Auswirkungen Musterklauseln

Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen u...
Auswirkungen. Die Höhe der steigenden temporären Rente ermitteln wir zum Rentenbeginn aus dem Gesamtkapital. • Wir berechnen die steigende temporäre Rente nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen und verwenden dabei die Regelungen und Rechnungsgrundlagen, die zum Rentenbeginn für den Neuabschluss einer temporären Rente vorgesehen sind. • Die garantierte Mindestrente erlischt. • Leistungen für den Fall des Todes nach Rentenbeginn können Sie nach Ziffer 9.4 ändern. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, erlöschen diese zum Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 2. Die →Über- schussanteilsätze für Ihre Versicherung können in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von denjenigen Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eigene →Überschussanteilsätze gel- ten, teilen wir Ihnen vor Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Überschussanteilsätze mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze erhalten. Die Mittel für die Überschussanteile werden grundsätzlich der Abweichend von den Regelungen für die Überschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 erhalten Sie jährli- che Überschussanteile, mit denen wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche beitragsfreie garantier- te steigende temporäre Rente (steigende temporäre Zusatzrente) finanzieren. Die steigende temporäre Zusatzrente besteht aus einer zusätzli- chen steigenden temporären Rente aus dem Baustein Altersvor- sorge. Der Steigerungssatz der steigenden temporären Zusatzren- te stimmt mit dem Steigerungssatz überein, der für die temporäre Rente vereinbart worden ist. Die steigende temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantieren temporären Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der Rentenzahlung. Die steigende temporäre Zusatzrente ist wie die temporäre Rente selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie steigende Leistung am Überschuss beteiligt. Wir berechnen die Leistungserhöhung aus der steigenden Zusatzrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über di...
Auswirkungen. Die Höhe der temporären Rente ermitteln wir zum Rentenbeginn aus dem Gesamtkapital. • Wir berechnen die temporäre Rente nach versicherungsmathe- matischen Grundsätzen und verwenden dabei die Regelungen und Rechnungsgrundlagen, die zum Rentenbeginn für den Neu- abschluss einer temporären Rente vorgesehen sind. • Die garantierte Mindestrente erlischt. • Eine mitversicherte Kapitalzahlung für den Todesfall nach Ren- tenbeginn kann sich der Höhe nach ändern. • Leistungen für den Fall des Todes nach Rentenbeginn können Sie nach Ziffer 9.4 ändern. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, erlöschen diese zum vereinbarten Rentenbeginn.
Auswirkungen. Für den neu eingeschlossenen Baustein gelten die Versiche- rungsbedingungen und Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit- punkt des nachträglichen Einschlusses hierfür vorgesehen sind. • Die Höhe der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch den Einschluss ändern; sie kann sich verringern. Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, ändert sich diese dadurch ebenfalls. • Durch den Einschluss kann die garantierte Mindestrente sinken. Wir berechnen diese nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Ab- satz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie eine Kapitalzahlung bei Tod nach Rentenbeginn oder ei- nen Baustein Hinterbliebenenrente vereinbart haben, können Sie diese zum Rentenbeginn ausschließen. In diesen Fällen können Sie als Todesfallleistung die Zahlung des Gesamtkapitals abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten zur Al- tersvorsorge nach Ziffer 2.2.5 Absatz 1 verlangen, wenn wir eine solche Todesfallleistung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bei neu abzuschließenden vergleichbaren Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung anbieten (siehe Ziffer 1.4 Absatz 3 a)). Die Gesamtrenten beinhalten auch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Sowohl durch den Ausschluss einer Kapitalzahlung bei Tod nach Rentenbeginn oder eines Bausteins Hinterbliebenenrente als auch durch die gegebenenfalls neue Todesfallleistung kann sich die Hö- he der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 ändern. Ebenso kann sich dadurch die garantierte Mindestrente ändern. Wir berechnen diese nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
Auswirkungen. Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch die neu vereinbarte Todesfallleistung ändern. Den garantierten Ren- tenfaktor ändern wir nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Er wird mit den bei Vertragsschluss gültigen Rechnungs- grundlagen nach Ziffer 1.4 Absatz 1 unter Berücksichtigung der neu vereinbarten Todesfallleistung ermittelt. Für die geänderte Leistung muss möglicherweise eine Zuzahlung geleistet werden. Die Höhe dieser Zuzahlung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Re- gelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
Auswirkungen. Die Rente aus dem Baustein Altersvorsorge vermindern wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. • Die Versicherung wird nach der Kapitalzahlung fortgeführt, wenn die verbleibende Rente jährlich mindestens 200 EUR beträgt. • Die Versicherung erlischt, wenn die verbleibende Rente jährlich weniger als 200 EUR beträgt. Ein vorhandenes restliches →De- ckungskapital zahlen wir aus. Dabei nehmen wir einen zusätz- lichen Abzug vor. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, reduziert sich diese um den Betrag des ausgezahlten Kapitals. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, verringern wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die garantierte Mindestwaisenrente nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich für eine temporäre Rente nach Ziffer 9.3 entschie- den haben, ermitteln wir das auszuzahlende Kapital auch danach, wie sich der Kapitalmarkt in der Zeit ab Rentenbeginn, höchstens in den letzten 10 Jahren, entwickelt hat. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorgezogen haben (sie- he Ziffer 9.1 Absatz 1), können Sie zum vorgezogenen Rentenbe- ginn statt der →ab Rentenbeginn garantierten Rente eine Kapi- talzahlung in Höhe des nach Ziffer 8.2 berechneten Betrags verlan- gen.
Auswirkungen. Mit der Kapitalzahlung zum vorgezogenen Rentenbeginn erlischt Ihre Versicherung. Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir anstelle der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 eine Rente nur für eine begrenzte Zeit zahlen (temporäre Rente). Die Rentenzah- lungsdauer können Sie selbst wählen. Wir zahlen die ab Rentenbeginn garantierte temporäre Rente, so- lange die →versicherte Person lebt, längstens für die vereinbarte Rentenzahlungsdauer.
Auswirkungen. Für den neu eingeschlossenen Baustein gelten die Versiche- rungsbedingungen und Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit- punkt des nachträglichen Einschlusses hierfür vorgesehen sind. • Durch den Einschluss kann die ab Rentenbeginn garantierte Rente sinken. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, ändert sich diese. • Wir berechnen die Leistungen nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie eine Kapitalzahlung bei Tod nach Rentenbeginn verein- bart oder einen Baustein Hinterbliebenenrente ab Rentenbeginn abgeschlossen haben, können Sie diese zum Rentenbeginn aus- schließen. Stattdessen können Sie die Zahlung des zu Rentenbe- ginn erreichten Garantiekapitals abzüglich bereits gezahlter Ge- samtrenten zur Altersvorsorge nach Ziffer 2.5 Absatz 3 a) (ein- schließlich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung) verlan- gen.
Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente oder einen Bau- stein Kapital bei Tod einschließen, gelten jeweils die Versiche- rungsbedingungen und Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit- punkt des nachträglichen Einschlusses hierfür vorgesehen sind. • Durch den Einschluss entfällt die Leistung bei Tod nach Ziffer 1.2 Absatz 1 a). • Wir berechnen die Leistungen nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass wir zum Rentenbeginn in Ihre Versi- cherung einen Versicherungsschutz für den Pflegefall einschlie- ßen. Eine Risikoprüfung nehmen wir nicht vor.
Auswirkungen. Wenn die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital und die garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und die garantier- ten Mindestwaisenrenten aus einem gegebenenfalls abge- schlossenen Baustein Hinterbliebenenrente und Baustein Wai- senrente unverändert bleiben sollen, müssen Sie höhere laufen- de Beiträge zahlen. • Wenn der laufende Beitrag unverändert bleiben soll, sinken die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital. • Wenn sowohl der laufende Beitrag als auch die garantierte Min- destrente oder das Garantiekapital unverändert bleiben sollen, können Sie dies durch eine Zuzahlung erreichen. • Den neuen Beitrag, die garantierte Mindestrente, das neue Ga- rantiekapital und die Zuzahlung berechnen wir nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen. Durch die Verkürzung verringern sich die versicherten Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Voraussetzungen und konkreten Auswirkungen. Wenn bei Ihrer Versicherung die Beitragszahlungsdauer kürzer ist als die →Aufschubdauer und Sie laufende Beiträge zahlen, kön- nen Sie einmalig eine Verlängerung der Beitragszahlungsdauer um bis zu 5 Jahre verlangen. Die Verlängerung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das ur- sprüngliche Ende der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht über den vereinbarten Rentenbeginn hinaus.