Gefahrsminderung Musterklauseln

Gefahrsminderung. Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per E-Mail zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen. Lehnt die Gesellschaft eine Prämienreduktion ab oder ist der Versicherungsnehmer mit der angebotenen Reduktion nicht einverstanden, so ist dieser berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen seit Zugang der Stellungnahme der Gesellschaft mit einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Die Prämienreduktion wird mit dem Zugang der Mitteilung bei der Gesellschaft wirksam.
Gefahrsminderung. Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen. Lehnt die CAP eine Prämienreduktion ab oder ist der Versicherungsnehmer mit der angebotenen Reduktion nicht einverstanden, so ist dieser berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen seit Zugang der Stellungnahme der CAP mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Die Prämienreduktion wird mit dem Zugang der Mitteilung bei der CAP wirksam. Verlegt der Versicherungsnehmer sein Domizil ins Ausland, so hat er dies der CAP unverzüglich zu melden. Die Versicherung erlischt am Tag des Domizilwechsels.
Gefahrsminderung. Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per E-Mail zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen. Lehnt die Gesellschaft eine Prämienreduktion ab oder ist der Versicherungsnehmer mit der angebotenen Reduktion nicht einverstanden, so ist dieser berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen seit Zugang der Stellungnahme der Gesellschaft mit einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Die Prämienreduktion wird mit dem Zugang der Mitteilung bei der Gesellschaft wirksam. Der Versicherungsumfang ist der Police zu entnehmen. Kein Versicherungsschutz besteht für jene Deckungen der Kapitel B - E, welche in der Police nicht erfasst werden.
Gefahrsminderung. Reduziert sich die Gefahr für die versicherten Risiken während der Laufzeit des Vertrages wesentlich, so können Sie neu den Versicherungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen oder eine der Gefahrsminderung entsprechende Reduktion der Prämie verlangen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, später abgeschlossene Versicherungsverträge zu kündigen, wenn dasselbe Risiko unbewusst mehrfach versichert wurde. Die Kündigung muss innert 4 Wochen seit Entdeckung der Mehrfachversicherung erfolgen. Die Gesetzesänderungen haben keinen Einfluss auf den aktuellen Versicherungsschutz. Ihr Versicherungsvertrag beziehungsweise Ihre Versicherungsverträge bleiben weiterhin im bisherigen Umfang mit unveränderter Prämie bestehen. Für das Vertrauen und Ihre Treue danken wir Ihnen herzlich.
Gefahrsminderung. Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung ist der Versicherungs- nehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen. Lehnt Helvetia eine Prämienreduktion ab oder ist der Versicherungsneh- mer mit der angebotenen Reduktion nicht einverstanden, so ist dieser berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen seit Zugang der Stellungnahme mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Die Prämienreduktion wird mit dem Zugang der Mitteilung bei Helvetia wirksam.
Gefahrsminderung. 1 Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich, oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.