Nicht versicherte Risiken Musterklauseln

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, z. B. nach SigG/SigV, De-Mail-G, besteht.
Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht
Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Anbieten von Zertifizierungsdiensten i.S.d. SigG/SigV; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung besteht.
Nicht versicherte Risiken. J.6.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht
Nicht versicherte Risiken. 3.1 Ausgenommen von der Versicherung ist, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach diesen „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen“ ohne besonderen Beitrag mitversichert ist, insbesondere Haftpflichtansprüche
Nicht versicherte Risiken. 1.1 Ausgeschlossen sind Ansprüche
Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
Nicht versicherte Risiken. Ausgenommen von der Versicherung und besonders zu ver- sichern ist, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Ver- sicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen oder Risikobeschreibungen ohne besondere Prämie mitver- sichert ist, insbesondere die Haftpflicht aus Tätigkeiten, die nicht dem versicherten Risiko eigen noch sonst zuzurechnen sind.
Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend aufgeführten Tätig- keiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service- Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht.
Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend aufgeführten Tätig- keiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, - pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service- Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Lieferung von nicht selbst hergestellten Produkten/Erzeugnissen.