Common use of Geistiges Eigentum Clause in Contracts

Geistiges Eigentum. Studien, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Kataloge, technische Hinweise, Schemata und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werden. Der KÄUFER bestätigt, diese Dokumente auf keine Weise zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen Schutzrechte oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößt, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der KÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten („Software“), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt oder der Software kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einem einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER erkennt an, dass die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist bzw. solches enthalten kann und dass der VERKÄUFER alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an der Software besitzt. Der VERKÄUFER behält sich alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechte, die im EULA oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor. Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, zu ändern oder von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; (iii) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf die Software, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu vertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich zustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen. Sofern in einem EULA oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes angegeben wurde, stellt der VERKÄUFER die Software ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereit.

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Samples: www.reischl-kfz.at, www.shareddocs.com

Geistiges Eigentum. StudienInformationen zu Marken und sonstigen Kennzeichen. . Tennant (USA) bzw. die nationalen Tennant‐ Gesellschaften sind Inhaber des Unternehmenskennzeichens „Tennant“ sowie verschiedener Marken, Plänedie den Begriff „Tennant“, Zeichnungendas „Tennant“‐Logo und/oder den Begriff „IRIS“ bzw. das „IRIS“‐Logo integrieren. Darüber hinaus sind Tennant (USA) bzw. die nationalen Tennant‐Gesellschaften Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Tennant‐Logo, Dokumentedem IRIS‐Logo sowie der übrigen Grafiken und Logos, Kataloge, technische Hinweise, Schemata und sonstige die in Verbindung mit dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben Dienst verwendet werden. Der KÄUFER bestätigtFerner nutzt Tennant in Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes Marken, Grafiken und Logos Dritter, die Tennant hierzu ermächtigt haben. Im Rahmen der Nutzung des Dienstes erhalten Sie kein Recht, die vorgenannten Marken und/oder Inhalte zu nutzen. Sie sind ferner nicht berechtigt, dem Dienst beigefügte bzw. in dem Dienst enthaltene Hinweise (einschließlich Marken‐ und Urheberrechtshinweise) zu entfernen oder zu verändern Leistungsansprüche und Lizenz. Sie erkennen an, dass Tennant und/oder seine Lizenzgeber alle Rechte an dem Dienst besitzen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Grafiken, die Benutzeroberfläche und die zur Implementierung des Dienstes verwendeten Skripts und Software, einschließlich aller daran bestehenden Eigentums‐ und Urheberrechte (gleich ob diese Dokumente auf keine Rechte eingetragen sind und wo in der Welt diese Rechte bestehen). Des Weiteren erkennen Sie an, dass der Dienst geschützte und vertrauliche Informationen enthält, die rechtlich geschützt sind, insbesondere (ohne hierauf beschränkt zu sein) durch Urheberrechte. Sie erklären sich damit einverstanden, derartige geschützte Informationen oder Materialien in keiner Weise zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzwaußer für die Nutzung des Dienstes nach Maßgabe dieser Vereinbarung. gegen Schutzrechte oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößt, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der KÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten („Software“), ist die Software lizenziertTennant gewährt Ihnen eine weltweite, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt oder der Software kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönlicheexklusive, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um beschränkte Lizenz für die Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einem einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER erkennt an, dass die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist bzw. solches enthalten kann und dass der VERKÄUFER alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an der Software besitzt. Der VERKÄUFER behält sich alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechte, die im EULA oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor. Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, zu ändern oder von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; (iii) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf die Software, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu vertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich zustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen. Sofern in einem EULA oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes angegeben wurde, stellt der VERKÄUFER die Software ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereitVereinbarung.

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Samples: assets.tennantco.com, www.tennantco.com

Geistiges Eigentum. StudienDie Mobilanwendung ist durch das französische Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Name der Mobilanwendung und alle geistigen Eigentumsrechte an dieser (Texte, PläneSlogans, Zeichnungen, DokumenteBilder, Katalogeanimierte Sequenzen mit oder ohne Ton sowie alle integrierten Inhalte) bleiben zu jeder Zeit Eigentum von COVAL. Die Vervielfältigung und Nutzung der Mobilanwendung auf dem Papier oder einem Datenträger ist unter der Voraussetzung gestattet, technische Hinweisedass sie ausschließlich dem persönlichen Gebrauch vorbehalten ist, Schemata und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werden. Der KÄUFER bestätigt, diese Dokumente auf keine Weise unter Ausschluss jeglicher Nutzung zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen Schutzrechte Werbe- und/oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößtHandels- und/oder Informationszwecken, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der KÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten („Software“), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzerdass sie den Bestimmungen des Artikels L122-Lizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt oder der Software kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einem einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER erkennt an, dass die Software 5 des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum des VERKÄUFERS (Code de la Propriété Intellectuelle) entspricht. Mit Ausnahme der oben genannten Bestimmungen ist jede Vervielfältigung, Darstellung, Nutzung oder Änderung der Mobilanwendung insgesamt oder teilweise, bzw. solches enthalten kann des gesamten oder eines Teils der Inhalte, aus denen sie besteht, durch ein beliebiges Verfahren und dass auf einem beliebigen Datenträger ohne vorherige Genehmigung von COVAL strengstens untersagt und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Dem Nutzer der VERKÄUFER alle RechteMobilanwendung wird weder eine Lizenz noch ein anderes Recht als das der bestimmungsgemäßen Nutzung der Mobilanwendung im Hinblick auf geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte gewährt. COVAL räumt den Nutzern der Anwendung ein nicht ausschließliches, Ansprüche nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Anwendung nur auf mobilen Endgeräten, die für die NFC-Technologie geeignet sind, und Beteiligungen an im Rahmen dieser ANB zu nutzen, insbesondere unter Einhaltung der Software besitzthierin enthaltenen Exportbeschränkungen. Der VERKÄUFER XXXXX behält sich alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechtevor, die im EULA oder dieser Bestimmung einräumt dem Nutzer in diesen ANB nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Bei der Verbindung des Xxxxxx (über die NFC- Technologie) mit der mobilen Anwendung akzeptiert der Nutzer, vordass COVAL technische Daten automatisch sammelt und verarbeitet, sofern er in der Identifizierungsphase seine Zustimmung dazu erteilt hat (Bestätigung des Kästchens „Die Übertragung von Diagnosedaten an die COVAL-Server zulassen“ – standardmäßig inaktiv). Gleiches gilt für die technischen Daten, die der Nutzer COVAL freiwillig per E-Mail über die Mobilanwendung übermittelt. COVAL erwirbt das Recht, auf diese technischen Daten zuzugreifen und sie zu verarbeiten. Der KÄUFER gestattet keinem Nutzer räumt COVAL hiermit ein weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software gebührenfreies Recht ein, diese technischen Daten zu disassemblierennutzen, zu entschlüsselnhosten, zu dekompilierenübertragen, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchenanzuzeigen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, zu ändern oder analysieren und zu vervielfältigen, um Diagnosen und Statistiken zu erstellen und die von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; der Mobilanwendung angebotenen Dienste in Übereinstimmung mit diesen ANB bereitzustellen. Im Rahmen der vom Nutzer an den verbundenen Geräten durchgeführten Wartungsarbeiten ermöglicht die Mobilanwendung die automatische Erfassung von Artikel-Nummern durch Scannen des Identifikationsetiketts (iiiDatamatrix) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf den verbundenen Geräten. Diese Funktionalität setzt voraus, dass die Mobilanwendung berechtigt ist, auf die Software, Kamera des Endgeräts zuzugreifen. Die Kamera wird von der Mobilanwendung nur für die sich in der Software oder Datamatrix- Entschlüsselung verwendet; es wird kein Bild auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu vertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich zustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen. Sofern in einem EULA oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes angegeben wurde, stellt der VERKÄUFER die Software ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereitmobilen Endgerät gespeichert.

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Samples: doc.coval.com

Geistiges Eigentum. StudienDie allgemeine Struktur der Website, Plänedie Anwendung, Zeichnungendes Deezer Service und alle Elemente, Dokumenteaus denen sie bestehen (wie z. B., Katalogeaber nicht ausschließlich, technische Hinweisedie Logos, Schemata Marken, Domainnamen, Inhalte und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben die damit verbundenen Elemente wie Fotos, Bilder, Texte und Biografien der Autoren, Künstler und/oder aller rechtlich Begünstigten der Inhalte) sind ausschließliches Eigentum von DEEZER und/oder seiner Lizenzgeber (insbesondere der Platten- und Videoproduzenten, der Plattenfirmen, der Urheberrechtsgesellschaften usw.). Diese Elemente sind durch das Recht auf geistiges Eigentum und andere Gesetze geschützt. Jegliche Nutzung dieser Elemente ist strengstens untersagt, es sei denn, sie erfolgt zum Zweck der Nutzung des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werdenDeezer Service in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen. Der KÄUFER bestätigtInsbesondere ist jede Vervielfältigung und/oder Zurverfügungstellung der gesamten oder eines Teils der Website, diese Dokumente auf keine Weise zu verwendender Anwendung, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen Schutzrechte des Deezer Service und/oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößtder Elemente, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der KÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten aus denen sie sich zusammensetzen („Software“wie oben beschrieben), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, mit jeglichen Mitteln verboten und wird als strafbare Zuwiderhandlung gewertet. Jegliche Hyperlinks zur Website oder Anwendung und die Verwendung der Software unterliegt "Framing"-Technik (eine Programmiertechnik, die es ermöglicht, Browserfenster in einzelne Frames zu unterteilen, um den Inhalt einer externen Website anzuzeigen) oder der "Inline-Linking"-Technik (eine Programmierung, die es ermöglicht, ein von einer anderen Website extrahiertes Element in einer Webseite verschwinden zu lassen, was Speicherplatz auf der Festplatte spart, auf der die Website oder die Anwendung gehostet wird, und es ermöglicht, den ursprünglichen Inhalt, zu dem das Element gehört, vor einem uninformierten Nutzer zu verbergen) sind strengstens verboten. Jegliche unlautere und/oder betrügerische Nutzung eines DEEZER-Xxxxxx (z. B. mit dem Produkt Ziel, die Abspielhäufigkeit bestimmter Musiktitel künstlich oder abnormal zu erhöhen) durch automatisierte Verfahren wie Robots und Skripte oder andere Mittel ist strengstens untersagt. Die Inhalte des Deezer Service werden als digitale Dateien bereitgestellt, die durch nationale und internationale Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt sind. Sie dürfen daher nur in einem privaten oder familiären Rahmen angehört werden. Jegliche Nutzung für einen nicht privaten Zweck macht den Deezer Free Nutzer zivil- und/oder strafrechtlich haftbar. Jegliche andere Nutzung der Inhalte ist strengstens untersagt, insbesondere das Herunterladen oder der Software bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License AgreementVersuch des Herunterladens, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt das Übertragen oder der Software kein EULA bereitgestelltVersuch des Übertragens, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wirdsei es dauerhaft oder vorübergehend, auf einem einzigen Computer die Festplatte eines Computers oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installiereneines anderen Xxxxxx (insbesondere Musikplayer), das Rippen oder Brennen oder der Versuch des Rippens oder Brennens einer oder mehrerer Dateien auf eine CD oder ein anderes Medium ist ausdrücklich untersagt. Jeglicher Weiterverkauf, Tausch oder Verleih dieser Dateien ist strengstens untersagt. Der KÄUFER Deezer Nutzer erkennt an, dass die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist bzw. solches enthalten kann ihm auf der Website und dass in der VERKÄUFER alle RechteAnwendung zur Verfügung gestellten Inhalte durch technische Schutzmaßnahmen geschützt sind, Ansprüche und Beteiligungen an die DEEZER eingerichtet hat, um - je nach angebotener Technologie - die unbefugte Nutzung der Software besitztInhalte zu verhindern oder einzuschränken. Der VERKÄUFER behält Deezer Xxxxxx verpflichtet sich, diese technischen Schutzmaßnahmen auf keinen Fall zu umgehen, um diese Dateien herunterzuladen und auf seinem Empfangsgerät zu speichern, unabhängig davon, um welches Gerät es sich alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechtedabei handelt (Computer, die im EULA Mobiltelefon, Musikplayer oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor. Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, zu ändern oder von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; (iii) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf die Software, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu vertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich zustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen. Sofern in einem EULA oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes angegeben wurde, stellt der VERKÄUFER die Software ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereittragbare Abspielgeräte für Musik usw.).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Den Deezer Service

Geistiges Eigentum. StudienMit Ausnahme des beschränkten, Plänenicht ausschließlichen Rechts auf Nutzung der Vertragspartner- Website gemäß diesen Bedingungen für die Vertragspartner-Website erwerben Sie keinerlei Rechte oder Lizenzen an der oder für die Vertragspartner-Website. Der Zugriff auf Inhalte (beispielsweise Berichte) der Vertragspartner-Website sowie Bestellungen oder das Herunterladen derselben ist Ihnen nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen für die Vertragspartner-Website gestattet. Die auf oder über die Vertragspartner-Website verfügbaren Informationen und Inhalte sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums gelten für die Berichte, Zeichnungenjegliche Software, Dokumente, KatalogeGrafiken, technische HinweiseInformationen, Schemata Inhalte und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werden. Der KÄUFER bestätigt, diese Dokumente auf keine Weise zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen Schutzrechte oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößt, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der KÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten Materialien („SoftwareService- Inhalte), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt oder der Software kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einem einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER erkennt an, dass die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist bzw. solches enthalten kann und dass der VERKÄUFER alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an der Software besitzt. Der VERKÄUFER behält sich alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechtevon Ihnen hochgeladenen Inhalte. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders lautend gestattet, ist es Ihnen untersagt, die im EULA Vertragspartner-Website und Service-Inhalte - zu verändern, - zu reproduzieren oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor. Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, - zu ändern oder von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; (iii) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf die Softwareverbreiten, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu vertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, - zu übertragen, unter sichtbar auszustellen oder zu lizensierenveröffentlichen, offenzulegen - zu verkaufen, - mit Lizenzen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werdenUnterlizenzen zu versehen und diese zu vergeben, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen- im Sinne des Reverse-Engineering zu analysieren, kann der KÄUFER die nachzubilden, - in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragenInformationsbereitstellungssysteme aufzunehmen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich zustimmt- durch Deep-Linking direkt zu verlinken oder durch Framing zu verlinken, alle Bedingungen dieser Bestimmung - auf sonstige Weise zu befolgengewerblichen oder öffentlichen Zwecken zu nutzen. Sofern Sie diese Bedingungen für die Vertragspartner-Website und die geistigen Eigentumsrechte einhalten, erteilen wir Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche Recht, auf die Vertragspartner- Website und die Service-Inhalte zuzugreifen und sie ausschließlich zu Zwecken zu nutzen, die mit der Annahme von American Express-Karten als Zahlungsmittel durch Ihr Unternehmen in einem EULA Verbindung stehen. Wir behalten uns den Widerruf dieser Rechte vor. Es ist Ihnen untersagt, sie zu übertragen oder einem anderen Vertrag zwischen durch Unterlizenzen weiterzugeben. Mit Ausnahme der hierin gewährten beschränkten Rechte behalten wir uns sämtliche weiteren Rechte und Eigentumstitel an den Parteien nichts anderes angegeben wurde, stellt Service-Inhalten und der VERKÄUFER die Software ohne Mängelgewähr Vertragspartner-Website und ohne sonstige Gewährleistungen bereitalle Ansprüche auf dieselben vor.

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Samples: www.aexp-static.com