Common use of Gewährleistungsfrist Clause in Contracts

Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden 6 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern die Lieferantin auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.

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Samples: www.electroless.ch, www.faerber-schmid.ch, www.riag.ch

Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden 6 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern die Lieferantin auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. .Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.

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Samples: en.otmk-group.com

Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, sofern die Lieferantin soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden AbholungVersand, Versand Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin der Lieferant nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder ReparaturarbeitenDritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Samples: www.prominent.ch

Gewährleistungsfrist. 11.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden Einsatz der Lieferungen im Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, sofern die Lieferantin soweit GÜDEL auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden AbholungVersand, Versand Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin welche GÜDEL nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung Mel- dung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.

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Samples: www.gudel.com