Termine und Fristen Musterklauseln

Termine und Fristen. 3.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. Absendung der Auftragsbestätigung.
Termine und Fristen. 10.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.
Termine und Fristen. 8.1. Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn TIS diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch TIS getroffen hat.
Termine und Fristen. 5.1 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, insoweit diese zwi- schen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart oder von AVAYA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Termine sind auch deshalb unverbindlich, weil Einzelheiten der technischen Umsetzung (z.B. Zeitpunkt der Freischaltung) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im- mer abschließend geklärt sein können.
Termine und Fristen. 8.1 Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von der MDCC nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehba- ren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.
Termine und Fristen. 3.1 Termine oder Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Heldele schriftlich bestätigt worden sind. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beginnen sie mit dieser Bestätigung und sind neu zu ver- einbaren, wenn später Vertragsände- rungen eintreten.
Termine und Fristen. 6.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.
Termine und Fristen. 4.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von TELCAT und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden zur Auftragsabwicklung beizubringenden erforderlichen Unterlagen (Ziffer 14.2).
Termine und Fristen. Die Parteien vereinbaren Audittermine gesondert und möglichst frühzeitig. Ein Audittermin gilt erst dann als verbindlich, wenn dieser durch die DMSZ mindestens in Textform bestätigt wurde.
Termine und Fristen. 4.1 Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.