Private Risiken Musterklauseln

Private Risiken. Für alle nachfolgend genannten Risiken stehen insgesamt ausschließ- lich die folgenden separaten Versicherungssummen zur Verfügung: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden - 500.000 EUR für Vermögensschäden Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjah- res beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. Die Haftpflichtversicherung für Private Risiken besteht längstens bis zum Ausscheiden aus den Diensten des versicherten Betriebs. Für alle Privaten Risiken gelten die Versicherungsbedingungen für den SV Privatschutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT).
Private Risiken. 10.1 Mitversichert ist als Privatperson die gesetzliche Haftpflicht des 10.1.1 des Versicherungsnehmers; 10.1.2 des Altenteilers/der Altenteilerin. 10.2 Der Versicherungsschutz besteht als Familiendeckung und richtet sich nach den Vereinbarungen im Versicherungsschein oder Nach- trägen und den dort aufgeführten Klauseln, Bedingungen und Bedin- gungsheften für private Risiken. 10.3 Für die Mitversicherung weiterer privater Risiken ist eine besondere Vereinbarung erforderlich.
Private Risiken. Hinweis: Versicherungsnehmer dieser Privat-Haftpflichtversicherung ist der Inhaber des im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung versicherten Unternehmens, bei Gesellschaften der gesetzliche Vertreter. Verfügt das versicherte Unternehmen über mehrere Inhaber bzw. mehrere gesetzliche Vertreter, dann werden diese Personen so behandelt, als wenn für jede von ihnen ein gesonderter Privat-Haftpflichtver- sicherungsvertrag bestehen würde. Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen Best-Leistungs-Garantie
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  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Risiko Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.