Roaming Musterklauseln
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte die E-Įadesuulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundern.
(4) Die STWHW behult sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge im Rahmen des Roaming erfolgen.
Roaming. 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch die Ladekarte an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen.
(b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartner erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartner.
(c) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner.
(d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.
Roaming. Was ist Roaming?
8.1 Mit Roaming können Sie auch in ausländischen Mobilfunknetzen unserer Partner telefonieren und sonstige Leistungen nutzen, z.B. Daten senden und empfangen. Voraussetzung für Roaming ist ein Roaming-Abkommen zwischen uns und dem ausländischen Mobilfunk-Betreiber. Für Roaming-Leistungen sind in der Regel wir Ihr direkter Vertragspartner. Detaillierte Informationen zu unseren Roaming-Partnern und den Entgelten, die wir für Roaming-Leistungen verrechnen, finden Sie in den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen und im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇.
Roaming. Nach erfolgter Buchung beinhalten die Datenpakete ohne weitere Gebühren eine Datenverbindung bis zur jeweiligen Obergrenze des Datenvolumens der Datenpakete in den folgenden Ländern (in anderen Ländern besteht keine Datenverbindung): Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guyana, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Guernsey, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Jersey, Kroatien, La Réunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Martinique, Mayotte, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Saint-Martin, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern Für das Daten-Roaming in diesen Ländern werden keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt und Sie können in diesen Ländern die Datenpakete bezüglich der Ihnen pro Laufzeit insgesamt zur Verfügung stehenden GB wie in Ihrem Heimatland nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung eines Datenpaketes aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen ggf. Nutzungsbeschränkungen unterliegt.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der Stadtwerke Energie auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen.
(2) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen.
(3) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
Roaming. 6.1. Der Kunde ist berechtigt, die m.charge Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH, die dem Verbund ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ angehören (sog. „Verbund-Roaming- partner“), sowie an Ladestationen Dritter zu nutzen („Ro- aming“).
6.2. Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters.
6.3. Eine aktuelle Liste der Verbund-Roamingpartner der Stadt- werke Mühlheim am Main GmbH sowie der Standorte deren La- destationen kann der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern.
6.4. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bund-Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kun- den nicht.
6.5. Grundsätzlich ist die Ladekarte an Ladesäulen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH oder an denen der Verbund-Ro- amingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladesta- tionen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH behält sich vor, die Roamingfunk- tion der Ladekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rah- men des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen.
6.6. Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH dem Kunden zusätzlich zu den auf www.stadtwerke- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ unter der Rubrik E-Mobilität veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellen.
Roaming. Roaming beinhaltet das Laden an Stromladestationen von Roaming- Partnern. Der Zugang wird über den Ladenetz.de-Verbund vermittelt. Roaming-Partner sind nationale und internationale Roaming- Kooperationen mit verschiedenen Anbietern von Stromladestationen außerhalb des Ladenetz.de-Verbunds.
a) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der SWA auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen.
b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen.
c) Die Liste aller kooperierenden Stadtwerke-Partner kann unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ entnommen werden. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen.
Roaming. Was ist Roaming? Wer verrechnet die Roaming-Entgelte?
8.1 Mit Roaming können Sie auch in ausländischen Mobilfunknetzen unserer Partner telefonieren und sonstige Leistungen nutzen, z.B. Daten senden und empfangen. Voraussetzung für Roaming ist ein Roaming-Abkommen zwischen uns und dem ausländischen Mobilfunk-Betreiber.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
