Common use of Pflichten des Mieters Clause in Contracts

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als Gesamtschuldner. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mietvertrag Über Die Privatvermietung Des Ferienhauses, Mietvertrag Über Die Privatvermietung Des Ferienhauses

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichdarf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen und in die Wohnung ohne schriftliche Ankündigung sowie Genehmigung des Vermieters keine Person mehr aufnehmen, als im Vertrag vereinbart. Der Mieter und die mit ihm reisenden Personen sind verpflichtet, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandelnbehandeln und nur seiner Bestimmung gemäß zu nutzen. Für die schuldhafte Beschädigung von alle Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen, den Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen oder des Gebäudes dem Gebäude sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist haftet der Mieter und ist somit ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden sind. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter Ver- mieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als Gesamtschuldner. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtetver- pflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung von ihm benannte Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Rauchen in den Gästewohnungen nicht gestattet ist und die derzeit gültige Haus- ordnung (insbesondere die darin beschriebenen Ruhezeiten) einzuhalten sind.

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Samples: www.bg-hof.de, www.bg-hof.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) bzw. seinem Bevollmächtigten anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Hygieneartikel (Binden, Windeln, etc.) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggfbzw. die Hausverwaltung seinem Bevollmächtigten über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. In den Räumen der Ferienwohnungen ist dem Mieter das Rauchen nicht gestattet. Der Mieter hat auf einen regelmäßigen Feuchtigkeitsausgleich durch Lüften, vor allem im Bad, zu achten. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel trägt der Mieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage und alle anzufertigenden Schlüssel.

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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten die gemieteten Sachen mitsamt (Ferienhaus, Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von EinrichtungsgegenständenWenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als Gesamtschuldner. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst dies unverzüglich entweder dem Vermieter oder dem Hausverwalter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen ebenfalls sofort beim Vermieter bzw. Hausverwalter gemeldet werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind vom Schadenersatz ausgeschlossen. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt und dem Inventar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Rauchen im Haus ist nicht erlaubt. Ebenso ist das Mitbringen und Beherbergen von Haustieren ist nicht gestattet. Haustiere sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Rücksprache erlaubt. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände und mitgebrachte Lebensmittel zu entfernen. Der Mieter Hausmüll ist verpflichtetin die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, den Vermieter oder ggfDas Haus ist besenrein zu verlassen. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese MeldungGewaschenes Geschirr darf sauber im Geschirrspüler verbleiben, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zuwenn z.B. das Programm zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht beendet ist.

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen oder Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Entstandene Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) Servicepersonal anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In SpülsteineSpül-, Ausgussbecken Waschbecken, Badewanne und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, verpflichtet selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: www.ferienhof-bad-saarow.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken Waschbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: ferienwohnungen-mit-charme.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche Anspruche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mietvertrag Ferienwohnung

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt für eine ordnungsgemäße und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für ausreichende Versicherungsdeckung für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen Dauer des Einsatzes des Mietgegenstandes bzw. unentgeltlich der Dauer des gegenständlichen Mietvertrages abzuschließen und hat einen bestehenden Versicherungsschutz der Vermieterin nach Aufforderung durch Vorlage einer Polizze nachzuweisen. Vom Versicherungsschutz müssen Brandschaden, Sturm, Wasser etc. umfasst sein. Besteht kein ausreichender Versicherungsschutz ist die Vermieterin zur Verfügung gestellter Sachen oder sofortigen Auflösung des Gebäudes sowie Mietvertrages berechtigt. Der Mieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag zum ordnungsgemäßen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er ist in der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen Mietzeit für Verkehrs- und Betriebssicherheit des Grundstückes ist ihm anvertrauten Mietgegenstandes verantwortlich. Verstößt der Mieter ersatzpflichtiggegen diese Pflicht, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für können keine Ersatzansprüche gegen die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen Vermieterin geltend gemacht werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als Gesamtschuldner. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Mietgegenstand vor Beschädigung und Diebstahl ausreichend zu schützen und zu sichern. Der Mieter ist ferner zur Instandhaltung und Erhaltung des Mietobjektes verpflichtet sowie dazu, die vom Hersteller vorgeschriebenen Servicierungsarbeiten in den vorgeschriebenen Intervallen auf seine Kosten durchführen zu lassen. Beschädigungen des Mietobjektes sind der Vermieterin unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und auf Kosten des Mieters zu beheben. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Reinigung- und Betriebsmittel ausschließlich über die Vermieterin zu beziehen. Wird der Mietgegenstand, ohne die Zustimmung der Vermieterin, mit fremden Reinigungs- oder ggfBetriebsmitteln betrieben, wird für allfällige Schäden seitens der Vermieterin keine Haftung übernommen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nach Ende der Mietdauer ordnungsgemäß zu übergeben und allfällige Beschädigungen umgehend der Vermieterin zu melden. Dem Mieter obliegt die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese MeldungEinholung sämtlicher notwendiger behördlicher Bewilligungen sohin die Einhaltung aller behördlichen Auflagen, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zugesetzlichen Bestimmungen und Gebrauchsvorschriften.

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Samples: www.telia-kitchen.at

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: www.ferienhaus-brunsbuettel.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, ,schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mietvertrag Über Die Vermietung Einer Ferienwohnung

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung Be- schädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen Begleitperso- nen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich unverzüg- lich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen hinein- geworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren Abwasser- rohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu haltenhal- ten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen vertrags- mäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: www.ferienwohnung-oy.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Ferner ist im gesamten Haus das Rauchen untersagt.

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Samples: www.soonappartements.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes Ge- bäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung Be- seitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten verur- sachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen –gegossenen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen beizu- tragen oder evtl. entstehenden enstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache Miet- sache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen vertragsgemäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche An- sprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: www.fewo-felicitas.com

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden sind. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung Beseiti- gung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) Kontakt- person anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches Flüssigkeiten u.ä. nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten Kos- ten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter Mie- ter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen beizutrage oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache dessen Kontaktperson unverzüglich zu unterrichtenunter- richten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung Nichter- füllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mietvertrag Über Die Vermietung Eines Ferienappartements

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandelnbe- handeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträu- men oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden gehören- den Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung Be- seitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssig- keiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mustermietvertrag Über Die Vermietung Einer Ferienwohnung/Eines Ferienhauses

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Objekt wird dem Mieter im ordentlichen und sauberen Zustand zur Verfügung gestellt und soll am Abreisetag im gleichen ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. Müll ist am dafür vorgesehenen Müllplatz zu entsorgen.

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Samples: chalet-ferien.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Wir haben eine Abwasserhebeanlage. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: www.vilelo.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warn- und alle Mietsachen sowie alle kostenlos Verladehinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständenvertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist hat der Mieter ersatzpflichtignicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich Mieter dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als Gesamtschuldner. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. daraus entstehenden Schaden gering zu haltenersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, den die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter oder ggfin dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt Gibt der Mieter diese Meldungdie Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung kann der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zuVermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre, siehe auch zu 5. Mietdauer. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Mietvertrag Trailer4bikes Transportanhänger

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden sind. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung Beseiti- gung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) Kontakt- person anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und ähnliches Flüssigkeiten u.ä. nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten Kos- ten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter Mie- ter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen beizutra- gen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache dessen Kontaktperson unverzüglich zu unterrichtenunter- richten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung Nichter- füllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mietvertrag Über Die Vermietung Eines Ferienappartements

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden feste Stoffe (z.B. Hygienartikel, Kondome) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen ‐gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Beschädigungen der Abwasserpumpe auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt oder gesondert mit dem Vermieter zu vereinbaren.

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Samples: bubkevitz.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In SpülsteineSpülen, Ausgussbecken und Toilette Toiletten dürfen Abfälle, Toilettenartikel, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder - gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: Mietvertrag Für Die Ferienwohnung

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt einschließlich Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende entstandene Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden und Flüssigkeiten oder ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: falkenhoehe.com

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (HausverwaltungHausbetreuung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige recht- zeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Hygiene- und/oder Kosmetikartikel jedweder Art die nicht dafür vorgesehen sind, darunter auch Windeln, und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes Miet- objektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung Hausbetreuung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen vertrags- mäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: www.seeblick-imperia.de

Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und alle Mietsachen sowie alle kostenlos zur Verfügung gestellten Sachen mitsamt Inventar und den Booten mit in aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Schuldhafte Beschädigung von EinrichtungsgegenständenEinrichtungsgegenstände, Mieträumen, Mietsachen bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sachen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude Wohnwagen gehörenden Anlagen und des Grundstückes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurdenworden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter und Verursacher die Kosten der Instandsetzung als GesamtschuldnerInstandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung der benannten Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

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Samples: mobilheim-bodensee.de