Privathaftpflichtversicherung Musterklauseln

Privathaftpflichtversicherung für eine Familie 7
Privathaftpflichtversicherung für einen Single 8
Privathaftpflichtversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ConceptIF Pro GmbH Produkt: Private Haftpflichtversicherung CIF4ALL Deutschland - Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.. So kann der Versicherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. - Es ist möglich, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufge- fordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. - Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden, auch wenn gegen Sie noch keine Schadens- ersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Dies um- fasst auch die Übermittlung angeforderter Schriftstücke sowie die umgehende Mitteilung aller gerichtlichen oder behörd- lichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsan- waltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), gegen die Sie auch ohne besondere Aufforderung fristge- recht Rechtsmittel einlegen sollen. Der Prozess wird dann durch uns als Ihr Vertreter geführt und die Kosten übernommen, wobei Sie dem durch den Versicherer eingeschalteten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Privathaftpflichtversicherung. D – Gebäudeversicherung E – 24h-HomeAssistance
Privathaftpflichtversicherung. C.1 Örtliche Geltung‌ Die Versicherung gilt weltweit. Etwaige Einschränkungen sind in den versi- cherten Eigenschaften Art. C6 definiert.
Privathaftpflichtversicherung für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder In der Privathaftpflichtversicherung für eine "Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder" sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen mitversichert:
Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherer für diesen Teil der Bedingungen sind die zeichnenden Mitglieder (Underwriting Members) von Lloyd’s nämlich das Syndikat 2001. Bitte finden Sie nähere Details im Lloyd’s Zertifi at.
Privathaftpflichtversicherung. Was gilt als Versicherungsfall? – Artikel 5 Welche Personen sind versichert? – Artikel 6 Welche Gefahren sind versichert? – Artikel 7 Wann gilt die Versicherung? – Artikel 8 Wo gilt die Versicherung? – Artikel 9 Im Schadenfall Was ist nach einem Schadenfall zu tun? – Artikel 10 Sachversicherung Privathaftpflichtversicherung Die Leistung der Versicherung – Artikel 11 Sachversicherung Privathaftpflichtversicherung Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen Wohnungswechsel – Artikel 12 Wertanpassung – Artikel 13 Wertgrundlagen – Artikel 14 Weitere Vertragsgrundlagen – Artikel 15 Deckungsumfang, Sicherheitsvorschriften Sachversicherung Was ist versichert? – Artikel 1 Versichert sind Zuhause & Glücklich Wohnungsversicherung Deckungsvariante „Premium“ (ZGWP) Fassung 08/2012 Glas- und Vordächer, wenn sie zu den vom Versicherungs- nehmer benützten Räumen gehören. Vorgenannte Verglasung ist auch dann versichert, wenn sie aus Kunststoff ist; ▪ Eigentumsanteile von Antennenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstück; ▪ Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck (auch unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren aus Edelmetall, Briefmarken- und Münzensammlungen je nach vereinbarter Verwahrungsart; ▪ Haustiere; ▪ In der Feuerversicherung: Kraftfahrzeuge die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, stehen. ▪ Nebenkosten, das sind entstehende Kosten nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall, sofern diese die versicherten Sachen betreffen, und zwar - Aufräumungs-, Feuerlösch-, Schutz- und Reinigungskos- ten - Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und Schutzkos- ten, das sind unvermeidbare Kosten, die dadurch entste- hen, das zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung beschädigter versicherter Sachen andere (auch nicht versicherte) Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. sowie - Kosten für Transporte zur nächsten gestatteten Ablage- rungsstätte einschl. notwendiger Entsorgungsmaßnah- men (Untersuchung und Behandlung des Abfalls) und Deponierung. Entstehen Nebenkosten für Erdreich oder für versicherte Sa- chen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles konta- miniert waren (Altlasten), so werden nur jene Kosten er- setzt, die den für die Beseitigung der Altlasten erforderli- xxxx Xxxxxx übersteigen. ▪ der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, der im Eigen- tum des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in...
Privathaftpflichtversicherung. Für einen Versicherungsfall ist die Leistung des Versicherers mit der vereinbarten Höchsthaftungssumme begrenzt. Für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusam- men steht die vereinbarte Höchsthaftungssumme maximal dreimal zur Verfügung. Im Schadenfall wird die Leistung der Versicherung um den auf der Polizze ersichtlichen Selbstbehalt gekürzt, sofern in diesen Bedingungen bzw. Klauseln kein abweichender Selbstbehalt angeführt ist. Wir übernehmen: ▪ Die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sach- schadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzufüh- ren ist, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes erwachsen. Soweit die Versicherung neben Schadenersatzverpflich- tungen des Versicherungsnehmers selbst auch Schaden- ersatzverpflichtungen anderer Personen umfasst, sind al- le in dem Versicherungsvertrag bezüglich des Versiche- rungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf die- se Personen sinngemäß anzuwenden; sie sind neben dem Versicherungsnehmer im gleichen Umfang wie die- ser für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. ▪ Die Kosten der Feststellung und Abwehr (auch vor Ge- richt) einer von einem Dritten behaupteten Schadener- satzverpflichtung, und zwar auch im Falle eines unbe- rechtigten Anspruches. Diese Kosten werden auf die Höchsthaftungssumme angerechnet. Hat der Versicherungsnehmer Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Höchsthaf- tungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis- tungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleiben- den Restbetrag der Höchsthaftungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Höchsthaftungssum- me bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente er- stattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem Zweck auf Grund der Sterbetafel 1990/92 für Österreich oder einer neueren an deren Stelle tretenden und von der „Statistik Austria“ veröffentlichten Rententafel und eines Zinsfußes von jähr- lich 3 % ermittelt. Hinweis: Ob für einen Schaden gehaftet wird und ob daneben auch eine Mitschuld des Geschädigten besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Die Tatsache allein, dass ein Schaden eingetreten ist, muss noch nicht bedeuten, dass es dafür auch...