Common use of Beendigung Clause in Contracts

Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung Und Pflege Von It Systemen, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Gem.

Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder NutzungsergebnisseNutzungs- ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber Auf- traggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch phy- sisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim AuftragnehmerAuftragneh- mer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial Aus- schussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), www.gmc-systems.de

Beendigung. (1) . Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

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Samples: www.intellekta.de, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers Auftragsnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- Test und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

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Samples: www.gp-software.de

Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. Dies gilt auch bei Kündigung nur eines Verwaltungsportals und die in diesem Portal gespeicherten Daten.

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Samples: Nutzungsvertrag Für Das Portal Arbeits Und Gesundheitsschutz

Beendigung. (1) 10.1. Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, personenbezogenen Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers Auftragneh- mers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten vernich- ten oder physisch zu löschen.

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Samples: wiki.fluxpunkt.de

Beendigung. (1) 13.1 Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

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Samples: www.phonerecorder.eu