Common use of Beendigung Clause in Contracts

Beendigung. 6.1 Sollten Sie oder Oracle gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrages verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag wie im vorstehenden Satz beschrieben kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso wie alle unbezahlten Außenstände für Programme und/oder Serviceangebote, zuzüglich entsprechender Steuern und Spesen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist in ihrem alleinigen Ermessen verlängern, solange die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie sich unter diesem Rahmenvertrag im Verzug befinden, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Serviceangebote nicht nutzen.

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Beendigung. 6.1 Sollten Sie oder Oracle gegen eine wesentliche Bestimmungen Bestimmung des Rahmenvertrages verstoßen und diese Vertragsverletzung diesen Vertragsverstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende verstoßende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag wie im vorstehenden Satz beschrieben kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso wie alle unbezahlten Außenstände für Programme und/oder Serviceangebote, zuzüglich entsprechender Steuern und Spesen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung dem Vertragsverstoß nicht um die Nichtzahlung von Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist in ihrem alleinigen Ermessen verlängern, solange die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung Behebung des Vertragsverstoßes bemüht. Falls Sie sich unter diesem Rahmenvertrag im Sinn dieses Abschnitts 6.1 im Verzug befinden, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Serviceangebote nicht nutzen.

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Beendigung. 6.1 Sollten Sie oder Oracle gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrages verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag wie im vorstehenden Satz beschrieben kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso wie alle unbezahlten Außenstände für Programme und/oder Serviceangebote, zuzüglich entsprechender Steuern und Spesen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist in ihrem alleinigen Ermessen verlängern, solange die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie sich unter diesem Rahmenvertrag im Sinn dieses Abschnitts 6.1 im Verzug befinden, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Serviceangebote nicht nutzen.

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Beendigung. 6.1 6.1. Sollten Sie oder Oracle gegen eine wesentliche Bestimmungen Bestimmung des Rahmenvertrages verstoßen und diese Vertragsverletzung diesen Vertragsverstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende verstoßende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag wie im vorstehenden Satz beschrieben kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso wie alle unbezahlten Außenstände für Programme und/oder Serviceangebote, zuzüglich entsprechender Steuern und Spesen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung dem Vertragsverstoß nicht um die Nichtzahlung von Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist in ihrem alleinigen Ermessen verlängern, solange die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung Behebung des Vertragsverstoßes bemüht. Falls Sie sich unter diesem Rahmenvertrag im Sinn dieses Abschnitts 6.1 im Verzug befinden, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Serviceangebote nicht nutzen.

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