Entschädigung Musterklauseln

Entschädigung. Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.
Entschädigung. Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
Entschädigung. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche oder Forderungen, Schäden, Verpflichtungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten oder Schulden und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Rechtskosten und Auslagen, sich ergebend aus dem Zugriff auf den Dienst und der Nutzung des Dienstes durch den Nutzer, einschließlich aller vom Nutzer übertragenen oder empfangenen Daten oder Inhalte; dem Verstoß gegen diese AGB durch den Nutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung einer der in diesen AGB enthaltenen Zusicherungen und Garantien durch den Nutzer; der Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Persönlichkeitsrechte oder geistige Eigentumsrechte; dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Regeln oder Verordnungen durch den Nutzer; jeglichem Inhalt, der aus dem Nutzerkonto übermittelt wird, auch im Falle des Zugriffs durch Dritte mit dem Nutzernamen, Passwort oder anderen Sicherheitsmaßnahmen des Nutzers - sofern vorhanden – und einschließlich irreführender, falscher oder ungenauer Informationen; dem mutmaßlichen Fehlverhalten des Nutzers; oder dem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmung durch den Nutzer oder seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Entschädigung. Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages im Rahmen der in der Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme. Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Original-Titels, der Original-Vollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt. Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schädiger in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Entschädigung. Soweit dies nach dem jeweils geltenden Recht zulässig ist, verpflichtet sich der Nutzer, den Anbieter und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co- Brander, Partner und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -honorare – freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund oder in Verbindung mit einer schuldhaften Verletzung von diesen AGB, Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes durch den Nutzer oder seine Gehilfen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner und Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Entschädigung. Sie erklären sich damit einverstanden, uns zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Ausgaben, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen und der geltenden Gesetze ergeben, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum und der Datenschutzrechte. Sie entschädigen uns unverzüglich für unsere Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben.
Entschädigung. Bruttolohn
Entschädigung. (1) Investitionen von Investoren einer Vertragspartei dürfen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei nur im öffentlichen Interesse, auf Grund eines rechtmäßigen Verfahrens und gegen Entschädigung enteignet werden.