Common use of Pflichten des Mieters Clause in Contracts

Pflichten des Mieters. (1) Der Mieter hat Schlüssel und sonstige Zugangsmedien sorgfältig aufzubewahren und bei Vertragsende zurückzugeben. Ein Verlust ist der Bank unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat für alle Kosten aufzukommen, die dadurch entstehen, dass ihm die Schlüssel abhandengekommen sind. Gleiches gilt, wenn durch sein Verschulden das Schloss, andere Teile des Schrankfachs oder die Schlüssel unbrauchbar geworden sind und erneuert werden müssen.

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