Fortzahlung der Vergütung Musterklauseln

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt § 7 – Ausbildungszeit, Anrechnung und Urlaub
Fortzahlung der Vergütung. Dem Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt
Fortzahlung der Vergütung. Dem Studenten wird die Vergütung (Punkt 4) auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß Punkt 3.6 und 3.9 bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er
Fortzahlung der Vergütung. Dem Studierenden wird die Vergütung auch für die Zeit des Besuches der Berufsakademie gezahlt. Sofern für den Betrieb keine günstigere tarifvertragliche Regelung besteht, wird im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) die Vergütung den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsprechend weitergezahlt.
Fortzahlung der Vergütung. Dem/Der Studierenden ist die Vergütung auch zu zahlen
Fortzahlung der Vergütung. Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß § 2 Nr. 5 und 11 dieses Vertrages sowie gemäß § 19 des Berufsbildungsgesetzes. Im Übrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Fortzahlung der Vergütung. Dem Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen für die Zeit der Freistellung gemäß § 2 Nr. 5 und 11 dieses Vertrages sowie gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, ferner für die nach dem Gesetz erforderlichen ärztlichen Untersuchungen. Im Übrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Fortzahlung der Vergütung. Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit erhält der Auszubilden- de bis zur Dauer von sechs Wochen Krankenbezüge in Höhe der Ausbildungsvergütung, jedoch nicht über die Beendigung des Ausbildungsvertrages hinaus. Xx Xxxxxxx xxxxxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und Ziffer 6 des Manteltarifvertrages. Sind die Voraussetzungen für die Fortzahlung der Vergütung nicht gegeben, so kann für jede ausgefallene Arbeitsstunde ein Abzug von 1/100stel der monatlichen Ausbildungsvergütung erfolgen.
Fortzahlung der Vergütung. Der bzw. dem Studierenden wird die Vergütung auch für die Zeit des Besuches der DHSH gezahlt. Sofern für den Betrieb keine günstigere tarifvertragliche Regelung besteht, wird im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) die Vergütung den Vorschriften des Lohnfortzahlungsgesetzes entsprechend weitergezahlt.