Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einden standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, indem sie die Vielfalt nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der Pflanzen dem Wald obliegenden Schutz- und Tiere Erholungsfunktionen sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormWaldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuZielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und ein auf das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die gewünschte Entwicklung Zwecke der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGemeinde zu verwalten (GemO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Beteiligten verfolgen mit der Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Landkreis Ludwigsburg zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Städte und Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/Enz, Walheim und der Landkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert1 S. 1, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.091. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amAlt GKZ:

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für Gemeinde Grünkraut (erfüllende Gemeinde) und die Gemeinde Bodnegg (abgebende Gemeinde) haben den Entschluss gefasst, Aufgaben des Bauhofes und gemeindliche Bauherrenaufgaben gemeinsam wahrzunehmen. Aus diesem Grunde schließen sie diese Vereinbarung in dem Bewusstsein, dass eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt erfolgreiche gemeinsame Aufgabenwahrnehmung eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormBeteiligten erfordert. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuerfüllende Gemeinde erledigt für die abgebende Gemeinde gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 GKZ die in § 2 und § 3 genannten Aufgaben des Bauhofes und gemeindlichen Bauherrenaufgaben. Die erfüllende Gemeinde erfüllt für die abgebende Gemeinde alle Aufgaben, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen von ihrem Bauhof bisher erledigt wurden. Die Rechte und ein Pflichten zur Erfüllung dieser Aufgaben gehen auf die gewünschte erfüllende Gemeinde über. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere • Unterhaltung der kommunalen Liegenschaften • Gestaltung und Pflege der Grünflächen • Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Gewässer mit regelmäßiger Kontrolle der Verkehrssicherheit • Winterdienst • Unterstützung bei Märkten und Veranstaltungen • Hausmeistertätigkeiten für Verwaltung und Schule • Sonstiges, z.B. Spielplatzkontrollen, Müllentsorgung, Friedhof, Gemeindemobil, Kanal. • Ansprechpartner für Ingenieurbüros, Architekten und ausführende Firmen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen Dritter • Überwachung von Baumaßnahmen Dritter (Ver- und Entsorgungsbetriebe) Die Gemeinden sind sich darüber einig, dass der gemeinsame Bauhof die zum Zeitpunkt des Abschlusses der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von den jeweiligen Bauhöfen wahrgenommenen Leistungsarten erbringt und dass die beiden Gemeinden in diesem Umfang auf die Leistungen des gemeinsamen Bauhofes zurückgreifen. Die erfüllende Gemeinde verpflichtet sich, für die abgebende Gemeinde gemeindliche Bauherrenaufgaben durchzuführen. Die Rechte und Pflichten als Xxxxxx der Aufgaben bleiben bei der abgebenden Gemeinde. Das Aufgabengebiet umfasst alle Bauherrenaufgaben, die in der abgebenden Gemeinde anfallen. Hierzu zählen insbesondere: • Überprüfung der gemeindeeigenen Immobilien und Entwicklung von Vorschlägen für bauliche Maßnahmen im Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten, Erhalt der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGebäudesubstanz und energetische Verbesserungen • Mitwirkung bei der Instandsetzung und Instandhaltung der Objekte • Vertretung der Gemeinden bei Bauvorhaben des Hoch-, Tief- und Straßenbaus • Mitwirkung bei Bebauungsplänen • Prüfung und Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich Erschließung • Mitwirkung bei der Umsetzung von Projekten, z.B. Ökokonto, Breitbandplanung, energetische Maßnahmen an Gebäuden, Straßenbeleuchtung Die beiden Gemeinden bilden einen gemeinsamen Ausschuss nach § 25 Abs. 3 Nr. 1 GKZ (Bauhof-Ausschuss). Dieser berät alle Bauhofangelegenheiten vor, die vom Gemeinderat oder einem beschließenden Ausschuss der erfüllenden Gemeinde zu entscheiden sind. Hierzu zählen z.B. grundsätzliche organisatorische Entwicklungen, Veränderungen des Aufgabenumfangs, Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen, Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit nach der Hauptsatzung der erfüllenden Gemeinde der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss hierfür zuständig sind. Der Bauhof-Ausschuss besteht aus folgenden neun stimmberechtigten Mitgliedern: • Je zwei Mitglieder der Gemeinderäte der erfüllenden Gemeinde und der abgebenden Gemeinde • Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde und der abgebenden Gemeinde • Leiter des gemeinsamen Bauhofes • Je ein Vertreter der Gemeindeverwaltungen der erfüllenden Gemeinde und der abgebenden Gemeinde, die vom jeweiligen Bürgermeister benannt werden. Weitere Personen können als beratende Mitglieder hinzugezogen werden. Der Vorsitz des Bauhof-Ausschusses wechselt alle 2 Jahre zwischen den Bürgermeistern. Der jeweils andere Bürgermeister ist stellvertretender Vorsitzender. Bis 31.12.2022 übernimmt der Bürgermeister der Gemeinde Bodnegg den Vorsitz. Der Ausschuss tagt regelmäßig, mindestens zweimal jährlich. Er ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist und die Sitzung ordnungsgemäß geleitet wird. Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Dieses wird vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet. Es ist den Mitgliedern des Ausschusses innerhalb von 2 Monaten zur Kenntnis zu bringen. Die abgebende Gemeinde stellt der erfüllenden Gemeinde die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ihrer Beschäftigten, die bisher mit Bauhofaufgaben befasst sind, gemäß § 1 4 Abs. 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zur Verfügung (Personalgestellung). Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet erfüllende Gemeinde stellt der abgebenden Gemeinde die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ihres Mitarbeiters, der gemeindlichen Bauherrenaufgaben für die abgebende Gemeinde durchführt, gemäß § 4 Abs. 3 TVöD im Umfang dieser Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Nähere Details werden in einer Personalgestellungsvereinbarung geregelt. Die derzeitigen Immobilien der Bauhöfe der erfüllenden Gemeinde und der abgebenden Gemeinde bleiben im Eigentum der jeweiligen Gemeinde. Beide Gemeinden stellen diese Immobilien übergangsweise für den gemeinsamen Bauhof kostenlos zur Verfügung und finanzieren eventuell notwendige Unterhaltungsmaßnahmen. Die erfüllende Gemeinde erstellt bzw. mietet möglichst rasch ein gemeinsames Bauhofgebäude. Beide Gemeinden stellen das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung vorhandene bewegliche Anlagevermögen ihres jeweiligen Bauhofes (Maschinen, Geräte usw.) dem Pächter gemeinsamen Bauhof gegen Kostenersatz zur Verfügung. Beide Gemeinden stellen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung vorhandene sonstige, nicht bilanzierte Ausstattung und das Verbrauchsmaterial ihres jeweiligen Bauhofes dem gemeinsamen Bauhof kostenlos zur Verfügung. Die erfüllende Gemeinde verwendet dieses ausschließlich für die Aufgaben des gemeinsamen Bauhofes. Beide Gemeinden bezahlen jeweils die Personalaufwendungen für das bei ihnen beschäftigte Bauhofpersonal sowie alle sonstigen Aufwendungen des gemeinsamen Bauhofes, die der jeweiligen Gemeinde direkt zugeordnet werden können. Die erfüllende Gemeinde finanziert außerdem alle nicht direkt zuzuordnenden Aufwendungen des gemeinsamen Bauhofes vor. Sie erhält hierfür von der abgebenden Gemeinde anteilige Abschlagszahlungen. Nach Abschluss jeden Haushaltsjahres werden die tatsächlichen Kosten des gemeinsamen Bauhofes unverzüglich, spätestens bis 01.04. eines Jahres, ermittelt und anteilig auf die beiden Gemeinden aufgeteilt. Diese Aufteilung erfolgt nach einheitlichen Leistungsstundensätzen für • Bauherrenaufgaben • Personalaufwendungen, möglichst getrennt nach Leitung, Vorarbeiter und sonstige Arbeiter • Maschinen • Sonstige Aufwendungen (einschließlich Verwaltungsaufwand). Die einheitlichen Leistungsstundensätze werden jährlich durch die erfüllende Gemeinde in Abstimmung mit der abgebenden Gemeinde kalkuliert und einvernehmlich festgesetzt. Sie sind so zu kalkulieren, dass Gesamtkostendeckung erreicht wird. Die näheren Details dieser Abrechnung legen die Verwaltungen einvernehmlich fest. Die Finanzierung des zukünftig zu errichtenden gemeinsamen Bauhofgebäudes einschließlich Grundstück wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteiligten Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten. Sie werden diese Vereinbarung mit Wohlwollen ausstatten und nach den Regeln von Treu und Glauben erfüllen. Die erfüllende Gemeinde verpflichtet sich, der abgebenden Gemeinde jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Anhang aufge- führten Flächen Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Die Vereinbarung kann nach frühestens zehn Jahren von jedem Vertragspartner mit einer Gesamtgröße Frist von x ha für 24 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Wird die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Vereinbarung gekündigt, und wird zwischen den Vertragspartnern keine neue Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Bauhofes abgeschlossen, so verpflichten sich die Vertragspartner, das vorhandene Anlagevermögen und Personal durch Maßnahmen zur Entflechtung zu trennen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert• Das Personal des Bauhofes wird gemäß der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren vor Kündigung in Anspruch genommenen Leistungsstunden anteilig auf die Kommunen übertragen. • Das bewegliche Anlagevermögen des Bauhofes, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf das von der Pachtzeitjeweiligen Gemeinde zu Beginn des gemeinsamen Bauhofes eingebracht wurde (§ 8), also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamverbleibt bei der jeweiligen Gemeinde. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1übrige bewegliche Anlagevermögen wird gemäß der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren vor Kündigung in Anspruch genommenen Leistungsstunden anteilig auf die Kommunen übertragen. Die abgebende Gemeinde wird das ihr zugeteilte Anlagevermögen zu den aktuellen Buchwerten von der erfüllenden Gemeinde erwerben. • Sofern die abgebende Kommune die Vereinbarung kündigt, hat sie der erfüllenden Kommune die noch nicht abgeschriebenen Mehrkosten des gemeinsamen Bauhofs zu erstatten. Mehrkosten sind die Differenz zwischen den Baukosten des gemeinsamen Bauhofes und endet am 31.12den Baukosten einer Einzellösung. eines jeden JahresDiese Kosten werden nach Abrechnung der Baukosten des gemeinsamen Bauhofes festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen den Anforderungen der rechtlichen Vorschriften entsprechen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist nur in dem Umfang zulässig, wie die Daten zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebendieser Vereinbarung erforderlich sind. Die im Bauhof mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenüber Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet. Die gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben ihre Kenntnis zur Erfüllung der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenDiese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde. Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung von beiden Gemeinden öffentlich bekanntzumachen. Sie tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.09.2021 in Kraft. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Gemeinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istdie Vereinbarung lückenhaft sein sollte oder wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/haFür die erfüllende Gemeinde Für die abgebende Gemeinde Grünkraut, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amden 28.07.2021 Bodnegg, den 04.08.2021… gez. gez. Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxx Bürgermeister Bürgermeister Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde vom Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.08.2021 genehmigt.

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Samples: www.gruenkraut.de, www.bodnegg.de

Präambel. Die Stiftung setzt Aufgrund der COVID-19-Pandemie verständigten sich der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD), der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV), das Netzwerk der Geburtshäuser e. V. sowie der GKV-Spitzenverband im Xxxx 2020 auf befristete Regelungen, die eine digitale Erbringung einer Vielzahl von Leistungen nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfe-Vertrag) ermöglichten und Regelungen zu Materialmehraufwendungen für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formpersönliche Schutzausrüstung beinhalteten. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVereinbarung wurde im Laufe der Pandemie mehrfach verlängert und angepasst. Mit dem absehbaren Ende der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag laufen diese Sonderregelungen aus. Während der COVID-19-Pandemie sammelten die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V ebenso wie freiberuflich tätige Hebammen und Versicherte positive Erfahrungen mit der digitalen Leistungserbringung. Es besteht der gemeinsame Wunsch, Leistungen mittels Videobetreuung zukünftig in die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf Regelversorgung zu überführen. Die Vertragsverhandlungen hierzu wurden bereits im Xxxx 2021 aufgenommen. Mit dem am 09.06.2021 in Kraft getretenen Digitale–Versorgung–und–Pflege– Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) wurden die gewünschte Entwicklung Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V in § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V zudem vom Gesetzgeber verpflichtet, Leistungen der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Hebammenhilfe, die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Wege der Videobetreuung erbracht werden, zu vereinbaren. Es ist das gemeinsame Anliegen der Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V, die laufenden Verhandlungen schnellstmöglich abzuschließen und verlässliche sowie dauerhafte Regelungen zur digitalen Leistungserbringung zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenAnforderungen an die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um Leistungen der Hebammenhilfe im Wege der Videobetreuung zu erbringen. Gleichwohl soll eine Situation vermieden werden, in der aufgrund des Endes der Befristeten Corona- Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag digitale Leistungen kurzfristig nicht mehr erbracht werden könnten. Um Strukturen, die sich in den zurückliegenden Monaten entwickelt haben, nicht zu gefährden und Versicherte für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines überarbeiteten Hebammenhilfe-Vertrags weiterhin digitale Leistungen versorgen zu können, wird die vorliegende Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung orientiert sich an Regelungen zur Betreuung mittels Kommunikationsmedium der Befristeten Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag, die übergangsweise fortgeschrieben werden. Sie stellt kein Präjudiz für den zukünftigen Hebammenhilfe-Vertrag (einschließlich der Frage, wer Vertragspartei sein wird) dar. Sie soll nur dazu dienen, die kurze Frist bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfe-Vertrages zu überbrücken. Übergangsweise sind ausschließlich die in dieser Vereinbarung genannten alternativen Möglichkeiten zur Leistungserbringung mit Kommunikationsmedium nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamMaßgabe der folgenden Regelungen anwendbar. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Sonstige Regelungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am134a SGB V bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

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Samples: www.aok.de, www.gkv-spitzenverband.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Der Senat hat am 15. Juli 2003 beschlossen, die telefonische Erreichbarkeit und Servicequa- lität der Hamburger Verwaltung durch die Einführung eines telefonischen HamburgService zu verbessern. Hintergrund waren eine Kommunikationsanalyse im Bezirksamt Harburg, eine Ist-Analyse und ein Sollkonzept zur Verbesserung des telefonischen Service der Stadt sowie zwei repräsentative Bürgerbefragungen der Hamburgerinnen und Hamburger, die der Senat in den Jahren 2000 und 2003 durchgeführt hat. Ein flexibler Zugang zur Verwaltung, der auf allen Wegen gut funktioniert, ist darüber hinaus eines der wichtigsten strategischen Ziele beim E-Government in Hamburg. Der telefonische HamburgService ist deshalb auch in der Drucksache 18/533 „E-Government – Moderne Verwaltung für Hamburg“ als wichtiges behördenübergreifendes Projekt verankert. Auf diesen Grundlagen und auf Basis des vom Senat am 15. Juli beschlossenen Finanzie- rungskonzepts soll bis zum Xxxxxx 2004 die erste Ausbaustufe des HamburgService reali- siert werden. Nach dem erfolgreichen Aufbau der ersten Stufe des HamburgService soll in nachfolgenden Ausbaustufen schrittweise eine lebendige Natur Ausdehnung in Schleswig Holstein einden drei Dimensionen Organisation (Erweite- rung auf zusätzliche Verwaltungseinheiten), indem sie Inhalte (zusätzliche Serviceleistungen) und Me- dien (E-Mail- und Fax-Zugang, Vernetzung des Leistungsangebots mit dem Internet) erfol- gen. In dem Aufbau des telefonischen HamburgService sehen die Vielfalt Spitzenorganisationen der Pflanzen Ge- werkschaften und Tiere sowie Berufsverbände einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung des Ser- vice für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer wird die Chance, ihre Lebensräume bewahrt Behördenanliegen mit weniger zeitlichem Aufwand zu erledi- gen - einem Verlust von Arbeitszeit und wiederher- stelltEinkommen oder Freizeit - von besonderer Bedeu- tung sein. Entwicklungsmaßnahmen dienen Der neue Service kann und darf aus Sicht der Renaturierung Gewerkschaften allerdings nicht zu Lasten der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formkurzen Wege gehen, die für die bürgernahe Verwaltung Hamburgs prägend sind. Auch künf- tig werden nach Einschätzung der Spitzenorganisationen die meisten Bürgerinnen und Bür- ger ihre Anliegen weiterhin persönlich verfolgen wollen. Die Bedingungen Spitzenorganisationen unterstützen den Aufbau des telefonischen HamburgService. Sie verknüpfen dieses Pachtvertrages dienen dazuaber gerade in der ersten Aufbaustufe mit der Erwartung, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Qualitätssiche- rung zum vorrangigen Ziel zu erklären und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einen weiteren Ausbau nicht vor einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungqualitativen Evaluation vorzunehmen. Die Verpächterin künftige Dienstleistungsqualität des telefonischen Hamburg- Service und der in der ersten Aufbaustufe angeschlossenen Fachämter der Bezirksverwal- tung wird nach Meinung der Gewerkschaften entscheidend davon abhängen, dass die Be- schäftigten ihre Arbeit und die Arbeitsbedingungen zweckvoll mitgestalten können. Dazu kann sowohl auf Standweiden eine Kultur der Beschäftigtenbeteiligung an der Weiterentwicklung des telefonischen HamburgService und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amseiner Kooperation mit den Fachabteilungen wesentlich beitragen.

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Samples: www.dbb-hamburg.de, epub.sub.uni-hamburg.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für Zur gemeinsamen Aufgabenerledigung im Bereich der Finanzbuchhaltung haben die Gemein- den Alpen und Issum bereits im Jahr 2005 eine lebendige Natur öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlos- sen, mit der die Aufgaben der Finanzbuchhaltung Alpen auf die Finanzbuchhaltung Al- pen/Issum in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormIssum übertragen wurden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuGemeinden Kerken und Rheurdt haben ebenfalls in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 08.11.2011 eine gemeinsame Aufgabener- ledigung im Bereich des Finanzwesens festgeschrieben. Die Aufgaben der Zahlungsabwick- lung, Liquiditätsplanung und Vollstreckung für die Gemeinden Kerken und Rheurdt werden bisher noch vom Zweckverband „Kommunalkassenverband Straelen“ abgewickelt, der jedoch zum Jahresende 2012 aufgelöst wird. Um eine effiziente und reibungslose Erledigung dieser Aufgaben ab dem 01.01.2013 sicherzustellen, sind die Vertragsparteien übereingekommen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen bisher vom Kommunalkassenverband Straelen wahrgenommenen Aufgaben für die Ge- meinden Kerken und ein Rheurdt der Finanzbuchhaltung Alpen/Issum nach Maßgabe der nach- folgenden Regelungen zu übertragen. Hierzu treten die Gemeinden Kerken und Rheurdt (Buchhaltung Kerken/Rheurdt) gemäß § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Alpen und Issum über die Übertragung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung Alpen auf die gewünschte Entwicklung Finanzbuchhaltung Alpen/Issum in Issum vom 11.08./02.09.2005 bei, die durch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend ergänzt bzw. geändert wird. Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit führt die Finanzbuchhaltung Issum/Alpen ab dem 01.01.2013 die Aufgaben der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung und Zwangsvollstreckung für die Gemeinden Kerken und Rheurdt (Buch- haltung Kerken/Rheurdt) im Anhang aufge- führten Flächen Rahmen einer mandatierenden Vereinbarung aus. Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehören insbesondere: - Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen (unbarer Zahlungsver- kehr) - „Offene-Posten-Verbuchung“ im Rahmen der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und Pflege der OP-Listen - Durchlaufende und fremde Zahlungsabwicklung - Bankbuchhaltung - Buchmäßiger Abschluss der Finanzrechnung - Durchführung von Verrechnungen (Rechnungsgutschriften mit einer Gesamtgröße Zahlungsrechungen etc.) - Anlage Tagesfestgelder etc. durch Umschichtung verfügbarer Mittel auf Geldmarkt- bzw. Festgeldkonten - Mitwirkung bei der Aufnahme von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Liquiditätskrediten - Durchführung des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Mahnverfahrens - Durchführung der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amprivatrecht- licher Geldforderungen

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Samples: www.alpen.de, www.alpen.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung von altersgerecht gestaltetem und ausgestattetem Wohnraum für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormSenioren. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuWohnanlage des betreuten Wohnens steht älteren Menschen zu Wohnzwecken zur Verfügung, die Ziele damit sie mit Hilfe des Naturschutzes um- zusetzen angebotenen Grundservice, sowie bei Bedarf zusätzlich vermittelter Dienstleistungen Dritter, in ihrem eigenen Haushalt ein selbstbestimmtes Leben führen können. Der Vermieter betreibt in dem Haus „Lili“ lediglich ein betreutes Wohnen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. kein Heim im Sinne des § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter HeimG und bietet selbst weder Verpflegung, noch weitergehende Betreuungsleistungen an. Der Mieter kann mit Anbietern hauswirtschaftlicher, pflegerischer und betreuender Leistungen seiner Xxxx Verträge abschließen und entsprechende Leistungen von diesen gegen gesonderte Bezahlung beziehen. Das vermietende Stift ist eine gemeinnützige Einrichtung und strebt keine Gewinnerzielung an. Zur Erhaltung der Einrichtung ist jedoch die Erhebung kostendeckender Entgelte notwendig. vertreten durch den Betreuer i.N. wird der folgende Mietvertrag im Anhang aufge- führten Flächen betreuten Wohnen geschlossen: Wohnung Nr. XXX Gebäude: Haus „Lili“ Xxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx Bestehend aus 1 Zimmer, Küche, Bad/Dusche WC Balkon Mitvermietet ist folgender Kelleraum XXX. Zu der vermieteten Wohnung gehört: Garagenstellplatz Nr.: XX Stellplatz Nr.: XX Die Wohnung ist geeignet für 1 Person. Wohnungsausstattung, Möblierung: ▪ Einbauküche Die Wohnung ist ausgestattet mit: - Telefonanschluss - Notrufanlage mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder stets erreichbarer Notrufempfangsstelle - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amAntennenanschluss

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Samples: schumm-stiftung.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur Märkte tragen in Schleswig Holstein ein, indem sie einem großen Maß zur Attraktivität der Städte bei und bereichern damit die Vielfalt Lebensqualität der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormMenschen. Die Besucher der Märkte erwarten dabei ein persönliches Einkaufserlebnis mit buntem Markttreiben und vielfältigen Angeboten. Die „Kultur, Tourismus und Messebetriebe Zwickau GmbH“ (KULTOUR Z. GmbH) als Beteiligungsunternehmen der Stadt Zwickau ist daran interessiert, bisher bekannte und beliebte „Erlebnismärkte“ weiterhin anzubieten und neue zu erschließen. Bei der Organisation und der Durchführung dieser „Erlebnismärkte“ sind die unterschiedlichsten Interessensgruppen beteiligt, für deren reibungsloses Zusammenspiel grundlegende Regeln erforderlich sind, damit die „Erlebnismärkte“ unter optimalen Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazufür die Besucher funktionieren. Im Rahmen ihrer unternehmerischen und gestalterischen Freiheit als Veranstalter, ist KULTOUR Z. GmbH Xxxxxx des Veranstaltungsrisikos bei der Organisation und Durchführung der „Erlebnismärkte“ auf öffentlich städtischen Flächen in der Stadt Zwickau. Ihr obliegt die optische und inhaltliche Ausgestaltung der „Erlebnismärkte“ und die alleinige Auswahl und Zulassung von Teilnehmern vorzunehmen. Aufgabe der KULTOUR Z. GmbH ist es dabei auch, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Interessen der Kunden, der Marktbeschicker und ein auf die gewünschte Entwicklung eigenen Interessen als Veranstalter zu koordinieren. Hohe Qualitätsansprüche, professionelles Engagement und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten während der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben„Erlebnismärkte“ gilt als Maxime. Dabei steht der Kunde immer im Mittelpunkt. Ziel der KULTOUR Z. GmbH ist es weiterhin, mit dieser Marktordnung das Zusammenwirken aller Beteiligten (Besucher, Händler, Stadt und KULTOUR Z. GmbH) bestmöglich zu gestalten. Das wird aber nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, diese „Hausordnung“ zu akzeptieren. § 1 „Erlebnismarkt“ § 2 Marktplatz, Markttage, Marktzeiten § 3 Gegenstand / Sortiment des Marktes § 4 Marktvertrag / Standplätze § 5 Entgelte / sonstige Kosten § 6 Entgeltentstehung / Entgeltfälligkeit § 7 Beendigung des Marktvertrages § 8 Elektroanschlüsse § 9 Verkaufseinrichtungen § 10 Marktaufsicht / Marktbetrieb § 11 Verkaufsordnung § 12 Verhalten auf dem Markt § 13 Sauberhaltung und Reinigung der Marktfläche / Verkehrssicherungspflicht § 14 Versicherung § 15 Haftung § 16 Datenschutz § 17 Maßnahmen bei einem Verstoß gegen die Marktordnung § 18 Salvatorische Klausel Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die KULTOUR Z. betreibt den „Erlebnismarkt“ im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße Sinne der Gewerbeordnung nach §68 Abs. 1 als Spezialmarkt oder nach §68 Abs. 2 als Jahrmarkt, im Weiteren als Markt / Sondermarkt bezeichnet. Die Marktordnung bestimmt die Ordnung, das Teilnahmerecht und das Verhalten auf dem Markt von x ha Teilnehmern / Markthändlern und Marktbesuchern. Diese Marktordnung gilt für alle von der KULTOUR Z. GmbH betriebenen Märkte nach §1(1). Für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019einzelnen Märkte können Ausführungsbestimmungen erlassen werden, die von KULTOUR Z. GmbH in Einzelfallgestaltung und ohne Rechtsanspruch festgesetzt werden. Für den Fall, dass der Markt nach der Gewerbeordnung festgesetzt wurde, ist diese Festsetzung Bestandteil dieser Marktordnung und hat Vorrang gegenüber dieser Marktordnung, soweit sich die Regelungen unterscheiden. Die Marktordnung ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung (Marktvertrag), die zwischen der KULTOUR Z. GmbH und dem einzelnen Teilnehmer abgeschlossen wird. Der Pachtvertrag Teilnehmer erkennt die Regelung der Marktordnung mit dem Einvernehmen des ihm zugewiesenen Standplatzes an. Gegenüber dem Marktbesucher gilt jeweils um ein Jahr verlängertdiese Marktordnung auf Grund des der KULTOUR Z. GmbH zustehenden Hausrechts. Die KULTOUR Z. GmbH regelt im Einvernehmen mit der Stadt Zwickau die Örtlichkeit des Marktplatzes. Marktart, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Marktplatz, Markttage und Marktzeiten sind in der Pachtzeitspeziellen Ausführungsbestimmung, also spätestens zum 30.09bezogen auf den jeweiligen Sondermarkt, gesondert geregelt. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, Diese Ausführungsbestimmungen sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollenBestandteil dieser Marktordnung. Der Pächter erhält neben Gegenstand des jeweiligen Sondermarktes ist in der auf speziellen Ausführungsbestimmung geregelt. Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Ob Waren / Sortimente / Leistungen zu den zugelassenen Gegenständen des Marktes gehören und feilgeboten werden dürfen, entscheidet im Zweifelsfall die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istMarktaufsicht vor Ort. Der Pächter Teilnehmer hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführeneinen Zulassungsantrag (Angebot der Teilnahme) zu stellen. Zulassungsanträge zur Teilnahme zum jeweiligen Sondermarkt sind, soweit dies fristgemäß für ihn wirtschaftlich zumutbar istdas jeweilige Kalenderjahr in dem der Markt stattfindet, schriftlich bei der KULTOUR Z. GmbH zu stellen: - Die Bewerbungsfristen, Teilnahmebedingungen und Zulassungskriterien sind aus der speziellen Ausführungsbestimmung, bezogen auf den jeweiligen Sondermarkt, ersichtlich. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amDiese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Ein Anspruch auf Teilnahme des Antragstellers / Bewerbers zum jeweiligen Sondermarkt besteht grundsätzlich nicht.

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Samples: Marktvertrag Und Teilnahmebestimmungen Für

Präambel. Die Stiftung setzt Das Promotionsverfahren regelt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einnach der aktuellen Promotionsordnung der Fakultät ……….……….. Soweit die einschlägige Promotionsordnung von dieser Vereinbarung abweichende Regelungen bestimmt, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formhat erstere Vorrang. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuvorliegende Betreuungsvereinbarung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG-Vordruck 1.90 – 7/08, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Stand: 2012-07-02). Eine Betreuungsvereinbarung ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zur Promotion. „Eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Betreuenden inhaltlich und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungzeitlich transparent gestalten. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Planung und Mähweiden als auch auf ausschließlich Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die strukturierte Kooperation zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden kann.“ (DFG-Vordruck 1.90 – 7/08). Bitte füllen Sie diese Betreuungsvereinbarung zusammen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Dissertation aus. Betreuerin/Betreuer: Weitere Beteiligte (z.B. Mentorinnen oder Mentoren): (falls vorhanden) Geben Sie das geplante Thema an. Änderungen des Themas sollten in einer Modifikation der Betreuungsvereinbarung festgehalten werden. Angabe möglichst in Arbeitspaketen und mit Monatsangaben relativ zum Start der Arbeit; bei kumulativen Dissertationen möglichst präzise beschreiben, welche Arten von Publikationen erforderlich sind. Die geplante Laufzeit des Promotionsvorhabens beträgt _____ Monate ab dem ______________ . Spätere Abweichungen vom ursprünglichen Arbeits- und Zeitplan werden zwischen Promovierenden und Betreuenden abgesprochen und in Ergänzungen zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt Betreuungsvereinbarung schriftlich festgehalten. z.B. regelmäßige Berichtspflichten (Zeitabstände und Art des Berichts), Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen (fachspezifische Seminare, Soft-Skills-Kurse etc.), Teilnahme an wissenschaftlichen Weiterbildungen oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenVeranstaltungen, wenn dies aus naturschutzfachlichenregelmäßige Vorlage der inhaltlichen Teilergebnisse, human- Wahrnehmung von regelmäßigen Treffen mit der bzw. dem Betreuenden. z.B. Empfehlung zur Formulierung und Begrenzung von Thema und Problemstellung, regelmäßige fachliche Beratung, Unterstützung der frühen wissenschaftlichen Selbstständigkeit, Karriereförderung/Mentoring, Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortschrittskontrollen, Beratung bzgl. Publikationsmöglichkeiten und Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen, Unterstützung bei der Einwerbung von Drittmitteln oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich externer Forschungsförderung (in WortenZusammenarbeit mit Z/FFT und SCS). Hinweis: Die Verpflichtung zur Betreuung bis zum Abschluss der Promotion ist unabhängig von deren Finanzierung. Von den vom Senat der Universität Bamberg beschlossenen „Forderungen guter wissenschaftlicher Praxis“ (siehe Downloadbereich des Justitiariats) haben wir Kenntnis genommen und ist amverpflichten uns hiermit, diese zu beachten. Auch die Ordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Regelung des Verfahrens bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Wissenschaft haben wir zur Kenntnis genommen.

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Samples: www.uni-bamberg.de

Präambel. Der Evangelische Verein Schwäbisch Gmünd e.V. ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. Er ist als gemeinnützig anerkannt. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er versteht seinen satzungsgemäßen Auftrag als gelebten Glauben der christlichen Gemeinde und als Antwort auf die Verkündigung des Evangeliums. Als Eigentümer der Seniorenwohnanlage Xxxx-Xxxxxxxx-Haus stellt er Senioren Mietwohnun- gen zur Verfügung, in denen sie selbstbestimmt leben und gleichzeitig nach ihren Wünschen und Bedürfnissen unterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Veranstaltungen besuchen können. Die Stiftung setzt Wohnanlage ist für die besonderen Bedürfnisse älterer Bewohner bar- rierearm gebaut und ausgestattet. Alle als „Grundleistungen“ beschriebenen Angebote sind durch die Servicepauschale abge- deckt, ohne dass weitere Kosten entstehen. Sollten von einem Mieter unverhältnismäßig viele Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Vermieter im Einzelfall auch wei- tere Serviceanfragen durch diesen Mieter für einen angemessenen Zeitraum ablehnen. Die „Wahlleistungen“ werden je nach Inanspruchnahme mit dem Vermieter bzw. einem Drittanbieter abgerechnet. Sollten Leistungen von Drittanbieten vermittelt werden, ist die Vermittlung durch den Vermieter kostenlos. Die Leistungen selbst können jedoch kosten- pflichtig sein. Dabei ggf. geschlossene Verträge bestehen direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Drittanbieter. Dem Mieter steht es jederzeit frei, sich für eine lebendige Natur die vorgeschlagenen Kooperationspartner zu entscheiden, oder einen anderen Anbieter zu wählen. Gebäudereinigung, Wartung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen, Pflege der öffentlichen Außenanlagen, Winterdienst und Müllentsorgung werden vom Vermieter erledigt oder an Drit- te vergeben und über die Betriebskosten abgerechnet. • Ständige Erreichbarkeit des Hausmeisters während der Dienstzeiten • Getränkeverkauf und Transport von Getränkekisten in Schleswig Holstein eindie Wohnungen • Bereitstellung und Befüllung des Getränkeautomaten • Kleinstreparaturen, indem sie wie z.B. Ersetzen von Leuchtmitteln (ohne Materialkosten), Entlüf- ten der Heizkörper, Befestigen und Ölen von Scharnieren und Schlössern an Türen, Fenstern und Einbauküchen u.ä. • in der Regel monatlich stattfindende Kaffeenachmittage oder Mieterfrühstücke. • Feste (x.X. Xxxxxxxx, Xxxxxx, Weihnachten) incl. Bewirtung und Programm. • Organisation von verschiedenen wöchentlich oder monatlich stattfindenden Gemein- schaftsaktivitäten, aktuell o Bibelgesprächskreis o Chor o Gedächtnistraining o Halbtagesausflug (gegen Spende oder Teilnehmerbeitrag) o Besuche des Kindergartens o Gottesdienst (der Ev. Kirchengemeinde) o Taizégebet, o Dartgruppe, o Bocciagruppe o Spielenachmittag Die Nennung dieser konkreten Angebote erfolgt nur beispielhaft und nicht verpflichtend für den Vermieter. • 2 Tageszeitungen im Angebot in der Sitzecke im Foyer • Nutzung der Sitzecken im Foyer und auf den Stockwerken, sowie des Lese- und Fern- sehraumes zur Freizeitgestaltung. • Nutzung der Gemeinschaftsräume für selbst organisierte Veranstaltungen und Fami- lienfeiern. • Informationen zu Veranstaltungen im Haus und in der Umgebung sowie zu verschie- denen Serviceangeboten. • Individuelle Beratung zu alltäglichen Lebensfragen, zu Hilfsangeboten und zur Wohnsi- tuation • Beratung in Krisensituationen, Seelsorge • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen und bei Behördenkontakten (keine Rechtsberatung und umfassende Sozialberatung). • Informationen über Wohngeld, Harz IV, Pflegeversicherung u.ä. oder Vermittlung einer entsprechenden Beratung • Kopier-, Fax- und Druckservice • Transport von abgehenden Briefen und Paketen zum Postamt • Entgegennahme von ankommenden Paketen nach Absprache Bei Bedarf kommen wir zur Beratung auch zu Ihnen in die Vielfalt Wohnung. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, ausgebuildete Krankenschwester und Xxxxxxxx der Pflanzen ehem. Hausmeisterwohnung bietet kostenlose Hilfe an bei aktuellen gesundheitlichen Proble- men, für kleine Hilfestellungen, vor allem im gesundheitlichen Bereich und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltin besonderen Situationen, z.B. vor/nach/bei Krankenhausaufenthalten, Krankheit, Unfall, … . Entwicklungsmaßnahmen dienen Das Angebot ist abhängig vom ehrenamtlichen Engagement der Renaturierung aktuellen Mieterin. Sollte das Angebot in Zukunft weg fallen, ist der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormVermieter nicht verpflichtet ein ähnliches Angebot zur Verfügung zu stellen. Es besteht keine Rufbereitschaft. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Hilfestellungen können nur im Anhang aufge- führten Flächen Einzelfall und nicht regelmäßig oder in größerem Umfang kostenlos genutzt werden. • Hilfe bei kleinen Handwerksarbeiten in den Wohnungen und am Eigentum der Bewoh- ner (Erneuern von Lampen, Umräumen von Möbeln, Aufhängen von Bildern) • Hilfe beim Umgang mit einer Gesamtgröße von x ha elektronischen Geräten (Telefon, Fernseher, Computer) • Hilfe beim Ein- und Auszug sowie bei sonstigen Transportarbeiten • Nutzung eines Gästezimmers zu günstigen Konditionen. • Nutzung der Großküche mit Geschirr bei der Nutzung der Gemeinschaftsräume. Vermittelt werden können z.B.: • Hausnotruf, Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, • ein Beratungsgespräch zu o.g. Pflegeleistungen durch unseren Kooperationspartner „Vinzenz ambulant, der ökumenische Pflegedienst“ oder durch den Pflegestützpunkt Schwäbisch Gmünd. • Angebote des Seniorennetzwerkes und des Weststadtbüros (z.B. Fahrdienste, Ein- kaufsservice, Mittagstisch, …) • Fach- und Sozialberatung durch die Diakonische Bezirksstelle • Fachhandwerksfirmen für Reparaturen. • Rechtsberatung Der Servicevertrag wird für die Zeit Dauer des Mietverhältnisses abgeschlossen und endet mit der Beeendigung des Mietverhältnisses. Kündigung oder Teilkündigung von einzelnen Bestand- teilen des Vertrags während der Dauer des Mietvertragsverhältnisses ist ausgeschlossen Die Servicepauschale beträgt monatlich pro Person € 30,00. Sie wird mtl. im voraus per Lastschrifteinzugsverfahren vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Konto des Mieters zusammen mit der Miete abgebucht. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich Mieter erteilt hierzu sein Einverständnis, Flächen ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, die o.g. Grund- und Wahlleistungen an die aktuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse anzupassen. Sollte sich daraus eine maßgebliche Schlechterstellung der Mieter ergeben, ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt, die Höhe der Servicepauschale im Rahmen der üblichen Preissteigerung anzupassen. Für eine stärkere Erhöhung der Servicepauschale ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Erhöhungen der Pauschale und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vermieter schriftlich abgeben. Zeigt sich nach der Erbringung einer Serviceleistung ein Mangel oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebenwird durch einen Mitar- beiter des Dienstleisters ein Schaden am Eigentum des Mieters oder an der Mietsache verur- sacht, wenn auf diesen Flächen arten- so muss dies der Mieter dem Vertragspartner unverzüglich melden. Mehrere Xxxxxx haften für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuld- ner. Erhöhungen der Pauschale sowie andere Erklärungen mit dem Ziel, eine Vertragsän- derung herbei zu führen, müssen von oder biotopschützende gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Sollten Vereinbarungen aus diesem Vertrag nebst Anlagen ungültig sein oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden werden, so gilt als vereinbart, dass die übrigen in diesem Vertrag getroffenen Regelungen ihre Gültigkeit be- halten sollen. Der Pächter erhält neben Die ungültige Regelung wird sodann durch eine neu zutreffende Vereinbarung ersetzt, die der auf ursprünglichen Absicht der Vertragspartner am Nächsten kommt. Ansonsten gelten die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungjeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Nebenabreden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenVertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Schwäbisch Gmünd, wenn dies aus naturschutzfachlichen.........., human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen................................................... ………………….……………, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am...................................................

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Samples: Servicevertrag

Präambel. Die Stiftung setzt sich WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist bestrebt, vorhandene Raumressourcen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormVeranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazufür die Überlassung von Räumen der WU gelten für alle Räumlichkeiten der WU und ihre Außenflächen sowohl für interne als auch für externe Veranstalter/innen. Voraussetzung für die Raumüberlassung ist, dass der ordnungsgemäße Forschungs-, Lehr- und Prüfungsbetrieb sowie die Ziele Arbeit der Universitätsverwaltung nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsuniversität Wien am Standort 0000 Xxxx hat ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 und EMAS VO eingeführt. Umweltschutz und umweltbewusstes Handeln sind fester Bestandteil der WU Unternehmensgrundsätze. Somit erwarten wir auch von den Veranstalter/innen ein umweltbewusstes, energie- und ressourcensparendes Verhalten. Auf Überlassung der Raumressourcen der WU besteht kein Rechtsanspruch. Die WU kann ein Ansuchen auf Nutzung von Räumen ohne Begründung ablehnen. Neben der Hausordnung und der Brandschutzordnung sind alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Auflagen sowie allfällige Auflagen der Mitarbeiter/innen des Naturschutzes um- zusetzen Campusmanagements der WU einzuhalten. Eine Auflistung der relevanten Dokumente befindet sich auf der letzten Seite. Zentrale/r Ansprechpartner/in für Veranstaltungen an der WU ist das Sicherheits- und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Veranstaltungsmanagement, im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Folgenden SVM genannt. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertSECURITY- AND SAFETY MANAGEMENT Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der PachtzeitXxxxxxx XX 0000 Xxxx, also spätestens zum 30.09. des laufenden PachtjahresXxxxxx, gekündigt wird. Kündi- gungenXxxxxxx xxx@xx.xx.xx, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amxxx.xx.xx.xx AGB_SVM_2017-05-11.docx SVM / 2017-05

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Samples: www.wu.ac.at

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einDer Vertrag wird nach den Grundsätzen des § 127 Abs. 2 SGB V geschlossen. Auftragneh- mer im Sinne dieses Vertrages sind die an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbrin- ger, indem sie deren Gemeinschaften und Verbände (nachfolgend Leistungserbringer genannt); Auf- traggeber ist die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenKKH. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Adaptionshilfen, Sitzringen, Mobilitätshilfen und Arthrodesensitzkissen als Neukauf ein- schließlich aller damit im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Zusammenhang stehender Leistungen, wie z.B. Bedarfsfeststel- lung, Einweisung/Beratung des Versicherten, Bereitstellung/Lieferung. Maßgebend für den Leistungsumfang/die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Leistungsanforderungen sind die nachfolgenden Paragraphen. Der Pachtvertrag gilt Für die angegebenen Hilfsmittel (7-Steller) sind die Mindestanforderungen des jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09ver- tragsgegenständlichen Hilfsmittels gem. den Vorgaben des laufenden Pachtjahres, gekündigt wirdHilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V zu erfüllen. Kündi- gungenDie Hilfsmittel, die nach diesem Stichtag eingehenGegenstand der Versorgung sind, sind unwirksamanschließend aufgeführt. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Adaptionshilfen - Produktgruppe 02 Produktuntergruppen (6-Steller bzw. und endet am 31.127-Steller; Hilfsmittelpositionsnummer): • 02.40.01 Anziehhilfen ⮚ 02.40.01.0 Anziehhilfe für Kleidungsstücke ⮚ 02.40.01.1 Knöpfhilfen ⮚ 02.40.01.2 Strumpf- bzw. eines jeden JahresStrumpfhosenanziehhilfen ⮚ 02.40.01.3 Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe • 02.40.02 Ess-/Trinkhilfen ⮚ 02.40.02.0 Griffverdickungen für Essbesteck ⮚ 02.40.02.1 Griffverlängerungen für Essbesteck ⮚ 02.40.02.2 Halter für Essbesteck ⮚ 02.40.02.3 Halterung/Handspangen für Trinkgefäße/-becher ⮚ 02.40.02.4 Tellerranderhöhungen, aufsteckbar • 02.40.03 Rutschfeste Unterlagen ⮚ 02.40.03.0 Rutschfeste Unterlagen • 02.40.04 Greifhilfen ⮚ 02.40.04.0 Universalgriffe ⮚ 02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand ⮚ 02.40.04.2 Greifhilfen für Wasserhahn ⮚ 02.40.04.3 Türgriffverlängerungen • 02.40.05 Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene ⮚ 02.40.05.3 Toilettenpapiergreifhilfe • 02.40.06 Schreibhilfen ⮚ 02.40.06.0 Schreibgriffe bzw. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisSchreibgriffverdickungen für Schreibgeräte Lagerungshilfen – Produktgruppe 20 Produktuntergruppen (6-Steller bzw. 7-Steller; Hilfsmittelpositionsnummer): • 20.39.01 Sitzringe ⮚ 20.39.01.0 Sitzringe, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amluftgefüllt

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Samples: www.kkh.de

Präambel. Die Stiftung setzt Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsleistungen der DATAGROUP Ulm GmbH, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxx. Dieses Unternehmen wird im Folgenden als DATAGROUP bezeichnet. Alle Vertrags- und Leistungsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB i.V.m. § 310 BGB. Für alle Leistungen von DATAGROUP im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Software, Hard- ware, Customizing und Individualprogrammierungen, Supportleistungen, Rechenzentrumsdienstleistungen (Hosting) und alle sonstigen IT-Dienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen von DATAGROUP in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Stand. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, zusätzliche Leistungen und alle Softwarederivate Anwendung. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindie Änderung der Schriftformklausel. Abweichende, indem sie entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder des- sen Beauftragten gelten nicht; auch nicht als shrink-wrap, click-wrap oder sonstige Form vorformulierter Best- immungen. Auch die Vielfalt Lieferung von Software, die Einrichtung von Plattformzugängen oder die Erbringung von Dienstleis- tungen ist nicht mit einer konkludenten Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kun- den/Lieferanten verbunden. Alle Vertragsunterlagen werden bei DATAGROUP gespeichert. Kopien hiervon erhält der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormKunde auf Anfrage. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuAllgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zum Download unter der URL < xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ agb-datagroup-ulm/ > zur Verfügung. DATAGROUP ist berechtigt, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach billigem Ermessen, gemäß § 315 BGB, der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungallgemeinen Geschäftsentwicklung anzupassen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Wortenfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich wie folgt: ) und ist amTeil A: Allgemeiner Teil

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Samples: www.datagroup.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie Brückentage sind die Vielfalt der Pflanzen Tage zwischen gesetzlichen Feiertagen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formdem Wochenende. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazumeisten Arbeitnehmer nutzen solche Tage gern für einen Kurzurlaub. Das kann schnell dazu führen, dass ein Betrieb unterbesetzt ist bzw. es Auseinandersetzungen gibt, wer von einem Brückentag profitieren darf. Hinzu kommt, dass die Arbeit an Brückentagen insgesamt manchmal unproduktiv ist. Diese Betriebsvereinbarung hat das Ziel, dafür zu sorgen, dass Brückentage sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht so effizient wie möglich genutzt werden. Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter der ... (Name des Unternehmens) mit Ausnahme der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz. Im gesamten Betrieb / den Bereichen / Abteilungen ... der ... (Name des Unternehmens) werden ... (Anzahl) arbeitsfreie Brückentage eingeführt. Welche Tage das konkret im Jahr ... sein werden, legen Arbeitgeber und Betriebsrat schriftlich in einer zusätzlichen Vereinbarung während des Vorjahres bis spätestens 31.10. fest. Bei Brückentagen handelt es sich um Arbeitstage, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen auf einen Montag oder Xxxxxxx fallen. Sie gehen dabei einem Feiertag oder Wochenende voran bzw. nach. – Xxxxxxx, der 14.5.2021, nach Christi Himmelfahrt, Feiertag deutschlandweit (13.5.2021, Donnerstag! – Xxxxxxx, der 4.6.2021, nach Fronleichnam, Feiertag in BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Saarland (3.6.2021, Donnerstag) Arbeitgeber und ein Betriebsrat sind sich darüber einig, dass die an den Brückentagen wegen der ausgefallenen Arbeitszeit nicht geschaffte Arbeit nachzuarbeiten ist. Dabei haben alle Beteiligten die Höchstdauer der Arbeitszeit und das einschlägige Arbeitszeitgesetz zu achten und umzusetzen. Anzustreben ist, dass die an den Brückentagen ausgefallene Arbeitszeit so auf die gewünschte Entwicklung übrigen, nicht arbeitsfreien Arbeitstage verteilt wird, dass sich die Arbeitszeit um ca. 30 bis maximal 45 Minuten erhöht. Die Einzelheiten sind in der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenZusatzvereinbarung niederzulegen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Vor allem ist festzulegen, in welchem Rhythmus und Zeitfenster die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt Stunden geleistet werden sollen. Der Pächter erhält neben der Kann ein Arbeitnehmer die grundsätzlichen Regelungen aus privaten Gründen nicht einhalten, schließt er eine individuelle Regelung mit seinem direkten Vorgesetzten. Alternativ kann ein Arbeitnehmer sich einen oder mehrere Brückentage auf Wunsch auf den Jahresurlaub oder eventuelle Guthaben auf das Arbeitszeitkonto anrechnen lassen. Den entsprechenden Wunsch muss er ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber äußern. Um den Betrieb nicht zu gefährden, ist an den Brückentagen in bestimmten Abteilungen ein Notdienst einzurichten, und zwar in: ... Die Notdienste sind gleichmäßig auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungArbeitnehmer der entsprechenden Abteilungen zu verteilen, die für einen solchen Notdienst aufgrund ihrer Qualifikation infrage kommen. In unvorhergesehenen Eil- und Notfällen kann im Einzelfall von der Betriebsvereinbarung abgewichen werden. Darüber, in welcher Form das geschieht und welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es konkret betrifft, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat zuvor mindestens eine mündliche Vereinbarung getroffen haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Verpächterin Parteien werden in diesem Fall unverzüglich Verhandlungen aufnehmen, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen. Die Betriebsvereinbarung tritt am ... in Kraft. Sie kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenmit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wirkt sie nach. Ort, wenn dies aus naturschutzfachlichenDatum, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istUnterschriften Dezember I 2020 | Nr. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am25 | URTEILSDIENST FÜR DEN BETRIEBSRAT

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Samples: static.smart-br.net

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einFachrichtung Physik der TU Dresden veranstaltet vom 20.09.2017 bis zum 22.09.2017 die bundesweite Tagung der Leiter der physikalischen Praktika an Universitäten, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Hochschulen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormFachhochschulen (nachstehend PLT 2017 genannt). Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen PLT 2017 findet im Trefftz-Bau und angrenzendem Recknagel-Bau der Technischen Universität Dresden statt. Das Programm der Tagung wird auf der Tagungs-Homepage (xxxxx://xx-xxxxxxx.xx/xx/xxxxxx/xxx-xxxxxxxxxxxx/xxx0000) veröffentlicht. Der Sponsor ist ein auf dem Gebiet der Lehr-/Lernmittel und Laborgeräte tätiges Unternehmen, das sich insbesondere auch der Forschung und Weiterbildung verpflichtet fühlt. Dem Sponsor ist es daher ein Anliegen, den Veranstalter in seiner Aufgabenstellung zu unterstützen, Veranstaltungen zu aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen und Weiterbildungsveranstaltungen sowohl für die gewünschte Entwicklung Öffentlichkeit als auch für Fachkreise anbieten zu können. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: Der Veranstalter räumt dem Sponsor für Donnerstag, den 21.09.2017 von 9:00 bis 17:00 Uhr auf der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter PLT 2017 die Möglichkeit zur Selbstpräsentation ein und wird im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Rahmen der Veranstaltung auf die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Unterstützung durch den Sponsor hinweisen. Für die Platzauswahl gelten die Sicherheitsregeln des Veranstalters. Auf Wunsch wird der Sponsor in die Liste der Sponsoren auf der Tagungs-Homepage (ohne Verlinkung) aufgenommen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, Sponsor unterstützt die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich Veranstaltung mit einem Betrag in Höhe von ….…,00 EUR (in Worten: ……………………………………………) ggf. zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Weitere Kosten entstehen dem Sponsor nicht. Der Förderbetrag wird nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des §14 UStG innerhalb von 30 Tagen auf nachfolgendes Konto überwiesen: Commerzbank AG Filiale Dresden IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 Verwendungszweck: D‐000191‐602‐000‐1025101 Der Veranstalter sichert zu, dass die ihm vom Sponsor zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für die Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der in der Präambel genannten Veranstaltung verwendet werden. Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sollten nach Abschluss der Veranstaltung Restmittel verbleiben, können diese unter Beachtung der Zweckbindung verwendet werden. Der Sponsor legt Wert auf den Hinweis, dass er mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf eine Bevorzugung seiner Produkte verbindet. Der Sponsor hat keinen Einfluss auf den näheren Inhalt oder die Präsentation der Veranstaltung. Für die Durchführung der Veranstaltung ist amdie Universität allein verantwortlich. Sie wird bei der Durchführung alle erforderlichen Vorschriften beachten und Genehmigungen einholen. Der Förderbeitrag wird unabhängig von Inhalt und der konkreten Ausgestaltung der Veranstaltung geleistet. Der Veranstalter sichert zu, dass Abschluss und Durchführung dieses Vertrages einschließlich der Vereinnahmung des Förderbetrags nicht gegen gesetzliche oder interne Vorschriften der Universität verstoßen und der Abschluss und die Durchführung des Vertrages für die Mitarbeiter der Universität keine Dienst- pflichtverletzung darstellen. Soweit der Veranstalter aufgrund rechtlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, Angaben aus diesem Vertrag, wie Name des Sponsors, Höhe und Zweck der Leistung an Behörden zur Veröffentlichung weiterzugeben, erklärt der Sponsor mit Unterzeichnung sein Einverständnis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Dieser Vertrag legt abschließend die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen fest. Mündliche oder schriftliche Abreden, die vor Abschluss dieses Vertrages getroffen wurden, sind hiermit aufgehoben. …………….., den…………………. Dresden, den 2017 ……………………………………… ……………………………………

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Samples: Sponsoring Vertrag

Präambel. Die Stiftung setzt sich Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, letztmalig angepasst im April 2016, hat der ZWS gemeinsam mit den Zweckverbänden ZRL, ZVM, VVOWL und nph den NWL auf der Grundlage des ÖPNVG NRW gegründet. Der NWL ist der zuständige Aufgabenträger für den SPNV in Westfalen-Lippe und beauftragt in dieser Funktion die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Erbringung von SPNV- Verkehrsleistungen. Im Rahmen wettbewerblich vergebener Verkehrsverträge hat der NWL die Erlösver- antwortung für die dem SPNV zustehenden Fahrgeldeinnahmen übernommen. Diese Verkehrsverträge (Kosten abzüglich Erlöse) werden auf der Basis der vom NWL und den Mitgliedszweckverbänden beschlossenen Finanzverfassung ab 2016 aus dem NWL Vertragsbudget solidarisch finanziert. Aufgrund der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegten dezentralen Or- ganisationsstruktur wurde u. a. am Sitz des ZWS eine lebendige Natur Geschäftsstelle des NWL ein- gerichtet. Im Rahmen der NWL-Organisationsvereinbarung vom 30.11.2011 wurden der Geschäftsstelle des NWL in Schleswig Holstein einSiegen das strategische Qualitätsmanagement so- wie das Vertragsmanagement für Verkehrsverträge im Bereich Westfalen-Süd ver- antwortlich übertragen. Eine wesentliche Aufgabe ist hierbei auch das Erlösma- nagement, indem sie die Vielfalt für den NWL im Rahmen von Organisationsanweisungen zugewiese- ne Aufgaben federführend wahrnimmt und zudem das regionale operative Geschäft im SPNV übernimmt. Zudem ist der Pflanzen ZWS von den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder Olpe beauftragt, im Rahmen einer naturnahen FormGeschäftsbesorgung die Aufgaben für den straßengebundenen ÖPNV für die beiden Kreise wahrzunehmen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVerkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) ist für die Koordination und Opti- mierung des Verkehrsnetzes sowie die Tarifgestaltung zuständig. Sie ist ein Zusam- menschluss aller am Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Kreisen Sie- gen-Wittgenstein und Olpe beteiligten Verkehrsunternehmen sowie des ZWS. Über die Mitgliedschaft in der VGWS vertritt der ZWS Tariffragen für den ÖSPV wie auch für den SPNV. Die VGWS wird zukünftig Gesellschafter der WestfalenTarif GmbH und weiterhin die Tarifgestaltung im regionalen Tariffenster Westfalen-Süd koordinieren. Die VGWS wird im Rahmen der Vereinbarungen zum WestfalenTarif die Region auf der westfäli- schen Ebene in den dortigen Gremien vertreten. Der Gesellschaftsvertrag wird als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt. Der NWL wird gemäß den entsprechenden Beschlussfassungen Gesellschaf- ter/Kooperationspartner der jeweiligen Tarifräumen Münsterland/Ruhr-Lippe, Ost- westfalen und Paderborn-Höxter. Für den Bereich Westfalen-Süd wird die Ziele Interes- senwahrnehmung des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung NWL durch den ZWS in der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenVGWS im Rahmen dieser Verein- barung geregelt. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Zweck der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amVereinbarung

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Samples: www.zws-online.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Mit dem DBI-Prüfzeichen soll dem Wunsch zahlreicher Hersteller von Produkten aus der Gasversorgung und der Energietechnik nachgekommen werden, ein Prüfzeichen für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindie erfolgreiche Prüfung eines Produktes nach geltenden Normen und Richtlinien zu entwickeln. Damit soll nicht zuletzt dokumentiert werden, indem sie dass die Vielfalt Qualität der Pflanzen ausgezeichneten Produkte den geltenden Normen und Tiere darüber hinaus auch weiteren Qualitätskriterien genügt. Das DBI-Prüfzeichen und die Prüfungen der Labore der DBI-Gruppe stehen deshalb für Sicherheit, Effizienz sowie ihre Lebensräume bewahrt Umwelt- und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormVerbraucherschutz. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuDBI - Gastechnologisches Institut gGmbH Freiberg verfügt über eine international anerkannte Prüfstelle „Prüflaboratorium Energie“ für Geräte und Armaturen der Gasversorgung und Energietechnik. Diese Prüfstelle ist akkreditiert bzw. anerkannt durch verschiedene Organisationen: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Akkreditiertes Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, Kenn-Nr. D-PL-11072-01-00 DVGW CERT GmbH o Prüflaboratorium für Gasverbrauchseinrichtungen im Geltungsbereich der EG-Richtlinie 2009 / 142 / EG o Prüflaboratorium für Druckgeräte im Geltungsbereich der EG-Richtlinie 97 / 23 / EG Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): o Benannte Stelle nach EU BauProdVO 305/2011 für Bauprodukte, Notified Body Nr. 1721 o Prüfstelle nach Landesbauordnung, Kennziffer: SAC24 ▪ Für die Ziele Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP) ▪ Für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung (ÜHP) DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH o Prüflaboratorium für Ölbrenner und Geräte mit festen Brennstoffen, Registernummer: PL015 GS-Zeichen-Prüflaboratorium im Geltungsbereich des Naturschutzes um- zusetzen ProdSG Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF (Schweiz) o Anerkennung für Feuerungsaggregate Mitglied des Verbandes der Materialprüfungsanstalten e. V. (VMPA) Die DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH betreibt ein akkreditiertes und ebenfalls europaweit anerkanntes chemisches Labor, in welchem Messgeräte der Gastechnik geprüft und kalibriert werden: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) o Akkreditiertes Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, Kenn-Nr. D-PL-14614-01-00 Beide Unternehmen sind miteinander verbunden und bilden die DBI-Gruppe – im Folgenden DBI genannt. Das Prüflaboratorium Energie und das chemische Labor stellen dabei an sich und ihre Mitarbeiter höchste Ansprüche bei der Prüfung von Geräten und Armaturen. Diese Ansprüche zielen auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenordnungsgemäße, genaue und unabhängige Prüfung nach geltenden Normen, Richtlinien und darüber hinaus nach weiteren in Regelwerken festgehaltenen Anforderungen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um Dazu haben sich beide Labore ein Jahr verlängerteigenes Qualitäts- managementsystem erstellt, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt welches regelmäßig durch externe Auditoren geprüft wird. Kündi- gungenDie nachfolgende Nutzungsvereinbarung soll die Grundsätze erläutern, nach denen das Zeichen erteilt wird und den Umgang mit dem Zeichen regeln. Sie stellt sicher, dass Nutzer der genannten Produkte die nach diesem Stichtag eingehenKorrektheit der Prüfung verifizieren können. Alle Hersteller von Produkten welche das DBI-Prüfzeichen beantragen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amerklären sich mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden.

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Samples: www.dbi-gti.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Pitagora nI formationsmanagement GmbH, im F t Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Gesc-häft bedingungen(AGB). Diese nachstehenden Bedingungen gelten für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazualle Leistungen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und der Auftragnehmer oder ein auf von ihm namhaft gemachtes Subunternehmeimn Rahmen dieses Vertrages dhu-rc führt. Im Falle von Vermittlungsgeschäften gelten auch die gewünschte Entwicklung Allgemeinen Geschäftsbedingungen dAesuftragnehmer.s Eventuell vom Auftraggeber verwendete Allgemeine Gesc-häft bedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Auftrhamgneer im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oed-er g werbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder tei-ilwe se) durchführen zu lassen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischehn- Ra menbedingungen bei Erfüllung des aBteurngsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozseses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber sorgitm Falle eines Beratungsfaturagesdafür, dass demAuftragnehmerauch ohne dessen besondere Auffeo-rd rung alle für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Erfüllung und Ausführung des Beratungsa-uftr ges notwenidgen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erhs-t wä rend der Tätigkeit deAsuftragnehmersbekannt werden. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertAuftraggeber sorgt im lFleaeines Beratungsafturages dafür, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf dass seine Mitarbeiter bereits voregBinn der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamBeratungstätigkeit von dieser informiert werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Aufterbagegr und dem Auftragnehmer bedingt, dass deAruftragnehmerüber vorher durchgeführte und/ oder laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als Beratungen- auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amanderen Fachgebieten- umfassendniformiert wird.

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Samples: www.pitagora.at

Präambel. Die Stiftung setzt Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Künzelsau, Kochertal, Jagsttal und Umgebung e.V., nachfolgend Verein genannt, verarbeitet personenbezogene Daten zur Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung, Vereinsverwaltung und Vereinsorganisati- on. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (abgekürzt: DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und ei- nen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu ge- währleisten, gibt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie der Verein die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebennachfolgende Datenschutzordnung. § 1 Die Stiftung Naturschutz SchleswigVerarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein die Daten der Mitglie- der wie folgt, wobei Mitgliedsdaten untereinander nur auf ausdrückliche Einwilligung der erklärenden Person und des Empfängers weitergegeben werden: Empfangnahme des Aufnahmeantrags mit Geschlecht, Vorname, Nachname, Postan- schrift, Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Holstein verpachtet dem Pächter Mail-Adressen, Empfangnahme der Einziehungsermächtigung mit Xxxx der Zahlungsart bei Einziehung, Vornamen, Nachnamen, Postanschrift des Ermächtigenden, Landeszugehörigkeit, IBAN, BIC, Ort, Datum, Unterschrift, interne Weiterleitung des Aufnahmeantrags zur Herbeiführung der Mitgliedseigenschaft und zum Einpflegen in die im Anhang aufge- führten Flächen Mitgliederliste, Weiterleitung der Einzugsermächtigung an das zur Einziehung des Mitgliedsbeitrags be- auftragte Bankinstitut, Führen einer Mitgliederliste mit Geschlecht, Vorname, Nachname, Postanschrift, Geburts- datum, Eintrittsdatum, Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Mitglieds, sowohl in ausgedruckter Form als auch in einer Gesamtgröße Datei elektronisch abgespeichert, gegebenenfalls in einer Cloud, Auswertung der Mitgliederliste zur Ermittlung der Anzahl der Vereinsmitglieder, Nutzung der Mitgliederliste zum Anschreiben der Mitglieder unter ihrer Postanschrift oder E-Mail Anschrift, etwa zur Einberufung von x ha Versammlungen und Informationsveranstaltun- gen, Ausflugs- und Informationsfahrten, sonstigen Veranstaltungen des Vereins, zur Durchführung von Ehrungen, Weitergabe der mit Vorname, Nachname und Anschrift des Mitglieds versehenen Brief- sendungen an Post oder Regiomail zwecks Versendung an das jeweilige Mitglied, Weitergabe von Vorname, Nachname und Anschrift des Mitglieds an den Hausbesitzer Verlag Stuttgart zur Gewährleistung des Bezugs der Zeitschrift „Haus & Grund“, Jährliche Meldung der anonymisierten Anzahl der Mitglieder an den Landesverband Würt- temberg zur Festlegung des an den Landesverband Württemberg abzuführenden Jahres- beitrags des Vereins, Weitergabe personenbezogener Daten der Mitglieder des Vereins an den Landesverband Württemberg, sofern dieser das wünscht, zur Ermöglichung der Erhebung statistischer Auswertungen, Meldung der teilnehmenden Mitglieder des Vorstands des Vereins für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019nichtöffentliche Sitzung des Landesverbandstags von Haus und Grund Württemberg an den Landesver- band. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Die Verarbeitung der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09Daten der Mitglieder erfolgt auf der Grundlage von Artikel (abgekürzt: Art.) 6 Abs. lit. b) DS-GVO (Datenverarbeitung zur Erfüllung des laufenden Pachtjahres, gekündigt wirdMitgliederver- trags/Satzung des Vereins) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (Art. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam6 Abs. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1lit. und endet am 31.12. eines jeden Jahresf) DS-GVO. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisDatenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten auf der Homepage bzw. im Rahmen eines Internetauftritts veröffentlicht. Hierzu zäh- len die Daten, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungaus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Die Verpächterin kann sowohl Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istder Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Person(en). § 3 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand, gemäß § 17 Nr. 1 der Vereinssatzung bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und den Vereinsausschussmitgliedern. Die Kontaktadresse für die datenschutzrechtlichen Belange des Vereinsmitglieds lautet unter Benennung des Vereinsnamens, zu Händen des Vorstands: Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: 07940/0000000, Fax: 07940/0000000. Der Pachtpreis beträgt x Euro/haVorstand stellt sicher, also insgesamt x Euro jährlich dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO erfüllt werden. Der Vorstand ist für die Beantwortung von datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangen der Vereinsmitglieder zuständig. § 4 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Der Vorstand ist zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten der Vereins- mitglieder verpflichtet. Sonstig für den Verein tätige Personen, beispielsweise Arbeitneh- mer und Auftragsverarbeiter, der Umgang mit personenbezogenen Daten der Vereinsmit- glieder haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder zu verpflichten. § 5 Kein Datenschutzbeauftragter Da im Verein in der Regel nicht mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Vereinsmitglieder beschäftigt sind, bedarf es keines Daten- schutzbeauftragten für den Verein. Statt diesem verantwortlich ist der Vorstand. § 6 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten Der Verein unterhält zentrale Auftritte im Internet. Die Einrichtung und Unterhaltung dieser Auftritte im Internet obliegt dem Vorstand. Der Vorstand ist insoweit für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit den Internetauftritten verantwortlich. § 7 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben Der Vorstand darf ausschließlich im Rahmen seiner jeweiligen Befugnisse Daten der Ver- einsmitglieder verarbeiten. Eine eigenmächtige oder nicht den Vereinszwecken dienende Erhebung, Nutzung oder Weitergabe von Daten personenbezogener Art ist untersagt. § 8 Speicherdauer der Daten Die für die Mitgliederverwaltung und Beitragsverwaltung gespeicherten Daten werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, es sei denn gesetzliche Vorschriften oder berech- tigte Interessen des Vereins, etwa der Umstand der Einziehung rückständiger Beiträge, gebieten eine längere Speicherdauer; hierfür insoweit nicht benötigte Dateien werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht. § 9 Betroffenenrechte Das Vereinsmitglied hat bezüglich der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten das Recht, von dem Vorstand Auskunft zu verlangen. Wegen der näheren Einzelheiten und Voraussetzungen wird auf Art. 15 DS-GVO verwiesen. Das Vereinsmitglied hat das Recht, von dem Vorstand unverzüglich die Berichtigung das Vereinsmitglied betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat das Vereinsmitglied das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergän- zenden Erklärung – zu verlangen (Art. 16 DS-GVO). Das Vereinsmitglied hat das Recht, von dem Vorstand zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden und der Vorstand ist zur Lö- schung verpflichtet. Bezüglich der näheren Einzelheiten und Voraussetzungen zum Recht auf Löschung wird auf Art. 17 DS-GVO verwiesen. Das Vereinsmitglied hat das Recht, von dem Vorstand die Einschränkung der Verarbei- tung zu verlangen. Bezüglich der näheren Einzelheiten und Voraussetzungen zum Recht auf Einschränkung der Verarbeitung wird auf Art. 18 DS-GVO verwiesen. Das Vereinsmitglied hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die das Vereinsmitglied dem Vorstand bereitgestellt hat, in Worten: ) einem strukturierten, gängigen und ist ammaschinenlesbaren Format zu erhalten, und das Vereinsmitglied hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Vorstand, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt worden, zu übermitteln. Bezüglich der näheren Einzelheiten und Voraussetzungen des Rechts auf Datenübertragbarkeit wird auf Art. 20 DS-GVO verwiesen. Das Vereinsmitglied hat das Recht, aus Gründen, die sich aus dessen besonderen Situati- on ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Vorstand verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, der Vor- stand kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Vereinsmitglieds überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Bezüg- lich der näheren Einzelheiten und Voraussetzungen des Widerspruchsrechts wird auf Art. 21 DS-GVO verwiesen. § 10 Beschwerderecht Das Vereinsmitglied hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbe- sondere in dem Mitgliedsstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf Art. 77 DS- GVO verwiesen. § 11 Inkrafttreten

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Präambel. Mieterbeiräte sind gewählte Interessensvertretungen der Mieter und Mieterinnen in den jeweiligen landeseigenen Quartieren von degewo. Sie vertreten eine Position der Toleranz und Solidarität gegenüber allen Kulturen und fördern das Zusammenleben aller Bewohner eines Quartiers. Der Mieterbeirat arbeitet auf der Grundlage nachstehender Vereinbarung. Die Stiftung einzelnen Regelungen der Vereinbarung stellen die Handlungsspielräume für eine partnerschaftliche, identifikationsfördernde und stabilisierend wirkende Zusammen- arbeit zwischen Mieter und degewo dar. Sofern durch die Senatsverwaltung von Berlin eine neue (Muster)-Vereinbarung als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und den Mieterbeiräten vorgegeben wird, ersetzt diese die vorliegende Vereinbarung. Der Mieterbeirat soll gemeinsame Miet- und Wohnungsinteressen der Mieter koordinieren und bündeln, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit degewo erörtern und darauf hinwirken, dass ein für beide Parteien vertretbares Ergebnis erzielt wird. Der Mieterbeirat und degewo haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu beiderseitiger Zufriedenheit zu gestalten und ggf. zu verbessern. degewo fördert in angemessener Art und Weise die Arbeit des Mieterbeirates. Der Mieterbeirat arbeitet überparteilich und ehrenamtlich. Die Tätigkeit des Mieterbeirates erstreckt sich auf nachstehend genannte Quartiere bzw. Adressen: Der Mieterbeirat vertritt die Interessen der Mieterinnen und Mieter ihres Quartiers gegenüber degewo in allen das Wohnquartier betreffenden Fragestellungen, wie z.B. Fragen zu Betriebskosten, zu den Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Fragen der Hausordnung, der Hausmeisterleistungen, der Gemeinschaftsanlagen und des Wohnumfeldes (soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte/- pflichten betroffen sind). Der Mieterbeirat entwickelt und setzt mit degewo Maßnahmen zur Nachbarschaftsförderung (wie z.B. Angebote für Senioren, Kinder, Jugendliche, Nachbarschaftshilfe, Stadtteilkultur etc.) nach den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter um. Der Mieterbeirat kann für sein Tätigkeitsfeld im Wohnungs- und Mietbereich Informations-, Mitwirkungs- und Vorschlagsrechte ausüben. Sie können Übermittlungsorgane für die Mieterinnen und Mieter und degewo sein, soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte und -pflichten betroffen sind. Die Mietermitwirkung hat ihre Grenzen in den geschützten Rechten des Einzelnen, insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes, sowie in den zu wahrenden Inhalten bestehender Verträge mit Dritten und den Gesetzen und Richtlinien, denen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Gremien unterliegen. Der Mieterbeirat setzt sich aus den von den Hauptmietern der betreffenden Wohnanlage gewählten Mietern zusammen. Jeder Hauptmieter des zur Xxxx stehenden Quartieres hat das Recht, für den Mieterbeirat zu kandidieren. Ausschlaggebend dafür ist, dass er zum Zeitpunkt der Xxxx dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dabei entfällt auf jede Wohnung eine lebendige Natur Stimme, unabhängig von der Zahl der dort wohnenden Hauptmieter. Es werden je nach Größe der Quartiere 3 - 7 stimmberechtigte Mietervertreter gewählt, die sich an folgender Quartiersgröße orientieren: ⮚ bis zu 500 Wohnungen 3 Mietervertreter ⮚ bis zu 1000 Wohnungen 5 Mietervertreter ⮚ ab 1001 Wohnungen 7 Mietervertreter ⮚ Die Hauptmieter des zur Xxxx stehenden Quartieres bestimmen mittels Briefwahl demokratisch und geheim ihre Mitglieder aus der Kandidatenliste für den Mieterbeirat. Gewählt sind die Kandidaten, die die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wird die Xxxx nicht angenommen, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl nach. Ein Mieterbeirat kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens 5 % der Hauptmieter (bezogen auf die Anzahl der Wohnungen) der betreffenden Wohnanlage an der Xxxx des Mietervertreters beteiligen. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, verständigen sich die zur Xxxx gestellten Kandidaten gemeinsam mit degewo über die Art und Weise der zukünftigen Zusammenarbeit. Das kann beispielsweise in Schleswig Holstein einForm einer Mieter-/Interessenvertretung erfolgen. degewo kann auch Xxxxxx, indem sie die Vielfalt nicht mit dem entsprechendem Quorum oder gar nicht gewählt sind, zur Mitarbeit im Mieterbeirat zulassen. Es müssen aber immer mindestens 50 % gewählte Mietervertreter, bei denen das Quorum erreicht wurde, im Mieterbeirat vertreten sein. Wird diese Zahl unterschritten, müssen Neuwahlen durchgeführt werden. degewo bietet für den Übergangszeitraum bis zu den Neuwahlen die weitere Zusammenarbeit mit interessierten und engagierten Xxxxxxx an. Die Xxxx-/Amtsperiode des Mieterbeirates beträgt 5 Jahre Sofern gegen Xxxxxx schwerwiegende Gründe vorliegen, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen dieser Mieterbeiratstätigkeit mit degewo entgegen stehen, behält sich degewo das Recht vor, diesen Kandidaten von der Pflanzen Mieterbeiratswahl auszuschließen. Der Mieterbeirat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder eine/n Vorsitzende/n (Sprecher) für die Wahlperiode. Weitere Funktionen beschließt und Tiere besetzt der Mieterbeirat aus der Gruppe der gewählten Mitglieder entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeiten. Der Mieterbeirat regelt die Zusammenarbeit seiner Mitglieder selbst. Die/der Vorsitzende ist erster Ansprechpartner für degewo. Er leitet sowohl Wünsche, Vorschläge und Informationen von degewo an das Gremium als auch umgekehrt. Der Mieterbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die die Zusammenarbeit seiner Mitglieder regelt. Der Mieterbeirat führt regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für die Mieterinnen und Mieter seines Quartieres durch. Die Termine sind den Mieterinnen und Xxxxxxx bekannt zu geben. Jede/r Mieterin/Mieter der betreffenden Wohnanlage hat das Recht, vom Mieterbeirat angehört zu werden. Beschlüsse sind den Mieterinnen und Mietern unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu geben. Der Mieterbeirat ist gehalten, Anträge und Anliegen von degewo unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Sofern der Mieterbeirat es für die Entscheidungsfindung erforderlich hält, kann er auch einen Vertreter von degewo dazu einladen. Einmal im Jahr, und bei Bedarf nach vorheriger Abstimmung, jedoch max. einmal im Quartal finden zwischen Mieterbeirat und Vertretern von degewo ein Treffen statt. Die Einladung erfolgt durch degewo. Die Themen für die Tagesordnung des Mieterbeirates sind mindestens eine Woche vor dem Termin degewo (dem zuständigen Kundenzentrum) zur Kenntnis zu geben. Die Protokollführung obliegt dem Mieterbeirat. Die Terminabstimmung erfolgt mit dem zuständigen Kundenzentrum mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Die Mieterbeiräte haben über alle in nichtöffentlicher Sitzung besprochenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Im Interesse einer positiven Entwicklung im Quartier arbeiten Mieterbeiräte und degewo partnerschaftlich zusammen. degewo informiert die Mieterbeiräte umfassend – soweit den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen nichts entgegensteht - vor der Durchführung wesentlicher Maßnahmen im jeweiligen Quartier, wie z.B. umfassende Modernisierungen, regionale Neubauvorhaben und erörtert mit ihm wichtige, allgemein interessierende Themen. Die Mieterbeiräte können degewo das jeweilige Quartier betreffend Verbesserungsvorschläge, Anregungen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Empfehlungen unterbreiten. degewo nimmt dazu zeitnah Stellung und begründet seine Antwort bei Ablehnung. degewo benennt Ansprechpartner im Unternehmen / jeweiligen Kundenzentrum für den Mieterbeirat, die für die Entgegennahme und Behandlung von Fragen zuständig sind. Der Mieterbeirat kann für Veranstaltungen, wie Mieter-und Kinderfeste, Pflanzaktionen usw., die den Interessen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft dienen, bei degewo einen Zuschuss beantragen. In welcher Höhe und ob der Zuschuss gewährt wird, entscheidet degewo. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Bei der Raumbeschaffung, z.B. für Mieterbeiratssitzungen, Mietersprechstunden und Mieterversammlungen sowie ihre Lebensräume bewahrt für die Akten-und wiederher- stelltMateriallagerung ist degewo im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich. Entwicklungsmaßnahmen dienen Jedes Mieterbeiratsmitglied erhält eine Pauschale von 50 € pro Kalenderjahr, ggf. anteilig. Darüber hinaus kann degewo den Mieterbeirat bei der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen Herausgabe und Verteilung von Mitteilungsblättern, Informationsmaterialien und/oder einer naturnahen FormMieterzeitung finanziell und/oder technisch bis zu einer Höhe von 500,00 € pro Jahr unterstützen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVoraussetzung für die Zahlung ist die Vorlage prüffähiger Rechnungen. Die Redaktion für Mitteilungsblätter, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Informationsmaterialien und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenMieterzeitung liegt beim Mieterbeirat. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Mitgliedschaft im Anhang aufge- führten Flächen Mieterbeirat der einzelnen Mietervertreter endet automatisch, wenn sie aus dem Wohngebiet, für welches sie tätig werden, wegziehen, d. h. nicht mehr mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Mitglieder können ihr Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mieterbeirat jederzeit niederlegen. Der Mieterbeirat teilt dies unverzüglich degewo mit. Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Mieterbeirates bis zur nächsten regulären Xxxx, rücken gewählte und bis dahin nicht berufene Kandidaten in der zu besetzenden Anzahl nach. Ein Mieterbeiratsmitglied kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Vorschlag von zwei Drittel des Beirates oder von degewo abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mieterbeiratsmitglied seine Pflichten gröblich verletzt und insbesondere nicht mehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit ist und/oder den Geschäftsgang und den Aufgabenvollzug behindert. Beide Parteien haben die Möglichkeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Zusammenarbeit insgesamt fristlos zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich, unter Mitteilung des Kündigungsgrundes, an die andere Partei zu richten. Der Mieterbeirat kann die Vereinbarung nur kündigen, wenn mindestens zwei Drittel der Mietervertreter dem entsprechenden Beschluss schriftlich zugestimmt haben, wobei von den zwei Drittel mindestens 50 % mit Quorum gewählte Mieterbeiräte sein müssen. Die Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer der Wirkungszeit des bestehenden Mieterbeirates. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Gesamtgröße Kündigungsfrist von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens einem Monat zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungQuartalsende schriftlich kündigen. Die Verpächterin Laufzeit kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Begonnene Projekte können im beiderseitigen Einvernehmen auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amnach der Kündigung gemeinsam beendet werden.

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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie TA stellt unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Talentangler kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und dort veröffentlichte Stellenausschreibungen an potentielle Bewerber und Interessenten kommunizieren oder diese Angebote anderweitig bewerben. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die Vielfalt der Pflanzen veröffentlichte Version und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt die bereitgestellten Schnittstellen und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormAnwendungen zur Verfügung. Die Bedingungen TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Der Talentangler kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung der auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Talentanglers. Der Talentangler ist für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Marketingmaßnahmen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einholung und Dokumentation einer etwaig notwendigen Einwilligung Dritter im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie weiterer datenschutzrechtlicher Dokumentations- und Informationspflichten. Für die vom Talentangler bezüglich der auf dem Portal veröffentlichten Inhalte durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Talentangler hat der TA mitzuteilen, ob er als Privatperson/Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) handelt. Eine Änderung dieses Pachtvertrages dienen dazuStatus hat der Talentangler der TA unverzüglich mitzuteilen. Für der Versteuerung etwaiger, über die Plattform generierte Einkommen ist der Talentangler selbst verantwortlich. Insoweit ist er unmittelbarer Steuerschuldner. Dem Talentangler ist es untersagt, Inhalte des Portals und dortige Stellenausschreibungen mit Mitteln zu bewerben, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Talentangler insoweit nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und ein volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Talentangler gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebendem Portal ist für den Talentangler kostenfrei. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die TA veröffentlicht im Anhang aufge- führten Flächen Zuge der Bereitstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung. Diese Vergütung beinhaltet keine gesetzliche Mehrwertsteuer, sondern stellt einen Netto- Betrag dar. Diese Vergütung erhält der Talentangler innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Vermittlung von der TA. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter (=Arbeitgeber) und Bewerber gegeben. Die TA informiert den Talentangler innerhalb von einer Woche nach Meldung des Anbieters (=Arbeitgebers) bezüglich der erfolgreichen, über Portal angebahnten Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Abrechnung einer erfolgreichen Vermittlung Auszahlungsmethoden zur Verfügung. Der Talentangler kann zwischen den von der TA bereitgestellten Auszahlungsmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Gesamtgröße Frist von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens Monaten zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. Ende eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungMonates gekündigt werden. Die Verpächterin für den Talentangler kostenfreien sowie die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Talentangler ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istNutzung für einzelne Talentangler einschränken bzw. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istbeschränken. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amSo kann die TA insbesondere die Anzahl der Vermittlungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einden standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, indem sie die Vielfalt nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der Pflanzen dem Wald obliegenden Schutz- und Tiere Erholungsfunktionen sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormWaldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuZielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die Ziele einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der Kommune zu verwalten (GemO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. S. 1, Vereinbarungsentwurf 4.2; Stand 19.09.2019 Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis Die Beteiligten verfolgen mit der Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in den Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zugunsten des Naturschutzes um- zusetzen jeweiligen Waldbesitzers zu vermarkten und ein auf mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die gewünschte Entwicklung Schutz- und Erholungsfunktionen der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Wälder im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Beteiligten die nachfolgend aufgeführte delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.091 S. 1 1. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenAlt GKZ, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamzudem die Voraussetzungen des § 108 Abs. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am6 GWB erfüllt.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur Xx Xxxx 0000 xxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxx-Xxxxx fünf regionale Nahverkehrstarife (Tarifräume) ge- bildet: • Der Münsterland-Tarif (in Schleswig Holstein einden Kreisen Borken, indem sie die Vielfalt Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Pflanzen Stadt Münster) • Der Ruhr-Lippe-Tarif (in den Kreisen Unna, Soest, dem Märkischen Kreis, dem Hochsauer- landkreis und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt der Stadt Hamm) • Der Sechser (in den Kreisen Herford, Minden-Lübbecke, Lippe, Gütersloh und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume Stadt Bielefeld) • Der Hochstift-Tarif (in ihrer ursprünglichen den Kreisen Paderborn und Höxter) • Der Westfalen-Süd-Tarif (in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe) Zwischen benachbarten Tarifräumen wurden Vereinbarungen zur Geltung sogenannter „Kra- gen- oder einer naturnahen FormÜbergangstarife“ geschaffen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuEntwicklung der fünf regionalen Nahverkehrstarife oblag dabei den verantwortlichen Verbund- gesellschaften/Tarifgesellschaften/Tarifgemeinschaften • Tarifgemeinschaft Münsterland • Tarifgemeinschaft Ruhr-Lippe • OWL Verkehr GmbH • Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter mbH • Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd Als sogenannte Gemeinschaftstarife ermöglichten diese regionalen Tarife seit ihrer Bildung im Jahr 2000 die Nutzung des gesamten jeweiligen Nahverkehrsangebotes mit jeweils nur einem Ti- cket. Der WestfalenTarif ist der neue Gemeinschaftstarif für Bus & Bahn, der in ganz Westfalen-Lippe eingeführt wird. Die vorgenannten bestehenden fünf Nahverkehrstarife sowie der für Relationen mit Start und Ziel in Westfalen-Lippe noch bestehende NRW-Tarif werden in den WestfalenTarif überführt. Durch den WestfalenTarif werden einerseits die Preisstufen, das Ticketsortiment und die Fahr- preise einheitlich strukturiert und andererseits den regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Weiterhin sind mit dem WestfalenTarif die Prozesse der Einnahmenaufteilung, des Vertriebs und des Marketings so zu organisieren, dass dem Kunden ein durchgängiger Tarif angeboten werden kann. Der WestfalenTarif ist ein Tarif der Regionen, in dem die Partner eigenständige Entscheidungen für ihre lokalen und regionalen Belange treffen und sich untereinander mit dem Ziel eines in ganz Westfalen-Lippe harmonisierten überregionalen Angebotes abstimmen. Aus diesem Grund be- steht der Tarif aus dem dem Subsidiaritätsprinzip verpflichteten Zwei-Ebenen-Modell, der „regio- nalen westfälischen Ebene“ (regionale Tarifgemeinschaften/Tarifgesellschaften/Verbundgesell- schaften) und der neuen „gemeinsamen westfälischen Ebene“. Die regionale westfälische Ebene beschreibt hierbei räumlich die oben genannten heutigen Tarif- räume sowie institutionell die oben genannten jeweils verantwortlichen Verbundgesellschaften/Ta- rifgesellschaften/Tarifgemeinschaften, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein in der Geltung auf die gewünschte Entwicklung jeweilige Region begrenzte Ti- cketangebote vorhalten und in denen die Preishöhen für alle Tickets des WestfalenTarifs bis zur regionalen Preisstufe 5 eigenständig festgelegt werden. Zur Umsetzung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Beschlüsse auf der regionalen westfälischen Ebene im Anhang aufge- führten Flächen Themenfeld Tarif wird die WestfalenTarif GmbH durch die ver- antwortliche Verbundgesellschaft/Tarifgesellschaft/Tarifgemeinschaft verpflichtet; diese stellt den Tarifantrag. Eine Befassung der Gremien der WestfalenTarif GmbH mit einer Gesamtgröße von x ha den Beschlüssen der re- gionalen westfälischen Ebene ist nicht vorgesehen. Die regionale Verantwortung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Preisge- staltung im Nahbereich bleibt somit erhalten. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Zudem werden die bestehenden Einnahmenauftei- lungsverfahren der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09regionalen westfälischen Ebene zugeordnet. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wirdDie gemeinsame westfälische Ebene beschreibt räumlich den gesamten Raum Westfalen-Lippe. Kündi- gungenSie wird institutionell durch die WestfalenTarif GmbH abgebildet, die nach diesem Stichtag eingehendie Aufgabe hat, sind unwirksamin ihren Gre- mien gefasste Beschlüsse mit Wirkung für den gesamten Geltungsbereich des WestfalenTarifs zum Ticketangebot (sog. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1„Stammsortiment“), zu einheitlichen Preishöhen ab der Preisstufe W6 und sofern erforderlich auch für die Preisstufen W2-W5 umzusetzen. und endet am 31.12Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass eine in ihren Gremien beschlossene Einnahmenaufteilung für diejenigen Einnahmen erfolgt, die von den bestehenden Einnahmenaufteilungsverfahren auf der regionalen westfälischen Ebene nicht erfasst werden. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben Eine weitergehende Verbundbildung ist durch die Gründung der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amWestfalenTarif GmbH nicht vor- gesehen.

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Samples: Gesellschaftsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungssystem zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die Stiftung setzt DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV-Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen strukturiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünften aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Lizenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine lebendige Natur dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Schleswig Holstein einDeutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, indem sie der die Vielfalt Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltLizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Entwicklungsmaßnahmen dienen Scheidet der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formentsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuPflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertLi- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amübertragen.

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Samples: www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt Der Parkplatz entlang der Pflanzen Gartenstraße hinter dem Theatergebäude Krefeld steht den Mitarbeiterinnen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormMitarbeitern des Theaters zur Verfügung. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuFläche gehört zum Vermögen der Stadt Krefeld. Auf dem schraffierten Teilbereich ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten, da es sich um eine Feuerwehrbewegungszone handelt. Das Parken ist ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen erlaubt. Die Theatergesellschaft löst als Zweistädtetheater Ziel- und Quellverkehr aus, damit ein störungsfreier Spielbetrieb sichergestellt werden kann. Das setzt voraus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die regelmäßig sowohl im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Theater Krefeld als auch im Theater Mönchengladbach bzw. in anderen Arbeitsstätten tätig werden und die für die Fahrten ihren privaten Pkw einsetzen, eine kostenfreie Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Dies ist nicht gewährleistet, da der Parkplatz derzeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann. Um den tatsächlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen wird die nachfolgende Nutzungsregelung vereinbart. Die Stellplätze sind täglich in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenvon 7:00 Uhr – 20:00 Uhr ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten, die nach diesem Stichtag eingehenihr privates Fahrzeug dienstlich einsetzen und zwischen den Arbeitsstätten pendeln müssen. Diese Beschäftigten führen ein Fahrtenbuch. Ab 20:00 Uhr ist die Nutzung der Stellplätze für alle Theaterbeschäftigten im Rahmen der Verfügbarkeit der Plätze frei. Aus Solidaritätsgründen von der Parkplatzregelung ausgeschlossen sind die Intendanz, sind unwirksamdie Geschäftsführung, die Opern- und Schauspieldirektion, die Ballettdirektion, der Betriebsrat sowie die Arbeitssicherheit. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Für die Nutzung des Parkplatzes ist ein Parkausweis erforderlich. und endet am 31.12Parkausweise werden nur an Fahrtenbuchinhaber vergeben. eines jeden JahresDarüber hinaus werden mehr Parkausweise ausgegeben als Stellplätze vorhanden sind. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf Dies setzt die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungBereitschaft zur Abstimmung untereinander voraus. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Parkausweise werden in der Personalabteilung ausgegeben. Federführend ist die Mitarbeiterin Xxxx Xxxxxxxx Xxxx, Tel. 805 177, die auch die Fahrtenbücher verwaltet und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amabrechnet.

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Samples: theater-betriebsrat.de

Präambel. Die Stiftung setzt FSD Bistum Münster gGmbH ist verantwortlich für die Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster. Gesellschafter der FSD sind der Caritasverband für die Diözese Münster e.V. und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster e.V. Auf der Bundesebene schließen sich die katholischen Xxxxxx von Freiwilligendiensten im BFD in der Zentralstelle des Deutschen Caritasverband e.V. in Freiburg zusammen, die Zentralstelle im FSJ wird durch die Bundesstelle des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Jugendhaus Düsseldorf, gestellt. Im BFD wird der Begriff „Xxxxxx“ vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) synonym verwendet für den Begriff „Selbständige Organisationseinheit“ (SOE). Die FSD Bistum Münster gGmbH trägt die Kennung „SOEDE09TEH“, die Zentralstelle Deutscher Caritasverbandes e. V. wird als „ZSTDE00009“ bezeichnet. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung und Konzeption der Freiwilligendienste liegt bei der FSD. Die Einsatzstelle verpflichtet sich für ein ausgewogenes Verhältnis von BFD- und FSJ-Stellen in ihren Einrichtungen Sorge zu tragen. Kirche und Caritas beteiligen sich mit ihren Einrichtungen und Diensten an der Gestaltung der Gesellschaft. Mit dem Angebot der Freiwilligendienste als eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einForm des bürgerschaftlichen Engagements hat sich die FSD zum Ziel gesetzt, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, insbesondere junge Menschen, in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormEntwicklung zu fördern, sie zu einem sozialen Engagement zu ermutigen und ihnen wichtige Lern- und Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuEinsatzstelle verfolgt gemeinsam mit der FSD das Ziel, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen soziale Kompetenz, ökologisches Bewusstsein, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und ein Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern und die Freiwilligendienste auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Grundlage der Gesetze und unter Beachtung der Qualitätsstandards im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha katholischen Verbund durchzuführen. Freiwilligendienste wecken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen in katholischer Trägerschaft die Erfahrung gelebten Glaubens, sowohl in der Einsatzstelle als auch in den begleitenden Seminaren und Bildungstagen. Das FSJ und der BFD sind zwei gesetzlich geregelte Freiwilligendienste. Regelungsinstanzen für beide Dienstformen sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das BMFSFJ überträgt die Aufgaben zur Organisation und Durchführung vertraglich an die Zentralstellen, die wiederum ihren angeschlossenen örtlichen Trägern mittels Kooperationsvereinbarung die beschriebenen Aufgaben zur Durchführung übertragen. Das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) sind die gesetzlichen Grundlagen der Dienste und sowohl für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden FSD als auch für die Einsatzstelle bindend. Beide beschreiben den sechs bis 18-monatigen Dienst als eine an Lernzielen orientierte praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Sowohl die FSD als auch die Einsatzstelle halten sich an die Vorgaben der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den NRW-Teil des Bistums Münster. Hierzu zählen u.a. die angemessene Schulung der Freiwilligen, eine Einführung in das Institutionelle Schutzkonzept der Einsatzstelle sowie das Einsehen eines erweiterten Führungszeugnisses (siehe detaillierte Informationen auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies xxx.xxx-xxxxxxxx.xx im Bereich für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amEinsatzstellen).

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Samples: www.fsd-muenster.de

Präambel. Die Stiftung setzt Ruhr-Universität Bochum und die Personalräte bemühen sich um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher verfolgen sie das Ziel, im Rahmen der alternierenden Telearbeit eine Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowie der Erleichterung der Arbeit für Menschen mit Behinderungen sowohl im Interesse der Dienststelle, als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten. Unter „Alternierender Telearbeit“ wird eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einErbringung vertraglich vereinbarter Arbeitsleistung verstanden, indem sie die Vielfalt dadurch gekennzeichnet ist, dass die Leistung an manchen Tagen an einem anderen Ort als der Pflanzen Ruhr-Universität Bochum erbracht wird und Tiere sowie dass diese Arbeit grundsätzlich bei Bedarf durch Telekommunikationsmittel (wie z.B. Telefon, Telefax, Mailprogramme und Internet) unterstützt werden kann. Ziel der alternierenden Telearbeit ist es, durch die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation • den Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen; • die Arbeitsqualität und -produktivität zu verbessern; • durch mehr Selbstverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit zu erreichen. Mit der Einrichtung von alternierenden Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen entfällt das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Universität. Dies kann bei den Beschäftigten zu Zeit- und Kostenersparnissen führen. Es dient der Entlastung der Umwelt. Zudem erhalten die Beschäftigten mehr Möglichkeiten, ihre Lebensräume bewahrt Arbeit eigenverantwortlich zu gestalten und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formauszuführen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuEinrichtung von, sowie die Beschäftigung auf, alternierenden Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Ein Anspruch besteht nicht. Dabei sind grundsätzlich solche Aufgaben für alternierende Tele- und Wohnraumarbeit geeignet, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen eigenständig und ein auf eigenverantwortlich durchführbar sind, sowie wirtschaftlich und dienstlich sinnvoll in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert werden können. Alternierende Telearbeit stellt bedingt durch hohe eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsausführung besondere Anforderungen an die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenBeschäftigten. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Dienstvereinbarung gilt für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Wissenschaftlichen Beschäftigten und die Beschäftigten in Technik und Verwaltung nach § 5 in Verbindung mit § 104 LPVG der Ruhr-Universität Bochum. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertBei der alternierenden Telearbeit wird die bisher in den Räumlichkeiten der Ruhr-Universität Bochum zu erbringende Arbeitsleistung teilweise in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert und ist dort, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gegebenenfalls unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der Pachtzeitdezentralen Informations- und Kommunikationstechnik, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungzu erbringen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der Ruhr-Universität Bochum und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amteilweise woanders erbracht.

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Samples: www.pr.ruhr-uni-bochum.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur HTB Baugesellschaft m.b.H vergibt Aufträge auf Grund- lage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Basis der Bestimmun- gen dieser AGB ist die ÖNORM B 2110 in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltFassung vom 15.03.2013. Entwicklungsmaßnahmen dienen Punkt 4 der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormÖNORM B 2110 (Verfahrensbe- stimmungen) gilt nicht. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazugegen-stündlichen AGB modifi- zieren, ergänzen oder erweitern die ÖNORM B 2110 über deren Bestimmungen hinaus in jenen Punkten, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen in den nachstehenden Bestimmungen in Klammer angeführt sind. Begriffe und ein auf die gewünschte Entwicklung Definitionen entsprechen jenen der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die ÖNORM B 2110 und ÖNORM A 2050 sofern im Anhang aufge- führten Flächen Folgenden nichts an- deres bestimmt ist. Als Auftraggeber (im Folgenden kurz „AG“ genannt) ist die HTB Baugesellschaft m.b.H anzusehen. Auftragnehmer (im Folgenden kurz „AN“ genannt) ist das Unternehmen, das vom AG mit einer Gesamtgröße der Erbringung von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Leistungen beauftragt wird. Bauherr ist der Auftraggeber der HTB Baugesellschaft m.b.H. Alle Änderungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsgrund- lagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Verein- barung, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Allfällige eigene Vertragsbedingungen des AN werden in kei- nem Fall Bestandteil des Vertrages. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertAN hat die vorlie- genden AGB zur Kenntnis genommen und bestätigt deren vollinhaltliche Geltung. Sämtliche Bestimmungen der gegen- ständlichen AGB sowie die darin genannten Vertragsgrund- lagen gelten ohne jedwede Einschränkung auch für allfällige Folge- oder Zusatzaufträge. Klargestellt wird, dass jedwede zukünftige Beauftragung in welcher Form auch immer, sohin auch für andere Bauvorha- ben, ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB basieren, auch wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt keine ausdrückliche diesbezügliche Vereinba- rung hierüber getroffen wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisi- onsnormen und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amdes UN-Kaufrechtes.

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Samples: www.htb-bau.at

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie Parteien schließen über die Vielfalt der Pflanzen Erteilung von Reitunterricht folgende Vereinbarung: Der Vertrag beinhaltet den Abschluss eines monatlichen Reitabos über ⃣ 1 Reitstunde wöchentlich ⃣ 2 Reitstunden wöchentlich ⃣ 1 Longenstunde samstags ⃣ 1 Stunde Volti (ab 6 Jahren) wöchentlich ab Monat / Jahr . Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder kann von beiden Parteien mit einer naturnahen FormFrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuKündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die wöchentliche Teilnahme im Rahmen einer Gruppenstunde wird ein Beitrag in Höhe des jeweils aktuellen Preisverzeichnisses des Reitclubs Speyer e.V. erhoben. Die Beiträge werden zu Monatsbeginn per Lastschrift eingezogen. Hierfür wird die beigefügte SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt. Der Unterricht wird generell auf Pferden des Reitclubs Speyer bzw. eines Pferdes im Privatbesitz des Schülers durchgeführt. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt wöchentlich in einer Gruppenstunde bis maximal 6 Personen und an einem fest vereinbarten Termin. Bei einem durch die Reitschülerin / den Reitschüler zu vertretenen Ausfall einer vereinbarten Reitstunde oder bei Ausfall aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Feiertage sowie der Schulferien Rheinland-Pfalz besteht kein Anspruch auf Ersatz. Ist die fällige Vergütung für den Unterricht nicht gezahlt, so ist der Reitclub Speyer e.V. berechtigt, den Xxxxxxx von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Der Unterricht wird in den Reithallen oder auf den Außenplätzen des Reitclubs sowie im umliegenden Gelände durchgeführt. Der Xxxxxxx verpflichtet sich zum gesonderten Abschluss eines Mitgliedsvertrages beim Reitclub Speyer e.V. Der Xxxxxxx verpflichtet sich zum Tragen reitgeeigneter Kleidung sowie seiner persönlichen Schutzausrüstung (Helm und zusätzlich bei Springstunden Sicherheitsweste) während des Unterrichts. Der Reitclub Speyer e.V. haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschülerin / des Reitschülers übernimmt der Reitclub Speyer e.V. keine Haftung. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Reitclubs Speyer, mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässigen Schäden. Für Schäden, die Ziele aufgrund des Naturschutzes um- zusetzen längeren Aufenthaltes über die Unterrichtsstunde hinaus entstehen, gilt das entsprechend. Darüber hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens des Reitclubs Speyer e.V. über die Reitstunde hinaus. Für Gäste und ein Angehörige des Reitschülers erfolgt das Betreten des Reitclubs Speyers ebenfalls auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Reitclubs Speyer e.V., mit Ausnahme von Schäden, die gewünschte Entwicklung auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Verhaltens des Reitclubs Speyer e.V. beruhen. Der Reitschüler hat der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenAnweisung des Unterrichtenden und der Angestellten des Reitclubs unbedingt Folge zu leisten. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet Das Betreten der Koppeln oder Stallungen ohne ausdrückliche Genehmigung ist verboten. Der Xxxxxxx verpflichtet sich zu einem Artgerechten Umgang mit dem Pächter Pferd. Sämtliche Erklärungen betreffend dieser Vereinbarung müssen in Schriftform erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Übrigen nicht berührt. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung in Kraft treten, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf deren Wirkungen der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenwirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben die Vertragsparteien mit der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungunwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenlückenhaft erweist. Speyer, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istden Unterschrift Xxxxxxxxxxx bzw. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amUnterschrift Bevollmächtigter des

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Samples: s85899b8e0930f073.jimcontent.com

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur LANGEN Immobilienholding GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx Xxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx, eingetragen im Handelsregister des AG Mönchengladbach unter HRA 3623, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxx („Darlehensnehmer“) ist Xxxxxx des Bauprojekts „Airport Hotels“ in Schleswig Holstein einder Xxxxxxxxx Xxxxxx 00+00, indem sie 00000 Xxxxxxxxxx und benötigt hierfür Kapital. Zur Finanzierung dieses Projekts nimmt der Darlehensnehmer ein festverzinstes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt („Darlehen“) von verschiedenen Investoren („Investor(en)“, gemeinsam mit dem Darlehensnehmer die Vielfalt der Pflanzen „Parteien“, einzeln die „Partei“) auf. Zwischen dem einzelnen Investor und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formdem Darlehensnehmer kommt demnach ein Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt („Darlehensvertrag“) zustande. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuDarlehen werden über die Plattform der Zinsbaustein GmbH, Stresemannstr. 123, 10963 Berlin („Anbieter“) mittels sog. Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) vergeben. Crowdfunding bedeutet, dass unterschiedliche Investoren unterschiedlich hohe, aber identisch ausgestaltete Investitionen in Form von Darlehen in das entsprechende Projekt während eines bestimmten Zeitraumes („Angebotsfrist“) tätigen können. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt über die secupay AG, Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx („Zahlungsabwickler“ und gleichzeitig „Treuhänder“). Der Treuhänder hält die getätigten Investitionen für den Darlehensnehmer bis zum Ende der Angebotsfrist zuzüglich der zweiwöchigen gesetzlichen Widerrufsfrist auf einem oder mehreren Konten bei einem oder mehreren deutschen Kreditinstituten. Nach Ende der Angebotsfrist (Ziff. 1 des Darlehensvertrags) und dem Ablauf der zweiwöchigen gesetzlichen Widerrufsfrist sowie der Erklärung des Anbieters gegenüber dem Treuhänder, dass die Auszahlungsvoraussetzungen (Ziff. 7.3 des Darlehensvertrags) erfüllt sind, leitet dieser die Darlehensvaluta an den Darlehensnehmer weiter. Bei der Rückabwicklung weist der Darlehensnehmer das gesamte ihm überlassene Kapital samt Zinsen in einer Summe an das Treuhandkonto an. Dort wird das Geld vom Treuhänder für die einzelnen Investoren bis zu den entsprechenden Auszahlungen an die Investoren gehalten. Sollte sich die bis zur vollständigen Erfüllung der gesicherten Nachrangdarlehensforderung beim Zahlungsabwickler angegebene Kontoverbindung des Investors ändern, ist dieser verpflichtet dem Treuhänder die abweichende neue Kontoverbindung unter Angabe der persönlichen Transaktionsnummer unverzüglich mitzuteilen. Auszahlungsverzögerungen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf einer dem Zahlungsabwickler fehlerhaft oder nicht unverzüglich mitgeteilten Bankverbindung beruhen, hat der Investor zu vertreten. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amParteien Folgendes:

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein► vgl. Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormArtikel 2a Landesverfassung Baden-Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuGrundlagen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst bilden unter anderem - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen - UN-Behindertenrechtskonvention - das Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) - Landesverfassung (LV) - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) - das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) - die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) - die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte -ArbeitszeitVO) - die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellun- gen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellun- gen) Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Ziele Belange schwerbehinderter Menschen im Schuldienst zu stärken und den gesetzlichen Auftrag aus den vorgenannten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu ergänzen und für Fragen des Naturschutzes um- zusetzen schulischen Alltags zu konkretisieren. Mit der Inklusionsvereinbarung wird ein aktiver Beitrag zur Inklusion im Arbeitsleben geleistet. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Vorausset- zung für die selbstbestimmte und ein gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das berufliche Fortkommen und der Aufstieg schwerbehinderter Menschen werden unterstützt und gefördert. Auswirkungen von Behinderungen auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenArbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi- schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in partnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zugeführt. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Schwerbehinderte Menschen, die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. Der Pachtvertrag gilt jeweils sich um ein Jahr verlängerteine Einstellung bewerben, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeitdürfen darauf vertrauen, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. dass ihnen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungAusgrenzungen erwachsen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder Umsetzung der Inklusionsvereinbarung dient ferner der Prävention. Sie soll dazu beitra- gen, dass sich der Gesundheitszustand der behinderten Menschen stabilisiert bzw. die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istAus- wirkungen der Behinderung abgemildert werden. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istAuch soll die Prävention eine vorzeitige Zurruhesetzung bzw. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist ameine begrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Starkregenereignisse erfordern immer wieder wegen Gefahr in Verzug die kurzfristige Räumung von Retentionsbecken bei Wildbächen. Ebenso sind Räumungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erhaltung der Funktionstüchtigkeit von Wildbachsperren notwendig. Räumungsarbeiten werden aber auch als Folge von Überschwemmungen notwendig sowie nach Muren- und Lawinenabgängen. Dazu ist es erforderlich, geeignete Ablagerungs- bzw. Verwertungsflächen im Nahbereich der Anfallsorte festzulegen, für die bereits im Vorhinein die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für eine lebendige Natur zulässige Inanspruchnahme der Ablagerungs- bzw. Verwertungsflächen vorliegen sowie die zivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers gegeben ist. Ziel dieser Vereinbarung ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Grundstückseigentümern einerseits sowie der Gemeinde/Genossenschaft andererseits in Schleswig Holstein einBezug auf die im hohen öffentlichen Interesse gelegene zur Verfügungsstellung von Grundflächen zwecks Materialablagerung und Verwertung dieser Grundflächen in Katastrophenfällen, indem sie die Vielfalt der Pflanzen insbesondere im Zuge von Hochwasserereignissen, Muren- und Tiere Lawinenaufräumungen sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltWildbachsperrenräumungen. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und Folgender Grundbuchstand liegt vor: Grundbuchsstand: Auszug Grundbuch Der Dienstbarkeitsgeber räumt dem Dienstbarkeitsnehmer das Recht ein auf die gewünschte Entwicklung Dauer der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenin Punkt VII. § vereinbarten Laufzeit Räumungsmaterial wie in der Präambel dargestellt, sofern dieses die Bodenaushubqualität lt. Fußnote 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die aufweist, auf GN KG auf einer Fläche im Anhang aufge- führten Flächen Ausmaß von max. ………. m² und einer Höhe bis…….m. dauerhafte abzulagern und zwar mit einer Gesamtgröße dem Ziel, eine land- oder forstwirtschaftlich nutzbare Fläche herzustellen. Die Zufahrt erfolgt über… (Bezeichnung der Abzweigung von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019der Gemeinde/Landes/Bundesstraße). Die genauere Lage der Ablagerungs- bzw. Verwertungsfläche sowie der Zufahrt ist aus beiliegendem Lageplan zu entnehmen, welcher einen Bestandteil dieses Vertrages bildet. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat Dienstbarkeitsnehmer nimmt diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amRechtseinräumung hiermit an.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur Parteien vereinbaren die anteilige, höchst-persönliche Nutzung des Pferdes insbesondere zu Reitzwecken in Schleswig Holstein einder o. g. Einstell-Örtlichkeit nach den dort üblichen und den Parteien bekannten Gegebenheiten und unter Verwendung der zu dem Pferd zugehörigen Gegenstände wie Sattel, indem sie Trense, Pflegezubehör durch die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormReitbeteiligung. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuinnere und äußere Beschaffenheit des Pferdes ist der Reitbeteiligung bekannt; insbesondere als Sie das Pferd unter Anleitung des Besitzers Mal/im Zeitraum geritten hat. Die Reitbeteiligung ist berechtigt, das Pferd Mal pro Woche/Monat/im Zeitraum bis zu reiten bzw. sonst pferdgerecht und vereinbarungsgemäß zu bewegen, beispielsweise zu longieren. Die konkreten Nutzungszeiten werden zwischen den Parteien für den jeweiligen Monat bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats festgelegt. Diese Festlegung gilt vorbehaltlich anderer Absprachen zwischen den Parteien, z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder/und beruflicher Verhinderung einer Partei. Im Falle der Verhinderung hat die jeweilige Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Nutzung des Pferdes außerhalb der o. g. Einstell-Örtlichkeit, insbesondere auf Turnieren oder/und für Ausritte außerhalb des Geländes der o. g. Einstell-Örtlichkeit wird der Reitbeteiligung nur nach vorheriger Zustimmung des Besitzers zugestanden. Der Besitzer weist die Reitbeteiligung insbesondere auf nachfolgendes hin: Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, diese Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen bei der vertragsgemäßen Nutzung des Pferdes zu berücksichtigen. Vor/nach dem Reiten o. ä. (dabei ist Folgendes zu beachten): Reiten (dabei ist Folgendes zu beachten): Longieren (dabei ist Folgendes zu beachten): Bodenarbeit (dabei ist Folgendes zu beachten): Führanlage (dabei ist Folgendes zu beachten): Weide / Paddock (dabei ist Folgendes zu beachten): Sonstiges wie vorhandene Impfungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten etc.: Vor, während und nach der vertragsgemäßen Nutzung des Pferdes ist die Reitbeteiligung verpflichtet, Schutzausrüstungen wie Handschuhe und beim Reiten jedenfalls Helmund ggf. Reitweste zu tragen! Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, für den vertragsgemäßen Gebrauch an den Besitzer ein Entgelt i. H. v. € pro Wochen / Monat / pauschal zu zahlen. Die Zahlung hat jeweils bis zum zu erfolgen auf das Konto: bei der ● An den Unkosten für das Pferd beteiligt sich die Reitbeteiligung nicht. ● An den Unkosten für das Pferd beteiligt sich die Reitbeteiligung in Höhe von € pro Woche/Monat/pauschal. Deren Zahlung hat ebenfalls bis zum auf das o. g. Konto zu erfolgen. Im Falle einer zeitlich relevanten Nutzungs-Verhinderung wird das Entgelt/eine evtl. Kostenbeteiligung der Reitbeteiligung entsprechend anteilig gekürzt. ● Für das Pferd besteht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. €. ● auf eigene Kosten aufzunehmen ● gegen anteilige Kostentragung durch die Reitbeteiligung i. H. v. € pro Woche/Monat/Nutzungszeitraum aufzunehmen. ● Haftpflichtversicherung ● Unfallversicherung ● sonstige Versicherung, nämlich 1 Die Parteien verpflichten sich, Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben; insbesondere das Pferd art- und tiergerecht sowie mit der größtmöglichen Sorgfalt vor, während und nach dem Vertragszweck zu hegen und zu pflegen. Im Übrigen stellen sich die Vertragsparteien wechselseitig von eigenen/Ansprüchen Dritter aus dem Reitbeteiligungsverhältnis frei; es sei denn – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha vorsätzlichen oder mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder – für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungensonstige Schäden, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen auf einer vorsätzlichen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amgrob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

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Präambel. Die Stiftung setzt visitBerlin wirbt seit 1993 weltweit für Berlin als Reisedestination sowie als Metropole für Tagungen und Kongresse. visitBerlin beschäftigt als privatwirtschaftliches Unternehmen mehr als 200 Mitarbeiter. Gesellschafter sind der visitBerlin Partnerhotels e.V., das Land Berlin, die Messe Berlin, die Investitionsbank Berlin, die Berliner Flughäfen und die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. Das Berlin Convention Office (BCO) akquiriert Tagungen und Kongresse zur Ausrichtung in Berlin und steht dabei mit diversen Leistungsträgern der MICE-Branche in engem Kontakt. Der Kooperationspartner beabsichtigt, sich mit seinem Leistungsangebot den Tagungs- und Kongressteilnehmenden zu präsentieren. Zu diesem Zweck schließen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung. visitBerlin bietet dem Kooperationspartner die Möglichkeit, für den Zeitraum vom 1. Xxxx 2019 bis zum 31. Dezember 2019 auf ausgewählten Tagungen und Kongressen Flyer auf einem mobilen visitBerlin-Infostand zu präsentieren. Der visitBerlin-Infostand wird auf den Veranstaltungen jeweils prominent platziert, sodass ein guter Besucherstrom gesichert ist. visitBerlin garantiert dem Kooperationspartner, dass der Info-Stand innerhalb des Vertragszeitraums auf mindestens sechs Veranstaltungen mit je 1.000 Besuchern oder mehr im Einsatz sein wird. Der Kooperationspartner stellt für den Zeitraum Januar bis Dezember 2019 eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einMindestanzahl von 500 Flyern zur unentgeltlichen Mitnahme für die Tagungs- und Kongressteilnehmenden zur Verfügung. visitBerlin bzw. ihre Kooperationsagentur xxx.xxxxxx kann jederzeit Nachlieferungen an Flyern beanspruchen, indem sie denen der Kooperationspartner auf Anfrage innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nachkommen wird. Da eine Mengenbegrenzung für die Vielfalt Mitnahme der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltFlyer nicht besteht, erklärt sich der Kooperationspartner bereit, auf Anforderung von visitBerlin oder xxx.xxxxxx gegebenenfalls Flyer nachzuliefern. Entwicklungsmaßnahmen dienen Eine bestimmte Platzierung der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormFlyer am visitBerlin- Infostand kann ebenso wie eine Abnahme des Infomaterials durch die Besucher nicht garantiert werden. Der Kooperationspartner wird die Flyer auf eigene Kosten anliefern. Die Bedingungen Abmessung des Flyers sollte DIN-lang oder kleiner sein. Die Flyer sind in Kartons für DIN A4 zu verpacken und an die Agentur xxx.xxxxxx, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxx, z.Hd. Xxxx Xxxxx Xxxxxx auszuliefern. Sie sind wie folgt zu beschriften „Lieferung Flyerauslage visitBerlin-Infostand“. Der Inhalt darf ein Gewicht von 6 kg nicht überschreiten. Flyermaterial, welches auf den Messen nicht zur Ausgabe gelangt ist, wird die Agentur xxx.xxxxxx dem Kooperationspartner wieder zur Verfügung stellen. Der Kooperationspartner hat für die Laufzeit 2019 insgesamt ein Entgelt in Höhe von 400,- € zzgl. MwSt. zu entrichten. Mit diesem Entgelt sind sämtliche Leistungen für Auslage und Versand des Werbematerials an die Einsatzorte abgegolten. Das Entgelt ist nach entsprechender Rechnungslegung durch visitBerlin innerhalb des auf dieser angegebenen Zahlungszieles zur Zahlung fällig. Der Vertrag tritt am 1. Xxxx 2019 in Kraft und hat eine Laufzeit bis einschließlich 31.12.2019. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Änderungen und Ergänzungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien erklären sich bereit, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung dem wirtschaftlichen Gehalt der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und endet am 31.12Gerichtsstand ist Berlin. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisBerlin, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebenden Berlin, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amden

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Samples: Vereinbarung Über Die Auslage Von Flyern an Visitberlin Infoständen

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie Richtlinien zur musikalischen Ausbildung beim Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V. (Ausbildungsordnung) gelten ab 1. Juli 2018 und ersetzen die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume bisherigen Richtlinien in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormFassung vom 15. April 2012, zuletzt geändert am 15. Januar 2014. Nachfolgend wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Unterscheidung zwischen weib- licher und männlicher Form verzichtet. Der Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V. wird nach- folgend als „Musikverein“ bezeichnet. Ferner steht die Bezeichnung „Eltern“ auch für die Be- zeichnung „gesetzliche/r Vertreter“. Das Ziel der Ausbildung im Musikverein ist es, interessierte Kinder und Jugendliche beim Er- lernen ihres Wunschinstrumentes zu unterstützen und sie so zu fördern, dass sie Spaß am Unterricht und am Instrument gewinnen und später in einem Orchester des Musikvereins mitmusizieren können. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuBlockflöte ist ein hervorragend geeignetes Instrument, um die ersten Schritte im Bereich des Notenlernens und der musikalischen Gestaltung zu erleichtern. Die Flöte lässt sich leicht anblasen und bequem halten, so dass sich der Spieler nicht so sehr auf sein Instrument, son- dern auf die anderen Herausforderungen (Noten lesen, Rhythmus, musikalische Gestaltung) konzentrieren kann. Gleichzeitig werden Atmung und Haltung geschult. Das beste Alter für den Einstieg in den Blockflötenunterricht ist 6 bis 8 Jahre. Unterrichtet wird in Gruppen (2 bis 3 Kinder je nach Anmeldungen). Aus der Vielzahl von Musikinstrumenten bieten wir die Ausbildung der in den in Blasorches- tern vorwiegend eingesetzten Holz-, Blechblasinstrumente und Schlaginstrumente an. Hier hat sich als Einstiegsalter in den Unterricht 9 Jahre und älter bewährt; unterrichtet wird im Einzelunterricht. Holzblasinstrumente sind z.B. Querflöte, Klarinette und Saxophon, während Trompete, Horn, Posaune, Tenorhorn und Bass zu den Blechblasinstrumenten zählen. Jedes einzelne Instru- ment besitzt seinen eigenen Charakter. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Tonlage (hoch und tief) und in ihrem Klang (weich und hart). Innerhalb eines Blasorchesters besitzen die Instrumentengruppen unterschiedliche Aufgaben. So werden beispielsweise der Bass und das Schlagzeug vorwiegend für den Rhythmus eingesetzt, während Trompete und Tenorhorn eher für die Melodie zuständig sind. Die Instrumente können für die unterschied- lichsten Musikrichtungen eingesetzt werden, vom Choral und volkstümlicher Blasmusik an- gefangen bis zu Pop und Jazz. Im Laufe der Ausbildung soll die Freude und der Spaß am eigenen Musizieren und vor allem am Zusammenspiel im Xxxxxxx-/Jugendorchester oder später im Großen Blasorchester geför- dert werden. Das gemeinsame Musizieren dient zur Förderung der sozialen Kompetenzen und zur Förderung des Gemeinschaftssinns. Die Ausbildung in einem Musikinstrument erfolgt nach Instrumentengruppen getrennt im Einzelunterricht. Der Unterricht wird von erfahrenen Musikern oder Musiklehrern (nachfol- gend „Lehrer“ genannt) in einer wöchentlichen Unterrichtsstunde durchgeführt. - Blasinstrumente (Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete/Flügelhorn, Tenorhorn/ Bariton, Waldhorn, Posaune, Tuba) Die Vermittlung des Gemeinschaftssinnes, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Anerkennung und Erfolgserlebnisse durch das Spielen in der Gruppe ist dabei ein auf die gewünschte Entwicklung wichtiger Baustein. Sobald der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Unterrichtsstand es zu- lässt, ist parallel zum Instrumentalunterricht ein wöchentlicher Besuch im Anhang aufge- führten Flächen Xxxxxxx- bzw. Ju- gendorchester erwünscht. Mit fortschreitendem Ausbildungsstand erfolgt dann der Übertritt in das Große Blasorchester. Ein paralleles Musizieren im Jugendorchester ist bis 25 Jahre er- wünscht. In den Unterricht fließt neben dem Erlernen des Instrumentes auch die musikalische Theorie (Rhythmus, Notenlehre, Gehörbildung) mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019ein. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertMusikverein fördert die Teilnahme an Lehrgängen des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg. Neben der musikalischen Ausbildung bieten wir zahlreiche Aktivitäten wie Ausflüge, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der PachtzeitGrill- feste und weitere Aktivitäten an, also spätestens zum 30.09. bei denen sich die Jugendlichen und auch die Mitglieder des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amGroßen Orchesters untereinander näher kennenlernen.

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Samples: www.mv-weilimdorf.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt A ist Eigentümerin der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormGrundstücke/des Grundstückes . Die darauf befindliche(n) ist/sind nach § 2 DSchG BE kraft Gesetzes Denkmal und in der Berliner Denkmalliste nachrichtlich als eingetragen. In dem Bemühen, einerseits die denkmalgerechte Sanierung und Integration der zu erhaltenden baulichen Anlagen des Denkmalbereichs zu gewährleisten und andererseits die weitere Planung sowie das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren und die Realisierung des Bauvorhabens ohne Behinderung durch rechtliche Auseinandersetzungen auf gesicherter und einvernehmlicher Grundlage stattfinden zu lassen, wird dieser Vertrag geschlossen. A anerkennt die Denkmaleigenschaft der/des unwiderruflich an und verzichtet auf die Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage mit dem Ziel der Leugnung der Denkmaleigenschaft der/des . A verzichtet ferner auf entsprechende Einwendungen im Rahmen zukünftiger Verwaltungsstreitverfahren gleich welcher Art, soweit das Ziel derartiger Einwendungen die Inzident-Kontrolle der Denkmaleigenschaft der/des i. V. m. § 6 Abs. 5 Satz 1 und § 12 Abs. 3 Satz 3 DSchG BE zum Abriss der genannten Gebäude zu erklären. Von dieser Verpflichtung sind ausgenommen (vgl. Anlage 1 zu diesem Vertrag). Diese vorgenannten, für UD und LDA geltenden Verpflichtungen, beziehen sich nur auf das Projekt “ ”, nicht aber auf andere Nutzungen. A verpflichtet sich, auch bei Vorliegen der Abbruchgenehmigung den Abbruch der genannten Bauteile erst und nur dann auszuführen, wenn – eine rechtswirksame Genehmigung für den Neubau der/des 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach §§ 54 ff. VwVfG. Siehe hierzu auch Xxxxxx/Viebrock/Bielfeldt, Kennzahl 51.15 und Xxxxxx/Xxxxxx/Xxxx/Drewes, Denkmalschutzrecht in Berlin, 2008, Erl. 5.3 zu § 8 und 10 zu § 11 – die Beauftragung zum Aushub der Baugrube erfolgt ist und – eine umfassende Dokumentation der abzureißenden Gebäudeteile in Abstimmung mit dem LDA auf Kosten von A erstellt worden ist. Die Abbruchgenehmigung wird entsprechende Bedingungen enthalten. LDA und UD verpflichten sich, im Baugenehmigungsverfahren ihre Zustimmung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 13 i. V. m. § 6 Abs. 5 Satz 1 und § 12 Abs. 3 Satz 3 DSchG BE zur Bebauung der/des Grundstücke(s) gemäß den Plänen der Architekten (Bauantrag vom ) zu erklären unter der Auflage, dass . A verpflichtet sich, gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 10 DSchG BE die äußere Gestaltung der Neubebauung, insbesondere die Materialverwendung und Farbigkeit, im Einzelnen mit LDA und UD abzustimmen. Darüber hinaus umfasst die Neubebauung die detailgenaue Wiedererrichtung der/des . Die Einzelheiten der Wiedererrichtung sind im Grundsatz in/durch geregelt (Anlage 2 zu diesem Vertrag). Darüber hinausgehende oder noch nicht geklärte Einzelfragen zur Wiedererrichtung der/des A verpflichtet sich, den zu erhaltenden Bestand der/des Zur Erfüllung der unter §§ 3 und 4 eingegangenen Verpflichtungen lässt A auf eigene Kosten vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten durch einen Sachverständigen, auf den sich die Parteien einigen, einen Denkmalpflegeplan erarbeiten, der mindestens folgende Bestandteile enthält: – Dokumentation im Sinne von § 11 Abs. 4 DSchG BE (Plan, Fotodokumentation, H Archiv- und Aktenauswertung) hinsichtlich der abzubrechenden Gebäude und Gebäudeteile, – restauratorische Untersuchungen der Außenfassaden und der inneren Ausstattung der Bauteile – Bestandserfassung (Karten und Pläne) mit Raumbuch über den Zustand der Gebäude, der sonstigen baulichen Anlagen und Freiflächenelemente (z. B. Pflasterung) vor Baubeginn mit Dokumentation der Ausstattung in Wort und Bild – Fensterkartierung nach Größe, Teilung, Material, Beschlag, Öffnungsrichtung, Bauzeit, Erhaltungszustand – Maßnahmekatalog zur denkmalgerechten Instandsetzung und Nutzung der zu erhaltenden Gebäude und Bauteile – Werkplanung für die Wiedererrichtung der äußeren Hülle des Hauses – Freiflächenplan mit Kennzeichnung der erhaltenen bzw. wieder verwendeten historischen Pflasterungen Die weiteren Einzelheiten des Denkmalpflegeplans werden in einer örtlichen Begehung, an der und LDA, UD sowie der zu beauftragende Sachverständige teilnehmen, von LDA, UD gemeinsam festgelegt. Der Denkmalpflegeplan wird nach Bestätigung durch das LDA Bestandteil dieses Pachtvertrages dienen dazuVertrages. A verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen an den zu erhaltenden Bauteilen, soweit sie im Denkmalpflegeplan nicht abschließend geregelt sind und sich während des Baufortschritts ergeben, vor Durchführung mit den Denkmalbehörden abzustimmen. A verpflichtet sich, mit der Ausführung der im Denkmalpflegeplan beschriebenen Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach Bestandskraft der Baugenehmigung für die Neubebauung zu beginnen und diese Maßnahme innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Beginn auszuführen. Kommt A mit der Ausführung in Verzug, oder kommt eine Einigung über außerhalb des Denkmalpflegeplans abzustimmenden Maßnahmen während des Baufortschritts nicht zustande, so lässt die UD die betreffenden Maßnahmen einen Monat nach nicht anfechtbarer schriftlicher Ankündigung auf Kosten von A von Dritten ausführen. A duldet diese unmittelbare Ausführung der Maßnahme im Sinne von § 15 ASOG bis zu einer Kostenhöhe von € . Die Erhebung von Kosten nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge bleibt unberührt. Zur Sicherung des Kostenerstattungsanspruchs im Falle der unmittelbaren Ausführung der Maßnahme hat A dem Land Berlin eine unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer deutschen Großbank zu stellen. Die Bürgschaft ist mit Zustandekommen dieses Vertrages zur Übergabe fällig. Die Bürgschaft ist über einen Betrag in o. g. Höhe auszustellen. Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Voraussetzungen für die o. g. Maßnahme vorliegen. Dabei sind Kosten solcher Maßnahmen in Abzug zu bringen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen von A bei Beginn der unmittelbaren Maßnahme bereits ausgeführt waren. Die Bürgschaft erlischt und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter ist zurückzugeben, wenn entweder die im Anhang aufge- führten Flächen Denkmalpflegeplan beschriebenen Maßnahmen von A ihrem/seinem Rechtsnachfolger ausgeführt und von LDA abgenommen sind oder A im Falle der Veräußerung nachweist, dass der Erwerber die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen übernommen und eine eigene Bankbürgschaft gestellt hat. Nach Vollzug des Denkmalpflegeplanes obliegen den Verfügungsberechtigten die gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhaltung im Rahmen des § 8 DSchG BE. A verpflichtet sich, mit einer Gesamtgröße dem Betreiber des “ ” vor Baubeginn eine diesem Vertrag entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen, in der die Rechte und Pflichten des Betreibers geregelt sind. Insbesondere wird die vertragliche Vereinbarung mit dem Betreiber die Verpflichtung zur denkmalgerechten Erhaltung der/des denkmalgeschützten enthalten. A verzichtet unwiderruflich auf eine finanzielle Beteiligung des Landes Berlin bei in § 15 Abs. 1 Satz 1 DSchG BE aufgezählten Maßnahmen aus Gründen des Denkmalschutzes sowie auf die Geltendmachung von x ha für Ausgleichsforderungen nach § 16 DSchG BE in Bezug auf die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019von diesem Vertrag betroffenen denkmalgeschützten Objekte. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Unberührt bleiben eine Entschädigungsforderung im Falle der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenEnteignung nach § 17 DSchG BE, die nach Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe sowie steuerliche Vergünstigungen. A verpflichtet sich, ggf. noch nicht erfüllte Verpflichtungen aus diesem Stichtag eingehenVertrag auf etwaige Rechtsnachfolger zu übertragen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf so bleiben die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungübrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die rechtswirksam ist und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) den denkmalpflegerischen und ist amwirtschaftlichen Zielen der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

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Samples: www.denkmalrechtbayern.de

Präambel. Die Stiftung Universität Leipzig ist dem Ideal der „universitas litterarum et scholarum“, der interdisziplinären Forschungs- und Lehrkooperation im Rahmen eines breiten Fächerspektrums verpflichtet. Sie wahrt die Einheit von Forschen und Lehren, Theorie und Praxis, Wissen und Handeln. Garanten der erfolgreichen Entwicklung der Universität Leipzig sind die Vielfalt der an ihr vertretenen Fächer und das Bemühen, Prioritäten und Schwerpunkte flexibel zu setzen. Die Einheit der Universität ist das Fundament für den transdisziplinären kulturellen Dialog und Erkenntnisprozess. Die erstrebte und einmalige Vielfalt der vertretenen Wissenschaftsgebiete (Geistes- und Sozialwissenschaften, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Sportwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik, Medizin und Veterinärmedizin) ermöglichte bisher eine erfolgreiche interdisziplinäre Zusammenarbeit über die Fächergrenzen hinweg. Sie ist zu erhalten. Dieses nach der politischen Wende neu strukturierte und neu aufgebaute Netzwerk hat dem traditionell interdisziplinären Wissenschaftsverständnis der Universität Leipzig neue Impulse verliehen und die erfolgreiche Entwicklung der Universität in den letzten zehn Jahren wesentlich mitbestimmt. Die Universität Leipzig strebt im Konzert der deutschen und europäischen Hochschulen einen dauerhaft hohen Rang an. Die Universität Leipzig setzt die Priorität auf eine national und international kompetitive Forschung. Die Universität Leipzig bündelt ihre Ressourcen auf fakultäts- und fächerübergreifende Forschungsschwerpunkte (Profillinien). Sie will neue interdisziplinäre Forschungsverbünde nachdrücklich unterstützen und die Antragstellung für entsprechende Förderschwerpunkte erleichtern. Die Universität Leipzig gewinnt in beachtlicher Größenordnung durch kompetitive Forschung herausragend qualifizierte Professorinnen und Professoren sowie erstklassige Studenten. Die Universität Leipzig richtet auch ihr Lehrangebot an ihren Profillinien aus. Sie wird die Akkreditierung von modularisierten Bachelor-Master-Studiengängen auf der Basis des ECTS vorbereiten und umsetzen, die Studienabbrecherquote verringern, die realen Studienzeiten verkürzen sowie attraktive kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterbildungsangebote entwickeln. Die Universität Leipzig stellt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindiesem hohen Anspruch, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Forschung, Lehre und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder Weiterbildung einer naturnahen Formständigen Evaluation unterzieht. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Universität Leipzig steigert ihre internationale Attraktivität durch den Auf- und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungAusbau dauerhafter Beziehungen zu renommierten ausländischen Hochschulen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istUniversität Leipzig orientiert sich an dem übergreifenden Motto „Aus Tradition Grenzen überschreiten“. Der Pächter Sie hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amacht Leitlinien formuliert.

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Samples: www.hof.uni-halle.de

Präambel. Die Stiftung setzt kooperierenden Partner • Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung • Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, GeodatenService • Stadt Remscheid, Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster • Stadt Frankfurt a.M., Stadtvermessungsamt • Landhauptstadt Schwerin und Landkreis Ludwigslust-Parchim entwickeln und betreiben eine Vielzahl von Geoverfahren zur Erhebung, Führung, Bearbei- tung und Abgabe raumbezogener Daten. Sie erfüllen damit Aufgaben im Rahmen gesetzli- cher Regelungen und Vorgaben. Im Rahmen ihrer Geodateninfrastruktur setzen die Partner auf ähnliche Komponenten auf, wie sie in der Freien und Hansestadt Hamburg bereits erfolgreich zum Einsatz kommen. Insbesondere ist hier das Masterportal des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg zu erwähnen, was die Basis für viele Portalanwendungen in Hamburg und in der Metropolregion Hamburg bildet und als OpenSource-Lösung - basierend auf der MIT- Lizenz - eingesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Aufgrund vergleichbarer Fachaufgaben und begrenzter personeller, technischer aber auch finanzieller Ressourcen entscheiden sich die Partner für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einwechselseitige Unterstützung zwischen den Partnern, indem sie den gemeinsamen Einsatz der Softwarelösung „Masterportal“ sowie der gemeinsamen Partizipation an deren Weiterentwicklung. Im Folgenden werden Regelungen für die Vielfalt der Pflanzen gemeinsame Kooperation und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formden Austausch un- ter den Partnern getroffen. Die Bedingungen Mitglieder der Implementierungspartnerschaft verfolgen nachstehende Ziele bzw. Aufga- ben: • Aufbau und Laufendhaltung von Informations- und Austauschplattformen für den in- ternen (geschützten) und öffentlichen (offenen) Bereich (Beantwortung von Fragen, Meldung von Fehlern etc.) • Dokumentation, Pflege und Informationsbereitstellung der im Masterportal enthalte- nen und geplanten Features / Funktionen (Feature-Katalog) als Basis der gemein- schaftlichen Weiterentwicklung • Organisation und Durchführung eines jährlichen Strategie-Workshops • Organisation und Durchführung eines jährlichen Entwickler-Workshops zum techni- schen Austausch (z.B. in Form eines Hackathons) • Pflege und Organisation eines Entwickler-Netzwerkes • Organisation von technischen Schulungen und Workshops auf „Entwicklerebene“ für Dritte • Koordination der Zusammenführung von dezentral entwickelten Funktionen und Mo- dulen in der gemeinsamen Hauptversion des Masterportals (Trusted Version des Haupt-Branches) • Zulieferungen / Beauftragung Dritter im Sinne der Weiterentwicklung (z.B. professio- nelle Übersetzung der Benutzeroberfläche in weitere Fremdsprachen oder Visualisie- rung von 3D Stadtmodellen) • Erstellung von verbindlichen Regeln (Code-Konventionen) für die dezentrale Entwick- lung von zusätzlichen Funktionen durch Dritte • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Produktmanagement (z.B. Vorträge, Auftritte auf Messen etc.). Vereinbarungen zu individuellen Weiterentwicklungen und Supportleistungen für den Betrieb der lokalen Instanzen werden durch die Partner gesondert und außerhalb dieser Vereinba- rung geregelt. Um die unter § 1 formulierten Ziele und Aufgaben erreichen zu können, verpflichten sich die Partner zu einer finanziellen Beteiligung. Es wird davon ausgegangen, dass große Gebietskörperschaften einen größeren Nutzen ha- ben als kleinere. Aus diesem Ansatz ergeben sich folgende jährliche Beiträge: Länder, Städte, Kreise, Kommunen sowie andere Gebietskörperschaften, Metropolregionen, Regionalverbände, Rechenzentren, etc. Jährlicher Bei- trag (netto) über 1 Mio. Einwohner 0.000 € mehr als 500.000 Einwohner 0.000 € mehr als 100.000 Einwohner 0.000 € unter 100.000 Einwohner 0.000 € Der LGV übernimmt die Federführung dieser Partnerschaft und koordiniert die Aktivitäten. Er stellt sicher und dokumentiert, dass die Beiträge der Partner für die Erreichung der unter § 1 for- mulierten Ziele und Aufgaben verwendet werden. Die zu Beginn dieser Vereinbarung genannten Partner sind die Gründungsmitglieder der Implementierungspartnerschaft „Masterportal“. Diese ist so gestaltet, dass ein Beitritt Weite- rer jederzeit unter der Verwendung der „Beitrittserklärung zur Implementierungspartnerschaft Masterportal“ (Anlage) möglich ist. Die Zugehörigkeit zur Implementierungspartnerschaft erfolgt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt und beendet werden. Mit dem Ausscheiden entfallen für den ausscheidenden Partner alle bis dahin erworbe- nen Rechte und Pflichten aus dieser Implementierungspartnerschaft. Bestehende Vereinbarungen werden durch die neue Vereinbarung abgelöst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein die Kooperationspartner mit der unwirk- samen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha diese Vereinbarung; dies gilt auch für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Abbedingung der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungvorstehenden Schriftformklausel. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Vereinbarung zur Gründung der Implementierungspartnerschaft tritt mit Unterzeichnung o.a. Partner in Kraft. Freie und Mähweiden als auch auf ausschließlich Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Düsseldorf, den 07.06.2018 Gez. Xxxx-Xxxxxx Xxxxxx Landeshauptstadt München, Kommunalreferat GeodatenService Düsseldorf, den 07.06.2018 Gez. Xxxxxx Xxxxxxxx Stadt Remscheid, Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster Düsseldorf, den 07.06.2018 Gez. Xxxx Xxxxxxxx Stadt Frankfurt a.M., Stadtvermessungsamt Düsseldorf, den 07.06.2018 Gez. Xxxxxx Xxxxxx-Xxxxx Landeshauptstadt Schwerin und Landkreis Ludwigslust-Parchim Düsseldorf, den 07.06.2018 Gez. Xxxxxx Xxxxxx Hiermit erkläre ich den Beitritt zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen„Implementierungspartnerschaft Masterportal“ 07.06.2018. xxxx (Ort), wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amden

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Samples: www.hamburg.de

Präambel. Das Land Berlin und die Stiftung Deutsches Herzzentrum (im Folgenden „DHZB“) und die Charité - Universitätsmedizin Berlin (im Folgenden „Charité“) haben am 14. Juni 2021 eine Vereinbarung über die Errichtung des „Deutsches Herzzentrum der Charité – DHZC“ als Ge- meinsames Zentrum der Charité mit besonderer Beteiligung des Deutschen Herzzentrums Berlin (Rahmenerrichtungsvereinbarung – REV ) geschlossen. Danach soll das Deutsche Herzzentrum der Charité – DHZC (im Folgenden „DHZC“) durch die Zusammenlegung der herzmedizinischen Einrichtungen des DHZB und der Charité in einem neuen integrierten, sog. Gemeinsamen Zentrum der Charité entstehen. Rechtsgrundlage der Errichtung des DHZC als ein Gemeinsames Zentrum der Charité ist § 3 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom 5. Dezember 2005 in der Fassung vom 4. Xxxx 2021, GVBl. S. 254 (BerlUniMedG). Demnach erfolgt die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums durch die Grundsatzung der Charité nach § 30 Abs. 1 UniMedG. Die Stiftung setzt sich für Charité räumt dem DHZB auf Grundlage der Besonderen Beteili- gungsvereinbarung (die BBV) eine lebendige Natur in Schleswig Holstein besondere Beteiligung i. S. d. § 3 Abs. 2 BerlUniMedG ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuZusammenlegung der herzmedizinischen Einrichtungen des DHZB und der Charité soll im Wege der Übertragung der dem Krankenhausbetrieb einschließlich der Forschungsinfrastruk- turen und -aktivitäten des DHZB zuzuordnenden Aktiva und Passiva auf die Charité sowie eines damit verbundenen Übergangs der Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB oder (soweit § 613a keine Anwendung findet) mittels vertraglicher Vereinbarung gemäß der Regelungen der BBV sowie der in Anlage (C) vereinbarten besonderen Regelungen (die Anlage Vermö- gensübertragung und -zuordnung – AVZ) erfolgen. Zugleich wird die Charité ihre herzmedizi- nischen Einrichtungen in dem in der BBV mitsamt der AVZ festgelegten Umfang dem DHZC zuordnen. Die Übertragung des Krankenhausbetriebs des DHZB wird zum 1. Januar 2023 erfolgen. Ziel ist es, die Ziele Beschäftigten des Naturschutzes um- zusetzen DHZB sozialverträglich und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die unter Beachtung bisheriger im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Verhältnis zur Charité besserstellenden tariflicher Regelungen überzuleiten. Es gilt der Grund- satz: Xxxx/e Beschäftigte/r wird durch die Überleitung in die Charité substantiell schlechter gestellt bzw. weniger verdienen. Um diesem Grundsatz im Sinne der Beschäftigten Rechnung zu tragen, vereinbaren die Tarifparteien den folgenden Überleitungstarifvertrag. Mit Wirksamwerden der Überleitung finden daher die Tarifverträge, die für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertBeschäftigten der Charité gelten, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungMaßgabe dieses Überleitungstarifvertrages Anwendung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenbisheri- gen Tarifverträge des DHZB werden vollständig ersetzt, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich sofern in diesem Tarifvertrag nichts Abweichendes hiervon geregelt ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am.

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Samples: klinikpersonalrat.charite.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich vorliegende Projektvereinbarung folgt einem Arbeitsauftrag aus der im Juli 2019 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW), das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg (BA), das Forum Rathausblock (Forum), das Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR), die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH (WBM) und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geschlossenen Kooperationsvereinbarung für das Modellprojekt Rathausblock. Der Kiezraum ist vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von der BIM angemietet und in den Jahren 2019-21 im Innenbereich denkmalgerecht erneuert worden. Demnach soll eine gesonderte Projektvereinbarung für den Kiezraum getroffen werden, die Sorge trägt, dass die Entwicklung eines generationsübergreifenden, diversen, gemeinwohlorientierten, inklusiven Orts für nachbarschaftliche Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement für vielfältige nachbarschaftliche und soziale Zwecke – auch über den Rathausblock hinaus - ermöglicht wird. Zugleich ist der Raum eine zentrale öffentliche Infrastruktur zur Diskussion und Kommunikation der Entwicklung des Rathausblocks und des Dragonerareals sowie Teil des Modellprojektes Rathausblock für eine lebendige Natur gemeinwohlorientierte und kooperative Quartiersentwicklung. Er ist offen für die Nutzung durch Anwohner*innen, Bewohner*innen, vielfältige zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen im Stadtteil sowie für die Nutzung durch die Kooperationspartner*innen, kommunalen Akteur*innen und deren Dienstleister*innen mit Bezug auf das Sanierungsverfahren und das Modellprojekt. Als Instrument sieht die Kooperationsvereinbarung die Klärung einer Trägerschaft und Betrieb durch eine juristische Person, z.B. einen freien Xxxxxx, vor. Dies soll durch eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Bezirksamt abgesichert werden. Weitere Vereinbarungen können in Schleswig Holstein eineinem partizipativen Prozess mit Bewohner*innen, indem sie Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Nutzer*innen, Initiativen und der AG Kiezraum gemeinsam entwickelt werden. Der Kiezraum soll durch die Vielfalt der Pflanzen ihn nutzenden Gruppen selbst ‘bespielt’ und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltverwaltet werden. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuDabei gilt es, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung Bedarfe aller oben genannten Akteur*innen angemessen zu berücksichtigten. Parallel zur dieser Projektvereinbarung laufen seit mehreren Jahren Abstimmungen mit der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenzivilgesellschaftlich organisierten AG Raum, die nach diesem Stichtag eingehensich inzwischen in zwei Interessengruppen aufgetrennt hat und deshalb nicht mehr als alleinige Ansprechpartnerin gilt. Gespräche laufen daher zukünftig mit der AG Kiezraum, sind unwirksamzusammengesetzt aus verschiedenen Interessensgruppen. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Berlin, den 8. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amJuni 2021

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Samples: Nutzungsvertrag

Präambel. Vorliegende Kooperationsvereinbarung wird unter den sechs Kooperationspartner*innen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW), Bezirksamt Friedrichs- hain-Kreuzberg (BA), Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), WBM Wohnungsbauge- sellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM), Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR) und Delegierten aus dem Forum Rathausblock (FR) geschlossen, um die Entwicklung des gemeinwohlorien- tierten, kooperativen Modellprojektes im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Sanie- rungsverfahren Rathausblock zu schaffen. Insbesondere gilt es, die städtebauliche Neuord- nung des sogenannten Dragonerareals gemeinsam in Zielen und Inhalten zu definieren und geeignete Strukturen zur Umsetzung zu etablieren. Die Stiftung Entwicklung soll modellhaft im Sinne der Kooperation zwischen der Zivilgesellschaft und der Verwaltung, der BIM und der WBM erfolgen. Grundlagen sind §137 BauGB aufgrund des seit 2017 laufenden Sanierungsverfahrens sowie der Berliner Koalitionsvertrag 2016-2021. Der Koalitionsvertrag setzt sich folgenden Rahmen zur Entwicklung des Dragonerareals: Die Koalition beabsichtigt, das Dragoner-Areal in Landeseigentum zu über- führen und dort ein Projekt für preisgünstiges Wohnen und Arbeiten (Klein- gewerbetreibende und Kreativwirtschaft) in Kooperation zwischen Bezirk, städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierten frei- en Trägern mit umfassender Bürgerbeteiligung umzusetzen.1 Der Senat von Berlin beschloss im August 2015 die Einleitung von vorbereitenden Untersu- chungen für den Rathausblock und die nördlich angrenzenden Blöcke. Die vorbereitenden Un- tersuchungen wurden im Juni 2016 abgeschlossen und die vermuteten städtebaulichen Hand- lungsbedarfe für den Rathausblock bestätigt, der dann per Rechtsverordnung am 05.07.2016 zum Sanierungsgebiet im Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz erklärt wurde. Das Sanierungsverfahren ist auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt. Diese Kooperationsvereinbarung stellt einen Arbeitsrahmen dar, der im laufenden Prozess konsensual angepasst und ergänzt werden kann. Sie legt wesentliche Eckpunkte und Inhal- te für das weitere Verfahren dar. Das Dragonerareal wurde gemäß der Regelungen des Hauptstadtfinanzierungsvertrags an das Land Berlin übertragen. Das Grundstück geht in das Sondervermögen Daseinsvorsorge (SODA) über und wird durch die BIM treuhänderisch verwaltet. Der Boden soll dauerhaft im öffentli- chen Eigentum verbleiben. Eine Vergabe soll an Dritte im Rahmen von Erbbaurechten und Miet- verträgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse der Nutzer*innen erfolgen. wirtschaftung vorgesehen. Darüber hinaus wird eine lebendige Natur Trägervielfalt bei Aufrechterhaltung von 1 Berliner Koalitionsverein- barung 2016-2021, S. 37 Sozial- und inhaltlichen Bindungen angestrebt. Der Übertragung sind jahrelange intensive Aktivitäten von Initiativen und engagierten Einzelpersonen vorausgegangen, das Dragoner- areal als innerstädtische Fläche für bezahlbaren Wohnraum und Gewerbe zu sichern. Eine wichtige Leitlinie aus den vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet Rathaus- block ist, dass breite Partizipation ermöglicht wird. Es sollen Spielräume für Innovationen beim Planen, Bauen und bei den Organisations-, Verfahrens- und Kooperationsformen aus- gelotet und genutzt werden. Das bereits begonnene, besondere Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen Planung im Sanierungsgebiet wird fortgesetzt. Orientierungspunkt ist da- bei, dass noch in Schleswig Holstein dieser Legislaturperiode mindestens die Planreife des Bebauungsplans erreicht wird, um den Bau von dringend benötigten Wohnungen auf dem Dragonerareal ab- zusichern. Aus dem bisherigen gemeinsamen Engagement ist der Wille entstanden, ein Modellprojekt zu entwickeln und neue Wege einer kooperativen und gemeinwohlorientierten Stadtent- wicklung zu gehen, in der selbstverwaltete und kommunale Strukturen zusammengeführt werden. Von allen Kooperationspartner*innen wird die Entwicklung des Rathausblocks und des Dragonerareals als wichtiges und gemeinsames Projekt begriffen. Das schließt ein, indem sie die Vielfalt Zusammenarbeit und den Beteiligungsprozess als Ort der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltAushandlung zu respektieren. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormDazu gehört unter anderem auch die Befassung mit Eigentumsverhältnissen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuUnterzeichner*innen dieser Kooperationsvereinbarung verpflichten sich, die Ziele Inhalte der Vereinbarung zu achten und miteinander zu kooperieren; sie begreifen das Modellprojekt als einen gemeinsamen Lernprozess. Alle Beteiligten legen ihre jeweiligen Interessen offen dar. Ihnen ist bewusst, dass im Prozess Interessenskonflikte auftreten können und sie be- stätigen die Bereitschaft, sich im Rahmen der Möglichkeiten unter den rechtlichen, verfas- sungsmäßigen, finanziellen und politischen Rahmenbedingungen auf einen Perspektiven- wechsel einzulassen sowie Lösungen für die Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen zu suchen. Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Grund- lage dafür sind Offenheit und Transparenz nicht nur im Umgang miteinander, sondern auch in Bezug auf inhaltliche Zielsetzungen. Die Partner*innen garantieren sich gegenseitig die Möglichkeit zur Rückkopplung in die eigenen Abstimmungsräume (z.B. Rücktragung in Ver- waltung oder Vernetzung/Initiativen). Die Partner*innen der Kooperation sagen zu, dass sie ihre spezifischen Fähigkeiten und Ressourcen im erforderlichen Umfang der Kooperation zur Verfügung stellen. Die einzelnen Prozessschritte werden durch eine offene und frühzeitige Kommunikation zu den jeweilig vorliegenden Vorgaben bzw. Handlungsspielräumen (z.B. zu Rechtsvorgaben und finanziellen Aspekten) begleitet. Dies erfolgt unter Einbeziehung der Option der gemein- samen, zielgerichteten und kreativen Auslotung von möglichen Spielräumen oder alterna- tiven Gestaltungen. Auf dieser Grundlage soll sie weiterhin modellhaft sein und muss sich sukzessive entfalten. Zur Konkretisierung des Naturschutzes um- zusetzen modellhaften Verfahrens auf dem Dragonerareal werden „Projekt- vereinbarungen für das Dragonerareal“ geschlossen. Diese werden unter anderem Regelun- gen zu künftigen Nutzungsrechten, Betreibermodellen, Trägerschaften, und Selbstverwal- tungsstrukturen beinhalten. Kooperationsvereinbarung | Modellprojekt Rathausblock Kreuzberg Seite 5 von 32 In einem ersten Schritt wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der vorbereiten- den Untersuchungen 2016 ein Leitbild für das Sanierungsverfahren Rathausblock entwickelt: Hier ist der richtige Ort für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der urbanen Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Kultur und Arbeit. Dies geschieht bei Wahrung der sozialen Mischung und Stärkung der städtebaulichen Identität. (Leitbild und Leitziele des Sanierungsverfah- rens siehe Anlage 2) In einem gemeinsamen Prozess haben die Kooperationspartner*innen das Leitbild für das Modellprojekt Rathausblock aufbauend auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebendem Leitbild für das Sanierungsverfahren Rat- hausblock weiter entwickelt. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter So entstand eine Liste an Leitzielen und Anforderungen in den verschiedenen Ebenen des Modellprojektes. Den Kooperationspartner*innen ist bewusst, dass sich aus den Leitzielen Konflikte zwischen verschiedenen Anforderungen ergeben kön- nen, die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Zuge der weiteren Entwicklung im Rahmen eines gemeinsamen und transparen- ten Prozesses gegeneinander abgewogen werden. Der Rathausblock soll dabei als Einheit, insbesondere in Beziehung zum umliegenden Stadtraum, entwickelt und für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019zukünftige Bereitstellung von sozialer Infrastruktur gesichert werden. Der Pachtvertrag gilt Neue Formen der Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Verwaltung und nachgeordneten Institutionen erschließen gemeinsame Potentiale zur Beantwortung der Herausforderungen und der Schaffung eines gesellschaftlichen Ausgleichs einer sich verdichtenden Metropo- le und unterstützen die Gestaltung einer sozial gerechten, demokratischen und resilienten Stadt von morgen. Ein zentrales Motiv der Kooperation ist es, ein besseres Projekt umzuset- zen, als es den Akteur*innen jeweils um einzeln möglich wäre. Die Unterzeichner*innen setzen sich für Toleranz und Vielfalt ein Jahr verlängertund wenden sich gegen menschenverachtende Einstellungen. Nationalistische, wenn er rassistische, frauen-, behinderten- und queerfeindliche, religiösintolerante oder antidemokratische Positionen und Konzepte werden nicht drei Monate vor Ablauf toleriert. Die Kooperationspartner*innen bekennen sich zu Vielfalt, Barriere- freiheit und Inklusion. Ausgestaltung eines transparenten, verbindlichen, inklusiven und lernfähigen Ver- fahrens, welches auch in Teilen als gute Praxis auf andere Entwicklungen übertragen werden kann. Aufbau eines Wissensmanagements zur Unterstützung der PachtzeitKooperation, also spätestens zum 30.09welches den Lernprozess unterstützt und einer transparenten und fortlaufenden Dokumentation und Evaluation im Verfahren dient. des laufenden PachtjahresAuslotung von Spielräumen für Innovationen beim Planen, gekündigt wirdBauen und bei den Organi- sations- und Kooperationsformen und deren Umsetzung. Kündi- gungenEine umfassende, kooperative Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiati- ven, den Bewohner*innen, Gewerbebestandsmieter*innen auf dem Dragonerareal und (künftigen) Nutzer*innen im Rathausblock wird gleichermaßen angestrebt sowie der Dialog mit dem umliegenden Stadtraum gesucht. Befähigung eines möglichst großen Kreises zur Mitsprache/Mitentscheidung. Emp- owerment von Gruppen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksambisher nicht oder nur wenig im Verfahren vertreten sind. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Gemeinsame Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Schon mit Beginn der Planungsphase soll eine das Gemeinwesen stärkende Entwick- lung mitgedacht und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden eine Anlaufstelle für verschiedene Bedarfe und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amAkteur*innen ge- schaffen werden.

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Samples: www.berlin.de

Präambel. Die Stiftung setzt Im Bundesfreiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters (ab 16 Jahren) ab 1. Juli 2011 in Einsatzstellen des Gemeinwohls engagieren. Der Caritasverband für eine lebendige Natur die Diözese Speyer e. V. hat zum Ziel über die Organisation von Frei- willigendiensten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen sich in Schleswig Holstein eingemeinwohlorientierten Einrich- tungen (in katholischer oder ökumenischer Trägerschaft) sozial zu engagieren und sich einzu- bringen. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist das christliche Menschenbild. In unserem Handeln möchten wir das Vorbild Xxxx weitertragen und durch gelebte Nächstenliebe den christlichen Glauben erfahrbar machen. Im Freiwilligendienst gewinnen die Engagierten Einblicke in soziale Arbeitsfelder und können ohne Zwang erproben und erfahren, indem wo ihre Stärken liegen und ob sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellteinen sozialen Beruf wählen möchten. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuDaher wollen wir Menschen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die sich im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Leben neu- bzw. umorientieren wol- len oder müssen, eine Chance geben und sie dabei unterstützen. Das bedeutet auch, dass es für die Zeit Teilnahme am Freiwilligendienst im Caritasverband Speyer keine Zugangsvoraussetzungen im klassischen Sinne gibt. Somit eröffnen wir auch benachtei- ligten Gruppen eine Chance zur Teilhabe. Diese Vereinbarung zwischen dem Referat Freiwilligendienst und der Einsatzstelle ist Grundla- ge für die konkrete und gemeinsame Umsetzung dieser Ziele im BFD. Diese Vereinbarung ersetzt die seit 01. Juli 2011 bestehende Vereinbarung mit Wirkung zum 01. Juli 2015 vollumfänglich. • Die Einrichtung als anerkannte Einsatzstelle des BFD • Der Rechtsträger der Einsatzstelle als Vereinbarungspartner des DiCV Speyer • Das Referat Freiwilligendienst als Bildungsträger des BFD und selbstständige Organisati- onseinheit (SOE) • Der DCV als Zentralstelle • Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Vertrags- partner der Freiwilligen, übergeordnete Behörde und Verhandlungspartner der Zentralstelle Die Umsetzung und Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes im Bistum Speyer durch die Einsatzstelle und das Referat Freiwilligendienst geschieht auf der Basis und durch die Einhal- tung folgender Vorgaben: • Das Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 01.01.2019 bis 31.12.201928. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertApril 2011 • Den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes • Den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen entsprechend der PachtzeitJugendfreiwilligen- dienste • Allen aktuellen Richtlinien, also spätestens zum 30.09Merkblättern und Vorgaben des BAFzA bzw. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben BMFSFJ • Den Qualitätsstandards der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amkatholischen Trägergruppe Freiwilligendienste national

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Samples: www.caritas-speyer.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Dieser Staatsvertrag trifft Regelungen für ein länderübergreifendes Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne. Anlass des Staatsvertrags ist das Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG, ein Schwimmdock für den Neuaufbau einer Yacht auf dem Betriebsgelände der Lürssen Werft GmbH & Co. KG in Berne temporär in Betrieb zu nehmen. Das Schwimmdock hat eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt Länge von circa 288 Metern und eine Breite von circa 54 Metern. Es soll eine Position beginnend ab circa 75 Metern südöstlich der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen Schiffshebeanlage an der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuKaje einnehmen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen sich in folgendem Bereich befindet: Bremen Gemarkung VR 136, Flur 136, Flurstücke 532/8, 532/11 und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert532/10, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeitund Gemarkung VR 137, also spätestens zum 30.09. des laufenden PachtjahresFlur 137, gekündigt wird. Kündi- gungenFlurstück 271/7, die nach diesem Stichtag eingehensowie Berne Gemarkung Warfleth, sind unwirksamFlur 5, Flurstücke 20/87, 24/20, 21/13, 21/22 und 24/33. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Schwimmdock soll sich somit zum Teil xxx xxx Xxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx und zum ganz überwiegenden Teil auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen befinden. Eine zeichneri- sche Darstellung findet sich in dem als Anlage beigefügten Werks- und endet am 31.12Gebäudeplan. eines jeden JahresDas Vorhaben bedarf der Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 3.18 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürf- tige Anlagen. Durch diesen Staatsvertrag werden die Befugnisse zur Durchführung des Verfahrens zur Genehmigung ei- ner immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage sowie zur Überwachung dieser Anlage auf bremischem Gebiet von den jeweils zuständigen bremischen Behörden auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA Oldenburg) übertragen. Ferner erfasst der Staatsvertrag künftige, mit dem temporären Betrieb des Schwimm- docks zusammenhängende immissionsschutzrechtliche Verfahren. Dazu zählen insbesondere Änderungsanzei- gen und -genehmigungen nach den §§ 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben 15 und 16 BImSchG. Die Aufgabenübertragung dient der auf Verfahrensver- einfachung und ermöglicht die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (Genehmigung des Vorhabens in Worten: ) und ist ameinem statt mehreren Verfahren.

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Präambel. Die Stiftung setzt Landeshauptstadt Dresden betreibt ein Online-Jobportal unter xxx.xxxxxxx.xx. Der Betrieb erfolgt durch das Amt für Wirtschaftsförderung in enger Kooperation mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Oberbürgermeisterbüros der Landeshauptstadt Dresden, welches für den Internetauftritt xxx.xxxxxxx.xx verantwortlich ist, sowie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Das Online-Jobportal ist in erster Linie ein Marketinginstrument der Landeshauptstadt und soll dazu dienen, qualifizierte Jobsuchende auf der ganzen Welt über aktuelle Stellenangebote sowie über die attraktiven Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dresden zu informieren. Unternehmen und Einrichtungen im Regierungsbezirk Dresden können ihre offenen Stellenangebote (auch Lehrstellen) innerhalb dieser Region präsentieren und dabei ihre Einrichtung kurz vorstellen. Das Jobportal ist so aufgebaut, dass die Angebote von den Unternehmen oder ihren Beauftragten selbst per Internet in die Datenbank eingegeben und gepflegt werden können. Auch eine automatisierte Übernahme von Massendaten ist möglich. Der Grundbestand der Daten sind die bei der Agentur für Arbeit für die Region gespeicherten Stellenangebote. Auf der anderen Seite ist es Nutzern möglich, sich kostenlos als Arbeitssuchende für die Jobplattform zu registrieren. Hier stehen ihnen zusätzliche Funktionen bei der Suche nach Angeboten zur Verfügung. Gegenstand der Vereinbarung ist die Zurverfügungsstellung dieses Jobportals zur Eingabe von freien Arbeits- und Ausbildungsstellen im Bereich des Regierungsbezirks Dresden unter Beachtung der nachfolgenden Konditionen bzw. zur Recherche nach diesen Stellen. Allen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen aus der Stadt und dem Regierungsbezirk Dresden wird eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einfreiwillige und kostenlose Nutzung des Jobportals angeboten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Inhalt, indem sie Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch diese Anbieter hinterlegten Daten. Im Rahmen der Nutzung des Online-Jobportals werden personenbezogenen Daten von Nutzern erhoben und gespeichert (Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse). Sie dienen zur Authentifizierung des Nutzers und ermöglichen die Vielfalt der Pflanzen Speicherung und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormPflege persönlicher Suchprofile zur Information über passende Stellenangebote per E-Mail. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuDaten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und nicht veröffentlicht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf schriftlichen Wunsch des Nutzers gegenüber den Betreibern, kann ein Nutzerprofil und alle damit verbunden Daten gelöscht werden. Bei Inaktivität des Nutzerprofils von mehr als 12 Monaten werden die Daten durch die Betreiber gelöscht. Die Nutzer erhalten ihre Eingabeberechtigung und Zuweisung des Logins nach Anerkennung der Nutzungsbedingungen und einer Prüfung durch die Betreiber. Anschließend kann der Nutzer (Anbieter) eigene Stellenangebote anlegen und ändern, sowie die eigenen Anbieterdaten bearbeiten. Die Chefredaktion liegt in den Händen der Betreiber. Die Chefredaktion hat die Oberhoheit über sämtliche Eingaben. Die Chefradaktion kann in begründeten Fällen sämtliche externe Eingaben löschen, rückgängig machen oder korrigieren. Die Chefredaktion entscheidet über und vergibt die Eingabeberechtigung und kann diese jederzeit wieder entziehen. Ausgeschlossen werden Angebote von Parteien und politischen Vereinigungen sowie Angebote mit nationalsozialistischen, faschistischen, pornografischen oder jugendgefährdenden Inhalten. Nicht statthaft sind weiterhin Eingaben, die Ziele der allgemeinen Werbung des Naturschutzes um- zusetzen Anbieters dienen und ein auf nicht dem Sinn und Zweck der Anwendung entsprechen. Sämtliche Eingaben müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Betreiber behält sich vor, derartige Eingaben zu löschen bzw. bei wiederholter Missachtung dieser Bestimmung die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenEingabeberechtigung zu entziehen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen Jede Zuwiderhandlung wird mit einer Gesamtgröße Konventionalstrafe von x ha 5.000 Euro belegt, die der Besitzer der Eingabeberechtigung von der die Eingabe ausgegangen ist, an die Betreiber zu entrichten hat. Angebotsdaten und Anbieter werden mit sofortiger Wirkung entfernt, wenn irreführende oder falsche Angaben beispielsweise über den Anbieter oder den Inhalt die Angebote eingegeben werden, sowie wenn die Inhalte dem Ansehen der Stadt Dresden in der Öffentlichkeit schaden können. Die Eingabeberechtigung wird mit sofortiger Wirkung entzogen. Für die Eingabe der Daten und für die Online-Recherchen werden keine Gebühren erhoben. Die Betreiber sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach ihren Möglichkeiten das Jobportal fehlerfrei und ohne Unterbrechung online zu halten. Aus technischen und inhaltlichen Fehlern sowie der phasenweisen Nichtbereitstellung können keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Sollten aus einem eventuellen Ausfall des Jobportals oder der Zugangsmöglichkeit Schäden entstehen, weil beispielsweise Angebotsänderungen nicht kommuniziert werden, kann daraus keine Schadenersatzforderung an die Betreiber abgeleitet werden. Die Beteiligten verpflichten sich untereinander, die Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte Dritter zu beachten. Im Innenverhältnis stellen sich die Beteiligten von der Haftung gegenüber Dritten frei, sofern der von dem Dritten erhobene Anspruch auf das ausschließliche Verschulden eines Beteiligten zurückzuführen ist. Die Vereinbarung tritt mit der Anerkennung in Kraft. Diese erfolgt durch Setzen der entsprechenden Häkchens für die Annahme der Nutzungs- und der Datenschutzbestimmungen und Absenden des Buttons „ Jetzt registrieren“ Sie läuft auf unbestimmte Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertDas Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn er einer der Partner gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung so schwerwiegend verstößt, dass dem anderen Partnern ein Festhalten an der Vereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf mehr zugemutet werden kann und/oder das Erreichen des Zieles der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt Vereinbarung unmöglich wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen den § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am6 dieser Vereinbarung.

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Samples: www.dresden.de

Präambel. Der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. (im Folgenden: SRLB) ist eine Interessen- und Arbeitsgemeinschaft der Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der auf Landesebene tätigen Vereine, Verbände und Institutionen, die sich der Altenarbeit widmen. Der SRLB ist politisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sowie demokratisch organisiert. Der SRLB wirkt bereits seit Jahren mit im landesweiten „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ und ist Teilnehmer des „Runden Tisches Werteerziehung“. Die Stiftung setzt sich Mitglieder des SRLB sehen es als ihre Bürgerpflicht an, im Sinne der Verfassung des Landes Brandenburg für eine lebendige Natur starke Demokratie einzutreten. Ihre Lebenserfahrungen verpflichten sie, überall die Stimme gegen Neonazismus und Gewalt, gegen rechtsextremistisches und fremdenfeindliches Denken und Handeln zu erheben. In diesem Sinne tritt der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. ein für Auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg sieht die Landesregierung eine vordringliche Aufgabe darin, dafür Sorge zu tragen, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickeln kann. Das von der Landesregierung vorgelegte Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie" bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nicht staatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit das Schaffen von breiten Bündnissen an. Deshalb unterstützt der SRLB das von der Landesregierung beschlossene Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie" und schließt mit ihr folgende Kooperationsvereinbarung: Die Kooperationsvereinbarung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit des Seniorenrats des Landes Brandenburg und seiner Mitglieder sowie der in Schleswig Holstein einden brandenburgischen Seniorenbeiräten aktiven Seniorinnen und Senioren mit der Landesregierung, indem sie insbesondere mit der von ihr zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ eingerichteten Koordinierungsstelle. Der SRLB informiert seine Mitglieder in geeigneter Weise über die Vielfalt Inhalte des Handlungskonzepts der Pflanzen Landesregierung. Dafür werden Publikationen, aber ebenfalls die Brandenburgische Seniorenwoche und Tiere andere regionale Veranstaltungen, Zusammenkünfte der Seniorenbeiräte der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie ihre Lebensräume bewahrt andere Aktivitäten genutzt. So unterschiedlich die Kindheitserinnerungen der älteren Generation an die Naziherrschaft, an Krieg, Flucht und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormVertreibung auch sein mögen, gehört doch die Verurteilung von Rassen- und Völkerhass zu den Erkenntnissen, die ihr Leben prägten. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuoffensive Aufklärung über fremdenfeindliche, rechtsextremistische und antisemitische Gefahren für unsere Demokratie ist eine wichtige Aufgabe des Seniorenrats. Die Koordinierungsstelle berät und unterstützt ihn auf Wunsch bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Die diesem Anliegen dienenden Aktivitäten des SRLB werden mit der Koordinierungsstelle vernetzt und in deren Öffentlichkeitsarbeit einbezogen. Dafür stellt die Koordinierungsstelle dem SRLB das Logo des Handlungskonzepts und weitere Materialien zu entsprechender Nutzung zur Verfügung. Der SRLB befürwortet und unterstützt die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Handlungskonzepts in seinen vielfältigen Arbeitsfeldern. Dem sind insbesondere solche Aktivitäten und ein auf die gewünschte Entwicklung Tätigkeitsfelder des Seniorenrats des Landes Brandenburgs und der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die örtlichen Seniorenbeiräte nützlich wie Sie befördern in besonderer Weise zivilgesellschaftliches Engagement und Toleranz im Anhang aufge- führten Flächen Land Brandenburg. Die traditionelle jährliche Brandenburgische Seniorenwoche, Veranstaltungen der Seniorenbeiräte vor Ort, Seniorenkonferenzen und die freundschaftlichen Kontakte zwischen deutschen und polnischen Seniorinnen und Senioren sowie die vielfältigen Formen in der Zusammenarbeit mit einer Gesamtgröße von x ha für Schulen und Kindergärten erreichen sowohl die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019ältere als auch in generationsübergreifenden Gesprächen die jüngere Generation. Im Vordergrund stehen folgende Aufgaben: Auf Anfrage unterstützt und berät die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ die Seniorenbeiräte beim Umsetzen dieser Aktivitäten. Der Pachtvertrag gilt SRLB kann bei der Koordinierungsstelle im Rahmen des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ die finanzielle Förderung einzelner Projekte beantragen. Diese ist nur unter dem Vorbehalt möglich, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der SRLB und die Koordinierungsstelle vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über die Aktivitäten und die Auswertungen der auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung durchgeführten Vorhaben. Die Zusammenarbeit wird durch Jahresarbeitspläne konkretisiert. Ein Jahresarbeitsplan wird jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens bis zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungJahres für das Folgejahr erstellt. Die Verpächterin Kooperationsvereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen; sie kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenvon beiden Partnern mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Potsdam, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istden 16.04.2009 Xxxxxxxx Xxxxx - Xxxx Xxxx. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Leiterin der Koordinierungsstelle Vorsitzende des Seniorenrats der Landesregierung für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amdas des Landes Brandenburg e.V. Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg"

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie Kommune beabsichtigt im Rahmen der Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversor- gung im Land Hessen die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume sogenannten weißen Flecken in ihrer ursprünglichen oder Region zu schließen. Das Mobilfunkförderprogramm dient der Verbesserung einer naturnahen Formflächendeckenden mobilen Netz- abdeckung in Hessen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele Kommune wird hierzu eine Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung Ausbaus der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Mobilfunkversorgung im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Land Hessen beantragen. Zur Nutzung der Liegenschaft des Eigentümers für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkstation werden Eigentümer und Kommune im Falle einer entsprechenden För- derung nach dem Mobilfunkförderprogramm einen Gestattungsvertrag abschließen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich Eigentümer und Kommune noch in Absprachen über ihre künftige Zusammenarbeit und über die grundsätzliche und funktechnische Geeignet- heit der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09Liegenschaft. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, Erst nach Zusage der Förderung wird die nach Kommune an den Eigen- tümer herantreten und mit diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahreseinen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Liegenschaft für den vorgesehenen Zweck abschließen. § 2 Leistungen Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisEigentümer der Liegenschaft beabsichtigt folgende Leistungen zu erbringen: (bitte wählen Sie die entsprechende Variante) q Gestattungsvertrag für das Grundstück Gemarkung Flur Flurstück q Gestattungsvertrag auf / an dem Gebäude Bezeichnung Ort Straße Die Parteien setzen für ihre gemeinsame Zusammenarbeit voraus, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben dass der auf Eigentümer die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen o. g. Liegenschaft für die Dauer der Geltung dieser Absichtserklärung nicht an einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istDritten veräußert. § 3 Gegenleistungen Die Kommune beabsichtigt dem Eigentümer im Fall eines zustande kommenden Gestat- tungsvertrages eine Vergütung für die oben beschriebene Leistung zu entrichten. Die Ver- gütung wird im Gestattungsvertrag verschriftlicht. Für den Zeitraum der Absichtserklärung werden keine Gegenleistungen vereinbart. § 4 Vorbereitungsmaßnahmen Es sind Vorbereitungsmaßnahmen nötig: q Ja q Nein Folgende Vorbereitungsmaßnahmen müssen getroffen werden: Die Verantwortlichkeit dieser Vorbereitungsmaßnahmen fällt auf den: § 5 Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen beiden Parteien, es sei denn die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart. Im Falle der Ablehnung des geplanten Förderantrages endet ebenfalls diese Absichts- erklärung. Der Pachtpreis beträgt x Euro/haEigentümer der Liegenschaft wird darüber schriftlich von der Kommune informiert. Diese Absichtserklärung ist verbindlich für beide Parteien, also insgesamt x Euro jährlich ihr Ziel ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages im Falle der Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aus- baus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen. § 6 Schlussbestimmungen Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos. Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ort, Datum (handschriftliche Unterschrift) Vor- und Nachname in Worten: ) und ist amDruckbuchstaben (handschriftliche Unterschrift)

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Präambel. Die Stiftung Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. versteht die Dienstleistung Unternehmensbe- ratung als wichtigen Bestandteil einer arbeitsteiligen und sozialen Marktwirtschaft. Seit seiner Gründung im Jahr 1954 setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein der BDU dafür ein, indem die Qualität und Transparenz im Unternehmensberatungsmarkt stetig zu verbessern und hochwertige Berufsstandards zu verankern. Diese Berufsgrundsätze gelten für alle Unternehmens und Personalberater, Unternehmens und Personal- beraterinnen und Unternehmens und Personalbera- tungsgesellschaften im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. (im Folgenden „Berater“ genannt). Sie sind Verhaltenskodex im Sinne der Richtli- nie 2006/123/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Der Berater übt seinen Beruf unabhängig, eigenver- antwortlich, gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Er übernimmt nur Aufträge, wenn er über die dafür erforderliche Kompetenz und die zur Bear- beitung erforderliche Zeit verfügen kann. Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen erfordern, werden abgelehnt oder nicht ausgeführt. Der Berater unterrichtet den Auftraggeber über alle für die Zusam- menarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Diese Informationspflicht gilt ebenfalls bei Kooperatio- nen, Arbeits- gemeinschaften und weiteren Formen beruflicher Zu- sammenarbeit mit anderen BDU-Beratern. Der Berater ist zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach kei- ner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchset- zung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftrags- verhältnis offengelegt werden müssen. Mitarbeiter und sonstige Dritte, die Vielfalt der Pflanzen bei einer Tätigkeit mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäfts und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormBetriebsgeheimnisse des Auftraggebers dürfen nicht unbefugt verwertet werden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVorschriften der Datenschutzgesetze der Europäischen Union, des Bundes und der Länder werden eingehalten. Der Berater trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten. Der Berater führt die Beratung unvoreingenommen und objektiv durch; dies schließt insbesondere Gefäl- ligkeits-gutachten aus. Er nimmt von Dritten für sich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwen- dungen etwa Provisionen an, die Ziele seine Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind. Der Berater darf nicht tätig werden, wenn er einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse berät. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstan- den sind. Es werden keine Mitarbeiter des Naturschutzes um- zusetzen Auftraggebers abgeworben. Anvertraute fremde Vermögenswerte werden mit be- sonderer Sorgfalt behandelt. Werbung darf nicht unlauter und ein insbesondere nicht irreführend sein. Namentliche Hinweise auf die gewünschte Entwicklung Referenzen sind nur zulässig, soweit der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenAuftrag-geber ausdrücklich eingewilligt hat. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Unternehmensberater berechnen Honorare, die im Anhang aufge- führten Flächen an- gemessenen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019dem Klienten abgestimmt worden sind. Der Pachtvertrag gilt jeweils Berater bildet sich in dem Maße fachlich fort, um ein Jahr verlängertdie zu seiner Berufsausübung erforderlichen Kompeten- zen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Berufsgrundsätze sind unter xxx.xxx.xx/ Berufsgrundsaetze.html abrufbar. Beschwerden können an folgende Adressen gerichtet werden: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der PachtzeitDas Verbandsgericht Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxxx 00, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen 00000 Xxxx oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amxxxx@xxx.xx.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Der Kreis Kleve und der Kreis Borken sind als öffentliche Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für eine lebendige Natur die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖSPV zuständig. Sie sind gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die ihrem Wirkungskreis "zuständige Behörden" im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Zwischen den Kreisen Kleve und Borken bestehen historisch gewachsene Verkehrsbeziehungen in Form von x ha für gebietsübergreifenden Buslinien. Im Einzelnen handelt es sich dabei auch um die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenLinie 95, die nach diesem Stichtag eingehendem Nahverkehrsplan des Kreises Kleve zum Regionalverkehr des Kreises Kleve gehört und aus dem Kreisgebiet Kleve in den Kreis Borken hineinführt. Diese Buslinie wird nachfolgend "gebietsübergreifende Linie" genannt. Die Zuordnung der gebietsübergreifenden Linien ist in den Nahverkehrsplänen der Vertragspartner und in nachgelagerten bilateralen Verhandlungen anhand der Verkehrs- funktion der Linien einvernehmlich festgelegt worden. Die Linien des Kreises Kleve werden aktuell auf der Basis von Verkehrsverträgen des Kreises Kleve mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, sind unwirksamdie als Bestandteil des Regionalverkehrs Kleve auch gebietsübergreifende Linien umfassen, bedient. Das laufende Pachtjahr be- ginnt Die Verkehrsverträge enden am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen30.11.2019. Der Pächter erhält neben Kreis Kleve beabsichtigt, nach Ablauf der auf Verkehrsverträge die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenzum Kreisverkehrsnetz gehörenden Linien einschließlich der gebietsübergreifenden Linien im Wege der wettbewerblichen Vergabe sicherzustellen, wenn dies aus naturschutzfachlichensofern ein eigenwirtschaftlicher Betrieb, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich der den Anforderungen des Kreises Kleve entspricht, nicht möglich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenEin entsprechendes Vorabbekanntmachungsverfahren wurde am 20.03.2018 eingeleitet und durchgeführt. Mit der vorliegenden Vereinbarung werden die Voraussetzungen für alle jeweils er- forderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines dauerhaften weiteren Betriebs der gebietsübergreifenden Linie 95 geschaffen. Zu diesem Zweck stimmt der Kreis Borken als "mitbedienter Aufgabenträger" insbesondere einer Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen bzw. der Erbringung im Rahmen von eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen auf der u. g. gebietsübergreifenden Linie des Regionalverkehrsnetzes im Rahmen der angestrebten Vergabe des Kreises Kleve ab dem 01.12.2019 zu und überträgt die dafür erforderlichen Befugnisse hinsichtlich des auf seinem Gebiet verlaufenden Linienabschnittes des Regionalverkehrsnetzes auf den Kreis Kleve. Dies vorausgeschickt, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) treffen die Parteien folgende Vereinbarung zur Regelung ihrer Zusammenarbeit bei der Sicherstellung gebietsübergreifender Linienverkehre und ist amzur wechselseitigen Übertragung der dazu erforderlichen Kompetenzen:

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Präambel. Die Stiftung setzt Xxxxxxxx öffnet einem breiten Publikum Zugang zu unikalen Quellen, die in Bibliotheken, Archiven und Museen aufbewahrt werden. Das Angebot ist gleichermaßen sowohl Teil der wissenschaftlichen Wertschöpfungskette als auch Anlaufpunkt für den historisch interessierten Laien. Es ging aus dem Zettelkartenbestand der 1966 begründeten Zentralkartei der Autographen, ZKA, und einschlägigen, konvertierten Nachlass-Verzeichnissen hervor, und entwickelte sich sukzessive von einem Portal zu einem überregionalen Verbund von Kulturerbe- und Wissenschaftseinrichtungen. Als Verbund bietet Xxxxxxxx den teilnehmenden Einrichtungen digitale Dienste und Dienstleistungen für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt regel- und normbasierte Erfassung und Pflege von Erschließungsdaten sowie die zeitgemäße Bereitstellung der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormDaten. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuTeilnahme am Kalliope-Verbund ermöglicht die kosteneffiziente Arbeit mit Standards – Schnittstellen, Formate, Normdaten –, und eine hohe Flexibilität bei der weiteren Entwicklung innovativer digitaler Angebote. Die Qualitäten von Xxxxxxxx ergeben sich aus der Qualität der Zusammenarbeit der teilnehmenden Partner. Die gemeinsame Arbeit stärkt den Verbund und die Ziele einzelnen Einrichtungen. Insbesondere die auf Endnutzer abzielenden Dienstleistungen von Kalliope sind umso nützlicher, je umfangreicher der nachgewiesene Datenbestand ist und je vielfältiger dieser Datenbestand genutzt werden kann. Die Verbundpartner streben daher nachdrücklich die weitere Vergrößerung des Naturschutzes um- zusetzen Datenangebots und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenweitere Optimierung von Zugangswegen an. § 1 Definitionen Der Kalliope-Verbund ist eine Arbeitsgemeinschaft von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen für den Ausbau des Datenangebots sowie die Entwicklung der digitalen Dienste und Dienstleistungen. Trägereinrichtung des Kalliope-Verbunds ist die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK). Sie führt die Geschäfte und betreibt das standardisierte Verbundangebot (Anhang 2). Die Stiftung Naturschutz SchleswigArbeitsstelle vertritt die Trägereinrichtung in Bezug auf den Kalliope-Holstein verpachtet dem Pächter Verbund. Sie betreut das standardisierte Verbundangebot und die Verbundpartner. Verbundpartner sind Einrichtungen, die mit der Trägereinrichtung einen Vertrag zur Teilnahme am Kalliope-Verbund schließen. Die Verbundleitung sind die Trägereinrichtung und die Verbundpartner, die als Regionalpartner mit der Trägereinrichtung einen Ergänzungsvertrag schließen (Anhang 4). § 2 Rechte und Pflichten Teilnahmeberechtigt am Kalliope-Verbund sind öffentliche und private Einrichtungen, die Archiv- und archivähnliche Bestände aufbewahren. Für die Teilnahme können Kosten entstehen (§4). Verbundpartner erhalten Zugang zu einem standardisierten Verbundangebot für die Erfassung und Pflege sowie die Bereitstellung von normbasierten Erschließungsdaten (Metadaten). Die Trägereinrichtung gewährleistet im Rahmen der technischen und personellen Gegebenheiten die Verfügbarkeit des standardisierten Verbundangebots. Die Trägereinrichtung kann die Leistungen des standardisierten Verbundangebots selbst erbringen oder Dritte mit deren Erfüllung betrauen. Die Trägereinrichtung kann für die Entwicklung des standardisierten Verbundangebots Projekte durchführen und Kooperationen mit Dritten eingehen. Für die Kündigung der Teilnahme gilt: Verbundpartner haben das Recht, das Vertragsverhältnis ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verbundpartner erhalten mit Vertragsende ihre Metadaten. Diese können weiterhin von der Trägereinrichtung für Kalliope benutzt werden. Wird die Trägereinrichtung ihren Pflichten zum Betrieb des standardisierten Verbundangebots nicht mehr nachkommen, teilt sie dies den Verbundpartnern rechtzeitig schriftlich mit. Die Übergabe des standardisierten Verbundangebots an einen neuen Xxxxxx kann vereinbart werden. § 3 Rechte an den Daten Für alle Metadaten, die im Anhang aufge- führten Flächen Online-Katalog des Kalliope-Verbunds öffentlich gemacht sind, gilt das Recht zur Bereitstellung unter der CC-BY-SA Lizenz1 als erteilt. Ausgenommen sind Daten, die etwa aufgrund von persönlichkeits- oder urheberrechtlichen Gründen gesperrt und nicht über den Online-Katalog zugänglich sind oder die von Verbundpartnern mit einer Gesamtgröße von x ha alternativen weitergehenden oder restriktiveren Creative-Commons Lizenz ausgezeichnet werden. § 4 Leistungen und Kosten Für die Dauer der Vertragslaufzeit wird jährlich ein pauschaler, zweckgebundener Kostenbeitrag für die Zeit Weiterentwicklung des standardisierten Verbundangebots erhoben (Anhang 3). Ehrenamtlich oder maßgeblich ehrenamtlich betriebene Einrichtungen sowie natürliche Personen sind von der Beitragspflicht befreit. Regionalpartner (§1,5) übernehmen von der Trägereinrichtung den Kostenbeitragseinzug. Sie können Verbundpartner ganz oder teilweise vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Kostenbeitrag freistellen (Anhang 4). Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertÄnderungen des Kostenbeitrags werden zum 1. Januar des übernächsten Jahres nach schriftlicher Bekanntgabe wirksam. Aktuelle Kostenbeiträge sind in der Preisliste (Anhang 3) aufgeführt. § 5 Abstimmung im Verbund Grundlage für die weitere Entwicklung des standardisierten Verbundangebots sind die systematisch ermittelten Bedarfe von Verbundpartnern und der Trägereinrichtung. Die Umsetzung (Beauftragung und Implementierung) erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel (§4,1), der Standardkonformität und Wirtschaftlichkeit der zu implementierenden Lösung. Für die Vorbereitung neuer Fachverfahren oder Einführung von Standards können Arbeitsgruppen auf Antrag von mindestens drei Verbundpartnern durch die Verbundleitung eingesetzt werden. Die Verbundleitung priorisiert Anforderungen, achtet auf die Wirtschaftlichkeit von Konzepten und trägt zu einer standardorientierten Entwicklung des Verbundangebots bei. Die Umsetzung von Bedarfen, die nicht nach §5,2 erfolgen, können Verbundpartner bei Übernahme der Kosten direkt mit der Arbeitsstelle abstimmen. Für den fachlichen Austausch, die Weiterbildung und zur Erörterung der Verbundentwicklung kann die Verbundleitung Tagungen und Verbundgespräche organisieren. Arbeitsgruppen geben sich Regeln, die von der Verbundleitung bestätigt werden, und arbeiten im Übrigen transparent. § 6 Haftung Die Trägereinrichtung haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung des Verbundangebots entstehen. Dies umfasst auch die Schäden, die aus einer Störung der Dienste resultieren. Für alle Inhalte, die die Verbundpartner in der Datenbank erfassen, haften diese selbst. Die Trägereinrichtung und die übrigen Verbundpartner haften nicht gegenüber Dritten, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenin die Datenbank Daten eingepflegt wurden, die nach gegen Rechte Dritter verstoßen. Verbundpartner stellen die Trägereinrichtung und die anderen Verbundpartner in diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amFall von Ansprüchen Dritter frei.

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Samples: kalliope-verbund.info

Präambel. Die Stiftung setzt sich Mit dem Aufbau einer Hamburger Ombudsstelle mit einem flächendeckenden Netzwerk von Ombudspersonen in der Hansestadt Hamburg wird eine besondere Empfehlung der Hamburger Enquete Kommission umgesetzt. Zudem wurde die Einführung von Ombudsstellen in die Reform des SGB VIII aufgenommen (§ 9a). Das Bezirksamt Bergedorf unterstützt die Fachstelle OHA! Verstärker für eine lebendige Natur Kinder- und Jugendrechte, Ombudsstelle Hamburg in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Kinder- und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt Jugendhilfe sowohl organisatorisch wie personell und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formfachlich. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuOmbudspersonen können um Rat gefragt werden, wenn es im Zusammenhang mit der Freien oder Öffentlichen Jugendhilfe Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf gibt. Zudem erhalten Kinder, Jugendliche und Eltern mit den Ombudspersonen für Bergedorf unabhängige Ansprechpartner:innen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen ihnen Gehör, Beratung und Unterstützung bieten, wenn sie einen Konflikt mit Fach- und/oder Leitungskräften aus Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe haben. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche in ihrem Recht auf Beteiligung im Sinne der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bestärkt werden. Die Erfahrungen der Ombudspersonen werden durch die Fachstelle OHA! ausgewertet und veröffentlicht. Sie stellen somit ein weiteres Instrument der Qualitätsentwicklung dar und dienen auch als Indikator für weiteren Entwicklungsbedarf innerhalb der Verwaltung. Die transparente Information über den Auftrag und die Aufgaben der Ombudsarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe aller Leitungskräfte der Fachämter für Jugend- und Familienhilfe und dem Sozialraummanagement. Es wird in entsprechenden Gremien und Dienstbesprechungen auf Leitungs- und Abteilungsebene über den Stand der Implementierung der Ombudsarbeit regelhaft berichtet und ein auf Diskurs angeregt. Kinder und Jugendliche werden zielgruppen- und altersgerecht über die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Ombudsarbeit im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungBezirksamt informiert. Die Verpächterin kann sowohl Einrichtungen der OKJA/JSA und FamFö (und SAJF/ HzE) greifen das Thema Kinderrechte regelhaft in ihren Einrichtungen und in den entsprechenden Gremien wie z.B. der AG § 78 auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder bilden eine wichtige Schnittstelle bei der Implementierung der Ombudsarbeit in Kooperation mit der Ombudsstelle Hamburg. In gemeinsamen Terminen von SR und JA soll die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenEinführung der Ombudsarbeit reflektiert und gefördert werden, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istggf. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) unter Hinzuziehung der Bergedorfer Ombudspersonen und ist amder Fachstelle OHA!.

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Samples: bv-hh.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Region Hannover leistet an die regionsangehörigen Kommunen, die örtlicher Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe sind, gemäß § 160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG einen „angemessenen pauschalierten Kostenausgleich von bis zu 80 % der Personal- und Sachkosten“ für eine lebendige Natur die in Schleswig Holstein ein, indem sie dieser Vorschrift aufgelisteten Leistungsarten der Jugendhilfe. Gemäß der zum 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Vereinbarung über ein Verfahren zur Entwicklung von neuen Regeln des Jugendhilfekostenausgleichs sind für die Vielfalt Datenerhebung und Berechnung des Jugendhilfekostenausgleichs in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertreten der Pflanzen eigenständigen Jugendämter und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt Vertreterinnen und wiederher- stelltVertretern der Kommunen ohne eigenes Jugendamt gemeinsame Standards entwickelt worden. Entwicklungsmaßnahmen Unter „Standards“ sind die Inhaltsbestimmung von Leistungen und Kosten nach festgelegten Parametern zu verstehen. Diese Standards dienen ausschließlich der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormBerechnung des Jugendhilfekostenausgleichs nach § 160 Abs. 4 S. 5 NKomVG. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele Autonomie der regionsangehörigen Kommunen als örtliche Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe wird hierdurch nicht berührt. Dies vorausgeschickt wird folgendes vereinbart: Die Datenerhebung und Berechnung des Naturschutzes um- zusetzen Jugendhilfekostenausgleichs auf der Basis von Standards und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die nach dieser Vereinbarung erfolgt erstmalig für das Jahr 2019 im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Jahr 2020. Sowohl die Datenerhebung als auch die Berechnung der Erstattungsbudgets erfolgen jährlich entsprechend der Anlage 1. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil dieser Vereinbarung erklärt. Die Region Hannover leistet an die ausgleichsberechtigten Jugendhilfeträger für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019in § 160 Abs. 4 S. 5 NKomVG aufgelisteten Leistungsarten der Jugendhilfe einschließlich Gemeinkosten und Kosten der Arbeitsplätze einen angemessenen Kostenausgleich von 80 % des sich aus der Berechnung nach Standards ergebenden Erstattungsbudgets. Der Pachtvertrag gilt von der Region Hannover zu zahlende Kostenausgleich beträgt mindestens 75 % und höchstens 95 % der anerkennungsfähigen Ist-Kosten. Die Vereinbarungsparteien sind sich einig, dass die Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII keinen ausgleichsberechtigten Tatbestand im Rahmen dieser Vereinbarung darstellen. Die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Standards werden im Jahr 2023 evaluiert und ggf. neu verhandelt. Die Region Hannover trägt die Verantwortung für die Gestaltung des Prozesses. Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und stellen in erforderlichem Umfang Personalkapazität zur Verfügung. Die Vereinbarungsparteien bleiben auch während des Vereinbarungszeitraums im fachlichen Austausch. Die Städte stimmen gemäß § 160 Abs. 4 S. 6 NKomVG ihre Jugendhilfeplanung mit der Region Hannover ab und übertragen der Region Hannover den Abschluss von Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII. Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr verlängertJahr, wenn er sie nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens mit einer Frist von 12 Monaten zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamDie Kündigung ist frühestens zum 31. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungDezember 2023 möglich. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung durch eine Stadt ist gegenüber der Region Hannover zu erklären. Eine Kündigung durch die Region Hannover ist gegenüber sämtlichen Städten zu erklären. Xxxxxx eine Vertragspartei diese Vereinbarung kündigt, tritt diese für alle Vertragsparteien außer Kraft. Sollte sich die gesetzliche Grundlage des Jugendhilfekostenausgleichs im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz maßgeblich ändern, tritt diese Vereinbarung zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung außer Kraft. Die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz genannten erstattungsfähigen Tatbestände des Jugendhilfekostenausgleichs ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII). Die zwischen den Parteien zum 01. Januar 2015 geschlossene Vereinbarung über ein Verfahren zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder Entwicklung von neuen Regeln des Jugendhilfekostenausgleichs für die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenin § 160 Abs. 4 S. 5 NKomVG aufgezählten Leistungen der Jugendhilfe (ohne Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Hannover, wenn dies aus naturschutzfachlichenXXX, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amRegion Hannover Stadt XXX

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Schulsitzgemeinde ist iSd § 2 Abs 1 iVm § 25 und § 26 StPEG 2004 gesetzliche Schulerhalterin der Schule Y. Gemäß § 27 StPEG 2004 hat die Schulsitzgemeinde als gesetzliche Schulerhalterin für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindie Kosten der Errichtung, indem sie die Vielfalt Erhaltung und Auflassung der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormPflichtschulen aufzukommen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazueingeschulte Gemeinde hat gemäß § 2 Abs 2 iVm § 29 StPEG Schulerhaltungsbeiträge an die Schulsitzgemeinde zu leisten. Eine Verhandlung über die Aufteilung der Schulerhaltungsbeiträge gemäß § 28 Abs 2 StPEG 2004 hat am TT.MM.JJJJ stattgefunden und wurde das Folgende vereinbart. 1Schulbauvorhaben Die Schulsitzgemeinde plant … (kurze Beschreibung des Schulbauvorhabens). Für das gegenständliche Schulbauvorhaben sind folgende Anschaffungs- und Herstellungskosten geplant: (Aufstellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten) Das Schulbauvorhaben soll im Zeitraum vom Datum bis Datum durchgeführt werden. Zur Veranschlagung und Verbuchung der mit diesem Schulbauvorhaben verbundenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. Kapitaltransferaufwendungen wird das Schulbauvorhaben, wie folgt, kurz bezeichnet: „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ 2Finanzierung des Schulbauvorhabens – anteiliger Schulerhaltungsbeitrag Die unter Punkt 1. dargestellten Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen, wie folgt, finanziert werden: Aufstellung der Finanzierung samt Darstellung der prozentuellen Anteile der Schulsitzgemeinde und eingeschulten Gemeinde(n) Die Gemeinden kommen überein, die Ziele Schulerhaltungsbeiträge zur Finanzierung des Naturschutzes um- zusetzen Schulbauvorhabens „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ so rechtzeitig zu leisten, damit entsprechend des Baufortschrittes des Schulbauvorhabens die Liquidität der Schulsitzgemeinde sichergestellt ist. Die Schulsitzgemeinde wird die eingeschulten Gemeinden zumindest zwei Wochen vor Fälligkeit eines Kapitaltransferaufwandes (anteiliger Schulerhaltungsbeitrag je Baufortschritt) schriftlich über die Höhe und ein den Zeitpunkt der Zahlung informieren. Die eingeschulten Gemeinden verpflichten sich, sicher zu stellen, dass der zu zahlende Kapitaltransferaufwand bei der Schulsitzgemeinde zum bedungenen Zeitpunkt einlangt. Die eingeschulten Gemeinden haben die Budgetmittel auf das Bankkonto der Schulsitzgemeinde – Kontoverbindung – einzuzahlen. 3Endabrechnung des Schulbauvorhabens Spätestens einen Monat nach zivilrechtlicher Anerkennung der letzten Ausgangsrechnung für das Schulbauvorhaben „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ hat die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenSchulsitzgemeinde den eingeschulten Gemeinden eine Endabrechnung des Schulbauvorhabens schriftlich zu übermitteln. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die 4Änderungen im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße Schulbauvorhaben „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ Wesentliche inhaltliche Änderungen des Schulbauvorhabens „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ laut Punkt 1. dieser Vereinbarung sowie notwendige Überschreitungen der vereinbarten anteiligen Schulerhaltungsbeiträge laut Punkt 2. dieser Vereinbarung sind von x ha für der Schulsitzgemeinde, vor Veranlassung der Änderungen bzw. bei drohender Überschreitung, den eingeschulten Gemeinden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Fall der drohenden Überschreitung der anteiligen Schulerhaltungsbeiträge ist eine Verhandlung über die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf (Änderung der) Aufteilung der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Schulerhaltungsbeiträge gemäß § 28 Abs 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben StPEG 2004 von der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amSchulsitzgemeinde einzuberufen.

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Samples: www.verwaltung.steiermark.at

Präambel. Bei den Kommunalwahlen am 13.09.2020 haben die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger ein klares Votum für ein sozialökologisches Bündnis im Stadtrat abgege- ben. Wir, der SPD-Stadtverband Herzogenrath und der Ortsverband Bündnis 90/ Die Stiftung setzt sich Grünen, verstehen das Wahlergebnis als Gestaltungsauftrag und stellen uns dieser Verantwortung. Vor diesem Hintergrund schließen wir für die Legislaturperiode 2020–2025 folgenden Kooperationsvertrag. Bildung, Kinder, Jugend, Sport Die Attraktivität und Anziehungskraft einer Stadt steht und fällt mit ihren Angeboten bei der Kinder- und Jugendbetreuung und den Bildungsstätten sowie in den Berei- chen Sport und Kultur. Investitionen in nachfolgende Generationen sind Investitionen für die Zukunft. Deshalb setzen wir klare Ziele:  Kontinuierlicher bedarfsgerechter Ausbau von KiTa-Plätzen, besonders im U3- Bereich, vorrangig zügige Realisierung der beschlossenen KiTas in Merkstein und Kohlscheid  Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der KiTas zur besseren Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf, in jedem Stadtteil mindestens eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einKiTa mit frühen Öffnungs- und späten Schließungszeiten  Unterstützung für die Einrichtung von Betriebskindergärten  Beitragsfreiheit für alle Ü3-KiTa-Plätze, indem sie die Vielfalt vorbehaltlich der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltfinanziellen Möglichkei- ten im städtischen Haushalt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuGleichzeitig fordern wir das Land auf, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Kosten für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Beitragsfreiheit zu übernehmen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert Ausbau und Attraktivierung von Kinderspielplätzen und Bolzplätzen unter Be- achtung barrierefreier Zugänge und Mehrgenerationen-Ausstattung  Ausweitung der Angebote des Lokalen Bündnisses für Familien, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf z.B. Willkom- menspakete o.ä.  Stärkung der Pachtzeiteinmischenden Jugendpolitik über Jugendbeirat oder andere Be- teiligungsformen  Frühzeitige Einbindung der Jugend bei allen wichtigen Vorhaben der Stadtent- wicklung, also spätestens inkl. Mitspracherecht von Mitgliedern des Jugendbeirats oder anderer Jugendvertreter in relevanten Ausschüssen des Rates  Unterstützung der Mobilen Jugend- und Sozialarbeit durch langfristige Siche- rung von zwei Mitarbeiterstellen  Unterstützung der Vereinsjugendarbeit  Die Grundschule Alt-Merkstein benötigt dringend weiteren Platz. Derzeit läuft die Prüfung zum 30.09Um-/ Ausbau der Schule. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, Wir werden das Prüfergebnis schnellstmöglich umsetzen und die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amobere Schulhoffläche erhalten.

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Samples: Kooperationsvertrag

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur Vertragsparteien sind in Schleswig Holstein einihren jeweiligen Verbandsgebieten die gem. §§ 66 Abs. 1 S. 1 BbgWG, indem sie 2 Abs. 2 BbgKVerf i. V. m. § 6 Abs.1, 8 Abs. 1 BbgGKG zuständigen öffentlichen Aufgabenträger der hoheitlichen Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG. Im Rahmen dieser Aufgabendurchführung hat der ZV auch die Vielfalt auf der Pflanzen Kläranlage (KA) Lebus als Abwasserbehandlungsanlage i.S.d. § 64 S. 1 Alt. 3 BbgWG anfallenden Naßschlämme einer ordnungsgemäßen Behandlung und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormVerwertung zuzuführen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuKA Lebus verfügt nicht über hinreichende eigene Konditionierungs- und Entwässerungseinrichtungen zur Behandlung der Naßschlämme und anschließender Verwertung gemäß AbfKlärV. Zur eigenen Aufgabenerfüllung im Rahmen der hoheitlichen Abwasserbeseitigung verfügt der WAZ über eine entsprechende Kläranlage mit nachgeschalteten Konditionierungs- und Entwässerungseinrichtungen sowie über einen gesicherten Verwertungsweg gemäß AbfKlärV, deren Kapazitäten eine Behandlung und Verwertung der Naßschlämme der KA Lebus mit ermöglichen, ohne die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen eigene Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen. Der WAZ erhält durch die hierzu angestrebte gemeinsame Aufgabenerfüllung eine im besonderen öffentlichen Interesse stehende Auslastung seiner öffentlichen Entsorgungs- und ein auf Reinigungsanlagen und damit eine verbesserte Gebührenstruktur für seine Entsorgungspflichtigen. Die Parteien dieser Vereinbarung wollen dementsprechend die gewünschte Entwicklung Teilaufgabe der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenNaßschlammbehandlung und -verwertung gemeinsam erledigen. Dies soll im Wege der sog. delegierenden Zweckvereinbarung, also einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. § 23 Abs. 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Alt. 1 BbgGKG, erfolgen und der WAZ hierzu diese Teilaufgabe der schadlosen Abwasserbeseitigung für den ZV zukünftig in eigener Zuständigkeit erledigen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amParteien folgendes:

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Samples: www.maerkisch-oderland.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Uni Divers – GUM, die Offene Grüne Hochschulgruppe (OGH), und die Juso- Hochschulgruppe (Juso-HSG) legen in diesem Papier die Arbeitsgrundlage fest, um den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt Legislaturperiode 2016/2017 an der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormXxxx xxx Xxxxxxxxx Universität Oldenburg zu bilden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazukoalierenden Gruppen wollen aktiv für die Studierenden eine soziale und öko- logische Politik betreiben und die Studierenden für politische und gesellschaftli- che Fragen sensibilisieren. Als unabdingbare Grundlage sehen die koalierenden Gruppen, dass Teilhabe am universitären Leben allen Studierenden an der C.v.O. Universität ermöglicht wer- den muss. Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Be- einträchtigungen, Religion sowie sozialer und ethnischer Herkunft ist nicht zu to- lerieren. Da immer noch strukturelle und gesellschaftliche Diskriminierungen stattfinden, sehen wir die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen autonomen Referate als unabdingbares Wesensmerk- mal eines offenen und ein emanzipatorischen AStA an. Die Koalitionäre handeln auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGrundlage von Beschlüssen aus dem Studieren- denparlament (StuPa). § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Anträge im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha StuPa sollen möglichst offen und ohne Zwang diskutiert werden. Die politische Willensbildung im AStA soll für alle transparent nachzuvollziehen sein. Hierdurch will der AStA allen Studierenden politische Partizipation ermögli- chen. Daher wird die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019AStA-Sitzung als beschlussfassendes Gremium wieder in den Mittelpunkt gerückt. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertAStA sieht es als seine Aufgabe an, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf alle Gremien der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09Verfassten Studierendenschaft in Ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Hierbei soll die freie Arbeit des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amPräsidiums des Studierendenparlaments sichergestellt werden.

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Samples: asta-oldenburg.de

Präambel. Die Stiftung setzt Partner Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler sowie deren Städte und Gemeinden bearbeiten seit mehr als zehn Jahren gemeinsame Projekte und Konzepte zu Fragestellungen einer nachhaltigen Siedlungs- und Strukturpolitik. Gemeinsames Arbeits- und Koordinierungsgremium ist der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr (rak). In diesem Rahmen wurde in den Jahren 2001 und 2002 ein Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Baustein nachhaltiger Siedlungsentwicklung mit Unterstützung durch die Büros von Rothkirch und Partner, Düsseldorf, Planquadrat Dortmund und Xxxxxx Xxxxx - Xxxx für Raumplanung und Kommunikation, Frankfurt a.M., in einem gemeinsamen kommunikativen und auf common sense ausgerichteten Prozess erarbeitet. Eine grundsätzliche Erkenntnis der Arbeit ist, dass die Versorgung in der Region noch über- wiegend zufriedenstellend ist und bisher keine tiefgreifenden Konflikte um großflächige Einzelhandelsansiedlungen entstanden sind. Gleichwohl beobachten die Partner, dass die gegenwärtige Einzelhandelsentwicklung zunehmend die Versorgung einzelner Orts- und Siedlungsteile in Frage stellt und immer häufiger auch die Zentrenentwicklung beeinträchtigt. Im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, aber auch in den Eifelgemeinden des Kreises Ahrweiler fällt die Grundversorgung immer häufiger brach. In vielen Orten, Ortsteilen und Wohnquartieren gibt es keine Läden mehr. Die Beeinträchtigungen der Zentren entstehen vielfach aus den nicht beabsichtigten Auswir- kungen der sogenannten Nebensortimente von Fachmärkten, insbesondere Bau-, Garten- oder Möbelmärkten. Ebenso ist zu beobachten, dass Gewerbegebiete sich schleichend in Einzelhandelsstandorte verwandeln. Der dadurch mitverursachte Verlust der Angebotsvielfalt in den Ortskernen schränkt deren Vitalität erheblich ein und droht dort eine negative Ent- wicklungsspirale auszulösen. Die betriebswirtschaftlichen Zwänge und Strategien der Einzelhandelsunternehmen und die fehlende Berücksichtigung gemeindeübergreifender Auswirkungen sind wesentliche Ursa- chen für diese Entwicklungen. Die regionalen Partner beabsichtigen deshalb, die größeren Projekte in den Bereichen Einzelhandel und Freizeit, deren Wirkungen die kommunalen Grenzen überschreiten, in gemeinsamer Verantwortung in einer vertrauensvollen, kooperati- ven Zusammenarbeit umzusetzen. Diese Zusammenarbeit richtet sich auch an die Investo- ren und Unternehmen. Für die konkrete Organisation geben sich die Partner, gestützt auf die Untersuchung zum regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, eine lebendige Natur in Schleswig Holstein Verfahrensordnung. Diese Verfahrensordnung schränkt die kommunale Planungs- und Entscheidungshoheit nicht ein, indem sie sondern stützt sich auf die Vielfalt freiwillige Selbstorganisation der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formjeweils berührten Kommunen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuPartner Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler und ihre Städte, Gemein- den bzw. Verbandsgemeinden geben sich diese Verfahrensordnung zur Unterstützung der regionalen Entwicklung und um die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Möglichkeiten zur Sicherung der Grundversorgung zu stärken. Diese Vereinbarung gilt für die unterzeichnenden Städte, Gemeinden und ein auf Verbands- gemeinden der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Zur Sicherstellung der Einzelhandelsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen strebt die gewünschte Region die Erhaltung und Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenStadt- und Siedlungszentren als Kristallisations- kerne der lokalen Identität durch wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aktivitäten an. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Für die Behandlung von Ansiedlungs-, Umnutzungs- oder Erweiterungsbegehren im Bereich des Einzelhandels wird ein Verfahren vereinbart, das auf offener Kommunikation und Koope- ration beruht und in allen Fällen, in denen gemeindeübergreifende Belange berührt sind, in freiwilliger, aber verbindlicher Verpflichtung nach vereinbarten Prinzipien und Regeln erfolgt. Das Verfahren sowie die Flächengrößen, bei denen das Verfahren regelmäßig anzuwenden ist, sind im Anhang aufge- führten Flächen zu dieser Vereinbarung beschrieben. Um Informationsaustausch und offene Kommunikation zu unterstützen, werden die Städte und (Verbands-)Gemeinden im Zusammenhang mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertder regionalen Kooperation alle regional relevanten Neuansiedlungswünsche, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. Erweiterungsabsichten sowie Umwandlungsabsichten im Sinne des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/hader Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises anzeigen und die ab- schließenden Entscheidungen über Ansiedlungsverfahren, also insgesamt x Euro jährlich (Umnutzungs- oder Erweiterungs- begehren in Worten: ) und ist amdas regionale Online-Planungssystem frühestmöglich einstellen.

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Samples: www.region-bonn.de

Präambel. Die Stiftung setzt VOG ist Behörde im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338 sowie Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft für das Bundesland Oberöster- reich im Sinne des Gesetzes über die Ordnung des Öffentlichen Personennah- und Regional- verkehrs (ÖPNRVG 1999 idgF.) und dem öffentlichen Interesse an einem bedarfsgerechten öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr im Bundesland Oberösterreich verpflichtet. Im Sinne eines größtmöglichen Fahrgastnutzen ist es Ziel der VOG im Rahmen des Oberös- terreichischen Verkehrsverbundes die Anwendung der Verkehrsverbundtarife einschließlich der Beförderung von Schülern und Lehrlingen im Rahmen der Xxxxxxx- und Lehrlingsfreifahrt auch auf Schienenpersonenfernverkehrsdienste von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit mehreren Halten innerhalb des Verbundraumes zu erstrecken. Der Verbundraum ist im Ko- operationsvertrag zum Oberösterreichischen Verkehrsverbund (OÖVV) definiert. Zu diesem Zweck schließt die VOG mit Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienenperso- nenfernverkehrsdienste mit mehreren Halten innerhalb des Bundeslandes Oberösterreich bzw. des Verbundraumes betreiben, Verträge über die Anwendung der Verkehrsverbundtarife einschließlich der Beförderung von Schülern und Lehrlingen im Rahmen der Xxxxxxx- und Lehrlingsfreifahrt auf diesen Verkehrsdiensten ab und gewährt dafür erforderlichenfalls Aus- gleichsleistungen gemäß Artikel 3 (2) der Verordnung (EG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Verträge ausschließlich mit Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen werden, die Schienenpersonenfernverkehrs- dienste mit mehreren Halten innerhalb des Verbundraumes betreiben. Wenn und soweit dieser Vertrag den Begriff „Schienenpersonenfernverkehr“ bzw. „Schienen- personenfernverkehrsdienste“ verwendet, so sind damit Verkehrsdienste des Eisenbahnper- sonenverkehrs gemeint, die hinsichtlich ihrer Reisegeschwindigkeit und der Abstände zwi- schen ihren Verkehrshalten in erster Linie den Verkehrsverbindungen zwischen regionalen Zentren und überregionalen Zentren sowie zwischen überregionalen Zentren untereinander dienen. Dabei handelt es sich für eine lebendige Natur um Xxxx, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen in Schleswig Holstein einden zu veröffentlichenden Fahrplänen derzeit insbesondere als InterCityExpress (ICE), indem sie die Vielfalt der Pflanzen InterCity (IC), EuroCity (EC), EuroNight (EN), D-Zug, Railjet (RJ und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen RJX), Nightjet (NJ) oder einer naturnahen FormWest bezeichnet werden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Vertragspartner schließen diesen Vertrag im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Bewusstsein, dass sowohl die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden nationaler Ebene als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnentatsächlichen Ver- hältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen und daher unter Umständen Vertragsan- passungen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amsein können.

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Samples: Vertrag Über Die Abgeltung Von Gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Durch Anwendung Der Verkehrsverbundtarife Im Schienenpersonenfernverkehr

Präambel. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) haben sich die drei Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen e. V. (IQB), GESIS – Leibniz Institut für Sozialwissen- schaften und DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation zum „Verbund Forschungsdaten Bildung“ (VerbundFDB) zusammengeschlossen. Der VerbundFDB verfolgt das Ziel, Forschungsdaten zu sichern sowie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für die Nach- nutzung verfügbar zu machen. Insoweit wird der VerbundFDB für und im Interesse des*der Daten- gebers*in tätig und unterstützt diesen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Archivierung und Bereit- stellung der Forschungsdaten und dazugehörigen Materialien zum Zwecke der Nachnutzung. Durch die Förderung des VerbundFDB stellt das BMBF den geförderten Forschungsprojekten eine Infrastruktur zur Verfügung, die es Datengeber*innen ermöglicht, die in den Nebenbestimmungen ihres Förderbescheids eingegangene Verpflichtung zu erfüllen.1 Die Stiftung setzt sich Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbundes Forschungsdaten Bildung zur Übermitt- lung von Forschungsdaten (AGB) (s. Anlage B) zwischen dem*der Datengeber*in und dem Ver- bundFDB, vertreten durch das DIPF, im jeweils aktuellen Stand, sind Gegenstand des hier vorlie- genden Datenbereitstellungsvertrags zwischen dem*der Datengeber*in und dem FDZ. Der vorliegende Datenbereitstellungsvertrag betrifft die dem FDZ bereits vorliegenden Forschungsda- ten und dazugehörigen Materialien, deren langfristige Archivierung und Bereitstellung zum Zwe- cke der Nachnutzung durch Wissenschaftler*innen. Am Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen – wissenschaftliche Einrichtung der Län- der an der Humboldt-Universität zu Berlin – e. V. (IQB) ist das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ein- gerichtet. Das FDZ archiviert die Datensätze von Bildungsstudien in Deutschland. Ziel und Zweck dieser Tätigkeit ist die umfassende Dokumentation und langfristige Archivierung von Primärdaten aus der pädagogisch-psychologischen Forschung mit Leistungsdaten sowie die Bereitstellung der Datensätze für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie wissenschaftliche Nutzungszwecke. Es gilt darüber hinaus die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume Verfahrensordnung des FDZ in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formjeweils geltenden Fassung (s. Anlage C). Im Übrigen bleiben die Urheberrechte des*der Datengebers*in unberührt. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuGrundsätze der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in ihrer jeweils geltenden Fassung werden als allgemein akzeptierte Grundhaltung von allen Beteiligten anerkannt. 1 „Sie sind verpflichtet, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer Gesamtgröße von x ha für geeigneten Einrichtung (…) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertDaten archiviert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf dokumentiert und auf Anfrage der Pachtzeitwissen- schaftlichen Community zur Verfügung gestellt.“ Den vorliegenden Datenbereitstellungsvertrag schließen die Parteien zu dem Zweck, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, dem FDZ die nach in diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Vertrag festgelegten Rechte an den im Vertragsgegenstand (§ 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: 1) und ist amder Anlage A be- nannten Datenbeständen und Materialien einzuräumen.

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Samples: www.forschungsdaten-bildung.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einDas Bozner Siegesdenkmal (Katasterblatt 199, indem sie die Vielfalt Parzellen-Nr. 870 und 2761) ist öffentliches Staatsgut und unterliegt den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 42 vom 22. Januar 2004. Mit Unterzeichnung der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltVereinbarung vom 4. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormApril 1955 wurde das Siegesdenkmal dem Kultusministerium unterstellt, das nach Maßgabe des GvD Nr. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben488 vom 15. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Dezember 1998 die im Anhang aufge- führten Flächen GvD Nr. 42/2004 geregelten Aufgaben wahrnimmt. Nun besteht die Absicht, die Räumlichkeiten unter dem abgetreppten Sockel des Siegesdenkmals funktional anzupassen und als öffentliches Dokumentationszentrum zu nutzen, das die Geschichte des Denkmals und die damit verbundenen ideologischen und historischen Hintergründe im Lichte der geschichtlichen Entwicklungen der Stadt zwischen 1918 und 1945 dokumentiert. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol und die Stadtgemeinde Bozen haben am 13. Mai 2011 schriftlich vereinbart, gemeinsam bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000,00 Euro zur Kostendeckung beizutragen. Das Kultusministerium hat mit Ministerialdekret vom 22. Oktober 2004 einen Betrag in Höhe von 2.404.917,91 Euro zur Restaurierung und Sanierung der genannten Liegenschaft bereitgestellt. Die Kosten werden aus den in Art. 3 Abs. 83 des Gesetzes Nr. 662 vom 23. Dezember 1996 („Maßnahmen zur Rationalisierung des öffentlichen Haushaltes“) genannten Haushaltsmitteln bestritten. Die Direktion für Denkmalpflege der Region Venetien hat ein entsprechendes Ausführungsprojekt erarbeitet, das mit Dekret des Generaldirektors vom 10. Oktober 2007 genehmigt wurde. Die Durchführung der besagten Arbeiten ist Voraussetzung dafür, dass die Räumlichkeiten unter dem abgetreppten Sockel des Siegesdenkmals für Ausstellungszwecke genutzt werden können. Für die funktionale Anpassung der Räumlichkeiten und die Einrichtung eines Dokumentationszentrums ist im Ausführungsprojekt ein Betrag in Höhe von 834.788,75 Euro veranschlagt. Eine Ausstellungskommission wurde mit der inhaltlichen Erarbeitung eines Grobkonzepts für die Ausstellung beauftragt, das am 2. Mai 2011 vorgelegt wurde. Dieses Ausstellungskonzept, dem auch eine ausführliche Themenübersicht beiliegt, wurde von der Generaldirektion für Kultur- und Denkmalpflege, Architektur und zeitgenössische Kunst (Schreiben vom 27. September 2011, Prot. Nr. 30304) und in der Folge auch vom Büro des Kultusministers (Schreiben Nr. 19777 vom 4. November 2011) gebilligt. Grundlage für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung, die eine rasche Verwendung der von der Autonomen Provinz Bozen, von der Stadtgemeinde Bozen und vom Kultusministerium bereitgestellten Finanzmittel nach den Grundsätzen der Rechtzeitigkeit, Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns sicherstellt. Gleichzeitig wird ein mit einer Gesamtgröße entsprechenden Vollmacht ausgestatteter Beamter nach Maßgabe von x ha Art. 8 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 367 vom 20. April 1994 zum alleinigen Verantwortlichen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Umsetzung der Vereinbarung bestimmt und mit der Verwaltung der Finanzmittel betraut. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertdem Kultusministerium, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf nachfolgend kurz „Ministerium“ genannt, vertreten durch den Leiter der PachtzeitDirektion für Denkmalpflege der Region Venetien, also spätestens zum 30.09Arch. Xxx Xxxxxxx, dienstansässig in Venedig, Xxxxx xxx Xxxx 0000, xxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxx, nachfolgend kurz „Landesverwaltung“ genannt, vertreten durch die Landesrätin Xx.xx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Mur in Stellvertretung des laufenden PachtjahresLandeshauptmannes, gekündigt wirddienstansässig am Sitz der Landesverwaltung in Bozen, der Stadtgemeinde Bozen, nachfolgend kurz „Stadtverwaltung“ genannt, vertreten durch den Bürgermeister Xx. Kündi- gungenXxxxx Xxxxxxxxx, dienstansässig im Rathaus der Stadt Bozen, am 3. Januar 2012 in den Räumen des Regierungskommissariats für die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Provinz Bozen die nachstehende Zweckvereinbarung ausgehandelt und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigunggeschlossen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und Präambel ist amwesentlicher Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung.

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Samples: www.gemeinde.bozen.it

Präambel. Die Stiftung setzt sich Stadt ist bestrebt, ihr Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sowie den „Master- plan für eine lebendige Natur aktive Klimapolitik in Schleswig Holstein einBremerhaven“ zur Gewährleistung einer rationellen, indem sie die Vielfalt der Pflanzen umwelt- schonenden und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt klimaverträglichen Deckung des Energiebedarfs im Stadtgebiet umzusetzen und wiederher- stelltweiterzuentwickeln. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, Der Netzbetreiber unterstützt die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen KEP 2020 sowie des „Mas- terplans für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ und ein begrüßt seine Weiterentwicklung. Der Netzbetreiber sowie die Stadt bekennen sich unter Wahrung der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungsnetzes und unter Berücksichtigung der technischen Bewer- tungen (z.B. durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches - DVGW) zur Förderung der dezentralen Gaserzeugung (zurzeit insbesondere Biogas). Ziel dieses Vertrages ist es, durch Bereitstellung und Betrieb eines Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung unter Nutzung öffentlicher Verkehrswege der Stadt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer im Stadtgebiet mit Gas nach Maßga- be des EnWG zu gewährleisten. Im Hinblick auf dieses Ziel werden die gewünschte Entwicklung Stadt und der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenNetzbetreiber vertrauensvoll zusammen- arbeiten, gegenseitig auf ihre Interessen Rücksicht nehmen und sich nach Kräften unterstüt- zen. Reko Gas FHB KonzV BHV final § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. Art und Umfang des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Betriebs des Gasversorgungsnetzes 3 § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. Grundstücksbenutzung 4 § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/haKonzessionsabgabe, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) Kommunalrabatt 5 § 4 Verwaltungskostenbeiträge 7 § 5 Abstimmung zwischen Netzbetreiber und ist amStadt über Baumaßnahmen 8 § 6 Baumschutz und Baumpflanzungen 11 § 7 Folgepflicht und Folgekosten 13 § 8 Nicht genutzte oder umgenutzte Anlagen 16 § 9 Haftung 16 § 10 Information über das Netz und seine Entwicklung 17 § 11 Vertragsdauer und Kündigungsrecht 18 § 12 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 19 § 13 Übereignung oder Belastung von Netzbestandteilen durch den Netzbetreiber 20 § 14 Informationspflichten 20 § 15 Übernahme des Gasversorgungsnetzes durch die Stadt 22 § 16 Anpassungsklausel 24 § 17 Schlussbestimmungen 24

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Samples: www.bremerhaven.de

Präambel. Öffentliche Grünanlagen und –flächen machen die Stadt attraktiver und stehen für Lebensqua- lität. Ihre Pflege und Unterhaltung erfordert einen hohen Aufwand. Die Stiftung setzt Stadt Chemnitz möchte das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürger für die Gemeinschaft unterstützen und dankt Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich für eine lebendige im Rahmen einer Pflegepatenschaft um ein Stück Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Stadt zu kümmern und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt einen Teil der notwendigen Pflegemaßnah- men selbst zu übernehmen. Der dazu hier mit Ihnen abgeschlossene Pflegevertrag für städtische Grünflächen soll Sie bei Ihren freiwilligen und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formunentgeltlichen Arbeitsleistungen absichern. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein Stadt Chemnitz wird auf die gewünschte Entwicklung Einhaltung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebengültigen Unfallverhütungsvorschriften achten. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Für die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Rahmen dieses Vertrages erbrachten Tätigkeiten sind Sie dem Schutz der gesetzlichen Unfallversiche- rung unterstellt, den hierfür erforderlichen Beitrag entrichtet die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Stadt Chemnitz an die Be- rufsgenossenschaft. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er Sofern Sie nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenüber eine anderweitige eigene Haftpflichtversicherung verfügen, die nach diesem Stichtag eingehenfür etwaige Haftpflichtschäden aufkommt, sind unwirksamwerden Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit über die Haftpflichtversicherung der Stadt Chemnitz beim KSA (Kommunaler Schadenausgleich) versichert. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. zwischen der Stadt Chemnitz vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx – nachfolgend Stadt genannt – und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisFrau/Herrn (Vorname) (Name) (Anschrift: Straßenname, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebenHausnummer) (Postleitzahl, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x EuroOrtsname) (Rufnummer: …) – nachfolgend Vertragspartner/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amgenannt – wird folgender Vertrag geschlossen:

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Samples: Pflegevertrag Für Städtische Grünflächen

Präambel. Die Stiftung setzt sich AUFTRAGSBEARBEITERIN bearbeitet personenbezogene Daten für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindie AUFTRAGGEBERIN auf Grundlage dieser Vereinbarung (nachfolgend «VEREINBARUNG»), indem sie die Vielfalt des Föderationsvertrages mit der Pflanzen und Tiere Identitätsanbieterin der das Bildungsdepartement des Kantons Quantus als IDENTITÄTSANBIETERIN für Schulen der Stufen Primar, Sekundar I, Sekundar II inkl. berufliche Grundausbildung beitritt, (nachfolgend «FÖDERATIONSVERTRAG») sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen dem Organisationsreglement der Renaturierung Födera- tion der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Identitätsdienste im Anhang aufge- führten Flächen Bildungsraum Schweiz (nachfolgend «ORGANISATIONSREGLE- MENT»). Um die Rechte und Pflichten aus dem Auftragsbearbeitungsverhältnis zu konkretis- ieren, schliessen die PARTEIEN die vorliegende VEREINBARUNG. Diese VEREINBARUNG bildet zusammen mit einer Gesamtgröße dem ORGANISATIONSREGLEMENT integrierender Bestandteil des FÖDERATIONSVERTRAGES und gilt hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten bei Widersprüchen vorrangig zum FÖDERATIONSVERTRAG. Bestehende Geheimhal- tungs- oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt. • Schülerinnen und Xxxxxxx der Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II inkl. berufliche Grundbildung‌ • Lehrpersonen der Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II inkl. berufliche Grundbildung • Personal der kantonalen Bildungsverwaltungen • Vorname • Name‌ • Geburtsdatum • Sprache‌ • Rolle • E-Mail-Adresse‌ • Institution • Bildungsstufe‌ • Zyklus • Kanton‌ • Funktion • Technischer Identifikator (techID) • Identitätsanbieter-Identifikator (UID) • AHVN13 (zur Verknüpfung/Entkoppelung, nicht sichtbar; unter Einhaltung von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Art. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.0912 Abs. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amORGANISA-TIONSREGLEMENT)

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Samples: Föderationsvertrag Identity Provider (Idp)

Präambel. Die Stiftung setzt sich Basierend auf dem Runderlass des Ministeriums für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einSchule, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Jugend und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltKinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 bzw. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Änderungserlasses vom 26.01.2006 zur „Offenen Ganztagsschule im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Primarbereich“ haben der Rat der Stadt Kaarst am 03.11.2005 und der Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss am 27.10.2005 beschlossen, ab dem Schuljahr 2006/2007 die offene Ganztagsschule an der ……… einzuführen. Angestrebt wird der Aufbau eines verlässlichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Kinder der Primarstufe. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertZiele, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Inhalte, mögliche Partner und Verfahren dieses Prozesses werden im in der PachtzeitAnlage beigefügten städtischen Rahmenkonzept beschrieben, also spätestens zum 30.09. das Bestandteil des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich Kooperationsvertrages ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführennachfolgende Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger Stadt Kaarst, soweit dies der jeweiligen Schule und dem jeweils vor Ort tätigen Xxxxxx der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule. Gegenstand des Kooperationsvertrages ist u.a. das pädagogische Konzept zur Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Angebote, das die jeweilige Schule in Abstimmung mit dem vor Ort tätigen Xxxxxx entwickelt und dem Schulträger sowie der Schulaufsicht vorlegt. Damit werden die strukturellen Grundlagen für ihn wirtschaftlich zumutbar isteine pädagogisch qualifizierte und am Bedarf der Familien ausgerichtete Gestaltung des Programms geschaffen, das die Leitgedanken des Rahmenkonzepts „offene Ganztagsschule in Kaarst“ übernimmt. § 3 Im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in der Stadt Kaarst schließen die Stadt Kaarst, vertreten durch die Bürgermeisterin Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx und den Ersten Beigeordneten Xxxxx Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxx, als Schulträger, nachstehend „Stadt“ genannt, die ….., ………, 00000 Xxxxxx vertreten durch Frau/Herr ……., nachstehend „Schule“ genannt, der ………, vertreten durch als Betreuungsträger, nachstehend „Xxxxxx“ genannt, vorbehaltlich der Finanzierungszusage für die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen die nachfolgende Vereinbarung: Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Programms der offenen Ganztagsschule an der Der Pachtpreis beträgt x Euro/haVertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Xxxxxx, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) Schule und Stadt. Dabei bleiben die durch Gesetze, Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgegebenen Zuständigkeiten unberührt. Durchführender Xxxxxx der außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule ist amder

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Samples: Kooperationsvertrag

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine Künstlerische Kreativität ist ein notwendiger Teil und Voraussetzung des gesell- schaftlichen Innovationspotentials des Freistaats Bayern. Den Kunstakademien kommt deshalb als Stätten künstlerischer Ausbildung ein besonderer Platz in der Hochschullandschaft Bayerns zu. Als lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuKulturinstitution, die Ziele in engem Kontakt zur kulturellen künstlerischen Praxis ausbildet, die ihren Studierenden Ausstellungsmöglichkeiten vermittelt und die auf wissenschaftlichem Gebiet die Bedingungen und Voraussetzungen des Naturschutzes um- zusetzen Kultur- lebens hinterfragt, muss die Akademie mit ihren künstlerischen Projekten ausstrahlen und ein auf gleichzeitig Menschen an sich binden. Sie muss die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenLebendigkeit des Kulturle- bens in die Hochschule holen und selbst dazu aktiv beitragen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Nur so kann sie ihrem Anspruch gerecht werden, kreative Kulturschaffende auszubilden, die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Berufsleben ihren Platz finden. Die Akademie der Bildenden Künste München hat neben den anderen staatlichen Hochschulen in Bayern am 8. Juli 2013 das „Innovationsbündnis Hochschule 2018“ in Fortschreibung des „Innovationsbündnisses Hochschule 2013“ unterzeichnet. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finanzielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019vorliegende Zielverein- barung zwischen der Akademie der Bildenden Künste München und dem Bayeri- schen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Der Pachtvertrag gilt Zur Schär- fung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Xxxxxx- ministerium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung jeweils um ein eine W2-Stelle zur Verfügung. Zur finanziellen Unterfütterung der in dieser Vereinbarung formulierten Ziele der Hochschule erhalten die Kunsthochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf 20.000 Euro. Die Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Hochschulausbau mit Blick auf steigende Studierendenzahlen. Zweck der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenvorliegenden Zielvereinbarung, die nach diesem Stichtag eingehendie Zielvereinbarung vom 2. November 2010 zur Grundlage hat und deren Inhalt auf der Basis der aktuellen Situation der Akademie weiterentwickelt, sind unwirksamist insbesondere, • auf der Basis verlässlicher finanzieller Rahmenbedingungen und der notwendigen Planungssicherheit eine zukunftsgerichtete Entwicklung und autonome Profilierung der Akademie der Bildenden Künste München zu ermöglichen, • eine verbindliche Grundlage für die akademieinterne Umsetzung und Steuerung zu schaffen und • das Verhältnis zwischen der Akademie der Bildenden Künste München und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf einer dialogorientierten und partnerschaftlichen Grundlage weiterzuführen. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Im folgenden Text wurde zur besseren und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf schnelleren Lesbarkeit die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungmännliche Schreibweise verwendet. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amweibliche Form mit ein.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Nach § 3 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII vom 16.12.2004, Nds. GVBl. S. 644) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.09.2017 (Nds. GVBl. S. 308) ist der Landkreis Cloppenburg für das Kreisgebiet zuständiger örtlicher Xxxxxx der Sozialhilfe. Er führt die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis durch. Davon abweichend ist die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem 4. Kap. SGB XII eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einstaatliche Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (Bundesauftragsverwaltung). Der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden haben 2005 vereinbart, indem sie dass die Vielfalt der Pflanzen Städte und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormGemeinden die mit dieser Vereinbarung übertragenen Aufgaben nach dem SGB XII selbstständig wahrnehmen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVereinbarungen wurden jeweils mit ei- ner Laufzeit von 3 Jahren verlängert. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Durchführung der Aufga- ben nach dem SGB XII durch die Städte und Gemeinden sowohl im Sinne einer bür- gerfreundlichen Verwaltung und ortsnahen Aufgabenerledigung, als auch im Hin- blick auf eine effiziente Verwaltungsarbeit sinnvoll ist. Die beteiligten Kommunen ha- ben daher gemeinsam beschlossen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein Aufgabenübertragung auf die gewünschte Entwicklung Städte und Gemeinden fortzusetzen. Der Landkreis bleibt verantwortlicher Aufgabenträger. Dem allgemeinen Anstieg der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenVerwaltungskosten angepasst, wird der Pauschalbe- trag zur Erstattung der den Städten und Gemeinden entstehenden Personal- und Sachkosten auf 230 EUR angehoben. Die Anhebung wurde mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Vorfeld einvernehmlich vereinbart. Aufgrund des § 8 Abs. 1 Nds. AG SGB XII wird folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag (Heranziehungsvereinbarung – SGB XII) geschlossen: § 1 Umfang der Heranziehung und Aufgabenbeschreibung Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nehmen im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Auftrage des Landkreises die nachstehend bezeichneten Aufgaben nach dem SGB XII für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er alle nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens vollstationär in Einrichtungen untergebrachten Leistungsberechtigten wahr: Hilfe zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die Lebensunterhalt nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amdem Dritten Kapitel

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Samples: www.lkclp.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Vertragspartner bilden eine europäische Grenzregion, welche die Grundlage für eine lebendige Natur intensive und langfristige Zusammenarbeit mit dem Zweck bildet, die Entwicklung in der gemeinsamen Grenzregion zu fördern sowie die Region Sønderjylland-Schleswig Holstein im europäischen Beziehungsrahmen und im Verhältnis zu den angrenzenden Regionen zu stärken. Ausgehend von der geografischen Lage der Region Sønderjylland-Schleswig gehen die Vertragspartner eine langfristige grenzüberschreitende Kooperation zur Erreichung gemeinsamer Ziele ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuKooperationsvereinbarung basiert auf den Prinzipien der Gleichberechtigung und der Achtung der besonderen kulturellen Eigenart und Selbständigkeit jeder Seite. Die Europäische Charta der Grenzregionen und grenzübergreifenden Regionen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen von der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen am 15. 09.2011 beschlossen wurde, bildet die gedankliche Grundlage für Zusammenarbeit und ein auf Entwicklung in der Region Sønderjylland-Schleswig. Die Vertragspartner streben eine intensive, vom konstruktiven und vertrauensvollen Dialog getragene Zusammenarbeit in der deutsch-dänischen Grenzregion an, die gewünschte Entwicklung hilft, Chancen und Potentiale zu erkennen, Projekte zu entwickeln und zu fördern und so einen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Zusammenleben in der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGrenzregion zu leisten. § 1 Die Stiftung Naturschutz Name - Sitz - Zuständigkeit Region Sønderjylland-Schleswig umfasst das Gebiet der Stadt Flensburg, des Kreises Nordfriesland, des Kreises Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Flensburg und der Kommunen Aabenraa, Haderslev, Sønderborg und Tønder. Sie erhält die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Bezeichnung Region Sønderjylland-Schleswig. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertDie Region Sønderjylland- Schleswig hat ihren Sitz dort, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf wo das Sekretariat der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt Organisation untergebracht wird. Kündi- gungenDas Sekretariat trägt den Namen Regionskontor & Infocenter. Die Vertragspartner übertragen keine behördliche Zuständigkeit an die Region Sønderjylland- Schleswig. Diese bezeichnet allein die Zusammenarbeit und bildet keine selbständige juristische Person. Soweit die Region Sønderjylland-Schleswig als „Region“ oder „Die Region“ benannt wird, darf diese nicht mit dänischen Behörden – hier Region Syddanmark - die nach diesem Stichtag eingehenauch den Namen Region tragen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahresverwechselt werden. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisZweck Übergeordnet verfolgt die Region Sønderjylland-Schleswig den Zweck, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebendie grenznahe deutsch- dänische Zusammenarbeit voranzutreiben. Insbesondere zählen hierzu die Bedingungen auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende die grenzregionale Entwicklung sowie der kulturelle Zusammenhang in der Region Sønderjylland-Schleswig, die von sprachlicher und kultureller Vielfältigkeit zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung geprägt ist. Ziel der Zusammenarbeit ist • Arbeitsmarkt: Förderung des Grenzpendelns / der Arbeitnehmerfreizügigkeit. • Kultur: Förderung eines zusammenhängenden grenzüberschreitenden Kulturraums durch bürgerbezogene Initiativen • Politischer und administrativer Dialog und Zusammenarbeit: Politische Netzwerkbildung und Dialog zwischen den grenznahen politischen Akteuren und Behörden; Nutzung der grenzregionalen Entwicklungspotentiale. Auf Initiative der Partner bzw. des Vorstandes können weitere Themen behandelt und koordiniert werden, wobei eventuellen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungvon den interessierten Partnern getragen werden. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden finanzielle Grundlage für alle Aktivitäten und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder Maßnahmen, die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenin der Region Sønderjylland- Schleswig unter den genannten Zielen durchgeführt werden, wenn dies aus naturschutzfachlichenwird durch den derzeitigen finanziellen Rahmen gebildet, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich der einzuhalten ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenEs wird eine Strategie für die Region Sønderjylland-Schleswig erarbeitet, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istdie in angemessenen Abständen aktualisiert wird. Die Strategie beschreibt die Ziele und Handlungsschwerpunkte näher. Die Strategie wird bei den Vertragspartnern auf politischer Ebene behandelt. Die Strategie wird in zweijährige Handlungspläne umgesetzt, die konkret beschreiben, welche Maßnahmen zur Zielerreichung durchgeführt werden. Diese Handlungspläne werden im Vorstand beschlossen. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind unterschiedliche Akteure auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen tätig. Die Arbeit der Region Sønderjylland-Schleswig wird mit der Arbeit anderer Akteure koordiniert, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Region Sønderjylland-Schleswig arbeitet mit anderen Partnern in relevanten Zusammenhängen zusammen. § 3 Organisation Die Zusammenarbeit besteht aus folgenden Organen: • dem Vorstand • dem Kulturausschuss • dem Arbeitsmarktausschuss • dem Ausschuss für grenzregionale Entwicklung • Ad-Hoc-Ausschüssen, vom Vorstand eingesetzt • der Verwaltungsgruppe • den Fachgruppen • dem Sekretariat § 4 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amVorstand

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Samples: www.pendlerinfo.org

Präambel. Die Stiftung setzt sich Zum 31. Dezember 2010 erlischt die militärische Nutzung des Areals in Bremen- Nord, das mit dem ehemaligen U-Boot-Bunker „Valentin“ bebaut ist (Flurstück 256/12, Flur VR zur Größe von 93.970 m²). Zum 01. Januar 2011 ist der Eigentumsübergang auf die Bundesanstalt für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einImmobilienaufgaben, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormBonn, vorgesehen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuBImA erfüllt die gesetzliche Aufgabe, die Ziele eine einheitliche Verwaltung des Naturschutzes um- zusetzen Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen vorzunehmen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebennicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern (§1 Abs. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die BImAG). Bei dieser Konversionsliegenschaft ist zu berücksichtigen, dass • das Landesamt für Denkmalpflege den Bunker im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres2005 unter förmlichen Denkmalschutz gem. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisAbs. 1 Brem. Denkmalschutzgesetz gestellt hat, • der Bunker und das Flurstück höchste Schutz- und Erhaltungspriorität nach nationaler wie europäischer Naturschutzgesetzgebung genießen, • das Bunkergebäude vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Jahr 2003 als Gedenkstätte von nationaler Bedeutung anerkannt wurde, für deren Aufbau ab 2011 Bremen beim BKM Anträge auf Projektförderung für den Zeitraum bis 2015 stellen wird, und • Bremen erwartet, die für den künftigen Betrieb der Gedenkstätte benötigten Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben und Räumlichkeiten von Seiten der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungBImA zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Verpächterin kann sowohl Vertragspartner streben eine angemessene, werthaltige und vor allem langfristig nachhaltige Flächenentwicklung im Bunker-Inneren unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Liegenschaft an, damit die beiderseitigen Ziele, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, erreicht werden können. Hierbei handelt jeder Partner im Rahmen seiner Kompetenzen. Mit dieser Rahmenvereinbarung sollen partnerschaftliche Absprachen über die zivile Nachnutzung zwischen Bremen und der BImA getroffen werden. Die Komplexität der Aufgabenstellung verlangt von den Beteiligten ein Höchstmaß an Transparenz und abgestimmte Vorgehensweisen. Für die BImA bedeutet dies, ihre ökonomischen Erwartungen und die bestehenden Lasten von Beginn an offen darzulegen. Bremen verpflichtet sich, etwa notwendige Bauleitplanverfahren hinsichtlich der von beiden Seiten angestrebten Nutzungsziele für das Bunkergelände zügig und kooperativ mit der BImA anzugehen. An einer wirtschaftlichen Nutzung des sanierten Teils des Bunkerdaches unter Berücksichtigung des Baurechts und des Denkmalschutzes und des bisher von der Bundesmarine genutzten Depotteils im Bunker unter Berücksichtigung der Flächen für Gedenkstättenzwecke und der Auswirkungen auf Standweiden den Ortsteil Rekum besteht ein gemeinsames Interesse (s. Anlage). Für den unsanierten Bunkerteil (Ruinenteil) besteht hinsichtlich des Denkmalschutzes Einigkeit, dass sich die Instandhaltungspflicht der BImA auf Maßnahmen der Verkehrssicherung beschränkt, weil dieser Teil dem weiteren natürlichen Verfall ausgesetzt werden soll. Die geplante Begehbarkeit im Rahmen der Gedenkstättennutzung ist abhängig von der Erfüllung der fachbehördlichen und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amder Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Auflagen.

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Samples: www.senatspressestelle.bremen.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Weiterbildung ist Xxxxxx der Internetplattform „Weiterbildungs Portal Ruhr Ost“ unter der Do- maine „xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx“. Kooperationspartner für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindas Portal sind das Dortmunder Weiterbildungsfo- rum e. V. und die Weiterbildungsberatung Hamm. Das Weiterbildungs Portal Ruhr Ost bietet für Bür- ger/innen und Unternehmen der Region Dortmund – Kreis Unna – Hamm kostenlose Informationen über Weiterbildung und enthält konkrete Suchmöglichkeiten im Hinblick auf Weiterbildungsangebote und –anbieter. Es ermöglicht außerdem die Kommunikation zwischen Anbietern, indem sie die Vielfalt Nutzern und Arbeitsmarktak- teuren. Der o. g. Bildungsträger trägt mit einer Jahresgebühr zu den Kosten für das Weiterbidungs Portal Ruhr Ost unter der Pflanzen Domaine xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx bei und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formerhält dafür Zugang zu den ergänzenden Serviceleistun- gen des Portals. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuJahresgebühr beträgt (bitte Zutreffendes ankreuzen): 🞎 200 € bei kleinen Bildungsträgern (nur ein Standort und geringe Anzahl von Kursen / Maßnahmen) 🞎 400 € bei größeren Bildungsträgern (mehr als ein Standort und / oder umfassendes Angebot) Die Stiftung Weiterbildung ist zurzeit nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte für die Einnahmen aus den Kosten- beteiligungen der Bildungsträger eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, erhöht sich die Jahresgebühr um den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz. Die Jahresgebühr wird jeweils fällig zum ersten Werktag des Folgemonats nach Abschluss dieser Verein- barung sowie zum 01. Januar für die Folgejahre. Die ergänzenden Serviceleistungen des Weiterbildungs Portal Ruhr Ost umfassen: ▪ Das Setzen eines Links auf die Homepage des Bildungsträgers ▪ Das Setzen eines Links auf die Internet-Adresse des Bildungsträgers, auf der Hinweise zum Bildungs- angebot zu finden sind ▪ Die Vergabe einer Benutzeradresse und eines Passworts, mit der der Zugang zu den geschützten Bereichen für fördernde Bildungsträger möglich ist Mit dem Zugang zum o. g. geschützten Bereich erhält der Bildungsträger das Recht, ▪ Daten in den Kurspool einzugeben ▪ seine Daten zum Anbieterprofil selbstständig zu verändern ▪ seinen Angeboten mehr als 30 Stichworte aus der jeweils aktuellen Stichwortliste zuzuordnen. Der Bildungsträger erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung und Verbreitung seiner Adress- und Angebotsdaten sowie mit der Verlinkung auf seine Internet-Seiten. Er verpflichtet sich, Veränderungen seiner Daten, soweit sie von der Stiftung Weiterbildung oder ihren o. g. Kooperationspartnern gepflegt werden, unverzüglich mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass die von ihm eingegebenen Daten korrekt und aktuell sind. Die Stiftung Weiterbildung wird das Weiterbildungs Portal Ruhr Ost auch zukünftig weiterentwickeln und behält sich vor, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen ergänzenden Serviceleistungen zu verändern, sofern das Nutzerverhalten dies nahe legt. Geplante Veränderungen werden mit den fördernden Bildungsträgern abgestimmt. Der Bildungsträger hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der geplanten Änderungen hat und ein auf diese trotzdem umgesetzt werden. Ein besonderes Interesse an der Ab- lehnung liegt insbesondere dann vor, wenn die gewünschte Entwicklung Inanspruchnahme der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebengeänderten Serviceleistungen für den Bildungsträger keinen Nutzen mehr erbringt. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Bestandteil dieser Vereinbarung sind die im Anhang aufge- führten Flächen Impressum von xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx aufgeführten Regelungen zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz (siehe Anlage). Die Vereinbarung tritt mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt zunächst unbefristet. Der Pachtvertrag gilt Die Vertragsparteien können diese Vereinbarung jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungJahres kündigen. Die Verpächterin Kündigung muss bis zum 31.10. des betreffenden Jahres in schriftlicher Form erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt ebenfalls nur schriftlich ver- zichtet werden. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenGültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, wenn dies aus naturschutzfachlicheneinvernehmlich eine Regelung zu finden, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istdie dem mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenGerichtsstand ist Unna. Für den Bildungsträger: Für die Stiftung Weiterbildung (WFG): , soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/haden Unna, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amden Mit der Benutzung dieser Internet–Seiten erkennen Sie die nachfolgenden Benutzungsbedingungen an:

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Samples: www.stiftung-weiterbildung.de

Präambel. Die Stiftung Unter Beibehaltung der institutionellen und inhaltlichen Eigenständigkeit aller am Notfallverbund beteiligten Institutionen (im Folgenden: Teilnehmer) besteht die Zielsetzung des Notfallverbundes darin, die bestehenden Ressourcen (Personal und Sachmittel) im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten in einem eventuell eintretenden Notfall zum Schutz des Kulturgutes zusammenzuschließen und die zu leistenden Aufgaben in gegenseitiger Unterstützung zu bewältigen. Ein weiteres wichtiges Ziel des Notfallverbundes ist die wechselseitige Unterstützung in allen Fragen der Prävention, die Pflege der Kontakte untereinander und zu den für den Kulturgutschutz verantwortlichen Aufgabenträgern und Behörden. Dazu gehören auch die Aufstellung und Pflege einer Notfalldatenbank sowie die Festlegung und Pflege einer Alarmierungsstruktur. Der Notfallverbund setzt sich aus den in der Anlage aufgeführten Teilnehmern zusammen. Der Notfallverbund ist offen für weitere Teilnehmer. (1)Die Teilnehmer erarbeiten jeweils für sich objektbezogene Gefahrenabwehrpläne, welche in die Gefahrenabwehrpläne Kulturgutschutz und bei Bedarf in die Katastrophenschutzpläne der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover einfließen. Die Teilnehmer schreiben diese Gefahrenabwehrpläne fort und stellen sie der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover zur Verfügung. Mindestinhalt der Gefahrenabwehrpläne sind: • Feuerwehreinsatzplan nach Maßgabe der Feuerwehr Hannover für Objekte in der Landeshauptstadt Hannover bzw. Feuerwehrplan nach DIN 14095 für Objekte in der Region Hannover, ggf. ergänzt durch spezielle Vorgaben der zuständigen Kommune; • ein Kernblatt, welches Besonderheiten hinsichtlich der Lagerbedingungen des jeweiligen Kulturguts, besondere Gebäudeprobleme, Lagerungsorte etc. beschreibt; • Angaben zu besonders schützenswerten Bereichen und/oder zur Kennzeichnung von besonders schützenswertem Kulturgut nach Vorgaben des Notfallverbundes; • eine Liste mit den im Notfall im Haus des Teilnehmers zur Verfügung stehenden Hilfskräften und ggf. Angabe deren besonderer (z. B. restauratorischer) Qualifikationen. (2)Die Teilnehmer führen gemeinsam theoretische und praktische Schulungsmaßnahmen durch. (3)Im Notfall leisten die Teilnehmer gegenseitige unentgeltliche personelle und technische Hilfe, sofern ihrerseits entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Hierüber entscheidet der jeweils helfende Teilnehmer. Diese Entscheidung ist seitens der anderen Teilnehmer nicht angreifbar. Die Hilfe betrifft insbesondere: • die Bergung und Sicherung des betroffenen Kulturgutes nach einem Brand- oder sonstigen Schadensfall sowie • die Bereitstellung von Ausweichdepotflächen für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amÜberbrückungszeit.

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Samples: www.hannover.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Dieser Staatsvertrag trifft Regelungen für ein länderübergreifendes Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne. Anlass des Staatsvertrags ist das Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG, ein Schwimmdock für den Neuaufbau einer Yacht auf dem Betriebsgelände der Lürssen Werft GmbH & Xx.XX in Berne tem- porär in Betrieb zu nehmen. Das Schwimmdock hat eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt Länge von circa 288 Metern und eine Breite von circa 54 Metern. Es soll eine Position beginnend ab circa 75 Metern südöstlich der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen Schiffshebean- lage an der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuKaje einnehmen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen sich in folgendem Bereich befindet: Bremen Gemarkung VR 136, Flur 136, Flurstücke 532/8, 532/11 und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert532/10, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeitund Gemarkung VR 137, also spätestens zum 30.09. des laufenden PachtjahresFlur 137, gekündigt wird. Kündi- gungenFlurstück 271/7, die nach diesem Stichtag eingehensowie Berne Gemarkung Warfleth, sind unwirksamFlur 5, Flurstücke 20/87, 24/20, 21/13, 21/22 und 24/33. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Schwimm- dock soll sich somit zum Teil xxx xxx Xxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx und zum ganz überwie- genden Teil auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen befinden. Eine zeichnerische Darstellung fin- det sich in dem als A n l a g e beigefügten Werks- und endet am 31.12Gebäudeplan. eines jeden JahresDas Vorhaben bedarf der Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 3.18 des Anhangs 1 der Verordnung über ge- nehmigungsbedürftige Anlagen. Durch diesen Staatsvertrag werden die Befugnisse zur Durchführung des Verfahrens zur Genehmi- gung einer immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage sowie zur Überwachung dieser Anlage auf bremischem Gebiet von den jeweils zuständigen bremischen Behörden auf das Staatliche Gewerbe- aufsichtsamt Oldenburg (GAA Oldenburg) übertragen. Ferner erfasst der Staatsvertrag künftige, mit dem temporären Betrieb des Schwimmdocks zusammenhängende immissionsschutzrechtliche Ver- fahren. Dazu zählen insbesondere Änderungsanzeigen und -genehmigungen nach den §§ 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben 15 und 16 BImSchG. Die Aufgabenübertragung dient der auf Verfahrensvereinfachung und ermöglicht die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (Genehmi- gung des Vorhabens in Worten: ) und ist ameinem statt mehreren Verfahren.

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Samples: www.rathaus.bremen.de

Präambel. Die Stiftung setzt demographische Entwicklung und der Anspruch, Aufgaben effizienter und wirtschaftli- cher zu erledigen, erfordern künftig zunehmend Kooperations- und Veränderungsbereitschaft auf allen staatlichen Ebenen und so auch in den Kommunen. Stadt und Landkreis Goslar sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben daher auch bereits entsprechende Zukunftsverträge mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen. Im Interesse der Nachhaltig- keit, zur Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit und zur Verbesserung des Dienstleis- tungsangebots für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie Bürgerinnen und Bürger hat die Vielfalt Stadt Goslar im Rahmen ihres Zukunfts- vertrages die Fusion mit der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormStadt Vienenburg beschlossen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVertragspartner erledigen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich identische oder teilidentische Verwaltungsaufgaben, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen ebenso bei nur einem Aufgabenträger erledigt werden könnten. Für die Bereiche der Unteren Waffenbehörde, der Unteren Immissions- schutzbehörde, der Wohnraumförderung und ein der Heimaufsicht werden zum 01.01.2014 Zweckvereinbarungen zur Aufgabenübertragung von der Stadt auf die gewünschte Entwicklung den Landkreis gegen Kostenerstattung abgeschlossen; maßgebend ist der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenAufgabenbestand der fusionierten Stadt am 01.01.2014. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Aufgabenübertragung erfolgt mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Satzungs- und Verordnungsermächtigung, im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße Gegenzug werden der Stadt Mitwirkungsrechte eingeräumt. Zwischen den Vertragspartnern bestehen bereits erfolgreiche Kooperationen im Rahmen von x ha IKZ-Vereinbarungen. Dabei werden für den Bereich der Ausländerbehörde, der Heimaufsicht und bei Verkehrsangelegenheiten die Aufgaben für die Zeit Stadt Goslar vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Landkreis Goslar gegen Kostenerstattung wahrgenommen. Bei einer Fusion von Goslar und Vienenburg wird sich das Aufgabenvolumen durch die höhere Einwohnerzahl der fusionierten Stadt ausweiten und der Aufwand für den Kreis steigen. Die Stadt Goslar verpflichtet sich daher, die Kosten- erstattung für die bestehenden IKZ-Vereinbarungen zum Fusionszeitpunkt anzupassen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Landkreis Goslar nimmt auf dem Gebiet der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenStadt Vienenburg im Rahmen geltender Zuständigkeitsregelungen Aufgaben wahr, die nach diesem Stichtag eingehenauf dem Gebiet der Stadt Goslar diese selbst wahrnimmt. Bei der Fusion ist die fusionierte Stadt Gesamtrechtsnachfolgerin und somit auch für die bisher beim Kreis für Vienenburg erledigten Aufgaben zuständig. Die Vertrag- parteien verpflichten sich daher, sind unwirksamden Wechsel der Aufgabenträgerschaft einvernehmlich umzusetzen. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Der Abschluss möglicher weiterer Kooperationsvereinbarungen bleibt davon unberührt. Der Landkreis Goslar befürwortet und endet am 31.12unterstützt die Fusion der Städte Goslar und Vienen- burg und gewährt daher für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Fusionszeitpunkt eine jährliche Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 000.000 €, die zum 01.07. eines jeden JahresJahres ausgezahlt wird. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt Basis für die Berechnung der Zuwendung sind die durch die Fusion insgesamt erzielten Mehreinnahmen des Landkreises Goslar im Rahmen des Finanzaus- gleichs. Grundlage für die Mehreinnahmen bildet die in Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis vorgenommene Vergleichsberechnung für das fiktive Fusionsjahr 2012. In die Berechnung der Mehreinnahmen des Landkreises fließen die Veränderungen der Finanz- ausgleichsleistungen bei den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen für den übertra- genen Wirkungskreis ein. Von den berechneten Mehreinnahmen werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden fusionsbedingten personellen und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amfinanziellen Veränderungen abgezogen.

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Samples: landkreis-goslar.de

Präambel. Die Stiftung setzt In Naturwaldreservaten finden, abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung, keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Der Wald kann sich in seiner natürlichen Dynamik entwickeln, und es entstehen mit der Zeit urwaldähnliche Bestandsstrukturen. Insbesondere die in Wirtschaftswäldern seltenen Al- ters- und Zerfallsphasen der natürlichen Waldgesellschaften sind für Forschung, Umweltbildung und Naturschutz von großem Interesse. Naturwaldreservate sollen die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften Bayerns in ihrer Struktur und Dynamik repräsentieren und die biologische Vielfalt auf Dauer sichern. Sie dienen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung als Referenzflächen für naturnahe, weitgehend unbeeinflusste Waldlebensgemeinschaften. Durch die waldkundliche und waldökologische Forschung in den Naturwaldreservaten werden Erkenntnisse für eine lebendige Natur naturnahe Waldbehandlung gewonnen. Als lokale Weiserflächen geben Naturwaldreservate dadurch wertvolle Hinweise für den praktischen Wald- bau. Darüber hinaus dienen Naturwaldreservate auch der forstlichen Umweltbildung (Waldpädagogik) und dem Na- turerlebnis der Waldbesucher. Das Naturwaldreservat [Hier: Aussage zu Lage (Stadt, Gemeinde, Landkreis), Gebietskulisse (z. B. Naturpark, LSG, FFH, ...), aktueller Zustand (Waldgesellschaft, Naturnähe) und weitere relevante Informationen.] Mit der Einrichtung des Naturwaldreservats wird das Prinzip eines auf freiwilligen Vereinbarungen basierenden Natur- schutzes in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuWeise verwirklicht, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Vorbildcharakter hat. [Name Waldbesitzerin/Waldbesitzer] stellt die Waldflä- chen für das Naturwaldreservat zur Verfügung und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha verzichtet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn Laufzeit dieser Vereinbarung auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amderen weitere forstwirtschaftliche Nutzung.

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Samples: www.gesetze-bayern.de

Präambel. Die Stiftung setzt Aufgrund der COVID-19-Pandemie verständigten sich der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD), der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), das Netzwerk der Geburtshäuser e.V. (NWGH) sowie der GKV-Spitzenverband im Xxxx 2020 auf befristete Regelungen, die eine digitale Erbringung einer Vielzahl von Leistungen nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfe-Vertrag) ermöglichten und Regelungen zu Materialmehraufwendungen für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formpersönliche Schutzausrüstung beinhalteten. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVereinbarung wurde im Laufe der Pandemie mehrfach verlängert und angepasst. Mit dem Ende der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag sind diese Sonderregelungen ausgelaufen. Während der COVID-19-Pandemie sammelten die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V ebenso wie freiberuflich tätige Hebammen und Versicherte positive Erfahrungen mit der digitalen Leistungserbringung. Es besteht der gemeinsame Wunsch, Leistungen mittels Videobetreuung zukünftig in die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf Regelversorgung zu überführen. Die Vertragsverhandlungen hierzu wurden bereits im Xxxx 2021 aufgenommen. Mit dem am 09.06.2021 in Kraft getretenen Digitale–Versorgung–und–Pflege– Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) wurden die gewünschte Entwicklung Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V in § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V zudem vom Gesetzgeber verpflichtet, Leistungen der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Hebammenhilfe, die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Wege der Videobetreuung erbracht werden, zu vereinbaren. Es ist das gemeinsame Anliegen der Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V, die laufenden Verhandlungen schnellstmöglich abzuschließen und verlässliche sowie dauerhafte Regelungen zur digitalen Leistungserbringung zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenAnforderungen an die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um Leistungen der Hebammenhilfe im Wege der Videobetreuung zu erbringen. Nach Auslaufen der Befristeten Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag sollte eine Situation vermieden werden, in der digitale Leistungen aufgrund der noch nicht erfolgten Überführung in die Regelversorgung kurzfristig nicht mehr erbracht werden konnten. Um Strukturen, die sich in den zurückliegenden Monaten entwickelt haben, nicht zu gefährden und Versicherte für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines überarbeiteten Hebammenhilfe-Vertrags weiterhin digitale Leistungen versorgen zu können, wurde eine Übergangsvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung orientiert sich an Regelungen zur Betreuung mittels Kommunikationsmedium der Befristeten Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag, die übergangsweise fortgeschrieben werden. Sie stellt kein Präjudiz für den zukünftigen Hebammenhilfe-Vertrag (einschließlich der Frage, wer Vertragspartei sein wird) dar. Sie soll nur dazu dienen, die kurze Frist bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfe-Vertrages zu überbrücken. Ungeachtet dessen haben sich die Vertragspartner nach diesem Stichtag eingehen§ 134a Abs. 1 SGB V im Rahmen der laufenden Verhandlungen auf technische Voraussetzungen nach § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 2 SGB V verständigt, die erforderlich sind, um die Leistungen der Hebammenhilfe im Wege der Videobetreuung zu erbringen. Diese wurden in einer Anlage zu dieser Vereinbarung aufgenommen, und ersetzen die Regelungen des § 7 der Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe vom 07.06.2022. Diese Anlage soll in den zukünftigen Hebammenhilfe-Vertrag überführt werden. Da ein neuer Hebammenhilfe-Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, wird die „Befristete Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe vom 07.06.2022 (Übergangsvereinbarung Videobetreuung Hebammen)“ verlängert. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung hält der DHV den Vertragspartnerstatus des NWGH insbesondere bezüglich der hier behandelten Vertragsinhalte für strittig, ein Klageverfahren ist anhängig. Um den Abschluss der notwendigen Verlängerung der Übergangsvereinbarung nicht zu gefährden, hat sich das NWGH ohne jegliches Präjudiz für die Rechtsfrage, ob ihm ein Vertragspartnerstatus in Bezug auf nur einzelne oder auf sämtliche vertraglichen Regelungsbereiche des § 134a SGB V zukommt, bereit erklärt, vorerst die vorliegende Vereinbarung nicht mit zu unterzeichnen. Alle Vertragspartner nach § 134a SGB V sind unwirksamsich einig, dass, um die Rechtssicherheit in Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung zu erhalten, diese durch einen Nachtrag zu ergänzen ist, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder sich die Vertragspartner einigen, dass das NWGH den Vertragspartnerstatus hat. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisEin solcher von allen Beteiligten zu unterschreibender Nachtrag hat die Klarstellung zu enthalten, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich dass das NWGH Vertragspartner ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istÜbergangsweise sind ausschließlich die in dieser Vereinbarung genannten alternativen Möglichkeiten zur Leistungserbringung mit Kommunikationsmedium (Videobetreuung) nach Maßgabe der folgenden Regelungen anwendbar. Sonstige Regelungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am134a SGB V bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Für die weitere Entwicklung des ÖPNV und zur Umsetzung des gemeinsamen Ziels, die Attraktivität des ÖPNV in der Region Ems-Jade zu steigern, arbeiten die Verkehrsbetriebe und die Aufgabenträger eng zusammen. Ziel der Zusammenarbeit ist ein attraktives ÖPNV-Angebot für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt Kunden bei wirtschaftlich auskömmlicher Situation der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormBeteiligten. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, Vertragspartner sichern sich in diesem Sinne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen fortlaufenden Austausch aller mit diesem Vertrag zusammenhängenden Informationen zu und werden sich in der Erfüllung des Vertragszieles gegenseitig unterstützen. §1 Vertragsgegenstand Die Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Ems-Jade übernehmen die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Organisation und ein auf die gewünschte Entwicklung Durchführung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Verkehrsbedienung im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Gebiet der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund, sowie in den Städten Emden, Wilhelmshaven und Leer. Die Schülerbeförderung ist dabei weitgehend in den öffentlichen Linienverkehr integriert. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertVerkehrsverbund macht es sich insbesondere zur Aufgabe, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf zum Nutzen der PachtzeitBevölkerung eine gute, also spätestens zum 30.09. zweckmäßige und wirtschaftliche Bedienung des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollenöffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Der Pächter erhält neben Verkehrsverbund Ems-Jade soll alle Verkehrsunternehmen des straßengebundenen ÖPNV mit einem gemeinsamen Angebot im Bereich der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenAufgabenträgerschaft Verkehrsregion-Nahverkehr Ems- Jade umfassen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich wobei eine Entwicklung in Teilschritten bis zum angestrebten Ziel möglich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenVertrag erstreckt sich auf den Regionalverkehr, soweit dies den Stadtverkehr Leer sowie auf ein- und ausbrechende Verkehre der Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes in den Stadtgebieten der zuvor genannten Aufgabenträger, mit Ausnahme der im Vertrag ausdrücklich genannten Punkte. Der Sonderstellung der kreisfreien Städte, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. ihre Stadtverkehre haben, wird bezüglich der Regelungen des § 3 - Verbundtarif (Tarifzonen W- Emden- und Z- Wilhelmshaven), §4 - Verkehrsangebot, des § 5 - Marketing, Außendarstellung, des § 6 - Vertrieb, Mobilitätszentralen & Fahrgastinformation und des § 7 - Fahrzeuge -, damit Rechnung getragen. Der Pachtpreis beträgt x Euro/haVertrag wirkt sich nicht auf einen möglichen Markteintritt Dritter in das Gebiet der o.g. Aufgabenträger aus. Der Verkehrsverbund Ems-Jade wendet einen Gemeinschaftstarif mit Ausnahme der Städte Emden, also insgesamt x Euro jährlich (Wilhelmshaven und Leer an, entwickelt sein Angebot auf Basis eines mehrstufig aufgebauten Verkehrssystems und gewährleistet im Rahmen eines einheitlichen Marktauftritts einen leichten Zugang zu Fahrplan- und Tarifinformationen sowie gute Möglichkeiten zum Kauf von Fahrscheinen. Die in Worten: ) der Verkehrsregion Ems-Jade zusammengeschlossenen Aufgabenträger und ist amdie Stadt Leer unterstützen im Rahmen ihrer Aufgaben- und Finanzverantwortung im ÖPNV den Verkehrsverbund Ems-Jade in diesem Sinne. §2 Arbeitsgremien Die Vertragspartner sichern sich die bestmögliche Umsetzung der in dem Vertrag genannten Inhalte und Ziele zu und wirken in diesem Sinne zusammen.

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Samples: Vej Vej Vertrag

Präambel. Die Stiftung setzt Krankenhäuser und deren Nebenbetriebe, die der Freikirche der Siebenten- Tags-Adventisten angehören, sind in ihrem Dienst am Patienten der Bibel als ver- bindliches Wort Gottes und höchste Autorität verpflichtet. Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Alle in einer der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten angehörenden Einrich- tung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. Von den Mitgliedern dieser Dienstgemeinschaft wird erwartet, dass ihr Verhalten inner- halb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung gegenüber der Nächsten, dem Nächsten, deren Angehörigen und Verwandten sowie dem Dienstgeber ent- spricht. Der diakonische Dienst geschieht im Auftrag Jesu Christi. Wer sich aus anderen Beweggründen zu diesem Dienst bereitfindet, ist Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit gleichen Rechten und Pflichten; sie bzw. er muss jedoch die adventistischen Grundlagen der Arbeit anerkennen. Der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber erwächst aus dem Wesen der Dienst- gemeinschaft die Pflicht zur Fürsorge für eine lebendige Natur jede einzelne Mitarbeiterin und jeden ein- zelnen Mitarbeiter. Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gelten für alle in Schleswig Holstein einder Bundesrepublik Deutschland gele- genen, indem zur Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gehörenden Krankenhäuser nebst deren Hilfs- und Nebenbetrieben und verbundenen Einrichtungen, soweit sie die Vielfalt Anwen- dung der Pflanzen AVR mit ihren Mitarbeiterinnen und Tiere Mitarbeitern dienstvertraglich vereinbaren. Für die Hilfs- und Nebenbetriebe sowie ihre Lebensräume bewahrt verbundenen Einrichtungen der zur Freikirche der Sie- benten-Tags-Adventisten gehörenden Krankenhäuser gelten die AVR nur insoweit, als die Anlagen 4 bis 7 keine Sonderregelungen enthalten. Für Ärztinnen und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormÄrzte gelten die AVR nur insoweit, als Anlage 1a keine Sonderregelungen enthält. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuAVR gelten nicht, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertsofern deren vollständige oder teilweise Anwendung nicht ausdrück- lich schriftlich vereinbart ist, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amfür:

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Präambel. Der Erste Österreichische Schnauzer-Pinscherklub 1914, im Folgenden 1. ÖSPK genannt, ist die allein anerkannte Verbandskörperschaft für die Rassen Riesenschnauzer, Schnauzer, Zwergschnauzer, Deutscher Pinscher, Zwergpinscher und Affenpinscher in ihren Farbvarietäten im Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und Herausgeber und Eigentümer des Zuchtbuches, das von allen führenden kynologischen Organisationen des In- und Auslandes als gültig und maßgebend anerkannt wird. Deutschland ist standardgebendes Land. Die Stiftung setzt sich vorliegende Zucht- und Eintragunsordnung (ZEO) regelt verbindlich die verpflichtenden und empfohlenen Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Verbesserung der rassenausgerichteten Zucht von Schnauzer und Xxxxxxxx xxx XXX-Xxxxxx 0, Xxxxxxxx Xx. 000 Xxxxxxxxxxxxxxx, Standard Nr.182 Schnauzer, Standard Nr. 183 Zwergschnauzer, Standard Nr. 184 Deutscher Pinscher, Standard Nr. 185 Zwergpinscher, Standard Nr. 186 Affenpinscher, für die Republik Österreich. Sie ist für alle Zuchtvorgänge, aufgrund derer eine lebendige Natur Eintragung in Schleswig Holstein eindas Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) in Anspruch genommen wird und verbindlich und unabhängig von einer Mitgliedschaft zum 1. ÖSPK. Grundlage dieser Zuchtordnung sind die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV und des Internationale Zuchtreglement der Fédération Internationale Cynologique (FCI) sowie die geltenden österreichischen Tierschutzbestimmungen und Tierhalteverordnungen. Überall dort, indem sie wo gesonderte Regelungen in dieser ZEO nicht erwähnt sind, gelten die Vielfalt entsprechenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV und der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltFCI. Entwicklungsmaßnahmen Die im Folgenden geregelten Rahmenbedingungen dienen der Renaturierung Förderung der Lebensräume in planmäßigen Zucht der vom 1. ÖSPK vertretenen Rassen hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes und rassetypischen Wesens sowie ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormGesundheit und der Erhaltung und Förderung ihrer genetischen Vielfalt und ihrer Gebrauchseigenschaften. Sie unterstützt die Bemühungen des ÖKV zur Verhinderung von Qualzucht jeglicher Art unter Beachtung der Eigenverantwortung der Züchter und deren Verantwortung gegenüber ihren Hunden und den Welpenkäufern. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele Zuchtbestimmungen des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben1. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die ÖSPK sind im Anhang aufge- führten Flächen Einklang mit einer Gesamtgröße von x ha für der ZEO des ÖKV und der FCI einzuhalten wobei die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. geltenden österreichischen Tierschutzbestimmungen und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amTierhaltungsverordnung zu beachten sind.

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Samples: www.schnauzer-pinscherklub.at

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein► vgl. Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormArtikel 2a Landesverfassung Baden-Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuGrundlagen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst bilden unter anderem - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen - UN-Behindertenrechtskonvention - das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - das Sozialgesetzbuch IX Teil 1 und Teil 3 - Landesverfassung (LV) - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) - das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) - die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) - die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte -ArbeitszeitVO) - die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellun- gen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellun- gen) - Weitere gültige Vorschriften finden Sie unter: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx-xx.xx Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Ziele Belange behinderter Menschen im Schuldienst zu stärken und den gesetzlichen Auftrag aus den vor- genannten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu ergänzen und für Fragen des Naturschutzes um- zusetzen schuli- schen Alltags zu konkretisieren. Mit der Inklusionsvereinbarung wird ein aktiver Beitrag zur In- klusion im Arbeitsleben geleistet. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Vorausset- zung für die selbstbestimmte und ein gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das berufliche Fortkommen und der Aufstieg behinderter Menschen werden unterstützt und gefördert. Auswirkungen von Behinderungen auf die gewünschte Entwicklung Arbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi- schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in partnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zugeführt. Um dies zu erreichen, werden konkrete und realisierbare Zielvereinbarungen abgeschlossen. Größtmögliche Transparenz und Berücksichtigung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenschulischen Besonderheiten sind dabei unverzichtbare Voraussetzungen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Behinderte Menschen, die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. Der Pachtvertrag gilt jeweils sich um ein Jahr verlängerteine Einstellung bewerben, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeitdürfen darauf vertrauen, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. dass ihnen aufgrund ihrer Behinde- rung keine Nachteile und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine EntschädigungAusgrenzungen erwachsen. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder Umsetzung der Inklusionsvereinbarung dient ferner der Prävention. Sie soll dazu beitra- gen, dass sich der Gesundheitszustand der behinderten Menschen stabilisiert bzw. die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istAus- wirkungen der Behinderung abgemildert werden. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istAuch soll die Prävention eine vorzeitige Zurruhesetzung bzw. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist ameine begrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen.

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Samples: nt.schulamt-bw.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur Deutsche Squash Liga veranstaltet den nachfolgend geregelten Mannschaftsspiel- betrieb in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuAbsicht, die Ziele Wettbewerbsfähigkeit deutscher Sportler im internationalen Sportgeschehen zu fördern. Daneben ist Zweck des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf Mannschaftsspielbetriebes die gewünschte Entwicklung Ermittlung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenDeutschen Mannschaftsmeister. § 1 Geltungsbereich 3 § 2 Zusammensetzung der einzelnen Bundesligen 3 § 3 Teilnahmeberechtigung 4 § 4 Mannschaftsmeldung 5 § 5 Meldung der Spieler / Gastspieler 6 § 6 Erteilung, Versagung und nachträglicher Wegfall der Spielerlaubnis 7 § 7 Festlegung der endgültigen Spielerreihenfolge 8 § 8 Vereinswechsel 8 § 9 Spielberechtigung 9 § 10 Durchführung der Spiele 11 § 11 Spielverlegungen 13 § 12 Tabellenstand 14 § 13 Pflichten des gastgebenden Vereins 14 § 14 Kosten des Heim- und Gastvereins 15 § 15 Vollversammlung der Bundesliga-Vereine 16 § 16 DSL-Vorstand 16 § 17 Spielleiter 16 § 18 Schiedsrichter 17 § 19 Deutsche Mannschaftsmeisterschaften der Damen und Herren 20 § 20 Abstiegs- und Aufstiegsregelung der Bundesliga Herren Nord und Süd 22 § 21 Abstiegs- und Aufstiegsregelung der Bundesliga der Damen 23 § 22 Spielberechtigung für die Endrunden- und Aufstiegsspiele 23 § 23 Aufrücken anderer Mannschaften / Übertragung der Mannschaft 23 § 24 Verhängung von Geldbußen 23 § 25 Rechtsbehelfe 24 § 26 Fristen 24 § 27 Einlegen von Protesten 24 § 28 Neufassung oder Änderung der Bundesliga-Ordnung 25 Anhang zur Bundesligaordnung 26 § 1 Geltungsbereich‌ Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Bundesligaordnung gilt für den Mannschaftsspielbetrieb der • Bundesliga der Herren • Bundesliga(en) der Damen einschließlich der Endrunden um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft, sofern sol- che ausgetragen werden. Das gleiche gilt für Aufstiegs- und Qualifikationsspiele inner- halb der Bundesliga. Soweit die Bundesligaordnung für einen an sich regelungsbedürftigen Sachverhalt kei- ne Bestimmung enthält, gelten die Verbandsordnungen des DSQV entsprechend, so- weit diese eine Bestimmung für den regelungsbedürftigen Sachverhalt enthalten. Der Einfachheit halber werden im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Nachfolgenden sowohl für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. männliche Spieler und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden Schiedsrichter als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder für weibliche Spielerinnen und Schiedsrichterinnen einheitlich die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istBegriffe „Spieler“ bzw. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am„Schiedsrichter“ benutzt.

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Samples: www.squash-bundesliga.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einDer bisherige Ausbau und Betrieb des Flughafens Lübeck-Blankensee war von einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen geprägt. Mit der Mediation „Naturschutz und Flughafen Lübeck-Blankensee“ möchten die Beteiligten auf Initiative des Bereichs Naturschutz der Hansestadt Lübeck anhängige Rechtsverfahren einvernehmlich beenden und anstehende Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander abstimmen, indem sie die Vielfalt der Pflanzen dass zukünftig öffentliche Auseinandersetzungen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen Rechtsstreitigkeiten ganz oder einer naturnahen Formweitgehend vermieden werden können. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuFLG ist gehalten, alle Maßnahmen am bestehenden Verkehrsflughafen Lübeck durchzuführen, die Ziele der Sanierung der Start-/Landebahn dienen, den Unterhalt der bestehenden Flughafeneinrichtungen sichern, die den an den Flughafen gestellten nationalen und internationalen Sicherheitsanforderungen Rechnung tragen und eine ordnungsgemäße Entwässerung des Naturschutzes um- zusetzen Flughafens sicherstellen. Neben diesen Maßnahmen beabsichtigt die FLG, die luft- und landseitige Kapazität auf dem Verkehrsflughafen Lübeck sicherzustellen, um die an ihn gestellten Verkehrsanforderungen zu erfüllen, jedoch ohne Frachtflug und verbunden mit Einschränkungen des Nachtfluges (Kernzeit 0:00 – 5:00 Uhr). Die Verbände lehnen ein zügelloses Wachstum des Billigflugverkehrs ab und streben in Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen des Verkehrsflughafens Lübeck eine dauerhafte Sicherung und fachgerechte Entwicklung der europäischen und nationalen Schutzgebiete in direkter Nachbarschaft zum Flughafen, insbesondere der „Grönauer Heide“ im raumüber- greifenden Biotopverbundsystem an. Nach dem Abschluss der Teil-Vereinbarung vom 28.05.2007 zum Planfeststellungsbeschluss vom 20.01.2005 sind Gegenstand dieser Vereinbarung - neben der Gestaltung des anstehenden Planfeststellungsvorhabens (dazu Abschnitt VII.) - folgende noch laufende Auseinandersetzungen und bevorstehende Verwaltungsverfahren: - Sanierung der Start- und Landebahn (Verwaltungsstreitsache OVG Xxxxxxxxx, 0 KS 2/07, dazu Abschnitt I.) - Erhaltungsmaßnahmen an der Start- und Landebahn und den Rollwegen einschließlich einer Verlegung von Kabelschächten bzw. Leerrohren (dazu Abschnitt II.). - Anpassung der Zaunanlage an die Anforderungen der Flug- und Luftsicherheit (Anzeige nach § 41 LuftVZO beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Az. dort: LS 172 623.511.1-1-1 und Anträge nach Bau- und Naturschutzrecht bei der Hansestadt Lübeck, dazu Abschnitt III.). - Wasserrechtliche Genehmigung vom 05.09.2005 für den Staukanal der Einleitstelle C (Verwaltungsstreitsache VG Schleswig, 14 A 250/05, dazu Abschnitt IV.) - Anlage des Staukanals D (dazu Abschnitt V.) - Naturschutzrechtliche Kompensation für frühere Maßnahmen am Flughafen Lübeck (dazu Abschnitt VI.) Nicht Gegenstand der Vereinbarung, soweit an dieser auch die Hansestadt Lübeck beteiligt ist, sind aus Rechtsgründen deren bauleitplanerischen Absichten hinsichtlich Stellplatz- bzw. Parkplatzflächen nördlich der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx (00. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 09.55.00) sowie zur Zukunft des „Schönen Dreiecks“. Die Hansestadt Lübeck wird die zwischen der KWL und den Verbänden bzw. mit der Stiftung Naturschutz Schleswig- Holstein getroffenen Vereinbarungen mittragen und sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung einsetzen sowie einen Antrag der Verbände auf Ausweisung einer Teilfläche des „Schönen Dreiecks“ als Naturschutzgebiet und EU-Schutzgebiet unterstützen (dazu Abschnitt IX.). Ungeachtet dessen verständigen sich die Verbände und die FLG in dieser Vereinbarung auf generelle Regelungen zu Anordnung und Ausgestaltung der Parkplätze (vgl. Abschnitt VIII.). Die nachfolgend hinsichtlich der Einzelverfahren dargelegte Einigung folgt dabei folgendem Grundmuster: - Die zwischen den Parteien anhängigen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Anlage und Betrieb des Verkehrsflughafens Lübeck werden im Vergleichswege beendet. Die Vereinbarungen dazu ermöglichen gem. Abschnitt X. der FLG, etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft durch Zustiftungen zu einer von den Verbänden errichteten „Stiftung Grönauer Heide“ zu kompensieren. Ihre Satzung ist dieser Vereinbarung als - In laufenden Verwaltungsverfahren erfolgen die Einigungen so, dass die FLG sich gegenüber den Verbänden verpflichtet, ihre Anträge nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu ändern und sich die Verbände verpflichten, keine Rechtsbehelfe gegen Verwaltungs- akte zu ergreifen, soweit sie mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen und nur solche Stellungnahmen einzubringen, die dem Geist und Inhalt dieser Vereinbarung nicht zuwiderlaufen. Sollten die Zulassungsbehörden geringere Kompensationsmaßnahmen für erforderlich halten, verpflichtet sich die FLG, die mit den Verbänden in dieser Vereinbarung abgestimmte Kompensation freiwillig durchzuführen. - Hinsichtlich des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens zum geplanten weiteren Ausbau des Flughafens Lübeck enthält diese Vereinbarung Verpflichtungen der FLG zur Gestaltung ihres Planfeststellungsantrages, und einer finanziellen Unterstützung der „Stiftung Grönauer Heide“ zur Förderung der Belange des Naturschutz in der Umgebung des Flughafens. Sollte über die mit den Verbänden abgestimmte Kompensation hinaus von den Zulassungsbehörden weitere flächige Kompensationen für erforderlich gehalten werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass wegen der so beförderten Naturentwicklung entsprechend geringere Zustiftungen erfolgen sollen. Sollten die Zulassungsbehörden geringere Kompensationsmaßnahmen für erforderlich halten, verpflichtet sich die FLG, die mit den Verbänden in dieser Vereinbarung abgestimmte Kompensation freiwillig durchzuführen. Für Kohärenzmaßnahmen gilt Abschnitt X. Nr. 2.3. - Im Gegenzug verpflichten sich die Verbände, keine Einwendungen zu erheben, die dem Geist und Inhalt dieser Vereinbarung zuwiderlaufen, und im Folgenden in soweit auf Rechtsmittel zu verzichten. Dabei sind sich die Beteiligten darüber einig, dass mit dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen den Belangen von Natur und Landschaft entsprochen und insbesondere den Zielsetzungen von NATURA 2000 durch geeignete Kohärenzsicherungsmaßnahmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird. - Die Entwicklung von Flughäfen ist dynamisch und kann kaum zuverlässig über einen Zeitraum von 10 Jahren vorhergesagt werden. Gleiches gilt für die Entwicklung von Naturräumen. Gleichwohl ist ein auch in die Zukunft gerichteter Interessenausgleich geboten. Die Parteien betrachten hierbei das Mediationsverfahren als ein geeignetes und erfolgreiches Instrument für den notwendigen Interessenausgleich und die gebotene Konfliktlösung. Die FLG hat alle ihr zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Bezug auf die gewünschte Entwicklung des Verkehrsflughafens Lübeck bekannten Entwicklungen und Planungen in die Mediation eingebracht. Für die Flughafenentwicklung vereinbaren die Parteien die folgenden bis zum Jahr 2019 gültigen Verfahrensregeln und Entwicklungsleitlinien. Im westlichen Teil des Flughafengeländes, also westlich der in der Anlage 2, die Teil dieser Mediationsvereinbarung ist, eingezeichneten roten Linie, wird die FLG bis zum Jahr 2014 keine baulichen Maßnahmen beantragen oder durchführen, die den Umfang der auf der Grundlage des zur Planfeststellung zu beantragenden Ausbauvorhabens zu versiegelnden Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenerhöhen. § 1 Die Verbände werden bis zum Jahr 2014 baulichen Maßnahmen, die den Umfang der zu versiegelnden Fläche im vorstehenden Sinn nicht erhöhen, nicht widersprechen. Nach dem Jahr 2014 ist die FLG westlich der roten Linie frei, Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der zu versiegelnden Fläche führen, zu beantragen. Das Recht der Verbände, hiergegen Einwendungen zu erheben und ggf. Widerspruchs- und Klagverfahren durchzuführen, wird hiervon nicht berührt. Die Durchführung von Maßnahmen östlich der roten Linie (Anlage 2) nach dem Jahr 2014 setzt voraus, dass zuvor ein Mediationsverfahren durchgeführt worden ist, das dem Verfahren nach Art und Umfang entspricht, das zu dieser Vereinbarung geführt hat. Bis zum Jahr 2014 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen zulässig. Sollte die Mediation nicht innerhalb von 9 Monaten zu einer einvernehmlichen Vereinbaren führen, soll ein neutraler Dritter die Höhe einer Zustiftung zur Stiftung Naturschutz „Grönauer Heide“ festsetzen, welche über die gesetzlich verpflichtende Kompensation hinaus eine weitergehende Förderung von Natur und Landschaft im Umfeld des Flughafens ermöglicht. Die Höhe der Zustiftung soll einen etwaigen Streit um die erforderliche Kompensation zwischen den Vertragsparteien gütlich regeln. Das Recht der Verbände, Einwendungen gegen Maßnahmen östlich der roten Linie zu erheben und ggf. Widerspruchs- und Klagverfahren durchzuführen, wird hiervon nicht berührt. Xxxxxx die Verbände von dieser Möglichkeit Gebrauch, so verliert die Entscheidung des neutralen Dritten ihre Wirksamkeit. Der neutrale Dritte wird zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich bestimmt. Sollten sich die Vertragsparteien nicht auf einen neutralen Dritten einigen können, wird dieser von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein verpachtet bestimmt. Ab dem Pächter Jahr 2020 sind Maßnahmen - gegebenenfalls auf der Grundlage der hierfür durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren – auch in diesem Bereich uneingeschränkt möglich, wobei alle Einwendungs-, Widerspruchs- und Klagrechte der Verbände erhalten bleiben. Die FLG informiert bis zum Jahr 2019 die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenVerbände vorab über geplante Maßnahmen und gibt ihnen Gelegenheit, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben Einhaltung der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungvorstehenden Bestimmungen zu überprüfen. Die Verpächterin kann sowohl Verbände verzichten auf Standweiden Einwendungen in Verwaltungsverfahren und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenRechtsbehelfe gegen etwaige behördliche Entscheidungen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istsie dem Inhalt der vorstehenden Absätze entsprechen. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/haMaßnahmen aufgrund luftaufsichtlicher Verfügungen sind von den vorstehenden Regelungen ausgenommen. In diesem Fall sind die Verbände durch diese Vereinbarung nicht gehindert, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amRechtsbehelfe gegen derartige Verfügungen einzulegen. Im Einzelnen kommen die Vertragsparteien überein:

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Samples: schleswig-holstein.nabu.de

Präambel. Der Gemeinderat hat am ………..die Einrichtung der …………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Schuljahr alle Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die Stiftung Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung, mit denen der Xxxxxx mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der Regel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es ist gewünscht, dass der Xxxxxx im Rahmen der Umsetzung des sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Da die Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Trä- ger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevorsteht und bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorliegen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfolgenden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und sein Personal verschlechtern. Der Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der schule. Die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (Anlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, entspricht Anlage 2 und 2a der GRDrs. 6/2013) und werden in das Gesamtkonzept der Schule einge- bunden. Die vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und die Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund oder die Berufspraxis im Bereich der Schulkindbetreuung haben (z. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) eingesetzt. Bei der Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (siehe hierzu auch §3). Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese durch den Xxxxxx mit einer gleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Festlegung der Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des Schulverwaltungsamtes. Der Xxxxxx setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ausschließlich Personal ein, indem sie von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Vielfalt Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das Schulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Pflanzen Bildungs- und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen Der Xxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein Zuschuss seitens der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormLandeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (siehe Anlage 4). Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVerteilung der vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch Belange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, wie sie auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Lehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und ausschließlich für Angebote im Ganztagesbetrieb ein, z. B. für Tan- demstunden, Individuelles Lernen. Übernommen werden die tatsächlichen Personalkosten des Trägers zu 100% Ausgaben, die Ziele durch die Beauftragung von Dritten zur Leistungserbringung entstehen (z.B. Vereine), werden maximal in Höhe der entsprechenden Personalkosten des Naturschutzes um- zusetzen Trä- gers übernommen und ein werden auf den Personalschlüssel des Trägers Ziffer 3a ange- rechnet. Voraussetzung ist, dass Dritte den Qualitätsanforderungen der Stadt für die Ganztagesgrundschule entsprechen. Die förderfähigen Personalausgaben begrenzen sich in der Höhe auf die gewünschte Entwicklung vergleichbaren städtischen Eingruppierungen nach TvÖD-SuE. Der Xxxxxx stellt für die Aufgaben in der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGanztagesschule pädagogisches Personal nach § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetztes Baden-Württemberg (KiTaG) ein. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Maximal 50% der Fachkräfte an einer Schule können Erstfachkräfte sein. Zweitfachkräfte können, neben den eigentlichen Fachkräften nach §7 KitaG auch Perso- nen sein, die im Anhang aufge- führten Flächen Rahmen ihrer Ausbildung pädagogische Anteile hatten. Darunter fallen Gymnasiallehrer mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019außerunterrichtlicher pädagogischer Erfahrung, Grund- und Haupt- schullehrer (mindestens 1. Staatsexamen), Sportlehrer mit Befähigung zum Lehramt, Sonderschullehrer, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger, staatliche anerkannte Heilpädagogen. Daneben können beispielhaft. folgende weitere Personen mit entsprechender Nachquali- fizierung (in der Regel 35 Fortbildungstage in den erforderlichen pädagogischen The- men) als weitere Fachkraft eingesetzt werden: Staatlich anerkannte Kinderpfleger-/innen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergo- therapeuten, Logopäden, Kinderkrankenschwestern, Sport- und Gymnastiklehrer ohne Befähigung zum Lehramt, Kunsttherapeuten, Lehrer aus dem Ausland, Erziehungswis- senschaftler (Magister), Museumspädagogen/-innen, Musiktherapeuten/-innen, Musikpädagog/-innen, Kunstpädagog/-innen, Theaterpädagog/-innen. Desweiteren kön- nen Personen ohne einschlägige pädagogische Vorbildung, aber mit mehrjähriger Erfah- rung in der Schulkindbetreuung, durch eine entsprechende Nachqualifizierung (60 Fort- bildungstage in den erforderlichen pädagogischen Themen) ebenfalls anerkannt werden und eine Stelle als weitere Fachkraft belegen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Anteil der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder qualifizierten Fachkräfte muss – auch in der Phase der Nachqualifizierung - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist ammindestens 60% pro Schule betragen.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamts auf eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einandere Gemeinde übertragen. Entsprechend einem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15.10.2008 lässt Art. 2 AGPStG zwei Arten der Übertragung zu. Es ist danach möglich, indem sie die Vielfalt Aufgaben des Standesamts zu übertragen (sog. „große“ Übertragung) oder nur die Durchführung der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltAufgaben des Standesamts zu übertragen (sog. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form„kleine“ Übertragung). Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuStandesämter Buchbach und Oberbergkirchen beabsichtigen, die Ziele Durchführung der Aufgaben des Naturschutzes um- zusetzen Standesamts ab 01.02.2013 auf das Standesamt Schwindegg zu übertragen, da sie diese Aufgaben aufgrund von Änderungen des Personenstandsrechtes nicht mehr ausschließlich selbst erfüllen wollen. Die Standesämter Buchbach und ein Oberbergkirchen übertragen mit dieser Vereinbarung die Durchführung der Aufgaben des Standesamts auf das Standesamt Schwindegg (sog. „kleine“ Übertragung). Xxxxxxxx xxx Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Xxxxxx Xxxxxxx der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx, vertreten durch Herrn Gemeinschaftsvorsitzenden Xxxxx Xxxxx und der Gemeinde Schwindegg, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Xxxx Xxxxxx wird folgende geschlossen: Der Markt Buchbach und die gewünschte Entwicklung Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen übertragen ab 01.02.2013 die Durchführung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenAufgaben der Standesämter Buchbach und Oberbergkirchen auf das Standesamt Schwindegg (sog. „kleine“ Übertragung). Der übertragende Markt Buchbach und die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen haben das Recht, eigene Standesbeamte zu bestellen, die mit der Durchführung der Aufgaben des eigenen Standesamtes weiterhin betraut sind. Diese Bestellungen gelten nur für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes i.V.m. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Abs. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf 1 der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. Verordnung zur Ausführung des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amPersonenstandsgesetzes).

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur Mit dem ZINSPILOT-Anlegerservice vermittelt die Deposit Solutions GmbH, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx („Deposit Solutions“) interessierten Anlegern („Anleger“) Tages-, Fest- und Kündigungsgelder („Anlageangebote“) verschiedener in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Deutschland und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formim Ausland ansässiger Banken („Anlagebanken“). Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuMax Heinr. Sutor oHG, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Sutor Bank“) möchte dem Anleger die Ziele bequeme Nutzung des Naturschutzes um- zusetzen ZINSPILOT Anlegerservice („Anlegerservice“) ermöglichen und ein auf ihm so Zugang zu den Anlageangeboten für Tages-, Fest- und Kündigungsgelder der Anlagebanken verschaffen. Für den Zugang zu den angebotenen Anlagen benötigt der Anleger ausschließlich eine Kontoverbindung bei der Sutor Bank, d. h. er muss keine weiteren Konten bei den Anlagebanken eröffnen. Zu diesem Zweck wird die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Sutor Bank für einzelne Anleger oder Gruppen von Anlegern im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha eigenen Namen auf Rechnung der Anleger Treuhand(sammel)einlagen bei den Anlagebanken tätigen (nachfolgend „Treuhandeinlagen“ genannt) und diese Treuhandeinlagen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Anleger verwalten. Der Pachtvertrag gilt jeweils Anleger tätigt alle Einzahlungen und Auszahlungen eigenständig als Selbstentscheider. Die Sutor Bank führt keine Anlageentscheidungen ohne Auftrag des Anlegers aus. Dabei werden die Anleger gegenüber der jeweiligen Anlagebank bekannt gegeben, um die Bedingungen für ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollenoffenes Treuhandverhältnis zu erfüllen. Der Pächter erhält neben Anleger eröffnet zur Nutzung der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istAnlageangebote ein persönliches ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istAnleger zahlt auf das ZINSPILOT- Konto den gewünschten Anlagebetrag zwecks Anlage gemäß dem vom Anleger ausgesuchten Anlageangebot ein. § 3 Auszahlungen aus dem ZINSPILOT-Konto an den Anleger erfolgen auf ein vom Anleger zu benennendes Referenzkonto. Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich Anleger möchte dieses Angebot der Sutor Bank nutzen. Vor diesem Hintergrund schließen der Anleger und die Sutor Bank (in Worten: zusammen „Vertragspartner“) folgende Nutzungs- und ist amTreuhandvereinbarung:

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Das Zweite Deutsche Fernsehen – nachfolgend ZDF genannt - und die Allianz Deut- scher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. – nachfolgend Produzentenallianz ge- nannt - setzen mit dieser Vereinbarung die Tradition der bisherigen erfolgreichen Zu- sammenarbeit mit angepassten Regelungen zur Auftragsproduktion für die Zukunft fort. Das ZDF und die Produzentenallianz bekräftigen dabei ihr gemeinsames Ziel, die langjährige Partnerschaft zwischen ZDF einerseits und den deutschen Produzenten andererseits zu stärken. Mit dieser Vereinbarung werden die bisherigen fairen und ausgewogenen Vertrags- bedingungen zur Auftragsproduktion an das digitale Zeitalter angepasst und fortge- schrieben. Sie stellen gleichzeitig ausgewogene Vertragsbedingungen und eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt faire Aufteilung der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltVerwertungsrechte im Sinne der Protokollnotiz zum 12. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormRundfunkände- rungsstaatsvertrag sicher. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuvom ZDF und der Produzentenallianz gemeinsam er- arbeiteten Regelungen bilden die Grundlage für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen dem ZDF und den Mitgliedern der Produzentenallianz. Die Eckpunkte gelten nur für vollfinanzierte Auftragsproduktionen des ZDF im fiktiona- len Bereich einschließlich Doku-Drama1, vollfinanzierte Entertainmentproduktionen (mit Ausnahme von Talkshows), soweit nachstehend nicht ausdrücklich anders ver- merkt. Bei factual Entertainment ist im Einzelfall zu entscheiden, ob der dokumentari- sche Charakter der Produktion im Vordergrund steht. In diesem Fall wird die Produk- 1Doku-Drama bedeutet die Fiktionalisierung eines historischen oder zeitgenössischen Stoffes mit einem fiktionalen Anteil an der Produktion von mehr als 50%. Ausgenommen sind dokumentarische Programme, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und zur Illustration geschichtlicher oder zeitgenössischer Sachverhalte fiktionale Elemente enthalten (bspw. TerraX). tion nicht nach dieser Vereinbarung, sondern entsprechend der Eckpunktevereinba- rung zu Dokumentationen in der Fassung vom 01.10.2012 behandelt. Die nachstehenden Eckpunkte gelten nicht, wenn der Auftragsproduktion ein auf die gewünschte Entwicklung vorbe- stehendes, vom Produzenten erworbenes internationales Entertainmentformat zu Grunde liegt. Da das ZDF für diese Fälle darauf hinweist, dass aus der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Formatlizenz grundsätzlich keine Nutzungseinschränkungen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertkonkrete vollfinanzierte Auf- tragsproduktion erwachsen dürfen, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf wird der PachtzeitProduzent sich bemühen, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, das ZDF mög- lichst frühzeitig in die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amVerhandlungen mit dem Formatrechtegeber einzubinden.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einBeteiligten beschließen, indem sie die Vielfalt kommunalen Aufgaben der Pflanzen Rentenstelle zukünftig im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit wahrzunehmen. Dadurch werden Synergieeffekte erwartet, die Kostensenkungen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormEffizienzsteigerungen ermöglichen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuBeteiligten erwarten sich von der Koope- ration einen höheren Grad an Spezialisierung und einen verbesserten Personal- und Sachmitteleinsatz. Die Gemeinde Eitorf verpflichtet sich gemäß § 23 Abs.2 Satz2 GkG NRW, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Durchführung der Aufgaben der kommunalen Rentenstelle für die übrigen Beteiligten mandatierend zu übernehmen, so dass deren Rechte und Pflichten als Xxxxxx der Aufgaben aber unberührt bleiben. Die Gemeinde Eitorf stellt das hierzu notwendige Personal und übernimmt die Organisation der Aufgaben bei den Beteiligten. Die Beteiligten erteilen der Gemeinde Eitorf hierzu– widerruflich – Vollmacht. Die Rentenstelle ist mit der Durchführung von Rentenangelegenheiten sowie weiteren im Bereich der Sozialversicherungen nach SGB I und SGB IV zu erfüllenden gemeindlichen Aufgaben betraut. Die Aufgaben werden in der jeweiligen Kommune bearbeitet (jeweils ein Präsenztag pro Woche in den beteiligten Kommunen). Administrative, konzeptionelle Tätigkeiten oder Aufgaben, die an einem Standort für alle Kommunen bearbeitet werden können, sind in der Gemeinde Eitorf zu erledigen. Nähere Einzelheiten zu Arbeitsabläufen, organisatorischen Fragen, Kostenerstattung usw. werden in einer Zusatzvereinbarung in Abstimmung mit allen beteiligten Kommunen geregelt. Die Gemeinde Eitorf stellt auf der Grundlage der gemeinsam abgestimmten Stellenbeschreibung und Stellenbewertung geeignetes Personal ein und ist Dienstherrin. Die Personalauswahl erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung. Die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei der Gemeinde Eitorf. Für die Beschäftigten gilt die allgemeine Arbeits- und Dienstzeitregelung der Gemeinde Eitorf. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden durch Zeiterfassung registriert. Eine Auswertung der Zeiten wird jeder Kommune bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Urlaub oder stundenweise Freistellung vom Dienst, sind bei der Gemeinde Eitorf zu beantragen, eine Abstimmung mit den anderen Kommunen hat in geeigneter Weise zu erfolgen. Die Gemeinde Eitorf wird das Personal zur Verschwiegenheit auch über alle Angelegenheiten bei den anderen Kommunen verpflichten. Zu den Kosten der gemeinsamen Rentenstelle gehören zum einen die Personalkosten einer Vollzeitstelle nach EG 6 inkl. LOB, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt sowie Fortbildungskosten. Auf Grund der Fallzahlen der letzten drei Jahre in den beteiligten Kommunen wird zunächst von einer Inanspruchnahme der Rentenstelle zu annährend gleichen Anteilen ausgegangen. Bezogen auf die gewünschte Entwicklung Stadt Hennef wird hierbei berücksichtigt, dass trotz der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenhöheren Einwohnerzahl viele Versicherte die Rentenberatung in Bonn aufsuchen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Kosten werden daher bis auf weiteres geviertelt und der beauftragten Kommune entsprechend erstattet. Nach Ablauf von2 Jahren wird die Inanspruchnahme und Funktionsfähigkeit der Rentenstelle von allen beteiligten Kommunen gemeinsam einer Überprüfung unterzogen. Eine ggfs. sich hieraus ergebende Anpassung der Kostenverteilung bestimmt sich nach den dann getroffenen Feststellungen. Einmalige Aufwendungen für Anschaffungen und Maßnahmen, die den gesamten Verbund betreffen, werden zu gleichen Teilen getragen. Die Anteile der Kommunen Much, Hennef und Windeck werden der Gemeinde Eitorf erstattet. Im Außenverhältnis haften die beteiligten Kommunen als Xxxxxx der Rechte und Pflichten der Aufgaben der kommunalen Rentenstelle nach den gesetzlichen Grundlagen. Im Innenverhältnis haftet die Gemeinde Eitorf gegenüber den Kommunen für schuldhaftes Handeln (Vorsatz und Fahrlässigkeit) im Anhang aufge- führten Flächen mit Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach Maßgabe der Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von allen Beteiligten innerhalb einer Gesamtgröße Kündigungsfrist von x ha 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Der Stellenanteil des/der Beschäftigten reduziert sich entsprechend, soweit nicht andere Kommunen aus dieser Vereinbarung oder dritte Kommunen an die Stelle der kündigenden Kommune treten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist in einfacher Ausfertigung an jede Vertragspartei zu richten. Die Kündigung einer Vertragspartei berührt nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019übrigen beteiligten Kommunen. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertÄnderungen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG NRW. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeitoder werden, also spätestens zum 30.09so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungenDie Vertragsparteien werden in diesem Fall die entsprechende Regelung durch eine Vereinbarung ersetzen, die dem Zweck dieser Vereinbarung entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit an gilt. Diese Vereinbarung tritt nach diesem Stichtag eingehenGenehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG NRW am Tage nach der Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan des Rhein-Sieg-Kreises in Kraft. Für die Gemeinde Eitorf Für die Gemeinde Much Eitorf, sind unwirksamden 02.11.2021 Much, den 19.11.2021 gez. Das laufende Pachtjahr be- ginnt Xxxxxx Xxxxxx gez. Xxxxxxx Xxxxxxx Bürgermeister Bürgermeister Für die Stadt Hennef Für die Gemeinde Windeck Hennef, den 04.11.2021 Windeck, den 03.11.2021 gez. Xxxxx Xxxx gez. Xxxxxxxxx Xxxx Bürgermeister Bürgermeisterin Vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Eitorf und den Kommunen Hennef, Much und Windeck über die Durchführung von Aufgaben der kommunalen Rentenstelle wird hiermit in der mir mit Bericht des Bürgermeisters der Gemeinde Eitorf vom 24.11.2021 vorgelegten Fassung gemäß den §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts- arbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b), aufsichtsbehördlich genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie deren Genehmigung werden hiermit nach § 24 Abs.3 GkG öffentlich bekannt gemacht. Siegburg, den 30.11.2021 Der Landrat 00-000-00 als untere staatliche Verwaltungsbehörde gez. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx er Bratapfel ist ein Muss! Zu- mindest beim Weihnachts- fest der Nummer 5 im GA-Rückennummern-Adventska- lender. An jedem Dezembertag bis Weihnachten stellt die Sportredak- tion des GA eine Mannschaftssport- lerin beziehungsweise einen Mann- schaftssportler vor – mit einem im Umbruch, haben nach aktuellem Leistungsstand wohl mehr Qualität verloren als gewonnen. So muss HSG-Trainer Xxxx Xxxxx- xxxxx mit Xxxxx Xxxxxx auf einen langjährigen Leistungsträger ver- zichten. Außerdem gehören Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xx-Xxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxx- Xxxxxxx Xxx (M.) ist mit der HSG Siebengebirge am 1.1Samstagabend zu Xxxx beim TV Rheinbach. Es ist das Xxxxx zwischen dem Vorletzten und endet am 31.12dem Letzten. eines jeden JahresFOTO: XXXXX weihnachtlichen Kurzinterview. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisDie Nummer 5 ist Xxxx Xxxxxxxxx vom Floorball-Bundesligisten SSF Dragons. Mein Lieblingsweihnachtslied ist... Xxxxxxxxx: Da ich kürzlich Papa geworden bin: „In der Weihnachts- bäckerei...“ ry und Xxxx Xxxxxxx nicht mehr zum Kader. Wegen Verletzung fehlen der- zeit Torwart Xxxxxxx Xxxxxx, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebenLinks- außen Xxxxxx Xxxxx xx Xxxxxxxx sowie die Rückraumspieler Xxxx Xxxxxxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxx.„Bei so vielen Veränderungen und verlet- zungsbedingten Ausfällen haben wir zunächst nur schwer in die Spiele ge- funden. Zuletzt lief es besser, doch wir haben unsere erspielten Chancen zu wenig genutzt, haben fast durch- gängig bis zu acht klare Chancen lie- gen gelassen“, sagt Xxxxxxxxxx. „Ich erwarte eine umkämpfte Partie ohne klaren Favoriten, auch wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollenwir im Gegensatz zu Rheinbach ein Spiel gewonnen haben.“ Erstaunlich entspannt zeigt sich RTV-Trainer Xxxxxxx Xxxxxxxx, der seiner jungen Mannschaft kei- nen Druck macht: „Die Arbeit mit den Jungs macht viel Spaß, denn alle ziehen voll mit, kämpfen un- verdrossen für den ersten Sieg. Der Pächter erhält neben der Vor- aussetzung dafür ist, die zuletzt viel zu hohe Fehlerzahl zu minimieren.“ Xxxxxxxx muss weiterhin auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden verletzten Xxxxxx Xxxxx und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amAnd- reas Burgdorf verzichten.

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Präambel. Regional verankert – wissenschaftlich profiliert – international vernetzt: Die Stiftung setzt Universi- tät Bamberg versteht sich für als eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eintraditionsbewusste Universität, indem sie die Vielfalt der Pflanzen Stadt, der Region und Tiere ihren Partnereinrichtungen ebenso verpflichtet ist wie ihren gut 13.000 Studierenden, 850 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie ihre Lebensräume bewahrt 500 Beschäf- tigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich. Gesellschaftliche Verantwortung, die mit der Zeit geht, prägt ihr Selbstverständnis: Konzepte der Chancengleichheit, des Le- benslangen Lernens, der Flexibilisierung von Studienangeboten oder der Gesund- heitsförderung genießen einen hohen Rang. Das wissenschaftliche Profil verdankt die Otto-Friedrich-Universität der gewachsenen Fächerstruktur ihrer vier Fakultäten Geistes- und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormKulturwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Humanwissenschaften sowie Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuProfilfelder, zu denen jeweils mehrere Fächer, oft über Fakultätsgrenzen hinweg, beitragen, sind: Bildung & Lebensentwürfe, Individuum & Gesellschaft, Sprachen & Kulturen sowie Wirtschaft & Märkte. Interdisziplinäre Forschungsaktivitäten und -netzwerke wie die Technologie Allianz Oberfranken (TAO) und die gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses tragen zur Profilierung in der Wissenschaftslandschaft Deutschlands bei. Am an- schaulichsten kann dies am Beispiel der Empirischen Bildungsforschung und -lehre gezeigt werden: Das Nationale Bildungspanel ist auf dem Weg zum Leibniz-Institut, die Ziele Bamberg Graduate School of Social Sciences wird aus der Exzellenzinitiative gefördert. Die Universität Bamberg begreift ihr Studienangebot als Bildungs- und Qualifikati- onsangebot, das höchsten Qualitätsstandards genügen muss. Studierende sollen vor allem zum eigenständigen Arbeiten und Denken motiviert werden. Von ihren rund 85 Bachelor- und Masterstudiengängen sind derzeit knapp 85 Prozent bereits akkredi- tiert. Über ein dichtes Netz von Partnerschaften mit ausländischen Universitäten ermög- licht die Universität Bamberg ein international orientiertes und vernetztes Studieren und Forschen. Internationale Studiengänge sowie ein umfangreiches Sprach- und Kulturangebot bieten eine Struktur für gelebte Internationalität. In der internationalen Mobilität ihrer Studierenden ist die Universität führend. Das Internationalisierungs- konzept der Universität Bamberg bündelt und koordiniert diese und neue Maßnah- men, um Internationalität als ein wichtiges Profilmerkmal weiter zu stärken. Im Rahmen der Weiterführung des Naturschutzes um- zusetzen Innovationsbündnisses Hochschule für die Jahre 2014 bis 2018 richtet sich die Universität Bamberg weiterhin nachdrücklich und ein kon- tinuierlich im Prozess der Profilbildung auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenAnforderungen von Studierenden, Lehrenden und Forschenden aus und entwickelt ihre Maßnahmen weiter. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Sie ver- steht sich als Motor für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Innovation und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Fortschritt und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies Bildungs- und Lernort für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amalle Menschen.

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Präambel. Die Stiftung setzt Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Xxxxx Xxxxxxxx, • getragen von der Bitte Xxxx, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21), • im Glauben an Xxxxx Xxxxxxxx als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt, • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift, • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erz- diözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung1, • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterli- che Zusammenarbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden • verpflichten sich für eine lebendige Natur die evangelische Christusgemeinde in Schleswig Holstein einBruchsal-Obergrombach und die römisch-katholische Pfarrei St. Martin in Bruchsal-Obergrombach zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft und unterzeichnen folgende Vereinbarung: 1[1] Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, indem sie die Vielfalt Gemeinsame Erklärung der Pflanzen Erzdiözese Freiburg und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume Evangelischen Landeskirche in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuXxxxx, Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx 0000 Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen geistlichen Gaben der verschiede- nen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und ein so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwin- den und mögliche Vorurteile beseitigen, die gewünschte Entwicklung Begegnung miteinander suchen und für- einander da sein.2 Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heili- gen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fort- setzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unse- ren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenKirche Jesu Christi zu för- dern. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Got- tesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten. An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemein- sam Gottesdienst feiern3: • Pfingstmontag • Ökumenisches Abendlob im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha Weihnachtfestkreis • Abend-Gottesdienst zur Gebetswoche der Einheit der Christen • Weltgebetstag • Ökumenischer Jugendkreuzweg (2006 Helmsheim, 0000 Xxxxxxxxxxx, 0000 Xxxxxxxxxxxx) • den sog. "Gang auf den Berg" zur Ökumenischen Friedensdekade ab 2006 • Weg durch den Advent: Christen beider Gemeinden laden ein • anlässlich des Burgfestes Obergrombach alle zwei Jahre • Ökumenische Schulgottesdienste an der Burgschule (2-4 während eines Schuljahres) • regelmäßig eine ökumenische Abendandacht in der Sommerzeit in der Schlosskirche (Privatbesitz) (ab 2006) 2 aus Charta Oecumenica, Leitlinie 3 in Kapitel II; hier können die Gemeinden konkrete Vereinbarungen eintragen. Eine Handreichung zur Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amökumenische Partnerschaften gibt dazu Anregungen.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Vertragspartner nach § 134a SGB V, der GKV-Spitzenverband, der Deutsche Hebammenverband e.V. und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. haben unter Mitarbeit des Netzwerkes der Geburtshäuser e.V., der Deutschen Gesellschaft für eine lebendige Natur Hebammenwissenschaft (DGHWi) e.V. und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) unter den Gesichtspunkten • des Qualitätsmanagements, • der partizipativen Entscheidungsfindung (= shared decision making) unter Beachtung der Sicherheit für die Schwangere und das ungeborene Kind (Patientensicherheit), • der Aufklärungspflichten der Hebamme im Sinne des § 630e BGB die fallspezifischen Befunde/Risiken identifiziert, bei denen ein besonderes Vorgehen erforderlich ist, und diese in Schleswig Holstein eindem nachstehenden Kriterienkatalog zusammengefasst. Nachfolgende Ausführungen sollen dazu dienen, indem sie einheitliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen Geburten im häuslichen Umfeld von freiberuflich tätigen Hebammen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Berücksichtigung fanden: • die Vielfalt einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (insbesondere des Hebammengesetzes, der Pflanzen Berufsordnungen der Länder, der Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses), • (internationale) Leitlinien (DGGG, DGHWi, NICE usw.), • Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt, • Studienergebnisse/Evidenzen/ExpertInnenwissen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen • Kataloge von unterschiedlichen Nationen mit einem Deutschland vergleichbaren Niveau der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazumedizinischen Versorgung, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen eine Einteilung von Befunden/Risiken vorgenommen haben, nach denen Geburten in einem außerklinischen oder klinischen Setting zu betreuen sind. Ziel dabei ist es, eine größtmögliche Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungendafür medizinisch begründete Kriterien bereitzustellen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf sowohl die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden jeweilige Versicherte mit ihrem ungeborenen Kind als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenHebammen darin unterstützen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amkomplikationsträchtige Verläufe der Geburt zu vermeiden.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Das Online-Termin Informationssystem (im Folgenden O-TIS genannt) ist eine Dienstleistung der iisii solutions gmbh, Heinrich-Knote-Str. 78, 82343 Pöcking (im Folgenden iisii genannt) für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt medizinischen Einrichtungen (im Folgenden Praxis genannt). O-TIS ermöglicht der Pflanzen Praxis ihren Patienten über das Internet Termine sofort und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formverbindlich zu vergeben. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuTerminauswahl, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Terminbuchung und ein die Terminverwaltung erfolgt dabei auf dem internen Terminierungssystem der Praxis. In O-TIS werden zur Terminerinnerungen auch Termindaten gespeichert. Die persönlichen Patientendaten werden ausschließlich für die gewünschte Entwicklung Identifizierung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenPatienten genutzt. § 1 Optional können die Praxis ihren Patienten automatisierte Terminerinnerungen per E-Mail, SMS oder andere Kommunikationswege zusenden. Eine Vertragsbeziehung zwischen iisii und den Patienten der Praxis kommt dabei nicht zustande. Innerhalb der Vertragsbeziehung der Praxis zu ihren Patienten ist iisii weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingen (im Anhang aufge- führten Flächen Folgenden: AGBs) enthalten alle Regelungen zwischen iisii und den Praxis hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen der Parteien über den Vertragsgegenstand verlieren mit dem Wirksamwerden dieser AGBs ihre Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis sind und werden nicht Gegenstand der Beziehungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Ihrer Geltung wird vorab widersprochen. iisii ermöglicht der Praxis über die Dienstleistung O-TIS die Suche und Vergabe von Terminen an Patienten über das Internet. Optional steht O-TIS zum Versand von Terminerinnerungen per E-Mail / SMS oder anderen Kommunikationswegen zur Verfügung. Zur Erfüllung ihrer Leistung kann iisii mit Dritt-Dienstleistern kooperieren, insbesondere um den Versand von SMS zu ermöglichen. Xxxxxx dies der Fall sein wird, wird der Dritt-Dienstleistern Ihnen in den dafür vorgesehenen Dokumenten bekanntgegeben. Die Praxis stellen sicher, dass das interne Terminierungssystem der Praxis über eine eindeutige Internetadresse erreichbar und eine Kommunikation zum Terminierungssystem möglich ist. In dem WEB-Angebot der Praxis ist ein Link auf O-TIS zu installieren. Dieser Link identifiziert die jeweilige Praxis. Die Praxis teilt iisii bei Vertragsabschluss die hierfür benötigten Daten mit. Die Praxis informiert iisii umgehend bei Änderungen der relevanten Daten. Die Praxis stellt sicher, dass alle hinterlegten Kommunikationsadressen korrekt sind und dass die praxisbezogenen Daten denen der Praxis entsprechen. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der Vertragsbeziehung mit seinen Patienten sowie eventuelle Informationspflichten ist die Praxis selbst verantwortlich. Das Entgelt für die Nutzung von O-TIS richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die den Praxis in der jeweils aktuellen Form zur Verfügung gestellt wird. Die monatlichen Nutzungsentgelte werden jeweils zu Beginn des Vertragsmonats im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Praxis erteilt iisii bei Vertragsabschluss die Erlaubnis die Nutzungsentgelte einzuziehen. Kosten, die iisii aufgrund der Verletzung der Pflichten der Praxis gemäß Absätzen 1-2 entstehen, hat die Praxis der iisii zu ersetzen. Kommt die Praxis in Zahlungsverzug, ist iisii berechtigt, der Praxis die weitere Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs zu verweigern und ihm den Zugang zu sperren. Die Zahlungspflicht der Praxis besteht ungeachtet der Sperrung fort. Weitere Rechte von iisii aus Gesetz oder Vertrag bleiben unberührt. iisii speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Patienten und der Praxis in dem Umfang, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Details entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen unter: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx.xxxx Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. iisii ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. iisii behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sie sind von iisii so rechtzeitig anzukündigen, dass die Praxis das Vertragsverhältnis fristgerecht vor der Wirksamkeit der Preiserhöhung beenden kann. Soweit die Praxis dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von iisii nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung. Die Praxis wird über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. iisii gewährleistet die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend § 3 dieser AGBs nebst zugehörigen Leistungsbeschreibungen zu 98% im Jahresdurchschnitt. Ist die vertragsgegenständliche Leistung von iisii mit Fehlern behaftet, die die Gebrauchstauglichkeit der Leistung für die Praxis mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, so kann die Praxis unter angemessener Nachfristsetzung die vertragsgemäße Bereitstellung der Leistung verlangen. Gelingt die vertragsgemäße Bereitstellung der Leistung in Fällen des Absatzes 2 trotz zweier Versuche innerhalb angemessener Frist nicht, so kann die Praxis vom betroffenen Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen. iisii hat Xxxxxx nicht zu vertreten, die auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten der Praxis gemäß § 4 zurückzuführen sind oder ihre Ursache im Verantwortungsbereich Dritter (zum Beispiel eines Kommunikationsnetzbetreibers) haben. Für Schäden der Praxis haftet iisii nur, soweit der Schaden von O-TIS, seinen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Übrigen haftet iisii nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von iisii verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für der Praxis entgangenen Gewinn, für nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsinfrastruktur haben, sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten der Praxis gemäß § 4 dieser AGBs verursacht werden. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Fälle zwingender Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. iisii haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen. iisii haftet nicht für die Richtigkeit der durch die Patienten oder Praxis eingetragenen Daten. Die Praxis stellt iisii von allen Ansprüchen frei, die Dritte oder Patienten aufgrund von Rechtsverletzungen durch Internet-Auftritte der Praxis gegen iisii geltend machen. Die Praxis stellt iisii von allen Ansprüchen frei, die durch fehlerhafte Eingaben der Praxis und daraus resultierende Störungen Dritter entstehen. Verträge der Parteien treten mit Auftragseingang bei iisii in Kraft, sofern der Auftrag nicht einen abweichenden Vertragsbeginn festlegt. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt, er kann mit einer Gesamtgröße Frist von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens Monaten zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, Ende eines Quartals schriftlich gekündigt wird. Kündi- gungenDas Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch iisii liegt insbesondere vor, wenn die Praxis seine Pflichten aus §§ 4 und 5 dieser AGBs verletzt. Ein wichtiger Grund liegt außerdem vor, wenn der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung - insbesondere der Versand von Terminerinnerungen an Patienten mit denen kein Behandlungsverhältnis zur Praxis - besteht. In diesem Fall behält sich iisii das Recht vor den Zugang der Praxis umgehend zu sperren. Eine Vertragspartei ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Absatz (2) bleibt unberührt. iisii ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzuschalten. Für die entsprechende Abbildung der vertraglichen Pflichten in den Verträgen mit diesen Dritten, insbesondere der Pflichten nach § 7 dieser AGBs, trägt iisii Sorge. Erfüllungsort ist Pöcking, Gerichtsstand ist Starnberg. Für Vertragsverhältnisse der Parteien nach diesen AGBs gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener-UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag wird Starnberg als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser AGBs und eines Vertrags sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen, die nach diesem Stichtag eingehenin diesen AGBs erwähnt sind oder in ihnen ihre Grundlage finden, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amSchriftform.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet Der Verpächter überlässt dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019diesem Pachtvertrag Landeigentum zur Bewirt- schaftung. Er tut dies mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass der Pachtgegenstand mit be- sonderer Rücksicht auf Natur und Landschaft bewirtschaftet wird. Der Pachtvertrag gilt enthält entsprechende konkretisierende Vereinbarungen, die über die allgemeinen pachtvertragli- chen Mindestregelungen hinausgehen. Dem Pächter ist dies bekannt und er verpflichtet sich bei der Ausübung der in dem vorliegenden Pachtvertrag geregelten Nutzungsrechte zu ei- nem besonders sorgsamen und naturschonenden Umgang mit dem Pachtgegenstand. Der Verpächter verpachtet dem Pächter: Der Verpächter haftet nicht für die Nutzbarkeit des Pachtgegenstandes zum vertraglich ver- einbarten Zweck. Verpachtet wird, soweit nicht anders in der Anlage „Pachtgegenstand“ be- stimmt, jeweils um ein Jahr verlängertdas gesamte Flurstück ungeachtet des landwirtschaftlich nutzbaren Flächen- anteils. Der Pächter hat keinen Anspruch auf eine Minderung des Pachtzinses, wenn er Teile des Pachtgegenstandes (auch ganze Flurstücke) nicht drei Monate vor oder nur eingeschränkt landwirt- schaftlich nutzbar sind. Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bodenschätzen bzw. Bodenbestandtei- len aller Art, wie z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf usw. sowie die Nutzung der Bäume und Sträucher. Ggf. auf der Pachtsache vorhandene Gebäude werden ebenfalls nicht mitverpachtet. Nicht mitverpachtet sind das Jagd- und das Fischereirecht. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum . Der Pacht- vertrag endet mit Ablauf der Pachtzeitdieser Laufzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das laufende Pachtjahr be- ginnt beginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis Pachtzins beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: EURO ) und ist amam eines jeden Jahres für das lau- fende Pachtjahr fällig und vom Pächter kostenfrei an den Verpächter zu entrichten. Ggf.: Der anteilige Pachtzins für das Rumpfpachtjahr nach Vertragsbeginn ist am fällig. Der Pächter wird von der Entrichtung des Pachtzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Risikosphäre liegenden Grund an der Ausübung des ihm eingeräumten Nut- zungsrechts verhindert wird. Der Pachtzins ist bei Fälligkeit auf folgende Bankverbindung Konto-Inhaber Bank IBAN BIC zu überweisen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Pachtentgeltes wegen Gegenforderungen, gleich welcher Art, ist dem Pächter nicht gestattet, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verpächter anerkannt sind. Der Pächter und der Verpächter können nach Ablauf von jeweils 2 Jahren, erstmals 2 Jahre nach Beginn dieses Pachtvertrags, eine Änderung des Pachtzinses nach § 593 BGB verlan- gen. Maßgeblich für eine Anpassung ist die bei Erklärung des Anpassungsverlangens orts- übliche Höhe der Neuabschlüsse von Pachtverträgen der vergangenen 2 Jahre. Die auf dem Pachtgrundstück ruhenden wiederkehrenden öffentlichen Lasten und Abgaben werden vom Pächter getragen, insbesondere die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsge- nossenschaft, die Grundsteuer und die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband. Sofern diese dem Verpächter in Rechnung gestellt werden, erfolgt eine Weiterbelastung an den Pächter. Dazu gehören nicht Erschließungs- und Ausbaubeiträge und andere Abgaben und Beiträge, die zu einer dauerhaften Werterhöhung des Pachtgegenstandes beitragen. Die zu erstattenden Beträge sind fällig mit Rechnungslegung. Der Verzug tritt ein 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des Verzuges gilt § 5 „Verzugsfolgen“. Gerät der Pächter in Verzug, ist die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Mahnt der Verpächter einen fälligen Betrag an, kann er neben den Verzugszinsen pauschalisierte Mahnkosten in Höhe von 3 € vom Pächter verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verpächter vorbehalten. Der Verpächter ist berechtigt, alle auf seinem Konto eingehenden Zahlungen nach eigenem Ermessen zu verrechnen. Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen sowie sonstige Neben- forderungen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass bei der Ermittlung des Pachtzinses eine mögliche staatliche Zuteilung oder unentgeltliche Weitergabe von Zahlungsansprüchen (ZA) durch den Vorpächter an den Pächter zu Beginn oder während der Pachtzeit in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Kommt es während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages zu einer Neuzuteilung von Zah- lungsansprüchen, so ist der Pächter verpflichtet, die auf den Pachtgegenstand entfallenden Zahlungsansprüche im eigenen Namen zu beantragen und dem Verpächter unverzüglich nachzuweisen, in welchem Umfang auf die Pachtfläche Zahlungsansprüche entfallen und zugeteilt wurden. Der Pächter ist verpflichtet, die in Folge dieser Regelungen vom Staat zugeteilten oder privat unentgeltlich erhaltenen Zahlungsansprüche für den Pachtgegenstand bei Pachtende an den Verpächter oder einem von ihm benannten Dritten herauszugeben. Gleiches gilt für sonstige flächenbezogene Rechte, die während der Vertragslaufzeit dem Pächter unentgeltlich zugeteilt werden und übertragbar sind. Sollte das Flächenprämiensystem wesentlich geändert werden, ist der Pächter verpflichtet, dem Verpächter das bei Pachtende herauszugeben oder zu veranlassen, dass der vorste- henden Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Samples: institut-fuer-welternaehrung.org

Präambel. Die Stiftung setzt sich Schule und die Agentur für eine lebendige Natur Arbeit RW - VS haben das gemeinsame Ziel, ihre Zusammenarbeit zu verstetigen und die Schülerinnen und Xxxxxxx der Schule beim Berufsfindungsprozess sowie beim Übergang in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stelltden Beruf bzw. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formins Studium zu unterstützen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuZusammenarbeit der Schule mit der Agentur für Arbeit RW - VS wird zum gegenseitigen Nutzen verbindlich vereinbart. stimmen auf der Grundlage der „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ (Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Jugend und Sport in Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit) vom 11. November 2014 und der „Rahmenvereinbarung zwischen dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen und der Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen“ vom 20. April. 2016, ihre Berufs- und Studienorientierung miteinander und aufeinander ab. Inhalte der Vereinbarung Die Berufsberatung Die Agentur für Arbeit RW - VS, steht der Schule für ein auf die gewünschte Entwicklung jährliches Abstimmungsgespräch zur Verfügung, informiert alle Xxxxxxx/innen über Bildungswege nach der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenSekundarstufe I bzw. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die Sekundarstufe II zu allen berufs- und studienrelevanten Fragen im Anhang aufge- führten Flächen mit Rahmen einer Gesamtgröße von x ha mindestens 2 Schulstunden umfassenden Unterrichtseinheit und bietet eine zweite Berufsorientierungsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BiZ) an, berät die Schülerinnen und Xxxxxxx im Berufswahlprozess regelmäßig während eines Sprechtages in der Schule individuell zu Fragen der Studien- und Berufswahl und auf Wunsch nach Vereinbarung in der Agentur für Arbeit oder ggf. auch in der Schule, unterstützt die Schule auf Wunsch und im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten durch themenspezifische Gruppenveranstaltungen (z.B. Vorträge, Bewerberseminare) und /oder bei berufsorientierenden Angeboten der Schule (z.B. Berufsbörse, Berufsorientierungstage) und bei Angeboten für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertEltern (z.B. Elternabend), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf unterstützt die Schule auf Wunsch und im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten durch berufskundliche Vortragsveranstaltungen, Angebote der PachtzeitWissenswerkstatt, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahresvermittelt Ausbildungsstellen und berät über die aktuelle Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, gekündigt wird. Kündi- gungenveranlasst bei Bedarf die Einschaltung von Fachdiensten (Berufspsychologischer Service, die nach diesem Stichtag eingehenÄrztlicher Dienst, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. Technischer Beratungsdienst, Reha-Berater), berät Schülerinnen und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisXxxxxxx im Übergang zu ausbildungsfördernden Maßnahmen und Fördermöglichkeiten, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigunginformiert zur vertieften Berufsorientierung. Die Verpächterin kann sowohl Schule bindet die Berufsberatung der Arbeitsagentur bzw. den/die zuständigen Berater/in in die Umsetzung des schuleigenen Berufsorientierungskonzeptes im Rahmen ihrer Möglichkeiten ab der 5. Jahrgangsstufe mit ein und trifft frühzeitige Absprachen bzgl. der von der Beratungsfachkraft betreuten Orientierungsveranstaltung im Berufsinformations-zentrum, informiert die Schülerinnen und Xxxxxxx im Berufswahlprozess regelmäßig über die Angebote der Arbeitsagentur, regt bei Jugendlichen, deren Übergang in Ausbildung oder Studium gefährdet ist, frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an, stellt die Rahmenbedingungen für die regelmäßig stattfindenden Sprechstunden her durch die frühzeitige Vereinbarung geeigneter Termine die rechtzeitige Information der Schülerinnern und Xxxxxxx über Zeit und Ort der Sprechstunde (incl. Einladung) die Bereitstellung eines Raumes für ungestörte Gespräche, vermittelt außerhalb der Sprechstunde den Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und der zuständigen Beratungsfachkraft der Arbeitsagentur bzw. gibt die dafür vorgesehenen Kontakttelefonnummern und Email Adressen der Beratungsfachkraft weiter, dokumentiert die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur RW - VS auf Standweiden der Schul-Homepage und Mähweiden stellt die zuständige Beratungsfachkraft als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenAnsprechpartner/in der Arbeitsagentur vor, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich istmeldet dem Berufsberater zu Schuljahresbeginn den aktuell zuständigen Ansprechpartner der Schule (vgl. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies Funktionenliste für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amdas Staatliche Schulamt).

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Samples: ds.schulamt-bw.de

Präambel. Die Stiftung setzt Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu hat nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b seiner Verbandssatzung vom 29.12.1970 mit Änderungen vom 17.04.1971, 29.06.1972, 01.04.1979, 09.12.1980, 02.12.1981, 18.12.1990 und 06.02.1991 die Aufgabe, ein ge- meinsames Industriegebiet auf den Gemarkungen Cleebronn, Frauenzimmern und Botenheim zu erschließen. Der ZWZ tritt für diese Aufgabe anstelle der Gemeinden Cleebronn, Güglingen und Brackenheim. Zu den Erschließungsmaßnahmen des ZWZ gehört auch die Beseitigung des im Verbandsgebiet anfallenden Abwassers. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verzichtet der ZWZ auf den Bau einer eigenen Kläranlage und benützt zur Reinigung des aus dem Verbandsgebiet anfallenden Abwassers das Gruppenklärwerk „Obere Zaber“ des Gemeindeverwaltungsverbandes auf Gemarkung Güglingen-Frauenzimmern. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Erstellung und des Betriebes des Gruppenklärwerkes „Obere Zaber“ zwischen dem GVV und dem ZWZ wurde am 16.02.1979/22.02.1979 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Im Zuge der Sanierung/Erweiterung der Kläranlage „Obere Zaber“ wurde festgestellt, daß diese Vereinbarung insbesondere hinsichtlich der Kostenbeteiligung im Investitionsbereich fortschreibungsbedürftig ist. Im Jahre 1979 wurde für die Kostenbeteiligung der Trockenwetterabfluß als Basis gewählt. Nach heutiger Auffassung trägt dieser Maßstab einer „gerechten“ Kostenverteilung nicht Rechnung. Nach Abwägung aller Kriterien sind sich die Vertreter des ZWZ und des GVV dahingehend einig, dass die Kostenverteilung für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eindie Erweiterung/Sanierung der Kläranlage „Obere Zaber“ nach dem von der SAG Ulm vorgeschlagenen Maßstab „Schmutzfracht Normalbetrieb“ erfolgen soll. Mit dem vom ZWZ bezahlten Investitionskostenbeitrag für 10 l/s TWA (=519.201,74 DM) im Jahre 1979 sind die Alt-Investitionen (bis Beginn der Maßnahme „Erweiterung/Sanierung der Kläranlage“, indem sie die Vielfalt Baubeginn 1997) abgedeckt. An den Kosten der Pflanzen Erweiterung/Sanierung und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen aller künftigen Investitionen im Bereich der Renaturierung Kläranlage beteiligt sich der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormZWZ nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte „Schmutzfracht-Normalbetrieb“. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele Kläranlage „Obere Zaber“ ist nach der Erweiterung auf 19.417 Einwohnergleichwerte „Schmutzfracht-Normalbetrieb“ ausgelegt. Nach den vorliegenden Planungen ist der Abwasseranfall des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenZWZ mit 1.124 EGW prognostiziert. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die In diesem Verhältnis sollen alle künftig im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Bereich des Klärwerkes anfallenden Kosten aufgeteilt werden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 16.02.1979/22.02.1979 wird aufgehoben und durch die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019nachfolgende Vereinbarung ersetzt. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertZWZ ist berechtigt, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. das in seinem in § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/haAbs. 3 der Verbandssatzung vom 29.12.1970, also insgesamt x Euro jährlich zuletzt geändert am 06.02.1991 abgegrenzten Verbandsgebiet (ausgenommen das Gebiet der Weingärtnergenossenschaft Cleebronn-Frauenzimmern-Güglingen) anfallende Abwasser bis zu einer Gesamtmenge analog 1.124 EGW in Worten: ) und ist amdas Gruppenklärwerk „Obere Zaber“ des GVV einzuleiten.

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Samples: www.brackenheim.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich nachfolgende Beschulungsvereinbarung zwischen den Städten Lengerich und Tecklenburg sowie der Gemeinde Lienen dient der Anrechnung der auswärtigen Schülerinnen und Xxxxxxx, die die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg besuchen, bei der Feststellung der erforderlichen Mindestschülerzahl. Um dieses Ziel zu errei- chen, schließen die Bürgermeister der Städte Lengerich und Tecklenburg mit dem Bürgermeister der Gemeinde Lienen die nachfolgende Vereinbarung: Die Gemeinde Lienen betreibt keine weiterführende Schule auf ihrem Gemeindege- biet. Um dennoch den Schülern aus Lienen ein angemessenes Beschulungsangebot anbieten zu können vereinbaren die Städte Tecklenburg und Lengerich sowie die Gemeinde Lienen, dass für den Fall, dass die Städte Lengerich und Tecklenburg gemeinsam eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einGesamtschule gründen – unabhängig von der Rechtsform der Trä- gerschaft – die Schülerinnen und Xxxxxxx aus der Gemeinde Lienen ebenso behan- delt werden, indem sie die Vielfalt der Pflanzen wie Schülerinnen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt Xxxxxxx aus Lengerich und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormTecklenburg. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuGe- meinde Lienen wird von wesentlichen Entscheidungen der Städte Lengerich und Tecklenburg in Bezug auf den geplanten Betrieb der Gesamtschule frühzeitig unter- richtet, die Ziele um ihre Auffassung zu Entscheidungen der Schulträgerschaft äußern zu kön- nen. Die Dauer dieser Vereinbarung wird zunächst auf 5 Jahre ab Aufnahme des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung Schulbe- triebs der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenbeabsichtigten Gesamtschule (derzeit geplant: Schuljahresbeginn 2017/2018) beschränkt. Die Gemeinde Lienen erklärt hiermit ihr Einverständnis, dass im Anmeldeverfahren 2017/2018 zur Errichtung einer neuen Gesamtschule in Lengerich/Tecklenburg auch angemeldete Kinder aus der Gemeinde Lienen zur Ermittlung einer gem. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter 82 Schul- gesetz NRW erforderlichen Mindestschülerzahl mit berücksichtigt werden dürfen. Für die aufgenommenen Schülerinnen und Xxxxxxx der Gemeinde Lienen gilt die Gesamtschule Lengerich als nächstgelegene Schule im Anhang aufge- führten Flächen Sinne des § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW in Verbindung mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019§ 9 der Schülerfahrkostenverordnung. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertLengerich, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeitden Tecklenburg, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahresden Lienen, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amden Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister

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Samples: www.tecklenburg.de

Präambel. Die Stiftung setzt SuchAgents Deutschland GmbH, Xx Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: +49 (0)00- 000000000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxx.xx, betreibt ein Immobilienportal, als digitaler Immobilien-Vermittler und -Berater und eine Such-Maske für Immobilien mit welcher nach den vom Kunden vorgegebenen Daten und Kriterien das passende Immobilienangebot gesucht und nach Prüfung dem Kunden als passende Immobilie vorgeschlagen und weitergeleitet wird. Dabei bedient sich SuchAgents Deutschland GmbH bei der Suche bei sämtlichen Immobilieninseraten, die online inseriert sind. SuchAgents Deutschland GmbH sucht und erfragt aber ebenso passende Immobilien bei solchen Anbietern, die noch nicht online inseriert haben. Der Kunde wird, nachdem eine den Daten und Kriterien entsprechende Immobilie gefunden und von einem Mitarbeiter geprüft wurde, über das Angebot informiert. SuchAgents Deutschland GmbH kann die Immobilienangebote nur so weiterleiten, wie sie inseriert bzw. an SuchAgents Deutschland GmbH weitergegeben wurden, diese jedoch nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Lediglich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein den Fall, dass derjenige, der die Immobilie inseriert oder an SuchAgents Deutschland GmbH weitergegeben hat, SuchAgents Deutschland GmbH zusätzliche Informationen zukommen lässt, können diese zusätzliche Informationen an den Kunden weitergeleitet werden. Immobilieneigentümer/Inserenten die ihre Immobilie zum Verkauf auf xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx inserieren gehen einen Vertrag ein, indem sie für das exklusive Onlineauftreten über SuchAgents. SuchAgents übernimmt die Vielfalt Aufschaltungen auf sämtlichen gängigen Immobilienplattformen und die damit verbundenen Kosten für den Immobilienanbieter. Weiters unterstützt SuchAgents den Immobilieneigentümer/Inserenten mit telefonischen Beratungen, eine Immobilienbewertung sowie eine Anleitung für die Gestaltung eines professionellen Inserates. Als erweiterte Immobilienplattform, digitaler Immobilien-Vermittler und -Berater ist SuchAgents Deutschland GmbH nicht verpflichtet die Immobilie vor Ort aufzunehmen, Fotos zu machen und physische Kundentermine wahrzunehmen. SuchAgents Deutschland GmbH stellt lediglich den Kontakt zwischen Anbieter und Interessent her und bietet für den Kunden eine digitale Unterstützung bis zur Objektübergabe; für Terminvereinbarungen, Besichtigungen, Notartermine und ähnliches ist SuchAgents Deutschland GmbH nicht verpflichtet. Der Immobiliensuchende (Interessent) kann Immobilien die über SuchAgents Deutschland GmbH bei xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx und deren Partnerplattformen inseriert wurden, anfragen und erhält somit ein Exposé/Detailinformationen für die angefragte Immobilie sowie die Kontaktdaten des Eigentümers. Für diese Leistung gilt die Namhaftmachung, somit geht der Pflanzen Interessent einen Vertrag (der vor Übersendung des Exposés elektronisch übermittelt wird) ein und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuverpflichtet sich eine Provision, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertVertrag vereinbart wurde an SuchAgents Deutschland GmbH zu zahlen, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf dieser die angefragte Immobilie innerhalb 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der PachtzeitÜbersendung des Exposés kauft oder ein Tauschgeschäft abschließt. Auf den Webseiten von SuchAgents Deutschland GmbH (xxx.xxxxxxxxxx.xx, also spätestens zum 30.09www. des laufenden Pachtjahresxxxxxxxxxx.xx, gekündigt wird. Kündi- gungenxxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx) können auch Immobilieninserate direkt von den Objekteigentümern/Bevollmächtigten geschaltet, für den Inhalt sowie die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben Richtigkeit der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung Angaben im Inserat/Exposé übernimmt SuchAgents Deutschland GmbH keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amHaftung.

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Samples: www.suchagents.de

Präambel. Der Gemeinderat hat am ………..die Einrichtung der …………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Schuljahr alle Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die Stiftung Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung, mit denen der Xxxxxx mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der Regel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es ist gewünscht, dass der Xxxxxx im Rahmen der Umsetzung des sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Da die Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Trä- ger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevor- steht und bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorlie- gen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeit- raumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfol- genden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und sein Personal verschlechtern. Der Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der schule. Die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (Anlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, entspricht Anlage 2 und 2a der GRDrs. 6/2013) und werden in das Gesamtkonzept der Schule einge- bunden. Die vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und die Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund hat oder die Berufspraxis im Bereich der Schulkindbetreuung haben (z. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) eingesetzt. Bei der Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (siehe hierzu auch §3). Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese durch den Xxxxxx mit einer gleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Festlegung der Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des Schulverwaltungsamtes. Der Xxxxxx setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ausschließlich Personal ein, indem sie von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Vielfalt Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das Schulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Pflanzen Bildungs- und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen Ansprüche auf zu- sätzliche finanzielle Mittel sind ausgeschlossen. Der Xxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein Zuschuss seitens der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormLandeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (siehe Anlage 4). Dies gilt entsprechend für An- gebote von Musik- und Kulturvereinen. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuVerteilung der vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch Belange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, wie sie auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Lehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und ausschließlich für Angebote im Ganztagesbetrieb ein, z. B. für Tan- demstunden, Individuelles Lernen. Übernommen werden die tatsächlichen Personalkosten des Trägers zu 100% Ausgaben, die Ziele durch die Beauftragung von Dritten zur Leistungserbringung entstehen (z.B. Vereine), werden maximal in Höhe der entsprechenden Personalkosten des Naturschutzes um- zusetzen Trä- gers übernommen und ein werden auf den Personalschlüssel des Trägers Ziffer 3a ange- rechnet. Voraussetzung ist, dass Dritte den Qualitätsanforderungen der Stadt für die Ganztagesgrundschule entsprechen. Die förderfähigen Personalausgaben begrenzen sich in der Höhe auf die gewünschte Entwicklung vergleichbaren städtischen Eingruppierungen nach TvÖD-SuE. Der Xxxxxx erbringt die Aufgaben in der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGanztagesgrundschule zu 100% mit Fachkräf- ten nach folgenden Kriterien: Als Erstkraft werden nur Personen beschäftigt, die die Anforderungen nach §7 des Kin- dertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg erfüllen. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Erstfachkräfte können maxi- mal 50% der Fachkräfte an einer Schule sein. Zweitfachkräfte können, neben den eigentlichen Fachkräften nach §7 KitaG, auch Perso- nen sein, die im Anhang aufge- führten Flächen Rahmen ihrer Ausbildung pädagogische Anteile hatten. Darunter fallen Gymnasiallehrer mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019außerunterrichtlicher pädagogischer Erfahrung, Grund- und Haupt- schullehrer (mindestens 1. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertStaatsexamen), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der PachtzeitSportlehrer mit Befähigung zum Lehramt, also spätestens zum 30.09Sonderschullehrer, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger, staatliche anerkannte Heilpädagogen. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wirdDaneben können insb. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich folgende weitere Personen mit entsprechender Nachqualifizierung (in Wortender Regel 35 Fortbildungstage in den erforderlichen pädagogischen Themen) als wei- tere Fachkraft eingesetzt werden: Staatlich anerkannte KinderpflegerInnen, Physiothera- peuten, Krankengymnasten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Kinderkrankenschwestern, Sport- und Gymnastiklehrer ohne Befähigung zum Lehramt, Kunsttherapeuten, Lehrer aus dem Ausland, Erziehungswissenschaftler (Magister), Museumspädagogen/-innen, Musiktherapeuten/-innen, Musikpädagog/-innen, Kunstpädagog/-innen, Theaterpädagog/-innen. Desweiteren können Personen ohne ein- schlägige pädagogische Vorbildung, aber mit mehrjähriger Erfahrung in der Schulkindbetreuung, durch eine entsprechende Nachqualifizierung (60 Fortbildungstage in den erforderlichen pädagogischen Themen) ebenfalls anerkannt werden und ist ameine Stel- le als weitere Fachkraft belegen. Während der Phase der Nachqualifizierung müssen mindestens 60% des Personals ei- ner Schule bereits qualifizierte Fachkräfte sein.

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Samples: www.domino1.stuttgart.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich für Herr/Frau…… hat bisher unter der Anschrift Straße, Ort und Herr/Frau ….. hat bisher unter der Anschrift Straße, Ort eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormPraxis als Einzelpraxis betrieben. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuPraxis am Standort von Herr/Frau…… wird aufgegeben. Es ist beabsichtigt, dass Herr/Frau ….. und Herr/Frau…..ihre Tätigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft am Standort Straße, Ort ihre Tätigkeit gemeinschaftlich ausüben. Hierzu treffen die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Partner dieser Vereinbarung die nachfolgenden Regelungen. Herr/Frau………. und ein Herr/Frau……… verbinden sich ab Datum zur gemeinsamen Ausübung ihrer vertragspsychotherapeutischen und privatpsychotherapeutischen Tätigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auf welche die gewünschte Entwicklung Vorschriften der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben§§ 705 ff. § 1 BGB Anwendung finden, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Sitz der Berufsausübungsgemeinschaft ist Straße, Ort. Sie tritt auf unter dem Namen Berufsausübungsgemeinschaft Psychologische Psychotherapeut/-in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Gesellschafter werden zum Beginn der Berufsausübungsgemeinschaft das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen herbeiführen, insbesondere die Verfahren zur Erteilung aller notwendigen Zulassungen und Genehmigungen betreiben. Jeder Vertragspartner stellt grundsätzlich seine volle Arbeitskraft der Berufsausübungsgemeinschaft zur Verfügung. Die Vertragspartner verpflichten sich zur kollegialen Zusammenarbeit und konsiliarischen Beratung untereinander, ferner zur gegenseitigen Vertretung im Anhang aufge- führten Flächen Falle der Abwesenheit. Sie unterrichten sich gegenseitig über alle wesentlichen Vorgänge der Berufsausübungsgemeinschaft. Die Vertragspartner gewähren die freie Psychotherapeutenwahl und individuelle Betreuung der Patienten. Sie üben ihre Tätigkeit selbständig, eigenverantwortlich und leitend aus. Jeder Vertragspartner ist insbesondere für den Fall der Abwesenheit des anderen Vertragspartners allein verantwortlich für alle mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019der fachlichen und wirtschaftlichen Führung der Praxis zusammenhängenden Dinge nach Maßgabe dieses Vertrages, soweit hierzu nicht eine abweichende Sonderregelung getroffen worden ist. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf Nebentätigkeiten der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die Vertragschließenden werden nur nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamZustimmung untereinander übernommen. Das laufende Pachtjahr be- ginnt Gesellschaftsvermögen der Berufsausübungsgemeinschaft (materielle -Sachanlagevermögen - und immaterielle Werte - Goodwill -) besteht aus dem Praxisvermögen der beiden bislang betriebenen Praxen. Das Sachanlagevermögen wird in einer Inventarliste erfasst. Herr/Frau……… ist zu 60 % und Herr/Frau……. zu 40 % am 1.1Vermögen beteiligt. und endet Herr/Frau ….. hat die Option, aufgrund eines für diesen Fall abzuschließenden gesonderten Vertrages einen weiteren Anteil am 31.12Vermögen der Berufsausübungsgemeinschaft bis zu einer 50 -% igen Beteiligung zu erwerben. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben Von der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin Option kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euroer/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amsie frühestens zwei Jahre nach Beginn der Berufsausübungsgemeinschaft Gebrauch machen.

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Samples: www.kvno.de

Präambel. Die Stiftung setzt sich Mit gegenständlichem Zusatzkollektivvertrag wird die Rechtsanwendung des Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetzes vom 14. Mai 1957, BGBl. Nr. 129 in seiner geltenden Fassung, für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuArbeitnehmer, die Ziele außerhalb des Naturschutzes um- zusetzen und ein Staatsgebietes der Republik Österreich auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertBau- (Arbeits-)Stellen tätig sind, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar istklargestellt. § 3 Der Pachtpreis Schlechtwetterentschädigung Gemäß Bundesgesetz vom 10. Dezember 1982, BGBl. Nr. 639/82, beträgt x Euro/hadie Schlechtwetterentschädigung für Arbeitnehmer auf Bau-(Arbeits)Stellen im Ausland ab 1. Mai 1983 60 Prozent des Xxxxxx, also insgesamt x Euro jährlich (der unter Zugrundelegung der für die Arbeitsstelle geltenden betrieblichen Arbeitszeit ohne Arbeitsausfall gebührt hätte. § 4 Günstigkeitsklausel Bestehende günstigere Regelungen der Schlechtwetterentschädigung für Arbeitnehmer auf Auslandsbaustellen bleiben durch diesen Zusatzkollektivvertrag unberührt. § 5 Wirksamkeitsbeginn Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 1. Mai 1983 in WortenKraft. Wien, am 23. Xxxx 1983 VEREINBARUNG für den Bereich des Kollektivvertrages Bauindustrie und Baugewerbe Leiharbeit: ) Die KV-Parteien vereinbaren nachfolgenden Text als Anhang zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe: „Die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie verpflichten sich, darauf hinzuwirken, dass auf den Baustellen der Mitgliedsfirmen nur Arbeitnehmer Verwendung finden, die in ordnungsgemäßen Arbeitsverhältnisses stehen, wobei die jeweiligen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen sowie kollektivvertraglichen Bestimmungen anzuwenden sind. Die Arbeitskräfte haben Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt, das mindestens einmal im Monat auszuzahlen und schriftlich abzurechnen ist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist amfür die Dauer der Überlassung auf das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche Entgelt Bedacht zu nehmen." Brunn, am 18. April 2001

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Samples: Vereinbarung

Präambel. Die Stiftung setzt sich Wählerinnen und Wähler haben am 25. Xxxx 2001 die Christlich-Demokratische Union Baden-Württemberg und die FDP/DVP Baden-Württemberg erneut mit der Bildung der Landesregierung für die Legislaturperiode von 2001 bis 2006 beauftragt. CDU und FDP/DVP wollen ihre gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Land für weitere fünf Jahre fortsetzen. Wir wollen dem Land eine starke und erfolgreiche Regierung stellen. Der vorliegende Koalitionsvertrag ist unser Fahrplan für die Zusammenarbeit beider Partner und die Fortsetzung des Erfolgskurses für Baden-Württemberg. Unser Ziel ist es nicht, vorausschauend alle Eventualitäten für die kommenden fünf Jahre zu regeln. Das Vertrauen zwischen beiden Partnern ist die Grundlage dafür, dass wir auch auf neue oder unvorhersehbare Herausforderungen flexibel und in gegen- seitigem Einvernehmen die für unser Land richtigen Antworten geben können. Die Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bleibt das vorrangige Ziel unserer gemeinsamen Politik. Wir setzen auf die Leistungsbereitschaft, das Verantwortungsbewusstsein und das Können der Menschen in Baden-Württemberg. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Unternehmern. Der Erhalt unserer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, zu der Industrie, Handel, Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe sowie die Landwirtschaft gehören, bleibt uns ein wichtiges Anliegen. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der Subsidiarität und der Solidarität, zum Vorrang der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, zum ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement, zur kommunalen Selbstverwaltung und zum Aufbau des Staates von unten nach oben. Baden-Württemberg soll auch weiterhin das sicherste Land bleiben, in dem alles getan wird, um Rechtsfrieden und Innere Sicherheit zu gewährleisten. Wir wollen ein familienfreundliches Baden-Württemberg. Wir unterstützen die Jugend und sorgen für eine lebendige Natur faire Partnerschaft der Generationen in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt Baden- Württemberg. Frauenförderung bleibt ein Anliegen der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormRegierungskoalition. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung Zukunftschancen der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz SchleswigMenschen in Baden-Holstein verpachtet dem Pächter die Württemberg stehen im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Mittelpunkt unserer Politik. Bei uns wird niemand ausgegrenzt. Am wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sollen alle teilhaben können. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängertStaat kann und muss die Rahmenbedingungen so gestalten, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf dass die Unternehmen neue und sichere Arbeitsplätze schaffen können: Beste Bildungs- chancen, hochwertige Aus- und Weiterbildung, zukunftsgerichtete Forschung, Förderung der PachtzeitHochtechnologien, also spätestens zum 30.09Stärkung der Selbständigkeit, wirtschaftliche Innovationen, eine moderne Infrastruktur und attraktive Investitionsbedingungen sind der Schlüssel dafür. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wirdDeshalb werden CDU und FDP als Koalitionspartner die neue ”Zukunftsoffensive Junge Generation” energisch vorantreiben und konsequent umsetzen. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksamWir sichern gleichwertige Entwicklungschancen aller Landesteile. Wir wollen den Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs erhalten und fördern. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.150-jährige Bestehen unseres Landes im Jahr 2002 wird dazu einen besonderen Beitrag leisten. Gerade in Zeiten eines weltweit verschärften Wettbewerbs, den wir erfolgreich bestehen wollen, haben die Identifikation mit der eigenen Heimat und endet am 31.12das Miteinander der Menschen einen hohen Stellenwert. eines jeden JahresWir stehen für eine Gesellschaft mit Herz und mit Verstand. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein EinverständnisBaden-Württemberg ist ein starkes Land voller Ideen, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebenChancen und kultureller Vielfalt. Wirtschaftlicher Erfolg, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigungqualifizierte Bildung und Ausbildung, sichere Arbeitsplätze und gutes menschliches Miteinander sollen auch in Zukunft Markenzeichen unseres Landes sein. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden Regierungskoalition will gemeinsam, entschlossen und Mähweiden als mit aller Kraft dafür arbeiten, dass Baden-Württemberg auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnenin Zukunft an der Spitze aller Länder in Deutschland steht. Wir stehen für ein Land, wenn dies aus naturschutzfachlichendas auch in Zukunft Maßstäbe setzt, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenan denen sich andere orientieren: Modern und dynamisch, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/haweltoffen und heimatverbunden, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) menschlich und ist amgerecht.

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Präambel. In dieser Kooperationsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten zwischen AMS und Projektträger zur Umsetzung des Projektes für AMS-Kundinnen und –Kunden geregelt. Sie bildet die Voraussetzung für die Zubuchung von beim AMS vorgemerkten Xxxxxxxxx und Kunden sowie zur allfälligen Zahlung von Leistungen/Beihilfen des AMS (ALG, NH, DLU, KNK) an die TeilnehmerInnen. Davon unberührt bleiben die vertraglichen Vereinbarungen des Projektträgers mit seinem/n Kostenträger/n. Mit Unterfertigung der Kooperationsvereinbarung erklärt der Projektträger, dass das Projekt nachfolgende Bedingungen erfüllt: Die Stiftung setzt sich Ausfinanzierung des Projektes ist sichergestellt. Das vorrangige Projektziel ist die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Arbeitsmarkt. Das wöchentliche Stundenausmaß entspricht den Anforderungen für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein eineinen AMS-Leistungsbezug (ALG-, indem sie die Vielfalt NH-Fortbezug) bzw. der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormBeihilfe „Deckung des Lebensunterhaltes“ (DLU). Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuDienstleistungen sind im Sinne des § 32 Abs 4 AMSG für die TeilnehmerInnen kostenlos. Die Zahlung einer Existenzsicherung für TeilnehmerInnen ist nur zum Zwecke der Vermittlung beim AMS vorgemerkter Personen möglich. Bei einer Vormerkung ohne Vermittlungsauftrag an das AMS bzw. bei eingeschränkter Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 AlVG ist kein Bezug von Leistungen/Beihilfen nach dem AlVG/AMSG möglich. Die Erreichbarkeit der Ansprechpersonen beim Projektträger ist zu den üblichen Geschäftszeiten gewährleistet. Name: Funktion: Tel.: E-Mail: Name: Tel.: E-Mail: Name: Tel.: E-Mail: Name: Tel.: E-Mail: Zielgruppendefinition (z.B. Alter, Geschlecht, berufliche Vorbildung und/oder Erfahrung, mit/ohne Betreuungspflichten / Mobilitätseinschränkungen / gesundheitlichen Einschränkungen etc.): Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme: Anzahl der Plätze für AMS-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer: (davon Frauen) Durchschnittliche Verweildauer der AMS-Teilnehmerinnen und –Teilnehmer im Projekt: [alternativ] Anzahl der AMS-Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auswahlprozedere der TeilnehmerInnen: Inhalte (eventuell Tests): Termine: Dauer von – bis: Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ziele des Naturschutzes um- zusetzen Projekts: Inhalte des Projekts: Projektort: Projektzeitraum: Projektzeiten/Mittagspause: Schließtage: Stunden pro Woche: Zertifikat / Teilnahmebestätigung / Zeugnis: Maßnahmenerfolg (Zielwert): Arbeitsmarkterfolg (Zielwert): Der Projektträger erklärt, dass gemäß der zwischen ihm und ein auf <Kostenträger 1> am XX.XX.XXXX (sowie <Kostenträger 2> am XX.XX.XXXX) geschlossenen Vereinbarung(en) die gewünschte Entwicklung Gesamtkosten des Projektes in der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße Höhe von x ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. XX EUR ausschließlich durch <Kostenträger 1> (sowie <Kostenträger 2> ) getragen werden und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich das Projekt ausfinanziert ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführenVertrag/Die Verträge finden sich als Kopie in der Anlage. Das AMS trifft keine wie immer geartete Verpflichtung, soweit dies ein Entgelt für ihn wirtschaftlich zumutbar istan das AMS bzw. § 3 für AMS-Kundinnen und –Kunden erbrachte Leistungen zu entrichten. Der Pachtpreis beträgt x Euro/haProjektträger nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amdass das AMS im Falle eines gänzlichen oder teilweisen Ausfalls eines anderen Kostenträgers keine Ausfallshaftung für dessen Kostenanteile übernimmt.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich für Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Universität schließen eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einPromotionsvereinbarung ab, indem sie die Vielfalt der Pflanzen um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Formzeitlich transparent zu gestalten. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuPromotionsvereinbarung soll die kontinuierliche Förderung und Beratung der Doktorandin/ des Doktoranden bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die Anforderungen an Betreuer/in und Betreute/n im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Betreuer/in und Promovierende/r erkennen die Inhalte der Vereinbarung als das Fundament des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, die Ziele Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Planung und Durchführung des Naturschutzes um- zusetzen Promotionsvorhabens sollen von den beteiligten Personen so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Die individuelle Lebenssituation der Doktorandinnen und ein auf die gewünschte Entwicklung Doktoranden ist zu berücksichtigen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann hinsichtlich der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die wissenschaftlichen Fragestellung des Dissertationsprojektes, der einzelnen Qualifizierungselemente und der fortzuschreibenden Zeitpläne für regelmäßige Betreuungsgespräche und Sachstandsberichte im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für gegenseitigen Einvernehmen schriftlich geändert und fortgeschrieben werden. Die Promotionsvereinbarung ersetzt nicht die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Annahme als Doktorand. Der Pachtvertrag gilt jeweils Frau/Herr Vorname Nachname als Doktorand(in) geboren am Datum in Ort. Adresse: Straße Hausnr.; PLZ Wohnort. Telefon: Nr.; Handy: Nr.; E-Mail: Klicken Sie hier, um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1Text einzugeben. und endet am 31.12die/der betreuende/n Wissenschaftler/in(nen): 1. eines jeden JahresFrau/Herr Xxxxxxx Sie hier, um Text einzugeben. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis(Erstbetreuer/in) Institut: Klicken Sie hier, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugebenum Text einzugeben. E-Mail: Klicken Sie hier, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist amum Text einzugeben.

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Präambel. Die Stiftung setzt sich Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine lebendige Natur in Schleswig Holstein einden standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, indem sie die Vielfalt nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der Pflanzen dem Wald obliegenden Schutz- und Tiere Erholungsfunktionen sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen FormWaldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazuZielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und ein auf das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die gewünschte Entwicklung Zwecke der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugebenGemeinde zu verwalten (GemO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter Beteiligten verfolgen mit der Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für Landkreis Ludwigsburg zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Städte und Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/Enz, Walheim und der Landkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der auf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am1 S. 1,

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