Common use of Haftung des Hotels Clause in Contracts

Haftung des Hotels. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahren. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet. Soweit dem Xxxx ein Doppelparkerstellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

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Samples: hotelamremspark.de, hotelamremspark.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenKunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall Der Kunde ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf ihm Zumutbare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 3.500,-800,00. Für Wertgegenstände (BargeldGeld, Schmuck usw.), die Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotelsafe an der Rezeption deponiert Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenvon dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn nicht der Xxxx nicht unverzüglich Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige erstattetmacht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Xxxx Kunden ein Doppelparkerstellplatz Stellplatz in der Hotelgarage, Hotelgarage auch gegen Entgelt, Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht außer bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habengrober Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachtenVorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachenderselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergebenVorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

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Samples: www.salve-binz.de, www.salve-binz.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Fol- geschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurück- zuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenKunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall Der Kunde ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf ihm Zumutbare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen, d.h. das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch EUR 3.500,- , sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 3.500,-EUR 800,-. Für Geld und Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die kön- nen bis zu einem Höchstwert von EUR 25.000,- im Hotelsafe an der Rezeption deponiert aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenvon dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche des Gastes Haftung- sansprüche erlöschen, wenn der Xxxx Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattetmacht (§703 BGB) Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Xxxx Kunden ein Doppelparkerstellplatz in der HotelgarageStellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht außer bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habengrober Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachtenHotels. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. SchadensersatzansprücheSchadenersat- zansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für FundsachenNach- sendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

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Samples: www.the-pure.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Xxxx vertraut bzw. vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in der Klausel X. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenztschaffen. Der Xxxx ist iverpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Xxxx verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machenhinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Bestimmungen (bis zum Hundertfachen 100fachen des Zimmerpreises), höchstens jedoch bis zu € 3.500,-für 3.500,00 Euro. Für Wertgegenstände (BargeldWill der Xxxx Geld, Schmuck usw.), die im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werdenWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500,00 Euro einbringen, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzteine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen. Das Hotel empfiehltEs wird empfohlen, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenden Zimmersafe zu nutzen. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn Soweit der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet. Soweit dem Xxxx ein Doppelparkerstellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wirdden Hotelparkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es Eine Überwachungspflicht besteht keine Überwachungspflicht des Hotelsdurch das Hotel nicht. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzwnur nach Maßgabe Ziffer X Abs. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben1. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks Etwaige Schäden sind dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossenunverzüglich anzuzeigen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für den Xxxx werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und - auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie Nachsendung. Für die Haftung des Hotels gilt X Abs. 1 entsprechend. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage auch für Fundsachen. SchadensersatzansprücheAnfrage, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossenRisiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel ist berechtigtbewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebührsofern ein erkennbarer Wert besteht, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.

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Samples: www.zur-krone-tann.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenKunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall Der Kunde ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf ihm Zumutbare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch EUR 3.500.-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 3.500,-EUR 800,-. Für Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR (Bargeld, Schmuck usw.), die Versicherungssumme) im Hotelsafe an der Rezeption deponiert Hotel- oder Zimmersage aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenvon dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn nicht der Xxxx nicht Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige erstattetmacht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Xxxx Kunden ein Doppelparkerstellplatz Stellplatz in der Hotelgarage, Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt, Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht außer bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habengrober Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachtenHotels. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachenderselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel Schlussabstimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist berechtigtder Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergebengilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.

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Samples: www.dampfschiffhotel.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fährlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich wir das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenKunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaftDer Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, möglichen Schaden so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitgering wie möglich zu halten. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe an der Rezeption deponiert Hotel – oder Zimmersafe aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahren. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattetdieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Soweit dem Xxxx Kunden ein Doppelparkerstellplatz Stellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht außer bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habengrober Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss Für den Ausschluss der Schaden spätestens beim Verlassen Schadensersatzansprüche des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werdenKunden gelten die Bestimmungen gem. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachtenVII 1. Weckaufträge dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Wec O kaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossenFür den Ausschluss der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt VII 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Nachrichten, Post und oder Warensendungen der Hotelgäste für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachenderselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossenAlle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergebenauf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

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Samples: www.ostseehotel-dierhagen.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für sei- ne Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Scha- densersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ho- tels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Leistun- gen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche unverzüg- liche Rüge des Gastes bemühenKunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall Der Kunde ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf ihm Zumutbare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 0.000 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die im Hotelsafe an der Rezeption deponiert Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenvon dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschenerlö- schen, wenn nicht der Xxxx nicht unverzüglich Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige erstattetmacht (§ 703 BGB). Für eine weiter gehende Haftung des Hotels gelten vorste- hende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Xxxx Kunden ein Doppelparkerstellplatz Stellplatz in der HotelgarageHotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwahrungs- vertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht außer bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habengrober Fahrlässig- keit. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werdenVorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Weckaufträge Weck- aufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossenaber nicht garantiert. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung Aufbewah- rung und - auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachenderselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergebenVor- stehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

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Samples: www.parkhotel-badgriesbach.de

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenKunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall Der Kunde ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf ihm Zumut- bare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenempfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn Sofern der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von Verlustmehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, Zerstörung oder Beschädigung bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Anzeige erstattetHotel. 7.3 Soweit dem Xxxx Kunden ein Doppelparkerstellplatz Stellplatz in der HotelgarageHotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraft- fahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nichtnur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, soweit das Hotel bzwSätze 1 bis 4. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossenaus- geführt. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossenderselben. Das Hotel ist berechtigthaftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.Sätze 1 bis 4. 8

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Samples: hotel-1690.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühenbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von € 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Für Geld und Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Hotelsafe an der Rezeption deponiert aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahrenvon dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzeige erstattetgebracht hat. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Xxxx ein Doppelparkerstellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Weckaufträge Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergebenderselben.

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Samples: www.mariaweilerhof.de

Haftung des Hotels. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes bemühenbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt Der Reiseveranstalter oder der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf ihm Zumutbare beizutragen, um die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam Störung zu machenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens jedoch bis zu € 3.500,-3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Für Wertgegenstände (BargeldGeld, Schmuck usw.), die Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2.600,00 im Hotelsafe an der Rezeption deponiert Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahren. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattetdieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Soweit dem Xxxx Reiseveranstalter ein Doppelparkerstellplatz Stellplatz in der HotelgarageHotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht außer bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habengrober Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss Für den Ausschluss der Schaden spätestens beim Verlassen Schadensersatzansprüche des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen Reiseveranstalters gilt die Regelung in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachtenvorstehender Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste Warenzustellungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachenderselben. SchadensersatzansprücheFür den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Reiseveranstalters gilt die Regelung in vorstehender Nummer 1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergebenSätze 2 bis 4 entsprechend.

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Samples: www.st-raphael-im-allgaeu.de