Common use of Außerordentliche Kündigung Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, die Entnahme oder Verwendung von Erdgas durch den Kunden unbefugt erfolgt, der jeweils andere Vertragspartner den Bestimmungen der All- gemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuwider- handelt, insbesondere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleis- tung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Punkt 11.6. trotz zweimaliger Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung, wobei die letzte Mahnung per Einschreiben zu erfolgen und auch eine Information über die Folge einer Ab- schaltung des Netzzugangs nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung zu enthal- ten hat. MONTANA informiert den jeweiligen Netzbetreiber über die Vertragsbeendigung.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug)

Außerordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei Vertragspar- tei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, die Entnahme oder Verwendung von Erdgas durch den Kunden unbefugt erfolgt, der jeweils andere Vertragspartner den Bestimmungen der All- gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuwider- handeltzuwiderhandelt, insbesondere bei Nichtzahlung Nicht- zahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleis- tung Nichtleistung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Punkt 11.6. trotz zweimaliger Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung, wobei die letzte Mahnung per Einschreiben zu erfolgen und auch eine Information über die Folge einer Ab- schaltung Abschal- tung des Netzzugangs nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung zu enthal- ten enthalten hat. MONTANA informiert den jeweiligen Netzbetreiber über die VertragsbeendigungVer- tragsbeendigung.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug)

Außerordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, die Entnahme oder Verwendung Ver- wendung von Erdgas elektrischer Energie durch den Kunden unbefugt erfolgt, der jeweils andere Vertragspartner den Bestimmungen der All- gemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuwider- handeltzuwiderhandelt, insbesondere insbeson- dere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleis- tung Nichtleistung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Punkt 11.6. trotz zweimaliger Mahnung Mah- nung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung, wobei die letzte Mahnung per Einschreiben zu erfolgen und auch eine Information über die Folge einer Ab- schaltung Abschaltung des Netzzugangs nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung zu enthal- ten enthalten hat. MONTANA informiert den jeweiligen Netzbetreiber über die Vertragsbeendigung.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Strom (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Strom (Neueinzug), durchblicker.at

Außerordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, die Entnahme oder Verwendung von Erdgas elektrischer Energie durch den Kunden unbefugt erfolgt, der jeweils andere Vertragspartner den Bestimmungen Bestim- mungen der All- gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuwider- handeltVerpflich- tungen zuwiderhandelt, insbesondere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleis- tung Nichtleistung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Punkt 11.6. trotz zweimaliger Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung, wobei wo- bei die letzte Mahnung per Einschreiben zu erfolgen und auch eine Information über die Folge einer Ab- schaltung Abschaltung des Netzzugangs nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung Abschal- tung zu enthal- ten enthalten hat. MONTANA informiert den jeweiligen Netzbetreiber über die VertragsbeendigungVer- tragsbeendigung.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Strom (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Strom (Neueinzug)

Außerordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, die Entnahme oder Verwendung von Erdgas elektrischer Energie durch den Kunden unbefugt erfolgt, der jeweils andere Vertragspartner den Bestimmungen der All- gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuwider- handeltzuwiderhandelt, insbesondere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleis- tung Nichtleistung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Punkt 11.6. trotz zweimaliger Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung, wobei die letzte Mahnung per Einschreiben zu erfolgen und auch eine Information über die Folge einer Ab- schaltung Abschaltung des Netzzugangs nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung zu enthal- ten enthalten hat. MONTANA informiert den jeweiligen Netzbetreiber über die Vertragsbeendigung.

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Samples: www.montana-energie.at

Außerordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, die Entnahme oder Verwendung von Erdgas durch den Kunden unbefugt erfolgt, der jeweils andere Vertragspartner den Bestimmungen der All- gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuwider- handeltzuwiderhandelt, insbesondere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleis- tung Nichtleistung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Punkt 11.6. trotz zweimaliger Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung, wobei die letzte Mahnung per Einschreiben zu erfolgen und auch eine Information über die Folge einer Ab- schaltung Abschaltung des Netzzugangs nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung zu enthal- ten enthalten hat. MONTANA informiert den jeweiligen Netzbetreiber über die Vertragsbeendigung.

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