Common use of Haftung des Hotels Clause in Contracts

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zu- mutbare Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen ver- tragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht bemüht sein, für Abhilfe Ab- hilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhenberu- hen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Leistun- gen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht Kun- den bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare beizutragenZumutbare beizu- tragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden mögli- xxxx Xxxxxxx gering zu halten.

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Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin Ferner haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise beruhen, und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 VII nicht anderweitig anders geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotello.de

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen vorsätz- lichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Ei- ner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig an- derweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.rittergut-positz.de

Haftung des Hotels. 7.1 7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin Das Hotel haftet es weiterhin für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 dieser AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-waldhuette.de

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sons- tige sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer ei- ner vorsätzlichen oder fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Er- füllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser der Ziffer 7 nicht nich anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Leis- tungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be- müht bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zu- mutbare Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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