Common use of Geistiges Eigentum Clause in Contracts

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder Programmen, die von Criteo speziell für die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werden, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassen, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigen, die sich aus den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: Rahmennutzungsbedingungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen 12.1 Alle Rechte am geistigen EigentumsrechteEigentum der Produkte stehen ausschließlich dem Lieferanten zu. Entwickelt der Lieferant auf Anweisung des Auftraggebers ein oder mehrere Produkte, so stehen die Rechte am geistigen Eigentum dem Lieferanten zu. Der Auftraggeber erkennt diese Rechte an und garantiert, dass er jede Verletzung dieser Rechte unterlassen wird. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller 12.2 Der Auftraggeber erwirbt ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares (sowohl im vertraglichen als auch im vermögensrechtlichen Sinne) widerrufliches Nutzungsrecht an den vorgenannten Rechten des geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder Programmen, die von Criteo speziell für die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werden, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner Eigentums nur für die Dauer des Vertrags hiermit eine Vertrages und unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen in vollem Umfang nachkommt. Dieses Nutzungsrecht kann und darf vom Auftraggeber nicht ausschließlichelizenziert oder in Unterlizenz (an Dritte) vergeben werden, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Serviceses sei denn, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragenes wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. d. 12.3 Die vom Lieferanten gelieferten Produkte dürfen vom Auftraggeber ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, dies ist aufgrund der im Vertrag vorgesehenen Verwendung zulässig. 12.4 Wenn der Gegenstand des Vertrages Software und/oder andere Software des Lieferanten („Software”) ist, darf der Auftraggeber die zur Verfügung gestellte Software zusätzlich zu dem Vorstehenden nur in seiner eigenen Organisation und zu deren Gunsten in Übereinstimmung mit den dafür festgelegten (Lizenz-)Bedingungen (falls vorhanden) benutzen. Der Partner erkennt Auftraggeber darf nur eine Sicherungskopie der obengenannten Software anfertigen und darf die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie anSoftware nicht zurückentwickeln, und der Partner verpflichtet siches sei denn, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassener hat die schriftliche Genehmigung des Lieferanten dazu. 12.5 Der Lieferant ist berechtigt, die Criteos Rechte an Produkte mit Namen, (Bild-)Marken, Codes und/oder anderen Bezeichnungen zu versehen, um die Herkunft der Criteo-Technologie Produkte nachzuvollziehen. 12.6 Der Lieferant schützt den Auftraggeber vor Ansprüchen in Frage stellen, anfechten Bezug auf die vom Lieferanten gelieferten und/oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigenzur Verfügung gestellten Produkte, die sich aus auf die Verletzung von in den Criteo-Services ergebenNiederlanden geltenden geistigen Eigentumsrechten stützen, nicht an einen Dritten lizenzierenunter der Bedingung, verkaufendaß der Auftraggeber (a) den Lieferanten unverzüglich über das Bestehen und den Inhalt des Rechtsanspruchs informiert und (b) die Behandlung des Falls, abtreteneinschließlich des Abschlusses eines Vergleichs, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologievollständig dem Lieferanten überläßt. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber bei den erforderlichen Formalitäten uneingeschränkt mitwirken und es dem Lieferanten gegebenenfalls ermöglichen, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegtNamen des Auftraggebers eine Verteidigung gegen diese Klagen zu führen. Diese Verpflichtung zur Schadloshaltung entfällt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechtenwenn die Rechtsverletzung mit Änderungen zusammenhängt, die der anderen Partei Auftraggeber an den Produkten vorgenommen hat oder von Dritten vornehmen ließ, oder im Falle eines Verstoßes des Auftraggebers gegen diese Geschäftsbedingungen. 12.7 Steht rechtskräftig fest, daß die Produkte des Lieferanten ein einem Dritten gehörendes geistiges Eigentumsrecht verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Aussicht auf eine Verletzung, so wird der Lieferant, wenn möglich, dafür sorgen, daß der Auftraggeber die gelieferten oder bereitgestellten Produkte weiter benutzen kann, z.B. durch Anpassung der verletzenden Teile oder durch Erwerb eines Nutzungsrechts für den Lizenzgebern Auftraggeber. Wenn der anderen Partei gehören.Lieferant nach seiner ausschließlichen Meinung die weitere Nutzung der gelieferten Waren durch den Auftraggeber nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand (finanziell oder anderweitig) sicherstellen kann, nimmt der Lieferant die gelieferten Waren gegen Anrechnung der Anschaffungskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurück. Der Auftragnehmer wird eine solche Entscheidung erst nach Rücksprache mit dem Auftraggeber treffen. Jede andere oder weitergehende Haftung oder Freistellungsverpflichtung des Lieferanten wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen. //

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen Mit dem Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen erwirbt der Käufer keinerlei Rechte auf Vervielfältigung und/oder Änderung (einschließlich Software) der gesamten oder eines Teils eines Produkts sowie auf Nutzung von gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist Eigentumsrechten. Der Verkäufer behält alle Rechte, einschließlich der alleinige Eigentümer Eigentums- und Urheberrechte an allen Mustern, Patenten, Angeboten, Zeichnungen und ähnlichen Informationen materieller und immaterieller Art vor, einschließlich aller derartiger Informationen in elektronischer Form. Muster und Informationen dürfen Dritten nichtzugänglich gemacht werden. Der Verkäufer erklärt sich einverstanden, dass Informationen und Unterlagen, die vom Käufer für vertraulich erklärt wurden, erst nach Zustimmung des Käufers Dritten zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer gewährt auf seine Produkte eine Gewährleistung gegen Material- und Verarbeitungsfehler unter normalen Einsatz- und Betriebsbedingungen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Käufer. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen entweder das defekte Produktreparieren oder gegen Rückgabe des defekten Gerätes Ersatz liefern. Der Verkäufer haftet nicht für sonstige Kosten oder geschäftliche Verluste, insbesondere nicht für eine fehlerhafte Nutzung der Produkte durch den Käufer. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Produkte unsachgemäß behandelt oder beschädigt werden oder nicht vorschriftsmäßig oder mit Verunreinigungen verwendet werden, die international anerkannte Standards überschreiten. Produkte, die dem Käufer in beschädigtem Zustand geliefert werden, müssen vollständig gutgeschrieben, ersetzt oder repariert werden, entweder durch den Verkäufer oder auf Kosten des Verkäufers. Wenn die Ursache des Schadens der Transport ist, legen die Incoterms 2020 fest, ob die Ware auf Kosten des Verkäufers ersetzt oder repariert wird. Die Entscheidung über die Vorgehensweise liegt beim Verkäufer. In jedem Fall muss der Schaden an den Produkten vom Verkäufer vor einer Gutschrift, einem Ersatz oder einer Reparatur nachgewiesen und akzeptiert werden. Um gültig zu sein, müssen alle Reklamationen dem Verkäufer innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Entdeckung des Mangels an einem Produkt mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist berechnet der Verkäufer für die Prüfung der zurückgeschickten Produkte eine vom Käufer zu zahlende Pauschalgebühr (wird vorher bekannt gegeben). Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die nach Ablauf der Gewährleistungszeit auftreten. Die Gewährleistung erlischt beim Weiterverkauf eines Produkts ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers. Der Verkäufer stellt für jedes Produkt ein technisches Handbuch bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an Datenblatt zur Verfügung. Die kommerzielle und die technische Dokumentation (z.B. technische Daten, Klassifizierungen, Konformitätserklärungen, technische Handbücher usw.) sind grundsätzlich in englischer Sprache. Die technische Dokumentation ist eine vertrauliche Information. Die Unterlagen können vom Verkäufer auf schriftliche Anfrage des Käufers in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Höhere Gewalt ist ein Ereignis oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse, die außerhalb der Criteo-Technologie angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stromausfälle, Arbeitskämpfe bei Dritten Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Aufstände, Terroranschläge und Kriege). Wenn ein Ereignis höherer Gewalt dazu führt, dass der Verkäufer oder Erweiterungen Käufer seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht oder Programmennicht rechtzeitig erfüllt, werden diese Verpflichtungen während des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Eine Partei, die von Criteo speziell einem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt, das zu einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt oder führen könnte, muss: (i) die andere Partei unverzüglich benachrichtigen; und (ii) die andere Partei über den Zeitraum informieren, für den sie schätzt, dass sich dieser Ausfall oder diese Verzögerung fortsetzen wird. 13.Haftungsbeschränkungen des Verkäufers 14.Kündigung (i) Der Käufer einen aus dem Vertrag fälligen Betrag nicht bis zu Fälligkeitsdatum bezahlt und mindestens 14 (vierzehn) Tage nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers über die Zahlung in Verzug bleibt, (ii) der Käufer eine Vertragsklausel wesentlich verletzt, (iii) der Käufer einen Vergleich oder eine freiwillige Vereinbarung mit Gläubigern trifft oder Schritte, Anträge, Anordnungen, Verfahren oder Bestellungen durch oder in Bezug auf den Käufer (einschließlich Antragstellung oder Benachrichtigung) durch den Käufer oder eine andere Person betreffend Pfändung, Zwangsvollstreckung, Liquidation, Auflösung oder Bestellung eines (iv) Geschäftsanteile des Käufers in Besitz genommen oder ein Insolvenzverwalter (Zwangsverwalter oder sonstiger) ernannt werden oder der Käufer den Geschäftsbetrieb einstellt oder einzustellen droht, oder (v) der Verkäufer begründeten Grund zu der Annahme hat, dass eines der unter (iii) oder (iv) genannten Ereignisse wahrscheinlich eintritt, und den Käufer entsprechend informiert. Wenn der Verkäufer den Vertrag nach dieser Klausel kündigt: (i) kann der alle sonstigen Verträge kündigen oder weitere Lieferungen aus sonstigen Verträgen zwischen den Parteien aussetzen, (ii) wenn die Produkte geliefert, aber nicht bezahlt wurden, erlischt das Besitzrecht des Käufers und der Verkäufer kann über die Produkte nach eigenem Ermessen verfügen oder diese verwenden. (iii) wird der Preis für die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werdenProdukte ungeachtet früherer oder anderslautender Vereinbarungen sofort fällig und zahlbar. 15.Exportkontrollen und Sanktionen (i) eine Restricted Party (Gesperrte Partei) ist oder sich an Transaktionen oder Verhalten beteiligt oder beteiligt hat, gleichdas dazu führen könnte, ob diese gegenwärtig existieren dass sie zu einer Restricted Party wird, (ii) direkt oder in der Zukunft entwickelt werdenindirekt Handel, Geschäfte oder andere Aktivitäten mit, zu Gunsten oder im Namen einer Restricted Party unternommen hat oder betreibt, (iii) gegengeltende Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes im Zusammenhang mit Exportkontrollen oder Sanktionen verstoßen hat oder verstößt. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner (i) sich an Exportkontrollen und Sanktionen zu halten, die für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform den Verkäufer und den Zugriff darauf ausschließlich Käufer gelten, (ii) weder direkt noch indirekt mit oder an Restricted Parties oder natürliche oder juristische Personen zu Zwecken der Inanspruchnahme der Servicesexportieren, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentumwiedereinzuführen, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen übertragen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenhandeln, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stelleneinem Land gegründet oder ansässig ist, anfechten das Sanktionen unter liegt, (iii) auf eigene Kosten Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnis oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich AnzeigenZulassungen einzuholen, die sich aus den Criteofür Verkauf, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder Einfuhr der Produkte, ihrer Komponenten und Technologien erforderlich sind, und (iv) sicherzustellen, dass die Endverwendung der Produkte keine Ausfuhrkontrollen oder-Services ergebensanktionen, nicht an einen Dritten lizenziereneinschließlich Kontrollen betreffend Massenvernichtungswaffen und Rüstungskontrollen, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Servicesverletzt. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.16.Datenschutz 17.Salvatorische Klausel 18.Sprache

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw1. autorisierte Lizenznehmer aller Alle geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie den von VConsyst gelieferten oder Erweiterungen zur Verfügung gestellten Produkten oder Programmenanderen Sachen obliegen aus- schließlich VConsyst oder seinen Zulieferern oder Lizenzgebern, wenn und soweit nicht in einem von VConsyst und dem Auftraggeber unterzeichneten Schriftstück abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. 2. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, irgendeine Kennzeichnung betreffend das geistige Eigentum von den Produkten zu entfernen, sie zu ändern oder unleserlich zu machen. 3. Es ist VConsyst gestattet, technische Maßnahmen zu ergreifen und beizubehalten, um die von Criteo speziell VConsyst gelieferten Produkte zu schützen. 4. VConsyst befreit den Auftraggeber von jeder For- derung Dritter wegen einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an von VConsyst gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkten, wenn diese von VConsyst oder in dessen Auftrag entwickelt oder zustande gebracht wurden. 5. Die Verpflichtung von VConsyst im Sinne von Absatz 4 dieses Artikels gilt unter der Vorausset- zung, dass der Auftraggeber VConsyst unverzüglich schriftlich von der Forderung in Kenntnis setzt und sich von jeglicher Verteidigung oder jeglicher Stellungnahme in diesem Zusammenhang enthält, sofern nicht VConsyst den Auftraggeber hierzu auffordert. 6. Wenn von VConsyst gelieferte Produkte Gegen- stand von Forderungen Dritter im Sinne dieses Artikels werden, kann VConsyst auf eigene Kosten und nach eigener ▇▇▇▇ entweder für den Auftragge- ber das Recht erwerben, die Nutzung der Criteo-Technologie betreffen- den Produkte fortzusetzen, oder die betreffenden Produkte austauschen oder so modifizieren, dass der Verstoß beseitigt wird, oder die betreffenden Produkte zurücknehmen und dem Auftraggeber den von diesem dafür an VConsyst gezahlten Preis unter Abzug einer linearen Abschreibung von 20 % pro Jahr gutschreiben. Bei einem Austausch oder einer Modifikation der Produkte in diesem Sinne muss eine gleichwertige Funktionalität der Produkte gewährleis- tet bleiben. 7. Die Verpflichtungen von VConsyst im Sinne dieses Artikels entfallen, wenn die Forderungen oder Verstöße auf die Kopplung mit Produkten oder die Nutzung von Produkten, die nicht von VConsyst entwickelt oder zur Verfügung gestellt wurden, oder auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Partner entwickelt werdenAuftragge- ber zurückzuführen sind. Die Verpflichtungen entfal- len auch dann, gleich, ob diese gegenwärtig existieren wenn die Forderungen oder in Verstöße auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werke oder Informationen zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist der Zukunft entwickelt werdenAuftraggeber VConsyst gegenüber ent- sprechend zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels verpflichtet. Die Bestimmungen von Artikel 15 dieser allgemeinen Bedingungen sind uneinge- schränkt anwendbar. c. Vorbehaltlich 8. Der Auftraggeber ist nur zur Anbringung seiner eigenen Handelsmarke auf der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für Verpackung der Pro- dukte berechtigt, wenn VConsyst hierzu schriftlich seine Einwilligung erteilt hat. Die Handelsmarke darf in keinem Fall die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiertSichtbarkeit einer von VConsyst angebrachten Marke beeinträchtigen. 9. Im Rahmen Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 dieses Artikels schuldet der Criteo-Services wird kein EigentumAuftraggeber eine sofort fällige und nicht gerichtlich herabsetzbare Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € je Verstoß zuzüglich eines Betrags von 500,00 € pro Tag oder Tagesteil, kein Titel und keine Kontrolle an den der bzwVerstoß andauert. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte Diese Vertragsstrafe berührt nicht das Recht von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenVConsyst, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten Vertragserfüllung und/ oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder Schadensersatz zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigen, die sich aus den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellenverlangen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen Alle Materialien, die VDL TBP Electronics dem Verkäufer überreicht, sowie alle damit verbundenen Rechte beziehungsweise Materialien, die vom Verkäufer zur Implementierung der Bestellung verwendet und hergestellt werden, verbleiben im Eigentum von VDL TBP Electronics. Sofern erforderlich, beinhaltet die Bestellbestätigung des Verkäufers die (Vorab-) Übertragung aller relevanten geistigen und industriellen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Zeichnungen, Spezifikationen, Modellen usw., insoweit als dies ansonsten gesetzlich vorgeschrieben ist. Insofern als die fraglichen Rechte nicht gemäß dem vorstehend Gesagten in das Eigentum von VDL TBP Electronics übergegangen sind, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch an der Übertragung dieser Rechte an VDL TBP Electronics in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise mitzuwirken. VDL TBP Electronics besitzt alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten und Services (beziehungsweise deren Ergebnissen). Wenn unter jeglicher in Betracht kommender Rechtsprechung eine weitere (gerichtliche) Handlung für deren Eintragung beziehungsweise deren Wirksamkeit erforderlich sein sollte, weist der Verkäufer VDL TBP Electronics darauf hin und bietet VDL TBP Electronics im erforderlichen Umfang die benötigte Unterstützung. Wenn ein Kunde von VDL TBP Electronics die Eigentumsrechte an diesen Informationen besitzt, behandelt der Verkäufer das bereitgestellte Material so, als sei VDL TBP Electronics selbst der Eigentümer. Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von VDL TBP Electronics werden keine Kopien von diesen Materialien erstellt und es findet auch kein Reverse-Engineering statt. Zudem dürfen die Materialien nicht an Drittparteien weitergereicht werden. Beim Abschluss der Bestellung retourniert der Verkäufer die Materials auf die erste Aufforderung an VDL TBP Electronics. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und/oder erbrachten Services keine Rechte von VDL TBP Electronics oder Dritten verletzen, einschließlich - jedoch nicht ausschließlich - der geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist ; zudem stellt der alleinige Eigentümer bzwVerkäufer VDL TBP Electronics und/oder Kunden von VDL TBP Electronics von allen Forderungen, Kosten, Ausgaben, Strafzahlungen und Verlusten - einschließlich angemessener Anwaltsgebühren - frei, wenn sich diese Forderungen aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß ergeben; oder ähnliche Forderungen in Bezug auf das Know-how, einschließlich des unlauteren Wettbewerbs, gegen sie erhoben werden. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an Wird ein gerichtliches Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen solche Rechte anhängig gemacht beziehungsweise besteht diese Möglichkeit, so erwirbt der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder ProgrammenVerkäufer auf eigene Kosten und Gefahr und unbeschadet der Rechte von VDL TBP Electronics, einschließlich des Rechts der Vertragsauflösung 1) rückwirkend das Recht, die von Criteo speziell für Produkte und die Nutzung Ergebnisse der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werdenServices (beziehungsweise die entsprechenden Anteile) weiterhin nutzen zu können 2) oder er ersetzt und/oder passt die Produkte und die Ergebnisse der Services (beziehungsweise die entsprechenden Anteile) entsprechend an 3) oder er nimmt die Produkte und die Ergebnisse der Services (beziehungsweise die entsprechenden Anteile) gegen Erstattung der Kosten, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Verluste und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiertZinsen zurück. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner Verkäufer verpflichtet sich, selbst keine Handlungen VDL TBP Electronics auf eigene Kosten und nach Rücksprache mit VDL TBP Electronics zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenverteidigen, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die geistigen und industriellen Eigentumsrechte einer Drittpartei ein gerichtliches Verfahren gegen VDL TBP Electronics anhängig gemacht wird. Dabei trägt der Verkäufer auch alle Kosten, einschließlich der Gerichts- beziehungsweise Anwaltskosten und eventuellen Schadenersatzleistungen, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder VDL TBP Electronics zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigen, die sich aus den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellenerbringen hat. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte11.1 Audicon gewährleistet während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die dem Kunden gemäß Abschnitt 4 gewährten Rechte nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder Programmen11.2 Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den Kunden dahingehend geltend macht, die von Criteo speziell für dass die Nutzung der Criteo-Technologie überlassenen Software in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen durch den Partner entwickelt werdenKunden die Eigentumsrechte eines Dritten verletzt ("Verletzungsanspruch"), gleichhaftet Audicon dem Kunden gegenüber vorbehaltlich der Ausschlüsse in dem Abschnitt 11.4 wie folgt: a) Audicon ändert den rechtsverletzenden Aspekt der überlassenen Software dahingehend, ob diese gegenwärtig existieren dass er ohne wesentlichen Funktionsverlust nicht mehr rechtsverletzend ist, oder Audicon ersetzt den rechtsverletzenden Aspekt der überlassenen Software durch eine Software, die die Rechte des Dritten nicht verletzt; oder b) Audicon beschafft eine Lizenz, die es dem Kunden ermöglicht, die überlassene Software weiterhin legal zu nutzen und stellt den Kunden von den Lizenzgebühren frei. 11.3 Wenn Audicon dem Kunden keine der oben genannten Optionen anbieten kann, kann Audicon nach eigenem Ermessen den Vertrag mit dem Kunden für die betroffene überlassene Software mit sofortiger Wirkung kündigen und wird in diesem Fall dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für den Rest der Vertragslaufzeit zurückerstatten und den Kunden von dem Zugang und der Nutzung der betroffenen Dienste ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Audicons ▇▇▇▇▇▇▇▇, alle Begleitmaterialien und ▇▇▇▇▇▇ davon zu vernichten oder an Audicon zurückzugeben. Unabhängig davon erklärt sich Audicon damit einverstanden, den Kunden und die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Kosten freizustellen, einschließlich und ohne Einschränkung angemessener Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die aus oder in Verbindung mit der Zukunft entwickelt werdenInanspruchnahme des Dritten entstehen. Insofern finden die Haftungsbeschränkungen aus Abschnitt XII. Anwendung. c. Vorbehaltlich 11.4 Audicon haftet nur für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, sofern der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. Kunde: a) Audicon unverzüglich über die Criteo-Technologie Geltendmachung des Anspruchs informiert; b) sich ohne Audicons vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt einen Vergleich über die Rechte von Criteo an geltend gemachten Ansprüche wegen der Criteo-Technologie an, behaupteten Rechtsverletzung einlässt; und der Partner verpflichtet sich, selbst auch sonst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenanderen Maßnahmen als Reaktion auf die geltend gemachten Ansprüche ergreift, die Criteos Audicons Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigenbeeinträchtigen; c) es Audicon gestattet, die sich aus Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche, etwaige Verhandlungen und jegliche Vergleiche hinsichtlich der Ansprüche exklusiv zu übernehmen; d) Audicon angemessene Informationen und Unterstützung hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche zukommen lässt; e) alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um dessen Verluste, Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit den Criteo-Services ergebengeltend gemachten Ansprüchen zu mindern; und f) Audicon haftet gegenüber dem Kunden für geltend gemachte Rechtsverletzungen nicht, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf wenn und soweit die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos Rechtsverletzung durch eigenes Verschulden des Kunden sowie verursacht wurde. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit die Rechtsverletzung dadurch verursacht wird, dass der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem Kunde die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partnersüberlassene Software vertragswidrig nutzt. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: Agb Data Rebase Cloud

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen 6.1. Der Auftragnehmer erkennt an und bestätigt, dass der Auftraggeber ausschließlicher Eigentümer des geistigen EigentumsrechteEigentums ist (wozu unter anderem jegliche und sämtliche Rechte, die für die von dem Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen von Bedeutung sind, z. B. Entwürfe, Konzeptionen und jegliches und sämtliches sonstige geistige Eigentum, das von dem Auftraggeber bereitgestellt oder bezahlt wurde, gehört). Der Auftragnehmer wird solche Rechte nicht verwenden (und auch keinem Dritten deren Verwendung erlauben oder gestatten), es sei denn, der Auftraggeber stimmt dem vorher schriftlich konkret zu. Ausschließlich während der Laufzeit und soweit und solange Auftraggeber und Auftragnehmer nicht schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbaren, kann der Auftragnehmer solche Rechte allein auf ausschließlicher Basis (gegebenenfalls) in dem Umfang verwenden, der notwendig ist, um den Auftragnehmer zur Erfüllung seiner im Rahmen dieses Vertrages über Dienstleistungen und einem Zusatzvertrag bestehenden Verpflichtungen zu befähigen. Keine Festlegung in diesem Vertrag über Dienstleistungen wird so ausgelegt, dass dem Auftragnehmer dadurch ein Rechtsanspruch, Recht oder eine Beteiligung an geistigem Eigentum gewährt wird, das Eigentum des Auftraggebers ist oder von diesem kontrolliert wird, sofern in diesem Abschnitt nicht Ausdrücklich festgelegt ist. b. Criteo ist 6.2. Jegliches von dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages über Dienstleistungen entwickelte Arbeitsergebnis, einschließlich, Entwürfen, technische Daten, Berichten, Plänen, Zeichnungen sind Eigentum des Auftraggebers und können von dem Auftraggeber auf die von ihm als angemessen erachtete Art und Weise verwendet, offengelegt oder übertragen werden. Jegliche und sämtliche Arbeitsergebnisse werden nach den geltenden Urheberrechtsgesetzen als „Auftragsarbeiten“ betrachtet und auf Anfrage oder nach Fertigstellung oder Beendigung der alleinige Eigentümer bzwDienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages über Dienstleistungen dem Auftraggeber übergeben. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder ProgrammenDer Auftragnehmer stimmt zu, mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten, um jegliche und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die von Criteo speziell für notwendig sind, um die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werden, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werdenÜbertragung des Eigentumsrechts und jeglicher entsprechenden Unterlagen zu vollziehen. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert6.3. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner Auftragnehmer verpflichtet sich, selbst keine Handlungen alle notwendigen schriftlichen Vereinbarungen mit Mitarbeitern und (gegebenenfalls) Nachunternehmern zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenschließen, um den Bestimmungen dieses Abschnitts 6 nachzukommen. Jegliche Vergütung, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie mit von einem Mitarbeiter in Frage stellen, anfechten Verbindung mit den Ausrüstungen infolge einer vertraglichen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigen, die sich aus den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich rechtlichen Verpflichtung gemachten Erfindungen im Vertrag festgelegtZusammenhang steht, erwirbt keine trägt in vollem Umfang der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die Auftragnehmer und gilt als in der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehörendem Auftragnehmer von dem Auftraggeber gezahlten Vergütung enthalten.

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Sources: Service Agreement

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte9.1 Der Kunde erkennt an, dass Proact Wiederverkäufer von Waren und Leistungen Dritter ist und soweit die Waren oder Leistungen Rechte Dritter an geistigem Eigentum umfassen, die Nutzung solcher Rechte und somit der Waren und Dienstleistungen durch den Kunden die Einhaltung der Lizenzbestimmungen von Drittparteien durch den Kunden voraussetzt, der diese Bedingungen einhalten muss. b. Criteo ist 9.2 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig im Vertrag geregelt, erwerben weder der alleinige Eigentümer bzwKunde noch Proact irgendwelche (Eigentums-)Rechte, Ansprüche oder Forderungen an den vorbestehenden Rechten an geistigem Eigentum der jeweils anderen Partei oder eines Dritten. 9.3 Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, welche an den von Proact in Ausführung oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellten Gegenständen bestehen oder aus diesen Gegenständen hervorgehen, verbleiben oder entstehen bei Proact. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte Der Kunde erhält hieran ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, widerrufliches persönliches Recht zur Nutzung derartiger Rechte an der Criteo-Technologie geistigem Eigentum, welches den Bestimmungen des Vertrags unterliegt und nur soweit reicht, als dies zur Realisierung des Vertragszwecks erforderlich ist. 9.4 Falls eine durch Proact unter dem Vertrag zur Verfügung gestellte Ware oder Erweiterungen Leistung die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt oder Programmennach angemessener Beurteilung von Proact wahrscheinlich verletzt, wird ▇▇▇▇▇▇ auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder 9.4.1 dem Kunden das Recht verschaffen, die von Criteo speziell für die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werden, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassen, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigen, die sich aus den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos Waren und/oder Marken des Partners verwendet werdenDienstleistungen weiter zu nutzen; 9.4.2 die Waren und/oder Dienstleistungen durch ein Äquivalent ersetzen, das die Rechte nicht verletzt; 9.4.3 die Waren und/oder Dienstleistungen so anpassen, dass sie die Rechte nicht verletzen oder 9.4.4 falls Proact keine der vorherigen Genehmigung des Partnersvorgenannten Optionen in zumutbarer Weise zur Verfügung steht, die rechtsverletzenden Waren abholen und/oder die rechtsverletzenden Leistungen einstellen und dem Kunden die bereits im Voraus gezahlte Vergütung abzüglich eines angemessenen Betrags für die durch den Kunden vor der Abholung oder Kündigung erfolgte Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen erstatten. g. Außer wie ausdrücklich 9.5 Installiert oder nutzt der Kunde eine nicht von Proact im Vertrag festgelegtRahmen des Vertrags über Proacts Infrastruktur bereitgestellte Software, erwirbt keine so muss der Parteien RechteKunde sicherstellen, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, dass er über die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehörendafür notwendigen Rechte verfügt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen Die Parteien können geistiges Eigentum herstellen, entwerfen, entwickeln und schaffen, und die Parteien erkennen an, dass die Rechte daran das vollständige und ausschließliche Eigentum der Urheberpartei bleiben, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Sie erkennen an, dass die Rechte am geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist Eigentum von POST oder von Dritten, die im Rahmen der alleinige Eigentümer bzwBereitstellung von Produkten oder Dienst zur Verfügung gestellt, genutzt oder geschaffen werden, nicht Ihr Eigentum sind. autorisierte Lizenznehmer aller Sie sind nicht berechtigt, diese geistigen Eigentumsrechte zu anderen Zwecken als der normalen Nutzung des Produkts POST kann den Vertrag sowie einen oder mehrere Diensts mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aussetzen, ohne dass dadurch Entschädigungsansprüche entstehen: (i) wenn sie dazu von einer Behörde oder einer zuständigen Gerichtsbarkeit oder durch geltende Vorschriften gezwungen wird oder wenn Sie gegen Gesetze und/oder geltende Vorschriften verstoßen und damit einen direkten oder indirekten Schaden für POST oder ihre Subunternehmen herbeiführen, (ii) bei einem Sicherheitsvorfall, einem offensichtlichen Betrug durch einen Dritten oder wenn der reibungslose Betrieb oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST dies erfordert, (iii) aus technischen, funktionalen, sicherheitsrelevanten, geplanten oder dringenden Gründen, wie z. B. vorbeugende oder korrigierende Wartung, Instandhaltung, Aktualisierung oder Upgrade, Reparatur, Ersatz, Installation von einem zur Verfügung gestellten Produkt oder Netz von POST (einschließlich der gesamten damit verbundenen Hardware und lizenzierten Software), (iv) wenn Sie die Löschung bestimmter Arten von personenbezogenen Daten verlangen oder die Zustimmung zur Weitergabe von geschützten Informationen an Subunternehmen widerrufen, (v) im Falle eines offensichtlichen Betrugs, des Missbrauchs des Dienst oder der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder ProgrammenVerwendung von nicht genehmigten Geräten, Unbeschadet der Artikel 11.2, 11.3 und 12.2 können Sie den Vertrag in folgenden Fällen kündigen: (i) wenn POST eine wesentliche Verpflichtung, die sie im Rahmen des Vertrags zu erfüllen hat, nicht erfüllt und eine Mahnung einen (1) Monat nach ihrer Zustellung erfolglos geblieben ist, (ii) wenn der Dienst nicht aktiviert werden konnte, weil die technischen Voraussetzungen für den betreffenden Dienst nicht erfüllt sind, oder (iii) in allen anderen Fällen mit einer Kündigungsfrist von Criteo speziell einem (1) Monat. Bei Vertragskündigung sind Sie unabhängig vom Kündigungsgrund verpflichtet: - den Dienst anteilig für die Tage der Nutzung bis zum Datum der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt werden, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen tatsächlichen Kündigung des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für zu bezahlen, - die Dauer zur Verfügung gestellten Produkte auf erstes Anfordern gemäß den von POST festgelegten Modalitäten zurückzugeben oder POST zu gestatten, diese abzuholen. Andernfalls hat POST das Recht, eine Rechnung in Höhe des Marktwerts des betreffenden Produkts zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags hiermit eine nicht ausschließlicheauszustellen. - den Restwert eines bezuschussten gekauften Produkts, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich das Sie behalten, zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptierterstatten. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassen, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigen, die sich aus den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit Falle einer Kündigung des Vertrags gewährt während der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) Mindestvertragslaufzeit schulden Sie außerdem eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle UnterlagenKündigungsentschädigung, die den Criteo- Service bewerbenmonatlichen Zahlungen für den betreffenden Dienst und Optionen für die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit entspricht. Diese Kündigungsentschädigung beträgt mindestens zwanzig (20) Euro. Diese Entschädigung wird nicht fällig, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeitwenn Sie den Vertrag gemäß den Bestimmungen der Artikel 12.3 (bestimmte Fälle von Vertragsänderungen), 14.2 (i) (Vertragsverletzung durch POST) und (ii) (technische Voraussetzungen nicht erfüllt) kündigen oder wenn POST den Vertrag gemäß Artikel 14.1 (i) (Aussetzung), nur in den Fällen, in denen die Aussetzung nicht die Folge von Vertragsverletzungen oder Handlungen Ihrerseits ist, und (ii) (Gründe außerhalb der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des PartnersKontrolle von POST) kündigt. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte7.1 Audicon gewährleistet während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die dem Kunden gemäß Abschnitt 2 gewährten Rechte nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder Programmen7.2 Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den Kunden dahingehend geltend macht, die von Criteo speziell für dass die Nutzung der Criteo-Technologie überlassenen Software in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen durch den Partner entwickelt werdenKunden die Eigentumsrechte eines Dritten in Deutschland, gleichSchweiz oder Österreich verletzt ("Verletzungsanspruch"), ob diese gegenwärtig existieren haftet Audicon dem Kunden gegenüber vorbehaltlich der Ausschlüsse in dem Abschnitt 8.4 wie folgt: a) Audicon ändert den rechtsverletzenden Aspekt der überlassenen Software dahingehend, dass er ohne wesentlichen Funktionsverlust nicht mehr rechtsverletzend ist, oder in Audicon ersetzt den rechtsverletzenden Aspekt der Zukunft entwickelt werdenüberlassenen Software durch eine Software, die die Rechte des Dritten nicht verletzt; oder b) Audicon beschafft eine Lizenz, die es dem Kunden ermöglicht, die überlassene Software weiterhin legal zu nutzen und stellt den Kunden von den Lizenzgebühren frei. c. Vorbehaltlich 7.3 Wenn Audicon dem Kunden keine der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo oben genannten Optionen anbieten kann, kann Audicon nach eigenem Ermessen den Vertrag mit dem Partner Kunden für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare betroffene überlassene Software mit sofortiger Wirkung kündigen und nicht unterlizenzierbare Lizenz dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für die den Rest der Vertragslaufzeit zurückerstatten und den Kunden von dem Zugang und der Nutzung der Criteo-Plattform betroffenen Dienste ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Audicons ▇▇▇▇▇▇▇▇, alle Begleitmaterialien und den Zugriff darauf ausschließlich ▇▇▇▇▇▇ davon zu Zwecken vernichten oder an Audicon zurückzugeben. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf vergebliche Aufwendungen gilt die Haftungsbeschränkung in Abschnitt 8. 7.4 Audicon haftet nur für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, sofern der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. Kunde: a) Audicon unverzüglich über die Criteo-Technologie Geltendmachung des Anspruchs informiert; b) sich ohne Audicons vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt einen Vergleich über die Rechte von Criteo an geltend gemachten Ansprüche wegen der Criteo-Technologie an, behaupteten Rechtsverletzung einlässt; und der Partner verpflichtet sich, selbst auch sonst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenanderen Maßnahmen als Reaktion auf die geltend gemachten Ansprüche ergreift, die Criteos Audicons Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigenbeeinträchtigen; c) es Audicon gestattet, die sich aus Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche, etwaige Verhandlungen und jegliche Vergleiche hinsichtlich der Ansprüche exklusiv zu übernehmen; d) Audicon angemessene Informationen und Unterstützung hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche zukommen lässt; e) alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um dessen Verluste, Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit den Criteo-Services ergebengeltend gemachten Ansprüchen zu mindern; und Audicon haftet gegenüber dem Kunden für geltend gemachte Rechtsverletzungen nicht, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen. e. Der Partner darf wenn und soweit die Criteo-Technologie, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos Rechtsverletzung durch eigenes Verschulden des Kunden sowie verursacht wurde. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit die Rechtsverletzung dadurch verursacht wird, dass der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem Kunde die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partnersüberlassene Software vertragswidrig nutzt. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: Agb Celonis Engine

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte13.1 Vorbehaltlich der in Artikel 3 ausdrücklich vorgesehenen begrenzten Rechte behalten sich Priva und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an den Produkten vor, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Dem Auftraggeber werden nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Rechte gewährt. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie 13.2 Alle Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen oder ProgrammenVerbesserungen, die von Criteo speziell für in Bezug auf die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner Produkte vorgenommen oder entwickelt werdenwurden, gleichunabhängig davon, ob diese gegenwärtig existieren sie auf Verlangen des Auftraggebers vorgenommen oder in der Zukunft entwickelt werdenwurden, sind und bleiben Eigentum von Priva. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassen, die Criteos 13.3 Priva ist ausschließliche Inhaberin aller Rechte an Eigentum und Interessen (einschließlich der Criteo-Technologie in Frage stellenRechte an geistigem Eigentum) an allen Materialien, anfechten Dokumentationen, Software, Websites oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich AnzeigenInformationen, die sich aus der Erbringung der Dienste ergeben oder die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag für den Criteo-Services ergeben, nicht an einen Dritten lizenzieren, verkaufen, abtreten, vertreiben Auftraggeber entwickelt oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellenbereitgestellt wurden. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie13.4 Priva wird den Auftraggeber gegen etwaige Ansprüche, Gerichtsverfahren oder Verfahren Dritter verteidigen, denen zufolge ein Produkt – in unveränderter Form, wie ursprünglich von Priva geliefert und bei gemäß diesem Vertrag zulässiger Verwendung – Rechte des geistigen Eigentums verletzt („Anspruch“). Priva zahlt alle Vergleichsbeträge, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizierenden Prozessparteien vereinbart werden bzw. die Entschädigung, anpassendie von einem zuständigen Gericht endgültig zuerkannt wird. Wenn Priva vernünftigerweise der Auffassung ist, übersetzendass ein Element der Produkte zum Anspruchsgegenstand werden kann, abgeleitete Werke davon erstellenkann Priva nach eigener ▇▇▇▇ (a) eine Lizenz erhalten, dekompilierenum dem Auftraggeber die Verwendung des Produkts gemäß diesem Vertrag zu gestatten; (b) das Produkt so verändern, zurückentwickelndass keine Verletzung mehr vorliegt; oder, auseinandernehmen oder anderweitig versuchenwenn keine der vorstehenden Optionen wirtschaftlich angemessen ist, (c) das Produkt gegen eine Erstattung des Ankaufspreises zurücknehmen (abzüglich eines anteiligen Betrags für seine wirtschaftliche Verwertung). 13.5 Priva ist nur dann verpflichtet, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung Auftraggeber gemäß Artikel 13.4 freizuhalten, wenn der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen Auftraggeber ▇▇▇▇▇ unverzüglich schriftlich von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagendem Anspruch gegen ihn unterrichtet, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen Kontrolle der Verteidigung und der Beilegung des Anspruchs an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des PartnersPriva überträgt und nach vernünftigem Ermessen mit Priva an dieser Verteidigung mitwirkt. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Dienstleistungen

Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger 4.1 Der Kunde bestätigt, dass CROUZET Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte ist, die das Produkt, die damit verbundenen Werkzeuge, aber auch jegliche Marke der Gruppe und ihre Logos sowie alle anderen Erkennungszeichen (« insbesondere seine Typographie) und mit diesem Produkt verbundene Urheberrechte schützen. Außer bei gegenteiligem Vermerk wird dem Kunden keinerlei Benutzungs- oder Wiedergaberecht zugesprochen. Im Allgemeinen verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem: - die gesamten geistigen Eigentumsrechte von ▇▇▇▇▇▇▇ nicht zu beeinträchtigen und diese nicht unzweckmäßig zu nutzen, und so die Produkte von CROUZET im Misskredit zu bringen oder abzuwerten; - bei Dritten keinerlei Verwechslungsrisiko, welcher Art auch immer, zwischen seinen Produkten und den Produkten von CROUZET entstehen zu lassen; - jedwede geistigen Eigentumsrechte, deren Inhaber ▇▇▇▇▇▇▇ ist, unter Strafandrohung, weder in ihrer Gesamtheit noch teilweise wiederzugeben oder wiedergeben zu lassen bzw. Dritten jedwede Informationen, gleichgültig welcher Art, zu übermitteln, die die gesamte oder teilweise Wiedergabe dieser Rechte ermöglichen würden. - in keinerlei Land ein Patent oder ähnliche Rechtstitel in Bezug auf die Informationen der aus den Leistungen hervorgehenden Produkten anzumelden oder im Namen Dritter anmelden zu lassen. 4.2 Der Kunde, der Kenntnis über ein Risiko betrügerischer Nachahmung der geistigen Eigentumsrechte im Besitz von CROUZET erhalten sollte, muss ▇▇▇▇▇▇▇ sofort auf ▇▇▇▇▇▇▇▇ Weg darüber informieren. 4.3 Um die Risiken einer betrügerischen Nachahmung einzuschränken und außer bei gegenteiligem Vermerk, ist jegliches Recht des Kunden ausgeschlossen, Ersatzteile herzustellen oder herstellen zu lassen. 4.4 Wobei bezüglich der, im Produkt eingegliederten Technologie im Besitz von CROUZET und/oder Dritter und insbesondere der Software (nachstehend das « Programm »), der Kunde eine nicht-exklusive und permanente Nutzungslizenz des Programms einzig für den Bedarf der Verwendung der Produkte hat, die der Nutzung entspricht, für die sie bestimmt sind. Der Kunde verpflichtet sich, sich insbesondere an der Criteo-Technologie die Gebrauchsanleitungen des Programms zu halten oder Erweiterungen oder Programmengegebenenfalls an die technischen Unterlagen, die von Criteo speziell für CROUZET beigebracht werden. Folglich verpflichtet sich der Kunde, das Programm weder zu kopieren, reproduzieren, dekompilieren, auseinanderzunehmen oder auf egal welche Art zu versuchen, den Quellcode des Programms nachzubilden. Die Nutzungsbedingungen der Software und der Datenbanken sind in den damit verbundenen Lizenzen genannt. 4.5 Falls die Nutzung der Criteo-Technologie durch den Partner entwickelt verkauften Produkte nach den, vom Kunden bereitgestellten Plänen, Zeichnungen und Spezifikationen gefertigt werden, gleich, ob diese gegenwärtig existieren oder in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner haftet dieser CROUZET gegenüber für die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare jegliche Beanstandungen und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie an, und der Partner verpflichtet sich, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassen, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellen, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich Anzeigenjegliche Schäden, die sich aus einer angeblichen oder tatsächlichen betrügerischen Nachahmung der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter ergeben könnten, und durch den Criteo-Services ergebenEinsatz der, nicht an einen Dritten lizenzierenvom Kunden bereitgestellten technischen Unterlagen, verkaufen, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellendurch CROUZET entstehen. e. Der Partner darf die Criteo-Technologie4.6 Sollte der Kunden gegen die, die Criteo-Services oder sonstige Software oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet werden, der vorherigen Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im obigen Artikel 4 genannte Verpflichtungen verstoßen, behält sich CROUZET die Möglichkeit vor, sofort jeglichen laufenden Vertrag festgelegtmit dem Kunden abzubrechen, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehörenohne Beeinträchtigung jeglicher gerichtlicher Klage und Antrag auf Schadenersatz.

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Geistiges Eigentum. a. Jede Partei bleibt alleiniger Inhaber ihrer eigenen geistigen Eigentumsrechte. b. Criteo ist der alleinige Eigentümer bzw. autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie oder Erweiterungen oder Programmen9.1 Potenzielle Empfehlungen, die der Verkäufer zu gewissen Artikeln, Designs oder zur Nutzung von Criteo speziell für Produkten zur Verfügung stellen könnte, gewähren dem Käufer keinerlei Lizenz im Rahmen irgendeines Patentrechts oder sonstigen Rechts am geistigen Eigentum, welches Gegenstand derartiger Artikel, Designs oder Nutzungen ist. Außerdem handelt es sich dabei um keinerlei Empfehlung, die Nutzung darauf hinausläuft, dass der Criteo-Technologie Käufer irgendein Produkt auf eine bestimmte Weise nutzen soll, durch die irgendein Patentrecht oder ein sonstiges Recht am geistigen Eigentum verletzt werden könnte. Für den Fall, dass der Anspruch erhoben werden sollte, dass irgendein Produkt in der Form, in der es der Verkäufer an den Käufer verkauft hat, ein Patentrecht oder ein sonstiges Recht am geistigen Eigentum einer anderen Person in dem gerichtlichen Zuständigkeitsbereich verletzt hat, in dem der Verkauf ausgeführt wurde, dann (i) wird der Verkäufer den Käufer gegen diesen Anspruch verteidigen, unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber informiert wird und alle erforderlichen Informationen, Unterstützungsleistungen und Vollmachten erhält, um den Käufer gegen den besagten Anspruch verteidigen zu können, und er wird sämtliche Entschädigungen und Kosten übernehmen, deren Zahlung dem Käufer letztendlich in diesem Zusammenhang auferlegt wird, und (ii) falls festgestellt werden sollte, dass irgendein Produkt, das Gegenstand eines derartigen Anspruchs ist, das Patentrecht oder irgendein sonstiges Recht am geistigen Eigentum einer anderen Person verletzen sollte, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder dem Käufer das Recht verschaffen, dass dieser das Produkt weiterhin nutzen darf, oder die Rücksendung des Produkts durch den Partner entwickelt werdenKäufer akzeptieren und dem Käufer den Kaufpreis für das betreffende Produkt erstatten. Die vorstehenden Angaben enthalten die Gesamtverpflichtung des Verkäufers im Zusammenhang mit einer Verletzung eines Rechts am geistigen Eigentum. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Entschädigungen und Kosten, gleichdie der Käufer tragen muss, ob diese gegenwärtig existieren insofern dies auf einen Anspruch hinsichtlich einer Verletzung eines Patentrechts oder eines Rechts am geistigen Eigentum einer anderen Person zurückzuführen ist, die aus der Einhaltung des Verkäufers in der Zukunft entwickelt werden. c. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags gewährt Criteo dem Partner für Bezug auf jegliche Spezifikationen oder Anweisungen resultiert, die Dauer des Vertrags hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Criteo-Plattform und den Zugriff darauf ausschließlich zu Zwecken der Inanspruchnahme der Services, welche der Partner hiermit akzeptiert. Im Rahmen der Criteo-Services wird kein Eigentum, kein Titel und keine Kontrolle an der bzw. über die Criteo-Technologie auf den Partner übertragen. d. Der Partner erkennt die Rechte von Criteo an der Criteo-Technologie andieser vom Käufer erhalten hat, und der Partner verpflichtet sichKäufer muss den Verkäufer diesbezüglich schadlos halten. Sollte der Käufer von einem erhobenen Anspruch des oben beschriebenen Typs erfahren, selbst keine Handlungen zu ergreifen oder Dritte zu Handlungen zu veranlassenwird er den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber informieren und dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen, Unterstützungsleistungen und Sondervollmachten gewähren bzw. zukommen lassen, die Criteos Rechte an der Criteo-Technologie in Frage stellenfür die Verteidigung gegen dieses Anspruch und dessen Abwicklung notwendig sind. 9.2 Der Käufer muss den Verkäufer für und gegen sämtliche Verluste, anfechten oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Partner darf außer mit der ausdrücklichen Befugnis gemäß dem Vertrag die Criteo-Technologie oder -Services einschließlich AnzeigenKosten, Aufwendungen, Ansprüche, Forderungen, Klagen und Urteile entschädigen und schadlos halten, die aus einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum einer Drittpartei resultieren, was jedes Produkt betrifft, das im Einklang mit den Spezifikationen des Käufers hergestellt wurde, oder was für den Umfang gilt, in dem die betreffende Verletzung auf die Einhaltung des Verkäufers in Bezug auf etwaige Anforderungen, Änderungen oder Spezifikationen des Käufers zurückzuführen ist. 9.3 Der Käufer sichert hiermit zu, dass sich aus den Criteo-Services ergebensämtliche Designs, nicht an einen Dritten lizenzierenZeichnungen, verkaufenSpezifikationen und sonstigen Informationen zu etwaigen Komponenten, abtreten, vertreiben oder ihn auf sonstige Weise kommerziell verwerten oder Dritten die dem Verkäufer zur Verfügung stellengestellt werden, entweder im Eigentum des Käufers oder einer Drittpartei befinden, die dem Käufer eine rechtmäßige Genehmigung erteilt hat, diese Informationen dem Verkäufer gegenüber offenzulegen, und er garantiert dem Verkäufer, dass diese Offenlegung keine Verletzung irgendeiner Geheimhaltungspflicht des Käufers gegenüber irgendeiner Drittpartei darstellt. Alle Zeichnungen müssen auf Papier mit dem Briefkopf des Käufers oder der Drittpartei ausgedruckt werden, für die der Käufer rechtmäßig agieren darf, bevor die Bestellung angenommen werden kann. e. 9.4 Der Partner darf Verkäufer beansprucht die Criteo-Technologiegesamten Eigentumsrechte an den Produkten und sämtlichen Informationen, die Criteo-Services übermittelt werden oder mit den Produkten in Verbindung stehen. Jede Partei behält sich die Eigentumsrechte und Urheberrechte in Bezug auf Illustrationen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Software Dokumente vor. Nichts in dieser Vereinbarung wird die Funktion übernehmen, irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum einer der Parteien auf die andere Partei zu übertragen. Zeichnungen und technische Informationen werden im Vertrauen ausgefertigt und dürfen von der empfangenden Partei nicht offengelegt, reproduziert, verbreitet oder Dokumentation von Criteo nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, dekompilieren, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst oder ein ähnliches Produkt unter Verwendung der Criteo- Plattform oder der Criteo-Services oder damit verbundener geschützter Informationen oder Materialien oder unter Zugriff darauf zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen. f. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Partner Criteo (einschließlich der verbundenen Unternehmen von Criteo) eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz für die Anzeige, Vervielfältigung, Darstellung und anderweitige Nutzung der Marken und Logos des Kunden sowie der Partnerinhalte ausschließlich zu Zwecken der Bereitstellung der Services. Der Partner gibt Criteo zudem die Befugnis, eine solche Nutzungserlaubnis auch auf alle Unterlagen, die den Criteo- Service bewerben, auszuweiten. Criteo bedarf jedoch für alle Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit, in denen der Name, Logos und/oder Marken des Partners verwendet genutzt werden, der vorherigen bevor diese nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Partners. g. Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erwirbt keine der Parteien Rechte, Kontrolle oder Ansprüche an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehöreneingeholt hat.

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