Common use of Außerordentliche Kündigung Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung. 1. Die Vertragspartner können diesen Vertrag – unbeschadet weiterer Rechte – ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung grob gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Verletzung von Vertragspflichten so schwerwiegend ist, dass dem anderen Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.

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Außerordentliche Kündigung. 1. Die Vertragspartner können diesen Vertrag – dieses Vertrages — unbeschadet weiterer Weiterer Rechte ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen, wenn wichtige Wenn Wichtige Gründe hierfür vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Wenn ein Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung grob gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn Wenn die Verletzung von Vertragspflichten so schwerwiegend schWerWiegend ist, dass dem anderen Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertrages der Vereinbarung nicht zuzumuten ist.

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Außerordentliche Kündigung. 1. Die Vertragspartner können diesen Vertrag unbeschadet weiterer Weiterer Rechte ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen, wenn wichtige Wenn Wichtige Gründe hierfür vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Wenn ein Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung grob gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn Wenn die Verletzung von Vertragspflichten so schwerwiegend schWerWiegend ist, dass dem anderen Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.

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Außerordentliche Kündigung. 1. Die Vertragspartner können diesen Vertrag – unbeschadet weiterer Rechte – ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung schriftli- cher Abmachung grob gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Verletzung von Vertragspflichten so schwerwiegend ist, dass dem anderen Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.

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