Open Source Software Musterklauseln

Open Source Software. Die Liefergegenstände dürfen keine Freeware, frei zu nutzende Software (sog. „free use software“) oder Open Source Software enthalten. Open Source Software ist Software, die als „open source software“ oder „freeware“ oder die in irgendeiner anderen Art öffentlich vertrieben wird, und deren Source Code der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist unter Bedingungen, die Veränderungen und die Weiterverbreitung der Software erlauben und für diese Fälle eine Verpflichtung vorsieht, (i) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten, (ii) die Software für den Zweck der Herstellung abgeleiteter Arbeiten/Werke zu lizensieren; und/oder (iii) gebührenfrei weiterzuverbreiten. Gleiches gilt für Software, deren Weiterverbreitung lizensiert sein muss oder deren Verbreitung unter eine Copyleft Lizenz oder eine der folgenden Lizenzvereinbarungen oder Vertriebsmodelle fällt: (i) GNU’s General Public License (GPL), Lesser/Library GPL (LGPL), oder Affero General Public License (AGPL), ii) die Artistic Lizenz (e.g., PERL), (iii) die Mozilla Public Lizenz, (iv) Common Public Lizenz, (v) die Sun Community Source Lizenz (SCSL), (vi) die BSD Lizenz, (vii) die Apache Lizenz und/oder (viii) andere Open Source Software Lizenzen; und/oder (c) falls es andere Einschränkungen auf behauptete Patente gibt. “Copyleft Lizenz” sind die GNU General Public Lizenzen Version 2.0 (GPLv2) oder Version 3.0 (GPLv3), Affero General Public Lizenz Version 3 (AGPLv3), oder jede andere Lizenz, deren Nutzungsbedingung für den Fall der Nutzung, Veränderung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung der lizenzierten Software über ein Netzwerk vorsieht, dass die Software (1) unter der Originallizenz zu lizensieren ist, (2) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten ist, (3) kostenfrei zu verbreiten ist, oder (4) unter vom Lizenzgeber oder Distributoren erklärten Patenteinschränkungen steht
Open Source Software. Bei Open Source Software im Sinne der vorliegenden AGBs handelt es sich um quelloffen vorliegende Softwarekomponenten fremder Herstel- ler, die unter Einhaltung der jeweiligen Bedingungen der Open Source Lizenz kopiert, verbreitet, genutzt sowie verändert und in veränderter Form verbreitet werden dürfen.
Open Source Software. Open-Source-Software ("OSS") ist Software, die im Allgemeinen kostenlos und quelloffen zur Verfügung gestellt wird und unter einer Lizenz verwendet werden kann, die die Weiterverbreitung der Software nicht einschränkt, Än- derungen und abgeleitete Werke zulässt und deren Weiterverbreitung unter denselben Bedingungen wie die Lizenz der ursprünglichen Software erlau- ben muss ("OSS-Lizenz"). Zu den OSS-Lizenzen gehören unter anderem die "Berkeley Software Distribution License" (BSD), die "GNU General Public Li- cense" (GPL) und die "GNU Lesser General Public License" (LGPL). Copy- left-Lizenzen sind Lizenzen, die vorschreiben, dass alle abgeleiteten oder auf dem Programm basierenden Arbeiten nur unter den ursprünglichen Lizenz- bedingungen verbreitet oder weitergegeben werden dürfen ("Copyleft- Lizenz").
Open Source Software. Unbeschadet der vorstehenden Nutzungsrechte an der Vertragssoftware bleiben die Bestimmungen der auf entsprechende Teile der Vertragssoftware oder damit zur Verfügung gestellte Komponenten an- wendbaren Open-Source Softwarelizenzen unbe- rührt. Sofern die Bedingungen einer solchen Open- Source Lizenz mit den Bedingungen dieser AGB in Widerspruch stehen, haben die Bedingungen der O- pen-Source Lizenz Vorrang.
Open Source Software. Für ggf. bereitgestellte Open-Source- Software gelten die Lizenzbedingungen der einschlägigen O- pen-Source-Lizenz.
Open Source Software. „Open-Source-Software“ bezeichnet bestimmte Elemente der Dienste, die „Open-Source-“ oder „kostenlosen“ Softwarelizenzen unterliegen, die Eigentum von Dritten sind. Open-Source-Software wird anhand der Bedingungen der Endbenutzer-Lizenz lizenziert, die der Software beiliegt, und nicht gemäß Abschnitt 3. In diesen Bedingungen werden die Rechte der Endbenutzer-Lizenz für beliebige Open-Source-Software durch nichts eingeschränkt oder erweitert. Genauso wenig schränkt eine Lizenz für Open-Source-Software die Rechte ein, die wir Ihnen in den vorliegenden Bedingungen gewähren. Wenn die anwendbare Lizenz dies erfordert, wird Dashlane Open-Source-Software durch schriftliche Anfrage an die in Abschnitt 1(j) genannte Adresse bereitstellen.
Open Source Software. 11.1 Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Verwen- dung von Open Source Software, die unter einer Copyleft-Lizenz steht, unzulässig; die Verwendung sonstiger Open Source Software bedarf der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung durch MAN-ES. Be- absichtigt der AN, Open Source Software im Rah- men der Vertragsleistungen zu verwenden, über- nimmt es der AN als wesentliche Vertragspflicht, MAN-ES unverzüglich schriftlich
Open Source Software. Für Open Source Software gelten ausschließlich die dieser Software zugrundliegenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Kunde darf die Open Source Software bestimmungsgemäß nutzen. Weitergehende Nutzungsrechte kann der Kunde direkt vom jeweiligen Rechteinhaber erwerben, sofern er mit diesem Lizenzverträge unter den jeweiligen hierfür geltenden Bedingungen abschließt.
Open Source Software. 32.1. Die Verwendung von Open Source Software ist ohne vorherige anderweitige schriftliche Vereinbarung unzulässig. Open Source Software ist insoweit jegliche Software, die unter Nutzungs- und Lizenzbestimmungen für Open Source Software vertrieben wird, zu deren Verpflichtungen als Bedingung für die Bearbeitung und/ oder Verbreitung solcher Software und/oder jeder anderen mit dieser verbundenen, von dieser abgeleiteten oder zusammen mit dieser vertriebenen Software die Weitergabe oder Offenlegung des Quellcodes der Software gehören („Open Source
Open Source Software. Sie erkennen an und stimmen zu, dass: (i) die Software Open-Source-Softwarekomponenten enthalten kann, die nach Öffentlichen Lizenzen lizenziert sind; (ii) jede Open-Source-Software den Bestimmungen ihrer jeweiligen Öffentlichen Lizenz unterliegt; (iii) diese Vereinbarung nicht Ihre Rechte nach Öffentlichen Lizenzen einschränkt und dies auch nicht beabsichtigt ist; und (iv) alle Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen (oder -ausschlüsse), die in den Öffentlichen Lizenzen festgelegt sind, für Sie und Ihre Anwender in Bezug auf die Open-Source-Software (soweit zutreffend) gelten, und dass Devolutions keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung übernimmt , und Sie verzichten hiermit auf alle Ansprüche gegenüber Devolutions in Bezug auf die Open-Source-Software.