Geistige Eigentumsrechte Musterklauseln
Geistige Eigentumsrechte. Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren.
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Der Verkäufer räumt Syngenta ein nicht exklusives, ewig dauerndes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht bezüglich der möglichen geistigen Eigentumsrechte für die vom Verkäufer gelieferten Sachen und/oder Dienstleistungen ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch das Recht, ein solches Nutzungsrecht (möglichen) Abnehmern oder anderen Dritten, mit denen Syngenta im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Gewerbes Geschäftsbeziehungen unterhält, einzuräumen.
16.2 Der Verkäufer garantiert, dass die Nutzung (inklusive des Weiterverkaufs) der von ihm gelieferten Sachen oder erbrachten Dienstleistungen nicht gegen geistige Eigentumsrechte oder andere (Eigentums-)Rechte Dritter verstoßen wird.
16.3 Der Verkäufer bietet Syngenta gegen Ansprüche Dritter, die sich aus irgendeinem Verstoß gegen die in Artikel 16.2 dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen genannten Rechte ergeben, Gewähr. Der Verkäufer wird Syngenta jeden Schaden, der dessen Folge ist, erstatten.
16.4 Sofern von Syngenta dem Verkäufer Hilfsmittel erteilt werden, hinsichtlich derer Syngenta ein geistiges Eigentumsrecht hat, erkennt der Verkäufer an, dass Syngenta jederzeit dessen Eigentümer ist und bleiben wird und der Verkäufer diesbezüglich kein einziges geistiges Eigentumsrecht oder Titel erwerben wird. Der Verkäufer wird alle in diesem Artikelabsatz genannten Hilfsmittel zu seinen Lasten und auf sein Risiko und in gutem Zustand halten. Er wird diese nicht für Dritte nutzen oder von diesen nutzen lassen, wenn er nicht dazu von Syngenta schriftlich bevollmächtigt wurde. Artikel 9 ist auf alle in diesem Artikel 16.4 genannten Hilfsmittel entsprechend anwendbar.
16.5 Wenn der Verkäufer im Rahmen des Vertrages für Syngenta Sachen entwickelt, dann stehen eventuell darauf zu beanspruchende geistige Eigentumsrechte exklusiv Syngenta zu. Eine eventuelle Vergütung hierfür wird dafür angesehen im vereinbarten Preis der Sachen enthalten zu sein. Notfalls wird der Verkäufer an dem Zustandekommen oder der Übertragung dieser Rechte an Syngenta mitwirken.
Geistige Eigentumsrechte. Wir, die mit uns verbundenen Unternehmen und unsere Lizenzgeber sind Eigentümer sämtlicher Rechte und Ansprüche an sämtlichen Produkten. Sie sind und bleiben der Eigentümer von sämtlichen Rechten und Ansprüchen an den Kundeninhalten. Jede Partei ist und bleibt Eigentümerin sämtlicher Rechte an ihren Marken, Logos und anderen Markenelementen (gemeinsam die „Marken“). Sollte eine Partei der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Rechte oder Lizenzen an ihren Marken einräumen, unterliegt die Nutzung dieser Marken den von der Partei, die Eigentümerin der Marken ist, schriftlich zur Verfügung gestellten Markenrichtlinien.
Geistige Eigentumsrechte. Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren. Ungeachtet der obigen Ausführungen, wird jede Änderung dieser AGB spätestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Sollten Verbraucher in Frankreich die geänderten AGB nicht akzeptieren, können sie den Vertrag bis vier Monate nach Wirksamwerden der geänderten AGB kündigen, ohne dass ihnen Nachteile (z. B. Strafzahlungen) daraus entstehen. Aufgrund der Kündigung steht Verbrauchern kein Recht auf Schadensersatz zu.
Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Alle Rechte und Interessen an bzw. Ansprüche im Zusammenhang mit sämtlichen im Zusammenhang mit dem Auftrag geschaffenen oder entstandenen Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens oder der Dokumentation (einschließlich der Standortunterlagen) sowie an anderen Rechten am geistigen Eigentum jeglicher Art, gehen auf den Auftraggeber über und stehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellen. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigen, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert werden, um seine Rechte sicherzustellen.
11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu übertragen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusives, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder den Leistungen und stellt sicher, dass, bzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewähren.
11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder den Auftrag, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im Eigentum des Auftraggebers. Um jegliche Zweifel auszuräumen, vereinbaren die Parteien hiermit, dass allein der Auf...
Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Eigentum von Nextlane. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass Nextlane allein und ausschließlich alle geistigen Eigentumsrechte besitzt, einschließlich Titeln und Anteilen an dem Softwareprodukt, den Releases und Upgrades, der technischen Dokumentation und allem, was von Nextlane entwickelt und dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung geliefert wurde, wie z. B. Kundenspezifische Anpassungen, einschließlich aller Abwandlungen, Änderungen und Verbesserungen sowie die Erstellung von daraus abgeleiteten Werken, auch wenn solche Änderungen, Entwicklungen oder Verbesserungen vom Kunden angefordert oder vorgeschlagen wurden. Der Kunde erwirbt durch diesen Vertrag keine geistigen Eigentumsrechte.
11.2 Nextlane sichert zu und gewährleistet, dass Nextlane das Recht hat, die in Abschnitt 4.1 genannte Lizenz zu gewähren, und dass das Softwareprodukt nach besten Wissen und Gewissen von Nextlane nicht gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstößt.
Geistige Eigentumsrechte. Die in die EASY-Software integrierte Adobe Software ist Eigentum von Adobe und seinen Lieferanten, und ihre Struktur und ihr Code sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Adobe und seinen Lieferanten. Die Adobe Software ist darüber hinaus durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde ist - mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags - nicht berechtigt, die in die EASY-Software integrierte Adobe Software zu vervielfältigen. Sämtliche Kopien, die der Kunde im Rahmen dieses Lizenzvertrags anfertigen darf, müssen dieselben Copyright- und sonstigen Eigentumsvermerke enthalten, die sich auf oder in der EASY-Software befinden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode der in die EASY-Software integrierten Adobe Software zu verändern, umzuarbeiten, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diesen abzuleiten. Mit Ausnahme der oben erwähnten Bestimmungen gewährt dieser Lizenzvertrag dem Kunden keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Adobe Software.
Geistige Eigentumsrechte. 12.1. Die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers an allem, was der Verkäufer dem Käufer bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer zur Verfügung stellt, darunter in jedem Fall Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren, Modelle, Formen, Druckstöcke und Domainnamen (die der Käufer zum Zwecke der Vermarktung der Produkte des Verkäufers registriert hat), verbleiben beim Verkäufer und dürfen vom Käufer nur zur Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags werden die betreffenden Unterlagen und Informationen auf erstes Anfordern des Verkäufers zurückgegeben oder vernichtet.
12.2. Wenn bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer geistige Eigentumsrechte entstehen, liegen die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts, beim Verkäufer. Soweit die geistigen Eigentumsrechte dem Käufer kraft Gesetzes zustehen, überträgt der Käufer diese Schutzrechte im Voraus auf den Verkäufer, wobei der Käufer gegebenenfalls an dieser Übertragung mitwirkt und darüber hinaus dem Verkäufer im Voraus eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt, die es dem Verkäufer ermöglicht, alles zu tun, was erforderlich ist, damit die geistigen Eigentumsrechte auf den Verkäufer übergehen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Käufer auf die beim Käufer gegebenenfalls verbleibenden Persönlichkeitsrechte beziehungsweise verpflichtet sich, diese im Geschäftsverkehr nicht auszuüben.
12.3. Wenn der Verkäufer dem Käufer ein Nutzungsrecht einräumt, so geschieht dies stets auf Grundlage einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz, die auf die vereinbarte Nutzung beschränkt ist. In Ermangelung einer zuvor vereinbarten Nutzungsdauer, ist das Recht zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers in jedem Fall auf die Dauer des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer beziehungsweise auf die Dauer, in welcher der Käufer Produkte vom Verkäufer bezieht, beschränkt. Eine vom Verkäufer erteilte Lizenz kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet ist.
12.4. Nach der Kündigung, Auflösung oder Beendigung einer langfristigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und Verkäufer, hat der Käufer auf erstes Anfordern des Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass keine wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer übernommen werden. Zu diesem Zweck wird der K...
Geistige Eigentumsrechte. Die Software und jegliche Kopien, zu deren Anfertigung Sie von der SoftGenetics bevollmächtigt wurden, bilden das geistige Eigentum der SoftGenetics und ihrer Lieferanten und stehen in deren Eigentum. Die Struktur, Organisation und der Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der SoftGenetics und ihrer Lieferanten. Die Software ist durch Urheberrechte geschützt, einschließlich u.a. durch das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten, die Bestimmungen internationaler Verträge und das geltende Recht in dem Land, in dem sie verwendet wird. Sie dürfen die Software nur gemäß den Angaben in diesem Vertrag kopieren („Softwarelizenz“). Jegliche Kopien, zu deren Anfertigung Sie gemäß diesem Vertrag berechtigt sind, haben dieselben Urheberrechtshinweise sowie die sonstigen Eigentumshinweise zu enthalten, die auf oder an der Software erscheinen. Sie erklären sich außerdem einverstanden, Folgendes nicht zu tun (a) Modifizieren, Anpassen, Übersetzen oder Schaffen von abgeleiteten Arbeiten auf Basis der Software oder (b) Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, außer in dem Maße, in dem (i) Ihnen das Dekompilieren nach dem geltenden Recht ausdrücklich gestattet wurde, (ii) dies essentiell wichtig ist, um die Funktionsfähigkeit der Software mit anderen Softwareprogrammen zu ermöglichen und (iii) Sie zunächst die SoftGenetics gebeten haben, Ihnen die zum Erreichen einer solchen Funktionsfähigkeit erforderlichen Informationen bereitzustellen, und die SoftGenetics diese Informationen nicht gegeben hat. Die SoftGenetics kann angemessene Bedingungen auferlegen und eine angemessene Gebühr verlangen, bevor sie solche Informationen bereitstellt. Jegliche von der SoftGenetics gelieferten oder von Ihnen, wie hier zulässig, eingeholten Informationen dürfen von Ihnen nur für die hier beschriebenen Zwecke verwendet werden und dürfen keinen Dritten offengelegt werden bzw. dürfen nicht zur Schaffung jeglicher Software verwendet werden, die der vertragsgegenständlichen Software im Wesentlichen ähnlich ist oder dieselbe(n) Funktion(en) hat). Informationsanfragen sind an die SoftGenetics zu richten.
Geistige Eigentumsrechte. Jede Streitigkeite, jeder Anspruch und jede etwaige Meinungsverschiedenheit, die hauptsächlich mit Geistigen Eigentumsrechten einer Partei zusammenhängen, werden auf dem Rechtswegbeigelegt. Die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf solche Streitigkeiten, Ansprüche und Meinungsverschiedenheiten der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der irischen Gerichte.
