Überlassung Musterklauseln

Überlassung. 2.4.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol beim Vertragspartner oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner die dafür im Angebot angegebene Vergütung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren.
Überlassung. Hinsichtlich der Überlassung gilt anstatt Ziffer 2.4.1 die folgende Regelung: Die Überlassung der Appliance erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien. Sobald Exasol ein mögliches Lieferdatum des Hardwareherstellers bekannt ist, wird sie sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.
Überlassung. 2.4.1 Die Überlassung der Appliance erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien. Sobald EXASOL ein mögliches Lieferdatum des Hardwareherstellers bekannt ist, wird sie sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.
Überlassung. AMTANGEE überlässt dem Entwickler während der Vertragslaufzeit einen Entwicklerschlüssel in Dateiform, den der Entwickler für die Signatur seiner Neuentwicklungen benötigt. Ohne eine entsprechende Signatur kann die Neuentwicklung nicht in AMTANGEE-Software integriert werden. AMTANGEE-Software führt nur Neuentwicklungen aus, die signiert sind.
Überlassung. Die Überlassung des Saales und der Einrichtung bedarf eines Nutzungsvertrages mit der Stadt Hemer. Aus einer bloßen Vornotierung des Termins können keine Rechte abgeleitet werden. Die Benutzungszeiten sind mit dem Hausmeister und der Stadt Hemer abzustimmen und in den Nutzungsvertrag aufzune hmen. Vom ordnungsgemäßen Zustand des Saales und der Nebenräume hat sich der Nutzungsberechtigte bei der Übergabe zu überzeugen. Trägt er bei der Übergabe keine Bedenken vor, gelten die Räume und Einrichtungen als einwandfrei übernommen. Über die einwandfreie Übergabe wird ein Protokoll angefertigt. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Dem Nutzer wird bei Vertragsabschluß eine Ausfertigung der Nutzungs- und Entgeltordnung ausgehändigt. Der Nutzungsberechtigte ist zur schonenden Behandlung der überlassenen Räume, Einrichtungen und sonstigem Zubehör verpflichtet. Er darf ohne Zustimmung der Stadt Hemer bzw. des Hausmeisters keine Veränderungen vornehmen. Das Benageln, Bekleben und Beschriften der Fußböden, Wände, Decken oder Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet. Zur Befestigung von Dekorationen sind die vorgegebenen Befestigungspunkte zu benutzen. Der Nutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicher- heitsmaßnahmen zu treffen. Die Stadt Hemer behält sich vor, im Nutzungsvertrag bestimmte Sicherheitsvorkehrungen vom Nutzungsberechtigten zu fordern. Jede Veranstaltung muss von Beginn bis Ende unter Aufsicht eines verantwortlichen Leiters stehen. Dieser ist im Nutzungsvertrag namentlich zu benennen und dem Hausmeister bekannt zu geben. Die Benutzung von Einweggeschirr ist im Saal nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, die Wände des Saales bei „Polterabenden“ mit Gegenständen jeglicher Art zu bewerfen. Bei Verlust der ausgehändigten Schlüssel trägt der Nutzungsberechtigte die Folgekosten. Das Rauche n ist in den zur Nutzung überlassenen Räumen nicht gestattet.
Überlassung. Die o. g. Räume werden nicht zu Zwecken öffentlicher, politischer oder gewerblicher Nutzung überlassen. D.h. die Veranstaltung soll privaten Charakter (z.B. Geburtstags- Vereins- oder Klassenfeier) haben. Die Überlassung der Räume und des Inventars erfolgt ausschließlich an die/den o. g. NutzerIn. Mindestalter des/der MieterIn ist 25 Jahre. Der/die NutzerIn ist verpflichtet, über die gesamte Dauer der Überlassung anwesend zu sein. Bei Minderjährigen müssen zwei Erziehungsberechtigte das ganze Fest über anwesend sein. Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. In den Räumen des Jugendtreffs AKKU gilt absolutes Rauchverbot! Die oben vereinbarten Zeiten dürfen nicht überschritten werden, da sie einer Werkschutzfirma gemeldet werden und somit verbindlich sind. Es ist nicht gestattet, in den Räumlichkeiten zu übernachten! Spätestens eine Woche vor Überlassung der Räume muss die Raumüberlassungsvereinbarung mit Kaution und Unkostenbeitrag eingegangen sein. Dem/der NutzerIn wird spätestens am Tag der Überlassung die Handhabung der Schlüssel, der Räume, der Licht-, Alarm- und Musikanlage erklärt.
Überlassung. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden entsprechend der vertraglichen Vereinba- rungen und der technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten einen IP-basierten Anschluss mit Breit- band-Internetzugang und Telefon-Anschluss (Voice over IP). Die Glasfaser-Home-Produkte umfassen Telefonie- und Internetleistungen einschließlich eines Inter- net-Zugangs mit Flatrate zur Datenübertragung aus dem und in das Internet, sowie einer Telefon-Flatrate für 3 Rufnum- mern in das deutsche Festnetz zur Übermittlung von Spra- che. Des Weiteren kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH dem Kunden einen reinen Telefon-Anschluss mit ei- ner Rufnummer inkl. Telefon-Flatrate überlassen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus ko- stenlos Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nutzen, so besteht darauf kein Anspruch. Bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH hat der Kunde weder einen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Überlassung. 192. (1) Beschäftigerinnen und Beschäftiger sind verpflichtet, vor der Überlassung sowie vor jeder Änderung der Verwendung von überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Überlassung. Die Überlassung der im Leistungsschein Software- überlassung bezeichneten Vertragssoftware auf Dauer erfolgt mit voll- ständiger Bezahlung des nach § 6 geschuldeten Kaufpreises.
Überlassung. Nach erfolgreichem Abschluss des Tests überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die App und stellt das Backend bereit. Für den Betrieb des Backends gilt Abschnitt C). Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Überlassung der App, indem der Auftragnehmer diese in einen vom Auftraggeber zu benennenden App-Shop unter Nutzung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Zugangsdaten einstellt.