Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen. 10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar. 10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH 10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen. 10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen. 10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt. 10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit13.1 Sämtliche Urheberrechte, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich Marken und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialienalle patentierbaren und nicht patentierbaren Erfindungen, die speziell mit den vom Verkäufer für den Kunden durchgeführte Arbeiten im Zusammenhang stehen und/oder durch den Verkäufer und den Kunden und/oder im Verlauf und Rahmen der Arbeiten entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wirdsind Eigentum des Verkäufers.
13.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt dem Verkäufer hiermit alle Rechte, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des LieferantenAnsprüche und Anteile an Ideen, Erfindungen und Verbesserungen, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponentenmit einer Tätigkeit des Verkäufers im Auftrag des Kunden in Zusammenhang stehen, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards sowie alle in- und dergleichen für sich selbst ausländischen Patent- oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle anderen geistigen Eigentumsrechte an solchen Ideen, Erfindungen und Verbesserungen. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Übertragungserklärungen abzugeben und alles Erforderliche zu tun, was der SoftwareVerkäufer in angemessener Weise verlangt, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferernum diese Rechte zu sichern. Der Kunde erwirbt unter keinen Umständen ein Recht an oder einen Anspruch auf die NutzungsrechteRechte am geistigen Eigentum des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch für ausschließlich vom Kunden gelieferte Entwürfe, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbargesondert vergütet werden müssen.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte13.3 Alle Spezifikationen, WarenzeichenZeichnungen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheittechnischen Daten, einschließlich des Abschlusses von VergleichenZeichnungen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen VollmachtenGestaltungsdetails und Spezifikationen, Informationen Computerprogramme und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien beziehtderen Inhalte, die dem Lieferanten Kunden vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden, sind und bleiben Eigentum des Verkäufers. Alle Rechte an geistigem Eigentum und alle Arbeitsergebnisse, einschließlich Software, Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente, Erfindungen und Know-how, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Leistungen an den Kunden erarbeitet oder entwickelt wurden, sind alleiniges Eigentum des Verkäufers.
13.4 Dem Kunden werden im Rahmen dieser AGB keine Rechte, Ansprüche oder Anteile am geistigen Eigentum des Verkäufers übertragen, unabhängig davon, ob das geistige Eigentum schon vor der Tätigkeit des Verkäufers vorhanden war oder es erst während der Ausführung der Arbeiten oder unabhängig davon entstanden ist.
13.5 Falls festgestellt wird, dass unter diesen AGB gelieferte Waren gegen Urheberrechte oder Patente verstoßen, für die der Verkäufer eine Entschädigungspflicht hat, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Waren weiterhin zu nutzen; (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung Waren ersetzen oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich festso verändern, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programmesie keine Verletzung von Rechten Dritter darstellen; oder (iii) dem Kunden eine Gutschrift für diese Waren unter Abzug eines angemessenen Anteils für Nutzung, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenBeschädigung und Veralten gewähren.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter 13.6 Die gesamte Haftung jeder Partei für Schäden gemäß dieser Ziffer ist auf den Gesamtwert der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztbetreffenden Bestellung beschränkt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist Produkt(e), Produktdokumentation und Software. DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIE EINGESCHRÄNKTEN LIZENZEN (UND DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN) FÜR DIE SOFTWARE, DIE OPTOS-MARKEN UND ANDERE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON OPTOS AUFMERKSAM GEMACHT.
(a) Ungeachtet der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlichTatsache, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für das Eigentum an dem/den Kunden entwickelt wurden, Produkt(en) auf den Kunden übertragen übergehen kann (wenn es gekauft wird), berührt dies nicht das Recht oder werden die Fähigkeit des LieferantenSoftware und alle geistigen Eigentumsrechte, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponentenin dem/den Produkt(en) enthalten sind, allgemeinen Grundsätzean den Kunden lizenziert und nicht verkauft, Ideenund Optos oder seine Lizenzgeber bleiben die ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, Entwürfeeinschließlich, Algorithmenohne Einschränkung, DokumentationenUrheberrechte, WerkePatente und patentierbare Erfindungen, ProgrammiersprachenKnow-how, ProtokolleGeschäftsgeheimnisse, Standards Marken und dergleichen für sich selbst Designrechte (ob eingetragen, registrierbar oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffenanderweitig), die denen ähnlich in dem/den Produkt(en) oder einem Bestandteil davon (einschließlich, ohne Einschränkung, der Software) und der Dokumentation des/der Produkte(s) verkörpert sind oder sich aus ihnen ableitenanderweitig auf diese beziehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle vorgenannten Informationen vertrauliche Informationen (wie in Klausel 9 definiert) von Optos darstellen und bestimmte Geschäftsgeheimnisse von Optos beinhalten.
(b) Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Optos dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Produktdokumentation, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Softwarein dem/den Produkt(en) enthalten ist, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialienausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder die Produktdokumentation zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren oder anzupassen, sie in ein anderes Produkt einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt Software oder der Produktdokumentation zu erstellen. Die vorstehende Lizenz ist unbefristet, wenn das/die Produkt(e) gekauft wurde(n), und auf den Mietzeitraum begrenzt, wenn das/die Produkt(e) gemietet wurde(n), und in beiden Fällen widerrufbar nach schriftlicher Mitteilung durch Optos, falls der Kunde gegen die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen für die Nutzung der Software und/oder der Produktdokumentation verstößt. Die Nutzung von Software und/oder Dokumentationen Dritter, die dem Kunden von Optos zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechteunterliegt den Bestimmungen und Bedingungen separater Lizenzvereinbarungen, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, von den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt jeweiligen Lizenzgebern Dritter zur Verfügung gestellt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 (c) Der Kunde darf keine Hinweise Eigentumshinweise und/oder Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Optos-Marken) entfernen, die in dem/den vertraulichen Charakter Produkt(en) und/oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen der/den Produktdokumentation(en) enthalten oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbHanderweitig daran angebracht sind.
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirektd) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhenerkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter seine Nutzung der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung Software an folgende Bedingungen geknüpft ist: (i) dass diese Software ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Kunden zum Betrieb des/der Produkte(s) und für den Zugriff auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder Dienste verwendet wird; (ii) auf Änderungender Kunde es unterlässt, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der SoftwareSoftware ganz oder teilweise zu disassemblieren, der Webseitezu dekompilieren, den Dateien, der Ausrüstung zurückzuentwickeln oder anderen Materialien vorgenommen hat davon abgeleitete Werke zu erstellen oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es dies zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführenversuchen, es sei denn, dass (gemäß Abschnitt 296A des Copyright, Designs and Patents Act 1988) solche Handlungen nicht verboten werden können, weil sie für die Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem anderen Softwareprogramm unerlässlich sind, und dass ein Verstoß gegen diese Klausel 6(d) als wesentliche Verletzung des betreffenden Vertrags angesehen wird.
(e) Optos gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Optos Marken in Verbindung mit der Werbung des Kunden, einschließlich in Werbematerialien und Druckerzeugnissen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung und Förderung der Dienstleistungen des Kunden, die das/die Produkt(e) nutzen, erforderlich ist, immer unter der Voraussetzung, dass die Nutzung dieser Optos-Marken durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Markennutzungspolitik von Optos erfolgt. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden dem Kunden kein Recht, keinen Titel und kein Interesse an diesen Marken einräumt. Der gesamte Geschäftswert, der durch die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden entsteht, geht ausschließlich auf Optos über, und der Kunde wird auf Anfrage und auf Kosten von Optos alle Dokumente ausfertigen und alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um den Geschäftswert ausschließlich auf Optos zu übertragen. Wenn der Kunde die Optos-Marken nicht in Übereinstimmung mit der Optos-Markennutzungspolitik verwendet, kann Optos die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Optos-Marken sofort kündigen.
(f) Außer in den Fällen, in denen dies wurde ausdrücklich schriftlich nach geltendem Recht zulässig ist, darf der Kunde weder das/die Produkt(e) noch Teile davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) zurückentwickeln, noch dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch darf er einem Dritten gestatten, dies zu tun.
(g) Wenn das/die Produkt(e) Software enthält/enthalten oder anderweitig eine Software darstellt/darstellen, kann Optos unbeschadet der Support- Dienstleistungen dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen neue Versionen der Software zur Verfügung stellen. Wenn eine solche neue Version neue Funktionen oder Anwendungen einführt, kann die Bereitstellung der neuen Version geänderten oder zusätzlichen Gebühren unterliegen, die vom Kunden für die Nutzung dieser neuen Version zu zahlen sind, und unter solchen Umständen wird Optos den Kunden über die geänderten oder zusätzlichen Gebühren informieren. Optos kann dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen ein Update der Software zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beheben, und wenn die Garantiezeit abgelaufen ist (und der Kunde keine Support- Dienstleistungen in Anspruch nimmt), können für die Installation dieses Updates Arbeitskosten anfallen, die Optos dem Kunden mitteilt.
(h) Der Kunde erkennt an, dass die von Optos gemäß Klausel 6 dieser Bedingungen gewährte Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an dem/den Produkt(en) nicht übertragbar ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Übertragung oder vermeintliche Übertragung solcher Rechte an dem/den Produkt(en) oder Teilen davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) oder des Rechts zur Nutzung der Optos- Marken durch den Kunden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang strengstens untersagt ist und als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen wird und zur sofortigen Beendigung aller dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen führt, ohne dass ▇▇▇▇▇ weitere Maßnahmen ergreifen muss. Sollte der Kunde das Produkt (die Produkte) an einen Dritten verkaufen oder übertragen wollen, wird Optos mit dem Kunden vereinbartnach Treu und Glauben Gespräche über die Übertragung der Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt (den Produkten) aufnehmen, einschließlich der Rechte zur Nutzung der Software und der Optos-Marken sowie der verbleibenden Garantie- oder Supportzeiten, vorausgesetzt, dass: (i) der Dritte bereit ist, die Einhaltung dieser Bedingungen und der Bedingungen des betreffenden Vertrages zu bestätigen; und (ii) alle Beträge, die der Kunde Optos schuldet, vollständig und in frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.
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Sources: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums 7.1 Nichts im Vertrag oder an anderer Stelle ist so zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlichverstehen, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werdenganz oder teilweise ein Recht, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen ein Anspruch bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem ein Interesse an den geistigen Eigentumsrechten von CI Tech oder CI Tech-Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt einge- räumt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) ist nicht entfernen berech- tigt, die Warenzeichen, Dienstleis- tungsmarken, Patente, Kennzeichnun- gen, Verpackungen, Anhängeetiketten, Handelsnamen, unterscheidungskräfti- gen Wörter, Logos, Zeichnungen, Art- works, Bilder, Farben, Formeln, Verfah- ren, Entwürfe, Designmodelle oder umgehenUr- heberrechte bzw. andere Eigentums- rechte, Ableitungen oder Bearbeitun- gen derselben bzw. Marken oder ähnli- che Werke von CI Tech in irgendeiner Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CI Tech zu verwen- den.
10.5 Der Lieferant stellt 7.2 Die gesamte an den Kunden gelieferte Software ist Eigentum von jeglichen Ansprüchen Dritter freiCI Tech, wird von CI Tech oder seinen Lizenzge- bern bzw. Lieferanten kontrolliert oder lizenziert und ist durch das Urheber- recht und andere geistige Eigentums- rechte sowie Gesetze gegen unlaute- ren Wettbewerb geschützt. In Erman- gelung anderweitiger schriftlicher Ver- träge wird dem Kunden nur das Recht zur Nutzung der bereitgestellten Soft- ware eingeräumt (unabhängig davon, ob die Software als Teil der Hardware oder separat bereitgestellt wurde). Ins- besondere ist es dem Kunden nicht ge- stattet, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte Software zu vervielfältigen oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenverändern.
10.6 Der Kunde garantiert7.3 Sofern in diesen AGB nicht ausdrück- lich etwas anderes vorgesehen ist, dass darf kein Teil des Download-Portals und keine Rechte Dritter im Download-Portal zur Verfü- gung gestellte Software ohne die aus- drückliche vorherige schriftliche Zu- stimmung von CI Tech auf einen/einem anderen Computer oder Server bzw. ein anderes Medium zur Veröffentli- chung oder Verteilung bzw. für ein kom- merzielles Unternehmen kopiert, repro- duziert, wiederveröffentlicht, hochgela- den, gepostet, öffentlich ausgestellt, verschlüsselt, übersetzt, übertragen oder in irgendeiner Weise verteilt (ein- schließlich „Mirroring“) werden.
7.4 Für bereitgestellte Software gelten die Lizenz- und Gewährleistungsbedingun- gen der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztCI Tech.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist Studien, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Kataloge, technische Hinweise, Schemata und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werden. Der KÄUFER bestätigt, diese Dokumente auf keine Weise zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen Schutzrechte oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößt, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der Lieferant bereitKÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten („Software“), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt oder der Software kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einem einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER erkennt an, dass die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist bzw. solches enthalten kann und dass der VERKÄUFER alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an der Software besitzt. Der VERKÄUFER behält sich zur Übertragung eines Rechts alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechte, die im EULA oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor. Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, zu ändern oder von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; (iii) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf die Software, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des geistigen Eigentums im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu verpflichtenvertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich eingegangen werdenzustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht Sofern in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung einem EULA oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder einem anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich Vertrag zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommtnichts anderes angegeben wurde, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde VERKÄUFER die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenSoftware ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereit.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist 4.1. Die Lieferantin behält sich am bzw. im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand und dessen Herstellungsverfahren, dessen Anwendung und/oder der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden damit ausgeführten Verfahren sowie an Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfean Software (samt dem entsprechenden Quell- und Objektcode sowie der Anwenderdokumentation, Algorithmen, DokumentationenBenutzeroberfläche, Werkeetc.), Programmiersprachenan Verfahren, ProtokollePlänen, Standards Skizzen, Beschreibungen, Zeichnungen, Handbüchern, Montageanleitungen, Berechnungen, Angeboten, Kostenvoranschlägen, und sonstigen technischen Unterlagen ebenso wie Mustern, Prototypen, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen sämtliche gewerblichen Schutzrechte bzw. Rechte am geistigen Eigentum, so insbesondere Patent-, Marken-, Muster-, Urheber- bzw. sonstige Designrechte, und/oder Rechte an Know-how und kommerzieller, technischer und ablauftechnischer Information, vor. Diese stehen allein der Lieferantin zu verwertenund verbleiben bei der Lieferantin. Gleichermaßen berührt Mit Ausnahme einer einfachen Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstandes - in seiner konkreten Zusammensetzung und Gestaltung wie von der Lieferantin erworben - durch den Kunden selbst, werden dem Kunden keinerlei Rechte, insbesondere keine Lizenz- oder Nutzungsrechte eingeräumt. Dieses Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung steht ausschließlich dem Kunden selbst zu und ist nicht übertragbar und nicht sublizensierbar. Ausschließlich die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum Lieferantin ist berechtigt, diese Rechte zu nutzen, zu verwerten und Schutzrechte anzumelden, und/oder die Rechte anderweitig zu wahren. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Recht Erscheinungsbild des Lieferanten, Regelungen Vertragsgegenstandes auf irgendeine Weise zu treffen, die denen ähnlich sind verändern; insbesondere darf er keine Marken oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil sonstigen Kennzeichen von der Lieferantin entfernen oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollenverändern.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder 4.2. Sofern dem Kunden Handbücher, Endanwenderdokumentationen, oder vergleichbare Anleitungen bzw. sonstige Informationen zur Verfügung gestellt werden, liegen werden diese ausschließlich beim Lieferantenals Hilfe zum ordnungsgemäßen Betrieb bzw. Gebrauch des Vertragsgegenstandes zur Verfügung gestellt. Sofern der Liefergegenstand eine Software beinhaltet, seinen Lizenzgebern erstreckt sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf denjenigen Vertragsgegenstand, für welchen die Software erworben bzw. mit welchem die Software ausgeliefert wird, zum Zweck des Betriebes für und ausschließlich für den Zeitraum des aktiven Einsatzes dieses Vertragsgegenstandes, sowie beschränkt auf die Dauer der Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden selbst.
4.3. Sämtliche Rechte an Leistungen, Erkenntnissen, Entwicklungen, Erfindungen, etc., welche im Rahmen der Leistungserbringung im Hinblick auf den Vertragsgegenstand durch die Lieferantin entstehen, und zwar auch, wenn eine Lieferung oder seinen ZulieferernLeistung auf Basis einer Kundenspezifikation erfolgt, oder der Kunde dazu sonst einen Beitrag leistet, stehen ausschließlich und vollumfassend der Lieferantin zu. Der Allfällige, auf Seiten des Kunden entstehenden Rechte werden mit Entstehung der Leistungen , Erkenntnisse, Entwicklungen, Erfindungen, etc., automatisch auf die Lieferantin übertragen und gehen automatisch auf die Lieferantin über, sodass die Lieferantin die alleinige und ausschließliche Rechteeigentümerin und Nutzungsberechtigte wird. Außerdem sind die Verwertungsrechte voll umfänglich ausschließlich der Lieferantin zugeordnet.
4.4. Alleine die Lieferantin ist berechtigt, Schutzrechtsanmeldungen durchzuführen und allfällige Prioritätsrechte in Anspruch zu nehmen. Alle Schutzrechtsanmeldungen werden nach freiem Ermessen von der Lieferantin durchgeführt und nach freiem Ermessen der Lieferantin aufrechterhalten.
4.5. Bei urheberrechtlich geschützten Ergebnissen räumt der Kunde erwirbt die Nutzungsrechtehiermit der Lieferantin das exklusive Recht ein, die ausdrücklich durch diese allgemeinen GeschäftsbedingungenErgebnisse nach allen derzeit bekannten oder zukünftigen Verwertungsarten zeitlich, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sachlich und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusivräumlich unbeschränkt nutzen zu dürfen, nicht übertragbarinsbesondere zu vervielfältigen, nicht verpfändbar verbreiten, vermieten und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter verleihen, drahtlos oder auf Urheberrechtedrahtgebunden zu übertragen oder zu senden, Warenzeichenvorzutragen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, aufzuführen und vorzuführen und zur Verfügung gestellter Software und dergleichen zu stellen sowie sämtliche Rechte an den Ergebnissen gegen Entgelt oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder Sublizenzen einzuräumen , wobei die Dritten die Ergebnisse im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wirdgleichen Umfang nutzen dürfen. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freiDie Lieferantin ist weiters berechtigt, die auf der Behauptung beruhenErgebnisse selbst, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert durch Dritte zu bearbeiten und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche im selben Umfang zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung verwerten oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es Dritte weiter zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossengeben.
10.6 Der 4.6. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die Lieferantin ist die Weitergabe der Dokumente und Informationen an Dritte sowie eine über die konkrete Vereinbarung hinausgehende Nutzung untersagt. Insbesondere werden dem Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien keinerlei Lizenzrechte und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen Eigentumsrechte an den Lieferanten zum Zweck Dokumenten oder Informationen oder am geistigen Eigentum der NutzungLieferantin oder an Produktionseinrichtungen oder Werkzeugen der Lieferantin, Wartungauch nicht für den Fall einer mangelhaften, Verarbeitungverspäteten oder unterbleibenden Leistung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzteingeräumt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Sales Contracts
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle (1) Grundsätzlich liegen alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den WebseitenDateien, den DateienDesigns, der Ausrüstung, Ausrüstung und den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Prüfungsmaterialien sowie an allen weiteren Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, BerichtenBerichten und Angeboten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialieneinschließlich diesbezüglicher Vorbereitungsmaterialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung für den Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses entwickelt oder dem Kunden ihm zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferantenbei der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, seinen ihren Lizenzgebern oder Lieferanten. Dies gilt auch, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen Zuliefererneigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. Der Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien ist der Kunde erwirbt die Nutzungsrechteverpflichtet, einen entsprechenden Urhebervermerk anzubringen.
(2) Dem Kunden stehen ausschließlich die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungennach diesen AGB, den schriftlich dem zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrag und das dem Gesetz gewährt eingeräumten Nutzungsrechte zu. Diese sind nicht exklusiv und dürfen durch den Kunden nicht unterlizenziert, verpfändet, vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder auf Dritte übertragen werden. Das Nutzungsrecht eines Dem Kunden werden nur Rechte hinsichtlich des Objektcodes der Software eingeräumt, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.
(3) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, jederzeit technische Maßnahmen zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte sowie
(4) Der Kunde ist nicht exklusivberechtigt, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter die Vertraulichkeit sowie die Urheberrechte oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen anderen geistigen Eigentumsrechte bzw. technische Maßnahme eigenhändig oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder durch Zuhilfenahme Dritter zu entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant (5) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf der Behauptung beruhenden Vorwurf stützen, dass von ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ selbst entwickelte Software, Webseiten, Dateien, Geräte Dateien oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, Materialien ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ unverzüglich schriftlich über das Bestehen den Umfang und den Inhalt des Anspruchs der Ansprüche informiert und die Bearbeitung Beilegung der AngelegenheitAnsprüche, einschließlich des Abschlusses von Vergleichenaller diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen, vollständig dem Lieferanten ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ die erforderlichen Vollmachten und Informationen zur Verfügung und hilft ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, die auf der Behauptung beruhen, dass eine sich gegen solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztAnsprüche zu verteidigen.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereitDas geistige Eigentum an diesem Software-Produkt verbleibt bei ▇▇▇▇▇▇▇▇, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann es wird lediglich eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich Lizenz gewährt (siehe Abschnitt 1). Der Lizenznehmer erkennt diese Rechte an und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialienverpflichtet sich, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen ▇▇▇▇▇▇▇▇ im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder dem Software-Produkt zumindest mit der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten gleichen Sorgfalt wie eigene Eigentumsrechte zu installierenschützen, nicht zu gefährden, zu denen dem Kunden (direkt beschränken oder indirekt) Zugang gewährt wirdzu beeinflussen. - Die in diesem Softwareprodukt enthaltenen oder mit der Installationsform des Softwareproduktes ausgelieferten Bestandteile von Drittherstellern können separaten Eigentumsrechten unterliegen. Der Kunde darf Lizenznehmer verpflichtet sich, diese technische(n) Bestimmung(en) uneingeschränkt anzuerkennen, nicht entfernen zu gefährden, zu beschränken oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freizu beeinflussen. - Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die auf der Behauptung beruhendas Software-Produkt oder Teile davon dritten Parteien gegenüber offen zu legen, dass zugänglich zu machen oder zu überlassen oder das Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde -Produkt ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der von ▇▇▇▇▇▇▇▇ weiterzugeben, zu kopieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu deassemblieren oder auf andere Art zu versuchen, Zugang zum Quellcode oder den darin abgebildeten Verfahren zu erlangen oder das Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es -Produkt ohne schriftliche Genehmigung von BACHMANN zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehenmodifizieren. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter freiLizenznehmer ist nicht berechtigt, die auf der Behauptung beruhen, dass das Software-Produkt oder Teile davon an eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation dritte Partei zu vermieten oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführenzu verleasen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich dass ▇▇▇▇▇▇▇▇ dem Lizenznehmer dieses Recht schriftlich zugesteht. - ▇▇▇▇▇▇▇▇ gewährt dem Lizenznehmer das Recht, im Rahmen seiner Verfahren zur Datensicherung Kopien von dem Software-Produkt zu erstellen sofern diese ausschließlich für Archivierungszwecke und nicht im Rahmen des produktiven Einsatzes angelegt werden. - Software-Produkte welche zum Einsatz auf oder in Verbindung mit dem Kunden vereinbartAutomatisierungshardware von BACHMANN konzipiert und geliefert wurden, dürfen vom Lizenznehmer ausschließlich in Kombination mit dieser Automatisierungshardware verwendet werden und nicht auf oder in Verbindung mit anderen Systemen eingesetzt werden. - BACHMANN ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zur Nachverfolgung von Seriennummern und Lizenzschlüsseln auf angemessene Art und Weise berechtigt, wobei sich der Lizenznehmer zur entsprechenden Unterstützung verpflichtet.
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Sources: End User License Agreement
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des 10.1. Sämtliche geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen industriellen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- individuellen Softwarelösung und Untersuchungsmaterialien der Dokumentation oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden sonstiger Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt aufgrund des Vertrages entwickelt, in Betrieb genommen oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werdengeliefert werden (z. B. Entwürfe, liegen Analysen, Angebote, Berichte etc.) ruhen ausschließlich beim Lieferantenbei PerfectView, seinen bei dessen Lizenzgebern oder seinen dessen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechteerhält ausschließlich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht, die ausdrücklich durch diese allgemeinen das ihm aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag des Vertrages und das Gesetz des Gesetzes gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbarwird.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte10.2. Es ist PerfectView gestattet, Warenzeichentechnische Maßnahmen zum Schutz von Werken unter Einschluss von Software, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus Produkten, Utilitities, Methoden und Techniken u. ä., ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, gegen eine unrechtmäßige Verwendung zu ergreifen. Es ist dem ProgrammKunden nicht gestattet, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien diese Sicherung zu entfernen oder entfernen bzwzu umgehen. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets Kunde nicht gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz die Software ohne Einbeziehung von GerätenPerfectView zu modifizieren oder im Widerspruch zu den vertraglichen Bedingungen zu nutzen. Haben diese Maßnahmen zur Folge, Dateiendass der Kunde nicht in der Lage ist, Webseiteneine rechtmäßige Ersatzkopie der Software, die ihm von PerfectView bereitgestellt wurde, zu erstellen, wird PerfectView auf Verlangen dem Kunden auf dessen Verlangen eine Ersatzkopie dieser Software zur Verfügung gestellter Software stellen.
10.3. Der Vertrag ist kein Kaufvertrag und dergleichen er gewährt dem Kunden keine Eigentumsrechte an bzw. im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts der Anwendungssoftware, der Technologie oder an den geistigen Eigentumsrechten an der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installierenAnwendungssoftware. Der Name PerfectView, zu denen das Logo von PerfectView und die mit der Anwendungssoftware im Zusammenhang stehenden Produktnamen sind Handelsmarken von PerfectView BV (und dessen Lizenznehmer), für deren Nutzung kein Recht gewährt und keine Lizenz erteilt wird.
10.4. PerfectView behält sich das Recht vor, das im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehendazugewonnene Wissen zu anderen Zwecken zu nutzen, insofern keine vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.
10.5 Der Lieferant stellt 10.5. PerfectView schützt den Kunden vor direktem Schaden, den der Kunde erleidet infolge von jeglichen Ansprüchen oder Klagen seitens Dritter freibezüglich einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten, Handelsmarken, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten durch die Software, die auf individuelle Softwarelösung und die dazugehörige Dokumentation, insofern keine Umstände im Sinne von Artikel 10.2 diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen.
10.6. Darf der Behauptung beruhen, dass Kunde aufgrund einer gerichtlichen Anordnung die Software, Webseitendie individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation nicht länger nutzen aus Gründen, Dateienfür die aufgrund von Artikel 10.4 PerfectView verantwortlich ist, Geräte oder andere Materialienwird PerfectView nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten sich dafür einsetzen, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde entweder für den Lieferanten unverzüglich schriftlich über Kunden das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit Recht zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an Weiternutzung der Software, der Webseiteindividuellen Softwarelösung oder der Dokumentation zu erwerben oder die Software, die individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation bzw. den Dateien, der Ausrüstung rechtsverletzenden Teil derselben zu ersetzen oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich festderart zu modifizieren, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten ProgrammeSoftware, Webseitendie individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation bzw. der rechtsverletztende Teil derselben nicht mehr gegen angebliche Eigentumsrechte verstößt.
10.7. Der Kunde hält PerfectView schadlos bzw. schützt PerfectView vor Schaden, Dateienden PerfectView infolge von Ansprüchen und/oder Klagen seitens Dritter oder infolge von Gerichtsverfahren, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines die von Dritten verletzenangestrengt werden, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferanterleidet, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseitendie individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation entgegen den vertraglichen Bestimmungen genutzt hat, Dateienbeispielsweise außerhalb der angewiesenen Verarbeitungsumgebung. Auch schützt der Kunde PerfectView vor und hält PerfectView schadlos in Bezug auf Schaden durch vorsätzliche Handlungen, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere SoftwareLeichtsinn und Betrug im Zusammenhang mit der Vertragsausführung. In jedem Fall gilt in Fällen, Webseitenin denen PerfectView dennoch haftbar gemacht werden sollte, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung dass PerfectView bezüglich des Lieferanten für die Verletzung gesamten von PerfectView gezahlten Betrag an Schadenersatz einschließlich Kosten Anspruch auf Regress seitens des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenKunden hat.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen10.8. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde Insofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbartvereinbart wurde, ist PerfectView in keinem Fall zur Durchführung einer Datenkonversion verpflichtet.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR" Know-how, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht Informationen in Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäftswert oder auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer- Software, WebseitenDatenbankrechte, DateienTopographierechte, Ausrüstung moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder andere Materialienuneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, gegenwärtig oder in Zukunft überall auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollender Welt bestehen können.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers" sämtliche der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere folgenden Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurdenVerkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden:
9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzenZeichnungen und Spezifizierungen;
9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung;
9.2.3 sämtliche angewandten Press-, unter Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und
9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken.
9.3 Mit Ausnahme der BedingungIPRs, dass deren Inhaber der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert Käufer ist und die Bearbeitung vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der AngelegenheitVerkäufer Inhaber sämtlicher IPRs innerhalb der Produkte, einschließlich der Materialien des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt Verkäufers oder der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigenLiefergegenstände. Diese Entschädigungspflicht entfälltIPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit dessen interner Verwendung der Produkte, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien beziehtder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden.
9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht-exklusive, die dem Lieferanten vom Kunden weltweite, unbefristete, unkündbare, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, AnpassungVervielfältigung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf ÄnderungenVeränderung und Weiterentwicklung aller IPRs ein, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung in den Designanforderungen des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung Käufers oder jeglichen anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen Käufer an den Lieferanten Verkäufer zum Zweck der NutzungHerstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind.
9.5 Jegliche Muster, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter freiVorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei Bankverbindung: Sitz der Behauptung beruhenGesellschaft: Geschäftsführer: WESGO Ceramics GmbH Commerzbank Nürnberg, Konto-Nr. 514 303 700, BLZ 760 400 61 Erlangen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ IBAN: DE 76 7604 0061 0514 3037 00, Swift Code ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Registergericht ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Produkte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Käufer dem Verkäufer die vollständigen Kosten erstattet hat, darf der Verkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztdaraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Standard Terms and Conditions
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR" Know-how, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht Informationen in Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäftswert oder auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer-Software, WebseitenDatenbankrechte, DateienTopographierechte, Ausrüstung moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder andere Materialienuneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, gegenwärtig oder in Zukunft überall auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollender Welt bestehen können.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers" sämtliche der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere folgenden Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurdenVerkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden:
9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzenZeichnungen und Spezifizierungen;
9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung;
9.2.3 sämtliche angewandten Press-, unter Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und
9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken.
9.3 Mit Ausnahme der BedingungIPRs, dass deren Inhaber der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert Käufer ist und die Bearbeitung vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der AngelegenheitVerkäufer Inhaber sämtlicher IPRs innerhalb der Produkte, einschließlich der Materialien des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt Verkäufers oder der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigenLiefergegenstände. Diese Entschädigungspflicht entfälltIPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit dessen interner Verwendung der Produkte, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien beziehtder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden.
9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht- exklusive, die dem Lieferanten vom Kunden weltweite, unbefristete, unkündbare, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, AnpassungVervielfältigung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf ÄnderungenVeränderung und Weiterentwicklung aller IPRs ein, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung in den Designanforderungen des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung Käufers oder jeglichen anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen Käufer an den Lieferanten Verkäufer zum Zweck der NutzungHerstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind.
9.5 Jegliche Muster, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter freiVorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Produkte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Behauptung beruhenKäufer dem Verkäufer die vollständigen Kosten erstattet hat, darf der Verkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztdaraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: General Terms and Conditions
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts 9.1. Alle Rechte des geistigen Eigentums zu verpflichtenan den Produkten sind und bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers oder seiner Lizenzgeber.
9.2. Alle Käufer-Logos, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich Handelsnamen oder Handelsnamen, die im Rahmen seiner Betriebstätigkeit („Marken“) im Besitz oder im Gebrauch des Käufers sind, sind das alleinige Eigentum des Käufers und schriftlich eingegangen werdender Käufer behält die Rechte am geistigen Eigentum in Relation zum Gebrauch solcher Marken. Vereinbaren die Parteien schriftlichFür den Fall, dass ein geistiges Eigentumsrecht dies zur Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags und/oder dieser Geschäftsbedingungen erforderlich ist, garantiert der Käufer dem Verkäufer eine gebührenfreie und nicht exklusive Lizenz für den Gebrauch der Marken im Rahmen des Vertrags oder bis die Verpflichtungen des Verkäufers, einschließlich der Zeiträume zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen erfüllt wurden. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen und allen Kosten (wie, aber nicht darauf begrenzt, Ansprüche von Dritten, Forderungen, Haftungsansprüche, Verluste, Schäden, Vergleiche, Gerichtsurteile), die an den Verkäufer in Bezug auf, oder als Ergebnis des Gebrauchs der Marken gestellt werden könnten, frei, wenn dieser Gebrauch der Marken vom Käufer in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen Vertrag und/oder zu verwertendiese Geschäftsbedingungen vorgeschrieben wurde.
9.3. Gleichermaßen berührt Außer, wenn es ausdrücklich im Vertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde, dient keine Klausel des Vertrags oder der Geschäftsbedingungen als Garantie oder verleiht dem Käufer irgendeinen Rechtsanspruch in Bezug auf das Patent des Produkts oder an einem sonstigen geistigen Eigentum. Wenn die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht Produkte in einem Produktionsprozess modifiziert oder mit anderen Komponenten kombiniert werden müssen, damit das Recht des LieferantenProdukt konform der vom Käufer angegebenen Spezifikation angepasst werden kann, Regelungen zu treffenbefreit der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen gegen ihn im Zusammenhang mit oder mit gezahlten oder zugesagten Zahlungen durch den Verkäufer beansprucht werden oder bei ihm angefallen sind, oder gegen Ansprüche wegen Bruch eines Patentrechts, Copyrights, registrierten Designs, Designs, Trademark oder sonstige industriellen oder geistigen Eigentumsrechte einer vereinbarten Beschränkung anderen Person, die sich durch den Gebrauch der Spezifikation, Modifikation oder Kombination des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts Käufers durch den Verkäufer ergeben, bei denen das Produkt an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wirdsich keinen Anlass zum Schadensersatz geben würde.
9.4. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen Verkäufer hat das Recht, seinen Namen und jedes geltende Copyright, Trademark oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freiPatentinformationen auf die Produkte zu drucken, die auf mit der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der BedingungAusnahme, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung Käufer vor der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicherHerstellung spezieller Auftragswaren fordern darf, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenDruck nur entfernt wird.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist Studien, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Kataloge, technische Hinweise, Schemata, und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werden. Der KÄUFER bestätigt, diese Dokumente auf keine Weise zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen die industriellen oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößt, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen. Sollte der Lieferant bereitKÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten („Software“), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzer- Lizenz- vertrag (End User License Agreement = „EULA“) Wird zusammen mit dem Produkt oder der Sofware kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizensierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Doku- menten: a) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und b) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einen einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER bestätigt, das die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist und dieses enthalten kann und das der VERKÄUFER alle Rechte, Ansprüche, und Beteiligungen an der Software besitzt. Der VERKÄUFER behält sich zur Übertragung eines Rechts alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechte, die im EULA oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor. Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: a) den Quellencode der Software zu disassemblieren, zu entziffern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; b) die Software zu kopieren, zu ändern oder abgeleitete Werke von ihr anzufertigen; c) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; d) abgeleitete Werke oder Etiketten mit Bezug auf die Software, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen und anzufertigen; und e) die Software mit Ausnahme des geistigen Eigentums im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu verpflichtenvertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software auf einen Dritten übertragen, sofern Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich eingegangen werdenzustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen. Vereinbaren Sofern die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung der EULA oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder einem anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich Vertrag zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommtnichts anderes angegeben wurde, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde VERKÄUFER die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenSoftware ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereit.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Sales Contracts
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR“ Know-How, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht Informationen in Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Mar- ken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäftswert oder auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer- Software, WebseitenDatenbankrechte, DateienTopographierechte, Ausrüstung moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jeg- liche anderen Rechte des geistigen Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder andere Materialienuneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, gegenwärtig oder in Zukunft überall auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollender Welt bestehen können.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers“ sämtliche der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere folgenden Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurdenVerkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden:
9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzenZeichnungen und Spezifizierungen;
9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung;
9.2.3 sämtliche angewandten Press-, unter Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und
9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken.
9.3 Mit Ausnahme der BedingungIPRs, dass deren Inhaber der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert Käufer ist und die Bearbeitung vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der AngelegenheitVerkäufer Inhaber sämt- licher IPRs innerhalb der Produkte, einschließlich der Materialien des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt Verkäufers oder der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigenLiefergegenstände. Diese Entschädigungspflicht entfälltIPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit dessen interner Verwendung der Produkte, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien beziehtder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden.
9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht-exklusive, die dem Lieferanten vom Kunden weltweite, unbefristete, un- kündbare, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, AnpassungVervielfältigung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf ÄnderungenVeränderung und Weiterentwicklung aller IPRs ein, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung in den Designanforderungen des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung Käufers oder jeglichen anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen Käufer an den Lieferanten Verkäufer zum Zweck der NutzungHerstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind.
9.5 Jegliche Muster, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter freiVorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei aufeinan- derfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Produkte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Behauptung beruhenKäufer dem Verkäufer die vollständi- gen Kosten erstattet hat, darf der Verkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztdaraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Standard Verkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR" Know-how, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht Informationen in Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäfts- wert oder auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer-Software, WebseitenDaten- bankrechte, DateienTopographierechte, Ausrüstung moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder andere Materialienuneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, gegenwärtig oder in Zukunft überall auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollender Welt bestehen können.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers" sämtliche der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere folgenden Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurdenVerkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden:
9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzenZeichnungen und Spezifizierungen;
9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung;
9.2.3 sämtliche angewandten Press-, unter Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und
9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken.
9.3 Mit Ausnahme der BedingungIPRs, dass deren Inhaber der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert Käufer ist und die Bearbeitung vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der AngelegenheitVerkäufer Inhaber sämtlicher IPRs innerhalb der Produkte, einschließlich der Materialien des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt Verkäufers oder der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigenLiefergegenstände. Diese Entschädigungspflicht entfälltIPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit dessen interner Verwendung der Produkte, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien beziehtder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden.
9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht-exklusive, die dem Lieferanten vom Kunden weltweite, unbefristete, unkündbare, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, AnpassungVervielfältigung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf ÄnderungenVeränderung und Weiterentwicklung aller IPRs ein, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung in den Designanforderungen des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung Käufers oder jeglichen anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen Käufer an den Lieferanten Verkäufer zum Zweck der NutzungHerstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind.
9.5 Jegliche Muster, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter freiVorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwen- det der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Produkte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Behauptung beruhenKäufer dem Verkäufer die vollständigen Kosten erstattet hat, darf der Verkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztdaraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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Sources: Standard Terms and Conditions
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist Produkt(e), Produktdokumentation und Software. DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIE EINGESCHRÄNKTEN LIZENZEN UND DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE SOFTWARE, DIE OPTOS-MARKEN UND ANDERE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON OPTOS AUFMERKSAM GEMACHT.
(a) Ungeachtet der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlichTatsache, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für das Eigentum an dem/den Kunden entwickelt wurden, Produkt(en) gegebenenfalls (bei Kauf) auf den Kunden übertragen wirdübergeht, berührt dies nicht das Recht oder werden die Fähigkeit des LieferantenSoftware und alle geistigen Eigentumsrechte, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponentenin dem/den Produkt(en) enthalten sind, allgemeinen Grundsätzean den Kunden lizenziert und nicht verkauft, Ideenund Optos oder seine Lizenzgeber bleiben die ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, Entwürfeeinschließlich, Algorithmenohne Einschränkung, DokumentationenUrheberrechte, WerkePatente und patentierbare Erfindungen, ProgrammiersprachenKnow-how, ProtokolleGeschäftsgeheimnisse, Standards Marken und dergleichen für sich selbst Designrechte (ob eingetragen, registrierbar oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffenanderweitig), die denen ähnlich in dem/den Produkt(en) oder einem Bestandteil davon (einschließlich, ohne Einschränkung, der Software) und der Dokumentation des/der Produkte(s) verkörpert sind oder sich aus ihnen ableitenanderweitig auf diese beziehen. Alle vorgenannten Informationen stellen vertrauliche Informationen (wie in Klausel 9 definiert) von Optos dar und enthalten bestimmte Geschäftsgeheimnisse von Optos.
(b) Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Optos dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Produktdokumentation, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Softwarein dem/den Produkt(en) enthalten ist, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialienausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder die Produktdokumentation zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren oder anzupassen, sie in ein anderes Produkt einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt Software oder der Produktdokumentation zu erstellen. Die vorstehende Lizenz ist unbefristet, wenn das/die Produkt(e) gekauft wurde(n), und auf den Mietzeitraum begrenzt, wenn das/die Produkt(e) gemietet wurde(n), und in beiden Fällen widerrufbar nach schriftlicher Mitteilung durch Optos, falls der Kunde gegen die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen für die Nutzung der Software und/oder der Produktdokumentation verstößt. Die Nutzung von Software und/oder Dokumentationen Dritter, die dem Kunden von Optos zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechteunterliegt den Bestimmungen und Bedingungen separater Lizenzvereinbarungen, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, von den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt jeweiligen Lizenzgebern Dritter zur Verfügung gestellt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 (c) Der Kunde darf keine Hinweise Eigentumshinweise und/oder Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Optos-Marken) entfernen, die in dem/den vertraulichen Charakter Produkt(en) und/oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen der/den Produktdokumentation(en) enthalten oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehenanderweitig daran angebracht sind.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf (d) Die Nutzung der Behauptung beruhen, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung Software ist an folgende Bedingungen geknüpft: (i) dass diese Software ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Kunden zum Betrieb des/der Produkte(s) und für den Zugriff auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder Dienste verwendet wird; (ii) auf Änderungender Kunde es unterlässt, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der SoftwareSoftware ganz oder teilweise zu disassemblieren, der Webseitezu dekompilieren, den Dateien, der Ausrüstung zurückzuentwickeln oder anderen Materialien vorgenommen hat davon abgeleitete Werke zu erstellen oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es dies zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführenversuchen, es sei denn, dass solche Handlungen nach dem anwendbaren Recht nicht verboten werden können, weil sie für die Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem anderen Softwareprogramm unerlässlich sind, und dass ein Verstoß gegen diese Klausel 6(d) als wesentliche Verletzung des betreffenden Vertrags angesehen wird.
(e) Optos gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Optos Marken in Verbindung mit der Werbung des Kunden, einschließlich in Werbematerialien und Druckerzeugnissen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung und Förderung der Dienstleistungen des Kunden, die das/die Produkt(e) nutzen, erforderlich ist, immer unter der Voraussetzung, dass die Nutzung dieser Optos-Marken durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Richtlinie zur Markennutzung von Optos erfolgt. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden dem Kunden kein Recht an diesen Marken einräumt. Der gesamte Geschäftswert, der durch die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden entsteht, geht ausschließlich auf Optos über, und der Kunde wird auf Anfrage und auf Kosten von Optos alle Dokumente ausfertigen und alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um den Geschäftswert ausschließlich auf Optos zu übertragen. Wenn der Kunde die Optos-Marken nicht in Übereinstimmung mit der Optos-Richtlinie zur Markennutzung verwendet, kann Optos die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Optos-Marken sofort kündigen.
(f) Außer in den Fällen, in denen dies wurde ausdrücklich schriftlich nach geltendem Recht zulässig ist, darf der Kunde weder das/die Produkt(e) noch Teile davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) zurückentwickeln, noch dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch darf er einem Dritten gestatten, dies zu tun.
(g) Wenn das/die Produkt(e) Software enthält/enthalten oder anderweitig eine Software darstellt/darstellen, kann Optos unbeschadet der SupportDienstleistungen dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen neue Versionen der Software zur Verfügung stellen. Wenn eine solche neue Version neue Funktionen oder Anwendungen einführt, kann die Bereitstellung der neuen Version geänderten oder zusätzlichen Gebühren unterliegen, die vom Kunden für die Nutzung dieser neuen Version zu zahlen sind, und unter solchen Umständen wird Optos den Kunden über die geänderten oder zusätzlichen Gebühren informieren. Optos kann dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen ein Update der Software zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beheben, und wenn die Garantiezeit abgelaufen ist (und der Kunde keine SupportDienstleistungen in Anspruch nimmt), können für die Installation dieses Updates Arbeitskosten anfallen, die Optos dem Kunden im Voraus mitteilt.
(h) Die von Optos gemäß Klausel 6 dieser Bedingungen gewährte Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an dem/den Produkt(en) ist nicht übertragbar. Jede Übertragung oder vermeintliche Übertragung solcher Rechte an dem/den Produkt(en) oder Teilen davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) oder des Rechts zur Nutzung der Optos-Marken durch den Kunden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ist strengstens untersagt , stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar und führt zur sofortigen Beendigung aller dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen, ohne dass Optos weitere Maßnahmen ergreifen muss. Sollte der Kunde das Produkt (die Produkte) an einen Dritten verkaufen oder übertragen wollen, wird Optos mit dem Kunden vereinbartnach Treu und Glauben Gespräche über die Übertragung der Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt (den Produkten) aufnehmen, einschließlich der Rechte zur Nutzung der Software und der Optos-Marken sowie der verbleibenden Garantie- oder Supportzeiten, vorausgesetzt, dass: (i) der Dritte bereit ist, die Einhaltung dieser Bedingungen und der Bedingungen des betreffenden Vertrages zu bestätigen; und (ii) alle Beträge, die der Kunde Optos schuldet, vollständig und in frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.
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Sources: Lieferbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist Produkt(e), Produktdokumentation und Software. DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIE EINGESCHRÄNKTEN LIZENZEN (UND DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN) FÜR DIE SOFTWARE, DIE OPTOS-MARKEN UND ANDERE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON OPTOS AUFMERKSAM GEMACHT.
(a) Ungeachtet der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlichTatsache, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für das Eigentum an dem/den Kunden entwickelt wurden, Produkt(en) auf den Kunden übertragen übergehen kann (wenn es gekauft wird), berührt dies nicht das Recht oder werden die Fähigkeit des LieferantenSoftware und alle geistigen Eigentumsrechte, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponentenin dem/den Produkt(en) enthalten sind, allgemeinen Grundsätzean den Kunden lizenziert und nicht verkauft, Ideenund Optos oder seine Lizenzgeber bleiben die ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, Entwürfeeinschließlich, Algorithmenohne Einschränkung, DokumentationenUrheberrechte, WerkePatente und patentierbare Erfindungen, ProgrammiersprachenKnow-how, ProtokolleGeschäftsgeheimnisse, Standards Marken und dergleichen für sich selbst Designrechte (ob eingetragen, registrierbar oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffenanderweitig), die denen ähnlich in dem/den Produkt(en) oder einem Bestandteil davon (einschließlich, ohne Einschränkung, der Software) und der Dokumentation des/der Produkte(s) verkörpert sind oder sich aus ihnen ableitenanderweitig auf diese beziehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle vorgenannten Informationen vertrauliche Informationen (wie in Klausel 9 definiert) von Optos darstellen und bestimmte Geschäftsgeheimnisse von Optos beinhalten.
(b) Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Optos dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Produktdokumentation, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Softwarein dem/den Produkt(en) enthalten ist, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialienausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder die Produktdokumentation zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren oder anzupassen, sie in ein anderes Produkt einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt Software oder der Produktdokumentation zu erstellen. Die vorstehende Lizenz ist unbefristet, wenn das/die Produkt(e) gekauft wurde(n), und auf den Mietzeitraum begrenzt, wenn das/die Produkt(e) gemietet wurde(n), und in beiden Fällen widerrufbar nach schriftlicher Mitteilung durch Optos, falls der Kunde gegen die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen für die Nutzung der Software und/oder der Produktdokumentation verstößt. Die Nutzung von Software und/oder Dokumentationen Dritter, die dem Kunden von Optos zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechteunterliegt den Bestimmungen und Bedingungen separater Lizenzvereinbarungen, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, von den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt jeweiligen Lizenzgebern Dritter zur Verfügung gestellt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 (c) Der Kunde darf keine Hinweise Eigentumshinweise und/oder Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Optos-Marken) entfernen, die in dem/den vertraulichen Charakter Produkt(en) und/oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen der/den Produktdokumentation(en) enthalten oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder entfernen bzw. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbHanderweitig daran angebracht sind.
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installieren, zu denen dem Kunden (direkt oder indirektd) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhenerkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder andere Materialien, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter seine Nutzung der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung Software an folgende Bedingungen geknüpft ist: (i) dass diese Software ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Kunden zum Betrieb des/der Produkte(s) und für den Zugriff auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder Dienste verwendet wird; (ii) auf Änderungender Kunde es unterlässt, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der SoftwareSoftware ganz oder teilweise zu disassemblieren, der Webseitezu dekompilieren, den Dateien, der Ausrüstung zurückzuentwickeln oder anderen Materialien vorgenommen hat davon abgeleitete Werke zu erstellen oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es dies zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführenversuchen, es sei denn, dass (gemäß Abschnitt 296A des Copyright, Designs and Patents Act 1988) solche Handlungen nicht verboten werden können, weil sie für die Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem anderen Softwareprogramm unerlässlich sind, und dass ein Verstoß gegen diese Klausel 6(d) als wesentliche Verletzung des betreffenden Vertrags angesehen wird.
(e) Optos gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Optos- Marken in Verbindung mit der Werbung des Kunden, einschließlich in Werbematerialien und Druckerzeugnissen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung und Förderung der Dienstleistungen des Kunden, die das/die Produkt(e) nutzen, erforderlich ist, immer unter der Voraussetzung, dass die Nutzung dieser Optos-Marken durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Markennutzungspolitik von Optos erfolgt. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden dem Kunden kein Recht, keinen Titel und kein Interesse an diesen Marken einräumt. Der gesamte Geschäftswert, der durch die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden entsteht, geht ausschließlich auf Optos über, und der Kunde wird auf Anfrage und auf Kosten von Optos alle Dokumente ausfertigen und alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um den Geschäftswert ausschließlich auf Optos zu übertragen. Wenn der Kunde die Optos-Marken nicht in Übereinstimmung mit der Optos-Markennutzungspolitik verwendet, kann Optos die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Optos-Marken sofort kündigen.
(f) Außer in den Fällen, in denen dies wurde ausdrücklich schriftlich nach geltendem Recht zulässig ist, darf der Kunde weder das/die Produkt(e) noch Teile davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) zurückentwickeln, noch dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch darf er einem Dritten gestatten, dies zu tun.
(g) Wenn das/die Produkt(e) Software enthält/enthalten oder anderweitig eine Software darstellt/darstellen, kann Optos unbeschadet der Support- Dienstleistungen dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen neue Versionen der Software zur Verfügung stellen. Wenn eine solche neue Version neue Funktionen oder Anwendungen einführt, kann die Bereitstellung der neuen Version geänderten oder zusätzlichen Gebühren unterliegen, die vom Kunden für die Nutzung dieser neuen Version zu zahlen sind, und unter solchen Umständen wird Optos den Kunden über die geänderten oder zusätzlichen Gebühren informieren. Optos kann dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen ein Update der Software zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beheben, und wenn die Garantiezeit abgelaufen ist (und der Kunde keine Support- Dienstleistungen in Anspruch nimmt), können für die Installation dieses Updates Arbeitskosten anfallen, die Optos dem Kunden mitteilt.
(h) Der Kunde erkennt an, dass die von Optos gemäß Klausel 6 dieser Bedingungen gewährte Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an dem/den Produkt(en) nicht übertragbar ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Übertragung oder vermeintliche Übertragung solcher Rechte an dem/den Produkt(en) oder Teilen davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) oder des Rechts zur Nutzung der Optos- Marken durch den Kunden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang strengstens untersagt ist und als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen wird und zur sofortigen Beendigung aller dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen führt, ohne dass ▇▇▇▇▇ weitere Maßnahmen ergreifen muss. Sollte der Kunde das Produkt/die Produkte an einen Dritten verkaufen oder übertragen wollen, wird Optos mit dem Kunden vereinbartnach Treu und Glauben Gespräche über die Übertragung der Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt/den Produkten aufnehmen, einschließlich der Rechte zur Nutzung der Software und der Optos-Marken sowie der verbleibenden Garantie- oder Supportzeiten, vorausgesetzt, dass: (i) der Dritte bereit ist, die Einhaltung dieser Bedingungen und der Bedingungen des betreffenden Vertrages zu bestätigen; und (ii) alle Beträge, die der Kunde Optos schuldet, vollständig und in frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.
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Sources: Lieferbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist der Lieferant bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des 10.1. Sämtliche geistigen Eigentums zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Webseiten, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich sind oder sich aus ihnen ableiten, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen industriellen Eigentumsrechte an der Software, den Webseiten, den Dateien, der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- individuellen Softwarelösung und Untersuchungsmaterialien der Dokumentation oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden sonstiger Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt aufgrund des Vertrages entwickelt, in Betrieb genommen oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werdengeliefert werden (z. B. Entwürfe, liegen Analysen, Angebote, Berichte etc.) ruhen ausschließlich beim Lieferantenbei PVCRM, seinen bei dessen Lizenzgebern oder seinen dessen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechteerhält ausschließlich ein nicht- exklusives Nutzungsrecht, die ausdrücklich durch diese allgemeinen das ihm aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag des Vertrages und das Gesetz des Gesetzes gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbarwird.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte10.2. Es ist PVCRM gestattet, Warenzeichentechnische Maßnahmen zum Schutz von Werken unter Einschluss von Software, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus Produkten, Utilitities, Methoden und Techniken u. ä., ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, gegen eine unrechtmäßige Verwendung zu ergreifen. Es ist dem ProgrammKunden nicht gestattet, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien diese Sicherung zu entfernen oder entfernen bzwzu umgehen. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es dem Lieferanten stets Kunde nicht gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz die Software ohne Einbeziehung von GerätenPVCRM zu modifizieren oder im Widerspruch zu den vertraglichen Bedingungen zu nutzen. Haben diese Maßnahmen zur Folge, Dateiendass der Kunde nicht in der Lage ist, Webseiteneine rechtmäßige Ersatzkopie der Software, die ihm von PVCRM bereitgestellt wurde, zu erstellen, wird PVCRM auf Verlangen dem Kunden auf dessen Verlangen eine Ersatzkopie dieser Software zur Verfügung gestellter Software stellen.
10.3. Der Vertrag ist kein Kaufvertrag und dergleichen er gewährt dem Kunden keine Eigentumsrechte an bzw. im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts der Anwendungssoftware, der Technologie oder an den geistigen Eigentumsrechten an der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten zu installierenAnwendungssoftware. Der Name PVCRM, zu denen das Logo von PVCRM und die mit der Anwendungssoftware im Zusammenhang stehenden Produktnamen sind Handelsmarken von PVCRM BV (und dessen Lizenznehmer), für deren Nutzung kein Recht gewährt und keine Lizenz erteilt wird.
10.4. PVCRM behält sich das Recht vor, das im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehendazugewonnene Wissen zu anderen Zwecken zu nutzen, insofern keine vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.
10.5 Der Lieferant stellt 10.5. PVCRM schützt den Kunden vor direktem Schaden, den der Kunde erleidet infolge von jeglichen Ansprüchen oder Klagen seitens Dritter freibezüglich einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten, Handelsmarken, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten durch die Software, die auf individuelle Softwarelösung und die dazugehörige Dokumentation, insofern keine Umstände im Sinne von Artikel 10.2 diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen.
10.6. Darf der Behauptung beruhen, dass Kunde aufgrund einer gerichtlichen Anordnung die Software, Webseitendie individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation nicht länger nutzen aus Gründen, Dateienfür die aufgrund von Artikel 10.4 PVCRM verantwortlich ist, Geräte oder andere Materialienwird PVCRM nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten sich dafür einsetzen, die vom Lieferanten selbst entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde entweder für den Lieferanten unverzüglich schriftlich über Kunden das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit Recht zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an Weiternutzung der Software, der Webseiteindividuellen Softwarelösung oder der Dokumentation zu erwerben oder die Software, die individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation bzw. den Dateien, der Ausrüstung rechtsverletzenden Teil derselben zu ersetzen oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich festderart zu modifizieren, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten ProgrammeSoftware, Webseitendie individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation bzw. der rechtsverletztende Teil derselben nicht mehr gegen angebliche Eigentumsrechte verstößt.
10.7. Der Kunde hält PVCRM schadlos bzw. schützt PVCRM vor Schaden, Dateienden PVCRM infolge von Ansprüchen und/oder Klagen seitens Dritter oder infolge von Gerichtsverfahren, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines die von Dritten verletzenangestrengt werden, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferanterleidet, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseitendie individuelle Softwarelösung oder die Dokumentation entgegen den vertraglichen Bestimmungen genutzt hat, Dateienbeispielsweise außerhalb der angewiesenen Verarbeitungsumgebung. Auch schützt der Kunde PVCRM vor und hält PVCRM schadlos in Bezug auf Schaden durch vorsätzliche Handlungen, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere SoftwareLeichtsinn und Betrug im Zusammenhang mit der Vertragsausführung. In jedem Fall gilt in Fällen, Webseitenin denen PVCRM dennoch haftbar gemacht werden sollte, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung dass PVCRM bezüglich des Lieferanten für die Verletzung gesamten von PVCRM gezahlten Betrag an Schadenersatz einschließlich Kosten Anspruch auf Regress seitens des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossenKunden hat.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration entgegenstehen10.8. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletzt.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde Insofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbartvereinbart wurde, ist PVCRM in keinem Fall zur Durchführung einer Datenkonversion verpflichtet.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 10.1 Ist Falls die Bestellung ganz oder teilweise die Entwicklung von Waren oder für die Bereitstellung von Dienstleistung, welche zur Entstehung von geistigem Eigentum führen können, umfasst:
(1) überträgt der Lieferant bereitVerkäufer dem Käufer und allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe alle Rechte, Titel und Anteile an und vom gesamten geistigen Eigentum im Zusammenhang Arbeit unter der Bestellung (insbesondere Patente, Handelsgeheimnisse, Warenzeichen, Urheberrechte, Designs, Topografien, Erfindungen, Verbesserungen, Ideen, Entdeckungen, Software und andere urheberrechtlich geschützte Werke, Daten und Know-how), ungeachtet dessen, ob sie patentierbar oder anderweitig schutzfähig sind übertragen, erstellt oder zum ersten Mal in Gebrauch genommen wurden. Auf Aufforderung und Kosten des Käufers erstellen der Verkäufer und seine Mitarbeiter und Vertragspartner alle Unterlagen und führen alle Maßnahmen aus, die vom Käufer als notwendig oder angemessen erachtet werden, um das Eigentum an solchem geistigen Eigentum des Käufers und der Käufergruppe zu vervollkommnen, und um dem Käufer und/oder jedweden relevanten Mitgliedern der Käufergruppe die Möglichkeit zu geben, jedes Patent, Handelsgeheimnis, Urheberrecht, Warenzeichen und andere Schutzformen an solchem geistigen Eigentum zu beantragen, zu erhalten, zu besitzen, aufrechtzuerhalten und durchzusetzen. Der Käufer und alle anderen Mitglieder der Käufergruppe können nach eigenem Ermessen Änderungen jedweder Art an solchem geistigen Eigentum vornehmen. Der Verkäufer wird dem Käufer und allen relevanten Mitgliedern der Käufergruppe umgehend und in schriftlicher Form alle Anteile am geistigen Eigentum offenlegen, die sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verpflichtenaus den Waren oder Dienstleistungen ergeben, kann die in Verbindung mit der Bestellung produziert bzw. erbracht wurden.
(2) Im vollen gesetzlich zulässigen Umfang soll alle Software und andere urheberrechtlich geschützten Arbeiten, die vom Verkäufer oder seinen Subunternehmen gemäß der Bestellung geschaffen wurden und die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, unmittelbar beim Käufer oder allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe entstehen und diesen gehören. Soweit ein Anspruch an solchen Arbeiten Kraft Gesetzes nicht unmittelbar beim Käufer und allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe entstehen kann, werden alle Rechte daran hiermit vom Verkäufer unwiderruflich an den Käufer und alle anderen Mitglieder der Käufergruppe übertragen. Sollte das anwendbare Recht eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich vollständige Übertragung von Rechten und schriftlich eingegangen werdenImmaterialgüterrechten nicht zulassen, räumt der Verkäufer dem Käufer und allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe sowie allen Drittunternehmen, welche für diese arbeiten, hiermit ein ausschließliches, unwiderrufliches, kostenloses, weltweites und zeitlich unlimitiertes Recht zur Nutzung, Sub-Lizenzierung, Übertragung, Änderung, Entwicklung, Erweiterung und sonstigen Ausnutzung von geschützten Werken ein. Vereinbaren Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Parteien schriftlichSource Codes sowie alle zugehörige Dokumentation zu den Werken herauszugeben. Background IP des Käufers, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Softwared.h. alle Immaterialgüterrechte, Webseitendie dem Käufer oder anderen Mitgliedern der Käufergruppe gehören oder diesem lizenziert wurden, Dateien, Ausrüstung oder die vom oder für den Käufer oder andere Materialien, die speziell für den Kunden Mitglieder der Käufergruppe entwickelt wurden, auf beides unabhängig von einer Bestellung, ausgeschlossen von Drittsoftware oder Background IP des Verkäufers, sollen Eigentum des Käufers oder des betreffenden Mitgliedes der Käufergruppe bleiben. Der Verkäufer ist nur berechtigt, diese Immaterialgüterrechte zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Schaffung von Werken gemäß einer Bestellung zu nutzen. Background IP des Verkäufers verbleibt bei diesem. Der Verkäufer räumt hierbei dem Käufer und den Kunden übertragen wirdMitgliedern der Käufergruppe sowie allen von diesen beauftragten Drittparteien das nicht-ausschließliche, berührt dies nicht das unwiderrufliche, kostenlose, weltweite, zeitlich unlimitierte und übertragbare Recht zur Nutzung, Abänderung, Entwicklung, Erweiterung und Sub-Lizenzierung der Background IP des Verkäufers, ein, welche in gemäß einer Bestellung erbrachten Dienstleistungen oder die Fähigkeit des Lieferanten, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen für sich selbst oder für Dritte uneingeschränkt für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten. Gleichermaßen berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht des Lieferanten, Regelungen zu treffen, die denen ähnlich geschaffenen Werken integriert sind oder sich aus ihnen ableitenwelche notwendig oder wünschenswert sind, die zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten getroffen wurden oder getroffen werden sollen.
10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an um dem Käufer und den Mitgliedern der Software, Käufergruppe den Webseiten, den Dateien, Empfang der Ausrüstung, den Schulungs-, Test- und Untersuchungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage der Vereinbarung entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, den schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und das Gesetz gewährt werden. Das Nutzungsrecht eines Kunden ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
10.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Programm, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung Dienstleistungen oder den Materialien entfernen oder entfernen bzwGebrauch der Werke zu ermöglichen. ändern lassen. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH
10.4 Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, Zuletzt ist es dem Lieferanten stets gestattetVerkäufer untersagt, technische Vorkehrungen zum Schutz ohne Genehmigung des Käufers Drittsoftware oder Open Source Software in die gemäß einer Bestellung zu erbringenden Dienstleistungen oder zu schaffenden Werke einzubauen. Der Verkäufer soll, falls vom Käufer gewünscht, alle vernünftigen Bemühungen unternehmen, um eine zeitlich unlimitierte, unwiderrufliche, nicht-ausschließliche, übertragbare, kostenlose und weltweite Lizenz zu erhalten, welche es dem Käufer und den Mitgliedern der Käufergruppe sowie allen von Gerätendiesen beauftragten Drittunternehmen erlaubt, Dateien, Webseiten, zur Verfügung gestellter Software und dergleichen im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten diese Drittsoftware auf jedwelche Art zu installierennutzen, zu denen dem Kunden (direkt sub-lizenzieren und zu übertragen, wobei diese Lizenz das Recht beinhalten soll, dass alle Personen, welche für den Käufer Dienstleistungen erbringen, die Drittsoftware zugunsten des Käufers nutzen, anpassen, warten, supporten oder indirekt) Zugang gewährt wird. Der Kunde darf diese technische(n) Bestimmung(en) nicht entfernen oder umgehenanderweitig ausnutzen dürfen.
10.5 Der Lieferant stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei(3) Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, gewährt der Verkäufer hiermit dem Käufer, allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe und Dritten, die in ihrem Auftrag agieren, ein nicht exklusives, ewiges, weltweites, gebührenfreies, unwiderrufliches Recht und eine Lizenz (mit dem Recht auf der Behauptung beruhenUnterlizenzierung) zur Nutzung und Änderung eines anderen geistigen Eigentums, dass Software, Webseiten, Dateien, Geräte das eingebunden ist oder andere Materialienverwendet wird in Verbindung mit Waren oder Lieferungen, die vom Lieferanten selbst als Teil der Dienstleistungen entwickelt wurden, ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informiert und die Bearbeitung dem Verkäufers oder einem seiner Sublieferanten gehören oder von ihnen kontrolliert werden.
(4) Weder eine Lizenz noch ein Recht wird weder direkt noch stillschweigend dem Verkäufer oder seinen Sublieferanten oder ihren jeweiligen Mitarbeitern zur Verwendung geistigen Eigentums des Käufers oder eines Mitglieds der AngelegenheitKäufergruppe gewährt, einschließlich insbesondere zur Verwendung des Abschlusses von VergleichenNamens des Käufers oder der Käufergruppe, vollständig dem Lieferanten überlässt. Zu diesem Zweck stellt oder eines Warenzeichens, Logos und Designs des Käufers oder der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitarbeit zur Verfügung, um sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Diese Entschädigungspflicht entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung Käufergruppe (i) auf Materialien beziehtfür Werbe-, Aktions- oder andere Zwecke ohne die dem Lieferanten vom Kunden zur Nutzung, Anpassung, Verarbeitung vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers oder Wartung zur Verfügung gestellt wurden, des relevanten Mitglieds der Käufergruppe; oder (ii) auf ÄnderungenProdukten, die der Kunde ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten an der Software, der Webseite, den Dateien, der Ausrüstung oder anderen Materialien vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Programme, Webseiten, Dateien, Geräte oder sonstigen Materialien ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder besteht nach Ansicht des Lieferanten eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Verletzung kommt, stellt der Lieferant, wenn möglich, sicher, dass der Kunde die gelieferte Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Dateien, Geräte oder Materialien weiterhin nutzen kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung des Lieferanten für die Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Webseiten bestimmten Materialien, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen nicht an den Lieferanten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation Käufer verkauft oder Integration entgegenstehen. Der Kunde stellt anderweitig an jemanden anderen außer den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration ein Recht eines Dritten verletztKäufer veräußert werden.
10.7 Der Lieferant ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
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