Common use of Außerordentliche Kündigung Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus Gründen möglich: • Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des VRB • Mutterschutz (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz), El- ternzeit • Weitere wichtige Gründe, werden im Einzelfall nach Prüfung durch den VRB entschieden Die außerordentliche Kündigung wird erst nach Rück- gabe der Karten an die Abonnement-Zentrale wirk- sam. In diesem Fall werden Nachforderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben. Tarifänderungen werden auch im Abonnement sofort wirksam. Beträgt die Erhöhung des Abonnementprei- ses mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, das Abonnement bis zum Ende des Monats zu kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Bei Tod des Kunden erlischt das Abonnement mit Ab- lauf des Sterbemonats.

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Außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus folgenden Gründen möglich: • Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des VRB Verbundtarifs • Mutterschutz (§ 3 Abs. 2 MutterschutzgesetzMutterschutzge- setz), El- ternzeit Elternzeit • Weitere wichtige Gründe, werden im Einzelfall nach Prüfung durch den VRB entschieden wenn diese be- sonders nachgewiesen werden. Die außerordentliche Kündigung wird erst nach Rück- gabe Rückgabe der Karten an die Abonnement-Abonnement- Zentrale wirk- samwirksam. In diesem Fall werden Nachforderungen Nach- forderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben. Tarifänderungen werden auch im Abonnement sofort wirksam. Beträgt die Erhöhung des Abonnementprei- ses Abonnementpreises mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, das Abonnement bis zum Ende des Monats zu kündigen, in dem die Erhöhung Er- höhung wirksam wird. Bei Tod des Kunden erlischt das Abonnement mit Ab- lauf des Sterbemonatssofortiger Wirkung.

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Außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus Gründen möglich: • Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des VRB • Mutterschutz (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz), El- ternzeit Elternzeit • Weitere wichtige Gründe, werden im Einzelfall nach Prüfung durch den VRB entschieden Die außerordentliche Kündigung wird erst nach Rück- gabe Rückgabe der Karten an die Abonnement-Zentrale wirk- samwirksam. In diesem Fall werden Nachforderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben. Tarifänderungen werden auch im Abonnement sofort wirksam. Beträgt die Erhöhung des Abonnementprei- ses Abonnementpreises mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, das Abonnement bis zum Ende des Monats zu kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Bei Tod des Kunden erlischt das Abonnement mit Ab- lauf Ablauf des Sterbemonats.

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Außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus Gründen möglich: • Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des VRB • Mutterschutz (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz), El- ternzeit • Weitere wichtige Gründe, werden im Einzelfall nach Prüfung durch den VRB entschieden Die außerordentliche Kündigung wird erst nach Rück- gabe der Karten an die AbonnementVRB-Abo-Zentrale wirk- samwirksam. In diesem Fall werden Nachforderungen für die zurückliegende zurück- liegende Zeit nicht erhoben. Tarifänderungen werden auch im Abonnement sofort wirksam. Beträgt die Erhöhung des Abonnementprei- ses mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, das Abonnement bis zum Ende des Monats zu kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Bei Tod des Kunden erlischt das Abonnement mit Ab- lauf des Sterbemonats.

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Außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus Gründen Grün- den möglich: • Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des VRB • Mutterschutz (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz), El- ternzeit Elternzeit • Weitere wichtige Gründe, werden im Einzelfall nach Prüfung durch den VRB entschieden Die außerordentliche Kündigung wird erst nach Rück- gabe der Karten an die Abonnement-Zentrale wirk- sam. In diesem Fall werden Nachforderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben. Tarifänderungen werden auch im Abonnement sofort wirksam. Beträgt die Erhöhung des Abonnementprei- ses mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, das Abonnement bis zum Ende des Monats zu kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Bei Tod des Kunden erlischt das Abonnement mit Ab- lauf des Sterbemonats.

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