Common use of Gewährleistung, Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 37 Monate und Haftung beginnt mit dem Tag zu laufen, an welchem die Ware von uns endgültig übernommen wurde. Die Vermutung des § 924 ABGB gilt für unentgeltliche SOFTWAREdie gesamte Dauer der Gewährleistung. Für Sach- die Anbringung der Mängelrüge, sowie die Geltendmachung und Rechtsmängel haftet BOSCHDurchsetzung unserer anderen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrundgesetzlicher oder vertraglicher Art, innerhalb der Gewährleistungsfrist, sind wir weder hinsichtlich offener noch versteckter Mängel an die Einhaltung irgendwelcher gesetzlich festgelegter oder anderweitig vorgeschriebener Frist gebunden. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß den §§ 377 ff UGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die während der Gewährleistungsfrist gerügten Mängel können noch innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden und der Lieferant verzichtet diesbezüglich auf den Einwand der Verjährung. Wir sind auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist berechtigt die Mängelrüge hinsichtlich Mängel, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist auch mit wirtschaftlich vernünftigem und üblichem Aufwand nicht festgestellt werden können, in einem Zeitraum von 3 Monaten ab Entdeckung des Mangels anzubringen und der Lieferant ist verpflichtet auch für diese Mängel Gewähr zu leisten. Unsere Bestätigung auf dem Gegenschein und/oder unsere Empfangsquittung über die Warenannahme gelten immer nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- mit Vorbehalt, d.h. die Ware gilt erst dann als übernommen, wenn die nachträglich erwiesene Begutachtung keine Untermengen und/oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatMängel ergibt. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Sollte sich ein Mangel erst im Falle eines vorsätzlichen Lauf der Verarbeitung der gelieferten Waren durch uns ergeben, der auf Nichteinhaltung der von uns in der Bestellung geforderten und angeführten Spezifikationen und/oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den der handelsüblichen Qualität zurückzuführen ist, so steht uns als Schadenersatzanspruch neben anderen Schäden auch der Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisender, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungim Zusammenhang mit der Verwendung des schadhaften Materials, frustrierten Aufwendungen zu. Die Gewährleistungsfrist Haftung des Lieferanten ist unbeschränkt. Der Lieferant haftet uns weiters verschuldensunabhängig für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für sämtliche Schäden, die vorsätzlich durch Fehler der gelieferten Ware verursacht werden, insbesondere gegen uns erhobene Gewährleistungs- und/oder grob fahrlässig verursacht wurdenSchadenersatzansprüche Dritter, • für Schäden aus und ist verpflichtet uns volle Genugtuung zu leisten. An den gelieferten Waren dürfen zum Zeitpunkt der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istÜbernahme durch uns keine Sicherungsrechte Dritter, • im Falle von Xxxxxxxwelcher Art auch immer, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHbestehen.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Für die Rechte von Creos bei Sach- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARERechtsmängeln der Ware/ Werkleistung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die Ware/Werkleistung bei Gefahrübergang auf Creos die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung von Creos – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von Creos, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen Creos Mängelansprüche un- eingeschränkt auch dann zu, wenn Creos der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Für Sach- die kaufmännische Untersuchungs- und Rechtsmängel haftet BOSCHRügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, gleich aus welchem Rechtsgrund381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von Creos beschränkt sich auf Mängel, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- die bei Wareneingangskontrolle durch Creos oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdurch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Creos unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen haften BOSCHkommt es darauf an, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensUmstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben Die Rügepflicht von Creos für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREUnbeschadet der Untersuchungspflicht von Creos gilt eine Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird. Sollte Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware/ Werkleistung und der erneute Einbau, sofern die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Ware/ Werkleistung ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen an eine andere Sache angebracht wurde. Der gesetzliche Anspruch von Creos auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungErsatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Sach- zum Zwecke der Prüfung und Rechtsmängel für SOFTWARENacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer auch dann, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenwenn sich herausstellt, beträgt 12 Monatedass tatsächlich kein Mangel vorlag. Dies gilt nichtDie Schadensersatzhaftung von Creos bei unberechtigtem Mängelbeseitigungs- verlangen bleibt unberührt; insoweit haftet Creos jedoch nur, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich wenn Creos erkannt oder grob fahrlässig verursacht wurdennicht erkannt hat, • für Schäden aus dass kein Mangel vorlag. Unbeschadet der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien gesetzlichen Rechte von Creos und der Regelungen in dem Umfang Ziffer 12.5 dieser AEB gilt: Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach der Xxxx von dem Zweck Creos durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Herstellung einer mangelfreien Sache – innerhalb einer von Creos gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann Creos den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Personenschädeneinen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für Creos unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, • In Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird Creos den Fällen der Produkthaftung Auftragnehmer unverzüglich, nach dem ProdukthaftungsgesetzMöglichkeit vorher, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzunterrichten. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden Creos bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat Creos nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung Schadens- und Aufwendungsersatz. Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer Creos im Rahmen Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schutzrechtsverletzungen auf erstes Anfordern freistellen. Im Übrigen wird der Auftragnehmer Creos von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die gegenüber Creos aus Gründen geltend gemacht werden, die in einer mangelhaften Lieferung/ Leistung des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Auftragnehmers beruhen, im Innenverhältnis auf erstes Anfordern freistellen. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten für mangelhafte Lieferungen/ Leistungen eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Die jeweilige Freistellung in Ziffer 12.8 bzw. einfachen ErfüllungsgehilfenZiffer 12.9 dieser AEB umfasst auch die Kosten und Auslagen der Verteidigung von Creos gegen derartige Ansprüche, Rechte und Forderungen Dritter. Sind Sie Unternehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, im Sinne Falle einer Inanspruchnahme gemäß Ziffer 12.8 bzw. Ziffer 12.9 dieser AEB Creos durch die Bereitstellung aller dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme zu unterstützen. Creos wird die Interessen des Auftragnehmers hierbei angemessen berücksichtigen. Die Verjährungsfrist für Freistellungsansprüche der Creos gegen den Auftragnehmer nach den Ziffern 12.8 und 12.9 dieser AEB beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit von § 14 BGBAnsprüchen Dritter. Das Haftpflichtrisiko, vereinbaren die Parteiendas sich für den Auftragnehmer aus der Erbringung der Leistung und aus den in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ergibt, dass hat der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen Auftragnehmer auf seine Kosten durch eine Versicherung abzudecken. Auf Verlangen der Creos hat der Auftragnehmer dies zu belegen. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 12.13 dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch AEB ist bei Vertragsschluss nachzuweisen und für die Haftung gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Falls der OrganeVersicherungsschutz sich ändert oder nicht mehr besteht, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenist der Auftragnehmer verpflichtet, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHdies Creos unverzüglich mitzuteilen.

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Gewährleistung, Haftung. Jegliche Angaben insbesondere über Eigenschaften der Waren sind nur dann verbindlich, wenn wir dies gesondert ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Solche Angaben dienen sonst lediglich der Warenbeschreibung, sind aber keine Zusagen über bestimmte Eigenschaften und/oder eine bestimmte Beschaffenheit. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Waren oder Leistungen für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch brauchbar sind. Bei Waren oder Leistungen, die von uns auf Grund von Spezifikationen des Kunden geliefert oder erbracht werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die spezifikationsgemäße Ausführung. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen inhaltlich zu überprüfen und Haftung leisten daher auch nicht Gewähr für unentgeltliche SOFTWAREderen Ausführbarkeit oder Brauchbarkeit. Auch bei erwiesener Unausführbarkeit oder Unbrauchbarkeit ist der Kunde zur Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Soweit Gegenstand des Auftrags die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung und Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen Fremderzeugnisse haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE wir nur im Falle eines vorsätzlichen Rahmen der vom jeweiligen Hersteller selbst geleisteten Gewähr. Jegliche darüber hinausgehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung welcher Art auch immer für Datenverluste oder -beschädigungen jeglicher Art sowie daraus resultierende Folgeschäden, sofern wir den Verlust oder die Beschädigung nicht grob fahrlässigen Fehlverhaltens fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Insbesondere haften wir nicht, wenn der Kunde seinen Programm- und Datensicherungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat offene Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware oder Ausführung der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils mit genauer Fehlerbildbeschreibung des Mangels und Anschluss des Liefernachweises, schriftlich zu rügen. Unterlässt er diese unverzügliche Rüge, sind alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungIrrtumsansprüche aufgrund von Mängeln des Kunden ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware oder Ausführung der Leistung an den Kunden, seinen Vertreter oder den Transporteur. Bei Annahmeverzug des Kunden beginnt die Gewährleistungsfrist mit diesem Annahmeverzug. Der Kunde hat die Rechtsfolgen der Gewährleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist mittels Klage oder Einrede gerichtlich geltend zu machen, andernfalls die Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Die außergerichtliche Anzeige eines Mangels verlängert die obige Frist zur klagsweisen und/oder einredeweisen Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht. Nach unserer freien Xxxx verbessern wir die Ware oder stellen dem Kunden mangelfreie Ersatzware zur Verfügung. Ein Recht des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer ist durch einen Austausch oder eine Reparatur nicht gegeben. Der Kunde hat Austauschteile auf sein Risiko und seine Kosten unverzüglich an uns zurückzusenden. Für nicht von uns produzierte Software beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung der uns gegenüber dem Lieferanten zustehenden Ansprüche. Für die fehlerfreie Funktion gelieferter Software in bestimmten Kombinationen und Anwendungen leisten wir nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugestanden wurde. Software-Unterstützung vor Ort ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Wir übernehmen weder eine Haftung noch leisten wir Gewähr dafür, dass von uns gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, fehlerfrei läuft oder alle Softwarefehler behoben werden können. Bei der Einrichtung von Firewallsystemen gehen wir nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleisten jedoch nicht deren Sicherheit; jegliche Haftung unsererseits ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Ebenso haften wir nicht für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREallfällige Nachteile, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteiendadurch entstehen, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtbeim Kunden installierte Firewallsysteme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch Für die Verwendung und Weitergabe von schon bestehenden Open-Source-Produkten oder -Teilprodukten haften wir nur für Aufwendungsersatzansprüchedas arglistige Verschweigen von Mängeln. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen Insbesondere bei den folgenden Mängeln treffen uns keine Gewährleistungsverpflichtungen und/oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.Haftungen:

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung SuchAgents bietet Informationen in Form von Links bzw. Angabe von Kontaktdaten zu externen Seiten im Internet oder externen Anbietern einer Immobilie an. SuchAgents hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten, die dem Kunden als passende Immobilie angeboten werden. SuchAgents übernimmt daher keine Haftung für unentgeltliche SOFTWAREAktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Inhalte, Zulässigkeit oder Qualität der von Dritten bereitgestellten Informationen und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten und Anbieter. Diese Erklärung gilt für alle durch SuchAgents dem Kunden übermittelten Links oder Kontaktdaten zu externen Seiten und deren Inhalten sowie zu Anbietern von passenden Immobilien. Es obliegt letztlich dem Kunden, die ihm vorgeschlagene Immobilie zu überprüfen und zu entscheiden, ob er einen Vertrag abschließen möchte oder nicht. SuchAgents verpflichtet sich nicht und leistet auch keine Gewähr dafür, dass die erbrachte Dienstleistung den vom Kunden angestrebten Erfolg herbeiführt, wird, insbesondere, dass die angebotene Dienstleistung zum Abschluss eines Kauf- oder wie auch immer gearteten Vertrages über inserierte, angezeigte oder übermittelte Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile führt. SuchAgents hat auch für keinerlei Schäden des Kunden einzustehen, die aus der Mangelhaftigkeit der von ihm erworbenen Immobilie entstehen. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHSchäden, gleich aus welchem Rechtsgrunddie dem Kunden im Zusammenhang mit der Tätigkeit von SuchAgents, nur soweit BOSCH den Unterauftragnehmer oder deren jeweiligen Sach- Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatgrober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle eines vorsätzlichen der Verletzung von Leben, Körper oder grob Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Fehlverhaltens Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz eines etwaig entstandenen darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtausgeschlossen. • Gewährleistung SuchAgents haftet für kostenpflichtige SOFTWAREDatenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang, der sich auch dann nicht vermeiden hätte lassen, wenn der Kunde die bei ihm vorhandenen Daten jeweils im jüngsten Bearbeitungsstand in maschinenlesbarer Form gesichert hätte. Sollte Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist in jedem Falle zu berücksichtigen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch von ihm eingestellten und von SuchAgents dargestellten Daten wenigstens durch einmalige Suchabfrage auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungderen Richtigkeit zu überprüfen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monatevorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von SuchAgents. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, SuchAgents haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • nicht für Schäden, die vorsätzlich durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder grob fahrlässig verursacht wurdendurch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. SuchAgents kann dem Kunden keine Mindestanzahl an übermittelten passenden Angeboten garantieren. SuchAgents leitet dem Kunden jedoch ein passendes Angebot sogleich nach Bekanntwerden bei SuchAgents weiter. Es kann daher auch sein, dass dem Kunden innerhalb der Mindestvertragsdauer kein passendes Angebot einer Immobilie übermittelt wird, sollte es in diesem Zeitraum kein für Schäden den Kunden passendes und seinen Suchkriterien entsprechendes Immobilienangebot geben. SuchAgents haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer aus dem Missbrauch von an Dritte übermittelten Daten (z.B. in Anzeigen, E-Mails, Weiterempfehlungen etc.) resultieren. SuchAgents haftet weder für einen bestimmten Erfolg eines übersendeten Immobilienangebotes dritter Seite noch für die Durchsetzbarkeit eines über ein solches übermitteltes Angebot geschlossenen Vertrags. SuchAgents haftet auch nicht für die den Kunden übermittelten angebotenen Immobilien, weder aus Gewährleistung oder Garantie, noch aus Schadenersatz, Produkthaftung, etc. SuchAgents haftet nicht für die Kompatibilität des Internetdienstes mit der Hard-, Software, für die ständige Verfügbarkeit, für Viren, Missbrauch oder Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Nutzers aufgrund von ungeeigneter, verwendeter Hard- und Software sowie für Fehlfunktionen, die aufgrund der Internetanbindung oder die sonst aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien Nutzung der Daten oder des Internetdienstes entstehen. Der Kunde ist auch selbst dafür verantwortlich, welche Verlinkungen und Angebote er in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAnspruch nimmt.

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Gewährleistung, Haftung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln der SOFTWARE können sich ausschließlich im Verhältnis zwischen Ihnen und BOSCH ergeben und bestimmen sich nach den folgenden Bedingungen. • Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Sollte Ihnen ein Anspruch auf Rückerstattung des Erwerbspreis für die SOFTWARE zustehen, ist dieser gegen Apple zu richten. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits gegen Apple bestehen nicht, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich nicht zulässig. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der übermittelten Erzeugnisse umgehend nach Erhalt zu prüfen und Haftung Beanstandungen innerhalb von einer Woche ab Zugang geltend zu machen. Gibt der Auftraggeber die Ware schriftlich oder mündlich frei, und behält er sich die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen bei Freigabe nicht vor, erlöschen etwaige Mängelbeseitigungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Auf- traggebers. Dies gilt insbesondere bei Rechtschreib- oder Inhaltsfehlern in durch den Auftraggeber freigegebenen Texten sowie Farbabweichungen bei Farb-Proofs (analog und digital). Ansprüche wegen versteckten Män- geln unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Agentur haftet für unentgeltliche SOFTWAREdas Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- Sonstige Schadensersatzansprüche (z.B. aus Verschulden bei Vertrags- schluss, positiver Vertragsverletzung, Delikt) bestehen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens der Agentur oder ihrer Erfüllungsge- hilfen. Ausgenommen hiervon sind wesentliche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche wegen Verzugs und Rechtsmängel Unmöglichkeit sind auf die Höhe des Auf- tragswertes beschränkt. Besteht der Auftrag oder ein Teil hiervon in einer Weiterverarbeitung oder Änderung, so haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdie Agentur nicht für notwendige Beeinträchtigungen des zu bearbeitenden Erzeugnisses. Im Übrigen haften BOSCHFalle berechtigter Beanstandungen ist die Agentur nach eigener Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Mängel eines Teils der Arbeiten berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrages, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen es sei denn, die mangelfreien Teilarbeiten sind für den Auftraggeber nicht von Interesse. Bei verzögerter, unterlassener oder erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Geringfügige, insbesondere technisch bedingte Abweichungen farbiger Reproduktionen vom Original können nicht beanstandet werden. Gleiches gilt hinsichtlich Abweichungen zwischen Andruck oder Proof (analog oder digital) und dem Auflagendruck. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von dem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflich- tungen aus Verträgen und sonstigen Geschäftsverbindungen, die aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung durch die Agentur gestalteten Werbemaßnahmen des Auftraggebers entstanden sind. Ersatzansprüche des Auftraggebers verjähren unbeschadet des § 202 BGB in einem Jahr, es sei denn, dem Anspruch liegt grob fahrlässiges, vorsätzli- ches oder arglistiges Handeln seitens der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAgentur zu Grunde.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, den Hersteller oder dessen Gehilfen haften wir nicht, wenn und soweit der Besteller nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben oder wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung des Bestellers bereits berichtigt war. 2. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und vereinbarte Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auch abzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen sollte. 3. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. 4. Verlangt der Besteller wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob er den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Ware als Ersatz liefert. Ersetzte Xxxx wird unser Eigentum und ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen innerhalb der vom Besteller bestimmten Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Xxxx vom Vertrag über die mangelhafte Lieferung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 5. Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Etwaige beim Besteller entstehende Kosten trägt dieser selbst. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Besteller zu bezahlen. Durch etwaige seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Für Sach- 6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Rechtsmängel haftet BOSCHMaterialkosten sind ausgeschlossen, gleich soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 7. Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung, Nachbesserung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. 8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateRechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit sich wenn 8.1 wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben Beschaffenheit der Ware übernommen haben, haftet BOSCH8.2 der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den unserer gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich Vertreter oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen wesentlicher Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzdurch diese Personen beruht, oder 8.3 eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat. Im Übrigen Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 9. Die Bestimmungen gemäß Absatz 8. gelten entsprechend für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen direkte Ansprüche des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der Bestellers gegen unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.in den Absätzen 8. und 9. geregelten Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller. Für Ersatzstücke und die Ausbesserung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr; sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist für den Liefergegenstand. Diese Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäߧ§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. X.

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Gewährleistung, Haftung. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen. PC-Xxxxxx gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produk- tinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von PC-Xxxxxx schriftlich bestätigt wurden. PC-Xxxxxx kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Pro- grammfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und Haftung normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuch- tigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für unentgeltliche SOFTWAREden gerügten Mangel sind. Für Sach- Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als PC-Xxxxxx oder von PC-Xxxxxx hierzu autorisierte Dritte. Ebenso übernimmt PC- Xxxxxx keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf nicht von PC-Xxxxxx schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig von Vorstehendem gibt PC-Xxxxxx etwaige weitergehende Garantie- und Rechtsmängel haftet BOSCHGewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, gleich aus welchem Rechtsgrundohne dafür selbst einzustehen. Bei Drittlieferun- gen ist PC-Xxxxxx berechtigt, nur soweit BOSCH die gegen den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatVorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Auf- traggeber abzutreten. Gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei PC-Xxxxxx zu rügen. Im Übrigen haften BOSCHGewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx von PC-Berger Nachbesse- rung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PC-Xxxxxx über. Falls PC-Xxxxxx Mängel innerhalb einer angemessenen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadenseine angemessene Min- derung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtsind ausgeschlossen. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, Insbesondere haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • PC-Berger nicht für Schäden, die vorsätzlich nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Im Falle der Nachbesserung übernimmt PC-Xxxxxx die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbunde- nen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen. Programm- und Datensicherungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten durchzuführen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist PC-Xxxxxx berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren. Die Beseitigung von Mängeln bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Bei durchzuführenden Dienstleistungen (Reparaturen, Installationen etc.) von Computern, Servern, Notebooks u.ä. übernimmt PC-Berger - bei einer nicht erfolgten vorherigen funktionellen Datensicherung durch den Auftraggeber – keine Haftung durch Datenverluste, System- ausfälle oder Ähnliches. Datensicherungen: Grundsätzlich ist der Auftraggeber selbst und in vollem Umfange für eine funktionierende Datensicherung sowie ein funktionierendes Datensicherungskonzept verantwortlich und haftbar. Er hat hierfür alle notwendigen Maßnahmen zu treffen (auch im Sinne des Datenschutzgesetzes), um dies zu gewährleisten bzw. einen Datenverlust zu verhindern. PC-Xxxxxx haftet – im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die das Einrichten von Datensicherungen betreffen - nicht für Schäden, die aufgrund von Programm- oder Software- fehlern die die Datensicherungssoftware betreffen entstanden sind. Ebenso haftet PC-Berger nicht für Schäden, die durch eine fehlerhafte bzw. nicht funktionierende Datensicherung entstanden sind, wenn die dafür eingesetzte Hardware und/oder Software nicht von PC-Berger gekauft wurden. Der Auftraggeber hat eigenständig die Datensicherungsprotokolle zu kontrollieren und bei eventuell festgestellten Fehlern den Verantwortlichen für die Datensicherung unverzüglich zu unterrichten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit herbeigeführten Daten- verlust durch PC-Xxxxxx beschränkt sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden PC-Berger lediglich auf die diejenigen Schäden beschränktKosten für den Aufwand, mit deren Entstehung im Rahmen um anhand vorhandener Sicherungskopien verlorene Daten auf der Anlage des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Nutzers wiederherzustellen. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzwWeitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH PC-Berger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organevon Arbeitnehmern, Erfüllungs- Vertretern und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHErfüllungsgehilfen.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREOffensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen, alle anderen Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDiese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine Anzeige, gleich aus welchem Rechtsgrundso können Rechte wegen dieser Mängel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Gesetzliche Ausschlusstatbestände, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter insbesondere die §§ 460,464,467,351 BGB sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz §§ 377 HGB bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREBei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder nachliefern. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Kunde Wandlung oder Rechtsmängel aufweisenMinderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt. Wir haben Sie einen Anspruch auf in jedem Fall das Recht, Nachbesserung gegen BOSCHoder Nachlieferung zu verlangen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit• Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. c) zur AnwendungFür das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt • Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, soweit sich die Haftung gemwenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenDer Gewährleistungsanspruch besteht nicht, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe wenn der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienMangel darauf beruht, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheKunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat. • Soweit Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgt nach diesen Bestimmungen bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. • Die Garantie für Sicherheitsfolien und Innenfolien beträgt 3 Jahre; für Außenfolien 2 Jahre . Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Die Garantie für Folien entfällt, wenn sie unsachgemäß behandelt oder unsachgemäß vom Kunden verarbeitet werden oder sie unsachgemäß gereinigt werden. Durch unser Fachpersonal wird die fachgerechte Reinigungsanleitung ausgehändigt. Der Einschluss von Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht auszuschließen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Hinsichtlich der von uns gelieferten und montierten Sonnenschutztechnik und Strahlenschutzvorhänge gilt die Gewährleistung von 2 Jahren nach VOB/A; für stromführende Teile 6 Monate. Bei unsachgemäßer Handhabung der vorgenannten Anlagen erlischt der Gewährleistungsanspruch. • Wir haften grundsätzlich nicht für Xxxxxx, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ( z.Bsp. Zeichnungen, Pläne) oder ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. • Xxxxxxx Sonnenschutz und Sicherheitsfilme schließt eine Haftung von BOSCH ausgeschlossen für Glas- oder beschränkt istGebäudeschäden in jedem Fall aus. • Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen uns gegenüber nur, wenn ein uns zurechenbarer Vorsatz oder eine zurechenbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Die Beschränkung der Haftung gilt dies auch im gleichen Umfang für die Haftung der Organe, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. • Wir sind berechtigt, einschließlich die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Mitarbeiter von BOSCHKunde das vertragliche Entgelt, abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils, nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. • Alle durch uns veröffentlichten technischen Daten beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Die Lieferung erfolgt in der handelsüblichen Qualität. Optische und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHqualitative Toleranzen vom Rohmaterial stellen keinen Mangel des gelieferten Gegenstandes dar, gleich da dies aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung Natur der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateSache resultiert. Dies gilt nichtinsbesondere für bestimmte Maße und Farbtöne, soweit auch bei Nachbestellungen, sofern nicht ausdrücklich und in Textform die Einhaltung gewisser oder extrem geringer Toleranzen vereinbart wurde. Grundsätzlich übernehmen wir bei Waren aus eigener Produktion die Gewährleistung für die Verarbeitung der Werkstoffe, nicht aber für die Werkstoffe selbst. Dies gilt insbesondere für Werkstoffe, die der Auftraggeber selbst geliefert hat und die und RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG für den Auftraggeber verarbeitet. Bei Produkten außerhalb des typischen Gewerkes der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG, die RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG selbst von Dritten bezieht, beschränkt sich die Haftung gemdarauf, dass RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG ihre eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abtritt. b. Offensichtliche Mängel hat der Kunde sofort bei der Abnahme, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen in Textform zu rügen. Wenn Mängel auch bei einer sorgfältigen Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind sie unverzüglich nach ihrer späteren Entdeckung der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG mitzuteilen. Bei berechtigten Mängelrügen kann innerhalb von vier Wochen von RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG eine Nachbesserung erbracht werden oder dem Auftraggeber ein Ersatzstück geliefert werden, RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG nimmt dann den gesetzlichen Bestimmungen richtetbeanstandeten Gegenstand zurück. • Haftungsbeschränkung Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Xxxx die Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen. Die zumutbaren Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei einer späteren Nachbestellung berechtigt den Kunden nicht zu den genannten Gewährleistungsrechten, außer wenn die Einhaltung von Maßen ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht, den Kaufpreis oder die sonstige Vergütung oder einen Teil davon zurückzuhalten. Erst eine in Textform übermittelte ausdrückliche Bestätigung (Gutschrift) der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG berechtigt zum Abzug vom Kaufpreis. RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wir verweisen deshalb grundsätzlich den Kunden im Hinblick auf Ersatzansprüche für kostenpflichtige SOFTWAREentstandene Schäden bei der Bearbeitung an eigenen Sachen an unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenWeiter gehende Schadenersatzansprüche oder Ansprüche, die von unserer Betriebshaftpflichtversicherung nicht anerkannt werden, sind ausgeschlossen. Dies gilt aber nicht, wenn wir selbst oder von uns beauftragte Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdengegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen haben. Ist der Kunde Unternehmer, • für Schäden aus so leisten wir bei mangelhaften Waren zunächst nach unserer Xxxx die Gewährleistung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung beim Verbraucher fehl, so kann der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln kann der Kunde aber nicht vom Vertrag zurücktreten. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel in einer Frist von zwei Wochen ab dem Umfang Empfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzwWare in Textform mitteilen. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen Sonst ist die Haftung Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die so genannte volle Beweislast für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf sämtliche Voraussetzungen des Gewährleistungsanspruchs, insbesondere den Beweis dafür, dass ein Mangel vorliegt, dass der Mangel innerhalb der Frist festgestellt wurde und dass die diejenigen Schäden beschränktMängelrüge rechtzeitig mitgeteilt wurde. Verbraucher müssen uns Mängel unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Hierfür ist der Zugang der Unterrichtung bei uns entscheidend. Wenn der Kunde (Verbraucher) diese Unterrichtung unterlässt, mit deren Entstehung im Rahmen so hat er keine Gewährleistungsansprüche ab zwei Monate nach der Feststellung des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Mangels. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen aber nicht, falls wir oder unsere hierzu vertraglich Beauftragten arglistig gehandelt haben. Der Verbraucher muss den Zeitpunkt beweisen, in dem er den Mangel festgestellt hat. Wenn der gesetzlichen VertreterVerbraucher Ansprüche aus unzutreffenden Herstellerangaben herleiten will und vorträgt, leitenden Angestellten bzwdass ihn diese Angaben zum Kauf veranlasst haben, trifft ihn hierfür (Kaufentscheidung) die Beweislast. einfachen ErfüllungsgehilfenBei gebrauchten Gütern muss der Kunde den Mangel der Sache beweisen. Sind Sie Unternehmer Wenn der Kunde Xxxxxxxxxxxxx verlangt, weil eine Nacherfüllung nicht erfolgreich war, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Dieser Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt aber nicht, wenn wir die Vertragsverletzungen arglistig verursacht haben. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei den gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt aber nur, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Bei Lieferungen und Leistungen im Sinne von § 14 BGBBauschreinerbereich gewähren wir eine Gewährleistung nach den Regeln der VOB, vereinbaren soweit diese für den Kunden vorteilhafter ist. Ist der Käufer Unternehmer, so gilt als Beschaffenheitsvereinbarung bei der Ware grundsätzlich nur die ParteienProduktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen in der Werbung des Herstellers stellen uns gegenüber deshalb keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, dass so sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt nur dann, wenn der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Mangel der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtMontageanleitung eine ordnungsgemäße Montage verhindert, andernfalls haben wir insoweit keine Verpflichtung. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheGarantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. • Soweit nach diesen Bestimmungen Dies hat keinen Einfluss auf die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHsogenannten Herstellergarantien.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Für Materialien gelten die gesetzlichen Garantien sowie die von CARPENTIER angebotenen herkömmlichen Garantien gemäß den damit verbundenen Modalitäten. Die Haftung aus gesetzlichen oder herkömmlichen Garantien kann niemals über die vom Hersteller und/oder Lieferanten gewährten Garantien hinausgehen. 2. Die Haftungsbeschränkungen seitens des Lieferanten und des Herstellers sind auch für CARPENTIER gültig. XXXXXXXXXX übernimmt keine Haftung für unentgeltliche SOFTWAREfalsche oder fehlerhafte technische Spezifikationen, die vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden. Für Sach- und Rechtsmängel 3. Jede Bearbeitung, Demontage oder Veränderung der Ware durch den Kunden oder eines beliebigen Dritten führt automatisch zum Verfall unserer Haftung. CARPENTIER haftet BOSCHnicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- wenn die gelieferten Materialien vom Kunden oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hateinem anderen Dritten unsachgemäß verwendet werden. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen 4. Die Haftung von XXXXXXXXXX beschränkt sich immer auf die Reparatur und/oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadensder mangelhaften Ware auf unsere Kosten, die sogenannten Materialkosten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtSonstige Kosten, einschließlich Kosten für Demontage, Transport, Montage (Transport und Stundenlohn) sind von CARPENTIER nicht zu tragen. • Gewährleistung Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für kostenpflichtige SOFTWAREweitere direkte oder indirekte Schäden. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisender Ersatz unmöglich sein, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit beschränkt sich die Haftung gemauf maximal die Höhe der in Rechnung gestellten Beträgen, wobei die mit der Zeit allmählich abnimmt, ohne jede weitere Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung XXXXXXXXXX kann nicht haftbar gemacht werden für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenUnternehmens-, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Folgeschäden oder unvorhersehbare indirekte Schäden, die vorsätzlich der Kunde erleidet oder grob fahrlässig verursacht wurdenerleiden wird, entgangenen Gewinn oder verlorene Ersparnisse, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. Wir lehnen jegliche Haftung für Schäden ab, entstanden durch unsachgemäßer Nutzung der gelieferten Ware. Wir haften nicht für Mängel entstanden aus mangelhafter Wartung, schlechter oder abnormaler Verwendung, normale Riss- und Ablagerungserscheinungen der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Materialien, Schäden aufgrund fehlerhafter Architekturpläne, Auswirkungen fallender Gegenstände und falls die Produkte weniger als 10 cm von der Bodenoberfläche entfernt installiert werden, Kontakt mit stehendem Wasser haben oder bei unzureichender Belüftung. Der Kunde stellt XXXXXXXXXX frei, sollte er von dem Zweck der Garantie gedeckt istDritten angesprochen werden, sowie im Falle von XxxxxxxBelästigungen durch Nachbarn. 6. Natürliche Farbveränderungen und/oder Fleckenbildung sind dem Produkt/Material eigen und stellen keinen Defekt oder Mangel dar. 7. Die Parteien vereinbaren, • im Falle dass die Parteien ihre Verpflichtungen bei höherer Gewalt aussetzen können. In jedem Fall haftet CARPENTIER nicht für Verluste, Schäden oder Verwohnen aufgrund von Körper- bzwEreignissen, die die Ausführung wirklich behindern außerhalb des Einflusses von CARPENTIER oder bei höherer Gewalt (wie nicht erschöpfend, Pandemie, Epidemie, plötzliche staatliche Maßnahmen, Beschlagnahme, Einziehung oder Enteignung, Katastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Explosionen, Überschwemmungen, Terror(Bedrohung), schwerwiegende digitale oder IT-Ausfälle, Cyberangriff, Wettereinflüsse, Einfluss von Organismen (Schimmel), wilde Tiere, Maschinenausfall, Mangel an Antriebskraft, Roh- und Brennstoff, Material, Arbeitskraft oder an Transportmittel, Unfälle ...) sowohl bei CARPENTIER, als bei Ihren Lieferanten oder Subunternehmern, entbinden CARPENTIER von jeder Verantwortung für die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen. Personenschäden8. Die Waren, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetzauch wenn frachtfrei gesendet, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung werden auf Risiko des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet istKunden transportiert. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Wir lehnen jegliche Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf Unfälle während des Transports ab, sowie für Verzögerungen bei Lieferung durch die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen Bahn oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHandere Transportmittel.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Gegen CVF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens CVF verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. CVF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für unentgeltliche SOFTWAREjegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von CVF kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. CVF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Sach- Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet CVF keinen Ersatz. CVF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. CVF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. CVF haftet nur für eigenes Verschulden und Rechtsmängel nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. CVF haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE Fotos nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt CVF keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensAuftraggeber nicht erreichen, so kann CVF hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREEin Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die SOFTWARE gelieferte Xxxx einen behebbaren Sach- Fehler haben, so ist sie an CVF zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Xxxxxxx Xxxxxx Fotografie, Xx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. CVF wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHfür die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt litfehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. c) zur AnwendungErsatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei CVF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und Rechtsmängel für SOFTWAREmängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenwegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch CVF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, beträgt 12 Monatestellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies gilt nichtist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, soweit sich die Haftung gemwenn sie schriftlich von CVF bestätigt worden sind. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung CVF haftet für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, Fristüberschreitung nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Vorsatz und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHgrober Fahrlässigkeit.

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Samples: www.fotomagico.de

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Für bei Gefahrübergang mangelhafte Lieferungen, welche nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, leisten wir Gewähr nach Werkvertragsrecht mit folgender Maßgabe: Der Kunde hat unsere Lieferungen bei Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREzu prüfen, soweit dies dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Für Sach- Unvollständige und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter unrichtige Lieferungen sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHbei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel sind uns unverzüglich spätestens binnen 2 Wochen ab Ablieferung schriftlich und mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt litversteckten Mängeln beginnt die Frist mit Entdeckung und beträgt 1 Woche. c) zur AnwendungBei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Rechtzeitig angezeigte Mängel sind von uns nach unserer Xxxx durch kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Zur Nachbesserung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, 1000hands AG haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, grundsätzlich nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die welche durch sie selbst oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • . Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Verletzung des Lebens, des Körpers oder der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung Gesundheit sowie für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung der 1000hands AG ist auf den nach den gewöhnlichen Umständen eintretenden Schaden begrenzt, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich es sei denn, die Haftung nicht gemist auf ein vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine hierüber hinausgehende Mängelhaftung auf Schadensersatz. Im Übrigen Schadensersatz ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)– egal aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche für Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass anstelle eines Schadensersatzanspruches, ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend gemacht wird. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertretereiner persönlichen Haftung unserer Arbeitnehmer, leitenden Angestellten bzw. einfachen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass Unbeachtet der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen übrigen Vorschriften dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch AGB ist jegliche Haftung auf 3.000.000 Euro für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Personenschäden und auf 1.500.000 Euro für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Sonstige Schäden (Sach- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHVermögensschäden begrenzt.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREDer Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- öffentlicher Zugänglichmachung der Anzeige oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie des Advertorials zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHNacherfüllung. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungKommt der Verlag dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder ist die Ersatzleistung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistungsfrist Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu erfolgen. Für Mängel bei der Abrufbarkeit der Anzeige oder des Advertorials aus dem Internet, auf die der Verlag keinen Einfluss hat, wie Mängel der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu den vom Verlag genutzten Servern, Stromausfälle oder Angriffe Dritter auf den genutzten Server, mit dem Ziel, diesen arbeitsunfähig zu machen (z. B. Denial of Service Attacks), hat der Verlag nicht einzustehen. Der Verlag wird sich darum bemühen, seine Online-Produkte in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; er schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall. Der Verlag haftet nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monateoder Vermögensschäden. Dies gilt nichtnicht bei der Verletzung einer Pflicht, soweit die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Vertragspartner regelmäßig Vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung gemdes Verlags für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. b. nach Der Verlag übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, Verletzungen vor Markenrechten oder für Verletzungen des Wettbewerbsrechts durch die Anzeigeninhalte der Auftraggeber. Der Verlag prüft den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenInhalt der Anzeigen, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenAdvertorials oder sonstigen Werbeformate, die vorsätzlich von den Auftraggebern zur Veröffentlichung oder grob fahrlässig verursacht wurdenöffentlichen Zugänglichmachung an den Verlag übermittelt werden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzmögliche Verletzungen von Rechten Dritter. Im Übrigen ist Der Auftraggeber stellt den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteiendarauf beruhen, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal zur Verbreitung oder Veröffentlichung durch den Verlag vom Auftraggeber übermittelte Anzeigeninhalte mit entsprechenden Rechten Dritter belastet sind, und ersetzt dem Wert der an BOSCH Verlag alle insoweit entstehenden Schäden und erforderlichen Aufwendungen unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHEinschluss etwaig anfallender Rechtsverfolgungskosten.

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Samples: nasch-media.de

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Die Gewährleistung- und Haftung Haftungsansprüche haben nur Gültigkeit, wenn die Wartungsintervalle gemäß den BG- VdS- DIN-VDE Richtlinien eingehalten werden und durch ein für unentgeltliche SOFTWAREdieses System vom VdS anerkannten Errichterbetrieb durchgeführt wurde. Für Sach- Sind die Anlagen bzw. Pläne mangelhaft, oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fertigungs-, Material- oder Montagefehler schadhaft, so verpflichten wir uns, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche, aber unbeschadet der Ansprüche aus dem letzten Absatz dieses Abschnittes und Rechtsmängel haftet BOSCHder gesetzlichen Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHAlage kostenlos nachzubessern. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt liteiner Erweiterung der Anlage wird die Gewähr nur für die neu erstellten Anlagenbereiche übernommen. c) zur AnwendungMängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag der Abnahme oder, wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, mit der Meldung der Abnahmebereitschaft an den Abnehmer. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn von anderer Seite Arbeiten an den Anlagen bzw. Plänen vorgenommen werden. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Fehler der Anlage bzw. Pläne selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Für Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für Sach- die Lieferung und Rechtsmängel Montage der Anlage bzw. Pläne, nach Abschl uss der Nachbesserung beginnt die Gewährleistungspflicht für SOFTWAREdie nachgebesserten Teile der Anlage neu zu laufen. Baugruppen, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenäußerlich zerstört sind oder Überspannungsschäden aufweisen, beträgt 12 Monatewerden aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr repariert. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gemFür diese Baugruppen besteht kein Gewährleistungsanspruch. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetBauteile mit begrenzter Lebensdauer (z.B. Akkus) und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Falls der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienKunde verlangt, dass Gewährleistungen an einem von Ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann INDUZEIT diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während die Arbeitszeit und Reisekosten zu Standardsätzen von INDUZEIT zu bezahlen sind. Zur Vornahme aller Nachbesserungsarbeiten hat uns der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Abnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtMängelhaftung befreit. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAndere Ansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen.

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Samples: induzeit.de

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung Rechtsmängeln der SOFTWARE nur können sich ausschließlich im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf Verhältnis zwischen Ihnen und BOSCH ergeben und bestimmen sich nach den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungfolgenden Bedingungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt Sollte Ihnen ein Anspruch auf Rückerstattung des Erwerbspreises für die SOFTWARE zustehen, ist dieser gegen Google zu richten. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits gegen Google bestehen nicht, soweit sich die Haftung gemes sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich nicht zulässig. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Samples: productsde.buderus.com

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängel zählen auch erhebliche, leichtsichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert worden ist. Solche offensichtlichen Mängel sind bei cpc innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei cpc innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARERügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Für Sach- Soweit ein von cpc zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Besteller nach seiner Xxxx kostenfrei Nacherfüllung, das heißt Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. cpc kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn die Erfüllung unmöglich ist oder einen unzumutbaren Aufwand erfordert oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Solange cpc der Nacherfüllungspflicht, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommt und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Nacherfüllung nicht fehlgeschlagen ist, gleich aus welchem Rechtsgrundhat der Besteller kein Recht, nur soweit BOSCH eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatRücktritt vom Vertrag zu erklären. Im Übrigen haften BOSCHFalle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund cpc die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Ist cpc zur Nacherfüllung nicht in der unentgeltlichen Bereitstellung Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die cpc zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadensvom Vertrag zurückzutreten. cpc schließt jede weitere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtberührt sind. • Gewährleistung Gleiches gilt für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungPflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Höhe der Ersatzpflicht ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Alle Angaben hat cpc sorgfältig zusammengestellt. Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monateentsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Dies gilt nicht, soweit Aufgrund eventuell notweniger technischer Änderung können sich die jedoch Abweichungen ergeben. Eine Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdendurch falsche technische Angaben des Bestellers entstehen, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istMengen, • im Falle von XxxxxxxInhalten, • im Falle von Körper- bzw. PersonenschädenDicken, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten Wir behalten uns eine Über- bzw. einfachen ErfüllungsgehilfenUnterlieferung in der Höhe von 10% vor. Sind Sie Unternehmer im Sinne Lieferungen in typkonformer Verkaufsware, wobei unsere Angaben dem Mittelwert entsprechen. Abweichungen der üblichen Toleranz bleiben vorbehalten. Insbesondere dann, wenn diese Abweichungen auf Grund von § 14 BGBRohmaterialien von Vorlieferanten entstehen. Alle von cpc herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, vereinbaren die ParteienErläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungsarten sind vom Besteller zu beachten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für alle Ansprüche, dass in denen sich ein Recht aus der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Mangelhaftigkeit der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen Sache oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHLeistung selbst ergibt.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass unsere Gesteinskörnungen (Kies, Sand, Splitt) gemäß Sortenverzeichnis nach den geltenden technischen Normen hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden und die vereinbarte Beschaffenheit haben. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHeventuelle Beanstandungen bei Recyclingprodukten gilt: Nach dem Stand der Technik ist es bei Bauschutt-Recycling- baustoffen nicht möglich, gleich aus welchem Rechtsgrundeine qualitative Gleichwertigkeit mit Naturprodukten zu gewährleisten. Verfahrens- bzw. rohstoffbedingte Qualitätsabweichungen, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche die nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenderzeitigen Stand der Technik bei Bauschutt-Recycling- baustoffen üblich sind, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungkönnen deswegen nicht als Mängel beanstandet werden. Die Gewährleistungsfrist Eignung des Baustoffes für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREeine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Für die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenVerwertung (Verwendung, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Einbau) der von dem Zweck uns hergestellten Bauschutt-Recyclingbaustoffe ist allein der Garantie gedeckt istKäufer verantwortlich. Wir verweisen darauf, • im Falle von Xxxxxxxdass die Verwertung (Verwendung, • im Falle von Körper- bzw. PersonenschädenEinbau) in Abhängigkeit der festgelegten Zuordnungswerte nur in entsprechend definierten, • In den Fällen festgelegten Einbaubereichen entsprechend der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit technischen Regeln der Anwendungsbereich von § 44a TKG Ländergemeinschaft Abfall (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen TelekommunikationsdienstenLAGA) eröffnet möglich ist. Soweit sich die Haftung nicht gemFür sonstiges Material gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen. vorstehender Aufzählung Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzGefahrübergang obliegt dem Käufer. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Eine Garantie im Sinne von des § 14 BGB443 BGB geben wir nicht, vereinbaren die Parteienes sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtKäufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheOffensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. • Soweit nach diesen Bestimmungen Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Haftung Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge sind von BOSCH ausgeschlossen Kaufleuten i.S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter –menge sind von BOSCH.Kaufleuten

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREOffensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen, alle anderen Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDiese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine Anzeige, gleich aus welchem Rechtsgrundso können Rechte wegen dieser Mängel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Gesetzliche Ausschlusstatbestände, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter insbesondere die §§ 460,464,467,351 BGB sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz §§ 377 HGB bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREBei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder nachliefern. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Kunde Wandlung oder Rechtsmängel aufweisenMinderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt. Wir haben Sie einen Anspruch auf in jedem Fall das Recht, Nachbesserung gegen BOSCHoder Nachlieferung zu verlangen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit• Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. c) zur AnwendungFür das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt • Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, soweit sich die Haftung gemwenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenDer Gewährleistungsanspruch besteht nicht, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe wenn der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienMangel darauf beruht, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheKunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat. • Soweit Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgt nach diesen Bestimmungen bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. • Die Garantie für Sicherheitsfolien und Innenfolien beträgt 3 Jahre; für Außenfolien 2 Jahre . Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Die Garantie für Folien entfällt, wenn sie unsachgemäß behandelt oder unsachgemäß vom Kunden verarbeitet werden oder sie unsachgemäß gereinigt werden. Durch unser Fachpersonal wird die fachgerechte Reinigungsanleitung ausgehändigt. Der Einschluss von Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht auszuschließen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Hinsichtlich der von uns gelieferten und montierten Sonnenschutztechnik und Strahlenschutzvorhänge gilt die Gewährleistung von 2 Jahren nach VOB/A; für stromführende Teile 6 Monate. Bei unsachgemäßer Handhabung der vorgenannten Anlagen erlischt der Gewährleistungsanspruch. • Wir haften grundsätzlich nicht für Xxxxxx, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ( z.Bsp. Zeichnungen, Pläne) oder ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. • BLR Solar Control GmbH schließt eine Haftung von BOSCH ausgeschlossen für Glas- oder beschränkt istGebäudeschäden in jedem Fall aus. • Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen uns gegenüber nur, wenn ein uns zurechenbarer Vorsatz oder eine zurechenbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Die Beschränkung der Haftung gilt dies auch im gleichen Umfang für die Haftung der Organe, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. • Wir sind berechtigt, einschließlich die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Mitarbeiter von BOSCHKunde das vertragliche Entgelt, abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils, nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. • Alle durch uns veröffentlichten technischen Daten beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung SEABIX haftet ausschliesslich für getreue und Haftung sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Arbeiten (Auftragsrecht). SEABIX haftet dem Kunden ausschliesslich für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich absichtliche oder grob fahrlässig verursacht wurdenzugefügte direkte Schäden – beim Auf- bau des IT-/Telekommunikationssystems bis maximal zur Höhe des Offertbetrages und beim Betrieb des IT-/Telekom- munikationssystems bis maximal zur Höhe des vom Kunden innerhalb eines Jahres zu bezahlenden Entgelts. Die Haftung von SEABIX wird insbesondere für leichte Fahr- lässigkeit, für Schäden aus mittelbaren und unmittelbaren Schaden, für in- direkten Schaden, für ausservertraglichen Schaden, für Fol- geschaden, für entgangenen Gewinn, für Verdienst- und Pro- duktionsausfall sowie für Datenverlust, Betriebsunterbruch, Fehlleistung, Stillstand der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istGeräte, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- Verzögerung bei Repara- tur- und Unterhaltsarbeiten bzw. Personenschädenbei der Lieferung von Ersatz- teilen und Verbrauchsmaterial vollumfänglich ausgeschlos- sen. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen. Die Gewährleistung entfällt insbesondere für Mängel, die zu- rückzuführen sind auf: In unsachgemässe, vorschriftswidrige oder missbräuchliche Installation, Bedienung oder Wartung bzw. Reinigung durch den Fällen Kunden; • Verwendung von nicht durch SEABIX lizenzierter Software oder Anschluss/Verwendung von nicht durch SEABIX ge- lieferter Hardware; • Vornahme von nicht durch SEABIX bewilligten Änderungen oder Reparaturen; • normale Abnützung von Verschleissteilen; • Verwendung vorschriftswidriger Betriebsmittel; • pflichtwidriges Verhalten des Kunden. Liegt ein Mangel vor, kann der Produkthaftung nach dem ProdukthaftungsgesetzKunde ausschliesslich die un- entgeltliche Nachbesserung verlangen. Die Behebung eines Mangels durch den Kunden selbst oder durch Beizug eines Dritten wird ausgeschlossen. Insbesondere ist SEABIX unter keinen Umständen verpflichtet, • soweit einen allfälligen Quellcode herauszugeben. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor der Anwendungsbereich von § 44a TKG Abgabe einer Mängelrüge alle Fehlerquellen in seiner Risikosphäre (Haftung z.B. IT- /Telekommunikationssysteme des Anbieters von öffentlich zugänglichen TelekommunikationsdienstenKunden, Datenleitungen) eröffnet istzu überprüfen und auszuschliessen. Soweit sich die Haftung Ist ein vom Kunden gel- tend gemachter Mangel nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetnachweislich SEABIX zuzuord- nen, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung Fehleranalyse und Problembehebung durch SE- ABIX vom Kunden zu vergüten. Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem Kunden nach bestem Wissen erteilt werden, sind unverbindlich und begründen keine vertraglichen Verpflichtungen. Insbesondere bleibt der Kunde in jedem Fall verantwortlich für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf Gebrauch, Bedienung, Unterhalt und Kontrolle der gelieferten Produkte, für deren Einsatz sowie für Sicherung von Daten und Soft- ware, die diejenigen Schäden beschränkt, Schulung seines Personals sowie die Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck und die Überprüfung der mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHihnen erreichten Resultate.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vor- schriften hergestellt, überwacht und Haftung geliefert wird und die vereinbar- te Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für unentgeltliche SOFTWAREeine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Für Sach- Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften ent- sprechenden Behandlung und Rechtsmängel haftet BOSCHVerarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine ge- sonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sons- tiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht ver- arbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestäti- gung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennah- me der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrundwelcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der verein- barten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verar- beitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Ge- währleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Probekörper gelten nur soweit BOSCH dann als Nachweis für die Baustoffeigen- schaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vor- schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) ver- langen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung man- gelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHtypischen vorhersehbaren Schaden, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Üb- rigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die min- destens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendunggrober Fahr- lässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 12 Monate5 Jahre seit Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Zurückweisung der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMängelrüge durch uns.

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Gewährleistung, Haftung. Entsprechen die vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte nicht den vereinbarten Produkt-spezifikationen, sind diese nicht für den vertraglich vorausgesetzten bzw. gewöhnlichen Einsatzzweck geeignet, entsprechen diese nicht dem aktuellen Stand der Technik oder sind diese sonst mangelhaft, stehen S+H die gesetzlichen Rechte und vertraglichen Ansprüche (insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz) ungekürzt zu. Mangelhaft sind die vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte ausdrücklich auch dann, wenn ihnen ein rechtlicher Mangel innewohnt; etwa wenn das Produkt in (immaterielle) Rechte Dritter eingreift. Die Vereinbarung von Qualitätszielen, Qualitätsmaßnahmen sowie Eingriffsgrenzen (z. B. ppm - Ziele) befreit den LIEFERANTEN ausdrücklich nicht von dieser vertraglichen und gesetzlichen Haftung für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung. Der LIEFERANT verpflichtet sich, die Produkte vor Auslieferung an S+H einer Warenausgangskontrolle zu unterziehen. Seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB erfüllt S+H nach Ziffer 8.14.2. dieser Vereinbarung. Soweit es sich im Rahmen der dort beschriebenen Prüfungs- und Unter-suchungsumfang bei der Wareneingangskontrolle um nicht erkennbare Mängel handelt, lässt die (vorbehaltlose) An-/Abnahme und/oder Bezahlung durch S+H das Recht von S+H zur späteren Zurückweisung der gelieferten Zukaufmaterialien und Produkte aufgrund von Mängeln, inkl. Qualitätsmängel sowie Mängel hinsichtlich der Umwelt- und Arbeitssicherheit oder hinsichtlich missachteter Zulassungserfordernisse, unberührt. Kann der LIEFERANT die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 BGB in Form der Nach-besserung oder Nachlieferung nicht erbringen oder kommt er dem nicht innerhalb angemessener, von S+H gesetzter Frist nach, so kann S+H zurücktreten und die Ware auf Gefahr und Kosten des LIEFERANTEN zurückschicken oder Minderung verlangen. In dringenden Fällen kann S+H nach Abstimmung mit dem LIEFERANTEN die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der LIEFERANT. Das Recht von S+H Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen bleibt unberührt. Dies schließt das Recht auf die Zahlung von Xxxxxxxxxxxxx wegen der Verletzung behördlicher (Sicherheits-) Vorschriften oder aus anderen vom LIEFERANTEN zu vertretenden Gründen ein. Soweit es für die Haftung des LIEFERANTEN darauf ankommt wird das Verschulden eventuell vom LIEFERANTEN eingesetzter Subunternehmer oder Vorlieferanten dem LIEFERANTEN zugerechnet. Die Sachmängelhaftung des LIEFERANTEN verjährt 36 Monate nach Übergabe der Produkte. Der LIEFERANT stellt S+H von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen der Lieferung mangelhafter bzw. fehlerhafter Produkte und hieraus resultierender Folgeschäden in dem Umfang frei, wie die Ursache des Mangels bzw. Xxxxxxx aus dem Verantwortungsbereich des LIEFERANTEN herrührt und der LIEFERANT gegenüber solchen Dritten auch unmittelbar haften würde. Unter den gleichen Voraussetzungen ist der LIEFERANT verpflichtet, S+H von den Kosten freizustellen, die S+H im Zusammenhang mit gebotenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z.B. Rückrufaktionen oder Feldaktionen) entstehen oder etwa durch Kunden von S+H belastet werden. Sofern S+H den LIEFERANTEN nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will wird S+H den LIEFERANTEN unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. S+H hat dem LIEFERANTEN Gelegenheit zur unverzüglichen Untersuchung des Schadens-falles zu geben. Über die im Rahmen der Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREzu ergreifenden Maßnahmen werden sich die VERTRAGSPARTNER –insbesondere im Zuge von Vergleichsverhandlungen- versuchen abzustimmen. Für Sach- Der LIEFERANT haftet gegenüber und Rechtsmängel haftet BOSCHhält S+H schadlos von jeglicher Haftung, gleich Ansprüchen, Verlusten bzw. Schäden jeglicher Art, die sich aus welchem Rechtsgrundoder im Zusammenhang mit einer eventuellen Verletzung der in diesem Lieferantenhandbuch genannten Regelungen, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatBestimmungen und Pflichten ergeben. Im Übrigen haften BOSCHFalle einer Verletzung der in diesem Lieferantenhandbuch genannten Regelungen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Bestimmungen und Pflichten ist S+H berechtigt die Vertragsbeziehung zum LIEFERANTEN außerordentlich mit sofortiger Wirkung und ohne Fristsetzung zu kündigen und die Geschäftsbeziehungen zu beenden; Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatz oder Ausgleichsansprüche stehen dem LIEFERANTEN gegen S+H im Falle eines vorsätzlichen einer solchen Kündigung oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Beendigung nicht zu und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWAREsind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habennichts anderes vereinbart wurde, haftet BOSCHist der LIEFERANT verpflichtet folgende Versicherungen bis zum Ablauf der Verjährung/Haftungserlöschen lückenlos und pauschal zu unterhalten und S+H auf Verlangen nachzuweisen: - Produkthaftpflichtversicherung für Personen-, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Sachschäden mit einer Deckungs- summe von mindestens acht (8) Millionen EUR je Versicherungsfall - Kfz-Zulieferer-Haftpflichtversicherung (Vermögensschäden durch Rückruf oder Mangelhaftigkeit der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Produkte mit einer Deckungssumme von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG mindestens drei (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten3) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.Mio EUR je Versicherungsfall

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung Rechtsmängeln der SOFTWARE nur können sich ausschließlich im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf Verhältnis zwischen Ihnen und BOSCH ergeben und bestimmen sich nach den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungfolgenden Bedingungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt Sollte Ihnen ein Anspruch auf Rückerstattung des Erwerbspreises für die SOFTWARE zustehen, ist dieser gegen Apple zu richten. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits gegen Apple bestehen nicht, soweit sich die Haftung gemes sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich nicht zulässig. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Gegen TH gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Ver- letzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsab- schluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzli- ches Verhalten seitens TH verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelt- einflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von TH) TH zu dem vereinbar- ten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für unentgeltliche SOFTWAREjegliche daraus resultierenden Schä- den, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von TH kommen, bemühen sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf be- steht jedoch nicht. TH haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Sach- Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet TH keinen Ersatz. TH ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Dru- ckereien etc. zu beauftragen. TH ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. TH haftet nur für eigenes Verschulden und Rechtsmängel nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhal- ten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. TH haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE Fotos nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Rahmen der Garantie- leistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der TH keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksen- dung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensAuftraggeber nicht erreichen, so kann TH hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREEin Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die SOFTWARE gelieferte Xxxx einen behebbaren Sach- Fehler haben, so ist sie an TH zurückzusenden und kurz schrift- lich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Xxxx & Macke GbR Iltisweg 61 in 00000 Xxx Xxxxxxxxxx xx Xxxx TH wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHfür die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt litfehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. c) zur AnwendungErsatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lie- ferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei TH geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und Rechtsmängel für SOFTWAREmängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenwegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch TH beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, beträgt 12 Monatestellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen ge- genüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzü- gen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies gilt nichtist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, soweit sich die Haftung gemwenn sie schriftlich von TH bestätigt worden sind. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung TH haftet für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, Fristüberschreitung nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Vorsatz und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHgrober Fahrlässigkeit.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung Foto-Xxxxxxx haftet für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen: • . Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Foto-Gassner entstanden ist. Die Planung und Ausführung der Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse oder Verkehrsstörungen (auch von Familienangehörigen von Foto-Gassner) Foto-Gassner zum Vereinbarten Termin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Foto-Gassner kommen, bemüht sich dieser (falls gewünscht) einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt, vorzuschlagen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Foto-Xxxxxxx haftet nicht für den Verlust der gespeicherten Daten und Fotos. Für Schäden, die vorsätzlich durch das Übertragen der gelieferten Daten auf dem Computer des Kunden entstehen, wird kein Ersatz geleistet. Foto-Xxxxxxx ist berechtigt Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder grob fahrlässig verursacht wurdendergleichen zu beauftragen. Foto-Xxxxxxx ist weiters berechtigt die Aufträge mittels eigenem Personal oder mittels Unterstützung durch Fremdleistung zu erbringen. Sollte gelieferte Xxxx einen Fehler haben, so ist sie an Foto-Xxxxxxx zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Für mangelhafte Ware wird, soweit möglich, Ersatz geliefert oder für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- die Beseitigung des Fehlers gesorgt. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Personenschäden, • In Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet istPreis mindern. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetRegelungen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen. Sämtliche Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich mitzuteilen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzdie wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Foto-Xxxxxxx beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränktBei Reproduktionen, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Nachbestellungen und Vergrößerungen sowie bei unterschiedlichen Druckern können Farbdifferenzen auftreten. Dies gilt auch ist kein Fehler des Werkes und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn diese durch Foto-Gassner schriftlich bestätigt wurden. Foto-Xxxxxxx haftet bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHgrober Fahrlässigkeit.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass die Beton/Mörtel unseres Sortenverzeichnisses nach den geltenden Vor- schriften hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungsonstige Betone / Mörtel gelten jeweils be- sondere Vereinbarungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton / Mörtel mit Zusätzen, Wasser, Transport- beton / -mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton / -mörtel vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt. Mängel sind gegenüber der Betriebslei- tung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Rechtsmängel für SOFTWARE, Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensicht- liche Mängel gleich welcher Art und die Sie entgeltlich Lieferung einer offensichtlich anderen als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monateder bestellten Beton- / Mörtelsorte oder –menge sind sofort bei Abnahme des Betons / Mörtels (§433 Abs. Dies gilt nicht, soweit sich 2 BGB) zu rügen; in diesem Fall hat der Käufer den Beton / Mörtel zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Haftung gem. b. Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton- / Mörtelsorte oder -menge sind nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Sichtbarwerden von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von § 14 BGBNichtkaufleuten innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Lieferung, vereinbaren zu rügen. Unsere Verantwortung für die ParteienGüte endet bei der Abholung ab Werk, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt sobald das Fahrzeug beladen ist, gilt dies auch bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Beton / Mörtel als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1-3 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Sachmangel - Folgeschaden geht, dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMängelrüge durch uns.

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Gewährleistung, Haftung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln der SOFTWARE können sich ausschließlich im Verhältnis zwischen Ihnen und BOSCH ergeben und bestimmen sich nach den folgenden Bedingungen. • Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Sollte Ihnen ein Anspruch auf Rückerstattung des Erwerbspreis für die SOFTWARE zustehen, ist dieser gegen Apple zu richten. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits gegen Apple bestehen nicht, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich nicht zulässig. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARESoweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Mängelansprüche nur bei Beachtung des §377 HGB. Die Nacherfüllung kann nach der Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder grob fahrlässig verursacht wurdenHaltbarkeit beruhen, • für Schäden aus aber nicht unmittelbar an der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von dem Zweck der Garantie gedeckt Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Eine weitergehende Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen Verkäufers ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen Rechtsnatur des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen; dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Aufwendungsersatzansprüchedeliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Anwendungen statt der Leistung. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt istIst der Käufer Unternehmer, gilt dies auch für die Haftung verjähren seine Schadensansprüche wegen eines Mangels in einem Jahr ab Ablieferung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHWare.

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