Common use of Pflichten des Mieters Clause in Contracts

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwenden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

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Samples: www.sound-patrol.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtetunter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb des Mietgegenstandes verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsacheden Mietgegenstand nur am vereinbarten Standort in betriebsgewöhnlicher Verwendung zu dem jeweils vorgesehenen Zweck des Mietgegenstandes unter Wahrung der erforderlichen Sorgfalt einzusetzen. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand beim Transport ordnungsgemäß zu sichern und allen behördlichen Vorschriften entsprechend Genüge zu tun.Sollte sich der vereinbarte Verwendungsort des Gerätes verändern, einschließlich sämtlichen Zubehörs, ist unverzüglich der Vermieter zu verständigen Die Bedienungs- und Serviceanleitung des Geräteherstellers ist einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet Betriebsflüssigkeiten täglich zu überprüfen und gegebenenfalls kostenlos lt. Betriebsanleitung aufzufüllen. Der Mieter verpflichtet sich nur geschultes und mit der Bedienungsanleitung des Mietgegenstandes vertrautes Personal bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfender Verwendung des Mietgegenstandes einzusetzen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglichfür den Mietgegenstand ein Befähigungsnachweis notwendig, so ist der Mieter verpflichtetverpflichtet ausschließlich jenes Personal einzusetzen, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführenwelches im Besitz des erforderlichen Befähigungsausweises ist. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist Verfügt der Mieter verpflichtetüber kein solches Personal, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt so hat er dies Kleinheider vor Vertragsbeginn entsprechend mitzuteilen. Sind für den Einsatz des Mietgegenstandes behördliche Genehmigungen erforderlich, so hat diese der Mieter zu gebenbesorgen und Kleinheider diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Die Mietsache Der Mietgegenstand ist vor Feuchtigkeit Witterungseinflüssen oder Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen. Der Einsatz Die Zufahrtsmöglichkeit und die Absicherung der MietsacheArbeitsstelle fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters. Das Gerät ist vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Die vorgeschriebenen Service-und Wartungsarbeiten sind auf Kosten des Mieters termingerecht durchzuführen. Eine Betankung und der Betreib des Mietgegenstandes mit Biodiesel, Rapsöl und /oder Heizöl ist, wenn nicht anderes mit Kleinheider schriftlich vereinbart ist, dem Mieter strengstens untersagt. Schäden, welche durch falsche oder derer Teilenicht genehmigte Kraftstoffe am Motor oder Einspritzanlage entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Dem Mieter ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetes untersagt den Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung von Kleinheider an Dritte weiterzugeben. Wird der Mietgegenstand gestohlen oder geht unter, so hat der Mieter Kleinheider noch am selben Tag schriftlich über den Diebstahl oder den Untergang zu informieren. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenim Fall des Diebstahls zur sofortigen polizeilichen Anzeige verpflichtet. Der Mieter ist nicht berechtigtverpflichtet alle zur Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu setzen und alles zu unternehmen um Nachteile von Kleinheider abzuwehren. Wird der Mietgegenstand während der Dauer des Mietvertrages durch Organe der Justiz wegen Exekutionsverfahren gegen den Mieter gepfändet, Kabel so hat der Mieter Kleinheider noch am Tag der Pfändung schriftlich von der Pfändung in Kenntnis zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Mietesetzen. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung alle Kosten der gerichtlichen oder außergerichtlichen Maßnahmen und Interventionen von Kleinheider, die zur Nutzung der Mietsache Sorge Beseitigung des Dritteingriffes notwendig oder zweckmäßig sind, zu tragenersetzen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat Unterlässt der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbarrechtzeitige Verständigung des Vermieters, ohne dass haftet er für alle daraus resultierenden nachteiligen Folgen, zumindest aber für einen pauschalierten verschuldensunabhängigen Schadenersatzbetrag in der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenHöhe von EUR 10.000,-.

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Samples: www.kleinheider.at

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Mietsache, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu überprüfenunterrichten. Ist die Überprüfung Unterlässt der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglichMieter diese Meldung, so ist stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführenvertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Die Mietsache Ferienwohnung dient reinen Wohnzwecken und ist pfleglichkein Veranstaltungsraum, nach Herstellerangabenwie Gaststätte, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestelltDiskothek, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützenetc. Der Einsatz der MietsacheAufenthalt von Personen, oder derer Teiledie nicht bei uns gebucht haben, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwenden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenunserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.

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Samples: www.ferienwohnung-zornheim.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf den Mietgegenstand nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz vereinbarten Ort sowie für vertraglich vorgesehene Arbeiten einsetzen. Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An- und Einbauten, sowie dessen Verbindung mit anderen Gegenständen sind dem Mieter ohne schriftliches Einverständnis des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetVermieters ausdrücklich untersagt. Der Mieter ist nicht berechtigtjedenfalls verpflichtet, Änderungen - den Mietgegenstand gemäß der ausgehändigten Betriebsanleitung in Gebrauch zu nehmen und zu warten sowie ausschließlich bestimmungs- und sachgerecht zu verwenden, vor jeglicher Überbeanspruchung zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung, Servicearbeiten und die notwendige Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen; - zum Betrieb des Mietgegenstandes einwandfreie Betriebsmittel (z.B. Treibstoff) zu verwenden; - den Mietgegenstand gemäß Punkt 13. ordnungsgemäß zu versichern; - sämtliche Mitarbeiter vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes ordnungsgemäß und ausreichend in dessen Verwendung einzuweisen und einzuschulen; - etwaige Inspektionen dem Vermieter rechtzeitig anzuzeigen und den Mietgegenstand zur Durchführung von Inspektionsarbeiten durch den Vermieter nach Absprache bereitzustellen; - sämtliche notwendigen Instandsetzungsarbeiten ausschließlich auf eigene Kosten und durch den Vermieter vornehmen zu lassen; - den Mietgegenstand nach Gebrauch an der Mietsache vorzunehmeneinem sicheren, geschlossenen Ort zu verwahren und bestmöglich vor einem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen; er darf - Dritten weder Rechte an dem Mietgegenstand einzuräumen, noch Rechte aus dem Mietverhältnis abzutreten; insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendendie Untervermietung sowie jegliche (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe des Mietgegenstandes sind dem Mieter ausdrücklich untersagt. Der Mieter ist nicht berechtigtSofern von dritter Seite auf den im Eigentum des Vermieters stehenden Mietgegenstand behördlich oder gerichtlich Zugriff verübt wird (Pfändung, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigtVerwahrung, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbarBeschlagnahme, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hatetc.), ist der Mieter verpflichtet, den Mangel Vermieter hiervon unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes unter Xxxxxxx sämtlicher darauf bezughabender Verfügungen und Unterlagen zu verständigen. Der Mieter hat alle Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Maßnahmen und Interventionen zur tragen, die zur Beseitigung des Eingriffes notwendig werden. Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Verständigung des Vermieters, so haftet er uneingeschränkt für alle nachteiligen Folgen. Beschädigungen, Verlust oder der Untergang des Mietgegenstandes sind dem Vermieter unter Nachweis einer allfälligen behördlichen Anzeige wegen Diebstahles oder vorsätzlicher Sachbeschädigung unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat Sofern der Mieter den üblichen Marktpreis derartige Vorkommnisse zu erstattenvertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten für die Behebung der Beschädigung bzw. Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises eines gleichwertigen Gerätes zu leisten. Der Mieter ist zur Zahlung der offenen Mietzinszahlungen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet und hat alle sonstigen vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.

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Samples: www.cms-bitforbit.com

Pflichten des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtetwird den Einsatz des von uns vermieteten Betonfördergerätes in seinem Geschäftsbereich sorgfältig planen, insbesondere die Mietsachevon uns angebotene Leistung hinsichtlich Quantität, einschließlich sämtlichen Zubehörs, Qualität und Zeiteinsatz und des Fördergutes (Beton) fachkundig überprüfen (Bedarfsanforderung) und seine technischen Leistungsanforderungen an das anzumietende Betonfördergerät angeben. In Zweifelsfällen oder bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist Unklarheiten wird der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis uns im Mietvertrag gestattetHinblick auf den Einsatz des ihm vermieteten Betonfördergerätes informieren und etwaige Zweifelsfragen mit uns abklären. Der Mieter ist nicht berechtigtfür die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben bei Abruf des vermieteten Betonfördergeräts oder bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Qualität und der Menge des zu fördernden Betons allein verantwortlich, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenÜbermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. 2. Der Mieter ist nicht berechtigt, Kabel durch das Betonfördergerät zu zerschneiden fördernde Xxxxx wird von dem Xxxxxx eigenverantwortlich konfiguriert und bereitgestellt. Eine Überprüfung der Bedarfsanforderung des Mieters oder Stecker seines Auftraggebers – auch hinsichtlich Qualität und Eignung des zu entfernen oder auszutauschenfördernden Betons – durch uns erfolgt nicht. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete3. Der Mieter hat uns einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung entgegenstehende Umstände – insbesondere eine nicht rechtzeitige Fertigstellung von Vorgewerken oder eine auch nur temporäre Unzugänglichkeit der Baustelle – unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. 4. Mit dem Eintreffen des Betonfördergerätes an dem von dem Mieter bestimmten Aufstellungsort (Vermietung mit Bedienpersonal) bzw. mit Übergabe des Betonfördergeräts an den Mieter (Vermietung ohne Bedienpersonal) gelangt das Gerät in die Obhut des Mieters (Gefahrenübergang). Der Mieter hat das Betonfördergerät pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der zweckgerechte Einsatz des von uns überlassenen Betonfördergerätes fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter hat darüber hinaus für eine störungsfreie Stromversorgung den Auf- und Abbau des Betonfördergeräts und zur Nutzung Gewährleistung einer maximalen Förderleistung ausreichend Personal bereitzustellen. Der Auf- und Abbau des Betonfördergerätes ist nach Anleitung durch unser Bedienpersonal durchzuführen. Der Mieter hat ferner in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Mietsache Sorge Rohrleitungen durch unser Bedienpersonal bereitzuhalten. 5. Der Mieter hat sich unverzüglich nach Eintreffen des Betonfördergerätes am Aufstellungsort (Vermietung mit Bedienpersonal) bzw. mit Übergabe des Betonfördergeräts an den Mieter (Vermietung ohne Bedienpersonal) davon zu tragenüberzeugen, dass dieses ohne sichtbare Schäden ist. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen Etwaige Beschädigungen an dem Gerät hat uns der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Etwaige Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, Funktionsstörungen an dem vermieteten Betonfördergerät hat uns der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenunverzüglich mitzuteilen.

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Samples: www.dyckerhoff.com

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich Xxxx und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, Fahrten bei schlechter Sicht und Nachtfahrten sind zu unterlassen, der Aufenthalt auf dem Dach des Floßes während der Fahrt ist verpflichtet, die Mietsache, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfennicht gestattet. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch Bei angesagten dauerhaften Windstärken über 5 Bft. den schützenden Hafen oder eine gleichwertige Ankerbucht nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetverlassen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen verpflichtet sich • sich am ersten Miettag pünktlich zur vereinbarten Zeit an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenStation einzufinden, oder andernfalls den Mitarbeiter vor Ort telefonisch über etwaige Verspätungen zu informieren. Der Mieter ist nicht berechtigt• das Floß am letzten Miettag bis spätestens 10 Uhr oder 18 Uhr (oder siehe Mietvertrag) am Ausgangsstützpunkt in einwandfreiem, Kabel gereinigtem und aufgeklartem Zustand zur Rücknahme bereitzuhalten • Beanstandungen am Floß unverzüglich beim Stützpunkt anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu zerschneiden vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen • die Betriebsstoffe wie Benzin und Petroleum werden nach Verbrauch bei Rückgabe des Floßes abgerechnet. • Floßzustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar sind jeweils bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen und mit Unterschrift zu bestätigen. Auf Schäden an Floß oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen Inventar hat der Mieter einzustehenspätestens bei Abgabe des Floßes hinzuweisen, bei Verschweigen kann er auch nachträglich dafür haftbar gemacht werden. Wird die Mietsache unbrauchbarBei Schäden, ohne dass Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen (Diebstahl, etc.) ist unverzüglich telefonisch der Xxxxxx den Mangel Vermieter zu vertreten hatbenachrichtigen. Bei Schaden am Floß oder an Personen ist eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes oder der Polizei zu sorgen. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen ist das Floß mit der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigeneigenen Leine abzuschleppen oder abschleppen zu lassen. Die Mietsache Es ist keine Vereinbarung über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. Oder es ist in sauberemUfernähe vor Anker zu gehen, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugebenum die Ankunft des Mitarbeiters der TreibGuT GbR vor Ort zur Reparatur an Bord, abzuwarten. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene TeileGegebenenfalls ist unverzüglich zum Stützpunkt zurückzukehren, einschließlich Kleinteilzubehörum eine Reparatur zu ermöglichen. Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vermieter. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, hat werden vom Vermieter bei Vorlage der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenquittierten Rechnung zurückerstattet.

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Samples: flossverleih-treibgut.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachedas eingelagerte Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das laufende Gut, einschließlich sämtlichen ZubehörsMasten, Persenninge etc. sind so zu befestigen, dass auch bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Ist die Überprüfung widrigen Witterungsverhältnissen Beschädigungen der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich Betriebsanlagen von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetceelmarine sowie anderer Boote/Fahrzeuge ausgeschlossen sind. Der Mieter ist nicht berechtigtverpflichtet, Änderungen an während der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenDauer des Nutzungsverhältnisses eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 1.500.000,-- für Personen und/oder Sachschäden, sowie Vermögenschäden bis € 50.000,-- zu unterhalten und deren Bestehen auf jederzeitiges Anfordern des Lagerbetreibers nachzuweisen. Der Mieter ist nicht berechtigtverpflichtet, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschenwährend des Nutzungsverhältnisses von ceelmarine unverzüglich und unaufgefordert jede Veränderung des Eigentums und der Rechte an den eingebrachten Sachen schriftlich anzuzeigen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigtverpflichtet, während der Dauer der Lagerung an Bord des Fahrzeuges keine feuergefährlichen Stoffe, wie insbesondere Treibstoff, Gasflaschen, Munition oder Farben etc. zu lagern. Der Nutzer hat loses Inventar unter Verschluß zu halten und gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Masten, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringenim Winter an Deck des Bootes gelagert werden, dürfen vorn und hinten jeweils nicht mehr als 1,50 m über die Schiffsabmessungen herausragen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hatSollten längere Masten gelagert werden, ist der Mieter verpflichtetein Mastenlager zu nutzen. ceelmarine übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Lagerung. Zur Reinigung des Fahrzeuges insbesondere von Booten beim Unterwasserschiff, den Mangel unverzüglich anzuzeigenist das Erdreich mit Planen abzudecken, Muscheln, sonstige Anhaftungen und das Waschwasser sind aufzufangen. Es dürfen keinerlei Schadstoffe über die Oberflächenentwässerung in Gewässer oder Erdreich gelangen. Die Mietsache aufgefangenen Schadstoffe sind über Sondermüllbehältnisse zu entsorgen. Die Verwendung von Unterwasseranstrichen (Antifoulings), in denen Tributylzinn (TBT) enthalten ist, ist verboten. (Hinweis: Lt. Chemikalienverbotsverordnung werden Gewässerverunreinigungen mit bis zu mehrjähriger Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.) Lagerböcke, Trailer und Boote müssen vom Eigentümer oder seinem Beauftragten termingerecht zu dem von ceelmarine vereinbarten Terminen und Standorten bereitgehalten werden. Das Arbeiten mit Feuer an und auf den Fahrzeugen ist aus Gründen des Feuerschutzes nicht erlaubt. Fremde Handwerker bzw. mit Unterhaltungsarbeiten betraute Personen haben sich bei ceelmarine anzumelden. Bei Arbeiten an Fahrzeugen ist auf die in sauberemder Nachbarschaft stehenden Boote Rücksicht zu nehmen, einwandfreiem Zustand damit Belästigungen bzw. Schäden vermieden werden. Schweiß-, Schleif- und geordnet zurückzugebenLötarbeiten und andere feuergefährliche Arbeiten sind grundsätzlich verboten und dürfen nur in den dafür vorgesehenen Werkstätten am Gelände erfolgen. Für verbrauchte Ersatzkraftstoff darf nicht gelagert werden. Genehmigungen bedarf es insbesondere auch für das Lagern von Motoren, Tanks, Batterien, Munition, Treibstoff oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattensonstigen feuergefährlichen Stoffen.

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Samples: ceelmarine.com

Pflichten des Mieters. Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln, er ist verpflichtet, die Mietsachealle Schäden unverzüglich dem Hausverwalter vor Ort mitzuteilen. Entstandene Schäden (z.B. an technischer Ausstattung, einschließlich sämtlichen ZubehörsMöbeln, Teppichen, Wänden, Inventar etc.) müssen bezahlt werden, ggf. wird der Betrag mit der Kaution verrechnet. Bereits bei Übernahme auf Vollständigkeit Ankunft festgestellte Schäden und Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglichMängel müssen dem Hausverwalter vor Ort innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, so ist ansonsten haftet der Mieter verpflichtetfür die Schäden. Bei Störungen oder Problemen verpflichtet sich der Mieter, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführenumgehend das örtliche Hausmanage- ment zu verständigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die Mietsache ist pfleglichGleichzeitig verpflichtet sich der Mie- ter, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetRahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell ent- standenen Schaden möglichst gering zu halten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf Bei Anwesenheit von Nichtschwimmern (insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwenden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxxkleiner Kinder) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigenSicherheitszaun um den Pool aufzustellen. Die Mietsache Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für direkte oder indirekte Sach- oder Körperschäden beim Mieter oder Dritten. Der Mieter hat jederzeit dem Personal von Pool- und Gartenservice sowie den Bootsbetreuern freien Zugang auf die Terrasse, in den Garten sowie zum Bootsdock und Bootslift zu gewähren. Ebenso gestattet er – auch in seiner Abwesenheit - der Hausverwaltung, dem Reinigungspersonal sowie Handwerkern, die dringend notwendige Reparaturarbeiten ausführen müssen, den Zugang zu allen Bereichen des Grundstücks und des Hauses. Hierdurch evtl. entstehende vorübergehende Be- einträchtigungen (Lärm, Schmutz, nicht zu nutzende Einrichtungen des Mietobjektes) führen zu keiner Mietminderung. Der Mieter ist zur Sauberhaltung des Mietobjektes verpflichtet und hat dieses am Abreisetag in sauberemei- nem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Küchenutensilien, einwandfreiem Zustand Geschirr, Bestecke, Gläser usw. sowie Backofen und geordnet zurückzugebenGrill gehören nicht zum Umfang der Endreinigung. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung durch den Mieter, wird diese gegen separate Berechnung durchgeführt. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teiledie Einhaltung der Pass-, einschließlich KleinteilzubehörVisa-, hat Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Mieter den üblichen Marktpreis selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu erstattenseinen Lasten.

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Samples: www.florida-traumvilla.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten sowie die Mietsache, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzuge- ben. Im Übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen: So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigungen des Ge- brauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er garantiert vor allem, dass der Vermieter den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit Schwerstlast- wagen unbehindert befahrbaren, sicheren Anfuhrweg und Aufstellungsort voraus. Ferner garantiert er die sichere För- derung, insbesondere, dass Bau-, Schalungs- und Gerüst- teile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden aus Garantie. Des Weiteren hat der Mieter für uns kostenlos einen Was- seranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von fachkundigem Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal aufgestelltbereitzuhalten, bedient das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und abgebaut werdenAbbau der vermieteten Sache ausreicht sowie eine maxi- male Förderleistung gewährleistet. Schließlich hat er in aus- reichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitun- gen und Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahr- zeugen sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzuhalten. Erbringt der Mieter die o. g. Vo- raussetzungen nicht, dürfen wir unsere Leistung zurückbe- halten oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Mietsache darf nur wettergeschützt Be- seitigung von durch die Vertragserfüllung verursachter Ver- schmutzungen, insbesondere an Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist Kanalisation übernimmt der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetallein. Der Mieter ist nicht berechtigtgarantiert ferner, Änderungen an dass die zu fördernde Sache mit der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenüberhaupt förderbar ist und deren Anforde- rungen entspricht. Der Mieter ist nicht berechtigtDie Folgen unrichtiger und/oder unvoll- ständiger Angaben bei Abruf trägt der Mieter. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat den der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtetso hat dieser uns so zu stellen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenwie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.

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Samples: www.thermaton.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtetverpflichtet sich, ausschließlich die für KfZ gekennzeichneten Stellplätze zu nutzen. Behinderten- oder Frauenparkplätze sind für diese Nutzergruppen entsprechend frei zu halten. Stellplätze, die Mietsacheals Frauenstellplätze gekennzeichnet sind, einschließlich sämtlichen Zubehörsdürfen nur von allein fahrenden Frauen bzw. von Frauen in Begleitung anderer Frauen oder Kindern genutzt werden. Ansprüche jeglicher Art werden durch die Bereitstellung dieser Parkplätze nicht begründet. Das Fahrzeug ist auf dem markierten Platz so abzustellen, bei Übernahme dass auf Vollständigkeit den benachbarten Stellplätzen das Ein- und Funktionstauglichkeit Aussteigen jederzeit ungehindert möglich ist. Das Fahrzeug kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten wird für das Freischließen eine Gebühr von 50,00 € erhoben. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Bei einer Einstelldauer von länger als einer Woche ist die VSR berechtigt, eine angemessene Teilzahlung auf den Mietpreis zu überprüfenverlangen Der Mietpreis errechnet sich für jeden belegten Einstellplatz nach der ausgehängten Preistabelle, bzw. Ist der Tafel an der Einfahrt. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem KfZ zu begeben und die Überprüfung Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Sämtliche Hilfsmittel (Magnetkarten, etc. ) die der Mieter zur Bedienung der Parkraumbewirtschaftungsanlagen erhält, sind sorgfältig aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich, die durch Verlust oder Beschädigung entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei Verlust des Parktickets ist der Mietpreis für einen Tag zu zahlen, es sei denn, der Mieter kann einen Nachweis über die tatsächliche Aufenthaltsdauer erbringen. Über den Rufknopf am Kassenautomat kann ein Ersatzticket angefordert werden. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere sicherzustellen, dass das Abstellen des KfZ nicht möglich, so gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und /oder Rechte Dritter verletzt. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die VSR unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache über Probleme im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs zu informieren und ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwenden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung die VSR von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenAnsprüchen Dritter freizuhalten.

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Samples: www.stadtwerke-rheine.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter Kofahl-Reisen hat die Pflicht das beauftragte Mietomnibusunternehmen über Art und Umfang der zu befördernden Personengruppe zu unterichten. In seiner Funktion als vermittelndes Unternehmen von Mietomnibusaufträgen überträgt das Unternehmen die Pflichten 5.3 - 5.5 seines Auftraggebers (Mieters) an den durch das Unternehmen Kofahl-Reisen beauftragten Vermieter. Ansprüche seitens des Vermieters, die aus der Verletzung der Punkte 5.3 - 5.5 entstehen, können nur gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber (Mieter) geltend gemacht werden. Dazu ist das Unternehmen Kofahl-Reisen sofort per Telefon zu unterrichten. Der Mieter sowie die von ihm betreuten Personen haben den erforderlichen sachlich gebotenen Anweisungen des/der Busfahrers/in Folge zu leisten. Das gilt vor allem hinsichtlich sicherheits- und ordnungsbezogener Anweisungen. Der Mieter ist verpflichtet, für die MietsacheEinhaltung der Ordnung und ein entsprechendes Verhalten seiner Fahrgäste zu sorgen, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit insbesondere Beschädigungen und Funktionstauglichkeit zu überprüfenMissbrauch der Fahrzeugeinrichtungen oder auch Verunreinigungen auszuschließen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen. Die Mietsache ist pfleglich, nach Herstellerangaben, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwenden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigt, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen Insbesondere hat der Mieter einzustehenFahrgäste nach schweren Verstößen abzumahnen und bei Fruchtlosigkeit der Abmahnung von der weiteren Beförderung auszuschließen. Wird die Mietsache unbrauchbarWerden schwerwiegende Störungen der in Ziff. 5.2 genannten Art nach erfolgloser Abmahnung des Vermieters oder seines Personals nicht beendet, ohne dass so kann der Xxxxxx Vermieter den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigenVertrag aus wichtigen Grund fristlos kündigen. Die Mietsache Abmahnung kann bei offensichtlicher Erfolglosigkeit entfallen. Eine sofortige Kündigung ist in sauberemauch zulässig, einwandfreiem Zustand wenn sie aus besonderen Gründen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und geordnet zurückzugebender Vorteile anderweitigem Einsatzes des Mietfahrzeuges sowie des Punkt 5.2 unberührt. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenDer Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden bleibt dem Vermieter unter Beachtung des Punkt 5.2 vorbehalten. Im Übrigen bleibt die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch beide Parteien unberührt.

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Samples: agb.kofahl-reisen.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachedas Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, einschließlich sämtlichen Zubehörssoweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, bei Übernahme auf Vollständigkeit unverzüglich dem Vermieter oder dessen Vertreter anzuzeigen. In Spülsteine, Ausgussbecken und Funktionstauglichkeit zu überprüfenToilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglichTreten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Letzteres gilt auch für Schäden am Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar, die aus der Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen von Ferienhaus und Wellnessbereich, wie unter Punkt 4.6 und 5.5 beschrieben, entstehen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführenselbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. Die Mietsache ist pfleglichentstehenden Schaden gering zu halten. Dem Mieter obliegt der Beweis, nach Herstellerangabendass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werdendass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz Für die Reinhaltung des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, Mietobjektes während der Vertragslaufzeit ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetverantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich zum Leeren der Mülleimer und der Verwendung von Müllbeuteln (z.B. jener im Starterpaket zur Verfügung gestellten). Eine sinnvolle Mülltrennung ist nicht berechtigt, Änderungen an durch den Mieter zu vollziehen. Die Mülltonnen befinden sich der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenGarage. Der Mieter Die blaue Tonne ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigtfür Papier, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringenbraune Tonne für pflanzliche Abfälle, die schwarze Tonne für Restmüll. Der vertragswidrige Gebrauch Leere Flaschen können ebenfalls neben den Mülltonnen in der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen Garage platziert werden und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx werden durch den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenVermieter entsorgt.

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Samples: www.villa-wickenberg.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachedas Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, einschließlich sämtlichen Zubehörssoweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, bei Übernahme auf Vollständigkeit unverzüglich dem Vermieter oder dessen Vertreter anzuzeigen. In Spülsteine, Ausgussbecken und Funktionstauglichkeit zu überprüfenToilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglichTreten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Letzteres gilt auch für Schäden am Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar, die aus der Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen von Ferienhaus und Wellnessbereich, wie unter Punkt 4.6. und 5.5. beschrieben, entstehen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführenselbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. Die Mietsache ist pfleglichentstehenden Schaden gering zu halten. Dem Mieter obliegt der Beweis, nach Herstellerangabendass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werdendass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Die Mietsache darf nur wettergeschützt und an trockenem Ort an dem Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) bekannten Sitz Für die Reinhaltung des Mieters eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, Mietobjektes während der Vertragslaufzeit ist der Mieter verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder derer Teile, ist unter freiem Himmel nur mit einer schriftlichen Erlaubnis im Mietvertrag gestattetverantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich zum Leeren der Mülleimer und der Verwendung von Müllbeuteln (z.B. jener im Starterpaket zur Verfügung gestellten). Eine sinnvolle Mülltrennung ist nicht berechtigt, Änderungen an durch den Mieter zu vollziehen. Die Mülltonnen befinden sich der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur mitgelieferte Kabel verwendenGarage. Der Mieter Die blaue Tonne ist nicht berechtigt, Kabel zu zerschneiden oder Stecker zu entfernen oder auszutauschen. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Ermächtigung von Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) berechtigtfür Papier, die Mietsache oder Teile davon ins Ausland zu verbringenbraune Tonne für reine Bio-/Küchenabfälle, die schwarze Tonne für Restmüll. Der vertragswidrige Gebrauch Leere Flaschen können ebenfalls neben den Mülltonnen in der Mietsache berechtigt Sound-Patrol Veranstaltungstechnik (Xxxxx Xxxxxxx) zur sofortigen Garage platziert werden und fristlosen Kündigung der Miete. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Xxxxxx werden durch den Mangel zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mietsache ist in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher- Chassis oder andere Defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstattenVermieter entsorgt.

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