Bedingungen Und Auflagen Musterklauseln

Bedingungen Und Auflagen. 1. Der Veranstalter hinterlässt die Schlosskirche nach der Veranstaltung in sauberem Zustand, so wie er die Schlosskirche vorgefunden hat.
Bedingungen Und Auflagen. Betreffend Schlüsselübergabe und Detailbesprechung nehmen Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Hauswart, Xxxxxx Xxxxxxx, Tel. 000 000 00 00 (während Arbeitszeiten), Kontakt auf. Unverbindliche Besichti- gungen können ebenfalls mit ihm abgemacht werden. Öffentliche Parkplätze können mit der Saalvermietung nur in beschränkter Anzahl beim Gemeindehaus an- geboten werden (ca. 90 Plätze). Zusätzliche Parkplätze stehen bei vorheriger Vereinbarung beim Einkaufszen- trum Markthof zur Verfügung. Ansprechperson ist Xxxx Xxxxxx X. Meier, Xxxx Xxxxxxxx AG, Tel. 000 000 00 00. Die Wirtebewilligung ist für öffentliche Anlässe wie z. B. Turnerabende, Theateraufführungen, Ausstellungen, usw. rechtzeitig vor dem Anlass bei der Gemeindekanzlei einzuholen. Brandschutzkontrolle: Werden die Räumlichkeiten dekoriert, muss das Merkblatt "Dekorationen" berücksich- tigt werden. Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Brandschutzbeauftragter der Gemeinde Obersiggenthal wird die erforderli- che Brandschutzkontrolle durchführen. Dem Mieter werden dafür zusätzlich CHF 120.00 in Rechnung gestellt. Rücktrittsvorbehalt: Lokalitäten der Gemeinde Obersiggenthal werden nur an Gruppierungen vermietet, die sich an die rechtsstaatliche Ordnung halten. Ausdrücklich ausgeschlossen sind extreme Organisationen jegli- cher Art und Ausrichtung. Der Vermieter hat das Recht, sofort und ohne Kostenfolge, vom Mietvertrag zurück- zutreten, wenn festgestellt wird, dass dem Gesuchformular unwahre oder irreführende Angaben gemacht worden sind. Eine Untervermietung der Räume/Anlagen ist nicht gestattet. CHF 100.00. Bei späteren Annullationen werden keine Kosten zurückerstattet, d.h. die gesamte Benützungsge- bühr wird zur Zahlung fällig (Benutzungsreglement, Ziffer 3.5). Erdgeschoss Saal und Foyer 480 P. Erdgeschoss Tische und Stühle für 480 X. Xxxxxxxxxxxxx 3 Mehrzweckräume 120 X. Xxxxxxxxxxxxx Tische und Stühle für 120 P. Belegung ganze Anlage, max. 600 P. Das Mobiliar des Untergeschosses kann aus technischen Gründen nicht im Erdgeschoss verwendet werden. Quellensteuern sind für im Ausland wohnhafte Musiker, Künstler, Referenten und Sportler abzurechnen. Das Formular muss beim Kant. Steueramt, Sektion Spezialsteuern, Quellensteuern, Telli-Hochhaus, 5004 Aarau (Tel. 000 000 00 00, Fax 000 000 00 00 oder xxx.xxxxxxx.xx.xx) bezogen werden. Auskunft erteilt auch das Steueramt Obersiggenthal (Tel. 000 000 00 00). Werden Musiker, Künstler, Referenten oder Sportler mit Wohnsitz im Ausland beschäftigt (darunter fallen auch Schwe...
Bedingungen Und Auflagen. 15.3.1 Das Niederschlagswasser darf keine für das Gewässer schädlichen Konzentrationen an Giftstoffen sowie keine mit dem Auge wahrnehmbaren Schwimmstoffe oder Öl- schlieren aufweisen.
Bedingungen Und Auflagen. In dem Rahmenvertrag hat der Fonds mit der Bank für die Garantiegewährung und für die Laufzeit der Stabilisierungsmaßnahmen eine Reihe von Bedingungen und Auflagen vereinbart. Allgemeine Bedingungen und Auflagen betreffen solche zur Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung, zur Geschäftspolitik der Bank, zur Umsetzung eines Maßnahmenplans für die Europäische Kommission und zu einem Werbeverbot. Besondere Bedingungen und Auflagen für die Garantiegewährung betreffen solche zu den Vergütungssystemen der Bank und den Vergütungen der Geschäftsleiter der Bank sowie zu Dividenden. Weitere Bedingungen und Auflagen betreffen Überprüfungs-, Berichts- und Informationspflichten der Bank, Informations- und Prüfungsrechte des Fonds und des Bundesrechnungshofs sowie die Pflicht zur Abgabe dieser Verpflichtungserklärung. Änderungen der Bedingungen und Auflagen sowie weitere Bedingungen und Auflagen sind nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrages vorbehalten. Dies vorausgeschickt verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Fond nach Maßgabe des Rahmenvertrags und der im Zusammenhang damit geschlossenen oder noch abzuschließenden Verträgen insbesondere zu den im Folgenden angeführten Maßnahmen, Bedingungen und Auflagen. Inhalt und Umfang der von dieser Erklärung umfassten Verpflichtungen bestimmen sich nach dem Rahmenvertrag. Jeder Geschäftsleiter bestätigt dem Fonds, dass die Bank (auf Gruppenebene) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Rahmenvertrages angemessen kapitalisiert ist, d.h. nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrages über eine Mindestkernkapitalquote nach § 10 Abs. 2a KWG des in § 2 Abs. 6 Satz 2 SolvV genannten Nenners der Gesamtkennziffer sowie über eine nach Maßgabe des Rahmenvertrages näher bestimmte Liquiditätskennzahl im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 LiqV (Laufzeitband 1) verfügt. Reduziert sich während der Laufzeit des Rahmenvertrages das Kernkapital der Bank (auf Ebene des Einzelinstituts zu irgendeinem Zeitpunkt oder auf Gruppenebene an einem Stichtag für die Quartalsberichterstattung) nach § 10 Abs. 2a KWG auf weniger als die im Rahmenvertrag näher bestimmte Mindestkernkapitalquote des in § 2 Abs. 6 Satz 2 SolvV genannten Nenners der Gesamtkennziffer und/oder reduziert sich die nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrages bestimmte Liquiditätskennzahl, so hat die Bank den Fonds hierüber unverzüglich zu informieren und unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die geforderte, im Rahmenvertrag bestimmte Mindestkernkapitalquote des in § 2 Abs. 6 Sat...
Bedingungen Und Auflagen. Die vorgegebene zulässige Personenzahl von maximal 50 Personen darf nicht überschritten werden. Der Mieter trägt hierfür die Verantwortung. Bei der Abnahme müssen alle Räume, insbesondere die Toiletten und Küchenräume feucht gewischt und die Böden trocken sein. Das Geschirr muss gespült sein. Ggf. muss der Gehweg gefegt werden (Zigarettenkippen …). Evtl. Mängel werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Angefallener Müll ist vom Mieter zu entsorgen. In allen Räumen ist das Rauchen verboten.
Bedingungen Und Auflagen. 1. Der Vertragspartner übernimmt gegenüber den Museen der Stadt Wien die Haftung für alle aus Anlass der Dreharbeiten am (beweglichen oder unbeweglichen) Eigentum der Museen der Stadt Wien entstehen- den Schäden und verpflichtet sich ausdrücklich zu deren Ersatz. Die Durchführung der Dreharbeiten und aller damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Antragstellers und der von ihm herangezogenen Personen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Museen der Stadt Wien schad- und klaglos zu halten, falls die Museen der Stadt Wien von Dritten wegen Personen- oder Sachschä- den, die auf die Dreharbeiten zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden sollten.
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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.