Anforderungen Musterklauseln

Anforderungen. (1) Auf Umschuldungen finden § 3 Abs. 3 sowie die §§ 4 bis 6 entsprechende Anwendung.
Anforderungen. OSS darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers in die vom Lieferanten gelieferte Software aufgenommen werden. Der Lieferant wird dem Auftraggeber alle Informationen und Materialien zur Verfügung stel- len, die notwendig sind, um über die Verwendung von OSS in der Software zu entscheiden. Dies schließt ein:
Anforderungen. Frontalaufnahme – Augen offen und nicht verdeckt – Hintergrund einfarbig – Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten) – Scharf und kontrastreich – Format ca. 35 × 45 mm – Keine gescannten oder selbst ausgedruckten Papierfotos
Anforderungen. OSS kann in der vom Lieferanten gelieferten Software enthalten sein. Der Lieferant wird dem Auftraggeber alle Informationen und Materialien über die Verwendung von OSS in der Software zur Verfügung stellen. Dies umfasst:
Anforderungen. Futtermittel müssen die geltenden futtermittelrechtlichen Bestimmungen (nationale und europäische, insbesondere die Regelungen zu unerwünschten und verbotenen Stoffen und Fütterungsverbote), die besonderen Anforderungen an die Milchviehfütterung (siehe Konkretisierung unter Monitoring) sowie die Grundsätze der guten fachlichen Praxis er- füllen. Hinsichtlich der guten fachlichen Praxis wird auf die VO (EG) Nr. 183/2005 in aktu- eller Fassung verwiesen. 1 xxxxx://xxx.x-x.xx/xxxxxx-xxxxx-xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx (Dokumente in der aktuellen Fassung) 2 xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxx-xxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxx/x-xxxxxxxxx/ (Dokumente in der aktuellen Fassung) Beim Umgang, einschließlich Lagerung und Transport, mit Futtermitteln, die in das QM- Milch-System geliefert werden, ist entsprechend der VO (EG) Nr. 183/2005 sicherzustel- len, dass schädliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse ver- mieden werden. Dementsprechend müssen Futtermittel für das QM-Milch-System von Fut- termitteln, die nicht in das QM-Milch-System geliefert werden dürfen, getrennt gelagert und transportiert werden. Es dürfen nur Einzelfuttermittel, • die in der deutschen Positivliste für Einzelfuttermittel aufgeführt sind oder • die im Rahmen anderer, von den Systemgebern als gleichwertig anerkannte Systeme zugelassen sind, eingesetzt werden.
Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser 9 Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht 10 über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch
Anforderungen. 2.1 Die einschlägigen technischen Anforderungen sind in den in Anlage 1 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt.
Anforderungen. Die Police muss gleichzeitig mit dem Kauf eines Mobilfunkgerätes („versicherter Gegenstand“) bei Saturn abgeschlossen werden und gilt nur für Mobilfunkgeräte, die im Rahmen dieser Police als Neuware bei Saturn erworben werden. Um diese Police abzuschließen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und Einwohner Deutschlands sein. Produktverkaufs Preis Plus Schutz + Diebstahlschutz Selbstbehalt bei Reparatur* € 0. - bis €150.- € 64.90 € 99.90 € 15.- € 151. - bis €300.- € 109.90 € 144.90 € 25.- € 301. - bis €450.- € 149.90 € 184.90 € 40.- € 451. - bis € 600.- € 179.90 € 234.90 € 60.- € 601. - bis € 750.- € 229.90 € 284.90 € 60.- € 751. - bis € 0.000.- € 289.90 € 344.90 € 100.- über € 1.001. - € 349.90 € 404.90 € 100.- * Bei Tausch zzgl. € 50. -
Anforderungen. Anforderungen an die zu erbringenden Planungsleistungen, die nicht in den Unterlagen nach 3.1 enthalten sind, sind festzulegen (z. B. Abgrenzung des Planungsfeldes; Ziele und Prioritäten hinsichtlich Leistungen, Eigenschaften, Personal- und Sachbedarf, Bearbeitungszeiten, Nutzen; Restriktionen; Schnittstellen zu bestehenden Verfahren; Methoden; Vorschriften) (vgl. § 2 Satz 2 Buchstabe c, § 3 Nr. 4 Satz 1), Richtlinien des Auftraggebers (z. B. Programmentwicklungsdokumentation gemäß DIN 66 231) (Qualifikation, Anzahl der Arbeitnehmer je Qualifikationsstufe, Erfahrungen) (z. B. Bereitstellung von Personal, Sachmitteln u. ä., Fristen bzw. Termine) Ansprechstelle beim Auftraggeber (Namen, Anschrift, Telefon, Vertreter) Ansprechstelle beim Auftragnehmer (Namen, Anschrift, Telefon, Vertreter)
Anforderungen. Der Generalbevollmächtigte des ausländisches Versicherungsunternehmen muss in der Schweiz wohnen und die tatsächliche Leitung der Geschäftsstelle für das gesamte schweizerische Geschäft innehaben.