Source Code Musterklauseln
Source Code. Die Bereitstellung oder Hinterlegung des Source Codes von Software, unabhängig davon ob es sich um Standardsoftware, angepasste Software oder individuelle entwickelte Software handelt, bleibt einer etwaigen schriftlichen Hinterlegungsvereinbarung (Escrow Vereinbarung) vorbehalten.
Source Code. 3.6.1 Der AN hat dem AG den Source-Code der Individualsoftware auf einem Datenträger, der auf dem System des AG gelesen werden kann, samt zugehöriger Dokumentation (Inhalt und Aufbau des Datenträgers, Installationsanweisung, Programm und Datenflusspläne, Testverfahren, Testprogramme, Fehlerbehandlung etc.) in einer für jeden sachverständigen Nutzer verständlichen Form zu folgenden Zeitpunkten in folgender Fassung zu übergeben:
3.6.1.1 schon während der Herstellung der Individualsoftware auf Verlangen des AG die jeweils aktuelle Version;
3.6.1.2 spätestens gemeinsam mit der Fertigstellungsanzeige die fertige Version;
3.6.1.3 unmittelbar nach jeder späteren Veränderung des Source-Codes durch den AN (etwa im Zuge der Abnahme, der Gewährleistung oder der Wartung) die um die jeweilige Veränderung ergänzte Version (wobei auf dem Datenträger alle Änderungen seit der Fertigstellungsanzeige gesondert enthalten und dokumentiert sein müssen).
3.6.2 Vom AN benutzte Programmierwerkzeuge und Programmbibliotheken sind mitzuliefern, wenn sie nicht am freien Markt erhältlich sind.
3.6.3 Das Werknutzungsrecht des AG erstreckt sich auch auf den übergebenen Source-Code.
Source Code. 2.5.1 Ist die Hinterlegung des Source-Codes vereinbart, hat der AN, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, den dokumentierten Source- Code in der jeweils aktuellen Version dem AG auf einem Datenträger, der auf dem System des AG gelesen werden kann, vorab zur gemeinsamen Prüfung und dann in einem gemeinsam versiegelten Kuvert zu übergeben, welches beim AG hinterlegt wird.
2.5.2 Der AG und Unternehmen des voestalpine-Konzerns dürfen das Siegel brechen und den Source-Code samt Dokumentation selber verwenden oder Dritten zur Verwendung übergeben und insbesondere zur Abwicklung der Gewährleistung, Wartung und Weiterentwicklung durch sie selbst oder durch Dritte benutzen, wenn
2.5.2.1 über den AN ein Insolvenzverfahren gleich welcher Art eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
2.5.2.2 der AN sein Geschäft liquidiert oder die Weiterführung der Leistungen wie insbesondere die Gewährleistungsabwicklung, die Weiterentwicklung und/oder Wartungsleistungen für den AG nicht (mehr) zu üblichen Marktpreisen anbietet;
2.5.2.3 der AN seinen Gewährleistungs-, Wartungs- und/oder Weiterentwicklungsverpflichtungen trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt; oder
2.5.2.4 zumindest zwei erfolglose Exekutionsversuche gegen den AN durchgeführt wurden.
2.5.3 Für die oben aufgezählten Fälle, in denen der AG zur Verwendung des Source-Codes berechtigt ist, räumt der AN dem AG das allumfassende, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht am Source-Code einschließlich des Bearbeitungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechtes und einschließlich des Rechtes, Unterlizenzen einzuräumen, ein.
2.5.4 Der AG ist überdies zum Brechen des Siegels und zur Verwendung des Source-Codes (auch durch Dritte) berechtigt, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte des AG gemäß § 40e UrhG erforderlich ist.
Source Code. If the object of delivery is software (as an independent product or as a component of a delivered hardware) for use in or in connection with products manufactured or distributed by Z-LASER, the source code shall be made available to Z-LASER upon request. If the source code is not made available in accordance with a formal written agreement, the Partner shall, at Z-LASER's request and for Z-LASER's benefit, enter into a contract for a source code deposit with a reputable depository Lieferungen und Leistungen keine Open Source Software enthalten ist, sofern Z-LASER dem nicht vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Zur Erteilung einer etwaigen Zustimmung durch Z- LASER, stellt der Partner Z-LASER alle zur Nutzung der Open Source Software relevanten Informationen zur Verfügung (z.B. den Source Code, den Lizenztext, die Versionsnummer, mögliche Copyleft-Bedingungen, Angaben zu vorgenommenen Modifikationen, Auflistung der verwendeten Open Source Dateien).
Source Code. Der Begriff "Source Code" bezeichnet einen Programmcode in Form eines Texts eines Computerprogramms, der in einer Programmiersprache geschrieben und von Menschen in der Informatik lesbar ist und der von BOSCH nicht verändert werden kann. Wird der Source Code der Lizenzierten Software BOSCH vereinbarungsgemäß nicht zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Lieferant ein, auf Verlangen von BOSCH einen Vertrag für eine Source Code-Hinterlegung bei einer angesehenen, von Bosch ausgewählten Verwahrungsstelle abzuschließen und eine Quellcode- Hinterlegung zugunsten von BOSCH vorzunehmen.
Source Code. Der Source Code bezeichnet jenen Code in für Menschen lesbarer, in einer Programmiersprache geschriebener Form, der X2C und allen seinen Bibliotheken und Programmteilen zugrunde liegt.
Source Code. Der Source Code der von der Ximiq AG entwickelten Software wird dem Kunden mangels ausdrücklicher Regelung im individuellen Vertrag nicht ausgehändigt. Sollte dem Kunden der Source Code überlassen wor- den sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Rechte an der Software; diese verbleiben grundsätzlich bei der Ximiq AG (siehe Ziff. 18).
Source Code. Der Source Code der von TECHONE entwickelten Software wird dem Kunden mangels ausdrücklicher Regelung im individuellen Vertrag nicht ausgehändigt. Sollte dem Kunden der Source Code überlassen worden sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Rechte an der Software; diese verbleiben grundsätzlich bei TECHONE (siehe Ziff. 18).
