Common use of Beendigung Clause in Contracts

Beendigung. Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzu- geben und die vorhandenen Kopien zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Löschung oder Sperrung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Eine Löschung hat des Weite- ren nicht zu erfolgen, wenn dieser berechtigte Interessen des Auftragnehmers entgegen stehen, z.B. Speicherung der Daten in Backups. Die Löschung kann in diesen Fällen durch eine Sperrung ersetzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe, Löschung oder Sperrung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugen- scheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden und hat in analoger Anwendung der Grenzen der Ziffer 8 zu erfolgen.

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Beendigung. Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzu- geben und die vorhandenen Kopien zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Löschung oder Sperrung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Eine Löschung hat des Weite- ren nicht zu erfolgen, wenn dieser berechtigte Interessen des Auftragnehmers entgegen stehen, z.B. Speicherung der Daten in Backups. Die Löschung kann in diesen Fällen durch eine Sperrung ersetzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe, Löschung oder Sperrung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugen- scheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden und hat in analoger Anwendung der Grenzen der Ziffer 8 zu erfolgen.. Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für Lieferanten der inexio

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Beendigung. Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzu- geben zurückzugeben und die vorhandenen Kopien zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Löschung oder Sperrung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Eine Löschung hat des Weite- ren Weiteren nicht zu erfolgen, wenn dieser diese berechtigte Interessen des Auftragnehmers entgegen stehenentgegenstehen, z.B. Speicherung der Daten in Backups. Die Löschung kann in diesen Fällen durch eine Sperrung ersetzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe, Löschung oder Sperrung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugen- scheinnahme Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden und hat in analoger Anwendung der Grenzen der Ziffer 8 zu erfolgen.

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Beendigung. Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx dem Auftraggeber aus­zuhändigen oder datenschutzkonform zu vernichten. Die Datenträger des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzu- geben und die vorhandenen Kopien Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Dies betrifft auch etwaige Daten­sicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung oder Sperrung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Eine Löschung hat des Weite- ren nicht zu erfolgenSind Aufträge zum Zeitpunkt der Beendigung noch in der Gewährleistungsfrist, wenn dieser berechtigte Interessen des Auftragnehmers entgegen stehen, z.B. Speicherung so darf der Auftragnehmer eine Belegkopie der Daten in Backupsaufbewahren. Die Löschung kann in diesen Fällen durch eine Sperrung ersetzt werdenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten ordnungsgemäß zu löschen, sobald die Gewähr­leistungs­frist abgelaufen ist. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe, Rückgabe und Löschung oder Sperrung der Daten beim Auftragnehmer Auftrag­nehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugen- scheinnahme Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte Betriebs­stätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden und hat in analoger Anwendung der Grenzen der Ziffer 8 zu erfolgenwerden.

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Samples: Vereinbarung Vereinbarung Über Geheimhaltung Und Auftragsbedingungen Zu Übersetzungsaufträgen