Common use of Haftung des Hotels Clause in Contracts

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.alsterkrug-hotel.de, www.alsterkrug-hotel.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotel-regina-maris.de, hotel-faehrhaus.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen Schäden, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutrageneizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: sonne-wassertruedingen.de, www.hotel-arts.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen beruhen, und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.bmhotels.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-albrechtshof.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn . Weiterhin haftet das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen beruhen, und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung des Hotels Pflichtverletzung vom Hotel Federwerk steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.federwerk.com

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VIII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: traumzeithof.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrlässi-gen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragenbeizutra-gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.mattlihues.bio

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordent- lichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz Scha- densersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragstypi schen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: aparthaeuser-steiner.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen beruhen, und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragswesentlichen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

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Samples: www.myershotel.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrlässi- gen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare Zumutbar beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: kloster-kreuzberg.de

Haftung des Hotels. 1. 7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLe- bens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die be- ziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragsty- pischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Scha- densersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, aus- geschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftretenauftre- ten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragenbeizutra- gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.sporthotel-wernigerode.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen Schäden, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.cristall-hotel.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der GesundheitGesund- heit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung Verlet- zung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverlet- zung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftretenauf- treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.burg-klause.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-alte-werft.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens nur bei vorsätzlichem oder der Gesundheit, wenn grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen der Verletzung von essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Pflichten beruhenSchaden beschränkt. Einer Pflicht- verletzung Eine Haftung des Hotels steht die eines für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleichErfüllungsgehilfen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

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Samples: hotel-am-stadtpark.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotel-deichkrone.de

Haftung des Hotels. 1. a) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.schwarzwaelder-hof.com

Haftung des Hotels. 1. a) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz Schadenersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.zurzacherhof.ch

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotel-sachsen-anhalt.com

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenom- men sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen Lei stungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis Kennt- nis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-wallis.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz Schadenersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflicht- verletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotel-hausamsee.de

Haftung des Hotels. 1. a. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen Ver- pflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverlet- zung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.city-pension.travel

Haftung des Hotels. 110.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.klosterpforte.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragBeherbergungsvertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen Schäden, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: tempo-werk.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung Verlet- zung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und SchädenSchä- den, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragstypi- schen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Stö- rungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotelairinberlin.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kun- den auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverlet- zung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrläs- sigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhendes Hotels be- ruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtetver- pflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und oder einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotelambadersee.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme . Hier-von ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-christel.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in „Haftung des Hotels“ nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-poellners.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotelzurtraube.com

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Xxxxxx bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: hotel-bergwirt.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung Verlet- zung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und SchädenSchä- den, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragstypi- schen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Stö- rungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe Abhil- fe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.kurpfalzhof.de

Haftung des Hotels. 1. 7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen zu vertreten hat, sonstigen . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungs- weise auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatz- ansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel Ho- tel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes der Kundschaft bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Die Kundschaft ist verpflichtet, das ihm ihr Zumutbare beizutragen, um die Störung Stö- rung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.campus-guest.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverlet- zung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beru- hen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: der-lindenhof-gotha.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche Schadenersatzansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz Kunden sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.marsil.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche Schadenersatzansprüche des Reiseveranstal- ters auf Schadensersatz Kunden sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außerge- wöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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Samples: www.hotel-bannewitz.de

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragVertrag. Ansprüche des Reiseveranstal- ters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von . Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des KörpersLebens, des Lebens Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verletzungen Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf ei- ner einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertrags- typischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen gleich. Sollten Störun- gen Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Xxxx Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

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