Beginn und Ende der Haftung Musterklauseln

Beginn und Ende der Haftung. Die Haftung des Versicherers beginnt analog zur Elektronik-Sachversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der Anlage in Verbindung mit der Einspeisung in das Netz des Energieversorgungsunternehmens. Die Haftung des Versicherers endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spätestens mit Ablauf der Sach- und Ertragsausfallversicherung.
Beginn und Ende der Haftung. 1. Die Haftung für Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Artikel 1 Ziffer 3 beginnt am 60. Tag um 00:00 Uhr nach Einlangen des Antrages beim Versicherer (Wartezeit).
Beginn und Ende der Haftung. Die Haftung des Versicherers beginnt analog zum vereinbarten Zeitpunkt der Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien in Deutschland , frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der Anlage in Verbindung mit der Einspeisung in das Netz des Energieversorgungsunternehmens. Die Haftung des Versicherers endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spätestens mit Ablauf der Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien in Deutschland und des Plus Paketes.
Beginn und Ende der Haftung. Die Haftung des Versicherers beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie analog zur Elektronikversicherung zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage in Verbindung mit der Einspeisung in das Netz des Energiever- sorgungsunternehmens. Die Haftung des Versicherers endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spätestens mit Ablauf der Elektronik- und Ertragsausfallversicherung.
Beginn und Ende der Haftung. Die Haftzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungs> schadens. Die Entschädigung endet, sobald der frühere betriebs> fertige Zustand der Anlage wiederhergestellt ist, spätes> tens jedoch mit Ende der Haftzeit. Der Versicherer leis> tet keine Entschädigung, soweit der Unterbrechungsschaden vergröSert wird – durch Ursachen nach Abschnitt A § 2 Nr. 4 ABE 2o13 – durch behördlich angeordnete Wiederherstellungs> oder Betriebsbeschränkungen – dadurch, dass dem Versicherungsnehmer zur Wie> derherstellung der Fotovoltaikanlage nicht rechtzei> tig genügend Kapital zur Verfügung steht – dadurch, dass beschädigte oder zerstörte Sachen an> lässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf> fung geändert, verbessert oder überholt wird
Beginn und Ende der Haftung. Die Haftzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an der Sach- schaden für Sie nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungsschadens. Die Entschädigung endet, sobald der frühere betriebsfertige Zustand der Anlage wiederher- gestellt ist, spätestens jedoch mit Ende der Haftzeit. Wir lei- sten keine Entschädigung, soweit der Unterbrechungsschaden vergrößert wird
Beginn und Ende der Haftung. Unsere Haftung beginnt analog zur Elektronik-Sachversiche- rung zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der Anlage in Verbindung mit der Einspei- sung in das Netz des Energieversorgungsunternehmens. Unsere Haftung endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spä- testens mit Ablauf der Sach- und Ertragsausfallversicherung.

Related to Beginn und Ende der Haftung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.