Common use of Entgelt Clause in Contracts

Entgelt. Für die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von zwei Personenbetreuer, die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werden. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fällig. Der Monatsbeitrag ist jeweils Monatlich auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlen. Bei einer Verzögerung des Arbeitsbeginnes, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werden.

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Entgelt. Für Die Höhe des Entgelts für die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten von ISHAP gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen einschließlich richtet sich nach der Vermittlung von zwei PersonenbetreuerBeauftragung. Ist darin kein Entgelt vereinbart worden, die wird ein angemessenes Entgelt geschuldet, das sich im Turnus abwechselnZweifel nach der gültigen Preisliste von ISHAP richtet. Für Dienstleistungen von ISHAP (Fehleranalysen, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWStetc.) außerhalb der ge- wöhnlichen Geschäftszeiten werden auf Grundlage der jeweils gültigen und ein Monatsbeitrag durch ISHAP bekanntgegebenen Tagessätze folgende Zuschläge verrechnet: Zuschläge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten 50%, an Sonn- und Feiertagen 100%. Als „gewöhnliche Geschäftszeiten“ im Sinne dieser Bestimmung gelten: Montag – Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr Xxxxxxx 07:30 – 14:00 Uhr Alle von EUR ,- ISHAP angegebenen Preise sind mangels anderer Vereinbarung Nettopreise in EURO (inklexklusive Umsatzsteuer und sonstiger anfallender Steuern und Gebühren). 20% MWSt.)Sofern die erbrachten Leistungen auch urheberrechtlich geschützte Leistungen von ISHAP beinhalten, wobei das Jahr mit gebührt ISHAP neben dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbartEntgelt für die Erbringung der Leistung bzw. Sollte sich Ausarbeitung im Original zusätzlich eine Vergütung für die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werdenEinräumung der Nutzungsrechte. Die laufenden Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dann automatisch angepasstdem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung ge- stellt. Diese Kosten Gleiches gilt für Versandkosten. Wegzeiten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fällig. Der Monatsbeitrag ist jeweils Monatlich auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlen. Bei einer Verzögerung des Arbeitsbeginnes, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werdenArbeitszeit.

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Entgelt. Für die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von zwei Personenbetreuer, die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werden. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer des Dienstleisters gemäß des Vermittlungsvertrags in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung der Personenbetreuung lt. §159 GewO, wird ein pauschales monatliches Entgelt von 330,- Euro vereinbart. Wenn die Betreuung nach kurzer Zeit endet, gelten Regelungen wie unter Punkt 10 beschrieben, da die Leistungen des Dienstleisters sonst nicht abgedeckt werden können. Der Betrag wird mit Ende jedes Monats mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr Honorarnote in Rechnung gestellt und ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fällig. Der Monatsbeitrag ist jeweils Monatlich ab Unterfertigung des Vertrags auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer Dienstleisters zu überweisen (Verwendungszweck lautend auf die jeweilige Rechnungsnummer). Betreuungstage werden nur vor Beginn und nach Ende der Betreuung in Abzug gebracht. Wenn z.B. im Fall eines längeren Krankenhausaufenthalts, oder aus privaten Gründen keine Betreuungskraft vor Ort ist, bleiben die pauschalen monatlichen Zahlungen an den Dienstleister aufrecht, da auch in bar auszubezahlendiesen Fällen die Verfügbarkeit des Dienstleisters und die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Betreuungskräften aufrechterhalten wird. Nachdem das Geld für die SVS-Beiträge den Betreuungskräften vom Auftraggeber zusätzlich zum Honorar ausbezahlt wird, wird empfohlen sich stichprobenartig zu vergewissern, dass dieses Geld von den Betreuungskräften auch wirklich verlässlich an die SVS überwiesen wird. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz, was zum Entzug der Gewerbeberechtigung und in weiterer Folge zu Problemen mit der Landesföderung für die 24-Stunden-Betreuung führt. Es ist üblich, dass die Fahrtspesen für die An- und Abreise der Betreuungskräfte zur Gänze vom Auftraggeber übernommen werden. Die Betreuungskräfte entscheiden dabei selbst mit welchem Verkehrsmittel sie reisen möchten. Alle Honorarnoten sind vom Auftraggeber zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei binnen 5 Tagen ab Erhalt der jeweiligen Honorarnote zu bezahlen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug werden die zum jeweiligen Zeitpunkt üblichen Verzugszinsen vereinbart. Kosten für Mahnungen und allfällige Inkassogebühren sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Es wird im Sinne einer Verzögerung guten Stimmung empfohlen, dass auch jede Betreuungskraft spätestens zum Ende des ArbeitsbeginnesTurnus ihr jeweiliges Honorar auf dem Konto haben sollte. Alle Entgelte können ggf. an mögliche Erhöhungen von Steuern, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark Abgaben - oder an die Inflationsrate in Österreich angepasst werden. Sollte dies der Fall sein, wird der Auftraggeber mindestens 1 Monat im Voraus schriftlich darüber verständigt. Im Fall von Zahlungsausfällen stellt der Auftraggeber oder Angehörige lt. Vorvertrag (z.B. bei Nichtentlassen aus dem KrankenhausFamilienmitglieder, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit istNachlassbegünstigte, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuungetc.) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werdenallfällige Zahlungen sicher.

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Entgelt. Für Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der wetterbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig. Er besteht auch dann im vollen Umfang, wenn die in Punkt IV Räumung und V dieses Streuung aus Umständen unterbleibt, auf welche der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (z.B. Fälle höherer Gewalt, Stra- ßenbauarbeiten oder auch wenn kein Bedarf zur Räumung besteht). Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche Auftraggeber für sämtliche Außenstände und alle zukünftig entstehenden Forderungen aus dem Räumungsvertrag bis zu einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger oder einer ordnungsgemäßen Kündi- gung des Vertrags. In den Folgejahren ist das Räumungsentgelt am 1. November fällig und bis zum 25.10. zu zahlen (Zahlungseingang). Bei verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen. Des weiteren trägt der Auftraggeber die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sons- tigen Kosten. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages genannten Leistungen einschließlich und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der Vermittlung von zwei Personenbetreuerübrige Inhalt des Vertrages und der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die ungültige Rege- lung durch eine Bestimmung ersetzen, die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werden. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fälligden ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Der Monatsbeitrag Auftragnehmer ist jeweils Monatlich auf das Konto berechtigt, sich zur Durchführung seiner Leistungen eines Subunter- nehmers zu bedienen. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder sachlich in bar auszubezahlen. Bei einer Verzögerung des Arbeitsbeginnes, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen Betracht kommenden Gerichts Sonneberg als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werden.

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Entgelt. Für Die Höhe des Entgelts für die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten von ISHAP gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen einschließlich richtet sich nach der Vermittlung von zwei PersonenbetreuerBeauftragung. Ist darin kein Entgelt vereinbart worden, die wird ein angemessenes Entgelt geschuldet, das sich im Turnus abwechselnZweifel nach der gültigen Preisliste von ISHAP richtet. Für Dienstleistungen von ISHAP (Fehleranalysen, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWStetc.) außerhalb der ge- wöhnlichen Geschäftszeiten werden auf Grundlage der jeweils gültigen und durch ISHAP bekanntgegebenen Tagessätze folgende Zuschläge verrechnet: Zuschläge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten 50%, an Sonn- und Feiertagen 100%. Als „gewöhnliche Geschäftszeiten“ im Sinne dieser Bestimmung gelten: Montag – Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr Xxxxxxx 07:30 – 14:00 Uhr Alle von ISHAP angegebenen Preise sind mangels anderer Vereinbarung Nettopreise in EURO (exklusive Umsatzsteuer und sonstiger anfallender Steuern und Gebühren). Sofern die erbrachten Leistungen auch urheberrechtlich geschützte Leistungen von ISHAP beinhalten, gebührt ISHAP neben dem Entgelt für die Erbringung der Leistung bzw. Ausarbeitung im Original zusätzlich eine Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung ge- stellt. Gleiches gilt für Versandkosten. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Entgelte vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inklan seine Stelle tretender Index. 20Als Bezugsgröße für den Vertrag dient die für den Monat der Vertragsunterfertigung verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 1% MWSt.)bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Eine aus welchen Gründen auch immer unterlassene Preisanpassung durch ISHAP bedeutet keinen Verzicht von ISHAP auf das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbartRecht zur Anpassung an sich. Sollte sich Das Absinken der Entgelte unter die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werden. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer jeweils in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr den Verträgen vereinbarten Preise ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fälligjedenfalls ausgeschlossen. Der Monatsbeitrag neue Preis ist jeweils Monatlich auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlen. Bei einer Verzögerung des Arbeitsbeginnes, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus ab dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werdenFolgemonat gültig.

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Entgelt. Für Das zu zahlende Gesamtentgelt (ohne Zusatzkosten) der Heimkosten bei dem derzeitigen Pflegegrad setzt sich wie folgt zusammen: Pflegesatz € Unterkunft € Verpflegung € Ausbildungsumlage € Invest € Anteil Pflegekasse € Den Kassenanteil und die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich Kosten für den festgelegten Bedarf an zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 43b SGB XI rechnet die Einrichtung direkt mit der Vermittlung von zwei Personenbetreuer, die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werdenPflegekasse ab. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasstvom Bewohner zu entrichtenden Entgelte sind zum 5. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung eines Monats fällig. Der Monatsbeitrag Die Rechnungslegung erfolgt am Monatsanfang für den laufenden Monat. Das jeweils zu entrichtende Entgelt ist jeweils Monatlich per Einzugsermächtigung oder auf das Konto Konto: 1 6 0 4 7 4 BLZ: 830 500 00 Kreditinstitut: Sparkasse Gera-Greiz IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXX0XXX Zahlungsgrund: …………………………………………. unter Angabe des Pflegedienst SteiermarkZahlungsgrundes zu überweisen. Der Vertrag endet am bzw. wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Fall der vorübergehenden Abwesenheit bei vollstationärer Pflege ist die Pflegeeinrichtung für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen verpflichtet, unter Anführung den Pflegeplatz freizuhalten. Der Abwesenheitszeitraum verlängert sich für die Dauer eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung. Bei jeder Abwesenheit des Heimbewohners von bis zu drei Tagen werden die Pflegevergütung, die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung und die Zuschläge nach § 92b SGB XI in voller Höhe weitergezahlt. Bei jeder Abwesenheit des Heimbewohners von mehr als drei Tagen wird ab dem vierten Tag ein Abschlag von 30 vom Hundert der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlenPflegevergütung, der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung und der Zuschläge nach § 92b SGB XI berechnet. Aufnahme- und Entlassungstag gelten als ein Abwesenheitstag. Ansprüche nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI bleiben unberührt. (2.Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 Abs.1 SGB XI zur vollstationären Pflege. 2011) Bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden nur die tatsächlichen Anwesenheitstage (Pflegetage) bei der Berechnung berücksichtigt. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Verzögerung Erhöhung des ArbeitsbeginnesEntgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, durch Nichtverschulden zu dem die Einrichtung die Erhöhung des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen Entgelts verlangt. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann der Bewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird dem Bewohner erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine Ausfertigung des Vertrags ausgehändigt, kann der Bewohner auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändigung kündigen. Der Bewohner kann den Vertrag aus dem Krankenhauswichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, kommt es zu keiner Rückerstattung wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werden.Einrichtung kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

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Samples: www.hbg-gera.de

Entgelt. Für die Mittagsverpflegung wird den Erziehungsberechtigten eine Pauschale in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von zwei Personenbetreuer, die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- monatlich 42,00 EUR, entsprechend dem Beschluss über die Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Xxxxxxx in Frankenthaler Ganztagsschulen (inkl. 20& MWSt.Drucksache XVI/2151) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werdenin Rechnung gestellt. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer PflegerinnenPauschale wurde auf 12 Monate (August – Juli) festgelegt. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese VereinbarungFestlegung der Anzahl der Verpflegungstage wurde berücksichtigt, dass an Freitagen, Wochenenden, Feiertagen und Ferien sowie an durchschnittlich kindbedingten Fehltagen keine Mittagsverpflegung erfolgt. Notfalleinsätze Die Stadt behält sich eine Anpassung der Pauschale auf Grundlage der Kostenentwicklung jeweils zu Schuljahresbeginn vor. Die Preisanpassung wird mindestens 3 Monate vor Beginn des neuen Schuljahres schriftlich mitgeteilt. Sofern Sie als Erziehungsberechtigte(r) für Ihr Kind Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, haben Sie Anspruch aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe und werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr von den Zahlungen für die Mittagsverpflegung für den jeweiligen Bewilligungszeitraum befreit. Ein entsprechender Antrag ist bei Vertragsabschluss dem jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt Ihres Zuständigkeitsbereiches) zu stellen. Sofern vom jeweiligen Leistungsträger die Kosten für das Mittagessen übernommen werden, legt/legen der/die Erziehungsberechtigten der Stadt Frankenthal (Pfalz) eine Kopie des entsprechenden Kostenübernahmebescheides vor, sodass die Verpflegungskostenpauschale auf 0,00 EUR umgestellt werden kann. Dieser Bescheid stellt die Grundlage jeglicher Bezuschussung dar. Sofern die Voraussetzungen zur Gewährung der Zuwendung aus den Leistungen für Bildung und nach übermittelter Rechnung fällig. Der Monatsbeitrag ist jeweils Monatlich auf Teilhabe entfallen, werden die Kosten für das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder Essen in bar auszubezahlen. Bei einer Verzögerung des Arbeitsbeginnes, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werdenmonatlich 42,00 EUR erhoben.

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Samples: www.frankenthal.de

Entgelt. Für Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig. Er besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf welche der Vermittlung von zwei PersonenbetreuerAuftragnehmer keinen Einfluss hat (z. B.: Straßenbauarbeiten, die sich im Turnus abwechselnReinigung durch Dritte, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWStusw.). Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Kündigung bzw. Übertragung des Vertrages. Ersatzvornahmen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Zahlungsverzug des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer von jeder Haftungs- und Reinigungsverpflichtung. Der Auftraggeber trägt alle Mahn- und Inkassospesen, wobei das Jahr insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer bei gezogenem Anwalt. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen ab Fälligkeitstag mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbartVierteljährlicher Belastung verrechnet. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werdenDer Auftragnehmer ist ohne Entgeltminderung und vorheriger Mahnung von jeder Haftung und Arbeitsverpflichtung bis 5 Tage nach Zahlungseingang befreit. Sämtliche offene Raten werden sofort zur Zahlung fällig. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fällig. Der Monatsbeitrag ist jeweils Monatlich auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlenRatenzahlungsvereinbarung für die Folgejahre erlischt. Bei einer Verzögerung des ArbeitsbeginnesMehrheit der Hauseigentümer haften alle für Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Für den Fall, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. dass der Hauseigentümer nicht Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentümer bei Nichtentlassen aus dem KrankenhausVertragsabschluss bekannt gibt, kommt haftet er neben diesen als Bürge und Zahler. Sämtliche im Vertrag vereinbarten Reinigungspauschalen gelten jeweils für die Dauer einer Saison und werden auf Beschluss der unabhängigen Schiedskommission beim BMwA für Leistungen im Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigergewerbe automatisch für die Folgesaison angeglichen, ohne dass es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werdeneiner Vertragskorrektur bedarf.

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Entgelt. Das Entgelt für die zu erbringenden Leistungen beinhaltet: - Werklohn für die Betreuungskraft = - Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuungskraft = - Reisekostenentschädigung für die Betreuungskraft = - ggf. Berufshaftpflichtversicherung für die Betreuungskraft = ,- Euro/Arbeitstag ,- Euro/Arbeitstag ,- Euro/Hin- und Rückfahrt ,- Euro/Arbeitstag Der Betrag wird der Betreuungskraft nach jedem Turnus übergeben und per Xxxxxxxxxxx schriftlich bestätigt. Weiters wird die Betreuungskraft während Ihrer Anwesenheit im Haushalt mitverköstigt. Entsprechende Ausgaben werden von der Betreuungskraft im Haushaltsbuch nachvollziehbar dokumentiert. WICHTIG: Das Geld für Ihre SVA-Beiträge bekommen Sie zusätzlich zu Ihrer Bezahlung von den Klienten ausbe- zahlt. Dieses Geld ist unbedingt an die SVA zu überweisen, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren! Eine Nicht-Bezahlung dieser Beiträge zieht eine Auflösung des Vertrags nach sich. ACHTUNG: Wir empfehlen aufgrund der gesetzlichen Registrierkassenpflicht (seit 1.1.2016), die Überweisung des gesamten Rechnungsbetrags (jeweils zum Turnus-Ende) auf ein Konto der BetreuerInnen. Eine Bezahlung in bar kann bei einer Prüfung des Finanzamtes problematisch werden. HINWEIS: Für die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich Grundumlage bei der Vermittlung von zwei PersonenbetreuerWirtschaftskammer (durch die Pflichtmitgliedschaft bei der WKO), die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt80,- Euro, 1x/Jahr, müssen die BetreuerInnen selbst aufkommen.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werden. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fällig. Der Monatsbeitrag ist jeweils Monatlich auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlen. Bei einer Verzögerung des Arbeitsbeginnes, durch Nichtverschulden des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werden.

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Entgelt. Für Das zu zahlende Gesamtentgelt (ohne Zusatzkosten) der Heimkosten bei dem derzeitigen Pflegegrad setzt sich wie folgt zusammen: Pflegesatz € Unterkunft € Verpflegung € Ausbildungsumlage € Invest € Anteil Pflegekasse € Den Kassenanteil und die in Punkt IV und V dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich Kosten für den festgelegten Bedarf an zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 43b SGB XI rechnet die Einrichtung direkt mit der Vermittlung von zwei Personenbetreuer, die sich im Turnus abwechseln, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von EUR ,- (inkl. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.), wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginnt, vereinbart. Sollte sich die Pflegestufe ändern muss dies umgehend bekannt gegeben werdenPflegekasse ab. Die laufenden Kosten werden dann automatisch angepasstvom Bewohner zu entrichtenden Entgelte sind zum 5. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnen. Bei Auflösung der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese Vereinbarung. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung eines Monats fällig. Der Monatsbeitrag Die Rechnungslegung erfolgt am Monatsanfang für den laufenden Monat. Das jeweils zu entrichtende Entgelt ist jeweils Monatlich per Einzugsermächtigung oder auf das Konto des Pflegedienst Steiermark, Konto: 1 6 0 4 7 4 BLZ: 830 500 00 Kreditinstitut: Sparkasse Gera-Greiz IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXX0XXX unter Anführung Angabe der Debitoren- und Rechnungsnummer zu überweisen überweisen. Der Vertrag endet am bzw. wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Fall der vorübergehenden Abwesenheit ist die Pflegeeinrichtung für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen verpflichtet, den Pflegeplatz freizuhalten. Der Abwesenheitszeitraum verlängert sich für die Dauer eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung. Bei jeder Abwesenheit des Heimbewohners von bis zu drei Tagen werden die Pflegevergütung, die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung und die Zuschläge nach § 92b SGB XI in bar auszubezahlenvoller Höhe weitergezahlt. Bei jeder Abwesenheit des Heimbewohners von mehr als drei Tagen wird ab dem vierten Tag ein Abschlag von 30 vom Hundert der Pflegevergütung, der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung und der Zuschläge nach § 92b SGB XI berechnet. Aufnahme- und Entlassungstag gelten als ein Abwesenheitstag. Ansprüche nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI bleiben unberührt. (2.Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 Abs.1 SGB XI zur vollstationären Pflege. 2011) Bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden nur die tatsächlichen Anwesenheitstage (Pflegetage) bei der Berechnung berücksichtigt. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Verzögerung Erhöhung des ArbeitsbeginnesEntgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, durch Nichtverschulden zu dem die Einrichtung die Erhöhung des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen Entgelts verlangt. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann der Bewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird dem Bewohner erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine Ausfertigung des Vertrags ausgehändigt, kann der Bewohner auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändigung kündigen. Der Bewohner kann den Vertrag aus dem Krankenhauswichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, kommt es zu keiner Rückerstattung wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werden.Einrichtung kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

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Samples: www.hbg-gera.de

Entgelt. Für Das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (allgemeine Pflegeleistungen, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung) beträgt bei Vertragsabschluss: Pflegegrad 1 täglich 32,07 € Pflegegrad 2 täglich 41,12 € Pflegegrad 1 täglich 34,37 € Pflegegrad 2 täglich 44,07 € Pflegegrad 3 täglich 57,29 € Pflegegrad 4 täglich 74,15 € Pflegegrad 3 täglich 60,24 € Pflegegrad 4 täglich 77,11 € Pflegegrad 5 täglich 81,72 € für Unterkunft und Verpflegung Pflegegrad 5 täglich 84,67 € täglich 15,33 € täglich 5,18 € Das Entgelt für Investitionskosten beträgt täglich 17,87 € Das Gesamtentgelt beträgt zurzeit des Vertragsabschlusses täglich 00,00 € Der allein von den Pflegekassen getragene Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreu- ung und Aktivierung pflegebedürftiger Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI) beträgt bei Vertragsabschluss täglich 4,41 € Die Entgelte sind für den Tag der Aufnahme in die Einrichtung sowie für jeden weiteren Tag des Aufenthaltes zu entrichten. Bei Umzug in Punkt IV eine andere Pflegeeinrichtung ist für den Verlegungstag von dem Bewoh- ner kein Entgelt zu entrichten. Diesem Vertrag liegt eine gegenwärtige Einstufung des Bewohners in den Pflegegrad zugrunde. Die zuständige Pflegekasse leistet Zahlungen nach dem SGB XI zur Zeit des Vertragsabschlusses in Höhe von (Euro). Liegt bei Einzug kein Pflegegrad vor, behält sich die Einrichtung vor, den Pflegegrad einzuschätzen und V die Leistungsentgelte gemäß dieser Einschätzung zu erheben. Es besteht eine Einschätzung auf Pflegegrad …….. Bis zur schriftlichen Entscheidung des Pflegegrades durch die Pflegekasse erkennt der Bewohner die von der Einrichtung er- folgte Einschätzung an und trägt das entsprechende Entgelt. Einrichtung und Bewohner verpflichten sich, eventuell entstandene Differenzbeträge auszugleichen. Der Bewohner verpflichtet sich, bei Anträgen nach SGB XI, SGB V, SGB XII, Wohngeld mitzuwirken und die notwendigen Anträge zu stellen. Der Bewohner verpflichtet sich, eine Kopie des Einstufungsbescheides der Pflegekasse unverzüglich nach Erhalt der Ein- richtung zukommen zu lassen. Verweigert der Bewohner den Antrag zu stellen, kann die Einrichtung ihm oder dem Kostenträger ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach Aufforderung vorläufig den Pflegesatz des nächst höheren Pflegegrades berechnen. Lehnt die Pflegekasse nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst eine Höherstufung ab, hat die Einrichtung den überbezahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen und mit fünf Prozent zu verzin- sen. Die Einrichtung macht ihren Anspruch auf Zahlung des Entgeltes für die allgemeinen Pflegeleistungen, soweit dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich von der Vermittlung Pflegekasse zu tragen ist, unmittelbar gegen- über der zuständigen Pflegekasse geltend, soweit § 91 SGB XI nichts anderes be- stimmt. Der Bewohner ist verpflichtet: ▪ das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung; ▪ das Entgelt für Zusatzleistungen; ▪ das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen, soweit die Pflegekasse für sie nicht in voller Höhe aufkommt; ▪ das Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionsfolgekosten, an die Einrichtung zu zahlen. Die von zwei Personenbetreuerdem Bewohner geschuldeten Entgelte sowie die Entgelte für Zusatzleistungen sind im Voraus fällig und nach Rechnungslegung zu zahlen. Bei ergänzendem Bezug von Sozialhilfe werden die nicht von der Pflegekasse und nicht von den Bewohnern selbst entrichteten Entgelte mit dem zuständigen Sozialhilfeträger nach den Regelungen des SGB XII abgerechnet. Bei Versicherten in der privaten Pflegeversicherung, rechnet die Pflegeeinrichtung die Pflegeleistungen mit dem Versicherten selbst ab. Der Bewohner erhält monatlich eine Rechnung über sämtliche Entgelte und den zu zah- lenden Restbetrag. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf alle Entgeltbestandteile, die sich im Turnus abwechselnunmittelbar von gesetzlichen Kostenträgern übernommen werden und die Mitteilung über die entsprechenden Kostenanteile. Der Bewohner haftet für alle Entgelte, wird auf Basis Pflegestufe …… eine einmalige Vermittlungsgebühr die nicht von einem Kostenträger übernommen werden. Änderungen der Berechnungsgrundlage (z. B. Abwesenheit), die nach Rechnungsstel- lung bekannt werden, werden in der Höhe von EUR ,- Folgeabrechnung berücksichtigt. Eine Aufrechnung anderer Forderungen (inklz. B. nicht oder unzureichend erfüllte vertragliche Leistungen) ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 20& MWSt.) und ein Monatsbeitrag von EUR ,- (inkl. 20% MWSt.)Die Einrichtung ist berechtigt, wobei das Jahr mit dem Vermittlungsmonat beginntEntgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, vereinbart. Sollte wenn sich die Pflegestufe ändern bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitions- aufwendungen des Heimes sind zulässig, soweit sie nach Art des Heimes betriebsnot- wendig sind. Die Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen sowie für Unterkunft und Verpfle- gung, werden in den Pflegesatzvereinbarungen gem. §§ 84 und 85 SGB XI festgelegt. Die Einrichtung ist verpflichtet, den Bewohner unverzüglich über die sich aus einer Ver- änderung der Vergütungsverträge ergebende Entgelterhöhung zu informieren (spätes- tens vier Wochen vor Rechnungsstellung). Die Erhöhung der nichtgeförderten Investitionskosten und Zusatzleistungen ist zulässig, wenn sich Ihre bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Vor dieser Erhöhung muss dies umgehend bekannt gegeben der Heimbeirat / Heimfürsprecher angehört werden. Die laufenden Kosten Einrichtung verpflichtet sich, das Betreuungsangebot dem jeweiligen Pflege- und Betreuungsbedarf des Bewohners anzupassen. Nicht in die Einrichtung aufgenommen werden dann automatisch angepasst. Diese Kosten gelten immer in Zusammenhang mit einer aufrechten Vereinbarung mit einer unserer Pflegerinnenbeatmungspflichtige Personen, Schwerst-Schädel-Hirn-Geschädigte sowie Pflegebedürftige, die aufgrund eines richterli- chen Beschlusses der geschlossenen Unterbringung bedürfen sowie akut Suchtkranke. Bei Auflösung Eintreten eines dieser Kriterien sind eine Leistungsanpassung und die weitere Pflege in der Pflegevereinbarungen erlischt auch automatisch diese VereinbarungEinrichtung ausgeschlossen. Notfalleinsätze werden laut Stundentarif extra verrechnet Verändert sich der pflegerische Aufwand infolge eines erhöhten oder verringerten Be- darfs des Bewohners, so dass ein Wechsel des Pflegegrades nach Auffassung der ver- antwortlichen Pflegefachkraft angemessen wäre, so verpflichtet sich der Bewohner, un- verzüglich einen entsprechenden Antrag auf Neueinstufung nach SGB XI bei seiner Pflegekasse zu stellen. Bei einem Wechsel des Pflegegrades gilt der entsprechend ermäßigte oder erhöhte Pflegesatz. Die Vermittlungsgebühr ist bei Vertragsabschluss und nach übermittelter Rechnung fälligHöhe des neuen Entgeltes wird schriftlich mitgeteilt. Der Monatsbeitrag Pflegeplatz ist jeweils Monatlich – soweit nicht eine Kurzzeitpflege vereinbart wird – im Fall vorüber- gehender Abwesenheit vom Pflegeheim für einen Abwesenheitszeitraum von bis zu 42 Tagen im Kalenderjahr für den Bewohner freizuhalten. Abweichend hiervon verlängert sich der Abwesenheitszeitraum bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen für die Dauer dieser Aufenthalte. Während der nach Abs. 1 bestimmten Abwesenheitszeiträume verringern sich - soweit drei Kalendertage überschritten werden – die Pflegevergütung, die Entgelte für Unter- kunft, Verpflegung und die Zuschläge nach § 92b SGB XI bei vollstationärer Pflege um 25 von Hundert. Die Abschlagsbeträge sind kaufmännisch auf volle Euro-Cent-Beträge zu runden. Als Abwesenheitstage gelten nur komplette Abwesenheitstage; Aufnahme- und Entlassungstage zählen als Anwesenheitstage. Der Abschlag gemäß Abs. 2 steht dem Bewohner bzw. der Pflegekasse zu. Bezieht der Bewohner Leistungen nach dem SGB XII, wird der Abschlag mit dem Sozialhilfeträger verrechnet. Der Bewohner ist angehalten, eine vorübergehende Abwesenheit von mehr als einem Tag rechtzeitig mitzuteilen, um der Einrichtung eine verantwortliche Betreuung zu er- möglichen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht eine befristete oder vorübergehende Aufnahme (Kurzzeit-/Verhinderungspflege) vereinbart wird. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann der Bewohner zudem jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wird dem Bewohner die Vorabinformation und/oder eine Ausfertigung des Vertrags erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses ausgehändigt, verlängert sich das Konto des Pflegedienst Steiermark, unter Anführung Kündigungsrecht nach Satz 1 noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Rechnungsnummer zu überweisen oder in bar auszubezahlenAushändigung. Der Bewohner kann den Heimvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalender- monats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Verzögerung Erhöhung des ArbeitsbeginnesEntgeltes ist die Kündigung jederzeit für den Zeitpunkt möglich, durch Nichtverschulden an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Der Bewohner kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündi- gen, wenn ihm die Fortsetzung des Pflegedienst Steiermark z.B. bei Nichtentlassen aus dem Krankenhaus, kommt es zu keiner Rückerstattung Heimvertrages bis zum Ablauf der Kosten. Da der Auftragnehmer bereit Kündigungs- pflicht nicht zuzumuten ist, fristgerecht zu vermitteln. Widrigenfalls ist Pflegedienst Steiermark zur Leistungsverweigerung berechtigt. In der Vermittlungsgebühr enthalten ist der einmalige Austausch pro Pflegerin (Pflegerinnen können je 2x pro Jahr ausgetauscht werden), sollte der Auftraggeber aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sein, die Chemie nicht stimmen,… Für jeden weiteren Austausch wird eine Pauschale von EUR 90,- vereinbart. Bei direkter Übernahme des Pflegepersonales (Ganzjährig ohne Pflegedienst Steiermark Betreuung) gilt eine einmalige Servicegebühr in der Höhe von 6 Monatsbeiträgen als vereinbart. Bei Zusage bzw. Einweisung zur Therapy oder ähnlichem gilt wiefolgt vereinbart: Ein Minimum an 7 Tagessätzen ab Zusagetag pro jeweiligen Monat wird bezahlt und die weitere Vorgehensweise fallweise besprochen. Die restliche Zeit des Monats muss dann nicht bezahlt werden.Einrichtung kann den Heimvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ...

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