Mängelhaftung (Gewährleistung) Musterklauseln

Mängelhaftung (Gewährleistung). Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System- AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des Auftragswertes*.
Mängelhaftung (Gewährleistung). 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel
Mängelhaftung (Gewährleistung). 8.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Mängelhaftung (Gewährleistung). 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems
Mängelhaftung (Gewährleistung). Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Dies gilt nicht für Rechtsmängel an von im Rahmen der Serviceleistungen überlassener Individualsoftware*. Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel an von im Rahmen der Serviceleistungen überlassener Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt. Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an jeglichen vereinbarten Systemkomponenten* gilt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 17.2 EVB-IT Service-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Mängelhaftung (Gewährleistung). Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
Mängelhaftung (Gewährleistung). Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Xxxx der Art der Nacherfüllung (Beseiti- gung oder Neulieferung) für die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. . Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.3 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr. . Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die in Nummer 5 für die Instandhaltungsleistungen vereinbart sind.
Mängelhaftung (Gewährleistung). Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Mängelhaftung (Gewährleistung). 10.1 Ansprüche wegen Mängeln sind zunächst beschränkt auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung, wobei uns insoweit ein Wahlrecht zusteht. Bei Werkleistungen können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder ein neues Werk herstellen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder wenn wir diese verweigern oder wenn sie für den Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller weitergehende Rechte geltend machen, insbesondere mindern.
Mängelhaftung (Gewährleistung). Die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG bietet Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Fabrikations-, Material- und Werkmängeln sind. Beschreibungen der Leistungen stellen keine Beschaf- fenheitsvereinbarung dar, insbesondere werden keine Garantien abgegeben. Die Gewährleistungszeit beträgt bei Verbrauchern bei neuen Sachen zwei Jahre. Diese beginnt mit dem Lieferdatum bzw. der Abnahme der Werkleistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr. Im kaufmännischen Rechtsverkehr, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, ist jedwede Män- gelhaftung/Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Bei neuen Sachen beträgt die Mängelhaftung/Gewährleistung ein Jahr beginnend mit dem Lieferdatum bzw. der Abnahme der Leis- tung Von den in den Abs. 1 + 2 dieses § 6 genannten Verkürzungen der gesetzlichen Verjährungsfrist sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ausgenommen. Weiterhin sind Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Xx.XX verursachten Schäden ausgenommen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Werden die Anweisungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG bezüglich Lagerung, Aufstellung und Umgang mit der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder Präsentati- onsmaterialien vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Vertragspartner eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeige- führt hat, nicht widerlegt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr müssen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG Mängel und Transportschäden unverzüglich mitgeteilt werden. Es ist erforderlich, dass der kaufmänni- sche Vertragspartner seinen nach den §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeoblie- genheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die Produkte mit einem Mangel behaftet sind, ver- langt die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG, dass die schadhafte Ware auf Kosten und eigener Xxxx der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG zur ...