Hotline Musterklauseln

Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .
Hotline. Fu¨r die Meldung von M¨angeln und zur Anwenderunterstu¨tzung stellt Business-Logics eine Hotline bereit. Diese Hotline ist unter der Nummer +00 0000 00000-00 Montags bis Freitags mit Aus- nahme der Feiertage (siehe Ziffer 3e) im Zeitraum von 09:00 bis 17:00 besetzt.
Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) in deutscher Sprache, zu den in Anlage Nr. festgelegten Zeiten in englischer Sprache, zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6, zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. , während der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5 gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. gemäß Anlage Nr. . der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr. . folgenden Zeitraums: von bis gemäß Anlage Nr. . Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
Hotline. 2.3.1 Ist eine Hotline vereinbart und finden sich keine abweichenden Regelungen dazu im Vertrag, nimmt der Auftragnehmer telefonische Störungsmeldungen, soweit eine Störungsbeseitigung vereinbart ist und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* auf. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* durch telefonische Anleitung oder, soweit vereinbart, durch Teleservice* noch während des Telefonats beseitigen und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, • die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln bzw. • die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzulei- ten. Ist keine Störungsbeseitigung gemäß Ziffer 2.2 vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Ver- gütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Störungsmeldung nebst erläuternder Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Störungsmeldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht.
Hotline. 26.1. Für die Meldung von Fehlern im Rahmen der Wartung sowie die telefonische Beratung des Kunden bei Fragen, die sich bei der Softwarenutzung ergeben, stellt Gebauer dem Kunden eine Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist grundsätzlich während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx unter der dem Kunden von Gebauer zur Verfügung ge- stellten Telefonnummer zu erreichen. Ausgenommen da- von sind kurzfristige, leistungstypische Ausfallzeiten (z.B. im Falle der Systemwartung oder bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Anrufe). Der Kunde wird die Hotline nur für die vorgenannten, von dem Wartungsvertrag um- fassten Zwecke nutzen und die Inanspruchnahme der Hotline auf das erforderliche Maß begrenzen.
Hotline. Bezüglich der Hotline gelten die Bestimmungen von Teil H über Hotline- Leistungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hotline. Für Fragen der Verfüger, insbesondere die Anwendung oder Anwahl betref- fend, ist die Hotline der VKB-Bank (ersichtlich unter xxx.xxx-xxxx.xx bzw xxx.xxx.xx) zuständig.
Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr.  . 10.4Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr.  . 11Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten: 11.1Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr.  . 11.2Kopier- oder Nutzungssperre* Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf:  . Näheres siehe Anlage Nr.  . Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird:  . Näheres siehe Anlage Nr.  . entwickeln wird:  . Näheres siehe Anlage Nr.  . In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
Hotline. Sofern in dem Vertragsschein vereinbart, stellt COMRAMO für die Meldung von Män- geln und zur Anwenderunterstützung zu den im Vertragsschein vereinbarten Zeiten - mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Standort der COMRAMO - eine telefonische Hotline bereit.
Hotline. Die Hotline von Logics ist werktäglich zu folgenden Kernzeiten besetzt: – Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr – Xxxxxxx von 09:00 bis 15:00 Uhr Schriftliche Korrespondenz ist an die Abteilung “Support” zu adressieren.