Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . 10.4Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. . 11Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten: 11.1Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. . 11.2Kopier- oder Nutzungssperre* Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
Appears in 2 contracts
Sources: Software Development Agreement, Software Development Agreement
Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ von Bis 7.00 bis 20.00 Uhr Bis bis von Bis bis Uhr von Bis bis Uhr An Sonntagen von Bis bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . 10.4Behandlung .: Der Auftragnehmer nimmt telefonische Anwenderfragen und Störungsmeldungen mit dem Ziel auf, diese telefonisch ggf. mit Hilfe von Änderungsverlangen Teleservice noch während des Telefonats und wenn dies nicht möglich ist, durch Teleservice unverzüglich danach zu lösen. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen oder werden Anwenderfragen oder Störungsmeldungen nicht telefonisch gemeldet (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change RequestsTicketsystem oder Email), ist der Auftragnehmer verpflichtet, - die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht Anwenderfragen anderweitig zu klären und dem Anwender die gewünschten Antworten telefo- nisch oder per E-Mail zu übermitteln, - die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Es sind maximal zwei Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer benannt werden, festgelegt in Anlage Nrbeim Auftraggeber zur Nutzung der Hotline berechtigt. . 11Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftraggeber ist zur Auswechslung der benannten Mitarbeiter berechtigt. Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten: 11.1Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an wird für die Hotline nur Personal einsetzen, das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. . 11.2Kopier- oder Nutzungssperre* Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* aufsachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Anwenderfragen und Störungsmeldungen gelöst werden können. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage NrHotline ist deutschsprachig zu besetzen. . Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mitist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass er folgende Werkzeuge* für innerhalb der vereinbarten Leistungszeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Anwenderfragen und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Erstellung der Individualsoftware*Möglichkeit paralleler telefonischer Anwenderfragen bzw. Störungsmeldungen sicher zu stellen. Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht be- rechtigt, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sindHotline über Mehrwertdienste-, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*Mobilfunkrufnummern oder Auslandsrufnummern anzubieten.
Appears in 1 contract