung einer hauptamtlichen Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersonals zentralen Ansprechpartner für die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die für Pädagogischen Hochschule Heidelberg und den Olympiastützpunkt Rhein-Neckar, • regelmäßig in ihren Publikationen über die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist Universität/Pädagogische Hochschule und gegenüber die sportlichen Erfolge der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­BahnAthletinnen/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerAthleten zu berichten und • die sportfachliche Planung frühzeitig mit den benannten Partnern abzustimmen. Der Allgemeine Deutschen Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinba- rung folgende Aufgaben: • In seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits aktiven Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rah- menbedingungen für Leistungssportlerinnen/-sportler den Studienort Heidelberg, dass ins- besondere die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetRuprecht-Karls-Universität und die Pädagogische Hochschule, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenzu empfehlen. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten• Die Kaderathletinnen/-athleten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch mit dem Spitzenverband an na- tionalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfas- send zu informieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die S­Bahn veranlasst; versiche- rungsrechtlichen Aspekte abzusichern. • In den adh-Publikationen zu gegebenen Anlässen über die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Ergebnisse der Gültigkeit Kooperati- onsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der alten ProfiTicketsAktiven bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und -meister- schaften bekannt zu machen und zu würdigen. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen • Weiterhin obliegt es dem adh, sowohl die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets Ruprecht-Karls-Universität und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an Pädago- gische Hochschule als auch dem Spitzenverband mit Kontinuität über die S­Bahn zur Archivierungerreichten sportlichen Leistungen und die erzielten nationalen und internationalen Erfolge der Kaderathletinnen/-athleten bei Studierendenwettkämpfen zu informieren. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt Heidelberg, den (Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxx) (Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx) Rektor der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und SollRektor der Xxxxxxxx Xxxxx-IstUniversität Pädagogischen Hochschule Heidelberg Heidelberg (Xxxxxx Xxxxxxxxxx) (Xxxx Xxxxxxxxxxx) Geschäftsführer des Geschäftsführer des Trägervereins Studentenwerkes Heidelberg, des Olympiastützpunktes Anstalt des öffentlichen Rechts Rhein-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag Neckar e.V. Generalsekretär des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Deutschen

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt Ludwigshafen am Rhein wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als einer von 18 Standorten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Modellprojektes „Integration verbindlicher machen – Integrationsvereinbarungen erproben“ ausgewählt. In der am 21.06.2011 unterzeichneten Ludwigshafener Erklärung wurde unter anderem vereinbart, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Umsetzung der Integrations- vereinbarungen dahingehend zu begleiten, die Zusammenarbeit netzwerkorientiert auszubauen. Eine erfolgreiche Unterstützung der Zuwanderer und Zuwanderinnen setzt eine Kooperation zwischen den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort, also auch zwischen der Abteilung Aufenthaltsrecht und den Trägern der Migrationsfachdienste der Freien Wohlfahrtspflege, voraus. Die Abteilung Aufenthaltsrecht und die Xxxxxx der Freien Wohlfahrtspflege vereinbaren eine Kooperation mit dem Ziel, insbesondere Neuzugewanderten, aber auch länger im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenLand lebenden Migrantinnen und Migranten einen frühen Zugang zu passgenauen Integrationsangeboten zu gewährleisten. Mit Zwischen den Trägern der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Migrationsfachdienste und der Abteilung Aufenthaltsrecht finden jährlich Arbeitsgespräche auf Geschäftsführerebene zu Stand und Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung statt, insbesondere zur Klärung struktureller Frage- stellungen. Darüber hinaus treffen sich quartalsweise Vertreter und Vertreterinnen der Migrationsfachdienste mit Vertretern und Vertreterinnen der Abteilung Aufenthalts- recht zur Absprache im hvv durch operativen Bereich, sofern die Abteilung Aufenthaltsrecht oder die Xxxxxx der Migrationsfachdienste der Freien Wohlfahrtspflege einen Geschäftsbesorgungsvertrag entsprechenden Bedarf geltend machen. Die Abteilung Aufenthaltsrecht informiert den Personenkreis nach §1 systematisch über das Beratungsangebot der Xxxxxx in der Kommune, händigt den von der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gemeinsam mit den Migrationsfachdiensten entworfenen und von der Stadtverwaltung herausgegebenen Flyer über die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Migrationsfachdienste und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltdie zugelassenen Sprachkursträger aus, und zwar unter spricht eine positive Empfehlung für die Beratungsangebote der Migrationsfachdienste aus. Die Migrationsfachdienste können in der Abteilung Aufenthaltsrecht jeweils aktuelle Flyer und aktuelles Informationsmaterial auslegen. Dies berührt nicht das Recht anderer Beratungsstellen oder Sprachkursträger, ebenfalls Informationsmaterial auszulegen. Die Migrationsfachdienste und die Abteilung Aufenthaltsrecht informieren sich gegenseitig über Verordnungen, Dienstanweisungen und sonstige relevante Informationen. Ausgenommen hiervon sind Verschlusssachen und nur für den Voraussetzungen � Dienstgebrauch bestimmte Schriftstücke. Den Migrationsfachdiensten steht seitens der Stadtverwaltung (außer den jeweiligen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen) eine konkret benannte Ansprechperson zur Weitergabe von Informationen, Klärung der Kooperationsformen, Konflikt- intervention etc. zur Verfügung. Auch die Migrationsfachdienste benennen jeweils eine Ansprechperson für die Behörde. Bei einem mindestens einmal jährlich stattfindenden, gemeinsamen Fachtag zu gemeinsamen Schwerpunktthemen erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Aufenthaltsrecht sowie der Migrationsfachdienste Angebote zur Fortbildung im interkulturellen Bereich und werden über die aktuellen Arbeitsinhalte, Arbeitsaufträge und Arbeitsschwerpunkte des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in Kooperationspartners informiert. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Migrationsfachdienste und der Abteilung Aufenthaltsrecht erhalten die Möglichkeit zur gegenseitigen Hospitation. Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe von Daten nur auf Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Zuwanderers, der Zuwanderin zulässig ist. Die Vereinbarung gilt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Aus wichtigem Grund kann sie jederzeit fristlos von einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragPartner gekündigt werden. Ludwigshafen, den 21.August 2012 ……………………………………… Xx. Xxx Xxxxx Oberbürgermeisterin …………………………………….. Xxxxxx Xxxx Beigeordneter ……………………………………. Xxxxxx Xxxxxxx AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen …………………………………… Xxxxxx Xxxxxx Haus der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Diakonie Ludwigshafen …………………………………… Xxxx Xxxxxxx

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten In der Hamburger Verwaltung wird zunehmend moderne IuK-Technik zur Unterstützung von Bürokommunikation eingesetzt. Mit diesen Werkzeugen wird sich die Vorgangsbearbeitung am Arbeitsplatz und in der Kooperation innerhalb und zwischen den Behörden und Ämtern verändern. Sie ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung auch eine verbindliche Kommunikation und Erledigung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und sollen damit ihren Erwartungen an eine zeitgemäße/moderne Arbeitsweise der Verwaltung entsprechen. In diesem Sinne zielt der Ausbau eines modernen E-Government auf Veränderungen der Verwaltung im Inneren ebenso ab wie auf eine neue zusätzliche Art und Weise der Kom- munikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit. Die Verhandlungspart- ner streben an: • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit • Verstärkung der Bürgerorientierung der Verwaltung durch: ⮚ Öffnung der Verwaltungsprozesse für Bürger, Wirtschaft und Gesell- schaft durch Unterstützung der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Wirtschaft sowie ⮚ Verbesserung der Transparenz des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Handelns der öffentlichen Verwal- tung durch Ausbau des elektronischen Informationsangebots Hamburgs • Weiterentwicklung von Informations- und Beteiligungsformen für die Beschäftigten durch möglichst umfassende Informationszugänge und • Schaffung moderner Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmethoden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensich an guten Beispielen in Wirtschaft u. Verwaltung orientieren. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Der Umsetzung dieser Vorstellungen dient die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Einführung und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Nutzung automatisierter all- gemeiner Bürofunktionen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungInformationsdienste. Die Bestimmungen Besonderheit des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerregelnden An- wendungsbereichs liegt darin, dass die bestellten ProfiTickets Ausstattung teilweise bereits genutzt wird, bestimm- te Techniken in Pilotbereichen erprobt wurden und, soweit es die Nutzung von Telekommu- nikationsdiensten betrifft, bereits in der Telekommunikationsrichtlinie vom 26. Januar 1993 bzw. in der Vereinbarung nach Absprache vorbereitet§ 94 HmbPersVG auf dem Gebiet der Telekommunikation vom 10. Februar 1993 / 7. April 1993 geregelt ist. Mit E-Government werden vielfältige Erwartungen und Befürchtungen verknüpft, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt z.B. zeit- gemäße Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitserleichterungen, verbesserter und erleichterter Zugang zu Information und Wissen, schnellere und transparentere Erledigung von Verwal- tungsangelegenheiten einerseits, unzumutbare Arbeitsverdichtung, Anonymisierung des Verhältnisses Bürger/Verwaltung, Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht andererseits. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft wollen in immer größerem Umfang auch elektronisch mit der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenVerwaltung in Kontakt treten, um durch die Nutzung elektroni- scher Medien u. a. Behördenbesuche zu vermeiden. Großkunden mit Direktvertrag Will die Verwaltung diese neuen Kon- taktmöglichkeiten zur Verbesserung des Kundenservices und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit zur Steigerung der Effizienz der internen Abläufe nutzen, ist die Nutzung automatisierter allgemeiner Bürofunktionen und multimedialer Techniken zu fördern. Voraussetzungen für eine umfassende Nutzung der Bürokommunikation sind, neben der Bereitstellung einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden ankommunikationsfähigen Infrastruktur, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindAkzeptanz und Kompetenz der Beschäftigten, weist um die bereitgestellte Informations- und Kommunikati- onstechnik effizient zu nutzen. Einführung und Ausbau von Werkzeugen der Bürokommunikation und die Ausrichtung der Verwaltung auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand mehr E-Government vollzieht sich in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsProzess. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich Partner dieser Vereinbarung wollen die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets einzelnen Teilschritte bewusst ausgestalten und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt dabei in fairem Umgang miteinander die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einjeweils notwendigen Regelungen treffen.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Produzenten von Kino-Gemeinschaftsproduktionen und das ZDF verstehen sich als gemeinsame Partner bei der Förderung und Herstellung von Kino-Koproduktionen. In diesem Sinne haben sie sich nach Kündigung der vorangegangenen gemeinsamen Eckpunkte durch die Produzentenvertreter zum 30.12.2016 nach intensiven Verhandlungen auf die vorliegenden neuen Terms of Trade über die vertragliche Zusammenarbeit bei Film-/Fernseh- Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen verständigt. Ziel dieser Regelung ist, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) unterschiedlichen Verwertungsinteressen von Produzenten und Sender im Falle von Kino-Gemeinschaftsproduktionen zu einem Ausgleich zu bringen. Mit vorliegender Vereinbarung werden zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten für den Produzenten geschaffen und damit auch die Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten von Kino-Gemeinschaftsproduktionen verbessert. Das ZDF hat dabei eine weitere Beschränkung seiner Rechte und deren Exklusivität zur Stärkung der Filmförderung und der Produzentenlandschaft akzeptiert. Basis der Zugeständnisse des ZDF ist dabei eine nunmehr erstmals durchgängige Differenzierung des Rechteerwerbs in Abhängigkeit zum Finanzierungsanteil des Senders. Dies stellt einen strukturellen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Rechteaufteilung im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Filmförderung bei Kino-Koproduktionen dar. Mit Um den Nutzungsbedürfnissen des Zuschauers bei der Gesamtabwicklung Online-Nutzung von Kino- Gemeinschaftsproduktionen gerecht zu werden, wurden die Auswertungsmöglichkeiten der Kino-Gemeinschaftsproduktionen in der Mediathek des GKA haben die Verkehrsunternehmen ZDF modernisiert und ebenfalls in Abhängigkeit des Finanzierungsanteils des Senders ausgestaltet. Dabei handelt es sich um Rahmenbedingungen, von denen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Einzelfall bei Vorliegen besonderer Situationen (S­Bahn)z. B. betreffend Produktionsbedingungen, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (DirektvertragFinanzierung oder Vertrieb) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungeinvernehmlich abgewichen werden kann. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, vorliegende Vereinbarung ersetzt die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv GroßkundenabonnementEckpunktevereinbarungen über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktion und vergleichbare Kino-Co- Produktionen(Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn vom 10./15./22.09.2015 bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen02./20.10.2015. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerParteien sind sich einig, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetvorliegenden Bedingungen zu Kino- Gemeinschaftsproduktion innerhalb des Filmfördererabkommens (FFA) für andere als Kinoproduktionen im Hinblick auf die dort regelmäßig abweichenden Finanzierungen nicht sachgerecht sind. Das ZDF wird diese Bedingungen allerdings auch Kino-Koproduktionen außerhalb von Gemeinschaftsproduktion, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung eine Produktionsförderung durch die S­Bahn veranlasst; FFA und/oder Länderförderungen erhalten, zugrunde legen, soweit die Lieferung Finanzierungskonstellationen vergleichbar sind. Die hierin vereinbarten Bedingungen gelten für alle Genres von Kino-Gemeinschaftsproduktion mit Ausnahme von Kinder- und Jugendfilme einschließlich Märchen1. Sie gelten außerdem nicht für Koproduktionen, an denen sich ausschließlich ARTE mit eigenem Finanzierungsanteil beteiligt. Zur Stärkung der Auswertungsmöglichkeiten der Produzenten wird mit diesen neuen Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung des Senders vorgenommen. Danach richtet sich der Umfang der zu erwerbenden Rechte des Senders sowie die Auswertungsmöglichkeiten des Produzenten zukünftig nach der Zugehörigkeit der Produktion zu einem der folgenden Finanzierungs- Cluster. Die Eingruppierung der individuellen Kino-Gemeinschaftsproduktion erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf auf Basis des Verhältnisses des Netto-Finanzierungsanteils des Senders einschließlich der Gültigkeit der alten ProfiTicketsARTE- Beteiligung zu den deutschen Netto-Herstellungskosten: Finanzierungsanteil des Senders unter 18 % und bis zu Netto-Gesamtherstellungskosten von maximal € 3 Mio. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso Finanzierungsanteil des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket Senders bis 29,9 % (soweit nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust ersten Cluster enthalten) Finanzierungsanteil des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die Senders von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe 30 % bis 44,9 % Finanzierungsanteil des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Senders ab 45 %

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Präambel. ProfiTickets Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (hvv)wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen eines Großkunden­ abonnements ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (GKAu. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) beziehen könnensowie soziale und ethische Aspekte. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Dies berücksichtigend wird auch die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Auftragnehmerin darauf achten, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dass sich ihr Unternehmen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine ihre Nachunternehmer für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Leistungserbringung an • die Einhaltung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMenschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN-Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die für die korrekte Umsetzung Beachtung des GKA Vertrages verantwortlich ist Verbots von Kinder- und gegenüber Zwangsarbeit nach der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, UN-Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Tax Compliance wahren werden.1

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Präambel. ProfiTickets Gute Beschäftigungsbedingungen für das gesamte Hochschulpersonal sind Abonnementsfahrkarten unabdingbar, wenn die Erfolge der TU Ilmenau verstetigt und weiter ausgebaut werden sollen. Die TU Ilmenau bekennt sich deshalb getreu ihrem Leitbild zu einer aufgabengerechten Personal- struktur, zu planungssicheren Karrierewegen und stabilen Beschäftigungsbedingungen. Dabei gilt es, dem speziellen Charakter wissenschaftlicher Arbeit an einer Universität ge- recht zu werden, in dem gerade Nachwuchswissenschaftler oft die Ziele des Hamburger Verkehrsverbundes eigenen Kom- petenzerwerbs und des allgemeinen Erkenntnisfortschritts für die aktuelle Lebensphase als wichtiger ansehen als Erwerbsinteresse und langfristige Arbeitsplatzsicherung. Mit einer aktiven Personalpolitik sorgt sie für attraktive Arbeitsbedingungen und Berufsper- spektiven für alle in und für die Wissenschaft Tätigen, für deren Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung; dabei stellt sie die Kontinuität und Qualität wissenschaftlicher Arbeit in For- schung, Lehre und Wissenschaftsmanagement sicher. Hierzu ist es erforderlich, dass Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer ihrer Verantwortung für die Betreuung und Beratung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern als auch Führungs- kräfte in der Verwaltung und in den Struktureinheiten für die ihnen unterstellten Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Diese wird durch transparente, planbare und an- gemessene Beschäftigungsverhältnisse und Vertragslaufzeiten umgesetzt. Entsprechend den Empfehlungen der 12. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (hvv)HRK) vom 24.04.2012, der Rahmenvereinbarung IV der Thüringer Landesregierung mit den Hochschulen des Landes und nicht zuletzt durch die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Regelungen der Neufassung des Wis- senschaftszeitvertragsgesetzes (GroßkundenWissZeitVG) wird mit diesem Kodex ein Handlungsrahmen für bestehende und neu abzuschließende Arbeitsverhältnisse abgesteckt, der in den Gremi- en der TU Ilmenau umfassend erörtert und durch den Senat beschlossen wurde. Dem Leitgedanken einer Campus-Familie folgend ist der Kodex getragen von den Prinzipien zur - Planbarkeit, Transparenz und Verfahrenssicherheit sowohl für die Beschäftigten als auch für die zuständigen Vorgesetzten, - Vereinbarkeit von Familie mit Studium und Beruf, - Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit, - Gewährleistung von gesundheitserhaltenden und -fördernden Studien- und Ar- beitsbedingungen und - gelebten Internationalität. Er gibt allen Akteuren eine Orientierung im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit Sinne einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einSelbstverpflichtung.

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Samples: www.tu-ilmenau.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Die Hamburger Verkehrsverbundes AssistenzGenossenschaft eG (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (GroßkundenHAG) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag wurde 1994 von behinderten Men- schen gegründet mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonZiel, die für sie damals unbefriedigende pflegerische Situation zu verbessern und ihre notwendigen Hilfen selbstbestimmt in Form von persönlicher Assistenz zu organisieren. Seit ihrer Gründung leistet die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist HAG als gemeinnützige Genos- senschaft persönliche Assistenz für behinderte Menschen, die im eigenen Wohnraum leben und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenihren Alltag selbstbestimmt gestalten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ persönliche Assistenz umfasst ne- ben allen notwendigen pflegerischen Hilfen Unterstützung im Haushalt und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerbei allen Alltagsverrichtungen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Begleitung bei Freizeitaktivitäten sowie Assistenz bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsAusbil- dung, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenStudium und am Arbeitsplatz. Auf diese Weise wird behinderten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht. Die Qualität der persönlichen Assistenz ist das Ergebnis der Arbeitsleistung, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen Beschäftigten in geeigneter Weise getrennt der Assistenz sowie den Beschäftigten aller Abteilungen der HAG in das Unternehmen eingebracht wird. Mit diesem Tarifvertrag soll ein Beitrag zur Zukunftssi- cherung der HAG geleistet werden. Durch die Einführung tarifrechtlicher Regelungen und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung den Einstieg in eine angemessene Entlohnung der in der persönlichen Assistenz Be- schäftigten soll zur Sicherung der Qualität der Dienstleistung beigetragen und eine Auf- wertung der persönlichen Assistenz erreicht werden. Es bedarf einer Refinanzierung der Tariflöhne und der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen durch die Kosten- xxxxxx. Bei der Ausgestaltung des Tarifvertrags wurden die besonderen Gegebenheiten der per- sönlichen Assistenz berücksichtigt. Die Assistenz findet zum großen Teil in der Privat- wohnung und im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungenprivaten Umfeld der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer statt und berührt ihre ganz persönlichen Lebensbereiche. Dies erfordert einen sensiblen Um- gang mit bestimmten arbeitsrechtlichen Regelungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene etwa im Hinblick auf Kontrollvor- schriften. Das Konzept der persönlichen Assistenz garantiert Assistenznehmerinnen und ungültige ProfiTicketsAssistenznehmer das Recht, Verlusterklärungen ihre Assistentinnen und Assistenten selbst auszuwählen, sie anzuleiten und zu bestimmen, zu welcher Zeit, an welchem Ort und auf welche Weise die Assistenz erbracht wird. Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer sind ge- genüber den in ihrem jeweiligen Team beschäftigten Assistentinnen und Assistenten weisungsbefugt und üben eine Vorgesetztenfunktion aus. Diese Rechte sind unverzicht- barer Bestandteil der persönlichen Assistenz und dürfen nicht eingeschränkt werden. Gleichwohl sind die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer sowie die Leitungskräf- te in der Geschäftsstelle zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte verpflichtet und haben Fürsorgepflichten für die Beschäftigten wahrzunehmen. Die Tarifparteien haben mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden andiesem Vertragswerk versucht, die aus Interessen der Beschäftig- ten mit den besonderen Gegebenheiten der persönlichen Assistenz und dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist Recht auf Selbstbestimmung der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer in Einklang zu brin- gen. In diesem Sinne soll die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen erfolgen. Ebenso sollen zukünftige Anpassungen und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die Weiterentwicklungen dieses Tarifvertrags in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einSinne ausgerichtet sein.

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Samples: gesundheit-soziales-bildung-hamburg.verdi.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Um die Rechte und Pflichten aus dem Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien nachfolgende Vereinbarung. § 2 Gegenstand des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Auftrags, Art und Zweck der Vereinbarung Der Gegenstand des Auftrags ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Auftraggeberin am bundesweiten Online-Wettbewerb JUGEND GRÜNDET. § 3 Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen Folgende Daten der Schülerinnen und Xxxxxxx werden im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der einfachen Teilnahme an JUGEND GRÜNDET verarbeitet: E-Mail-Adresse, Passwort, Geschlecht, Vor- und Nachname, Land, Postleitzahl, Name der Schule, Schulort (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­BahnPLZ), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00U16 oder Ü16. Teamname, 00000 Team-ID, Wettbewerbsbeiträge, Bepunktung. Sollten die Schülerinnen und Xxxxxxx beauftragt sich für ein Pitchevent oder das Bundesfinale qualifizieren, werden darüber hinaus weitere personenbezogene Daten verarbeitet. Dafür wird dann jeweils individuell von jedem Betroffenen eine gesonderte Einwilligung in die Datenverarbeitung von der Auftragnehmerin eingeholt. § 4 Dauer des Auftrags Der Vertrag ☒ beginnt am 01. September 2021 und ermächtigtendet am 31. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Juli 2022 oder ☐ beginnt am 01. September 20 … und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungauf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum 31. Juli eines jeden Jahres möglich. Unabhängig davon kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß der Auftragnehmerin gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsdieses Vertrages vorliegt, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstAuftragnehmerin eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder die Auftragnehmerin Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Insbesondere die Nichteinhaltung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenVertrag vereinbarten und aus Art. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten28 DS- GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar. Zahlungsverkehr § 5 Verantwortlichkeiten und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Weisungen

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Zentrale Biobank UMG stellt Bioproben und erhobene Daten von durch Ärzt*innen rekrutierten Patient*innen zur Verfügung. Die Universitätsmedizin Göttingen ist Eigentümerin der Bioproben und Daten. Die Zentrale Biobank UMG ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Universitätsmedizin Göttingen, die Bioproben qualitätsgesichert zu Forschungszwecken über mehrere Jahre lagert. Die*der Empfänger*in ist eine akademische, gemeinnützige Einrichtung. Die Partner*innen schließen folgende Nutzungsvereinbarung mit Datum des Hamburger Verkehrsverbundes Inkrafttretens Tag/ Monat/ Jahr ab. Die Zentrale Biobank UMG verpflichtet sich, den Empfänger*innen nachstehend aufgeführte Bioproben und/oder dazugehörige Daten nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung genannten Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. Die den Empfänger*innen von der Zentralen Biobank UMG nach dieser Vereinbarung bereitgestellten Bioproben und Daten umfassen: und stehen bis zum Ende der Vereinbarung, dem Tag/ Monat/ Jahr, zur ausschließlichen Nutzung im Labor der verantwortlichen Wissenschaftler*innen im Rahmen des nachstehend aufgeführten Projektes und für den damit verbundenen Zweck zur Verfügung. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Zentrale Biobank UMG die Bioproben und/oder die Daten in geeigneter Form an die Empfänger*innen übergeben. Das von den Empfänger*innen im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Projekt mit der Projektnummer beinhaltet: Planung und Durchführung des Projektes beruhen auf der Nutzungsordnung der Zentralen Biobank UMG in ihrer jeweils aktuellen Fassung (hvvxxxxx://xxxxxxx.xxx.xx/), die Mitarbeitende von den Empfänger*innen mit Abschluss dieser Vereinbarung anerkannt werden. Der Zentralen Biobank UMG sind von den Empfänger*innen nach dieser Vereinbarung folgende Dokumente zu übergeben: • positives Ethikvotum • etc. Aufgrund der vorliegenden Einwilligungserklärungen der Patient*innen können die zur Verfügung gestellten Bioproben und/oder Daten ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden: • z. B. Genomanalysen • Krankheitsentitäten xy • etc. Die Bioproben umfassen die ursprüngliche Probe, alle Nachkommen und alle unmodifizierten Derivate (z. B. unmodifizierte Untereinheiten oder Produkte, die maßgeblich aus der ursprünglichen Probe bestehen). Die UMG bleibt jederzeit Eigentümerin der Proben und/oder Daten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Zentralen Biobank UMG ist es den verantwortlichen Wissenschaftler*innen nicht gestattet, die Bioproben auf chemische, biologische oder andere Weise zu verändern. Die Bioproben dürfen nicht an Menschen angewendet bzw. in den Menschen zurückgeführt und nicht in klinischen Versuchen oder für diagnostische oder therapeutische Anwendungen bei Menschen verwendet werden. Die Bioproben und/oder Daten dürfen ausschließlich für wissenschaftliche/akademische Zwecke und für nicht-kommerzielle Projekte verwendet werden. In Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, den Gebrauch der Bioproben betreffend, versichern die Empfänger*innen hiermit, dass: (i) die verantwortlichen Wissenschaftler*innen regelmäßig Untersuchungen/Forschungsreihen durchführen und durch Ausbildung oder Erfahrung qualifiziert sind, solche Untersuchungen durchzuführen; (ii) die Empfänger*innen adäquate Einrichtungen haben, um die Bioproben zu untersuchen; (iii) die Empfänger*innen adäquate Einrichtungen haben, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten; (iv) die verantwortlichen Wissenschaftler*innen über alle notwendigen Bevollmächtigungen verfügen. Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen und die Empfänger*innen verpflichten sich, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien die Bioproben, ihre Arbeitgeber (Großkunden) Behandlung und die Daten betreffend zu beachten, einschließlich, ohne Einschränkung, sämtlicher geltender staatlicher Regelungen und Anforderungen. Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen und die Empfänger*innen werden die Bioproben und/oder Daten nur für die oben bezeichneten Zwecke verwenden. Sie werden jegliche unverbrauchte Einheiten oder Bestandteile der Bioproben entweder ordnungsgemäß vernichten oder auf Verlangen an die Zentrale Biobank UMG zurückgeben, wenn das Projekt abgebrochen oder beendet wird oder im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenFalle der schriftlichen Aufforderung seitens der Zentralen Biobank UMG. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Übergebene Daten werden nach Aufforderung durch die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungZentrale Biobank UMG unverzüglich gelöscht. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsEmpfänger*innen versichern, dass sie nach Kenntnisnahme eines durch die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenZentrale Biobank UMG übermittelten Widerrufs diesen unverzüglich bearbeiten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Entsorgung der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets Bioproben und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an Löschung der dazugehörigen Daten müssen die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt Empfänger*innen der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einZentralen Biobank UMG schriftlich bestätigen.

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Samples: biobank.umg.eu

Präambel. ProfiTickets Durch Investitionen von insg. 5,5 Mrd. Euro innerhalb von 10 Jahren sollen der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut, neue Schulen für die wachsende Stadt errichtet sowie der bauliche Unterhalt signifikant verstärkt werden. Für den Neubau von Schulen (incl. Ersatzbauten) sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes knapp 2,8 Mrd. Euro eingeplant. Damit sollen rund 60 neue Schulen errichtet werden. Es gibt vier Akteure, die spezifische Beiträge zum Schulbau leisten: die Bezirke, die SenSW, die HOWOGE und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die Bezirke werden als Schulträger vom Neubau und von den Großsanierungen entlastet. Bei Sanierungen gilt folgende Aufgabenteilung: Die Bezirke konzentrieren sich auf Maßnahmen unter 10 Mio. Euro (hvvgemäß Gebäudescan 2016), die Mitarbeitende Landesebene auf Großsanierungen (über ihre Arbeitgeber 10 Mio. Euro lt. Gebäudescan 2016; 21 Standorte). Die HOWOGE übernimmt den Neubau insb. der weiterführenden Schulen, während sich die SenSW auf den Neubau von Grundschulen konzentriert. Die Großsanierungen werden so aufgeteilt, dass jeder der beiden genannten Akteure für jeweils 10 Schulstandorte zuständig ist. Dadurch [!] wird eine erhebliche Beschleunigung bei der Umsetzung der Maßnahmen [wieviel Monate?] und damit die Gewährleistung ausreichender Schulplätze für die deutlich steigenden Schülerzahlen [wieviel?] erreicht, was nur mit Mitteln der öffentlichen Verwaltung [In welcher Höhe stehen die 2021 – 2030 zur Verfügung? Wie groß ist die jährliche Deckungslücke?] nicht möglich wäre. Die [landeseigene] HOWOGE erhält Erbbaurechte an den landeseigenen Schulgrundstücken, kann diese Baumaß- nahmen durch die Aufnahme von Krediten finanzieren und vermietet die sanierten bzw. errichteten Schulen an die Bezirke nach kaufmännischen Grundsätzen [nicht etwa nach kommunalwirtschaftlichen] auf der Basis von Kosten- mieten. Das Land Berlin (Großkundenstellt) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements durch Anmietung der von der HOWOGE fertiggestellten Objekte … die Finanzierung der Vorhaben sicher. Zur gewählten Struktur gehört ein Einredeverzicht [des Landes Berlin] gegenüber den vorwiegend öffentlichen Banken. der HOWOGE (GKAwird) beziehen könnenermöglicht, die Investitionen zu Konditionen zu finanzieren, wie sie bei Kommunalkrediten üblich sind. Das Land Berlin beabsichtigt nicht, einer Belastung der Erbbaurechte zuzustimmen. Für die Bezirke werden keine zusätzlichen Belastungen daraus entstehen, dass ein Teil der Bauvorhaben durch die HOWOGE ausgeführt wird; mögliche kostenmäßige Nachteile werden ihnen ausgeglichen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des dieses Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege jeweiligen Bezirk (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungenerfolgt) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist eine partielle Aufgabenübertragung auf die Konsequenzen HOWOGE, aber auch auf die SenBJF (bei Schulneubau teilweise Übernahme der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe Rolle des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBedarfsträgers).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Berliner Schulbauoffensive (Bso)

Präambel. ProfiTickets Die Kommunen bilden den seit 1974 existierenden GVV und sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnendort Mitglied. Mit der Gesamtabwicklung am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung der Verbandssatzung wurde vereinbart, dass der Verband künftig auch Aufgaben aus dem Gebiet des GKA Finanzwesens verwaltungsmäßig für die Mitglieder des GVV erledigt. Vor diesem Hintergrund haben die Verkehrsunternehmen Parteien im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Übernahmevertrag vom 28.09.2017 bereits entsprechende Regelungen getroffen. Gemäß § 15 i.V.m. § 2 Abs. 3 Ziffern 1 und 3 der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung der Verbandssatzung soll der Verband ab dem 01.01.2022 auch Aufgaben aus dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung sowie aus dem Gebiet des Planungs- und Bauwesens verwaltungsmäßig für die S­Bahn Hamburg GmbH Mitglieder des GVV erledigen. Konkret werden in § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 3 der Verbandssatzung dem GVV ab dem 01.01.2022 folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: • Personalwesen mit Lohnbuchhaltung, Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit • Ordnungsamt • Standesamt • Verkehrswesen • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen • Betreuung der Kindertageseinrichtungen, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen und Jugendarbeit • Kulturelle und sportliche Aufgaben, Veranstaltungen und Märkte • Katastrophenschutz • Jagd • Satzungsrecht und Vereinbarungen • Geschäftsstelle Verbandsversammlung • Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung • Sonstige öffentliche Einrichtungen (S­Bahn)Solebad, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Tiroler Seen, 00000 Xxxxxxx beauftragt Freibad usw.) • Baugesuche • die technische Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen, der sonstigen kommunalen Gebäude und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Anlagen • die technischen Angelegenheiten bei der S­Bahn verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz • die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus • die Unterhaltung und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltAusbau der Gewässer zweiter Ordnung • Stadt- und Ortskernsanierungen, Strukturförderprogramme • Vermietung und Verpachtung • Grundstücksverkehr • Grundbucheinsichtsstelle • Gutachterausschuss Deshalb beabsichtigen die Kommunen, ihr jeweiliges Haupt- und Bauamt mit Ausnahme der jeweiligen Bürgerbüros und der Vorzimmer der Bürgermeister, und zwar unter das dort beschäftigte Personal, das bisher für die Erledigung der nunmehr von dem GVV zu erledigenden Aufgaben zuständig ist, auf den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungGVV zu übertragen. Die Bestimmungen Übertragung des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Teilbetriebs des jeweiligen Haupt- und Bauamts der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats Kommunen an den Großkunden gesandtGVV soll zum 01.01.2022, 0:00 Uhr ("wirtschaftlicher Stichtag") erfolgen. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt:

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Samples: www.gemeinde-weissbach.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Ziel des Hamburger Verkehrsverbundes Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (hvvAGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenDiskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing will Benachteiligungen, Diskriminierungen, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorbeugen und helfen, Probleme aufzuarbeiten. Mit der Gesamtabwicklung des GKA Nach § 13 Abs. 1 AGG haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Beschäftigten das Recht, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen sich bei den zuständigen Stellen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Dienststelle zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartnerbeschweren, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen sie sich im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrenihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, � tauscht ProfiTickets von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Diese Dienstvereinbarung regelt die Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens. Diese Dienstvereinbarung gilt für Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum im Sinne der §§ 5 und 104 LPVG NRW. Die Dienststelle wird die Regelungen dieser Dienstvereinbarung auch für die Beschäftigten anwenden, die nicht durch einen der Personalräte vertreten werden. Die Dienststelle richtet eine Beschwerdestelle nach dem AGG und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing ein. Bei dem Beschwerdemanagement an der Ruhr-Universität Bochum handelt es sich um ein abgestuftes Verfahren, bei Bedarfdem eine Beratung auch durch Stellen/Einzelpersonen außerhalb des Beschwerdemanagements erfolgen kann (z.B. Personalräte, z. B. NamensänderungGleichstellungsbeauftragte, umMitarbeiterberatung,…). Das Beschwerderecht der Beschäftigten nach dem LPVG bleibt unberührt. Beschäftigte, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte sich im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollenihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, � veranlasst von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG oder eines in der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing genannten Grundes benachteiligt fühlen, können sich bei der vom Arbeitgeber eingerichteten Beschwerdestelle beschweren. Legt ein/e Beschäftigte/r eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle ein, erfolgt eine Prüfung schnellstmöglich dahingehend, ob eine Benachteiligung gemäß § 1 AGG oder einer der Fälle des § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorliegt. Die Beschwerdestelle kann in diesem Zusammenhang Auskünfte über die gesetzliche Relevanz der Vorfälle, die Beweissituation und die Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen einholen. Nach dem Vorliegen der Stellungnahme informiert die Beschwerdestelle den/die Betroffene/n über das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt Ergebnis. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, dass das Verfahren fortgeführt werden soll, so unterrichtet sie die/den Beschuldigte/n über die Vorwürfe und gibt ihr/ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Beschwerdestelle gibt der/dem Beschwerdeführer/in und der/dem Beschuldigten die Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in als auch der/die Beschuldigte können die Einladung zu einem Anhörungstermin ablehnen, ohne dass ihm/ihr daraus Nachteile entstehen. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in als auch der/die Beschuldigte können sich bei der TeilnehmendenAnhörung vertreten lassen. Sollte der Sachverhalt nach Durchführung des Stellungnahme- und Anhörungsverfahrens nicht hinreichend geklärt sein, � hält ist die von Beschwerdestelle berechtigt, ggf. Zeugen zu den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen erhobenen Vorwürfen zu hören. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in geeigneter Weise getrennt und führt dazu als auch der/die Beschuldigte sind über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu informieren. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, dass ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung Fehlverhalten im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungenSinne des AGG und / oder der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, � übergibt monatlich Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing nicht nachweisbar ist, wird das Verfahren nicht weiter fortgeführt. Der/Die Beschwerdeführer/in und der/die Beschuldigte erhalten eine Stellungnahme der Beschwerdestelle. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Beschwerdestelle ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen bleibt unberührt. Sämtlicher Schriftverkehr wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, dass ein Fehlverhalten im Sinne des AGG und / oder der Richtlinie zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und ungültige ProfiTicketsMobbing vorliegt, Verlusterklärungen mit Nummer wirkt die Beschwerdestelle auf eine dauerhafte Beseitigung der Ersatz­ karteBenachteiligung hin. Die Beschwerdestelle kann in diesem Zusammenhang organisatorische Maßnahmen zur Abstellung der Missstände vorschlagen. Die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerDiskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing ist Grundlage für Handlungsempfehlungen. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets Handlungsempfehlungen sollen konkrete Maßnahmen beinhalten und die Empfangsbestätigungen Frage „Wer macht was bis wann?“ beantworten. Der/die Beschwerdeführer/in aufsteigender Nummernfolge soll nach Abschluss der getroffenen Maßnahmen zu einem Auswertungsgespräch eingeladen werden. Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG oder alphabetisch sortiert an gegen einen Fall des § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing, so hat der Arbeitgeber die S­Bahn im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur ArchivierungUnterbindung der Benachteiligung durch Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt Werden Beschäftigte bei der ProfiTicket­Vertriebspartner Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. 1 AGG oder nach § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die in diesem Abschnitt genannten Aufgabenim Einzelfall erforderlichen angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel Stellen sich die Überweisung Beschuldigungen der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin beschwerdeführenden Person als wissentlich nicht gerechtfertigt heraus, wurden vorsätzlich Informationen unterdrückt oder Randbedingungen grob fahrlässig unvollständig oder nicht zutreffend dargestellt, ist die Beschwerde ein Missbrauch der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsBeschwerdemöglichkeit gewesen. Die S­BahnBeschwerdestelle schlägt dann im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die zu Unrecht beschuldigte Person angemessene Sanktionen gegen das Fehlverhalten des/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen TeilnahmevoraussetzungenBeschwerdeführenden vor. Für Direktverträge führt die S­Bahn Diese Dienstvereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durchschriftlich gekündigt werden. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Die Nachwirkung wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10auf drei Monate begrenzt. des Folgemonats an den Großkunden gesandtSollten einzelne Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein, so berührt dies nicht die Fortdauer der Dienstvereinbarung im Übrigen. Bei Aufnahmeverträgen zieht Bochum, 01.0ç.2016 Für die Dienststelle: Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Der Rektor Die Kanzlerin Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bochum, 01.0ç.2016 Für die Personalräte: Der Personalrat Der Personalrat der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.wissenschaftlich/ künstlerisch Beschäftigten Der Vorsitzende Der Vorsitzende

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Samples: www.ruhr-uni-bochum.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Sicherung des Hamburger Verkehrsverbundes Fachkräftebedarfs ist eine entscheidende Voraussetzung, damit das arbeitsintensive Handwerk seine wirtschaftliche und innovative Kraft entfalten und seinen Beitrag zu Wachstum, gesellschaftlicher Stabilität und nachhaltigem Leben leisten kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Personalrekrutierung ist u.a. eine attraktive Präsentation des Unternehmens und seiner Karrierechancen auf Online-Plattformen mit hoher Reichweite. Als eine der großen Stellenbörsen hat sich StepStone Deutschland das Ziel gesetzt, den Handwerksmarkt als großen Wirtschaftsfaktor stärker zu erschließen. Vor diesem Hintergrund wird folgender Rahmenvertrag geschlossen. StepStone Deutschland GmbH und der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (hvv)ZDH) vereinbaren, dass allen zum Handwerk gehörenden Betrieben und seinen Organisationen folgende Stellenanzeigen zu den unten aufgeführten Konditionen angeboten wird. Select 187,00 € 25% Select Plus 449,00 € 25% Pro 779,00 € 40% Pro Ultimate 1.199,00 € 40% Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Die Vertragslaufzeit für diesen Rahmenvertrag beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2022 ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Produktaufträge, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensich auf diesen Rahmenvertrag beziehen, müssen innerhalb dieser Vertragslaufzeit beauftragt worden sein. Mit Die Auftraggeber der Gesamtabwicklung des GKA haben Stellenanzeigen verpflichten sich, die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg Stellenanzeigen gemäß den Anzeigenrichtlinien von StepStone Deutschland GmbH (S­Bahn)xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx) mit insbesondere folgenden Inhalten zu versehen: • Stellentitel (Bezeichnung der offenen Stelle) • Einsatzort • Einleitung (eindeutige Beschreibung Ihres Produktes/Ihrer Dienstleistung sowie Ihrer Branche und Positionierung am Markt) • Aufgabenbeschreibung (detaillierte und aussagekräftige Nennung der konkreten Aufgaben) • Anforderungsprofil (Beschreibung der geforderten Ausbildung sowie der benötigten Qualifikationen oder Fachkenntnisse) • Bewerbungsmöglichkeit (z.B. StepStone 1-Click- Bewerbung)Anzeigen, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00die diese Komponenten nicht enthalten nicht enthalten, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungkönnen von StepStone Deutschland GmbH nicht veröffentlicht werden. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in Auftragserteilung erfolgt bilateral zwischen dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn beauftragenden Handwerksbetrieb bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner Handwerksorganisation und StepStone unter Bezugnahme auf die Konditionen dieses Rahmenvertrages. Der ZDH ist operativ in die Auftragserteilung und -abwicklung nicht involviert. Zur Erteilung von Erstaufträgen wenden sich die auftraggebenden Handwerksbetriebe oder -organisationen mit ihren Anzeigeninhalten (Texte, Bilder, Videolink etc.) innerhalb der Vertragslaufzeit an den Ansprechpartner für diese Vertrag: Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx.Xxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Tel. +00 000 00000 0000 Bei Folgeaufträgen erfolgt die Versendung des Anzeigenmaterials (Texte, Bilder, Videolink etc.) an xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx . Die Rechnungstellung und -begleichung erfolgt bilateral zwischen den jeweiligen Auftraggebern und StepStone Deutschland GmbH. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. tritt für keinerlei Ansprüche oder Verbindlichkeiten ein. Die Rechnungstellung erfolgt per E-Mail als PDF an den jeweiligen Auftraggeber. Sollte eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt den (zentralen) Rechnungsempfang vorgesehene, abweichende E-Mail-Adresse genutzt werden, ist diese vor Auftragserteilung an xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx mitzuteilen. Kommt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersonjeweilige Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt es XxxxXxxxx unbenommen, die für die korrekte Umsetzung Ausführung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenzu verweigern. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Überweisung. Dieser Vertrag ist exklusiv für den ZDH erstellt. Das Angebot gilt für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe sowie alle Mitgliedsorganisationen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), des Deutschen Handwerkskammertages e.V. (DHKT), des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk e.V. (UDH) sowie der handwerksnahen Einrichtungen, die Mitglieder des ZDH sind. Hiermit nehmen wir das beiliegende Angebot an und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch akzeptieren die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst Geschäftsbedingungen, die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen unter xxx.xxxxxxxxx.xx im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerBereich „Für Arbeitgeber“ unter „AGBs“ einsehbar sind. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein……………………… ……………………………………………………………… Datum StepStone Deutschland GmbH ………………………… ………….………………………………………………………………...…

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt Ludwigshafen am Rhein wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als einer von 18 Standorten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Modellpro- jekts „Integration verbindlicher machen, Integrationsvereinbarungen erproben“ aus- gewählt. In der am 21.06.2011 unterzeichneten „Ludwigshafener Erklärung“ wurde unter anderem vereinbart, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Umsetzung der In- tegrationsvereinbarungen dahingehend zu begleiten, die Zusammenarbeit netzwerk- orientiert auszubauen. Eine erfolgreiche Unterstützung der Zuwanderer setzt eine Kooperation zwischen den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort, also auch zwischen der Agentur für Arbeit, Jobcenter und den Trägern der Freien Wohl- fahrtsverbände, voraus. Die Agentur für Arbeit, Jobcenter und die Xxxxxx der Freien Wohlfahrtspflege verein- baren eine Kooperation mit dem Ziel, neu zugewanderten, aber auch länger im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenLand lebenden Migrantinnen und Migranten einen frühen Zugang zu passgenauen Integra- tionsangeboten zu gewährleisten. Mit Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vereinbaren mit den Migrationsfachdiensten eine umfassende, gegenseitige Abstimmung über die strukturierte Begleitung von gemeinsamen Kund/innen mit Migrationshintergrund, um eine erfolgreiche soziale und berufliche Integration in Deutschland zu erreichen. Die Migrationsfachdienste sind in einem ganzheitlichen Sinne zuständig für die ver- schiedenen Aspekte der Gesamtabwicklung des GKA haben beruflichen und schulischen sowie der sozialen, wirtschaftli- chen, gesellschaftlichen Integration und arbeiten mit einem ressourcenorientierten An- satz. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter konzentriert sich auf die Verkehrsunternehmen berufliche Integration und umfasst u.a. folgende Bereiche: Erarbeiten beruflicher Alternativen auf dem Arbeitsmarkt, Anstoß Anerkennungsverfahren, Zuweisung zu be- stehenden zielführenden Maßnahmen, Vermittlung in Beschäftigung oder in Ausbildung. Die Zuständigkeit für die Beratung der Zuwanderinnen und Zuwanderer liegt bei den Fachdiensten für Migration und Integration. Diese beinhaltet auch Fragen zur Arbeits- losigkeit, zur Anerkennung und Verwertbarkeit von im hvv Herkunftsland erworbenen schulischen und beruflichen Qualifikationen sowie zu den Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern im Vorfeld der Antragstellung. Die Zuständigkeit für die Information und Beratung zu Integrationskursen, die sozialpädagogische Betreu- ung während der Integrationskurse sowie die Vermittlung der Kinderbetreuung liegt bei den Migrationsfachdiensten. Die federführende Zuständigkeit für die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifi- zierung sowie der Förderung und Beratung in Fragen der Arbeitslosigkeit, des Leis- tungsbezugs und der beruflichen Integration ihrer Kundinnen und Kunden liegt beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Der gesetzliche Auftrag der Verpflichtung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 AufenthG wird wahrgenommen. Bei der gemeinsamen Kundenbetreuung durch die Vertragspartner ergeben sich bei- spielhafte Schnittstellen: • Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen • Systematische Erhebung der Bildungsbiographie • Integrationsplanung • Beratung hinsichtlich sozialer Leistungsansprüche • Berufswegeplanung • Sprachförderung Ein wechselseitiger Austausch zu Schnittstellen wird vereinbart. Zwischen den Migrationsfachdiensten und der Agentur für Arbeit, Jobcenter finden jährlich Gespräche auf Geschäftsführerebene zu Stand und Umsetzung dieser Ko- operationsvereinbarung statt, insbesondere zur Klärung struktureller Fragestellun- gen. Darüber hinaus treffen sich vierteljährlich Vertreter der Migrationsfachdienste mit Ver- tretern der Agentur für Arbeit, Jobcenter zur Absprache im operativen Bereich, sofern die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder die Liga-Verbände einen Geschäftsbesorgungsvertrag entsprechenden Be- darf geltend machen. Den Migrationsfachdiensten steht seitens der Agentur für Arbeit die S­Bahn Hamburg GmbH Migrationsbeauf- trage SGB III und seitens des Jobcenters eine konkret benannte Ansprechperson zur Weitergabe von Informationen, Klärung der Kooperationsformen, Konfliktintervention etc. zur Verfügung. Desgleichen bestimmen die oben genannten Xxxxxx jeweils einen entsprechenden Ansprechpartner für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter aus ihrer Mitte. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter, informieren ihre Kunden über das Bera- tungsangebot der Xxxxxx. Sie weisen zielgerichtet auf das differenzierte Beratungs- angebot der Migrationsfachdienste hin. Dazu zählen insbesondere: • Migrationsspezifische Beratung von Ausländer/inne/n und Spätaussied- ler/inne/n in Rheinland-Pfalz • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (S­Bahn)MBE) • Migrationssozialdienst • Jugendmigrationsdienst (JMD) • Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule • Flüchtlingsberatung • Projekt „Inprocedere“ Die Migratonsfachdienste weisen in Ihren Beratungen auf die Dienstleistungsangebo- te der Agentur und des Jobcenters hin. Die Migrationsfachdienste stellen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter jeweils aktuelles Informationsmaterial zur Verfügung. Die Migrationsfachdienste und die Agentur für Arbeit, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Jobcenter informieren sich ge- genseitig über inhaltliche Änderungen relevanter Informationen. Gegenseitige Hospitationen sind nach Absprache möglich. Bei einem mindestens einmal jährlich stattfindenden, 00000 Xxxxxxx beauftragt gemeinsamen Fachtag zu Schwerpunktthemen erhal- ten die Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie die Mitarbeitenden der Migrationsfachdienste Angebote zur Fortbildung im interkulturellen Bereich und ermächtigtwerden über die aktuellen Arbeitsinhalte, Arbeitsaufträge und Arbeitsschwerpunkte des Kooperationspartners informiert. Das Vertragsverhältnis zwischen Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe von Da- ten nur auf Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Kunden/der S­Bahn Kundin an den jeweiligen Vertragspartner zulässig ist. Die Vereinbarung gilt ein Jahr und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten be- endet werden. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Eine einvernehmliche Nachjustierung kann jederzeit erfolgen. Aus wichtigem Grund kann sie jederzeit frist- los von einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragPartner gekündigt werden. Ludwigshafen, den 21.August 2012 ………………………………….. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Leiterin ……………………………………. Xxxx Xxxxxxxx Leiterin ……………………………………. Xxxxxx Xxxxxxx AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen …………………………………… Xxxxxx Xxxxxx Haus der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Diakonie Ludwigshafen …………………………………… Xxxx Xxxxxxx

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Präambel. ProfiTickets Die Genossenschaft errichtet gegenwärtig in Kleinseelheim ein Nahwärmenetz auf regenerativer Basis für ihre Mitglieder. Gleichzeitig verlegt sie ein Glasfasernetz zur Steuerung der Nahwärmeanlagen und für Telekommunikation. Die Inbetriebnahme der Netze ist in den Jahren 2017/18 geplant. _ Der Wärmekunde ist alleiniger Eigentümer _ Die Wärmekunden sind Abonnementsfahrkarten gemeinsame Eigentümer des Hamburger Verkehrsverbundes nachfolgend näher bezeichneten Grundstücks bzw. der darauf errichteten Gebäudeteile in der Gemarkung Kleinseelheim, Flur ............. Flurstück ................. Das vorbezeichnete Grundstück / Gebäude soll nach Errichtung und Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes - frühestens ab November 2017 - angeschlossen werden. Die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG übernimmt nach Anschluss die Versorgung des vorbezeichneten Objektes auf der Grundlage dieses Vertrages und der aktuell gültigen Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (hvv)AVB Fernwärme).Die Versorgung erfolgt ganzjährlich mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Die Steuerung der Versorgung erfolgt über eines von vier Fasern des ins Haus verlegten Glasfaserstranges. Die drei übrigen Fasern kann der Nahwärmekunde für Telekommunikation und andere Anwendungen seiner Xxxx verwenden. Dies vorangestellt, vereinbaren die Mitarbeitende Vertragsparteien was folgt: Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem Wärmekunden des Anschlussobjektes über ihre Arbeitgeber die verlegte oder zu verlegende Zuleitung ganzjährlich Wärme zu liefern für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung. Die Genossenschaft hat dabei den vom Wärmekunden benannten bzw. benötigten Energiebedarf bereit zu stellen. Die Bioenergiegenossenschaft stellt als Wärmeträger Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur bis zu 85°C Grad zur Verfügung. Voraussetzung für den Zeitpunkt der Wärmelieferung sind die Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes und damit einhergehend die erfolgte Herstellung des Hausanschlusses. Die technische Verantwortung für die Errichtung, Verlegung und Unterhaltung der für die Wärmelieferung notwendigen technischen Einrichtungen bis einschließlich der Hausübergabestation sowie der geeichten Wärmemesseinrichtung (GroßkundenWärmemengenzähler) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Anschlussobjekt obliegt der Genossenschaft. Die vorbezeichneten Verpflichtungen der Genossenschaft zur Lieferung und Wärmeverteilung sowie die Haftung enden jedoch ab dem Austritt der Heizleitung aus der Übergabestation in den Hausanschluss. Die Genossenschaft ist außerdem verantwortlich für die Errichtung und Verlegung des für die Steuerung des Nahwärmenetzes und die Telekommunikation notwendigen Glasfaserstrangs bis zum Glasfaseranschlusspunkt (GKAGF-AP) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Haus des Nahwärmekunden. Der Wärmekunde ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Anschlusses seines Hauses an das Nahwärmenetz, spätestens ab dem Wärmeenergie von der Genossenschaft zu beziehen. Ist dies nicht der Fall, ist ab dem Der Wärmekunde ist verpflichtet, den von der Genossenschaft festgesetzten Preis für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)gelieferte Energieversorgung zu entrichten. Der Wärmekunde ist zudem verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und seine Anlage so zu betreiben, 00000 Xxxxxxx beauftragt dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das Wärmenetz der Genossenschaft ausgehen. Der Wärmekunde ist verantwortlich für den Stromanschluss und ermächtigtdie Stromlieferung zum Betrieb der Hausanschlussstation. Das Vertragsverhältnis Ist der Wärmekunde zur Bereitstellung von Strom nicht in der Lage, ist die Genossenschaft ihrerseits von der Verpflichtung zur Wärmelieferung befreit. Der Wärmekunde hat Kenntnis davon erlangt, dass eine ordnungsgemäße Beheizung seines Hauses über die Hausübergabestation die vorherige Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs seiner Heizungsanlage bedingt. Der Wärmekunde gestattet im Weiteren der Genossenschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten auf dem anzuschließenden Grundstück die Installation der technischen Anlage zur Fernwärmeversorgung und des Glasfaseranschlusses sowie für eine zwischen der S­Bahn Genossenschaft und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, dem Wärmekunden vereinbarte Durchleitung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang gestattet der Wärmekunde das Betreten des Grundstücks und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt einen damit verbundenen Zutritt zum Anschlussobjekt (DirektvertragGebäudeteil) durch die Genossenschaft oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, einen von ihr beauftragten Dritten sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonDurchführung aller Maßnahmen, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist ggf. erforderlich werdende Prüfung, Wartung und gegenüber Reparatur der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, Anlage bzw. zum Zwecke der Ablesung (auch Zwischenablesung) der Messgeräte erforderlich sind. Im Hinblick auf die vom Wärmekunden genehmigte Grundstücksbenutzung und deren Voraussetzungen wird im Weiteren ausdrücklich auf § 8 Abs. 1 - 4 AVB Fernwärme verwiesen. Der Wärmekunde hat die Pflicht, alle Umstände, die vernünftigerweise für das Betreiben der Netze und für die sachgerechte Abwicklung der Wärmelieferung und Wärmeabrechnung von Bedeutung sein können, unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) dem Vertriebspartner schriftlich Vorstand der Genossenschaft mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält auf Kosten der Genossenschaft auf dem Grundstück des Wärmekunden eingebauten technischen Einrichtungen verbleiben ausdrücklich im Eigentum der Genossenschaft. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass diese nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden und insoweit nicht Bestandteil des Grundstücks gemäß § 95 BGB werden. Xxxx vorsorglich erklärt der Wärmekunde mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Eigentumsrechte jedweder Art. Das Eigentum der Genossenschaft besteht unstreitig bis zum Austritt der Heizleitung (Flansch) aus der Übergabestation in den Hausanschluss und bis zum Glasfaseranschlusspunkt. Die Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages beträgt 5 Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre stillschweigend als vereinbart. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussstation. Die Genossenschaft ist befugt, die Hausanschlussstation später rückzubauen. Der Glasfaseranschluss bleibt davon unberührt. Der Wärmekunde bezahlt für den Wärmebezug einen Onlinezugang zu auf der Basis der jeweilig gültigen Preisliste festgesetzten Abnahmepreis oder ggf. einen Grundpreis gemäß §2 dieses Vertrages. Ungeachtet dessen kann eine Preisanpassung aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen notwendig werden. Derartige Preisänderungen bedürfen der ausführlichen Begründung gegenüber der Mitgliederversammlung der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG. Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3) Für Wärmekunden entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz. Davon unberührt sind die Kosten, die dem Kunden bei Abschluss eines FTTH-Providervertrages mit einer Telekommunikationsfirma entstehen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist von der Genossenschaft ausdrücklich gewünscht aber für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmittelnden Wärmekunden nicht verpflichtend. Über Änderungen und Aktualisierungen Die vom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird mittels eines geeichten Wärmemengenzählers an der Großkunde umgehend Übergabestation gemessen. Der Anschluss der Kundenanlage wird durch die S­Bahn/Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG ausgeführt bis zur Primärseite der Wärmeübergabestation. Die Verbindung von der Sekundärseite zur bestehenden Heizungsanlage erfolgt durch den ProfiTicket­Vertriebspartner informiertWärmekunden. Nach Absprache Das Setzen des GF-AP und die Verbindung der zur Steuerung benötigten Glasfaser mit der S­Bahn/Wärmeübergabestation erfolgt ebenfalls durch die Bioenergiegenossenschaft. Nutzt der Wärmekunde den Glasfaseranschluss zur Telekommunikation, muss er auf eigene Kosten einen Anbieter, z.B. die Deutsche Telekom AG mit der Bereitstellung der dafür benötigten technischen Vorrichtungen und Anlagen beauftragen und einen entsprechenden Providervertrag abschließen. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Ab dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann Zeitpunkt des Anschlusses erfolgt zu Beginn jedes Monats eine persönliche Einweisung verabredet werdenAbschlagszahlung, die sich aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch, geteilt durch 12 Monate zusammensetzt. Versorgung In den Folgejahren orientiert sich die Höhe der Großkunden Abschlagszahlung an dem jeweiligen Gesamtverbrauch des Wärmekunden für das vorausgegangene Abrechnungsjahr. Die Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung verrechnet. Überzahlungen des Wärmekunden werden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr verrechnet, darüber hinausgehende Zahlungen werden dem Wärmekunden erstattet. Errechnete Nachzahlungsforderungen der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr fällig. Für die Abschlagszahlungen und die Einziehung etwaiger Nachzahlungsforderungen erteilt der Wärmekunde der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG einen Abbuchungsauftrag von folgendem Konto: Kontoinhaber: ................................................................ IBAN: ................................................................ Kreditinstitut: ................................................................ Die Genossenschaft haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Mitglieds des GKA Vertrages veranlasst Vorstandes oder Aufsichtsrates. Die Genossenschaft haftet bei Versorgungsstörungen nach den Vorgaben der AVB FernwärmeV. Die Bioenergiegenossenschaft vermietet das Glasfasernetz an die S­Bahn/Deutsche Telekom AG, die somit dem Glasfaserkunden gegenüber für das Funktionieren der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerTelekommunikation verantwortlich ist. Sofern die Deutsche Telekom AG ihre Rechte an einen anderen Provider weitergibt, mit dem der Glasfaserkunde einen Providervertrag abschließt, geht die Haftung an diesen über. Der Wärmekunde haftet für die in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen persönlich unabhängig davon, ob er die Energie an einen Dritten (Mieter, Pächter, Sonstigen) weitergibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Wärmekunde stellt die Genossenschaft von Ansprüchen Dritter, denen er die Wärme weitergibt, frei, soweit dessen Ansprüche diejenigen übersteigen, die der Wärmekunde selbst gegen die Genossenschaft hat oder hätte. Verlangt der Wärmekunde die Nachprüfung seiner Messeinrichtung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle (§ 6 Abs. 2 Eichgesetz) und ergibt die Nachprüfung, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetzulässigen Abweichungen (gesetzliche Verkehrsfehlergrenzen) nicht verfehlt werden, so trägt der Wärmekunde sämtliche Kosten dieser Nachprüfung; andernfalls fallen sie der Genossenschaft zur Last. Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden bei der Genossenschaft gespeichert. Sie dürfen nur für die Zwecke dieses Vertrages und nur an Fachfirmen (Ableser, Kontrolleure, Prüfer) unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder weitergegeben werden. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausdrücklich ersetzt eine E-Mail-Kündigung die Schriftform nicht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke sollen angemessene Regelungen gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Willen der vertragsschließenden Parteien sowie Sinn und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenZweck und insbesondere dem wirtschaftlich gewollten Rahmen dieses Vertrages entsprechen, sofern die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Im Zweifel oder bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anProblemen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sinddurch diesen Vertrag nicht angesprochen werden, weist auf gelten die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierungallgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:

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Samples: Vertrag Über Den Anschluss an Das Fernwärme Und Glasfasernetz Und Die Lieferung Von Fernwärme Durch Die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim Eg

Präambel. ProfiTickets Die vielfältigen Gefährdungen der Gesundheit, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. So sind Abonnementsfahrkarten Fahrtätigkeiten, mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren für den Arbeitnehmer selbst oder für Dritte verbunden. Die in dieser Betriebsvereinbarung vereinbarte Arbeitmedizinische Vorsorge dient sowohl der Individualprävention, als auch der Verbesserung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Gesundheitsschutzes im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Betriebsrat und die Geschäftsleitung vereinbaren gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG, die von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen empfohlenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der nachstehend aufgeführten Regelungen durchzuführen. räumlich für alle Mitarbeiter der FIRMA persönlich (GKAG25) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben für alle Mitarbeiter, die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Fahrdienst ständig oder zeitweise eingesetzt werden persönlich (G37) für alle Mitarbeiter, die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt täglich länger als 2 h am PC tätig sind G25 wird im Abstand von 2,5 Jahren durchgeführt Die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung können die G25 im Sinne dieser Vereinbarung ersetzen. G37 wird im Abstand von 2,5 Jahren durchgeführt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag im Bedarfsfall mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den G25 verbunden Der Schwerpunkt der ProfiTicket­ Vertriebspartner arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt bei der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungarbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Beratung. Die Bestimmungen Untersuchungen orientieren sich an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Hierzu zählen bei der G25 insbesondere: - tätigkeitsbezogene Anamnese - körperliche Untersuchung (Herz-Kreislaufstörungen, neurologische und psychische Auffälligkeiten) - Sehfähigkeiten (Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsehen, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit) - Hörfähigkeiten (Sprachverständnis bei Flüster- oder Umgangssprache) - in Einzelfällen sind Urin- und Blutuntersuchungen möglich Hierzu zählen bei der G37 insbesondere: - allgemeine Anamnese (Augenbeschwerden und – Erkrankungen, Beschwerden und Erkrankungen des hvv GemeinschaftstarifsBewegungsapparates, die das ProfiTicket betreffenneurologische Störungen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Stoffwechselerkrankungen, Bluthochdruck, Dauerbehandlung mit Medikamenten) - tätigkeitsbezogene Anamnese (Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit) - Untersuchung im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstHinblick auf die Tätigkeit bei Auffälligkeiten oder Beschwerden Die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen können bei einem von der Berufgenossenschaft für den Landkreis Oberhavel zugelassen Ärzte vorgenommen werden. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Dies sind zurzeit die nachstehend aufgeführten Ärzte: Die bei den Untersuchungen festgestellten Ergebnisse unterliegen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle ärztlichen Schweigepflicht und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in dürfen nicht an den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Arbeitgeber bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet an andere Dritte weitergeleitet werden. Versorgung Dies gilt nicht, sofern der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/Mitarbeiter den untersuchenden Arzt von der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenärztlichen Schweigepflicht entbunden hat. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Arbeitgeber übernimmt alle im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrender arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung entstehenden Untersuchungskosten. Die für die Untersuchung erforderlichen Zeiten, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfsowie die An- und Abfahrtszeiten werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Die in dieser Betriebsvereinbarung geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­BahnBetriebsärztin durchgeführt werden, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt werden nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich Einsatzzeiten nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Arbeitssicherheitsgesetz angerechnet. Diese Vereinbarung tritt zu 01. Januar 2004 in Kraft und ist spätestens der letzte Werktag des Monatskann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Ort, Datum

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Samples: potsdam.verdi.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Insel Sylt ist gekennzeichnet durch eine besondere naturräumliche Qualität, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) eine enge Flächenbegrenzung für die weitere Siedlungsentwicklung der Inselge- meinden bedingt. Des Weiteren ist die Insel Sylt nach wie vor eine hoch attraktive Fremdenverkehrsregion und touristische Destination mit herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich ein Wohnungsmarkt mit großen Besonderheiten entwickelt. Die Schaffung von bezahlbarem Dauerwohnraum ist für die Inselgemein- den nur mit erheblichen Anstrengungen zu erreichen. Es ist weiterhin ein dauerhafter Umwandlungsprozess von Dauerwohnungen zu Ferien- und Zweitwohnungen zu beobachten, der dem Markt weitere Wohnungen für das Dauerwohnen entzieht. Dringend benötigte Arbeitskräfte und andere Wohnungssuchende finden nur unter großen Schwierigkeiten eine bezahlbare Wohnung. Daraus resultieren erhebliche Probleme für die Inselgemeinden, insbesondere im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Hinblick auf die Aufrechterhaltung von Angeboten der kommunalen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund zielt diese Vereinbarung darauf, eine bedarfsgerechte wohnbauliche Entwicklung für das Dauerwohnen auf der Insel Sylt zu ermöglichen, um die landesplanerischen Zielsetzungen sicherzustellen. Als „Dauerwohnen“ wird ein Wohnen mit Hauptwohnung und Lebensmittelpunkt auf Sylt verstanden. Die Regionalplanung hat bereits mit dem derzeit gültigen Regionalplan V (GKANeufas- sung 2002) beziehen könnenein restriktives Regelwerk zur wohnbaulichen Entwicklung auf der Insel Sylt erlassen. Mit Trotz dieser raumordnerischen Vorgaben ist der Gesamtabwicklung des GKA geschilderte Umwand- lungsprozess – auch in jüngeren Baugebieten – nahezu ungebremst zu beobachten. Die Inselgemeinden selbst haben die Verkehrsunternehmen mit dem Wohnungsmarktkonzept 2012 (WMK) auf diese Situation reagiert und eine bedarfs- und zielgruppenorientiere Betrachtung durchgeführt. Das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) hat im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Anschluss geeigne- te Flächen für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Siedlungsentwicklung analysiert und ermächtigtbewertet. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich Im Zuge dessen sind auch Sicherungsinstrumente für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem Dauerwohnen sowohl auf neuen Flächen als auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Bestand analysiert und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenbewertet worden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Gemeinden steht der- zeit der kommunale Wohnungsbau und das Instrument des Erbbaurechts auf ge- meindeeigenen Flächen im Vordergrund, das auf Dauer angelegt, langfristig die Dauerwohnnutzung sichern kann. In Einzelfällen werden durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen städtebauliche Ver- träge im Zusammenhang mit gericht­ vorhabenbezogenen Bebauungsplänen neue Dauer- wohnungen gesichert. Andere Instrumente haben sich schwierig im Vollzug und als nicht zielführend erwiesen. Eine von der Landesplanung beauftragte aktualisierte Bedarfsabschätzung durch das Büro ALP – Institut für Wohnen und Stadtentwicklung hat 2020 die oben beschriebe- ne Problemlage bestätigt, einen hohen Wohnungsneubaubedarf ermittelt und die Notwendigkeit zur Sicherung des Dauerwohnraums auf potenziellen neuen Bauflä- chen, aber auch im in Bestandsgebieten bekräftigt. In Abstimmung mit den Gemein- den der Insel Sylt wurden die im WEK identifizierten Potenzialflächen überprüft und einer aktualisierten Bewertung unterzogen. Das zentrale Ergebnis des Gutachtens ist, dass in den Gemeinden der Insel nicht ausreichend Flächen zur Verfügung ste- hen, um den bis 2030 ermittelten Wohnungsneubaubedarf für das Dauerwohnen zu decken. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die identifizierten, für den Wohnungsbau geeigneten Flächen kurz bis mittelfristig zur Schaffung von zusätzli- chem Dauerwohnraum bebaut werden können und Instrumente zur Sicherung von Dauerwohnnutzungen in den Beständen eingesetzt werden. Unter Anwendung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens des Entwurfs 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, Ziffer 3.6.1 Abs. 3, wäre eine wohn- bauliche Entwicklung für die nichtzentralörtlichen Gemeinden und Ortsteile der Insel Sylt nicht in dem Umfang des im Gutachten ermittelten Wohnungsneubaubedarfs möglich, da der Bestand an Dauerwohnungen bei der Ermittlung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens zu Grunde zu legen wäre. Angesichts der insularen Herausforderungen ist es aber erforderlich, eine bedarfsge- rechte Wohnbauentwicklung zu ermöglichen, um die Leistungsfähigkeit der Insel im Hinblick auf das öffentliche Leben sowie die wirtschaftlichen Funktionen zu erhalten. Dabei ist es erforderlich, einerseits Angebote gezielt für die ermittelten Bedarfsgrup- pen zu schaffen und andererseits den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ge- recht zu werden. Es ist daher erklärtes Ziel der Inselgemeinden sowie der Landesplanung mit diesem raumordnerischen Vertrag eine Rechtsgrundlage für eine Abweichung vom wohnbau- lichen MahnverfahrenEntwicklungsrahmen zu schaffen, � tauscht ProfiTickets die den Vorgaben des LEP-Entwurfs von 2018 nach Ziffer 3.6.1 entspricht. So soll eine bedarfsgerechte, auf vorhandene Po- tenzialflächen ausgerichtete und an die naturräumlichen Gegebenheiten angepasste Wohnungsbauentwicklung für Dauerwohnungen ermöglicht und zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten motiviert werden, um dem andauernden Umwandlungsprozess zu begegnen. Vor diesem Hintergrund schließen die Inselgemeinden sowie die Landesplanung fol- gende Vereinbarung auf Grundlage von § 14 Raumordnungsgesetz i. V. x. Xxxxxx 2.9 Abs. 3 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010. Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 0000 hatte in Ziffer 7.1 Abs. 4 festgelegt, dass in den damaligen Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung in den Regionalplänen einschränkende Regelungen zum Rahmen der wohnbaulichen Entwicklung festgelegt werden können. Auf dieser Grundlage hat der noch gültige Regionalplan für den Planungsraum V – Neufassung 2002 – in Ziffer 6.4.2, Nr. 2 konkretisiert, dass der Wohnungsbau nur den tatsächlichen Bedarf der einheimi- schen Bevölkerung decken soll. Eine Umnutzung zu Zweit- oder Ferienwohnungen ist zu vermeiden. Bauleitplanungen zur Errichtung neuer Zweitwohnungen sind aufgrund der Engpässe bei Bedarfder Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Wohnungen nicht mehr ver- tretbar (Ziffer 4.1 Abs. 7 Regionalplan für den Planungsraum V). Xxxxxxxxx Xxx xxx xxx Xxxxx Xxxx ist die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Westerland und Tinnum (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die übrigen Gemeinden und Ortsteile sind keine Schwerpunkte des Wohnungsbaus. Der Entwurf 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP-Entwurf 2018) legt in Ziffer 3.6.1 Abs. 3 fest, dass Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunk- te für den Wohnungsbau sind, im Zeitraum 2018 bis 2030 bezogen auf ihren Woh- nungsbestand am 31.12.2017 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent in den ländlichen Räumen bauen können. Bei Gemeinden mit einem hohen Anteil an Ferien- und Freizeitwohnungen ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen. Gemäß Runderlass zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 0000 (Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 2018, Seite 1181 vom 17.12.2018) findet diese Regelung bereits Anwendung. Der daraus resultierende einzelgemeindliche Entwicklungsrahmen wird jedoch dem Umfang des Wohnungsbedarfs für Dauerwohnen auf der Insel Sylt nicht gerecht. Gemäß Ziffer 3.6.1 Abs. 5 LEP-Entwurf 2018 ist eine Überschreitung des wohnbauli- chen Entwicklungsrahmens möglich. Hierzu bedarf es als Rechtsgrundlage einer Vereinbarung, die mit diesem raumordnerischen Vertrag erbracht wird. Die aktualisierte Bedarfsabschätzung (ALP 2020) hat für die Insel Sylt einen Woh- nungsneubaubedarf von 2.521 Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 bis 2030 identi- fiziert. Bauleitplanungen der Inselgemeinden zur Errichtung von Dauerwohnungen auf den abgestimmten Potenzialflächen sowie neuen Flächen, die erfolgreich das Abstim- mungsverfahren nach § 4 durchlaufen haben, sind in einem Umfang von 2.521 Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 bis 2030 möglich. Bauleitplanungen, die nicht zu einer Überschreitung dieses Umfangs führen, stehen unter den in den § 3 ge- nannten Voraussetzungen nicht im Konflikt • mit dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Ziffer 3.6.1 LEP-Entwurf 2018, weil mit dem raumordnerischen Vertrag eine bindende Vereinbarung besteht, die zu einer Abweichung vom wohnbaulichen Entwicklungsrahmen legitimiert, selbst wenn damit seine Überschreitung verbunden ist, sowie • mit den in Ziffer 6.4.2 Nr. 2 (6. und 7. Absatz) des Regionalplans für den Pla- nungsraum V genannten Zielen der Raumordnung. Die weiteren Erfordernisse der Raumordnung sind jeweils zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Die wohnbauliche Entwicklung hat dabei auf den in den Anlagen dargestellten Po- tenzialflächen zu erfolgen. Die dort genannten möglichen Wohneinheiten entspre- chen dem Stand der Abstimmung mit den Gemeinden im Rahmen der aktualisierten Bedarfsabschätzung (ALP 2020). Die Anzahl der Wohneinheiten, die durch die jewei- ligen Bauleitpläne der Inselgemeinden auf Grundlage der Festsetzungen ermöglicht werden soll, ist in den Planunterlagen jeweils darzulegen. Die genannten Potenzialflächen dürfen nur für das Dauerwohnen entwickelt werden. Zur dauerhaften und nachhaltigen Sicherung der Dauerwohnnutzung sind die im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 – Teil A – als geeignet beurteilte Siche- rungsinstrumente zur Anwendung zu bringen. Dies ist die Entwicklung von gemein- deeigenen Flächen entweder mittels der Anwendung des Erbbaurechtes oder durch kommunalen Wohnungsbau, bei dem die Gemeinde selbst oder ein Eigenbetrieb der Gemeinde Xxxxxx der Wohnungsbaumaßnahme ist. Davon grundlegend abweichende Regelungen und rechtliche Instrumente, z. B. Namensänderungauf Flächen im Privateigentum, umsollen nur in Ausnahmefällen gewählt werden, � unterstützt wenn ge- sichert ist, dass die Überleitung beabsichtigte Dauerwohnnutzung in einem vergleichbaren Siche- rungsstandard wie auf gemeindeeigenen Flächen gewährleistet wird. Sonstige Rege- lungswerke sind im Grundsatz im Vorwege mit den Vertragspartnern in der Weise abzustimmen, dass diesen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Außerdem ist dem Kreis Nordfriesland Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Inselgemeinden verpflichten sich auch innerhalb des baulichen Bestandes zu prüfen, wo in Bestandsgebieten der Dauerwohnraum gesichert werden soll, um dem permanenten Umwandlungsprozess von Dauerwohnraum in Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen entgegen zu wirken. Vordringlich ist die Sicherung von Dauer- wohnnutzungen in den Bereichen, wo noch ein – auf die jeweilige Gemeindesituation bezogener – nennenswerter Anteil von Dauerwohnraum vorhanden ist. Gemeinden können auf eine Planaufstellung und/oder Änderung einer bestehenden Planung ver- zichten, wenn durch diese Maßnahmen Entschädigungs- und/oder Schadensersatz- ansprüche ausgelöst werden. In Betracht kommt insbesondere die Anwendung der folgenden Instrumente: Bebau- ungsplan mit Festsetzung von sonstigen Sondergebieten, Fremdenverkehrssatzun- gen, Erhaltungssatzungen, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder erstrangige dingliche Sicherungen, insbesondere durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten der jeweiligen Gemeinde, zudem auch – soweit gesetzlich zulässig – städ- tebauliche Verträge, deren Verpflichtungen wiederum dinglich gesichert werden soll- ten. In den Planungsanzeigen ihrer Bauleitplanungen zur Schaffung bzw. Erhaltung von Dauerwohnraum an die Landesplanungsbehörde dokumentieren und begründen die Gemeinden die Instrumentenwahl im Rahmen ihrer Umsetzungsstrategie zum Schutz der Dauerwohnnutzungen im Bestand und auf neuen Flächen. Die Anmeldung weiterer, noch nicht abgestimmter Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung mit einer Dauerwohnnutzung ist möglich, wenn alle folgenden Voraus- setzungen erfüllt sind: • Die Fläche ist städtebaulich geeignet (integrierte Lage oder sinnvolle städ- tebauliche Arrondierung der Ortslage). • Der in § 2 genannte Gesamtrahmen an Wohneinheiten bis 2030 wird mit der zusätzlichen Fläche und dem geplanten Wohnungsneubau nicht über- schritten. • Die Fläche ist aus fachrechtlicher Sicht konfliktfrei (z. B. naturschutzfach- lich und denkmalrechtlich). • Die Fläche steht nicht in Konflikt zu Erfordernissen der Raumordnung • Die unter § 3 genannten Voraussetzungen sind erfüllt. Die von den Anlagen abweichenden Flächen sind der Landesplanung sowie dem Einzelabonnement Kreis Nordfriesland mit einer angemessenen Frist von mindestens vier Wochen zur Stellungnahme vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu übermitteln. Die übrigen Vertragspartner sind hiervon in das GroßkundenabonnementKenntnis zu setzen. Innerhalb von vier Wochen geben der Kreis und die Landesplanungsbehörde eine erste Stellungnahme ab, � unterstützt Werbemaßnahmen die der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden Gemeinde eine vorläufige Beurteilung ermöglicht, ob aus Sicht der zuständigen Behörden eine Einbeziehung der betreffenden Fläche in Betracht kommt und welche Belange entgegenstehen. Eine Rücknahme von Flächen sowie eine Änderung der zu realisierenden Wohnein- heiten sind den Vertragspartnern sowie dem Kreis Nordfriesland unverzüglich mitzu- teilen. Die Landesplanung führt eine Übersicht über die auf der Grundlage dieser Vereinba- rung durchgeführten Bauleitplanungen, die der Errichtung von Dauerwohnraum die- nen sollen. Darin werden die voraussichtlich zu errichtenden Wohneinheiten aufge- führt. Nach erfolgter Bebauung der Flächen informieren die Gemeinden die Landes- planung über die tatsächlich realisierten Wohneinheiten. Darüber hinaus berichten die Gemeinden über Änderungen in ihren Aktivitäten zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am GroßkundenabonnementSicherung des Dauerwohnens in Bestandsgebieten. Diese Übersicht soll den Gemeinden und dem Kreis Nordfriesland erstmalig nach einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung und danach in regelmäßigem Turnus, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich mindestens alle zwei Jahre, zur Kenntnis gegeben werden. Der Vertrag tritt nach Bekannt­ gabe der Beschlussfassung durch die S­BahnGemeindevertretungen sowie der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner am <<<< in Kraft. Diese Vereinbarung gilt für den Prognosezeitraumes, � gibtalso bis zum 31. Dezember 2030. Sollten sich bis dahin die raumordnerischen Rahmenbedingungen ändern, wenn z. B. durch Regelungen des neuen Regionalplans I, erfolgt eine Überprüfung der Verlust Inhal- te des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurdeVertrages durch die Landesplanung unter Beteiligung der Vertragspartner. Eine Verlängerung der Laufzeit ist auf der Grundlage einer Fortschreibung des Woh- nungsneubaubedarfs für Dauerwohnen und des Flächenpotenzials für Wohnungsbau für Dauerwohnnutzungen möglich. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten ausso wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Ver- tragsparteien verpflichten sich, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an solchen Fall die S­Bahn unwirksamen Bestimmun- gen durch eine dem Sinn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur ArchivierungZweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung zu ersetzen. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertrages.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt hat die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 angemietet und stellt sie Kunstschaffenden unter dem Titel „freiraum f³“ zur selbstständigen Nutzung zur Verfügung. § 1 Nutzungszweck, Nutzungsdauer, Nutzungsgebühr Die Stadt überlässt der*m Nutzer*in die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 für den Zeitraum vom DD.MM.YYYY (Übergabe) bis zum DD.MM.YYYY (Rücknahme – Verlängerung des Hamburger Verkehrsverbundes Nutzungszeitraums nach Absprache möglich). In diesem Zeitraum wird der*die Nutzer*in in den Räumlichkeiten künstlerisch arbeiten. Der Kellerraum wird lediglich zu temporären Lagerzwecken mit zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsüberlassung erfolgt für den*die Nutzer*in kostenneutral. § 2 Art und Umfang der Nutzung Die Räumlichkeiten werden als Präsentations- und Arbeitsfläche genutzt. Soweit möglich, wird der künstlerische Prozess von außen einsehbar sein. (hvv)Zwischen)ergebnisse können so in den Räumlichkeiten angebracht werden, dass sie einsehbar sind. Die Stadt geht davon aus, dass die Räumlichkeiten in der Hauptsache durch den*die Nutzer*in betreten werden. Es liegt in der Verantwortung des*der Nutzer*in, die Mitarbeitende Zahl der sich in den Räumlichkeiten aufhaltenden Personen zu regulieren und eine für die Raumnutzung geeignete Personenzahl festzulegen. Dabei sind ggfs. die aktuell geltenden Corona-Regelungen des Landes Hessen sowie ggfs. durch den Kreis Groß- Gerau getroffene gesonderte Regelungen zu beachten. § 3 Übergabe und Rücknahme, Haftung, Kaution Der Zustand der Räumlichkeiten sowie die Anzahl der überlassenen Schlüssel werden zur Übergabe und Rücknahme jeweils in einem Übergabe-/Rücknahmeprotokoll festgehalten. Evtl. Beschädigungen werden gesondert beschrieben bzw. auch fotografisch dokumentiert. Zur Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100 € fällig. Die Kaution ist bis zum DD.MM.YYYY zu überweisen auf eines dieser Konten: Kreissparkasse Groß-Gerau I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXXX0XXX Rüsselsheimer Volksbank eG I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXX00XXX Postbank Frankfurt I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXXXX Als Verwendungszweck ist anzugeben: XXXXXX.3000.DD.MM.YYYY Kaution freiraum f3 Bei Vollständigkeit der Schlüssel und Rückgabe der Räumlichkeiten im Zustand der Übergabe (besenrein und WC nass gereinigt) wird die Kaution in voller Höhe zurückgezahlt. Sollten im Nutzungszeitraum Schäden entstanden sein oder bei der Übergabe Schlüssel fehlen, werden evtl. hieraus entstehende Kosten zunächst aus der Kaution erstattet, evtl. darüber hinaus gehende Kosten trägt der*die Nutzer*in. Der*die Nutzer*in übernimmt für die Zeit der Nutzung die Haftung für die Räumlichkeiten in der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0. Dies umfasst die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz, durch den*die Nutzer*in bzw. Besucher*innen, Gäste etc. entstehen. Der*die Nutzer*in verfügt über ihre Arbeitgeber (Großkunden) eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt wird hierbei von jeglicher Haftung freigestellt. Die Haftung betrifft auch die Sicherung der Zugänge. Evtl. erforderliche Versicherungen sind durch die Nutzerin abzuschließen. § 4 Rücksichtnahme auf Anwohner*innen Der*die Nutzer*in trägt dafür Sorge, dass Nachbar*innen und Anwohner*innen nicht durch Nutzung beeinträchtigt oder belästigt werden. Sollte es im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Nutzung der Räumlichkeiten durch den/die Nutzer*in bzw. Mit ihre Besucher*innen, Gäste oder Lieferanten zu Störungen oder Beeinträchtigungen jedweder Art gegenüber Dritten kommen ist die Stadt berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen. Alle evtl. aus dieser Maßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des*der Nutzer*in. § 5 Weitere Vereinbarungen Weitere Vereinbarungen zu dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtSchriftform. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragRüsselsheim am Main, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifRüsselsheim am Main, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.den

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Stabwechsel betreibt unter der Domäne xxx.xxxxxxxxxxx.xx eine Internetplattform zur Unternehmensnachfolge. Auf der Internetplattform präsentieren sich potentielle Unternehmenskäufer/-nachfolger (im Folgenden: Unternehmenskäufer oder UK) anonym und qualifiziert. Inhaber/Verkäufer mittelständischer Unternehmen (nachfolgend: Unternehmensverkäufer oder UV) sowie deren Berater können anhand von unternehmensspezifischen Auswahlkriterien hieraus gezielt potentielle UK auswählen. Die Vorauswahl potentieller Unternehmenskäufer, deren Präsentation auf der Internetplattform und die Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmenskäufer und dem Berater des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Unternehmensverkäufers wird durch von Stabwechsel aufgrund ihrer Seriosität und Kompetenz ausgewählte Coaches durchgeführt bzw. begleitet. Der Berater des UV ist auf der Internetplattform von Stabwechsel auf einen potentiellen Unternehmenskäufer aufmerksam geworden und wünscht mit ihm eine Kontaktaufnahme. Das Rechtsverhältnis zwischen Stabwechsel und dem Berater des UV wird durch diesen Vertrag geregelt. Eine Transaktion im Sinne dieser Vereinbarung liegt auch dann vor, wenn ein anderes Geschäft zustande kommt, das einem der vorstehenden Fälle gleichkommt. Eine nachträgliche Reduzierung des Erfolgshonorars lässt den Vergütungsanspruch von Stabwechsel unberührt. B. Gesellschafter, Aufsichtsratsmitglieder, Berater, ist nur zulässig, wenn diese eine gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, soweit sie nicht bereits kraft ihres Berufsstandes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Stabwechsel haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für die Auswahl, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSeriosität sowie das Handeln oder Unterlassen des zuständigen Coaches. Mit In gleicher Weise gilt der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Haftungsausschluss für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, Angaben und die für die korrekte Umsetzung Seriosität des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungUK. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen Der Berater wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetsämtliche, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und auf der Internetplattform xxx.xxxxxxxxxxx.xx veröffentlichen Profile von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenpotentiellen UK ausschließlich auf deren Angaben beruhen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasstsämtliche Inhalte des jeweiligen Profils ist ausschließlich der UK verantwortlich; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTicketsAngaben wurden durch Stabwechsel nicht geprüft. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets…………………………… ………………………….. Ort, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innenDatum Ort, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Datum ………………………….. …………………………..

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Samples: stabwechsel.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Weiteren „der Bund“ genannt) (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt wachsenden Herausforderungen als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Der reibungslose und ermächtigtsichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Anforderung an die Aufrechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen der Vertragspartner dar. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Der Bund und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag die Länder haben mit der S­Bahn direkt Erarbeitung des im Anhang zu diesem Vertrag wiedergegebenen „Gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund- Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“ die Grundlage für ein neues System der Bund-Länder-IT-Koordinierung erarbeitet und in die Beratungen der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (DirektvertragFöderalismuskommission II) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt eingebracht (AufnahmevertragArbeitsunterlage AG 3-08). Maßgeblich Hieraus hat die Föderalismuskommission II mit Artikel 91c des Grundgesetzes eine Grundlage für diese Verträge sind die IT-Koordinierung von Bund und Ländern entwickelt und beschlossen. Die Vertragspartner treffen daher auf der hvv GemeinschaftstarifGrundlage des Artikel 91c des Grundgesetzes – zur Einrichtung und Regelung der Arbeitsweise eines IT-Planungsrats als Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation nach Artikel 91c Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes, – zu Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen, insbesondere Abschnitt 3.5auch zur Verbindung der informationstechnischen Netze von Bund und Ländern nach Maßgabe des gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Verfahren nach Artikel 91c Absatz 2 des Grundgesetzes zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicherheitsanforderungen, soweit dies der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifszur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Datenaustausch erfordert, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Vereinbarung:3

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Samples: www.revosax.sachsen.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlending-Plattform (hvvim Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von Kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kreditprojektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von Kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung aus dem Unternehmenskreditvertrag zum Nennwert an Kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teilforderungen an die von der Kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskreditvertrag und der Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen Partnerbank und Kapilendo Funding (im Folgenden “Forderungskauf- und Abtretungsvertrag”) stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das auf dem Deckblatt genannte Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Gestaltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Kapilendo Funding an den Anleger. Der Verkauf und die S­Bahn Hamburg GmbH Abtretung der zukünftigen (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtTeil-) Kreditforderungen kommen durch Vermittlung der Kapilendo AG zustande. Das Vertragsverhältnis zwischen Kapilendo AG ist Anbieter der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragVermAnlG). Maßgeblich für diese Verträge sind Der Kreditnehmer ist Emittent der hvv GemeinschaftstarifVermögensanlage gemäß § 1 Abs. 3 VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informationen gemäß §§ 12, insbesondere Abschnitt 3.512a, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ 13 und 17 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (AGBFinVermV) in der jeweils geltenden Fassungund, bei Kreditprojekten größer 100.000 EUR, auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt hingewiesen. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages Der Anleger sollte die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenAnlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersondiesem Hintergrund vereinbaren Kapilendo Funding, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Kapilendo AG und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Anleger was folgt:

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung

Präambel. ProfiTickets ProfiCards sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvvHVV), die Mitarbeitende Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Großkunden-Abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung Ge- samtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv HVV durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn S-Bahn Hamburg GmbH (S­BahnS-Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn S-Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen des Abschnitts 3.5.1 hvv 3. 5.1 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn S-Bahn direkt (Direktvertrag) oder des Abschnitts 3.5.2 hvv 3. 5. 2 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ ProfiCard-Vertriebspartner der S­Bahn S-Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv HVV Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketzur ProfiCard“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv HVV Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket die ProfiCard betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten einem Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnementdie ProfiCards der HVV-Großkunden-Abonnements“ (Benutzungs­ bedingungenBenutzungsbedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets ProfiCards erklären sich die Großkunden bereit, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Belegschaft zu liefern (Firmenstammdaten) und diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets ProfiCards zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen beschriebenen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung Kundenbetreuer | Ansprechperson Ansprechpartner Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt benennen • die S­Bahn S-Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Kundenbetreuerin/einen Kundenbetreuer, • der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMitarbeiterin/einen Mitarbeiter als Ansprechpartner, die der für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn S-Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungStellvertreter/Stellvertreterin. Änderungen sind der S­BahnS-Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson Der Ansprechpartner beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und InformationsmittelnProfiCard Leitfaden mit ausführlicher verbindlicher Beschreibung aller Aufgaben. Über Änderungen und Aktualisierungen des Leitfadens wird der Großkunde umgehend durch die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­BahnS-Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebs- partner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets ProfiCards Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­BahnS-Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerProfiCard Vertriebspartner, dass die bestellten ProfiTickets bestell- ten ProfiCards nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der dem von ihm benannten Ansprechperson Ansprechpartner gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets ProfiCards mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag Aufnahmevertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets ProfiCards aus dem Kontingent des ProfiTicket­VertriebspartnersProfiCard Vertriebspartners. ProfiTickets ProfiCards können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt S-Bahn nachbestellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets ProfiCards nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasstS-Bahn veran- lasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTicketsProfiCards. Großkunden Großkun- den mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets ProfiCards nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets ProfiCards und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsProfiCards, gibt ProfiTickets ProfiCards an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis Anerkennntis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die den Karteninhaber/innen, • behält bei der Ausgabe von ProfiCards an Auszubildende den Berechtigungsnachweis ein, • nimmt ProfiTickets XxxxxXxxxx bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, informiert die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerProfiCard Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket Mitarbeiter ihre ProfiCard nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich monatlich an die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner und unterstützt die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen ge- richtlichen Mahnverfahren, tauscht ProfiTickets ProfiCards bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenabonnementGroßkundenAbonnement, unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn S-Bahn bei seinen Mitarbeitenden Mitarbeitern zur Gewinnung neuer Teilnehmenden Teilnehmer am GroßkundenabonnementGroßkunden-Abonnement, informiert Teilnehmer am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe Bekanntgabe durch die S­BahnS-Bahn, gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets der ProfiCard glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten Ersatz- karten aus, gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der TeilnehmendenMitarbeiter, hält die von den Teilnehmenden Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungenBenutzungsbedingungen, übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene zurückgenommene und ungültige ProfiTicketsungül- tige ProfiCards, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karteErsatzkarte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerProfiCard Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets ProfiCards bei Mitarbeitenden Mitarbeitern an, die aus dem Unter­ nehmen Unternehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums Geburtsdatums des Mitarbeitenden Mitarbeiters an die S­BahnS-Bahn, verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiertalphabetisch sortiert und Azubi- Berechtigungsnachweise, kontrolliert monatlich den ProfiTicket­BestandProfiCard Bestand, dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand ProfiCard Bestand in einem Verwendungsnachweis, übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn S-Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets ProfiCards den Restbestand an ProfiTickets ProfiCards und die Empfangsbestätigungen Empfangsbe- stätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn S-Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenAuf- gaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Lohn-/Gehaltszah- lung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­BahnS-Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets gelie- ferten ProfiCards und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn S-Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich Soll-Ist-Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Soll-Ist- Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag Fahrgeldbetrag beim Großkun- den ein. EDV-Programm zur Verwaltung der ProfiCard Für Großkunden einmit Direktvertrag stellt die S-Bahn nach Absprache ein EDV-Programm zur Verfügung, das • die Fahrkartenverwaltung unterstützt und den monatlichen Verwendungsnachweis erstellt und • die personenbezogenen Abrechnungsdaten als EDV-Datei zur Übermittlung per E-Mail an die S-Bahn erzeugt. Das Programm darf vom Großkunden nur für die Abrechnung der HVV ProfiCard verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Überlassung ist kostenlos; Programmieraufwand, z. B. für individuelle Anforderun- gen an die Schnittstelle zur Gehaltsbuchhaltung oder die Übernahme von Mitarbeiterdaten, kann von der S-Bahn in Rechnung gestellt werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die erhobenen Daten an die S-Bahn zu überstellen. Kontrollrechte der S-Bahn Die S-Bahn hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zu über- prüfen.

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Samples: www.bdi-hamburg.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Deckungsrückstellungen für den TV Höherversorgung, Entgeltumwandlung und Direktversiche- rung, den BTVA und den VTV liegen in der Baden-Badener Pensionskasse (hvvbbp). Dabei handelt es sich um Versicherungen mit unterschiedlicher Garantieverzinsung und unterschiedlichen Überschuss- berechtigten. Die bbp unterliegt der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Verwendung von Überschüssen bedarf der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die BaFin erzwingen, dass Überschüsse nicht den Über- schussberechtigten zugeteilt, sondern anderweitig verwandt werden (Großkunden) z.B. zum Aufbau einer Zusatzre- serve für eine erforderliche Garantiezinsabsenkung, eine allgemeine Verlustrücklage oder die Eigen- kapitalausstattung). Das kann zu einer unerwünschten Quersubventionierung zwischen den Über- schussberechtigten führen. Ziele dieses Tarifvertrages sind die Vermeidung einer Quersubventionie- rung und eine gleiche Verzinsung aller Einlagen. Dieser Tarifvertrag gilt für die Rundfunkanstalten und die Berechtigten des TV Höherversorgung, Ent- geltumwandlung und Direktversicherung, des BTVA und des VTV. Die Tarifparteien sind sich einig, dass sich die Einlagen aller Überschussberechtigten aus den Versi- cherungsverträgen bei der bbp gleich verzinsen sollen. Die verschiedenen Versicherungstarife und Tarifgenerationen der bbp weisen jedoch unterschiedliche Garantieverzinsungen auf. Aus diesem Grunde sind nach dem 31.12.2019 eigene Gewinnverbände für die verschiedenen Tarifgruppen zu bilden, um die Überschüsse verursachungsgerecht verteilen zu können. Die nach Gewinnverbänden ermittelten Überschüsse werden wie folgt verteilt: Im ersten Schritt sollen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements vorgeschriebenen Maße Rücklagen gebildet werden, die allen Tarifen zu- gutekommen, wie z.B. die Eigenkapitalausstattung (GKA) beziehen könnenVerlustrücklage). Mit Im zweiten Schritt sollen mit den verbleibenden Überschüssen alle Versicherungstarife auf den durch- schnittlichen Garantiezins der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH alten Grundversorgung (S­BahnVTV), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00höchstens aber auf die in dem jeweiligen Jahr erzielte Nettoverzinsung gemäß der Definition des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche- rungswirtschaft aufgefüllt werden. Alle gegebenenfalls darüber hinausgehenden Erträge sollen gemäß den Tarifbedingungen auf alle Tarife verteilt werden. Erforderliche Zusatzreserven für eine eventuell nötige Garantiezinsabsenkung eines bestimmten Versicherungstarifs sind ausschließlich aus den Überschussanteilen dieses Versi- cherungstarifs zu füllen. Die in § 2 angestrebten Verteilungsgrundsätze können aus Mitteln der bbp nur eingehalten werden, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtwenn die Kapitalerträge ausreichend sind. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Reichen die Erträge in einem Vertrag mit Jahr nicht aus, oder geneh- migt die BaFin eine Verwendung der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragErträge gemäß § 2 nicht, dann muss für dieses Jahr von den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungangestrebten Verteilungsgrundsätzen abgewichen werden. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsAbweichungen werden als fiktive Dar- lehen, die welche der einen Tarifgruppe von den übrigen Tarifgruppen gewährt werden, auf das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstFolgejahr vorgetragen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Der hieraus entstandene Nachteil für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Überschussberechtigten der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich darlehensgebenden Gewinn- verbände ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einauszugleichen.

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Samples: Tarifvertrag Zum Fortbestand Und Zur Weiterentwicklung Der Versorgungssysteme

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Die Parteien dieses Verhaltenskodex “Clearingstelle Urheberrecht im Rahmen Internet (CUII)“ (im Folgenden der „Verhaltenskodex“) beabsichtigen mit dessen Regelun- gen ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und im Wege eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen wech- selseitigen Aufeinanderzugehens ein Verfahren zu begründen, mit dem in Bezug auf strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten gerichtliche Auseinanderset- zungen vermieden und DNS-Sperren betreffend solche Webseiten effektiv und zügig umgesetzt werden können. Mit dem Betrieb strukturell urheberrechtsver- letzender Webseiten werden klare Verstöße gegen das deutschen Urheber- rechtsgesetz begangen. Parteien dieses Verhaltenskodex sind auf Seiten der Gesamtabwicklung des GKA haben In- ternetzugangsanbieter einzelne Unternehmen, die Verkehrsunternehmen im hvv Internetzugänge in Deutsch- land für Internetnutzer bereitstellen. Auf Seiten der Rechteinhaber handelt es sich um Unternehmen, die entweder selbst durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH strukturell urheberrechtsverletzen- de Webseiten in ihren Rechten verletzt werden oder um Vereinigungen solcher Unternehmen (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragVerbände). Maßgeblich für diese Verträge Die Parteien sind der hvv Gemeinschaftstarifsich bewusst, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdass sowohl die Fassung dieses Verhaltenskodex als auch dessen Regelungen und deren Durchführung das besondere Vertrauen aller Beteiligten erfordern. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, Alle Parteien sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerdaher einig, dass die bestellten ProfiTickets Durchfüh- rung dieses Verhaltenskodex in besonderer Weise nach Absprache vorbereitetTreu und Glauben zu er- folgen hat, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt um das wechselseitige Entgegenkommen der Beteiligten angemes- sen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass die Parteien sich auf ein techni- sches Verfahren, die sog. DNS-Sperren, verständigt haben, dessen Eignung und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem Effektivität sie in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent die Evaluation des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenVerhaltenskodex einfließen lassen wollen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch geordnete Durchführung des Verfahrens ist die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Mitwirkung der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Eisenbahnen (im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenFol- genden „Bundesnetzagentur“) erforderlich, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt was die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Maßgaben der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch Verordnung (EU) 2015/2120 angeht. Die Einzelheiten dieser Mitwirkung legen die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält Bundesnetz- agentur und die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand Parteien in einem VerwendungsnachweisBriefwechsel fest. Die Parteien werden ihr die entscheidungsrelevanten Sachverhalte vollständig, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn geordnet und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer SummeWeise aufbereitet zur Verfügung stellen, dass sie sich auf den Kern ihres hoheitlichen Handelns konzentrieren und jeden unnötigen Aufwand vermeiden kann. Das Zahlungsziel richtet In diesem Geist haben sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Parteien auf das Folgende verständigt:

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Samples: cuii.info

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund aus dem Amtsbereich Schafflund haben durch entsprechende Grundsatzbeschlüsse ihre Bereitschaft bekundet, einen Breitbandzweckverband zu gründen. Verbunden mit diesem Grundsatzbeschluss ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) gemeinsame kommunalpolitische Bewertung und Einordnung, dass eine zukunftsorientierte Breitbandversorgung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine dauerhafte kommunale Aufgabenstellung gegeben, da nicht erkennbar ist, dass die Privatwirtschaft bzw. deren Marktteilnehmer die vorgenannte Aufgabenstellung flächendeckend eigenwirtschaftlich erfüllen wird. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnendes Betreibermodells wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben. Mit Das Ziel der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Schaffung einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung soll nunmehr im hvv Rahmen des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Ausschreibung der Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn den Bau und den Großkunden wird Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes, das im Eigentum eines Telekommunikationsunternehmens steht, erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund erneut einen investiven Förderantrag für die förderfähigen Bereiche in GKA Verträgen geregeltihrem Gemeindegebiet beim Bund einreichen. - § 3 Aufgaben erhält folgenden Fassung - Der BBZVIAS hat die Aufgabe, eine NGA-Strategie für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet im Verbandsgebiet umzusetzen. Ziel ist der Ausbau einer NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in Unternehmen flächendeckend — mit einem Vertrag Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse — mit einer zuverlässigen Übertragungsrate von mindestens 1000 Mbit/s im Downstream und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der S­Bahn direkt (Direktvertrag) Breitbandgrundversorgung erschlossen werden. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an ein oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragmehrere Telekommunikationsunternehmen zur Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, den Bau und den Betrieb eines in ihrem Eigentum des Telekommunikationsunternehmens stehenden NGA-Netzes. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter Berücksichtigung der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifgeltenden beihilferechtlichen Vorschriften, insbesondere Abschnitt 3.5, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung" — „NGA-RR") sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungLeitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Januar 2013 für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Anwendung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Förderrichtlinien des Bundes vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie über die Überleitung aus dem Einzelabonnement Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Schleswig-Holstein oder ihren Nachfolgevorschriften. Der BBZVIAS beantragt die nach den einschlägigen geltenden beihilferechtlichen Vorschriften Zuwendungen und Fördermittel. Außerhalb des Verbandsgebietes kann der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte BBZVIAS im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die Rahmen von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einöffentlich- rechtlichen Verträgen tätig werden.

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Samples: schafflund.mein-intra.net

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt ist bestrebt, ihr Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sowie den „Master- plan für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ zur Gewährleistung einer rationellen, umwelt- schonenden und klimaverträglichen Deckung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Energiebedarfs im Stadtgebiet umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Netzbetreiber unterstützt die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Ziele des KEP 2020 sowie des „Mas- terplans für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ und begrüßt seine Weiterentwicklung. Der Netzbetreiber sowie die Stadt bekennen sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Ziel dieses Vertrages ist es, durch Bereitstellung und Betrieb eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Elektrizitätsversorgungs- netzes der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen allgemeinen Versorgung unter Nutzung öffentlicher Verkehrswege der Stadt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Stadtgebiet mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifselektrischer Energie, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, nach Maßgabe des EnWG zu gewährleisten. Im Hinblick auf dieses Ziel werden die Stadt und der Netzbetreiber vertrauensvoll zusammen- arbeiten, gegenseitig auf ihre Interessen Rücksicht nehmen und sich nach Kräften unterstüt- zen. Xxxx Xxxxx BHV KonzV BHV final § 1 Art und Umfang des Betriebs des Elektrizitätsversorgungsnetzes 3 § 2 Grundstücksbenutzung 4 § 3 Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt 6 § 4 Verwaltungskostenbeiträge 8 § 5 Erdverkabelung 8 § 6 Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Stadt über Baumaßnahmen 9 § 7 Baumschutz und Baumpflanzungen 13 § 8 Folgepflicht und Folgekosten 14 § 9 Nicht genutzte oder umgenutzte Anlagen 17 § 10 Haftung 18 § 11 Information über das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Netz und seine Entwicklung 18 § 12 Vertragsdauer und Kündigungsrecht 19 § 13 Übertragung der Unterzeichnung Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 21 § 14 Übereignung oder Belastung von Netzbestandteilen durch den Netzbetreiber 21 § 15 Informationspflichten 22 § 16 Übernahme des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend Elektrizitätsversorgungsnetzes durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Stadt 24 § 17 Anpassungsklausel 25 § 18 Schlussbestimmungen 25

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Samples: www.bremerhaven.de

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Der Verantwortliche beauftragt den Auftragsverarbei- ter, durch die Lieferung einer Befragungssoftware zur Durchführung von Online-Befragungen, mit der Erhe- bung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbe- zogener Daten (hvvnachfolgend „Auftragsverarbeiter-Da- ten” genannt). Um die Rechte und Pflichten aus dem Auftragsverhältnis gemäß der gesetzlichen Verpflich- tungen zu konkretisieren, schließen die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Vertragspar- teien folgende Vereinbarung: Soweit der Auftragsverarbeiter im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenseiner o.g. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Tätigkeiten im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Unternehmen des Verantwortlichen Zugriff auf personenbezogene Daten sowie sonstige vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Verantwortlichen erhält, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00so haben er und seine ein- gesetzten Mitarbeiter diese Daten und Informationen strikt vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten sind Angaben jedweder Art zu einer bestimmten oder bestimmbaren natürli- xxxx Xxxxxx, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) gleichgültig ob Mitarbeiter oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Kunde bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungLieferant. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets Auch Daten ohne direkten Personenbe- zug (z. B. ohne Namensangabe) können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartnerpersonenbezo- gene Daten sein, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben habenihnen auf die zugehörigen Personen geschlossen werden kann (z. B. Personalnum- mer, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen PC-Benutzerkennung, Kfz-Kennzeichen). Vertrauliche Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang Sinne dieser Erklä- rung sind alle mündlichen oder schriftlichen Informati- onen, Daten, Unterlagen, Materialien und Angaben, die der Auftragsverarbeiter direkt oder indirekt von dem Verantwortlichen zur Abwicklung des Auftrages erhält oder in die er im Rahmen seiner Tätigkeiten Einsicht erhält. Dies gilt insbesondere, wenn diese Unterlagen, Materialien oder Informationen als vertraulich gekenn- zeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Die nachfolgenden Datenschutz- und Datensicher- heitsbestimmungen finden daher Anwendung auf alle Leistungen der Auftragsverarbeitung, die der Auftrags- verarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen erbringt und auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auf- tragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte mit gericht­ lichen Mahnverfahrenpersonenbezogenen Daten des Verantwortlichen in Berührung kommen können. ZeuSWarE GmbH Geschäftsführer Amtsgericht Berlin Tel.: +49. 30. 00 000 00 00 Sparkasse Oder Spree Xxxxxxxx Xxx. 000-000 Xxx Xxxxxxxx HRB 164130 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx IBAN: DE91 0000 0000 0000 33349 12 00000 Xxxxxx Software-Architekt USt-IdNr: DE 299003112 Web: xxx.xxxxxxxx.xx BIC-/SWIFT-Code: XXXXXXX0XXX Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Art und Zweck der Aufgaben des Auftrags- verarbeiters sind in Anlage 1 beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Daten- verarbeitung findet ausschließlich in einem Mitglieds- staat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortli- chen und darf nur erfolgen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt wenn die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen besonderen Vor- aussetzungen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe Art. 44ff.DS-GVO erfüllt sind. Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Da- ten sind folgende Datenarten/-kategorien: Adressdaten Kontaktdaten Bankverbindungsdaten Kontodaten Leistungsdaten Finanzdaten Gesprächshistorie Transaktionsdaten Mitarbeiterdaten Personalverwaltung Videoaufzeichnungen Gesundheitsdaten Vertragsdaten Abrechnungsdaten Angebotsdaten Auskünfte Qualifikationsdaten Sonstige: Die Kategorien der durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­BahnVerarbeitung betroffenen Personen umfassen: Mitarbeiter Xxxxxxxxxxxx Praktikanten Frühere Mitarbeiter Unterhaltsberechtigte Angehörige Interessenten Lieferanten/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Dienstleister Makler Vermittler Gesellschafter Geschädigte Kontaktpersonen Pressevertreter Auszubildende Bewerber Kunden Berater Mieter Zeugen Sonstige:

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Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Privaten Krankenversicherungen fördern die ambulante Hospizarbeit wie sie in § 39a Abs. 2 SGB V und mit der zugehörigen Rahmenvereinbarung zwi- schen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste und dem GKV-Spitzenverband beschrieben ist. Ziel der ambulanten Hospizar- beit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vor- dergrund steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu er- möglichen sowie die Familie in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestand- teil ist das Engagement Ehrenamtlicher. Durch ihr qualifiziertes Engagement leisten sie ebenso wie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen unverzichtbaren Beitrag für eine würdevolle Betreuung des Hamburger Verkehrsverbundes sterbenden Men- schen und der ihm nahe Stehenden bis zuletzt. Gefördert werden auf der Grundlage dieses Vertrages ambulante Hospiz- dienste, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs.2 SGB V erfüllen und für substitutiv privat krankenversicherte1 Personen (hvvim Folgenden: PKV-Versicherte), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit keiner Krankenhausbehandlung und keiner vollstationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, mindestens eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haus- halt, in der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Familie, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00in stationären Pflegeeinrichtungen, 00000 Xxxxxxx beauftragt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und ermächtigtJugendhilfe erbringen. Das Vertragsverhältnis zwischen Angebot der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsambulanten Hospizdienste richtet sich an sterbende Men- schen, die das ProfiTicket betreffenan einer Erkrankung leiden, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitprogredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium er- reicht hat, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets eine Heilung nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsdem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu erwarten ist, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe der sterbende Mensch eine palliative Versorgung und eine qualifi- zierte ehrenamtliche Sterbebegleitung wünscht, − die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets sich bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich Kindern nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einaktuellen medizinischen Stand als lebens- verkürzend auswirkt.

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Präambel. ProfiTickets Die Credere Stiftung soll Menschen unterstützten, ihr Leben frei, individuell, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu leben. Finanzielle Unabhängigkeit soll primär mittels einer komplementären Währung ermöglicht werden, zu welcher alle Menschen in gleicher Form Zugang erhalten. Um verantwortungsvolles Handeln zu stärken, ist die Stiftung ausschließlich von einer natürlichen Person treuhänderisch zu führen. Die Handlungen der Stiftung orientieren sich an einer universellen Ethik, deren Grundlage Freiheit ist. Ausführungen zu dieser Ethik und dem Freiheitsbegriff sind Abonnementsfahrkarten in Anlage C beschrieben. Handlungen, welche eine Beschränkung der Handlungsoptionen des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Treuhänders zur Folge haben können, sind zu unterlassen. Solche ausgeschlossenen Handlungen sind z. B. die Einstufung der Tätigkeiten der Stiftung als gemeinnützig, um dadurch steuerliche Vorteile nutzen zu können. Alle Handlungen, welche im Rahmen der Stiftungstätigkeit ausgeübt werden, sind so zu wählen, dass die Selbstbestimmung von Menschen gefördert wird. Soweit eine Zusammenarbeit mit Institutionen, welche die Selbstbestimmung von Menschen beschränken, als sinnvoll oder notwendig angesehen wird, ist immer darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit geeignet ist, die Mitarbeitende Beschränkungen der Selbstbestimmung von Menschen aufzulösen. Die Stiftung soll sich primär über ihre Arbeitgeber die Einnahmen aus der Bereitstellung der komplementären Währung Credere und dem zugehörigen Zahlungssystem finanzieren. Bei der Verwendung der Überschüsse aus allen wirtschaftlichen Aktivitäten der Stiftung zur Realisierung der Stiftungsziele ist darauf zu achten, dass alle Mittel so verwendet werden, dass zugleich allen Formen von Kapitalerträgen (Großkundenz. B. Dividenden, Mieteinahmen, Pachten und Zinsen) entgegengewirkt wird, um die Zinsbelastung für alle Menschen zu minimieren und bis auf null zu senken. § 1 Name und Rechtform Die Credere Stiftung mit Sitz in Reichenberg ist eine treuhänderische Verbrauchsstiftung. § 2 Stiftungszweck Der Zweck der Stiftung ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben frei, individuell, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu leben. Um diesen Zweck zu erfüllen, sind zunächst folgende Zwischenziele vorgesehen: • Einführung einer komplementären Währung mit dem Namen Credere. Details zur Gestaltung dieser Währung sind in der Anlage A beschrieben. • Bereitstellung von Angeboten, welche eine freiheitliche Gestaltung des eigenen Lebens unterstützen sowie einer Plattform, um eine Gesellschaft der freiwilligen globalen Kooperation zu ermöglichen. Details hierzu sind in Anlage B beschrieben. • Vermittlung einer universellen Ethik, welche auf Freiheit basiert und nach dem Konzept der Reziproken Freiheit konzipiert ist. Diese Ethik soll dazu beitragen, dass jeder Mensch frei und selbstbestimmt leben kann. Details hierzu sind in Anlage C beschrieben. • Förderung von Maßnahmen, welche jedem Menschen eine größtmögliche Unabhängigkeit ermöglichen sollen. Die Bereitstellung von Energie und Lebensmitteln sowie Angebote für Mobilität und Transport haben hierbei Priorität. Ergänzend sollen Wohn- und Geschäftsräume zur Miete angeboten werden. Die Kaltmiete soll dabei um 10 % unterhalb der vor Ort üblichen Miete liegen. Zusätzlich ist zu vereinbaren, dass entsprechend der globalen Beteiligungsquote die Kaltmiete anteilig in Credere bezahlt werden kann. Werden keine finanziellen Mittel mehr benötigt, um Immobilien aus bestehenden Eigentumsstrukturen herauszukaufen, sind alle Immobilien in Formen von Allmende zu überführen. • Umwandlung von Eigentum an Grund und Boden hin zu Formen der Allmende. Entscheidungen über die Nutzung sind dabei nur auf Basis eines Konsenses aller Betroffenen möglich. Eine Änderung einer bestehenden Nutzung ist ebenfalls nur auf Grundlage eines Konsenses aller von einer Änderung Betroffenen möglich. § 3 Freiheit als Grundlage des Gemeinwohls Das Ziel der Stiftung ist es, jedem Menschen eine allumfassende Freiheit zu ermöglichen. Daher sind die Handlungen des Treuhänders so zu wählen, dass für den Treuhänder der Stiftung eine maximale Handlungsfreiheit erhalten bleibt. Kooperationen, welche die Handlungsoptionen verringern, sind zu unterlassen. Insbesondere auf steuerliche Vorteile ist zu verzichten, soweit durch die damit verbundenen Auflagen die Handlungsoptionen vermindert würden. § 4 Stiftungsvermögen Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Die Auszahlung des Stiftungsvermögens erfolgt zu gleichen Teilen innerhalb von 10 Jahren, beginnend mit dem Jahr der Stiftungsgründung. Zustiftungen sind möglich, soweit diese ohne Auflagen erfolgen. Der Name des Stifters und der gestiftete Betrag sind zu veröffentlichen. Zustiftungen können in voller Höhe im Jahr der Stiftung verwendet werden. Soweit Stiftungsvermögen nicht zeitnah genutzt werden kann ist darauf zu achten, dass es so verwahrt wird, dass ein nomineller Erhalt der Gelder sichergestellt ist. Jegliche Risiken, welche den Erhalt des Stiftungsvermögens gefährden, sind zu vermeiden und es ist darauf zu achten, dass Investitionen so vorgenommen werden, dass sie dazu beitragen, die Zinslasten aller Menschen zu mindern. § 5 Verwendung des Vermögens, der Zuwendungen und Einnahmen Die Stiftung verfolgt ihren Stiftungszweck durch den Verbrauch des Stiftungsvermögens und der Zuwendungen. Überschüsse aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten -wie der Bereitstellung der komplementären Währung Credere- sind für die Verwirklichung des in §2 aufgeführten Stiftungszweckes zu verwenden. Der Treuhänder kann über 1 % der jährlichen Überschüsse aus den wirtschaftlichen Aktivtäten frei verfügen, soweit diese im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen. Die Verwendung der Gelder ist vor dem Kuratorium offen zu legen. § 6 Kuratorium Das Kuratorium der Stiftung besteht zunächst aus dem Treuhänder sowie der Stifterin der Credere Stiftung. Dem Kuratorium können bis zu zehn natürliche Personen angehören. Diese werden vom bestehenden Kuratorium berufen. Nach einer einjährigen Probezeit gilt die Berufung auf Lebenszeit. Bei der Entscheidung, ob ein Kurator nach der Probezeit im Kuratorium verbleibt, sind nur die Kuratoren stimmberechtigt, welche bereits lebenslang berufen wurden. Ein Kurator kann seine Tätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen. Die Berufung neuer Mitglieder erfolgt im Konsens aller bestehenden Mitglieder des Kuratoriums. Alle Entscheidungen des Kuratoriums erfolgen nach dem Konsensprinzip. Es steht dem Kuratorium frei, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben. Die Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Treuhänder zu beraten und darauf zu achten, dass die Transparenzvorgaben erfüllt werden. Das Kuratorium sollte daher mindestens einmal jährlich zusammentreten, um alle Belange der Stiftung zu besprechen. § 7 Transparenzvorgaben Der Treuhänder soll mindestens einmal jährlich die aktuelle Vermögenssituation der Stiftung offenlegen, ergänzt um eine Auflistung aller Vermögenswerte. Zusätzlich ist zu berichten, für welche Aufgaben in welchem Umfang welche Mittel verwendet wurden. Grundsätzlich sollen alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung in geeigneter Form allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme besteht hierbei bei den Mitteln, über welche der Treuhänder über die 1 % Regelung verfügen kann. Zustiftungen von Personen, welche innerhalb eines Kalenderjahres den Wert von 1.000 Credere überschreiten, sind grundsätzlich mit Namen zu veröffentlichen. Zustiftungen unterhalb dieses Betrages können zur Vereinfachung als jährlicher Sammelposten ausgewiesen werden. Die Annahme von anonymen Zuwendungen oder Zuwendungen unter Auflage der Geheimhaltung der Quelle sind unzulässig. § 8 Satzungsänderung Das Kuratorium kann Änderungen an der Satzung vornehmen, soweit diese den Stiftungszweck nicht im Wesentlichen verändern. Änderungen, welche dazu führen, dass steuerliche Begünstigungen, die Zulässigkeit von Kapitalerträgen oder eine Umwandlung der Stiftung in eine juristische Person ermöglicht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. § 9 Nachfolgeregelung Es ist Aufgabe des Treuhänders für eine adäquate Nachfolge zu sorgen. Fällt der Treuhänder überraschend aus oder ist nicht mehr in der Lage, die Stiftungsgeschäfte in ausreichendem Umfang fortzuführen, bevor eine Nachfolgeregelung getroffen wurde, übernimmt das Kuratorium interimsmäßig die Fortführung der Stiftung bis das Kuratorium einen neuen Treuhänder eingesetzt hat. Ein neuer Treuhänder wird grundsätzlich auf Lebenszeit berufen. Sollte ein Treuhänder den Fortbestand der Stiftung gefährden, ist das Kuratorium befugt, einen anderen Treuhänder zu ernennen. § 10 Auflösung Ist absehbar, dass die Stiftung nicht mehr in der Lage sein wird, den Stiftungszweck zu verfolgen und auch nicht wieder dazu befähigt werden kann, kann das Kuratorium eine Auflösung der Stiftung beschließen. Die Auflösung muss einstimmig im Konsens beschlossen werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt die komplementäre Währung Credere bereits etabliert sein, so sind alle Nutzer von Xxxxxxx bei der Konsensfindung zur Auflösung einzubeziehen. Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung der Stiftung ein Vermögen bestehen, so ist dieses anteilig an die Personen zu übergeben, welche der Stiftung Mittel zur Verfügung gestellt haben. Übersteigt das Stiftungsvermögen den Betrag der zur Verfügung gestellten Mittel, ist das verbleibende Vermögen in eine Form von Allmende zu überführen, welche am ehesten dem Ziel der Stiftung entspricht, dass Menschen auf Grundlage von Konsens über die Nutzung entscheiden. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, den 01.01.2022; Stifterin der Credere Stiftung Anlage A – Komplementäre Währung Credere Die folgenden Ausführungen legen die grundsätzlichen Regeln fest, nach welchen Credere funktionieren soll. Credere basiert auf zwei Regeln, welche die Höhe der Geldschöpfung und der Geldlöschung festlegen. Die Geldschöpfung erfolgt guthabenbasiert. Die Geldschöpfung und Geldlöschung erfolgen auf täglicher Basis. Nur natürliche Personen können an der Geldschöpfung partizipieren. Der Betrag für einen Zeitraum von 30 Tagen ist zunächst auf 100 Credere begrenzt. Mit dem Anstieg der Beteiligungsquote eines Landes oder der globalen Beteiligungsquote kann der Betrag auf maximal 1.000 Credere ansteigen. Die Geldlöschung erfolgt täglich auf allen Konten durch eine Verringerung der bestehenden Guthaben um 1/30 Prozent. Voraussetzungen zur Partizipation an der Geldschöpfung: • Die Person wurde als natürliche Person verifiziert. • Die Person nimmt nur mit einem Konto an der Geldschöpfung teil. • Die Person hat die Gebühr für die Teilnahme an der Geldschöpfung entrichtet. Die Gebühr beträgt 10 Credere für einen Zeitraum von 30 Tagen oder 100 Credere für einen Zeitraum von 360 Tagen. Die Gebühr kann zu Beginn nur bis zur Höhe der globalen Beteiligungsquote in Credere beglichen werden. Der verbleibende Teil der Gebühr ist in Euro zu begleichen. Solange die pro Kopf Geldmenge (M3 zuzüglich Bargeld) im Rahmen Euroraum 000.000 € pro Person nicht überschreitet, wird der Euro 1:1 zu Credere angenommen. Sollte die Geldmenge im Euroraum über 000.000 € pro Person ansteigen, wird der Kurs jeweils zum 01.01. eines Großkunden­ abonnements Jahres angepasst, vorausgesetzt die Veränderung beträgt weniger als 10 %. Liegt die Veränderung höher, ist ggf. eine Anpassung innerhalb eines Jahres jeweils zum Ersten eines Monats vorzunehmen. Der täglich zu schöpfende Betrag ist für jedes Land individuell zu berechnen. Der Mindestbetrag für 30 Tage beträgt 100 Credere. Dieser Mindestbetrag erhöht sich um das Ergebnis aus der Beteiligungsquote in einem Land multipliziert mit dem maximal möglichen Betrag von 1.000 Credere für einen Zeitraum von 30 Tagen, welcher nicht überschritten werden kann. Entsprechend wird der Höchstbetrag bei einer Beteiligungsquote von 90 % erreicht. Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Einwohner eines Landes, welche aktiv an der Geldschöpfung von Credere partizipieren. Die Beteiligungsquote eines Landes kann grundsätzlich nicht mehr als 10 % über der globalen Beteiligungsquote liegen. Vorgaben für die technische Handhabung • Die Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen täglich. Die Löschung erfolgt vor der Geldschöpfung. Beide Transaktionen sind zwischen 0:00 Uhr und 1.00 Uhr UTC (GKAkoordinierte Weltzeit) beziehen vorzunehmen. • Der Betrag für die tägliche Löschung beträgt 1/30 % des Guthabens um 0:00 Uhr UTC. Der Betrag ist auf zwei Nachkommastellen abzurunden. Ist ein Guthaben größer null auf dem Konto vorhanden, beträgt der Mindestbetrag für die Löschung 0,01 Credere. • Der Wert der täglichen Geldschöpfung beträgt 1/30 des aktuellen Auszahlungsbetrages. Der Betrag ist auf zwei Nachkommastellen abzurunden. • Konten können nicht überzogen werden und somit keinen negativen Wert annehmen. Definition einzelner Variablen • Mindestauszahlungsbetrag: 100 Credere je 30 Tage • Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx: 1.000 Credere je 30 Tage • Globale Beteiligungsquote: Anzahl Konten mit aktivierter Geldschöpfung / Anzahl Weltbevölkerung • Lokale Beteiligungsquote: Anzahl Konten in einem Land mit aktivierter Geldschöpfung / Anzahl der Einwohner des Landes • Maximale lokale Beteiligungsquote: MIN(Globale Beteiligungsquote + 10%;Lokale Beteiligungsquote; 100%) • Auszahlungsbetrag global: MIN(100 Credere + (1.000 Credere * globale Beteiligungsquote);1.000 Credere) • Auszahlungsbetrag lokal: MIN(MAX(100 Credere + (1.000 Credere * maximale lokale Beteiligungsquote); 100 Credere + (1.000 Credere * globale Beteiligungsquote);1.000 Credere) • Mindesteinwohnerzahl eines Landes für eine lokale Beteiligungsquote: 100.000 Einwohner Anlage B – Konzept: Freiwillige globale Kooperation Das Modell, welches im Folgenden vorgestellt wird, besteht aus zwei Modulen. Das erste Modul ist das Kooperationsmodul. In diesem finden sich Menschen freiwillig zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungen, wie aktuelle Aufgaben und Herausforderungen gemeistert werden können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA Die Menschen haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Möglichkeit, über ein permanentes Wahlsystem Delegierte zu beauftragen, damit diese in ihrem Interesse aktiv werden. Delegierte können auch jederzeit wieder abberufen werden. Delegiertenräte existieren sowohl auf regionaler, nationaler oder globaler Ebene. Die Aufgabe der Delegierten ist es, Projekte zu initiieren, zu planen und deren Umsetzung zu begleiten. Es kann dabei um kleine Projekte gehen, welche die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Lebenssituation einzelner Menschen verbessert, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00als auch um die Realisierung von Lösungen auf globaler Ebene, 00000 Xxxxxxx beauftragt welche z. B. Klimawandel, Umweltzerstörung und ermächtigtKriegen entgegen wirken sollen. Die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Projekt durchgeführt wird, liegt bei den Menschen selbst, denn jedes Projekt muss individuell per Schwarmfinanzierung die nötigen finanziellen Ressourcen einsammeln, welche es für seine Verwirklichung benötigt. Das Vertragsverhältnis zwischen zweite Modul ist das Finanzmodul. In diesem erhalten alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu finanziellen Mitteln in Form von Credere, indem jeder Mensch in gleicher Weise an der S­Bahn und Geldschöpfung der neuen komplementären Währung partizipiert. So bekommt jeder Mensch den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang gleichen Zugang zu den weltweit verfügbaren Ressourcen, welche er für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ sein Leben und InformationsmittelnÜberleben benötigt. Über Änderungen Damit enthält das zweite Modul bereits einen grundlegenden Baustein, um Armut und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiertHunger weltweit entgegen zu wirken und ökonomische Abhängigkeiten zu vermindern. Nach Absprache Erst mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. dieser grundlegenden finanziellen Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerist es auf einfache Weise möglich, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetalle Menschen gleichberechtigt mitbestimmen können, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner welche Projekte Zugang zu Ressourcen erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einsollen.

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Samples: Treuhandvertrag Zur Errichtung Einer Nicht Rechtsfähigen Verbrauchsstiftung Zu Lebzeiten

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Das KlinikRente-Konsortium (KlinikRente.Pflege) unter Federführung der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, übernimmt den Versicherungsschutz entsprechend den maßgebenden Bedingungen, sofern die versicherte Person erklärt, zum Zeitpunkt der Antragstellung folgendem Personenkreis anzugehören: Vertragsgesellschaften des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)KlinikRente-Konsortiums Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, nachstehend Swiss Life genannt Allianz Lebensversicherungs-AG R+V Lebensversicherung AG Tarif unfähigkeits-, Pflege- oder Altersvorsorge besteht, versichert werden. Voraus- setzung für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Anerkennung als Lebensgefährte ist, dass er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Wohnung nachweislich mindestens zwei Jahre besteht. Auf Verlangen ist die Zugehörigkeit nachzuweisen. 192 KlinikRente.Pflege Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit sowie einer optionalen Todesfallleistung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht im Rahmen Versicherungsfall nach Ablauf der Aufbauphase mit Beginn der Schutzphase. Dynamik Laufende Erhöhung der Beiträge und – daraus berechnet – der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Zusätzliche Hinweise zu den Tarifen finden Sie in den „Ergänzenden Informationen“ und in der Schlusserklärung. Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs.5 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, für die Entscheidung über den Vertragsabschluss bzw. die gewünschte Vertragsänderung benötigen wir persön- liche Angaben von Ihnen zu Gefahrumständen, nach denen wir Sie fragen, wie z.B. zu Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihren Hobbys sowie Fragen zu Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Damit wir Ihren Versicherungsantrag (ggf. Ihre Versicherungsanfrage) ordnungsgemäß prüfen können, ist es nötig, dass Sie diese Antragsfragen vollständig und – vor allem – wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Das gilt übrigens auch für Nachfragen durch Swiss Life oder den Vermittler sowie bei einem Antrag auf Ab- gabe eines Großkunden­ abonnements Vertragsangebots (GKA) beziehen könnenInvitatiomodell). Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Geben Sie im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Zweifelsfall vorsorglich auch solche Umstände an, denen Sie eher geringe Bedeutung beimessen. Falls Sie bestimmte Themen nicht gegenüber dem Vermittler ansprechen möchten, können Sie eine schrift- liche Erklärung zu diesen Punkten auch gerne direkt an uns schicken: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Diese Erklärung muss uns dann bitte möglichst kurzfristig zugehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollstän- dige Angaben machen. Über die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Folgen einer solchen Verletzung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungAnzeigepflicht informieren wir Sie im folgenden Abschnitt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet Folgen richten sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag jeweiligen Grad des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandtVerschuldens. Bei Aufnahmeverträgen zieht einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung können wir zurücktreten. Im Fall einer grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung besteht ein solches Rücktrittsrecht auch – es sei denn, der ProfiTicket­Vertriebspartner Vertrag wäre bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden: In diesem Fall werden diese (anderen) Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Ver- tragsbestandteil. Liegt weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor, können wir den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auch hier gilt: Wäre der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden, werden diese ebenfalls auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Vertragsbestandteil. Sofern die Pflichtverletzung nicht von der Versicherten Person zu vertreten ist, gilt dies ab der laufenden Versicherungsperiode. Unsere Leistungspflicht kann daher bei einer Verletzung der Anzeigepflicht selbst bei einem bereits ein- getretenen Leistungsfall ausgeschlossen sein. Sie haben dazu noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Swiss Life VVR-Nr. – – – RD Vermittler- Nr. – Referenz-Nr. ✗ Antrag auf Abschluss (Antragsmodell) KlinikRente.Pflegeversicherung

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Mit der vorliegenden Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) kooperative Betreuung des Promotionsvorhabens von [Name des Doktoranden], nachstehend bezeichnet als Doktorand/in, zu übernehmen. Mit ihrem/seinem nachgewiesenen Studienniveau erfüllt der/die Doktorand/in die Voraussetzung, ein Promotionsvorhaben zu beginnen. Die [Abkürzung der Universität], [Name der Fakultät etc.] und die TH Köln, [Name der Fakultät], bestätigen die Betreuung der kooperativen Promotion für das Promotionsvorhaben von [Name des Doktoranden], für folgenden Themenbereich [Titel der Dissertation/ Fachbereich]. Der/die Doktorand/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Promotionsordnung der [Name Universität]. Die kooperative Betreuung des Promotionsvorhabens beginnt am [TT.MM.JJJJ]. Die kooperative Betreuung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren vereinbart. Falls notwendig, kann der Zeitraum in Einklang mit der geltenden Promotionsordnung an der [Name Universität] verlängert werden. Die kooperative Betreuung sieht vor, dass der/die Doktorand/in Forschungsaufenthalte an beiden Hochschulen absolviert. Die Länge der jeweiligen Forschungsaufenthalte wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Vorfeld gemeinsam von allen Parteien entsprechend der Voraussetzungen für das Promotionsvorhaben des Doktoranden abgestimmt (GKA) beziehen könnens. Anlage 1). Mit Für die Aufenthalte an der Gesamtabwicklung [Abkürzung der Universität] ist der/die Doktorand/in verpflichtet, anfallende Fahrtkosten sowie Kosten der Unterkunft oder anderweitige Kosten selbst zu übernehmen. Diese werden weder von der [Abkürzung der Universität], noch von der TH Köln übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gemäß den Bestimmungen der Hochschulen gestellt werden. Der/die Doktorand/in muss sich zu Beginn der Promotion an beiden Hochschulen registrieren. Promovierenden WMA der TH Köln steht die Immatrikulation an der TH Köln frei. Alle anderen Promovierenden müssen die Einschreibung an der TH Köln vornehmen und den Semesterbeitrag entrichten. Eine Immatrikulation an der der [Abkürzung der Universität] muss gemäß den Bestimmungen der Hochschule und der geltenden Promotionsordung nicht erfolgen/erfolgen/nach XXX Semestern erfolgen [bitte anpassen]. Alle Parteien verpflichten sich, das Thema der Dissertation sowie und die Veröffentlichung nach den geltenden lokalen Bestimmungen zu schützen. Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften hinsichtlich der Sozialversicherung und Sozialhilfe in den Ländern der Hochschulen zu beachten, in denen das Promotionsvorhaben ausgeführt wird. Der/die Doktorand/in verpflichtet sich eine Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer des GKA haben Promotionsvorhabens abzuschließen. Seitens der Hochschulen wird kein Krankenversicherungsschutz bereitgestellt. An der TH Köln ist der/die Verkehrsunternehmen Doktorand/in durch die Immatrikulation bzw. Anstellung und somit durch die Mitgliedschaft der Hochschule in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die kooperative Betreuung wird von den folgenden Betreuer/innen an der jeweiligen Hochschule übernommen: [Abkürzung der Universität]: TH Köln: Name: Name: Titel: Titel: Fakultät: Fakultät: Adresse: Adresse: Telefonnr.: Telefonnr.: E-Mail: E-Mail: Beide Betreuer/innen verpflichten sich, die umfassende Betreuung und Unterstützung des/der Doktoranden/Doktorandin, sowie die Integration in das Forschungsteam und die Forschungsstätte gemeinsam zu übernehmen. Die Dissertation wird schriftlich vorgelegt auf: [Deutsch, Englisch o.ä.] Sie wird vervollständigt durch eine Zusammenfassung auf: [Deutsch, Englisch] Die mündliche Prüfung zu der Dissertation wird abgehalten auf: [Deutsch, Englisch o.ä.] Die Benennung des Prüfungsausschusses muss mit beiden Hochschulen abgestimmt werden. Der Prüfungsausschuss muss aus einer gleichen Anzahl von Professor/innen bzw. Mitarbeiter/innen beider Hochschulen, die als Prüfer/innen berechtigt sind, zusammengesetzt werden. Der Ausschuss muss aus mindestens vier Mitglieder bestehen, von denen zwei als Promotionsbetreuer/innen tätig waren, sofern dies nicht mit den geltenden Bestimmungen an einer der beiden Hochschulen kollidiert. Externe Prüfer, die keiner vertraglichen Beziehung mit den beiden Hochschulen stehen, dürfen ebenfalls im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Prüfungsausschuss eingesetzt werden. Die Dissertation soll einmalig verteidigt werden an der [Abkürzung der Universität/TH Köln]. Die Verteidigung der Dissertation soll nach Vereinbarung mit den Promotionsbetreuer/innen an der [Abkürzung der Universität/TH Köln] erfolgen. Die Reisekosten für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der jeweiligen Hochschule, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00der die Mitglieder angehören, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtübernommen. Dem Prüfungsausschuss sollte zusätzlich zu der gleichen Anzahl von Vertreter/innen beider Institutionen, auch aus Externen bestehen, darf jedoch nicht mehr als sechs Personen insgesamt umfassen. Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der spätestens zum Zeitpunkt der Verteidigung der Dissertation ernannt wird, unterliegt der Pflicht, ein Protokoll über den Ablauf der Verteidigung zu verfassen, das von dem Prüfungsausschuss bestätigt werden muss. Das Vertragsverhältnis finale Ergebnis der Dissertation und der Verteidigung wird von beiden Hochschulen anerkannt. Nach erfolgreicher Verteidigung und der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss, wird dem Doktorand/der Doktorandin der Doktortitel der [Abkürzung der Universität] verliehen. Auf der Doktorurkunde werden das Fachgebiet, der Titel der Dissertation sowie Referenzen zur Doktorarbeit, Namen und Funktion des Prüfungskommitees und das Prüfungsdatum verzeichnet. Des Weiteren erhält der/die Doktorand/in ein Zertifikat der TH Köln über die kooperative Betreuung der Promotion. Jede Änderung der oben aufgeführten Regelungen dieser Vereinbarung muss in Absprache aller Parteien schriftlich erfolgen. Falls ein Konflikt zwischen dem/der S­Bahn Doktoranden/Doktorandin und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Promotionsbetreuer/inne/n der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffenkooperativen Promotion entsteht, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstalle Beteiligten verpflichtet, diesen anzusprechen und sich um eine einvernehmliche Einigung zu bemühen, nach der das Dissertationsvorhaben nicht gefährdet wird. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären Sollte dies nicht gelingen, bemühlen sich die Großkunden bereitBeteiligten um die Einbindung eines unparteiischen Dritten, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in welcher zwischen den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben Parteien vermitteln wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei Unterzeichnet in drei Original-Ausfertigungen: _______________________________ Köln, ___________________________ Ort, Datum Für die [Name Universität]: Für die TH Köln: ________________________________ ________________________________ Der/die Präsident/in Der Vizepräsident der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf [Name Universität] der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die KarteninhaberTechnischen Hochschule Köln ________________________________ ________________________________ [Titel Name] [Titel Name] Promotionsbetreuer/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahnin Promotionsbetreuer/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahnin _________________________________ Xxxxxxxxx/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.xx

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Samples: Vereinbarung Über Die

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Hochschule mit ihren Studienbereichen Maschinenbau sowie Informationstechnologie und Elektrotechnik gestalten das duale (hvvausbildungs- und berufsbegleitende) Studium „Mechatronik“ in enger Kooperation mit dem Partnerunternehmen zum Nutzen aller Beteiligten: Den Auszubildenden/Studierenden, dem Partnerunternehmen und der Hochschule. Die Studierenden sollen im ersten, zweieinhalb Jahre dauernden, Abschnitt (Berufsausbildung und Grundstudium) einen von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) anerkannten Ausbildungsberuf erlernen. Im zweiten, eineinhalb Jahre dauernden Abschnitt (Hauptstudium und Praxistätigkeit), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) soll der Abschluss Bachelor of Engineering bei gleichzeitiger, ingenieurmäßiger Tätigkeit im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Partnerunternehmen erworben werden. Die Hochschule übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten, 4 Jahre (GKA8 Semester) beziehen dauernden, Studienprogramms gemäß KIS-Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Das Partnerunternehmen übernimmt im ersten Abschnitt - Dauer: zweieinhalb Jahre (5 Semester) - die Verantwortung für die ordnungsgemäße Berufsausbildung und sorgt mit einem entsprechend angepassten Ausbildungsvertrag dafür, dass die Studierenden ihren Studienverpflichtungen an zwei Tagen pro Woche nachkommen können. Mit Die Hochschule und das Partnerunternehmen sprechen mit den zuständigen Berufsschulen und IHKn die notwendigen terminlichen und inhaltlichen Anforderungen ab, so dass die Studierenden den ersten Abschnitt mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Facharbeiterprüfung erfolgreich abschließen können. Das Partnerunternehmen sorgt im hvv zweiten Abschnitt – Dauer: eineinhalb Jahre (3 Semester) - dafür, dass die Studierenden die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums besuchen und das Studienprogramm zügig studieren können und dabei gleichzeitig durch eine ingenieurmäßige Tätigkeit den notwendigen Praxisbezug erfahren. Die relevanten Gruppen - Hochschule, Partnerunternehmen, IHK und Berufsschule - bilden einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Beirat (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragKIS-Beirat). Maßgeblich für diese Verträge Bei dessen personeller Zusammensetzung sind alle Interessen ausgleichend zu berücksichtigen. Ziel und Zweck des KIS-Beirates ist die Abstimmung untereinander bezüglich der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Details im Studien- und Ausbildungsprogramm gemäß § 1. Der KIS-Beirat hat eine beratende Funktion bei der Sicherung der Qualität der Ausbildung und der konzeptionellen und fachlichen Weiterentwicklung des KIS-Studienganges. Näheres regelt die Beiratsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen Zugangsvoraussetzungen zum KIS-Studium richten sich nach den geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere ist die Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife bei der Bewerbung nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Bewerberinnen/Bewerber einen speziellen Ausbildungsvertrag mit dem Partnerunternehmen abschließen, der einen besonderen Zusatz im Sinne des hvv Gemeinschaftstarifs§ 1 beinhaltet (Freistellung für das Studium). Es können auch Studierende aufgenommen werden, die bereits eine Berufsausbildung in einem für das ProfiTicket betreffenStudium geeigneten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Für das KIS-Studium kommen folgende Ausbildungsberufe in Betracht: Mechatroniker, sind in Industriemechaniker Weitere Ausbildungsberufe aus dem Metallbereich, nach Prüfung Über die konkrete Auswahl der Ausbildungsberufe sowie die Anzahl und die Verteilung der Studien- und Ausbildungsplätze berät der KIS - Beirat für jeden KIS-Jahrgang. Es werden entsprechende Absprachen zwischen den Partnerunternehmen, der Hochschule und den Berufsschulen getroffen und rechtzeitig zum Ausbildungs- und Studienbeginn festgelegt. Sowohl die Berufsausbildung als auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets das KIS-Studium beginnen einmal im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstJahr zum 1. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn September bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für zum Wintersemester. Das Grundstudium und die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen Berufsausbildung sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang von den Kooperationspartnern so zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnergestalten, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetPrüfungsanforderungen der Industrie- und Handelskammern für den jeweiligen Ausbildungsberuf in einer verkürzten Lehrzeit von zweieinhalb Jahren erfüllt werden können. Die praktische Berufsausbildung obliegt dem Partnerunternehmen gemäß den jeweils gültigen Ausbildungsplänen. Die theoretischen Inhalte werden von Hochschule, Berufsschule und dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenPartnerunternehmen vermittelt. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt Grundlage für die kassensichere Verwahrung Inhalte und Zuständigkeiten der ProfiTicketszu vermittelnden Berufsschulinhalte ist das von den Kooperationspartnern mit den Berufsschulen abgestimmte Curriculum, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung das im Wesentlichen auf den Anforderungen und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe Richtlinien für den Ausbildungsberuf des Mechatronikers basiert. Auf die eigenhändige Unterschrift durch KIS-Studierenden, die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben einen anderen Ausbildungsberuf gewählt haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen wird im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenRahmen der Möglichkeiten des Unterrichtes eingegangen. KIS-Studierende, � tauscht ProfiTickets bei Bedarffür die keine Berufsschulpflicht besteht, z. B. Namensänderungerhalten die Gelegenheit, uman dem angebotenen Berufsschulunterricht teilzunehmen, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist sie auf die Konsequenzen Anforderungen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und SollIHK-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einPrüfung vorbereitet.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Brandenburg – die Tierseuchenkasse Brandenburg – hat mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in dem die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) unterstützenden Dienstleistungen zur Tötung und Beräumung von Tierbeständen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenTierseuchenfall geregelt ist. Mit Durch die Inanspruchnahme der Gesamtabwicklung angebotenen unterstützenden Dienstleistung gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen. Abschluss und Umsetzung dieses Werkvertrages unterliegen den dort näher bezeich- neten Bestimmungen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Tötung und Beräumung des GKA haben Bestandes des oben genannten Tierhalters nach der amtlichen Tötungsanordnung durch das zuständige Veterinäramt ………………………………… vom ………………….. Der Auftragnehmer tötet und beräumt unverzüglich nach der Beauftragung den von der Tötungs- anordnung betroffenen Tierbestand des oben benannten Tierhalters. Dabei sind die Verkehrsunternehmen Anweisungen des zuständigen Veterinäramtes zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Tötung und Beräumung des Bestandes, sowie die Reinigung und Desinfektion des Tötungsplatzes. Unter dem Tötungsplatz wird ein im hvv Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren be- findlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Je nach Umfang des Bestandes oder der Anzahl der Tötungsmetho- den können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Im Falle einer Stallbegasung wird neben der Tötung und Beräumung des Bestandes nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbrin- gen aus dem Stall als zu erbringende und durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungTierseuchenkasse vergütete Leistung verstan- den. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, Reinigung und Desinfektion der Baulichkeiten sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstnicht vom Leistungsumfang der Rah- menvereinbarung gedeckt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Diese Aufgaben bedürfen einer gesonderten Beauftragung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Vergü- tungsvereinbarung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus Tierhalter mit dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAuftragnehmer.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gemäß § 2 (2) Zif. 2 AÜG Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffent- lichen Hand ein. Grundlage jeder Förderungsmaßnahme des Hamburger Verkehrsverbundes SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung samt Anhängen für spezifische Bildungsmaßnahmen in der gültigen Fassung auf der Website des SWF. Der SWF fördert diese Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, er beauftragt sie nicht. Um dennoch einen einheitlichen Förderungsprozess und die bestmögliche Qualität der Schulungsträger, der Schulungsinhalte und der Abwicklung der Bildungsmaß- nahme sicherzustellen, schließt der SWF einheitlich mit allen qualifizierten Schulungsträgern die vorliegende Rahmenvereinbarung ab. Für die Schulungsträger stellt die Rahmenvereinbarung u.a. sicher, dass diese ihre Bildungsleistungen auf Grundlage einheitlicher und transparenter Regelungen und deklarierter Prozessabläufen erbringen, diese für ihre laufende Qualit ätssicherung ein qualifiziertes Feedback zu ihren Schulungsmaßnahmen erhalten, diese auf der Website des SWF mit Firmenlogo, Kurzprofil und einem Link auf ihre eigene Website präsentiert werden. Beginnend mit 01.01.2020 wird der SWF die Kostenübernahme ausnahmslos nur noch für gelistete Bildungsmaßnahmen mit jenen Schulungsträgern erklären, mit welchen die gegenständliche Rahmenvereinbarung aufrecht geschlossen wurde und die den vereinbarten Standards entsprechen. Die Schulungsträger übermitteln dem SWF folgende Unterlagen (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBDokumente) in der jeweils geltenden gültigen Fassung: • Selbst verfasste Eigenerklärung des Schulungsträgers mit folgenden Inhalten: o Wirtschaftliche Verflechtungen zu Arbeitskräfteüberlassungs-Unter- nehmen bzw. Die Bestimmungen deren Beschäftigern sind offen zu legen: Ein Verschweigen der wirtschaftlichen Verflechtung kann zu einem Wider - ruf der SWF-Förderleistung führen, ein Regress des hvv GemeinschaftstarifsSchulungsträgers an die antragstellende Zeitarbeitskraft ist ausgeschlossen. o Anzahl der fix angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter o Anzahl der fix angestellten Trainerinnen und Trainer o Firmensitz (Zentrale und Filialen) o Beschreibung der räumlichen und technischen Ausstattung bestehen- der Schulungsräume o Beschreibung bestehender Werkstätten • Firmenbuchauszug oder der Unternehmensform angemessener Nachweis (Vereinsregisterauszug, die das ProfiTicket betreffenGewerbeanmeldung, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets …) • Gültiges Ö-CERT/aufrechte Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle mit Angabe des Ablaufdatums • Rechtsgültig gefertigte Beitrittserklärung (siehe letzte Seite dieser Rahmen- vereinbarung) • Erklärung Nutzung Onlineportal (siehe Vorlage im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungenSWF-Website/Download- bereich) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Änderungen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Firmendaten bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für Unterlagen sind unverzüglich, Nachfolge- zertifikate innerhalb von einem Monat in das SWF-Onlineportal unaufgefordert einzubringen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung mit den einzelnen Schulungsträgern erfolgt durch rechtsgültige Fertigung (Beitrittserklärung) und Übermittlung der aufgelisteten Unterlagen in das SWF-Onlineportal. Der SWF prüft diese Unterlagen und erklärt die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Annahme, indem er die Schulungsträger aktiv schaltet und sie auf der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenSWF - Website listet. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/Schulungsträger stimmen unwiderruflich dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerBeitritt weiterer, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einqualifizierter Vertragspartner zu.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (hvv)BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (GroßkundenBdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrags ist die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrags ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV-Mitglied ist versicherte Person. Die BMS übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne der versicherten Person aus. Mit Beispielsweise beantragt die BMS Vertragsänderungen auf die Initiative der Gesamtabwicklung des GKA haben versicherten Person hin. Die Beitragsabwicklung erfolgt über die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg BdV Verwaltungs GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragBVG). Maßgeblich für diese Die Abwicklung der Antragstellung und die Verwaltung der Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungerfolgt durch die BMS. Die Bestimmungen BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des hvv GemeinschaftstarifsNichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, wenn die das ProfiTicket betreffen, sind in versicherte Person aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich BdV austritt oder die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. Kooperation zwischen dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt BdV und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen welche Sprache finden auf Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Samples: Einlösungsbeitrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (hvv)BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (GroßkundenBdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrages ist die BdV Verwaltungs GmbH (BVG). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrages ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV- Mitglied ist versicherte Person. Die BVG übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne der versicherten Person aus. Mit Beispielsweise beantragt die BVG Vertragsänderungen auf die Initiative der Gesamtabwicklung des GKA haben versicherten Person hin. Außerdem erfolgt die Verkehrsunternehmen im hvv Beitragsabwicklung über die BVG. Die Abwicklung der Antragstellung und die Verwaltung der Verträge erfolgt durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg BdV Mitgliederservice GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragBMS). Maßgeblich Die BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für diese Verträge sind eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der hvv GemeinschaftstarifVersicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, insbesondere Abschnitt 3.5wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, wenn die das ProfiTicket betreffen, sind in versicherte Person aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich BdV austritt oder die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. Kooperation zwischen dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt BdV und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen welche Sprache finden auf Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Samples: Einlösungsbeitrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes 1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (hvv)FCI) ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich. ∙ Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner, wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen. ∙ Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. ∙ Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte schwere Hüftgelenksdysplasie. ∙ Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten. Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden. Die vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Identifikation des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragHundes versehen werden. ∙ Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich. ∙ Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der ProfiTicket­ Vertriebspartner FCI. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein. ∙ Es ist Pflicht der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind Mitgliedsländer sowie der hvv GemeinschaftstarifVertragspartner der FCI, insbesondere Abschnitt 3.5unter Beachtung dieses Zuchtreglements eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdie Zuchtziele festgelegt werden. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsIn diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ohne das ProfiTicket betreffen, sind in Befinden des Hundes zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Patronat (Benutzungs­ bedingungenVerantwortung) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge eines FCI-Mitgliedes oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertragspartners züchten.

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Samples: fcl-dog.lu

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Das Konsortium MetallRente.Arbeitskraftabsicherung unter Federführung der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, übernimmt den Versicherungsschutz ent- sprechend den maßgebenden Bedingungen, sofern die versicherte Person erklärt, zum Zeitpunkt der Antragstellung folgendem Personenkreis mit einem MetallRente Vertrag anzugehören: Vertragsgesellschaften des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Konsortiums MetallRente.Arbeitskraftabsicherung Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, nachstehend Swiss Life genannt Allianz Lebensversicherungs-AG R+V Lebensversicherung AG ERGO Lebensversicherung AG Tarif sichert werden. Voraussetzung für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Anerkennung als Lebensgefährte ist, dass er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Wohnung nachweislich mindestens zwei Jahre besteht. Auf Verlangen ist die Zugehörigkeit nachzuweisen. 182 MetallRente.Pflege Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit sowie einer optionalen Todesfallleistung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht im Rahmen Versicherungsfall nach Ablauf der Aufbauphase mit Beginn der Schutzphase. Dynamik Laufende Erhöhung der Beiträge und – daraus berechnet – der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Zusätzliche Hinweise zu den Tarifen finden Sie in den „Ergänzenden Informationen“ und in der Schlusserklärung. Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs.5 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, für die Entscheidung über den Vertragsabschluss bzw. die gewünschte Vertragsänderung benötigen wir persön- liche Angaben von Ihnen zu Gefahrumständen, nach denen wir Sie fragen, wie z.B. zu Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihren Hobbys sowie Fragen zu Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Damit wir Ihren Versicherungsantrag (ggf. Ihre Versicherungsanfrage) ordnungsgemäß prüfen können, ist es nötig, dass Sie diese Antragsfragen vollständig und – vor allem – wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Das gilt übrigens auch für Nachfragen durch Swiss Life oder den Vermittler sowie bei einem Antrag auf Ab- gabe eines Großkunden­ abonnements Vertragsangebots (GKA) beziehen könnenInvitatiomodell). Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Geben Sie im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Zweifelsfall vorsorglich auch solche Umstände an, denen Sie eher geringe Bedeutung beimessen. Falls Sie bestimmte Themen nicht gegenüber dem Vermittler ansprechen möchten, können Sie eine schrift- liche Erklärung zu diesen Punkten auch gerne direkt an uns schicken: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Diese Erklärung muss uns dann bitte möglichst kurzfristig zugehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollstän- dige Angaben machen. Über die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Folgen einer solchen Verletzung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungAnzeigepflicht informieren wir Sie im folgenden Abschnitt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet Folgen richten sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag jeweiligen Grad des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandtVerschuldens. Bei Aufnahmeverträgen zieht einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung können wir zurücktreten. Im Fall einer grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung besteht ein solches Rücktrittsrecht auch – es sei denn, der ProfiTicket­Vertriebspartner Vertrag wäre bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden: In diesem Fall werden diese (anderen) Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Ver- tragsbestandteil. Liegt weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor, können wir den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auch hier gilt: Wäre der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden, werden diese ebenfalls auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Vertragsbestandteil. Sofern die Pflichtverletzung nicht von der Versicherten Person zu vertreten ist, gilt dies ab der laufenden Versicherungsperiode. Unsere Leistungspflicht kann daher bei einer Verletzung der Anzeigepflicht selbst bei einem bereits ein- getretenen Leistungsfall ausgeschlossen sein. Sie haben dazu noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Swiss Life VVR-Nr. – – – RD Vermittler- Nr. – Referenz-Nr. ✗ Antrag auf Abschluss (Antragsmodell) MetallRente.Pflegeversicherung

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenöffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Vollstre- ckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom XX.XX.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Mit Sie findet auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte der Gesamtabwicklung Stadt bzw. des GKA haben Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahrens- beschreibung. Im Einzelnen sind die Verkehrsunternehmen folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt die Stadt offene Forde- rungen hat und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Wege der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der ProfiTickets erklären Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Großkunden bereitForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt gegen die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält gegen die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt die Stadt offene Forde- rungen hat und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung diese im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Wege der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Es ist das Ziel der Technischen Hochschule Wildau [FH], vertreten durch das Sachgebiet Per- sonal & Organisation, die Mitarbeitende über Schwerbehindertenvertretung bzw. den Beauftragten für Behinder- te, die Personalräte und die Gleichstellungsbeauftragte, die Arbeits- und Beschäftigungsfä- higkeit, d.h. die Gesundheit der Beschäftigten, (wieder-)herzustellen, zu verbessern bzw. zufördern und ihre Arbeitgeber Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Gemäß § 84 des Sozialgesetzbu- ches, Neuntes Buch (GroßkundenSGB IX) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements wird dazu ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (GKABEM) beziehen könneneingeführt. Mit Die Teilnahme erfolgt freiwillig und bleibt folgenlos, sollte sich der/die Betroffene gegen eine Teilnahme entscheiden. Des Weiteren unterliegen die erhobenen Daten einem besonde- ren Datenschutz. Die Details der Gesamtabwicklung Umsetzung werden durch diese Dienstvereinbarung festgelegt. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist die Umsetzung der gesetzlichen Auflage des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt § 84 Abs. 2 SGB IX in möglichst effektiver und ermächtigtsinnvoller Weise. Das Vertragsverhältnis zwischen BEM verfolgt kurz-, mittel- und lang- fristige Zielsetzungen: • Überwindung der S­Bahn Arbeitsunfähigkeit • Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit • Schutz von konkret bedrohten Arbeitsverhältnissen bzw. Vermeidung von krank- heitsbedingten Kündigungen • Erhaltung und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Förderung der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Gesundheit bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonArbeits- und Beschäftigungsfähig- keit • Vermeidung von Behinderung, die für die korrekte Umsetzung inklusive chronischer Erkrankungen und möglicher Folgeerkrankungen sowie vorzeitiger Verrentung wegen Erwerbsminderung • Dauerhafte Sicherung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion Arbeitsplatzes • Verzahnung des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache BEM mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung betrieblichen Gesundheitspolitik In jeder Phase des Verfahrens bedarf es der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­BahnBeteiligung und Einbindung des/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets betroffenen Mitarbeiters/Mitarbeiterin. Maßnahmen erfolgen nur nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt entsprechender Information der- selben und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang Einvernehmen mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen allen Beteiligten. Amtliche Mitteilung der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die TH Wildau (FH) 25/2013 Seite 3 von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.7

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der IT-Planungsrat hat im Xxxxxx 2013 die „Strategie für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und andere Vertrauensdienste im E-Government (eID-Strategie)“ verabschiedet. Ziel der eID-Strate- gie ist die Schaffung eines flächendeckenden Angebotes von sicheren elektronischen Verfahren zur Gewährleistung von Identität, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit (Ver- trauensdienste) in elektronischen Transaktionen, das von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung genutzt werden soll. Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltung kön- nen sich als Nutzer mit unterschiedlichen Standards und Technologien, wie insbesondere der eID- Funktion des Hamburger Verkehrsverbundes elektronischen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels, De-Mail, Hard- ware- oder Software-Token, Benutzername und Passwort, beim so genannten Identitätsprovider (hvvtem- poräres Servicekonto, De-Mail-Provider) authentisieren. In seiner 17. Sitzung am 17. Juni 2015 hat sich der IT-Planungsrat in Fortschreibung der eID-Strategie für eine bundesweit flächendeckende Verbreitung von Bürger- und Servicekonten ausgesprochen. Die eID-Strategie verfolgt das strategische Ziel der Schaffung einer zentralen gemeinsamen Identifi- zierungskomponente zur behördenübergreifenden Nutzung einer gemeinsamen Berechtigung und ei- nes gemeinsamen Berechtigungszertifikats in jedem Bundesland - neben der Möglichkeit der Be- schaffung einer Berechtigung je Behörde. § 21 Absatz 1 Satz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBGBl. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­BahnI S. 970), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00sieht vor, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar dass Kommunen als Diensteanbieter unter den Voraussetzungen des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Absatzes 2 auf schriftlichen Antrag die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonBerechti- gung erhalten, die für die korrekte Umsetzung Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten im Wege des GKA Vertrages verantwortlich ist elektro- nischen Identitätsnachweises beim Inhaber des Personalausweises mittels eines Berechtigungszerti- fikats anzufragen. Mit der folgenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung machen die Landkreise und gegenüber kreisfreien Städte von der S­Bahn verbindlich Möglichkeit der Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements für die Vertretungsfunktion sichere Identifizierung auf den Landkreis Elbe- Elster - übergangsweise bis zum Inkrafttreten eines E-Government-Gesetzes des Großkunden wahrnimmtLandes Brandenburg - Gebrauch, sowie jeweils eine weitere Person um die Effizienz bei der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung zu erhöhen. Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt es danach, bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung als Stellvertretungder für die Datenverarbeitung Verantwortliche die Personalausweisdaten von Antragstellern auszulesen und an die Vereinbarungspartner im Rahmen der Verfahrenslösung für die internetbasierte Fahrzeug- zulassung zu übermitteln. Änderungen sind Der Landkreis Elbe-Elster bedient sich bei der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenDatenverarbeitung eines geeigneten Dritten als Auftragsverarbeiter. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Übertragung der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren§ 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 2. Alternative des Gesetzes über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte kommunale Gemein- schaftsarbeit im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso Land Brandenburg (GKGBbg) vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandtJuli 2014 (GVBl. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einI/14, [Nr. 32]).

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Präambel. ProfiTickets XXXXXX GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG, Inhaber Xxxxxx Xxxxxx, bietet über das Internet Ausrüstung für Frachtführer gefährlicher Güter, Brandschutzausrüstung, persönliche Schutzausrüstung und weitere Güter zum Kauf an. Die nachfolgenden AGB sind Abonnementsfahrkarten für den Versandhandel über die Kanäle (Post, Fax und Internet) mit einer schriftlichen Bestellung und per Telefon mit einer mündlichen Bestellung gültig. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Privatkunden werden nicht beliefert. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des Hamburger Verkehrsverbundes öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Auftragseingang gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. 5.Rückgaberecht BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG garantiert für nicht benutzte und versiegelte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (hvvRechnungsdatum). Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen ! Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware, anlässlich von Sonderverkaufsaktionen sowie für Sonderbestellungen und auf Wunsch erstellte Sonderanfertigungen wie z.B. Lagercontainer etc. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch "BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG" auf den Käufer über. 8.Eigentumsvorbehalt Gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG darauf aufmerksam, dass die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Paragraph 33 (GKABDSG) beziehen könnenverarbeitet und gespeichert werden. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Rahmen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Bestellabwicklung nur an jeweils mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) Abwicklung, Auslieferung und/ oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Abrechnung beauftragten Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einweitergegeben.

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Präambel. ProfiTickets Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel und die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Gemeinde Calden mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der Geschäftsanteilen von jeweils geltenden Fassung333.000,00 DM. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Industrie- und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Handelskammer Kassel - nachstehend IHK genannt - wird in einem Kontrollblatt dokumentiert heute abzuschließenden Vertrag die stille Beteiligung der Burg Calenberg Beteiligungs- gesellschaft GmbH an der Flughafen GmbH übernehmen und bis zum 10nach einer Kapitaler- höhung in der GmbH dieser als weiterer Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 999.000,00 DM beitreten. Das Land Hessen wird zunächst kein Gesellschafter der Flughafen GmbH. Es beteiligt sich aber an der Förderung des Folgemonats Regionalflughafens Kassel-Calden, mit dem Ziel, die Gesellschafterstruktur neu zu ordnen und die jetzige Einrichtung weiterzuentwickeln. Die Vertragsparteien sind der gemeinsamen Auffassung, daß mit einem Regionalflug- hafen Kassel-Calden eine Infrastruktur für erfolgreiches Wachstum bereitgestellt werden kann, die entscheidend dazu beitragen wird, • die Zukunftspotentiale Nordhessens optimal zu erschließen; • für bestehende Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, in der Region aktiv zu bleiben und damit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zusätzlich zu schaffen; • neue Unternehmen zu bewegen, sich für einen Standort Nordhessen zu entscheiden und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Vertragspartner sehen in dem Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden eine heraus- ragende Aufgabe für die Region, die ihr die Chance gibt, alle Infrastruktureinrichtungen für erfolgreiches Wirtschaftswachstum vorzuhalten. Die kommunalen Gesellschafter wollen die "Chance Kassel-Calden" wahren und haben sich deshalb für eine Investition in die Mobilitätsinfrastruktur entschieden. Die IHK sieht darin ihre Verpflichtung und originäre Aufgabe, mit der Beteiligung einen Anschubimpuls für die nordhessische Wirtschaft bei dieser wichtigen Mobilitäts- investition zu geben. Die Beteiligung der IHK an den Großkunden gesandtder Flughafengesellschaft soll insbe- sondere gewährleisten, daß die Interessen der regionalen Wirtschaft künftig unmittelbar in die Entwicklung des Flughafens eingebracht werden und weitere privatrechtliche Partner für die Flughafen GmbH gewonnen werden können. Bei Aufnahmeverträgen zieht Das Land Hessen fördert diese Strukturmaßnahme mit Mitteln aus der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein"Zukunfts- offensive Hessen" mit einem Betrag von insgesamt 70.000.000,00 DM (in Worten: siebzig Millionen Deutsche Mark). Das Land anerkennt in diesem Zusammenhang die Entscheidungsautonomie, die poli- tische Souveränität und Verantwortung der kommunalen Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel und die Gesamtinteressenvertretung der gewerblichen Wirtschaft gem. § 1 IHK-Gesetz durch die IHK. Das Land und die kommunalen Gesellschafter begrüßen und anerkennen ausdrücklich die Beteiligung der nordhessischen Wirtschaft an dem weiteren Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden und die Bereitschaft der nordhessischen Landkreise Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, in eine Beratung darüber eintreten zu wollen, ob und in welchem Umfang sie unmittelbar oder mittelbar über die Fördergesellschaft Nordhessen GmbH die Flughafen GmbH Kassel als Gesell- schafter aktiv stärken können.

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Präambel. ProfiTickets Kindertageseinrichtungen und Schulen sind Abonnementsfahrkarten beauftragt, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, sie zu bilden und zu erziehen. Die Gestaltung des Hamburger Verkehrsverbundes Übergangs von der Kita in die Grundschule und den Hort besitzt eine zentrale Bedeutung in der Bildungsbiographie des Kindes. Sie erfordert von den Pädagog*innen der kooperierenden Insti- tutionen konkrete Absprachen, welche die Kontinuität des längst begonnenen Bildungsprozesses gewährleisten. Dabei ist ein Fortführen begonnener Entwicklungs- und Lernprozesse anzustreben, welches die Entwicklungsbe- sonderheiten eines jeden Kindes berücksichtigt. Die Vereinbarung zwischen den Vorgenannten ergeben sich aus • dem Sozialgesetzbuch VIII, § 22 und 22a mit dem Stand vom 09.10.2020 • dem Sozialgesetzbuch IX, § 131 mit dem Stand vom 09.10.2020 • dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (hvvKiföG M-V), § 3 Abs. 4 mit dem Stand vom 4. September 2019 • dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V), § 13 Abs. 2 mit dem Stand 01. Januar 2020 Die Kooperationspartner*innen verpflichten sich, einen gelingenden Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Mitarbeitende Grundschule und den Hort zu gestalten. Durch die Vereinbarung soll eine verbindliche Planungsgrundlage geschaffen werden, die die konkreten Bedarfe an zeitlichen und materiellen Ressourcen der am Prozess des Über- gangs beteiligten Institutionen berücksichtigt. Auf dieser Basis wird ein Übergangskalender durch Vertreter*innen der Institutionen erarbeitet, in welchem die Planungen von Kita und Schule koordiniert und Abläufe sowie Verant- wortlichkeiten konkret benannt werden. Dieser Übergangskalender ist jährlich in Vorbereitung auf das neue Kita- bzw. Schuljahr abzustimmen. Die Partner verfolgen nachstehende Ziele: • gegenseitige Information über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Organisationsform, Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen • gemeinsame Gestaltung, Reflexion und Evaluation des Übergangs unter Beachtung der Besonderheit des einzelnen Kindes • gemeinsame Elternarbeit • gemeinsamer fachlicher Austausch Die Vereinbarung wird auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule getroffen. Sie ist Ausdruck des gemeinsamen Bemühens aller Beteiligten, für die Kinder gleiche und bestmögliche Bildungschancen zu erreichen. Die Inhalte der Zusammenarbeit in der Umsetzung der formulierten Ziele finden sich im Übergangskalender wieder. Pädagogische Angebote und Veranstaltungen zwischen den Partnern werden abgestimmt, Wünsche und Anre- gungen der Eltern und Kinder werden dabei berücksichtigt. Im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenElternabends wird die finale Fassung des Übergangskalenders den Eltern der zukünftigen Schulkinder vorgestellt und mit den Kindern besprochen. Mit Die Rhythmisierung des Übergangskalenders orientiert sich an dem jeweiligen Schuljahr. Die Form der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Zusammenarbeit wird im hvv durch Folgenden dargelegt: Die Leitungskräfte aus Kindertageseinrichtung und Grundschule bestimmen jeweils eine Beauftragte oder einen Geschäftsbesorgungsvertrag Beauftragten, die/der den Entwicklungsprozess innerhalb der Einrichtung koordiniert und für den Informationstrans- fer zwischen den beteiligten Institutionen sorgt. Der/ die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Ansprechpartner*in der Grundschule …………………………………. ist ………………………………………. Der/ die Ansprechpartner*in der Kita ……………………………………………. ist ……………………………………… Der/ die Ansprechpartner*in des Hortes……………….. ………………………. ist ……………………………………… Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten und weiter zu vertiefen, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00treffen sich die Schulleitung, 00000 Xxxxxxx beauftragt Kita-Leitungen/ Hort-Leitung und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdie jeweiligen Beauftragten mindestens einmal jährlich. Die Einladung erfolgt im rotierenden Verfahren. Der Gastgeber ist für die Einladung, das Protokoll und die Festlegung eines neuen Termins zuständig. Bei Bedarf erfolgt ein individueller Austausch zwischen den Partnern. Die Vereinbarung unterliegt grundsätzlich den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsLandes Mecklenburg- Vorpommern, auf die an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen wird. Die Partner dürfen in keinem Fall Informati- onen und Beobachtungen, die das ProfiTicket betreffensie durch die Kooperation erlangen, sind an Dritte weitergeben. Die Vereinbarung tritt zum für eine Dauer von 5 Jahren in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären Kraft, sofern sich die Großkunden bereitunter § 1 genannten gesetzlichen Grundlagen nicht verändern. Ort, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und SollDatum Schuleiter*in XXX Schule Kita- Leiter*in XXX Hort-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Leiter*in XXX

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Handwerkskammer der Pfalz vertritt in ihrem Zuständigkeitsbezirk rund 18.000 Handwerksbetriebe, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) durch Gesetz Mitglied bei ihr sind. Sie hat nach der Handwerksordnung den Auftrag, das wirtschaft- liche und politische Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsbetriebe und aller im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung Handwerk Beschäftigten zur Förderung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungHandwerks zu vertreten. Die Bestimmungen Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisati- onen sind hierbei abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Als Körperschaft des hvv Gemeinschaftstarifsöffentlichen Rechts ist die Handwerkskammer Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Zu diesen Aufgaben gehören • das Führen der Handwerksrolle • die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nebst Führen der Lehrlingsrolle • die Durchführung und Überwachung des Gesellenprüfungswesens sowie der Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen • die organisatorische Durchführung der Meisterprüfungen • die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden • die Ausübung der Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften • die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Pflichtmitgliedschaft der Handwerksbetriebe sichert die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Zugleich bietet die Handwerkskammer als moderner Dienstleister Informationen, Bildung und Beratung an. Ihr Leistungsspektrum ist durch hohe Qualität und Praxisnähe gekennzeichnet. Davon können die Mitglieder direkt profitieren. Aus dem gesetzlichen Auftrag und der besonderen rechtlichen Stellung der Handwerkskammer in Ver- bindung mit dem Angebot ergänzender Dienstleistungen und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten, bei- spielsweise die Vergabe von Aufträgen, ergibt sich für die Mitglieder des Vorstandes, für die Geschäfts- führung sowie für die leitenden Angestellten die Notwendigkeit zur Einhaltung („Compliance“) spezieller Verhaltensregeln, die das ProfiTicket betreffen, nachfolgend näher beschrieben werden. Diese Verhaltensregeln sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang ergänzend zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ die Handwerkskammer geltenden Rechtsnormen, Satzung, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen und InformationsmittelnDienstvereinbarungen, Bevollmächtigungsre- gelungen sowie QM-Verfahrensanweisungen anzuwenden. Über Änderungen Die Compliance-Richtlinie spiegelt das Selbstverständnis und Aktualisierungen die grundlegenden Werte der Handwerks- xxxxxx wider, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen. Sie kann nicht für alle tätigkeitsbedingten Situationen Handlungsanweisungen geben, bildet aber den Rahmen für weitere ergänzende Regelungen, wie beispielsweise die Dienstanweisung Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung. Sie soll auch sensibilisieren und Hilfestellung geben zum konfliktfreien Um- gang mit nicht näher beschriebenen weiteren Geschäfts- und Verfahrensabläufen. (* Soweit im Textverlauf personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemei- nernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. ** Leitende Angestellte im Sinne dieser Richtlinie sind die Leiter der Großkunde umgehend durch Geschäftsbereiche, die S­Bahn/Abteilungsleiter sowie die Leiter der Stabsstellen.) Der Vorstand, die Geschäftsführung sowie die leitenden Angestellten haben bei der Erfüllung ihrer Auf- gaben die Regelungen der geltenden Gesetze und der Satzung der Handwerkskammer nebst den ProfiTicket­Vertriebspartner informierter- lassenen ergänzenden Ordnungen sowie die Grundsätze der Objektivität und Unabhängigkeit einzuhal- ten. Nach Absprache Dabei haben sie stets auf Ansehen und Stellung der Handwerkskammer zu achten. Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben achten Sie stets darauf, dass das eigene Handeln mit den von der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossenen Positionen und Forderungen überein- stimmt. Der Vorstand, die Geschäftsführung sowie alle leitenden Angestellten der Handwerkskammer haben eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerVorbildfunktion und tragen besondere Verantwortung dafür, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Grundsätze in ihren Verant- wortungsbereichen eingehalten werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes In Übereinstimmung mit aktuellen Ergebnissen der Wissenschaft bestätigt die gegenwärtige bildungspolitische Diskussion die entscheidende Bedeutung der Qualität frühkindlicher Bil- dungsprozesse für den weiteren Lebensweg der Kinder und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Eingedenk der Verantwortung, die den Kindertageseinrichtungen als Orten frühkindlicher Bil- dung dabei zukommt, allen Kindern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen, schließen die der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehörenden Ver- bände, der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. (hvvDaKS), die Mitarbeitende Eigenbetriebe gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sowie das Land Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung - nachstehend Vereinbarungspartner genannt - die folgende Vereinbarung über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen die Qualitätsentwicklung in den Berliner Kindertageseinrich- tungen. Damit erfüllen sie den in § 13 KitaFöG beschriebenen Auftrag zum Abschluss von verbindli- chen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auf der Grund- lage eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenvon der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung beschlossenen landeseinheit- lichen Bildungsprogramms. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragDie Vereinbarungspartner verpflichten sich, den in § 22 SGB VIII und § 1 KitaFöG beschrie- benen Bildungsauftrag der ProfiTicket­ Vertriebspartner Kindertageseinrichtungen durch die Arbeit mit dem Berliner Bil- dungsprogramm zu erfüllen. Sie vereinbaren, gemeinsam durch die in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen bei der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungArbeit mit dem Bildungspro- gramm konsequent zu unterstützen und sie den darin beschriebenen fachlichen Anforde- rungen gemäß zu qualifizieren. Die Bestimmungen Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der Charakter des hvv GemeinschaftstarifsBildungspro- gramms als Orientierungsrahmen den Prinzipien der Pluralität, Trägerautonomie und Kon- zeptionsvielfalt entspricht. Damit bietet das Programm Trägern und Einrichtungen die das ProfiTicket betreffenMög- lichkeit, innerhalb seines Rahmens ihre eigenen Konzeptionen und Schwerpunkte umzu- setzen. Gleichzeitig sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitVereinbarungspartner bewusst, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle dass das Bildungsprogramm ent- sprechend den Erfahrungen der Praxis und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zukünf- tig fortzuschreiben ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmterklären ihre Bereitschaft, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einFortschreibungsprozess mitzuwirken.

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Samples: Vereinbarung Über Die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertageseinrichtungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild. Dem vorsorgenden Gewässerschutz kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu. Ziel ist es, die Mitarbeitende Einträge von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser durch eine umweltorientierte Land- und Gewässerbewirtschaftung langfristig auf einen Vorsorgewert unterhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte zurückzuführen. Gemäß § 28 Absatz 4 NWG gewährt das Land einem Wasserversorgungsunternehmen eine Finanzhilfe, wenn Maßnahmen zum vorsorgenden Trinkwasserschutz auf der Grundlage eines in gleichberechtigter Zusammenarbeit mit bodenbewirtschaftenden Personen erarbeiteten Schutzkonzepts vereinbart wurden. Dieser Vertrag wird nach Maßgabe der Verordnung über ihre Arbeitgeber die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten (GroßkundenKooperationsverordnung) vom 03.09.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, S. 436) in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Finanzhilfe vom 19.06.2017 (GVBL. 11/2017) abgeschlossen. Die finanzielle Förderung der zur Erreichung der Ziele notwendigen und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSchutzkonzept näher beschriebenen Gewässerschutzberatung erfolgt auf Antrag gem. Mit ELER-Förderrichtlinie Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz in der Gesamtabwicklung des GKA haben jeweils gültigen Fassung bzw. geltenden Förderprogrammen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Verkehrsunternehmen Zahlung einer Finanzhilfe zur Durchführung der im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Schutzkonzept für das/die S­Bahn Hamburg GmbH Vertragsgebiet/e beschriebenen Maßnahmen gem. § 28 (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt4) NWG: *1 gem. Prioritätenprogramm (PP) Trinkwasserschutz in der aktuellen Fassung Das vertragsschließende Wasserversorgungsunternehmen ……………………………. (im folgenden WVU genannt) verpflichtet sich zur Erfüllung dieses Vertrages in den darin erfassten Trinkwassergewinnungsgebieten. Das Vertragsverhältnis zwischen WVU verpflichtet sich den „Maßnahmenkatalog – Freiwillige Vereinbarungen“ in der S­Bahn jeweils aktuellen Fassung bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes einzuhalten und den Großkunden wird das „Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz – Grundwasserschutzorientierte Bewirtschaftungsmaßnahmen in GKA Verträgen geregelt, der Landwirtschaft und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketMethoden zu ihrer Erfolgskontrolle“ (AGBNLWKN, 2015) in der jeweils geltenden Fassungaktuellen Fassung für die Durchführung der Zusatzberatung und die Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarungen einschließlich der Erfolgskontrolle zu beachten. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsDas WVU verpflichtet sich, das hier beigefügte Schutzkonzept mit Datum vom ……………… während der Vertragsdauer umzusetzen. Dazu gehören mindestens die Erreichung der für die Vertragsdauer angegebenen Ziele, die Überprüfung der Zielerreichung mit einem systematischen Monitoring, die Realisierung der zur Zielerreichung notwendigen Gewässerschutzberatung und die Durchführung der für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen, hier insbesondere der Freiwilligen Vereinbarungen gem. § 2 Abs. 1. Dabei werden die hier beigefügten „Hinweise des NLWKN zur Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen“ einschl. der dort genannten Termine in der jeweils aktuellen Fassung beachtet. Über die Informationspflicht gemäß § 2 Abs. 2 der Kooperationsverordnung hinaus informiert das ProfiTicket betreffenWVU den NLWKN und die zuständige Untere Wasserbehörde rechtzeitig über anberaumte Sitzungen der Kooperation, um eine Teilnahme zu ermöglichen. Außerdem sorgt es für eine ausreichende Information aller an der Kooperation Beteiligten über wesentliche Ergebnisse der Kooperationsarbeit. Durch die Finanzhilfe des Landes gemäß § 28 Absatz 4 NWG werden eine Gewässerschutzberatung sowie Freiwillige Vereinbarungen in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten finanziert. Sofern in § 1 Trinkwassergewinnungsgebiete enthalten sind, die eine mehrmalige C-Einstufung erfahren haben, beschränkt sich die Finanzhilfe für die betroffenen Gebiete auf 90 % des Fördersatzes gemäß Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz und wird durch eine Eigenbeteiligung des WVU in Höhe von 10 % ergänzt. Das Gesamtbudget setzt sich aus Finanzhilfe und ggf. Eigenbeteiligung für betroffene C-Gebiete zusammen. Der Eigenanteil wird nur für Freiwillige Vereinbarungen genutzt. Finanzierung 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamtbudget gem. Prioritätenprogramm (€) (entspricht der Summe aus ges. öffentlicher Förderung und Eigenanteil (€)) Finanzhilfeanteil Gewässerschutzberatung (€)*1 Budget für Freiwillige Vereinbarungen (€) (entspricht der Summe aus Finanzhilfe für Freiwilligen Vereinbarungen und Eigenanteil (€)) Finanzhilfeanteil Freiwillige Vereinbarungen (jährlicher Überweisungsbetrag gem. § 3 Abs. 2) (€)) 10 %-iger Eigenanteil für C-Gebiete gem. § 1 (€) *1Die Festlegung der Finanzierung der Gewässerschutzberatung erfolgt über gesonderte ELER-Bewilligungsbescheide. Der jährliche Betrag des Finanzhilfeanteils für Freiwillige Vereinbarungen wird am 1. Oktober jeden Jahres der Vertragslaufzeit auf folgendes Konto überwiesen: Name der Bank: IBAN (Internationale Kontonr.): BIC (Kennzeichen der Bank): Generell sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets die im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstSchutzkonzept dargestellten Ziele zu erreichen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Eine mangelnde Vertragserfüllung liegt nicht vor, wenn trotz ausreichenden Umfangs und Qualität der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Maßnahmen die Zielverfehlung aufgrund von nicht vom WVU zu vertretenden Umständen eingetreten ist. Umfang und Ursache der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Nichterreichung der im Schutzkonzept dargestellten Ziele sind im Erfolgsbericht gem. § 5 Abs. 4 nachvollziehbar zu erläutern und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � dokumentieren. Wenn während und nach Auslaufen der Vertragslaufzeit des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnererkennbar wird, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetZiele nicht erreichbar sind, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und ist der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt NLWKN umgehend zu informieren. Einvernehmlich kann in diesen Fällen eine Änderung des Schutzkonzeptes vereinbart werden. Großkunden Das WVU gewährleistet durch ausreichende Kontrollen die sachlich und rechtlich richtige Durchführung der mit Direktvertrag den Boden bewirtschaftenden Personen vereinbarten Maßnahmen gemäß den Vorgaben des Maßnahmenkatalogs. Für den Doppelförderabgleich und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten für das EU-Berichtswesen sind für alle abgeschlossenen Freiwilligen Vereinbarungen des jeweiligen Jahres die Daten bis zum 01.11. des Jahres im FV-Shuttle an den NLWKN zu übergeben. Das WVU erfasst für jedes Kalenderjahr elektronisch mit der jeweils aktuellen Version des DIWA-Shuttles die Daten zu Freiwilligen Vereinbarungen und zur Gewässerschutzberatung. Dabei wird das hier beigefügte Pflichtenheft zur Datenerfassung im DIWA-Shuttle in der jeweils aktuellen Fassung beachtet. Der ausgefüllte DIWA-Shuttle wird vom WVU spätestens zum 01.06. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres an den NLWKN übergeben. Die Rohwasserdaten gemäß RdErl. d. MU vom 12. 12. 2012 — 23-62003/11 („Öffentliche Wasserversorgung; Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen“) -VORIS 28200- in der jeweils aktuellen Fassung sind jährlich elektronisch zu erfassen und spätestens bis zum 01.03. des Folgejahres an den NLWKN zur Eingabe in die Landesdatenbank (LDB) zu übergeben. Die dazu hier beigefügten Unterlagen werden beachtet. Spätestens mit Abgabe des Entwurfs eines Schutzkonzeptes für den Folgezeitraum ist beim NLWKN ein Kontingent Bericht (vorläufiger Erfolgsbericht) über bis dahin durchgeführte Maßnahmen vorzulegen. Dieser ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 der Kooperationsverordnung eine Basis für die Entscheidung über den Abschluss eines neuen, nachfolgenden Finanzhilfevertrages. Spätestens 12 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit ist dem NLWKN gem. § 6 Abs. 3 der Kooperationsverordnung ein Erfolgsbericht in elektronischer und in Papierform zur Verfügung zu stellen. Dem Erfolgsbericht muss das Testat einer Prüfungseinrichtung über die Verwendung der Finanzhilfe beigefügt sein. Für die Rückzahlung etwaiger Haushaltsmittelreste wird dabei auf § 7 dieses Vertrages verwiesen. Im Erfolgsbericht ist die Effizienz der im Rahmen des Schutzkonzeptes umgesetzten Trinkwasserschutzmaßnahmen für die Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) anhand der im Schutzkonzept festgelegten Erfolgsparameter darzustellen. Die Darstellung muss für jeden Erfolgsparameter graphisch und tabellarisch mit erläuterndem Text erfolgen. Die grundlegenden Kenndaten, wie z.B. TGG-Größe, Flächennutzung und die Anzahl der Betriebe sowie Grund- und Rohwassergüte sind separat je TGG darzustellen. Weitere land- und wasserwirtschaftliche Erfolgs- bzw. Belastungsparameter können ggf. zusammenfassend dargestellt werden, sofern dies fachlich vertretbar ist. Eine zusammenfassende Betrachtung ist zuvor mit dem NLWKN abzustimmen. Der Bericht muss eine gesamtgebietliche Erfolgsbewertung über die Umsetzung des Schutzkonzepts ermöglichen. Abweichungen zwischen den Angaben im Erfolgsbericht und den in den jährlichen DIWA-Shuttle-Datenerfassungen gelieferten Daten sind zu begründen. Das WVU ermöglicht die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen durch den NLWKN und stellt durch Regelungen in den Freiwilligen Vereinbarungen das Betretungsrecht des NLWKN für die von ProfiTickets mit den Maßnahmen betroffenen Flächen sicher. Der Landesrechnungshof kann gemäß §§ 91, 104 oder 111 der LHO (je nach Unternehmensform des Vertrages schließenden Wasserversorgungsunternehmens) sein Prüfungsrecht wahrnehmen. Der Vertrag gilt gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Kooperationsverordnung für den Zeitraum von fünf Jahren und zwar vom ………………..…… bis zum …………….…………. Die Verpflichtungen des WVU für das Jahr 2023 für den Verwendungsbereich Gewässerschutzberatung stehen unter dem Vorbehalt, dass für das Jahr 2023 für den Verwendungsbereich Gewässerschutzberatung eine der Höhe nach den Jahren 2019-2022 entsprechende gleiche Finanzhilfe (durch Erteilung eines Änderungsbescheides zum Zuwendungsbescheid auf Antrag sowie Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Finanzhilfevertrag für das Jahr 2023) gewährt wird. Die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 5 des Vertrages und § 6 der Kooperationsverordnung ist auch nach Vertragsende sicher zu stellen. Der am Ende dieses Vertrages nicht verausgabte Finanzhilfeanteil für Freiwillige Vereinbarungen ist zurückzuzahlen. Bei der Berechnung des zurück zu zahlenden Restes wird berücksichtigt, dass die Finanzierung jeweils anteilig auch aus einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, ggf. vorhandenen 10-%igen Eigenbeteiligung erfolgt. Innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages erbrachte Leistungen können noch im Folgejahr des Vertragszeitraumes aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdFinanzhilfeanteil für Freiwillige Vereinbarungen und ggf. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt 10-%igen Eigenanteil dieses Vertrages finanziert werden. Für Großkunden Nicht verausgabte Mittel (Reste) sind nach Vorlage des Erfolgsberichtes und Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsinstitut spätestens bis zum Ende des Folgejahres nach Vertragsende zu erstatten. Eine Verrechnung mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTicketsMitteln aus einem Folgevertrag ist nicht gestattet. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerVertrag kann gekündigt werden, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket wichtigem Grund eine Fortsetzung für eine oder beide Seiten nicht zurückgegeben haben, gibt mehr zumutbar ist. In diesem Fall verständigen sich die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner Vertragsparteien auf Inhalt und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Zeitpunkt der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibtVertragsauflösung. Eine solche Verständigung ist dann nicht erforderlich, wenn sie einem Vertragspartner auf Grund einer erheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten durch den anderen Vertragspartner nicht zumutbar ist und daher nur eine vollständige und sofortige Vertragsauflösung in Betracht kommt. Die bis zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt gewährte Finanzhilfe hat das WVU bis auf Reste gemäß § 7 dieses Vertrages nicht zurück zu zahlen. Das Land ist bereit, das Vertragsverhältnis mit dem Rechtsnachfolger des WVU zu denselben Bedingungen fortzusetzen. Entsprechendes gilt bei Änderungen des/der Verlust Vertragsgebiete(s) nach § 1, wobei berücksichtigt wird, welche Finanzhilfe nach dem jeweiligen Schutzkonzept auf das Trinkwassergewinnungsgebiet entfällt, das zur Liste der Vertragsgebiete nach § 1 hinzukommt oder dort wegfällt. Das WVU verpflichtet sich, dem NLWKN umgehend mitzuteilen, ob sich Änderungen hinsichtlich des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurdehydrogeologischen Einzugsgebietes, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten auswelches Grundlage zur Ermittlung der Flächengröße von Vertragsgebieten nach § 1 und somit auch Grundlage für die Mittelzuteilung der Finanzhilfe war, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält ergeben haben. Die Mitteilung erfolgt spätestens bis zum 01.06. eines jeden Jahres. Bei Verkleinerung oder Wegfall von Gebieten wird die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anFinanzhilfe vorbehaltlich noch bestehender Verpflichtungen unmittelbar verringert, die aus Anpassung erfolgt jedoch spätestens ab dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen Folgejahr. Entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verringerung der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur ArchivierungWasserförderung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt Vergrößerung oder Neuaufnahme von Gebieten kann – bei Verfügbarkeit ausreichender Finanzierungsmittel – die Finanzhilfe ab dem Folgejahr erhöht werden. Demgegenüber werden Änderungen bei der ProfiTicket­Vertriebspartner Einstufung in die Handlungsbereiche (A - C) des Prioritätenprogramms Trinkwasserschutz gem. der Tabelle in diesem Abschnitt genannten Aufgaben§ 1 aufgrund veränderter Gewässergüte-Daten (vergleiche § 5 Abs. Der Großkunde unterstützt ihn dabei 2 u. 3) grundsätzlich erst nach seinen MöglichkeitenVertragsablauf und aufgrund detaillierter Trendbeurteilungen anhand des Erfolgsberichts vorgenommen. Zahlungsverkehr Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nds. Landesbetrieb für Wasserwirt- Name des Wasserversorgers schaft, Küsten- und SollNaturschutz (NLWKN) Betriebsstelle (Name der Betriebsstelle einfügen) ................................................................ ………….............................................. (Datum, Unterschrift) (Datum, Unterschrift) …………………………………............... (Datum, Unterschrift) Schutzkonzept gem. § 3 Kooperationsverordnung (gem. § 2 Abs. 2 dieses Vertrages) incl. der geforderten Erfolgsparameter mit Ausgangs- und Zielwerten und Organisationskonzept Beschlussprotokoll Hinweise des NLWKN zur Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen in der jeweils aktuellen Fassung (gem. § 2 Abs. 2 Buchstabe d) DIWA-IstPflichtenheft in der jeweils aktuellen Fassung (gem. § 5 Abs. 2) RdErl. d. MU vom 12. 12. 2012 — 23-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe62003/11 („Öffentliche Wasserversorgung; Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen“) -VORIS 28200- ggf. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.sonstige Anlagen: ………………………………………………………………

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenöffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Vollstre- ckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.09.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Mit Sie findet auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte der Gesamtabwicklung Stadt bzw. des GKA haben Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahren s- beschreibung. Im Einzelnen sind die Verkehrsunternehmen folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt die Stadt offene Forde- rungen hat und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Wege der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der ProfiTickets erklären Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Kommunikationsdaten dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Großkunden bereitForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt gegen die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält gegen die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt die Stadt offene Forde- rungen hat und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung diese im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Wege der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit der Dienstleistung in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Mit Für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft - bzw. in der Gesamtabwicklung Trägerschaft von Caritas oder Diakonie - werden die Anforderungen des GKA haben kirchlichen Datenschutzes nach DSG-EKD 2018 (evangelische/diakonische Xxxxxx) bzw. KDG (katholische Xxxxxx und Caritas) berücksichtigt. § 1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsdatenverarbeitung Aus dem Softwarepflegevertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Umfang und Art der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung. Zweck der Verarbeitung nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO ist die Verkehrsunternehmen iSoftwarebetreuung und –unterstützung von Mitarbeitern des Auftraggebers sowie Analyse und Behebung von Fehlerzuständen der Software mittels Telefon, Fernwartung und Datenbankkopien des Auftraggebers. Im hvv Zuge der Leistungserbringung kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtden Auftragnehmer nicht ausgeschlossen werden. Das Vertragsverhältnis zwischen Die Erbringung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Vertrag mit Mitgliedsstaat der S­Bahn direkt (Direktvertrag) Europäischen Union oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertraganderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung Kategorien von betroffenen Personen Daten oder Datenkategorien Klienten des Auftraggebers Anschrifts-/Kontaktdaten, Persönliche Informationen, Bezugspersonen, Angaben über pflegerischen/medizinischen Zustand und Diagnosen, erbrachte Leistungen, Leistungsträger, Ärzte, Sonstige Dienstleister, Rechnungslegung, Kontakthistorie und Dokumente für .snap PPC/PPS zusätzlich: Anamnesedaten; Pflegeplanung und –dokumentation, Pflegeberichte und ergänzende Dokumentation Bezugspersonen des Klienten Anschrifts-/Kontaktdaten, Verwandschaftsgrad Ärzte Anschrifts-/Kontaktdaten, Verwaltungsdaten Mitarbeiter des Auftraggebers Anschrifts-/Kontaktdaten, Angaben zu Ausbildung/Qualifikation, Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Dienst- und Einsatzplan Arbeitszeiterfassung und –auswertung, Dokumente Supportfälle und Teilnahmen an Schulungen/Veranstaltungen Dienstleister und deren Ansprechpartner Anschrifts-/Kontaktdaten, Kontakthistorie Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können, sind Mitarbeiter in den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungBereichen Support/Kundenbetreuung und Softwareentwicklung des Auftragnehmers. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben. § 2 Anwendungsbereich und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Verantwortlichkeit

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Wilkhahn ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Büro- und Objektmöbelbranche, mit Sitz in Deutschland, Zweigwerken in Spanien und Australien, Vertriebsgesellschaften weltweit und Lizenzpartnern in Japan, Marokko und Südafrika (hvvsiehe Anlage 1). Wilkhahn stellt sich den ökologischen Erfordernissen und der sozialen und ethischen Verantwortung, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der Globalisierung des Unternehmens und der Märkte ergeben. Die Bau- und Holzarbeiter Internationale – BHI, als globale Gewerkschaftsorganisation schließt freie und demokratische Gewerkschaften in der Bau- und Baumaterialienindustrie, der Holzindustrie sowie der Forstwirtschaft und verwandten Industriezweigen weltweit zusammen. Die IG Metall ist die für Wilkhahn zuständige Branchengewerkschaft am Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland und ist Mitglied im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBHI. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Wilkhahn, in seinen Produktions- und Vertriebsunternehmen weltweit Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sicher zu stellen, die mindestens den Übereinkommen und Empfehlungen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Internationalen Arbeitsorganisation (S­Bahn)IAO) entsprechen. Wilkhahn verpflichtet sich außerdem, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt mit seinen Lizenzpartner und ermächtigtZulieferer Vereinbarungen zur Einhaltung dieser Prinzipien zu treffen. Das Vertragsverhältnis zwischen § 1 Grundlegende Ziele 1.Freie Xxxx der S­Bahn Beschäftigung Es darf keine Zwangs- oder Pflichtarbeit geben (IAO-Übereinkommen Nr. 29 und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragNr. 105). Maßgeblich für diese Verträge sind Ebenso duldet Wilkhahn keine Form der hvv GemeinschaftstarifSchuldknechtschaft oder Häftlingsarbeit. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht gezwungen werden, insbesondere Abschnitt 3.5ihren Pass, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungKennkarte oder Wertsachen abzugeben. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs2.Verbot von Kinderarbeit Wilkhahn duldet keine Kinderarbeit. Es werden nur Mitarbeiter/innen beschäftigt, die älter als 15 Jahre sind und das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Pflichtschulalter überschritten haben (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstIAO-Übereinkommen Nr. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen138). Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde Kinder unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson18 Jahren dürfen keine Beschäftigungen ausführen, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber auf Grund ihrer Natur oder den Umständen, unter denen sie ausgeführt werden, der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmtGesundheit, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungSicherheit oder Moral der Kinder schaden (IAO-Übereinkommen Nr. Änderungen sind der S­Bahn182). 3.Keine Diskriminierung Wilkhahn verpflichtet sich, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Chancengleichheit bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenBeschäftigung zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeiter/innen wegen des Geschlechts, der Gültigkeit ethnischen Herkunft, der alten ProfiTicketsHautfarbe, der Religion, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der politischen Meinung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, der sexuellen Ausrichtung oder des Alters darf nicht erfolgen (IAO-Übereinkommen Nr. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung 100 und 111). Körperliche Misshandlungen, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einArbeitgeber sind verboten.

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Präambel. ProfiTickets Die nachfolgenden Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung für Pflegebedürftige in Hamburg werden nach dem Zeitaufwand vergütet, der für den jeweiligen individuellen Leis- tungseinsatz vor Ort benötigt wird. Der Leistungseinsatz beginnt mit der frühesten Xxxxxxx- xxxx, spätestens an der Wohnungstür / dem Betreten der Häuslichkeit (Wohnung) und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit beginnt der Einsatz mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Der Leistungseinsatz bein- haltet somit auch den Zeitaufwand für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Leis- tungserbringung vor Ort sowie die Dokumentation der Leistung in der Patientenpflegedoku- mentation vor Ort (Leistungszeit). Die Vergütung für den jeweiligen individuellen Leistungseinsatz ergibt sich aus der Multipli- kation von der tatsächlichen Leistungszeit in Minuten und der Vergütung je Leistungsminute. Die so ermittelte Einsatzvergütung ist Grundlage der Abrechnung und nicht die vertraglich vereinbarte Leistungszeit. Mit dieser Vergütung sind Abonnementsfahrkarten alle vertraglichen Leistungen des Hamburger Verkehrsverbundes jewei- ligen Leistungseinsatzes abgegolten. Für An- und Abfahrt kann die Wegepauschale aus dem Leistungskomplexsystem unter den dort genannten Voraussetzungen abgerechnet werden. Beim Zusammentreffen von nach Zeitaufwand abrechenbaren grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Leistungen mit Leistungen der Grundpflege/hauswirtschaftlichen Ver- sorgung nach dem Leistungskomplexsystem und/oder Leistungen der häuslichen Betreuung kann die Wegepauschale nur einmal pro Einsatz abgerechnet werden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Die Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die not- wendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häus- lichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Häusliche Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Betreuung im Einzelfall sichergestellt sind (hvv§ 124 Absatz 3 SGB XI). Leistungen nach § 124 SGB XI sind gegenüber den Sozialhilfeträgern nicht abrechnungsfä- hig; Leistungen die nach dem SGB XII erbracht werden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) bleiben hiervon unberührt. Die vereinbarten Leistungen richten sich immer nach dem individuellen Pflege- und Betreu- ungsbedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Die Leistungen in den Bereichen Körper- pflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden von dem Pflege- dienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der ei- genständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Leistungen im Bereich der häusli- chen Betreuung werden nach individuellen Erfordernissen in Form von Unterstützung, Be- schäftigung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung erbracht. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger die Einsatzvergütung entspre- chend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI über die zeitbezogene Ver- gütung. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben vereinbarten Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Neben den Vergütungssätzen für die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Vergütungssystem nach Zeit aufgeführten Leistun- gen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die S­Bahn nicht Bestandteil der nach § 3 des Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI für Hamburg GmbH vereinbarten Leistungen sind. Nach Zeitaufwand abrechenbare grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen so- wie Leistungen der häuslichen Betreuung umfassen insbesondere die nachfolgend genann- ten Einzelleistungen.. Körperpflege, z. B. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Teilwaschen Mund- und Zahnpflege Kämmen Waschen/Duschen/Baden An- und Auskleiden Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (S­Bahn)auch z. B. Wechseln des Urin- u. Stomabeutels, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Wechseln von Inkontinenzarti- keln/Urinal) Ernährung, 00000 Xxxxxxx beauftragt z. B. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfen beim Essen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird Trinken Hygiene in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Zusammenhang mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragNahrungsaufnahme Aufbereiten der Sondennahrung Vorbereiten und Richten der Sondennahrung Verabreichung der Sondenkost Mobilität, den z. B. Bett machen/richten Lagern/Mobilisierung Aufstehen/Zubettgehen Transfer mobilitätseingeschränkter Pflegebedürftiger innerhalb der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Woh- nung An- und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Auskleiden im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrendem Verlassen und/oder Wie- deraufsuchen der Wohnung Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfdenen das persönl. Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch nicht möglich ist. Erstbesuch (vor Aufnahme der Pflege) Anamnese Pflegeplanung Folgebesuch (zur Aktualisierung der Pflege bei gravieren- der nicht nur vor- rübergehender Ver- änderung des Pfle- gezustands) Überarbeitung der Pflegeanamnese Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizen Reinigen von Fußböden, Möbeln und Haushalts-geräten im allgemein übli- chen Lebensbereich Trennung und Entsorgung des Abfalls Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes Wechseln der Wäsche Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln u. Ausbessern) Einräumen der Wäsche (auch bei hochgradiger Verwirrtheit in Verbindung mit absoluter Harn- und/oder Stuhlinkontinenz) Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Regel für eine Woche) Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegen- ständen Unterbringung der eingekauften Waren und Gegenstände in der Woh- nung/im Vorratsschrank Kochen, Zubereitung Spülen Reinigen des Arbeitsbereiches Häusliche Betreu- ung Begleitung, z.B.: Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten Spaziergänge Begleitung zum Friedhof Beschäftigung, z.B.: Unterstützung, z. B. NamensänderungB.: Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Be- schäftigungen Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus Unterstützung bei Spiel und Hobby Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenhei- ten Unterstützung bei der Versorgung von Haustie- ren Beaufsichtigung, umz.B.: Anwesenheit, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement u. a. um Sicherheit zu vermitteln MUSTER‌ Anlage 4 Stand 2014 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in das Großkundenabonnement15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Xxxxxx 0 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in 15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Pflegedienst Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0x Pflegekasse Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Muster-Leistungsnachweis - Xxxxxxxxxx, � unterstützt Werbemaßnahmen Xxx - Dezember 2013 Pflegeleistungen nach §36 SGB XI - Pflegeversicherung Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxx *19.12.1936 - Vers.: 99999999/1111111111/50001, PV: 2 Leistungen 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21Sa 22So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28Sa 29So 30 Mo 31 Di Anz. Einsatz-Beginn LK1:Kl.Morgen/Abendtoilette LK3:Gr.Morgen-/Abendtoilette LK5:Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung häusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) häusl. Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginn LK13b: Wechseln & Waschen Wäsche Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginnhäusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) häusl. Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Datum: Pflegedienst: Patient/Bevollmächtigter: - Leistungsinhalte der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust häuslichen Betreuung - Qualifikation des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahneingesetzten Personals - Abrechnung/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Leistungsnachweise

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Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Um die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen besser schützen zu können, stellen wir Firmenkunden diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber unseren und Ihren Umgang mit diesen Daten regelt (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Folgenden als Vereinbarung bezeichnet). Diese Vereinbarung ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen von ezeep Blue (GKA) beziehen könnenim Folgenden als Vertrag bezeichnet). Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Nutzung von ezeep Blue gelten die Verkehrsunternehmen im hvv durch Vertrag aufgeführten Bedingungen, wobei diese Vereinbarung einen Geschäftsbesorgungsvertrag Anhang dazu darstellt. Die Vereinbarung konkretisiert die S­Bahn Hamburg GmbH Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz. Vertragsparteien sind Sie als Auftraggeber (S­Bahn)Verantwortlicher) sowie • für die Region Europäischer Wirtschaftsraum, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Vereinigtes Königreich und Schweiz: die ThinPrint GmbH, Xxx-Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxx (im Folgenden als ThinPrint bezeichnet) • für alle anderen Regionen: die ezeep Inc., 0000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltXxxxxx, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt XX 11 – 11080, Xxxxxx, XX 00000, XXX (Direktvertragim Folgenden als ezeep bezeichnet) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt als Auftragnehmer (AufnahmevertragAuftragsverarbeiter). Maßgeblich für diese Verträge Die Vereinbarung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit den Festlegungen des Vertrages im Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder eines Subauftragnehmers personenbezogene Daten (im Folgenden Daten) des Auftraggebers verarbeiten. Während ezeep Blue in verschiedenen Druckumgebungen genutzt werden kann, ist es in einer Windows- Virtual-Desktop-Umgebung wie Microsoft Azure datenschutzrechlich eng mit dieser Umgebung verknüpft. Für Dienste und Funktionen einer solchen Umgebung außerhalb des Druckdienstes ezeep Blue ist der Anbieter der betreffenden Windows-Virtual-Desktop-Umgebung verantwortlich. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der hvv GemeinschaftstarifDatenverarbeitung: Art der Daten Art und Zweck der Datenverarbeitung Kategorien betroffener Personen • Kontaktdaten von Ansprechpartnern: Name, insbesondere Abschnitt 3.5Vorname, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Position, ggf. Niederlassung des Auftraggebers, Firmen-Telefonnummer, Firmen- E-Mail-Adresse • Logdaten der Server, von denen Druckaufträge versendet werden; ggf. temporär Druckaufträge • falls erforderlich, essentielle Cookies • Kontaktdaten von Ansprechpartnern werden in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen Kundendatenbank des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Auftragnehmers gespeichert und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Geschäftszwecke zwischen Auftraggeber (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (FirmenstammdatenVerantwortlicher) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisierenAuftragnehmer (Auftragsverarbeiter) verwendet. • Bereitstellung des Cloud-Dienstes ezeep Blue • Support- und Consulting-Leistungen, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die KarteninhaberFehlersuche Mitarbeiter/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­BahnKunden/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung innen oder Geschäftspartner/innen des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel Auftraggebers Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag Laufzeit des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an Vertrages, sofern sich aus den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBestimmun- gen dieser Vereinbarung nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Für Den Cloud Dienst Ezeep Blue

Präambel. ProfiTickets Der Vertrag wird nach den Grundsätzen des § 127 Abs. 2 SGB V geschlossen. Auftragneh- mer im Sinne dieses Vertrages sind Abonnementsfahrkarten die an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbrin- ger, deren Gemeinschaften und Verbände (nachfolgend Leistungserbringer genannt); Auf- traggeber ist die KKH. § 1 Gegenstand des Hamburger Verkehrsverbundes Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln aus dem Wiedereinsatzpool der KKH. Hierin eingeschlossen versteht sich auch die Abrech- nung (hvv)siehe Anlage 03: "Abrechnungsregelung") sowie alle mit der Versorgung in Zusam- menhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, wie z.B. Abfrage des Lagerbestandes, Bedarfsfeststellung, Einweisung/Beratung des Versicherten, Bereitstellung/Lieferung, Xxxxx- xxxx, Montage, sowie die Sicherstellung einer telefonischen Beratung und Auftragsan- nahme. Maßgebend für den Leistungsumfang/die Leistungsanforderungen sind die nachfol- genden Paragraphen. Die Hilfsmittel, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Gegenstand der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffenVersorgung sind, sind in der An- lage 04: „Preisblatt“ (gemäß Hilfsmittelverzeichnis) aufgeführt. § 2 Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages sind: • der Vertrag • die Leistungsbeschreibung • die Anlagen: Anlage 01 Datenübermittlung Anlage 02 Bestätigung Beratung, Empfang, Einweisung, Funktionsprüfung Anlage 03 Abrechnungsregelung Anlage 04 Preisblatt Anlage 05 Anpassbogen Anlage 06 Reparaturarbeitswerte (AW) Anlage 07 Formblatt Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung § 3 Geltungsbereich Der Vertrag berechtigt und verpflichtet den Leistungserbringer zur Versorgung der Versicher- ten der KKH und aller durch die KKH betreuten Anspruchsberechtigten mit Hilfsmittel aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Wiedereinsatzpool im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstgesamten Bundesgebiet. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner§ 4 Vertragsteilnahme Der Leistungserbringer stellt sicher, dass über die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt vereinbarte Vertragslaufzeit die nachfol- genden Bestimmungen erfüllt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.:

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