Teilleistungen Musterklauseln

Teilleistungen. 7.1 Der AN ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn sie für den AG zumut- bar sind und die Verzögerung der Gesamtleistung und/oder Gesamt- lieferung für den AG vollständig oder teilweise vermieden werden kann. Etwaige vertragliche Regelungen bleiben hiervon unberührt, § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede). 52105-2023-08-AGB-WV-B2B
Teilleistungen. Der AN ist zu Teilleistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt.
Teilleistungen. MEHRWERK darf Teilleistungen vor Abschluss des Gesamtprojekts auf monatlicher Basis oder nach Freigabe des Teilleistungsbereichs durch den Kunden abrechnen. Bei Freigaben unter Einschränkungen kann der Kunde nur einen angemessenen Einbehalt machen.
Teilleistungen. Die Teilleistungen setzen sich aus der Grundleistungen und allfälligen optionalen Nebenleistungen zusammen. Die optionalen Nebenleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden; in allen anderen Fällen wird nur die Grundleistung Vertragsinhalt. Die Fachbauaufsicht für Haustechnikgewerke ist nicht Teil des Leistungsbilds.
Teilleistungen. Der Verkäufer ist berechtigt, an einen Unternehmer Teilmengen zu liefern. Die Abwicklung jeder Teilmenge wird wie ein selbstständiger Kaufvertrag behandelt.
Teilleistungen. PICS ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
Teilleistungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Vertragserfüllung auch durch Teilleistungen zu erbringen; dies unabhängig davon, ob es sich um eine selbstständig benützbare Teilleistung handelt.
Teilleistungen. Sofern Teilleistungen, insbesondere Teilmontagen und Teilfertigstellungen vereinbart sind, gilt Punkt 6. sinngemäß
Teilleistungen. Vereinbart wird, dass Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer auch in Teilleistungen erbracht werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine selbstständig benutzbare Teilleistung handelt.
Teilleistungen. Die Teilleistungen setzen sich aus der Grundleistung und allfälligen optionalen Nebenleistungen zusammen. Die optionalen Nebenleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden; in allen anderen Fällen wird nur die Grundleistung Vertragsinhalt.