Common use of Anwendbares Recht und Gerichtsstand Clause in Contracts

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend, d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre- publik Deutschland. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt- gart zuständig. Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts- bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho- ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge- schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat. Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge- richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen.

Appears in 13 contracts

Samples: Gesamt Jahresbeitrag, sv-makler.de, sv-makler.de