Übertragung der Rechte Musterklauseln

Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet
Übertragung der Rechte. Haben Sie uns zurückerlangte Xxxxxx zur Verfügung zu stellen, so müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Xxxxxx zur Ver- fügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte. Müssen Sie uns zurückerlangte Xxxxxx zur Verfü- gung stellen, gilt: Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sa- chen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diesen Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer das zurückerlangte Gerät zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf dieses Gerät zustehen.
Übertragung der Rechte. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.
Übertragung der Rechte. Wenn du uns die wieder aufgefundenen Sachen überlässt, musst du uns auch den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die dir in Bezug auf die Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte. Sofern die versicherte Person dem Versicherer zurückerlangte Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung stellt, hat sie dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihr mit Bezug auf diese Fahrräder oder E-Bikes zustehen.