Ausbildungszeit Musterklauseln

Ausbildungszeit. Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Stunden (mindestens 35 Stunden, maximal 48 Stunden). Es gelten dabei die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit innerhalb von sechs Monaten auszuglei- chen. Dem Auszubildenden muss Zeit für theoretische Vertiefung während der Arbeitszeit gegeben wer- den. Die regelmäßige wöchentliche Lernzeit von mind. 3 Stunden liegt am (Wochentag) von bis Uhr. Kann dem Lehrling aus betrieblichen Gründen zeitweise keine Lernzeit gegeben werden, so ist innerhalb von vier Monaten entsprechende Ersatzlernzeit zu gewähren. Die an Arbeitstagen stattfindende Seminar- zeit gilt als Arbeitszeit. Der Auszubildende hat Anspruch auf zwei freie Wochenenden (Samstagmittag bis Sonntagabend) im Monat oder entsprechenden Ersatz.
Ausbildungszeit. Die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit richtet sich nach dem JArbSchG bzw. Tarifvertrag.
Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Das Berufsausbildungsverhältnis
Ausbildungszeit. Die regelmäßige Ausbildungszeit für alle Auszubildenden richtet sich nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die Arbeitszeit unabhängig vom Lebensalter. Die wöchentliche Ausbildungszeit ohne Pausen beträgt für Auszubildende und Studierende während der Praxisphase 35 Stunden.
Ausbildungszeit. (1) Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt durchschnittlich 38 Stunden in der Woche. Im Übrigen gelten die Arbeitszeitbestimmungen für die Arbeitnehmer der DB Engineering & Consulting GmbH jeweils geltenden Bestimmungen in Verbindung mit den Vorschriften des JArbSchG sinngemäß.
Ausbildungszeit. (1) Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 24 Monate. Vor der Aufnahme des Studiums an der Hochschule Rosenheim hat der Student mindestens 13 Monate dieser praktischen Ausbildung im oben benannten Ausbildungsbetrieb zu erbringen. Nach dieser Zeit erhält der Student einen Studienplatz im Studiengang Holzbau und Ausbau an der Hochschule Rosenheim zum unmittelbar darauffolgenden Wintersemester. Die restlichen 11 Monate der Ausbildungszeit sind in der vorlesungsfreien Zeit bzw. während einer notwendigen Studienunterbrechung abzuleisten. Die Ausbildung endet nach der Gesellenprüfung zum Zimmerer.
Ausbildungszeit. Sie beginnt am 01.08.2020 und endet am 31.07.2023. Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert sich die praktische Ausbildung um ein Jahr, wenn dies von beiden Vertragspartnern gewünscht wird.
Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit beträgt regulär drei Jahre. Vorsicht: Bei Bestehen der Abschlussprüfung vor dem vertraglichen Ausbildungsende en- det das Ausbildungsverhältnis mit Be- kanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 (2) BBiG). Wird eine kürzere Ausbildungszeit vereinbart, ist hier der Verkürzungsgrund einzutragen. Mögliche Verkürzungsgründe für eine um bis zu zwölf Monaten reduzierte Ausbildungszeit sind Abitur/ Fachhochschulreife oder eine berufsnahe Vorbil- dung. Bitte entsprechende Zeugnisse in beglau- bigter Kopie beifügen. Eine Ausbildung in Teilzeit ist bei berechtigem In- teresse unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich. Der Grund ist im Vertrag im Feld “Grund” an- zugeben. Bei Fortsetzungsverträgen wird die vorausgegan- gene Ausbildungszeit angerechnet. In dem Fall wäre der tatsächliche Ausbildungsbeginn in Ihrer Ausbildungsstätte einzutragen. Anzahl der in der Ausbildungsstätte ganztägig / halbtägig Beschäftigten: Auszubildende (Angabe ohne Neuabschluss) Med. Fachangestellte/r Arzthelfer/innen MTA Krankenschwestern Sonstige Diese Angabe ist für den Nachweis der Eignung der Ausbildungsstätte nötig. Tragen Sie hier bitte die Anzahl der in der Ausbildungsstätte ganztätig Beschäftigten ein. Für die Teilzeitkräfte notieren Sie bitte auch den wöchentlichen Beschäfti- gungsumfang. Die Auszubildende, mit der der Vertrag geschlossen wird, braucht an dieser Stelle nicht berücksichtigt zu werden. Höchster allgemein bildender Schulabschluss 2) Berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung 3) Berufliche Vorbildung (Berufsausbildung) 4) Tragen Sie hier den erreichten bzw. den zu erwar- tenden höchsten allgemein bildenden Schulab- schluss Ihrer künftigen Auszubildenden mit Hilfe der unten stehenden Hilfstabelle ein. Für statisti- sche Zwecke tragen Sie bitte auch die Teilnahme an berufsvorbereitenden Qualifizierungsmaßnah- men/berufliche Grundbildung oder eine berufli- che Vorbildung ein.
Ausbildungszeit. 5 – Ausbildungszeit und Urlaub
Ausbildungszeit. Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Sie endet gem. § 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit dem Ablauf der 3 Jahre bzw. vor Ablauf der 3 Jahre mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Auszubildende das Prüfungsergebnis mündlich oder schriftlich mitgeteilt erhält. ACHTUNG: Werden Auszubildende nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beschäftigt, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG, § 1 Nr. 5 Ausbildungsvertrag).