Softwareüberlassung Musterklauseln

Softwareüberlassung. 1 Überlassung und Einräumung des Nutzungsrechts
Softwareüberlassung. 9.1 Soweit im Lieferungsumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die von den Parteien vertraglich zugrunde gelegten Verwendungszwecke beschränktes, weltweites Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation auf dem bzw. für das dafür bestimmte/n Produkt zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf anderen (ggf. auch zusätzlichen) Produkten oder Systemen ist von den dem Kunden eingeräumten Rechten nicht umfasst. Der Kunde hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf den zugehörigen Objekt- oder Quellcode, es sei denn, dessen Übergabe an den Kunden wurde gesondert schriftlich vereinbart.
Softwareüberlassung. 2.8.1 asello stellt dem Vertragspartner für die Ver- tragsdauer die bestellte Software, in der jeweils aktuellen Version, zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert asello die Software auf einem Server, der für den Vertragspartner erreichbar ist.
Softwareüberlassung. Wir stellen dem Kunden für die Abonnementsdauer/Nutzungsdauer die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte ver- bleiben bei uns oder, wenn abweichend, beim jeweiligen Urheber. Zum Zweck der Softwarebetreibung speichern wir die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Der Kunde ist berechtigt, die Software durch Aufruf des Webinterface ablaufen zu lassen, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bild- schirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Im Übrigen darf der Anbieter die Soft- ware nicht vervielfältigen oder bearbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht an Dritte unterzulizenzie- ren oder sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Außer in gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder Teile der Software zu dekompilieren zu disassemblieren, zu versuchen, auf die Programmlogik anders als durch die im Web Frontend vorgesehenen Funktionen Einfluss zu neh- men oder die Software anderweitig entgegen der vertraglich vorgese- henen Nutzung zu verwenden. Der Kunde erkennt die von uns geschaffenen Marken, Namen und Pat- entrechte in Bezug auf die Software und zugehörigen Teile an. Jegliche Copyright-Informationen oder sonstige Eigentumshinweise bei der Soft- ware dürfen weder entfernt, noch verändert oder anderweitig unkennt- lich gemacht werden. Wir stellen dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos Updates zur Verfügung. Für Support und Upgrades fallen keine zusätzlichen Kos- ten an. Folgende Dienstleistungen sind keine regulären Supportdienst- leistungen und sind daher kostenpflichtig:
Softwareüberlassung. 2.1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software bexio in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Softwareüberlassung. 5.1. Der Lieferant räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung des Lieferanten und einer Ergänzung des Vertrages.
Softwareüberlassung. 1.1. Gegenstand der Überlassung ist das Computerprogramm im Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation sowie die Einräumung der nachstehenden jeweiligen Nutzungsrechte.
Softwareüberlassung. 2.1 teech stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet teech die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Softwareüberlassung. 1 Vertragsgegenstand § 2 Allgemeine Bestimmungen zum Nutzungsrecht § 3 Zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht
Softwareüberlassung. 2 Rechte und Pflichten des Kunden / Nutzungsbeschränkungen